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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
ilam
Beitrag 02.06.2022, 14:58
Beitrag #23301


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Zitat (rapit @ 02.06.2022, 14:49) *
Da gibt es in HH schönere Kombis: An der Alster/Alstertwiete
[...]
Gemeint ist wohl das Gegenteil: den Radfahrern auf dem kreuzenden Radweg ist Vorrang zu gewähren crybaby.gif



Sicher? Und was soll das Mini-VZ-205 am Radweg selbst dann bedeuten?

Ich meine aber, dass die Ecke inzwischen umgebaut ist und nicht mehr so aussieht.
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rapit
Beitrag 02.06.2022, 17:34
Beitrag #23302


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Zitat (ilam @ 02.06.2022, 15:58) *
Sicher? Und was soll das Mini-VZ-205 am Radweg selbst dann bedeuten?

Das ist für den Ampelausfall (siehe Miniampel) nach links.

Das mit dem Umbau kann natürlich sein. wavey.gif


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ilam
Beitrag 02.06.2022, 18:22
Beitrag #23303


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Im Moment ist da Baugrube, wir brauchen noch Geduld.
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RSA
Beitrag 02.06.2022, 21:09
Beitrag #23304


Neuling
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Beim Radeln am Elbradweg gesehen:

VZ
auf der Rückseite ist ein gelber Aufkleber eines grossen Verkehrssicherungsunternehmens ..

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HeLi
Beitrag 03.06.2022, 07:40
Beitrag #23305


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Hallo im Forum,



Hier haben wir zwei Verkehrszeichenschilderkombinationen:
Zuerst eine am ortsfesten Schildermast: Verbot der Einfahrt Z. 267, mit Zz. 1022-10 Radfahrer frei.
Dann, ca. 3m weiter, eine Kombi am temporären Pfosten: Z. 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art, mit Zz. "Anlieger bis Baustelle frei" (inhaltlich zusammengestellt aus 1020-30 "Anlieger frei" und 1028-31 "bis Baustelle frei").

Grübeleien:

1. Ich fahre ein Kfz, bin nicht Anlieger.
Ich darf bis zum 1. (ortsfesten) Schildermast, dann ist Ende.

2. Ich fahre ein Kfz und bin Anlieger.
Ich darf bis zum 1. Schildermast, denn bis zum 2. (temporären) Pfosten, auf dem mir die Durchfahrtsberechtigung erteilt würde, komme ich gar nicht, weil ich sonst auf der ca. 3m langen Fahrstrecke gegen das Verbot vom 1. Mast verstoßen würde.
Es sei denn, ich könne geltend machen, dass ich aus entgegengesetzter Richtung gekommen bin - was ich dürfte - und dann auf der ca. 3m langen Strecke noch vor Erreichen der Rückseite des 267ers gewendet hätte und dann am 250+Zz legal weitergefahren wäre.

3. Ich fahre Fahrrad. Ich bin nicht Anlieger.
Ich darf am 1. Mast vorbei, juhu, aber nach ca. 3m ist meine Freude vorbei. Ich darf am temporären Mast nicht weiter. Immerhin: Wie radverkehrsfreundlich, 3m darf ich weiter als die Motorisierten!

4. Ich fahre Fahrrad und bin Anlieger.
Geschafft: Ich darf bis zur Baustelle.

Frage: Ob das so gewollt ist? think.gif


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MisterOJ
Beitrag 03.06.2022, 07:48
Beitrag #23306


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Zitat (HeLi @ 03.06.2022, 08:40) *

blink.gif

eine Art 2-stufiges Verkehrssieb...

1.Stufe: das Z267 hält sämtlichen Kraftfahrzeugverkehr auf; nur Radlinge dürfen weiter

2.Stufe das Z250 hält dann die bei 1. durchfahren dürfende UND nicht-Anlieger-seiende Radlinge auf

--> passieren darf nur ein radfahrender Anlüger - oder schiebender nicht-Anlieger. whistling.gif


Frage: warum hängt man das Zz des Z250 nicht mit unter´s Z267-Zz - dann bräuchte es das Z250 nicht unsure.gif


OJ




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HeLi
Beitrag 03.06.2022, 07:50
Beitrag #23307


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Zitat (MisterOJ @ 03.06.2022, 08:48) *
Frage: warum hängt man das Zz des Z250 nicht mit unter´s Z267-Zz - dann bräuchte es das Z250 nicht unsure.gif

yes.gif

edit:
Ich vermute, dass die hinter dem temporären 250er liegende Baustelle die gesamte Fahrbahnbreite blockiert.
Dann wäre m.E., um das sinnvoll zu lösen, die zielführende Variante, die Schilder am 1. Mast komplett zu überdecken und den 2. Pfosten so zu belassen, wie er ist. Man hätte nur einen Müllsack und einen Streifen Klebeband noch gebraucht, aber dann wär's eindeutig.
Oder?


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MisterOJ
Beitrag 03.06.2022, 09:26
Beitrag #23308


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Zitat (HeLi @ 03.06.2022, 08:50) *
edit:
Ich vermute, dass die hinter dem temporären 250er liegende Baustelle die gesamte Fahrbahnbreite blockiert.

Aja ...

Zitat (HeLi @ 03.06.2022, 08:50) *
Dann wäre m.E., um das sinnvoll zu lösen, die zielführende Variante, die Schilder am 1. Mast komplett zu überdecken und den 2. Pfosten so zu belassen, wie er ist. Man hätte nur einen Müllsack und einen Streifen Klebeband noch gebraucht, aber dann wär's eindeutig.
Oder?

Imho yes.gif

Toll das du dir solche Gedanken machst thumbup.gif
...das WÄRE aber die Aufgabe des Verkehrssicherers gewesen (für die er ja auch bezahlt wird)... wallbash.gif


rhetorische Frage: Wieso ist DAS Schilda keinem bei der Abnahme aufgefallen thread.gif


OJ wavey.gif


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HeLi
Beitrag 03.06.2022, 09:31
Beitrag #23309


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Zitat (MisterOJ @ 03.06.2022, 10:26) *
Wieso ist DAS Schilda keinem bei der Abnahme aufgefallen thread.gif
Abnahme? rofl1.gif


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MisterOJ
Beitrag 03.06.2022, 10:33
Beitrag #23310


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Zitat (HeLi @ 03.06.2022, 10:31) *
Abnahme? rofl1.gif

Musste ich auch erstmal

... soll sowas wie "der Bauherr/AG bzw. SBL/SVB schaut sich nach Aufstellung an, ob/das auch alles so (richtige Schilder in korekter Aufstellhöhe, abstand sowie mit RSA-konformer Aufstellvorrichtung) und nur so aufgestellt/markiert wurde - sprich die beauftragte Leistung fachlich wie kaufmännisch richtig erbracht wurde und gibt diese frei" sein *träum*


OJ


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silenz
Beitrag 08.06.2022, 18:03
Beitrag #23311


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Darf man hier nur nachts auf dem Gehweg parken oder bezieht sich das Halteverbot auf die Fahrbahn?

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MisterOJ
Beitrag 08.06.2022, 18:12
Beitrag #23312


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Zitat (silenz @ 08.06.2022, 19:03) *
Darf man hier nur nachts auf dem Gehweg parken oder bezieht sich das Halteverbot auf die Fahrbahn?

-Auf dem Gehweg darf zeitlich uneingeschränkt geparkt werden
-davon unabhängig gilt auf der Fahrbahn vor dem Gehweg:
- von 7-9 und 16-19 ein absolutees HV
- von 9-16 ein eingeschränktes HV (d.h. es darf gehalten werden)
- und somit zwischen 19-7 nix - allerdings darf man lt. §12 (3) 3 StVO nicht vor Parkplätzen parken

Imho ist die Beschilderung in-sich widersprüchlich bzw. sinnfrei.


OJ wavey.gif


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silenz
Beitrag 08.06.2022, 18:22
Beitrag #23313


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Gibt es dieses Schild wirklich oder ist das frei erfunden?


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mkossmann
Beitrag 08.06.2022, 19:56
Beitrag #23314


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Das blaue Schild gibt es (Z.214-30). An der Stelle im Bild ist es aber wohl eher unsinnig , da es das Einfahren in die Einbahnstraße geradeaus verbietet, das Linksabbiegen mit den prinzipiell gleichen Konflikten aber erlaubt. Anders wäre es, wenn die Einbahnstraße in entgegengesetzter Richtung angeordnet wäre. Oder es ist möglicherweise auch eine Baustelle in der Einbahnstraße geplant, sie die Einfahrt in Diese unmöglich macht. Und das Schild ist zuerst da.
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silenz
Beitrag 08.06.2022, 21:50
Beitrag #23315


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Die Einbahnstraße ist zumindest mit Vz. 250 | Anlieger frei beschildert. Es gab dort vor Monaten mal eine Baustelle. Vielleicht wurde es vergessen.
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HeLi
Beitrag 10.06.2022, 18:05
Beitrag #23316


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Hallo im Forum.


Dass man hier in einen vbB einfährt, sieht man. Zumindest auf der rechten Seite recht gut.
Auf der linken Seite auch, aber nicht ganz so gut: Z. 325.1 ist arboristisch etwas abgeschattet rolleyes.gif .


Dass man hier eine Zone 30 verlässt, sieht man auch. Naja, etwas verdeckt, aber das Schild steht immerhin.
Um dessen Erkennbarkeit steht es vllt nicht ganz so gut rolleyes.gif .


In Gegenrichtung sieht man auf der rechten Seite etwas besser, dass man hier in eine Zone 30 einfährt.
Ach ja, und danach verlässt man dann auch den vbB.
Oder ist das etwa auch ein Z. 325.1 (und nicht, wie es sein sollte, ein Z. 325.2? Sieht jemand den roten Strich?)

Und warum betrete ich zuerst die Zone 30 und verlasse erst danach den vbB?


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Frechdachs75
Beitrag 13.06.2022, 09:26
Beitrag #23317


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Beschilderung an einer Brücke im Sauerland. Also ohne Gegenverkehr bis 30 Tonnen, ansonsten nur 12 Tonnen ? think.gif


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MisterOJ
Beitrag 13.06.2022, 11:14
Beitrag #23318


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Zitat (Frechdachs75 @ 13.06.2022, 10:26) *
Beschilderung an einer Brücke im Sauerland. Also ohne Gegenverkehr bis 30 Tonnen, ansonsten nur 12 Tonnen ? think.gif

yes.gif

Frage: wie stellt man sicher, dass es nicht doch zu Begegnungen AUF der Brücke kommt?


OJ wavey.gif


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rapit
Beitrag 13.06.2022, 11:19
Beitrag #23319


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Wer zuerst drauf ist, hat Glück gehabt. Der Gegenverkehr darf ja dann wegen selbiger Beschilderung nicht rauf. Außer kleineren Autos, aber dafür sind ja 6 Tonnen Differenz eingepreist.


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hk_do
Beitrag 13.06.2022, 19:20
Beitrag #23320


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Ist das überhaupt ein Verkehrszeichen oder nicht nur eine Hinweistafel auf eine Regelung die irgendwie anderweitig angeordnet wird? unsure.gif

Ich meine, irgendwo müssen die LKW ja auch angehalten werden, damit der Brückenwächter ihnen vorne am Kühler ein Schild mit ihrem tatsächlichen Gewicht anheften kann. Sonst erkennt man ja nicht, was der Gegenverkehr wiegt whistling.gif

Oder gibt es vielleicht einen Anforderungstaster für Fahrzeuge über 12 t tatsächlichem Gewicht, über den sie den Gegenverkehr mittels LSA anhalten können? think.gif



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KJK
Beitrag 13.06.2022, 19:51
Beitrag #23321


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Ich habe (auch) etwas gebraucht, bis ich verstanden habe, was das Schild mir mitteilen möchte (Nb.: Die unterschiedlichen Schriftgrößen waren eher nicht hilfreich dabei.).
In der Hoffnung, dass ich es jetzt verstanden habe, hier meine Interpretation:
Wenn ich mehr als 12t wiege, darf ich hier nicht durch - es sei denn, es kommt kein Gegenverkehr: Dann ist erst bei 30t Schluss. Wieviel der Gegenverkehr wiegt, muss ich nicht wissen.
Ich würde allerdings aus Gründen der Logik annehmen, dass gegenüber - innerhalb des Sichtbereichs - die gleiche Schilderkombi steht.


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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RSA
Beitrag 13.06.2022, 20:32
Beitrag #23322


Neuling
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mir ist heute folgende Kombination vor die Kamera gekommen.
Was hier wohl angeordnet werden sollte ?

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ulm
Beitrag 13.06.2022, 20:34
Beitrag #23323


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Hier sollte erst einmal eine Verkehrsschau angeordnet werden… whistling.gif
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Mueck
Beitrag 14.06.2022, 10:13
Beitrag #23324


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Die Bauarbeiter sind von der Baustelle befreit, das entspricht der aktuellen Personal- und Materiallage und deutet an, dass das Schild dort ewig stehen wird ... whistling.gif
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silenz
Beitrag 14.06.2022, 12:27
Beitrag #23325


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Wenn so ein "verschmutzte Fahrbahn" einfach als permanentes Schild aufgestellt wird, läuft aber auch irgendetwas falsch, oder?

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KJK
Beitrag 14.06.2022, 15:33
Beitrag #23326


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Naja, da kommt erfahrungsgemäß regelmäßig Bauer Hansen mit seinem Trecker vom Acker und verliert aus den grobstolligen Treckerreifen erst einmal jede Menge Lehm und sonstigen Dreck. Und den kann weder Bauer Hansen noch die Straßenmeisterei jedes Mal gleich wieder wegfeudeln. Deshalb das Schild cool.gif .


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silenz
Beitrag 14.06.2022, 15:51
Beitrag #23327


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Aber entbindet das Schild den Landwirt dann einfach von seinen Pflichten gemäß §32 und fertig?

Ich fürchte eher, Bauer Hansen holt hier regelmäßig Silageballen mit dem Frontlader von der Weide, aber das hinterfragen wir mal besser nicht.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 14.06.2022, 17:28
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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rapit
Beitrag 14.06.2022, 16:45
Beitrag #23328


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Würde Bauer Hansen jedes Mal die Fahrbahn reinigen, würde kein Radfahrer mehr auf dem dreckigen Radweg bleiben. Deswegen hat Bauer Hansen die Freigabe, den Dreck auf der Fahrbahn zu belassen.

Dient sozusagen der Verkehrssicherheit.
Wo kämen wir denn hin, wenn dann plötzlich lauter radlinge den Verkehr behindern würden?

tongue.gif

Im übrigen ist das Foto ja 5 Jahre alt. Wir wissen ja gar nicht, ob das Schild noch steht.


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silenz
Beitrag 14.06.2022, 17:18
Beitrag #23329


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Letzten Sommer war es noch da. Ich kann mal drauf achten.
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MisterOJ
Beitrag 15.06.2022, 07:13
Beitrag #23330


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Zitat (rapit @ 13.06.2022, 12:19) *
Wer zuerst drauf ist, hat Glück gehabt. Der Gegenverkehr darf ja dann wegen selbiger Beschilderung nicht rauf.

Aja - klingt logisch...


Zitat (hk_do @ 13.06.2022, 20:20) *
Ist das überhaupt ein Verkehrszeichen oder nicht nur eine Hinweistafel auf eine Regelung die irgendwie anderweitig angeordnet wird? unsure.gif

Imho ein reguläres Schild auf einer weißen Trägertafel.

Zitat (hk_do @ 13.06.2022, 20:20) *
Ich meine, irgendwo müssen die LKW ja auch angehalten werden, damit der Brückenwächter ihnen vorne am Kühler ein Schild mit ihrem tatsächlichen Gewicht anheften kann. Sonst erkennt man ja nicht, was der Gegenverkehr wiegt whistling.gif

keine Sorge ... ein geübter Brummifahrer kann das einschätzen rolleyes.gif


Zitat (hk_do @ 13.06.2022, 20:20) *
Oder gibt es vielleicht einen Anforderungstaster für Fahrzeuge über 12 t tatsächlichem Gewicht, über den sie den Gegenverkehr mittels LSA anhalten können? think.gif

DAS wäre doch mal ne Idee für alle LKW - am besten noch mit ner LED-Anzeige des tatsächlichen Gewichtes. thumbup.gif


Zitat (RSA @ 13.06.2022, 21:32) *

frei... na von was den??? blink.gif


Zitat (ulm @ 13.06.2022, 21:34) *
Hier sollte erst einmal eine Verkehrsschau angeordnet werden… whistling.gif

@Ulm: was ist DAS denn? unsure.gif Ist das neu?


Zitat (KJK @ 14.06.2022, 16:33) *
...Und den kann weder Bauer Hansen noch die Straßenmeisterei jedes Mal gleich wieder wegfeudeln.

DAS stell ich mir grad mal bildlich vor laugh2.gif


OJ


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rapit
Beitrag 15.06.2022, 11:19
Beitrag #23331


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Zitat (RSA @ 13.06.2022, 21:32) *

Achtung, Baustellenverkehr außerhalb des Bauzauns.



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hk_do
Beitrag 15.06.2022, 19:56
Beitrag #23332


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Zitat (MisterOJ @ 15.06.2022, 08:13) *
Imho ein reguläres Schild auf einer weißen Trägertafel.


und was ist mit dem Text unten drauf?

Ein Zusatzzeichen kann es ja nicht sein, mangels schwarzem Rand blink.gif

Zitat
Zitat (hk_do @ 13.06.2022, 20:20) *
Ich meine, irgendwo müssen die LKW ja auch angehalten werden, damit der Brückenwächter ihnen vorne am Kühler ein Schild mit ihrem tatsächlichen Gewicht anheften kann. Sonst erkennt man ja nicht, was der Gegenverkehr wiegt whistling.gif

keine Sorge ... ein geübter Brummifahrer kann das einschätzen rolleyes.gif


Wieso Brummifahrer?

"Ohne Gegenverkehr" bezieht sich doch auf jegliche Art von Verkehr (OK, man wird es vermutlich wegen MSDWGI auf Kraftwagen einschränken können...)

Ich gehe davon aus, dass die Mehrzahl der PKW-Führenden keinerlei Vorstellung davon hat, was ein Kfz wiegt. Die meisten vermutlich nichtmals bezüglich ihres eigenen.

Zitat
DAS wäre doch mal ne Idee für alle LKW - am besten noch mit ner LED-Anzeige des tatsächlichen Gewichtes. thumbup.gif


aber bitte mit Dunkelschaltung bei PKWs! sadwalk.gif
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rapit
Beitrag 15.06.2022, 20:51
Beitrag #23333


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Zitat (hk_do @ 15.06.2022, 20:56) *
Ich gehe davon aus, dass die Mehrzahl der PKW-Führenden keinerlei Vorstellung davon hat, was ein Kfz wiegt. Die meisten vermutlich nichtmals bezüglich ihres eigenen.

Na komm, jetzt wollen wir es aber wissen: hast du denn schon jemals eine Mitfahrerin gefragt, wie viel sie wiegt? (Um zu errechnen, wie groß dann die tatsächliche Gesamtmasse deines Fahrzeuges ist).
Ich wette, das hast du dich noch nicht getraut... whistling.gif

Ich weiß zumindest, dass ich in kein Parkhaus legal einfahren darf (da hängt überall was von 2,5 Tonnen rum). Und unabhängig von der Beladung darf ich auch auf Gehwegen trotz Vz 315 nicht parken.

Interessiert mich aber beides nicht. thread.gif


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RSA
Beitrag 16.06.2022, 19:59
Beitrag #23334


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Zitat (rapit @ 15.06.2022, 12:19) *
Zitat (RSA @ 13.06.2022, 21:32) *

Achtung, Baustellenverkehr außerhalb des Bauzauns.


genau das wollte der Bauherr damit ausdrücken: "Achtung Baustellenverkehr"

Es handelt sich um eine 2 spurige Fahrbahn innerorts, davon ist ein Fahrstreifen für den Baukran eigezogen. Regelung über LZA.

Die anordnende Behörde war "not amused" rolleyes.gif
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Mueck
Beitrag 03.07.2022, 18:53
Beitrag #23335


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Nun stehe ich hier ...

... und frage mich:
- Über die Tankstelle umfahren
- oder warten, bis niemand guckt?
think.gif
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Akymaru
Beitrag 06.07.2022, 00:27
Beitrag #23336


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Darf ich also mit meinem Porsche Cayenne mit 100 km/h über den gemeinsamen Rad- und Fußweg brettern um den Zustand meiner angrenzenden Felder zu überprüfen?
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silenz
Beitrag 06.07.2022, 01:22
Beitrag #23337


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huh.gif
Nein. Schrittgeschwindigkeit. Wie die Radler.
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durban
Beitrag 06.07.2022, 08:59
Beitrag #23338


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Woraus ergibt sich das denn? think.gif


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Mueck
Beitrag 06.07.2022, 10:00
Beitrag #23339


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Bei 241 steht "Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines gemeinsamen Geh- und Radwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgänger- und Radverkehr Rücksicht nehmen. Erforderlichenfalls muss der Fahrverkehr die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen."
Letzteres gilt auch für die Radler, ersteres auch für viel zu viele Ackergäule unter der Haube ...
Bei eindeutiger Abwesenheit von Fußgängern und Radfahrern und absolut übersichtliche Strecke (§ 3) (wovon ich prinzipiell nicht ausgehe bei Radwegen) könnten auch mal 100 legal sein ...
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HeLi
Beitrag 06.07.2022, 10:33
Beitrag #23340


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Zitat (durban @ 06.07.2022, 09:59) *
Woraus ergibt sich das denn? think.gif

Erläuterung zu Z. 241 Anlage 2 StVO, lfd. Nr. 20
Zitat
1. Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den Radweg des getrennten Rad- und Gehwegs benutzen (Radwegbenutzungspflicht).
2. Anderer Verkehr darf ihn nicht benutzen.
3. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines getrennten Geh- und Radwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, darf diese nur den für den Radverkehr bestimmten Teil des getrennten Geh- und Radwegs befahren.
4. Die andere Verkehrsart muss auf den Radverkehr Rücksicht nehmen. Erforderlichenfalls muss anderer Fahrzeugverkehr die Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen.
5. § 2 Absatz 4 Satz 6 bleibt unberührt.
(Hervorhebung von mir)


Zitat (Mueck @ 06.07.2022, 11:00) *
Bei eindeutiger Abwesenheit von Fußgängern und Radfahrern (...) könnten auch mal 100 legal sein ...
Daran wird's scheitern: Du musst auf diesen in erster Linie nur für diese Verkehrsart bestimmten Wegen immer damit rechnen müssen, dass ein Verkehrsteilnehmer dieser zuerst berechtigten Gattung auftaucht.


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rapit
Beitrag 06.07.2022, 14:38
Beitrag #23341


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Zitat (Mueck @ 06.07.2022, 11:00) *
Bei 241 steht "Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines gemeinsamen Geh- und Radwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgänger- und Radverkehr Rücksicht nehmen. Erforderlichenfalls muss der Fahrverkehr die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen."
Letzteres gilt auch für die Radler, ...

...aber nur, wenn durch Zz anderer Verkehr zugelassen ist whistling.gif Bei einem echten gemeinsamen Geh- und Radweg gilt das nicht shutup.gif

Zitat (HeLi @ 06.07.2022, 11:33) *

Du bist beim falschen Schild gelandet. Musst eins höher schauen wavey.gif


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mir
Beitrag 06.07.2022, 17:22
Beitrag #23342


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Zitat (mir @ 31.05.2022, 18:08) *


Die Stadt meint, da sei eines der Schilder verdreht, sie werde es korrigieren. Ich wüsste jetzt nicht, welche Rotation sinnvoll wäre, aber ich bin gespannt. dribble.gif


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Mueck
Beitrag 06.07.2022, 20:17
Beitrag #23343


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Zitat (rapit @ 06.07.2022, 15:38) *
...aber nur, wenn durch Zz anderer Verkehr zugelassen ist whistling.gif Bei einem echten gemeinsamen Geh- und Radweg gilt das nicht shutup.gif
think.gif
Wäre mir ja nicht unrecht ... whistling.gif
Aber das sind doch zwei unabhängige Sätze?! blink.gif
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Reinheit
Beitrag 07.07.2022, 00:38
Beitrag #23344


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Was möchte uns dieses Kombi-VZ sagen? Wird's ganz eng? tongue.gif


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HaWeThie
Beitrag 07.07.2022, 07:16
Beitrag #23345


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Zitat
Ich wüsste jetzt nicht, welche Rotation sinnvoll wäre

das mittlere Schild auf die andere Seite drehen - dann bekinnt in Blickrichtung die Fußgängerzone, in der anderen Richtung endet sie und wird durch einen gemeinsamen Fuß- und Radweg ersetzt.

Zitat (Reinheit @ 07.07.2022, 01:38) *
Was möchte uns dieses Kombi-VZ sagen? Wird's ganz eng? tongue.gif

Am Ende der Straße gehts auch für Fußgänger (bzw. zu Fuß gehende) nicht weiter. Das Zusatzschild ist eigentlich überflüssig, aber manchen muss man die Dinge mehr als einmal sagen...


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mir
Beitrag 07.07.2022, 10:39
Beitrag #23346


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Zitat (HaWeThie @ 07.07.2022, 08:16) *
das mittlere Schild auf die andere Seite drehen - dann bekinnt in Blickrichtung die Fußgängerzone, in der anderen Richtung endet sie und wird durch einen gemeinsamen Fuß- und Radweg ersetzt.


An der Stelle bestimmt nicht, danach kommt eine Kreuzung, die nicht zu einer Fußgängerzone gehören soll. Inzwischen denke ich, sie wollen das Fußgängerzonenschild um 90 Grad drehen, um klarzustellen, dass der Platz daneben eine Fußgängerzone ist. Allerdings würde das dann quer zur Fahrtrichtung stehende Schild eh niemand sehen.


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HaWeThie
Beitrag 07.07.2022, 12:06
Beitrag #23347


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,
Zitat
danach kommt
kann ich auf dem Foto leider nicht erkennen..... whistling.gif


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HeLi
Beitrag 07.07.2022, 18:17
Beitrag #23348


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Zitat (rapit @ 06.07.2022, 15:38) *
Du bist beim falschen Schild gelandet. Musst eins höher schauen wavey.gif
Danke.
Ich komm' mir in letzter Zeit so unkonzentriert vor.
Schön, dass Ihr mich immer wieder aufweckt. flowers.gif

Zitat (HaWeThie @ 07.07.2022, 08:16) *
Zitat (Reinheit @ 07.07.2022, 01:38) *
Was möchte uns dieses Kombi-VZ sagen? Wird's ganz eng? tongue.gif
Am Ende der Straße gehts auch für Fußgänger (bzw. zu Fuß gehende) nicht weiter. Das Zusatzschild ist eigentlich überflüssig, aber manchen muss man die Dinge mehr als einmal sagen...
Sackgasse: okay.
Keine Wendemöglichkeit: ja, kann sein. Dann ist das Zz. nicht entbehrlich. Es gibt nämlich auch Sackgassen, in denen man wenden kann.
Aber "keine Wendemöglichkeit auch für Fußgänger": rofl1.gif


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MisterOJ
Beitrag 08.07.2022, 07:11
Beitrag #23349


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Zitat (Mueck @ 03.07.2022, 19:53) *
Nun stehe ich hier ...

Wieso? unsure.gif

Zitat (Mueck @ 03.07.2022, 19:53) *

- ist das zwischen Fahrbahn und Tanke überhaupt ein Radweg?
- wenn ja, dann müssen nach ERA&Co Einbauten >2,25m über dem Radweg sein - das Z265 macht da gar keinen Sinn
- oder gilt Z265 für die Fahrbahn (ab Aufstellungsort!) - nur warum? (Ich seh kein Hindernis

--> ich versteh den Sinn des Z265 nicht! no.gif


Zitat (Reinheit @ 07.07.2022, 01:38) *
Was möchte uns dieses Kombi-VZ sagen? Wird's ganz eng? tongue.gif

offenbar! (oder gar )

...denn das Fußlinge am Straßenende nicht WEITERKOMMEN ergibt sich ja bereits aus dem Z357!


OJ


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HeLi
Beitrag 08.07.2022, 07:29
Beitrag #23350


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Zitat (MisterOJ @ 08.07.2022, 08:11) *
...denn das Fußlinge am Straßenende nicht WEITERKOMMEN ergibt sich ja bereits aus dem Z357!
Sicher?
Es gab ja mal Zeiten, bevor die Z. 357-50, -51, -52 erfunden wurden. Und ich gehe mal davon aus, dass nicht wenige Z. 357 noch immer stehen, auch wenn die Sackgasse für Füß- und/oder Radlinge durchlässig ist.
Und wenn ich ausnahmsweise richtig lese, gilt auch in der aktuellen Fassung der StVO zu Z. 357:
Zitat
Im oberen Teil des Verkehrszeichens kann die Durchlässigkeit der Sackgasse für den Radverkehr und/oder Fußgängerverkehr durch Piktogramme angezeigt sein.
(Hervorhebung von mir).
Dh. die Fuß- und Rad-Durchlässigkeit muss nicht zwingend beschildert sein.


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