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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
silenz
Beitrag 19.08.2022, 14:42
Beitrag #23451


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Rein vom Schild ausgehend, weil es geradeaus auf die Autobahn verweist.

Anderes Thema:

Wie verhält es sich eigentlich, wenn ein Zusatzschild nicht lesbar ist? Gilt das Verkehrszeichen dann uneingeschränkt oder ist die ganze Kombi hinfällig?



In diesem Beispiel lässt sich der Inhalt natürlich herleiten wink.gif
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rapit
Beitrag 19.08.2022, 14:53
Beitrag #23452


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Private Schmierfinken können nicht einfach Regelungen durch Vz entfallen lassen.

Das Vz bleibt gültig.

Eine andere Frage ist die individuelle Vorwerfbarkeit gegenüber einem VT.


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silenz
Beitrag 19.08.2022, 15:09
Beitrag #23453


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Wobei dieser Totempfahl für sich vermutlich schon Schilda ist.

Dem Schild folgt eine baulich angelegte Parkbucht für ca. 3 Fahrzeuge, dann eine Einmündung.

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rapit
Beitrag 19.08.2022, 22:25
Beitrag #23454


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Mueck
Beitrag 20.08.2022, 00:14
Beitrag #23455


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Die querenden Radler haben ja kein T30Z-Schild, also ist deren T30Z zu Ende bevor sie angefangen hat!!1

Aber sehe ich da eine T30Z agO? blink.gif
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rapit
Beitrag 20.08.2022, 00:18
Beitrag #23456


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no.gif Annäherung vom linken Bildrand her auf Flughöhe null


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silenz
Beitrag 24.08.2022, 11:58
Beitrag #23457


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Der Duden gilt hier nicht.
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HeLi
Beitrag 24.08.2022, 12:07
Beitrag #23458


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Und wer lädt Dir das bestellte Zeugs in den Kofferraum?
Du darfst ja wohl nicht aussteigen - sonst wärst Du ja Fußgänger...
Der REWE-Mitarbeiter (m/w/d) wird das auch nicht dürfen - es sei denn er befindet sich außerhalb des Geltungsbereichs dieses (Nicht-)Verkehrszeichens.


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HeLi
Beitrag 24.08.2022, 13:04
Beitrag #23459


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Sackgasse
(angeblich) ohne Wendemöglichkeit



Die Verkehrszeichen sind zwar überklebt, aber man kann noch erkennen, was da mal drauf gestanden haben soll: "Wenden nicht möglich".
Erstaunlich nur, dass einem da Kfz entgegen kommen. Und nicht etwa rückwärts fahrend.
rolleyes.gif


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rapit
Beitrag 24.08.2022, 13:52
Beitrag #23460


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Die sind bestimmt rückwärts rein tongue.gif


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silenz
Beitrag 24.08.2022, 15:07
Beitrag #23461


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Durch so eine bin ich heute auch gefahren. Die LKWs konnten allerdings abseits der Straße wenden.
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Explosiv
Beitrag 24.08.2022, 17:29
Beitrag #23462


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Manch Anwohner solcher Straßen fährt vorwärts rein, dann in die Garage/Einfahrt/Stellplatz. Und beim Rausfahren wird gleich gewendet oder eh schon rückwärts auf den Stellplatz gefahren.


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HeLi
Beitrag 24.08.2022, 17:39
Beitrag #23463


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Zitat (rapit @ 24.08.2022, 14:52) *
Die sind bestimmt rückwärts rein tongue.gif
Nein. Am rechten Fahrbahnrand parken Pkw in Fahrtrichtung (hier: bergauf).
Entgegenkommende Pkw fahren ihrerseits vorwärts in Fahrtrichtung (hier: bergab).

Zitat (Explosiv @ 24.08.2022, 18:29) *
Manch Anwohner solcher Straßen fährt vorwärts rein, dann in die Garage/Einfahrt/Stellplatz. Und beim Rausfahren wird gleich gewendet oder eh schon rückwärts auf den Stellplatz gefahren.
Für Anwohner mag das zutreffen. Nicht-Anwohner wenden einfach am Ende der Sackgasse. Oder an einer Abzweigung für landwirtschaftlichen Verkehr. Zum Wenden kann man da bis zum Z. 250 mit landw.-Ausnahme ja hinein- und wieder herausfahren.

Der Sinn des ursprünglich lesbaren Zz erschließt sich mir nicht. Vllt sollte Kfz-Verkehr minimiert werden, Motto: Wer das Schild ernst nimmt, fährt nicht rein. Wer den Sinn hinterfragt und anzweifelt, kann so gut fahren, dass er nötigenfalls auch wieder rückwärts bergab fahren könnte.


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Reinheit
Beitrag 25.08.2022, 00:28
Beitrag #23464


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Zitat (HeLi @ 24.08.2022, 14:04) *
Sackgasse
(angeblich) ohne Wendemöglichkeit



Die Verkehrszeichen sind zwar überklebt, aber man kann noch erkennen, was da mal drauf gestanden haben soll: "Wenden nicht möglich".
…. rolleyes.gif

Hier in der Gegend gibt es innerörtlich eine Straßenbaustelle mit Vollsperrung, und schon kilometerweit vorher steht mehrmals so ein Schild (ohne die Aufkleber! wink.gif). Man muß auch gar nicht wenden, wenn man da mutig reinfährt, weil direkt vor der Sperrung eine gut zu befahrende Umleitung beginnt. smile.gif


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Ich hab jeden Tag Ostern. Irgendwas such ich immer.
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DMHH
Beitrag 07.09.2022, 11:58
Beitrag #23465


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think.gif
Um Punkt 6 Uhr in der früh darf ich dort auf der Fahrbahn nicht halten. Außer ... verkehrsbedingt.
Ich stell mir das schwierig vor, mögliche Verstöße zu ahnden blink.gif


Oder ist da eine 1 vor der rechten 6 bei den sommerlichen Temperaturen weggeschmolzen?
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MisterOJ
Beitrag 07.09.2022, 12:03
Beitrag #23466


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Zitat (thetdk @ 24.07.2022, 19:52) *
Hm, darf ich bei einer temporär "vorgeschriebenen Fahrtrichtung links" verkehrsbedingt warten, wenn ich rechts abbiegen möchte?

Also:
- bei "freiem BÜ" darf man Links- wie auch Rechtseinbiegen
- bei "gesperrtem BÜ" darf man nur / muss man Linkseinbiegen

Daher "ja" - bei gesperrtem BÜ gilt (indirekt) ein Rechtseinbiegeverbot)!



Nur warum diese Beschilderung?
- Wenn doch rechts ein BÜ-Lichtzeichen steht was dann 'rot' (vermutlich Rechtspfeil-Optik) zeigt, dann darf ja sowieso keiner auf den gesperrten BÜ rechtseinbiegen.
- oder will man verhindern, dass sich dort (der BÜ ist ein Vollabschluss mit vermutlich langer Sperrzeit) zu vielen Rechtseinbiegewillige aufstauen und rückwärtig zu weiteren Verkehrsproblemen führen?
(und nötigt sie daher zum Zwangs-Linkseinbiegen?)


übrigens: im Bild2 (also der gegenüberaufgestellten Tafel gehört kein Z209-10 sondern ein Z211-10 hin.


Ich frage mich warum und wer die Beschilderung so angeordnet hat und was der BÜ-Planer und-Prüfer dazu sagt...


OJ unsure.gif


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rapit
Beitrag 07.09.2022, 12:21
Beitrag #23467


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Zitat (MisterOJ @ 07.09.2022, 13:03) *
- Wenn doch rechts ein BÜ-Lichtzeichen steht was dann 'rot' (vermutlich Rechtspfeil-Optik) zeigt,

no.gif
Zitat (thetdk @ 24.07.2022, 19:52) *
Schaut man nach gegenüber, wird man gar zu einem Rotlichtverstoß aufgefordert, da ist nämlich eine Vollscheibe drauf


think.gif Edit meint gerade, dass sich das auch nur auf das Schild hinter der Einmündung beziehen könnte?


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MisterOJ
Beitrag 07.09.2022, 12:32
Beitrag #23468


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Zitat (rapit @ 07.09.2022, 13:21) *
Zitat (MisterOJ @ 07.09.2022, 13:03) *
- Wenn doch rechts ein BÜ-Lichtzeichen steht was dann 'rot' (vermutlich Rechtspfeil-Optik) zeigt,

no.gif
Also zeigt der BÜ-Signalgeber gelbe und rote VOLLscheibe? Sicher? unsure.gif

...na wir brauchen von @thetdk wohl mal ein Foto vom gesperrten BÜ...


OJ wavey.gif


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rapit
Beitrag 07.09.2022, 12:36
Beitrag #23469


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Das ist ein bisschen weiter weg, denke ich whistling.gif
Vom Schattenwurf würde ich schätzen, nördliches Sachsen oder südliches Brandenburg.


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MisterOJ
Beitrag 07.09.2022, 14:22
Beitrag #23470


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Zitat (rapit @ 07.09.2022, 13:36) *
Das ist ein bisschen weiter weg, denke ich whistling.gif

Na vielleicht gibt´s dort auch Mandanten für dich ...


OJ wavey.gif


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Enrico
Beitrag 09.09.2022, 21:09
Beitrag #23471


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Zitat (DMHH @ 07.09.2022, 11:58) *



think.gif
Um Punkt 6 Uhr in der früh darf ich dort auf der Fahrbahn nicht halten. Außer ... verkehrsbedingt.
...

Samstag und Sonntag darfst du dort sogar den ganzen Tag halten whistling.gif


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Gruß Enrico


Bildung ist Bundessache!

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HeLi
Beitrag 10.09.2022, 09:33
Beitrag #23472


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Zitat (DMHH @ 07.09.2022, 12:58) *

think.gif

Ließe sich das so verstehen, dass von montags 6 Uhr in der Früh bis freitags 6 Uhr in der Früh abs. Hv. besteht?
Also von freitags 6 Uhr früh bis montags vor 6 Uhr in der Früh gilt kein Hv.?


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ulm
Beitrag 10.09.2022, 12:01
Beitrag #23473


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Ich vermute wegen der Zeichenabstände, dass da ein pöser Pursche eine "1" aus dem "6-16" entfernt hat.
So wie es dran steht, würde ich interpretieren, dass es durchgängig von Montag 06 Uhr bis Freitag 24 Uhr gilt.

Wird bestimmt bei der nächsten Verkehrsschau in Ordnung gebracht... thread.gif whistling.gif
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silenz
Beitrag 12.09.2022, 16:37
Beitrag #23474


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Ostfriesische Umleitung.
Angehängte Datei  IMG_20220912_170516390_HDR_2.jpg ( 319.95KB ) Anzahl der Downloads: 18


Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 12.09.2022, 17:11
Bearbeitungsgrund: Übergroßes Bild angepasst
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MisterOJ
Beitrag 12.09.2022, 16:42
Beitrag #23475


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Zitat (ulm @ 10.09.2022, 13:01) *
Ich vermute wegen der Zeichenabstände, dass da ein pöser Pursche eine "1" aus dem "6-16" entfernt hat.

Das wäre ja dann vorsätzliche Sachbeschädigung in Tateinheit mit Eingriff in den Straßenverkehr und grobem Unfug!

Zitat (ulm @ 10.09.2022, 13:01) *
Wird bestimmt bei der nächsten Verkehrsschau in Ordnung gebracht... thread.gif whistling.gif




OJ


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mkossmann
Beitrag 12.09.2022, 18:36
Beitrag #23476


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Zitat (silenz @ 12.09.2022, 16:37) *
Ostfriesische Umleitung.

Ist dir da auch die Kombination aus Z.254 und 259 links ins Auge gefallen ?
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silenz
Beitrag 12.09.2022, 19:09
Beitrag #23477


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Ja, wieso?
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HeLi
Beitrag 13.09.2022, 17:54
Beitrag #23478


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Auch immer wieder nett:

Finde den Fehler.
Als ob es kein Z. 308 gäbe!


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Mueck
Beitrag 13.09.2022, 18:27
Beitrag #23479


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Zitat (HeLi @ 13.09.2022, 18:54) *
Finde den Fehler.
Die Engstelle fe_lt? whistling.gif
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HeLi
Beitrag 13.09.2022, 18:29
Beitrag #23480


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Das auch, ja.
Die war immerhin mal da
auf der anderen Straßenseite whistling.gif


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mir
Beitrag 13.09.2022, 19:46
Beitrag #23481


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Ich hab den Fehler! lightbulb.gif

Das Verkehrszeichen verführt dazu, es um 180 Grad zu drehen. Das ist keine praxistaugliche Gestaltung.


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rapit
Beitrag 13.09.2022, 20:14
Beitrag #23482


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Zitat (HeLi @ 13.09.2022, 18:54) *
Finde den Fehler.

Hab' ihn: die Schilder sind viel zu niedrig montiert! Das darf nicht sein! mad.gif


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HeLi
Beitrag 13.09.2022, 21:56
Beitrag #23483


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Die Engstelle (Baustelle) war auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite.
Auf der Seite, von der aus das kopfüber-208er Blech fotografiert wurde, hätte mit Z. 308 beschildert werden müssen.
Ein Verkehrszeichenschild, rund, weiß, mit rotem Rand, zeigt erst einmal etwas vollkommen anderes an als das, was hier gemeint ist! ranting.gif

Zitat (mir @ 13.09.2022, 20:46) *
Das Verkehrszeichen verführt dazu, es um 180 Grad zu drehen. Das ist keine praxistaugliche Gestaltung.
yes.gif
Ein Vz. 208 - Kopfstand gibt es nicht!


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mir
Beitrag 13.09.2022, 21:58
Beitrag #23484


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Das eigentliche Problem ist, dass man es den Bauarbeitern ohne Ausbildung überlässt, Schilder aufzustellen, und nicht nachkontrolliert.


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rapit
Beitrag 13.09.2022, 22:53
Beitrag #23485


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Zitat (HeLi @ 13.09.2022, 22:56) *
Auf der Seite, von der aus das kopfüber-208er Blech fotografiert wurde, hätte mit Z. 308 beschildert werden müssen.

Das siehst du völlig falsch! In dem Fall hätte gar nichts beschildert werden dürfen, weil Schilder, die nur die Sowiesoregelung wiederholen, illegal sind.

Also wollte man offenbar den Vorrang genau anders regeln, als er ohne Schilder gewesen wäre. Und hat nur das 208er kopfüber gehängt. Kann doch mal passieren, sei nicht so kleinlich.

Was hing denn gegenüber? Kopfstehendes 308?

So geht das:


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MisterOJ
Beitrag 14.09.2022, 07:19
Beitrag #23486


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Zitat (Mueck @ 13.09.2022, 19:27) *
Die Engstelle fe_lt? whistling.gif

DAS wollte ich auch grad sagen!! laugh2.gif


Mittlerweile mach ich mir einen Spaß und gehe an solche Z208/Z308-Klassiker "invers" ran - sprich ich gehe von der falschrum-Beschilderung als Normalfall aus uns freue mich, wenn´s mal richtig beschildert ist!


btw: nicht an jede Engstelle muss ein Z208/Z308 (das ist imho auch mittlerweile inflationär geworden), sondern nur dort wo die nach StVO ohnehin bestehende Engstellen-Vorrangregelung so nicht fuktioniert bzw. so nicht sein soll sowie wo keine ausreichende Sicht besteht.

Zitat (rapit @ 13.09.2022, 23:53) *
So geht das:

Ohje - kein gutes Beispiel! no.gif


OJ


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HeLi
Beitrag 14.09.2022, 10:02
Beitrag #23487


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Zitat (rapit @ 13.09.2022, 23:53) *
In dem Fall hätte gar nichts beschildert werden dürfen, weil Schilder, die nur die Sowiesoregelung wiederholen, illegal sind.
Stimmt! So weit hatte ich gar nicht gedacht. unsure.gif

Zitat (rapit @ 13.09.2022, 23:53) *
Also wollte man offenbar den Vorrang genau anders regeln, als er ohne Schilder gewesen wäre.
Nein, ganz sicher nicht.
Die Engstelle/Baustelle war ja auf der Seite der Gegenrichtung. Und die hatte 208 "richtigrum".
Aber auch da wäre das 208 verzichtbar gewesen. Auf diese Lernstoffwiederhollektion hast Du mich nun wieder aufmerksam gemacht, danke!

Zitat (rapit @ 13.09.2022, 23:53) *
Und hat nur das 208er kopfüber gehängt. Kann doch mal passieren, sei nicht so kleinlich.
Vllt siehst Du es kleinlich, ich sehe da einen Aspekt:
Verkehrszeichen haben einen Aussagecharakter, auch allein durch Form und Farbe. Ein Zeichen der 250er-Reihe (rund, weiß, roter Rand) sagt aus: hier wird etwas verboten. Sei es generell, dass alle Fahrzeuge da nicht fahren dürfen (250), sei es spezieller, das wird dann in den Folgenummern spezifiziert. Auf bestimmte Fahrzeugarten, Fahrzeugmassen, Geschwindigkeiten, usw. usf.
Aber ein Vz. dieser Art gewährt dem VT nicht etwas. Deshalb sieht ein Vz. "Vorrang vor dem Gegenverkehr" schon allein von seiner Gestaltung ganz anders aus als "Gegenverkehr hat Vorrang".
Wo von diesem Prinzip abgewichen wird, stiftet das Verwirrung. Man kann dann nämlich irrtümlich annehmen, man hätte dem Gegenverkehr Vorrang zu gewähren und nur das Schild sei kopfüber aufgehängt worden.

Zitat (rapit @ 13.09.2022, 23:53) *
Was hing denn gegenüber? Kopfstehendes 308?
Nein. Von der Gegenrichtung kommend war Baustelle und Gegenverkehr hat Vorrang (richtigrum) und 30.

Zitat (MisterOJ @ 14.09.2022, 08:19) *
Zitat (Mueck @ 13.09.2022, 19:27) *
Die Engstelle fe_lt? whistling.gif
DAS wollte ich auch grad sagen!! laugh2.gif
Zu dem Zeitpunkt, als ich es endlich fotografiert habe, war die Baustelle - zumindest die Fahrbahn betreffend, bis auf den Randstreifen - schon fertig. Die Beschilderung haben sie noch stehen gelassen...

Zitat (MisterOJ @ 14.09.2022, 08:19) *
Mittlerweile mach ich mir einen Spaß und gehe an solche Z208/Z308-Klassiker "invers" ran - sprich ich gehe von der falschrum-Beschilderung als Normalfall aus uns freue mich, wenn´s mal richtig beschildert ist!
laugh2.gif Gehen die 308er Bleche aus?

Zitat (MisterOJ @ 14.09.2022, 08:19) *
btw: nicht an jede Engstelle muss ein Z208/Z308 (das ist imho auch mittlerweile inflationär geworden), sondern nur dort wo die nach StVO ohnehin bestehende Engstellen-Vorrangregelung so nicht fuktioniert bzw. so nicht sein soll sowie wo keine ausreichende Sicht besteht.
Ja, danke. Ich hab's ja verstanden.

Noch etwas zu Baustellen-30:
Der in Blickrichtung an dem Laternenmast angebrachte "Sie fahren ... km/h"-Anzeiger war auf exakt 30 km/h eingestellt. Ab Anzeigewert 30 aufwärts kam der böse rote Downie. Ab 29 abwärts der grüne Smiley.
Für diese Richtung war aber keine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgestellt...

Und noch etwas, was mich an dieser Stelle - als es noch einseitige Engstelle/Baustelle war - geärgert hat:
Fußgänger auf der gesperrten Seite wurden einfach mit Absperrschranken blockiert, in beiden Richtungen auf dieser Seite. Keine (!) Fußgängerführung.

Und was ich an dieser Stelle einmal (als Fußgänger) beobachten konnte: In Blickrichtung des Fotos fuhr ein Notarztwagen mit Sondersignal. Volles Programm: Lichtorgel und Quarthorn. Die Fahrzeuge vor ihm fuhren vor der Baustelle rechts ran, um dem Notarztwagen den Weg frei zu machen. Und was macht der Depp im Gegenverkehr hinter der Baustelle? Er sieht, dass die Fahrzeuge in - für ihn - Gegenrichtung rechts ran fahren und nutzt die Lücke und fährt doch glatt an der Baustelle vorbei, so dass sich der Depp und der Notarzt in der Mitte der Baustelle treffen und der Notarztwagen an der Weiterfahrt gehindert wird, weil der Depp nicht aus dem Weg kann! ranting.gif Wie wenig Hirn kann man eigentlich haben?


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HeLi
Beitrag 14.09.2022, 10:31
Beitrag #23488


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Dieses Foto

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"Schild am Radweg"


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MisterOJ
Beitrag 14.09.2022, 10:58
Beitrag #23489


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blink.gif Ähmmm.... also... na da .... wacko.gif

- kreuzen die Boote denn bevorrechtigt?
- oder tun sie das in flotter fahrt (und damit für den Fotografen) nicht erkennbarer Kurzfristigkeit/Spontanität?

Auch past die Bodenmalerei nicht dazu - da hätte ein 'Boot'-Sinbild ins dortige Gefahrenzeichen reingemalt gehört!

Zitat (HeLi @ 14.09.2022, 11:31) *
wurde mir zugespielt.

Aha.... Schilda-Leaks sozusagen... laugh2.gif


OJ wavey.gif





Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 26.09.2022, 14:40
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Photo-Zitat des Vorpostings entfernt. :-)


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rapit
Beitrag 14.09.2022, 11:06
Beitrag #23490


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Warum nimmt man denn nicht das offizielle Zeichen dafür?


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HeLi
Beitrag 14.09.2022, 11:07
Beitrag #23491


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Ja, das Foto ist nicht von mir. In vorauseilendem Gehorsam wollte ich vermeiden, wegen Urheberrechtsverletzung hier verdonnert zu werden. wavey.gif

Der Fotograf hat mir beschrieben, dass das ein Radweg war, der entlang eines Flusses verläuft.
Er vermutet, dass es vllt in der Nähe ein Bootshaus geben könne, aus dem oder zu dem hin Menschen Boote quer über den Radweg tragen.
Es sei ihm aber noch kein Boot über den Weg gelaufen. laugh2.gif

Zitat (rapit @ 14.09.2022, 12:06) *
Warum nimmt man denn nicht das offizielle Zeichen dafür?
Link funktioniert nicht


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rapit
Beitrag 14.09.2022, 11:10
Beitrag #23492


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Zitat (HeLi @ 14.09.2022, 12:07) *
der entlang eines Flusses verläuft

Rhein, oder? think.gif

Zitat (HeLi @ 14.09.2022, 12:07) *
Link funktioniert nicht

Habs versucht, zu reparieren wavey.gif


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HeLi
Beitrag 14.09.2022, 11:14
Beitrag #23493


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Zitat (rapit @ 14.09.2022, 12:09) *
Rhein, oder? think.gif
yes.gif

Zitat (rapit @ 14.09.2022, 12:10) *
Habs versucht, zu reparieren wavey.gif
Blieb wohl beim Versuch


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rapit
Beitrag 14.09.2022, 11:22
Beitrag #23494


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Wäre @Mitleser noch da, würde er jetzt wahrscheinlich behaupten, das sei in der Nähe des Niebelungenschatzes.

In meinem Post funzt bei mir jetzt der Link, in deinem Zitat nach wie vor nicht. wavey.gif


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HeLi
Beitrag 14.09.2022, 11:24
Beitrag #23495


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Ja, bedaure, leider nein: Link funzt nicht.
edit: Link funzt. Danke. Köstlich!

Tja, was meinst Du: wer wird wohl die 12 Leiterwagen Gold finden? Radfahrer oder Ruderer?


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RSA
Beitrag 14.09.2022, 11:42
Beitrag #23496


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Zitat (HeLi @ 14.09.2022, 11:31) *
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Dieses Foto

wurde mir zugespielt.
"Schild am Radweg"



Diese Beschilderung gibt es an der Elbe zwischen Pirna und Dresden des öfteren ....
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HeLi
Beitrag 14.09.2022, 12:00
Beitrag #23497


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Ein auf dem Landweg querendes Boot: zählt das Fahrzeug? Oder ist das als ein von Fußgängern - ggf. gemeinsam - transportierter Gegenstand anzusehen?


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mir
Beitrag 14.09.2022, 12:14
Beitrag #23498


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Fahrzeug ist ein Oberbegriff für mobile Verkehrs- und Transportmittel, die dem Transport von Personen (Personenverkehr) und/oder Gütern (Güterverkehr) dienen.

Somit sind Boote Fahrzeuge, egal ob sie nun schwimmen, auf Rollen fahren, getragen werden, auf Anhängern gefahren werden oder durch die Luft fliegen. Eine Taube bleibt ja auch ein Vogel, wenn sie auf dem Boden nach Krumen pickt.


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MisterOJ
Beitrag 14.09.2022, 12:42
Beitrag #23499


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Zitat (HeLi @ 14.09.2022, 12:07) *
Er vermutet, dass es vllt in der Nähe ein Bootshaus geben könne, aus dem oder zu dem hin Menschen Boote quer über den Radweg tragen.

Aha.. Querverkehr ist doch aber nachrangig

btw: warum schreibt man dann aber nicht korrekt "Boote werden von Menschen queren über den Weg getragen"
sondern verwendet den nautischen 'Fahrbegriff' "kreuzen" - als ob diese dass eigenständig und in Fahrt tun?


Zitat (HeLi @ 14.09.2022, 12:07) *
Es sei ihm aber noch kein Boot über den Weg gelaufen. laugh2.gif

laugh2.gif *Kopfkino*
(ein 8-er Kanu mit unzähligen kleinen Beinchen was wie ein Tausendfüßler über den Radweg läuft laugh2.gif )


OJ



PS: Link funktioniert


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HeLi
Beitrag 14.09.2022, 12:52
Beitrag #23500


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Zitat (mir @ 14.09.2022, 13:14) *
Eine Taube bleibt ja auch ein Vogel, wenn sie auf dem Boden nach Krumen pickt.
Schöner Vergleich, gefällt mir!
Aber während die Taube auf dem Boden sitzt, fliegt sie nicht.
Ein Boot, das getragen wird, bleibt freilich ein Wasserfahrzeug in seiner Eigenschaft, dass es im Wasser fahren kann. Während es von Menschen getragen wird, ist aber fraglich, ob es i.S.d. Verkehrs Fahrzeug ist oder eine Art Gepäckstück, also zu handhaben ist wie eine 6m lange Eisenstange, die von 2 Arbeitern einen Weg querend getragen wird.
Ein Auto auf einem Anhänger bleibt auch ein Auto, aber verkehrsmäßig ist das, was auf dem Anhänger transportiert wird, nicht "Fahrzeug", sondern "Ladung".

edit:
Gelten für die Menschen, die an Land ein Boot tragen, die Regeln des Fußgängerverkehrs oder die des Fahrzeugverkehrs?


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