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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
Mueck
Beitrag 28.12.2021, 13:50
Beitrag #23201


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War da leider zu Fuß unterwegs ... whistling.gif

PS: Laut Mobilitätsportal: "Von 03.02.2020 bis 31.10.2022"

Wer in KA einen "interessanten" Parkplatz sucht, hat also noch etwas Zeit ... whistling.gif
Adresse: fast vor der Haustür des BGH ... thread.gif
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MisterOJ
Beitrag 28.12.2021, 13:53
Beitrag #23202


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Zitat (Mueck @ 28.12.2021, 13:50) *
War da leider zu Fuß unterwegs ... whistling.gif

Jaja ... Ausrede! unsure.gif

...nicht mal ein Lasten- oder Liegerad dabei?


--------------------
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Mueck
Beitrag 28.12.2021, 14:02
Beitrag #23203


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Zitat (MisterOJ @ 28.12.2021, 13:53) *
...nicht mal ein Lasten- oder Liegerad dabei?
Gerade alles out of order ...
War übrigens mal 'n Rolliplatz.
Hülfe ein 2. Pfeil? think.gif
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mkossmann
Beitrag 28.12.2021, 14:45
Beitrag #23204


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Auch ohne Baustelle: Es gibt da anscheinend auch keinen Bewohner des anliegenden Hauses, der den abgesenkten Bordstein dort in Anspruch nehmen will, um mit einem Fahrzeug das Tor des Hauses benutzen zu können .
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Mueck
Beitrag 28.12.2021, 15:19
Beitrag #23205


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Womöglich wohnt(e) da der Rolli ...
Aber selbst wenn da wer raus wollen würden täte: Ist ja auch eine allgemeine Regel, die unter der beschilderten/markierten Regel stünde ...
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MisterOJ
Beitrag 28.12.2021, 23:42
Beitrag #23206


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Zitat (Mueck @ 28.12.2021, 14:02) *
Gerade alles out of order ...

blink.gif Winterpause?

OJ wavey.gif


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Mueck
Beitrag 29.12.2021, 00:21
Beitrag #23207


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So ungefähr ...
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mir
Beitrag 29.12.2021, 01:46
Beitrag #23208


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Zitat (durban @ 28.12.2021, 09:44) *
Das macht nichts - Parkflächenmarkierungen sind Verkehrszeichen und die gehen allgemeinen Regelungen vor. wink.gif


Die Parkflächenmarkierungen sind doch wohl nicht ernst gemeint sondern nur aufgrund eines Fehlers noch da, und dies springt einem direkt ins Auge. Da würde ich glatt sagen, dass sie nichtig ist.


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Explosiv
Beitrag 29.12.2021, 06:44
Beitrag #23209


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Springt wohl jedem ins Auge, außer denen, die für den Zustand verantwortlich sind.


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ukr
Beitrag 29.12.2021, 07:43
Beitrag #23210


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Zitat (mir @ 29.12.2021, 01:46) *
Die Parkflächenmarkierungen sind doch wohl nicht ernst gemeint sondern nur aufgrund eines Fehlers noch da, und dies springt einem direkt ins Auge. Da würde ich glatt sagen, dass sie nichtig ist.
Das wäre in der Tat so ein Fall, wo ein Gericht einen neunmalklugen VT mit dem Verweis auf anzunehmende Nichtigkeit abwatschen würde.
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mir
Beitrag 29.12.2021, 10:20
Beitrag #23211


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Ich frag mich gerade (rein theoretisch), ob eine gerichtliche Klage auf Feststellung der Nichtigkeit zulässig wäre, da muss ja auch ein rechtliches Interesse bestehen. Solange da niemand parkt, hat aber niemand ein Interesse daran, und die Verwaltung muss sich dem nicht zuwenden und auch nicht dazulernen, sondern kann derweil anderswo Unfug anrichten. thread.gif


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durban
Beitrag 29.12.2021, 10:25
Beitrag #23212


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Zitat (mir @ 29.12.2021, 02:46) *
Zitat (durban @ 28.12.2021, 09:44) *
Das macht nichts - Parkflächenmarkierungen sind Verkehrszeichen und die gehen allgemeinen Regelungen vor. wink.gif


Die Parkflächenmarkierungen sind doch wohl nicht ernst gemeint sondern nur aufgrund eines Fehlers noch da, und dies springt einem direkt ins Auge. Da würde ich glatt sagen, dass sie nichtig ist.


Mein Post war ja auch nicht so ganz ernst gemeint.


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mir
Beitrag 29.12.2021, 11:13
Beitrag #23213


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Offensichtlich! laugh2.gif


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Mueck
Beitrag 29.12.2021, 12:35
Beitrag #23214


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Zitat (mir @ 29.12.2021, 01:46) *
Die Parkflächenmarkierungen sind doch wohl nicht ernst gemeint sondern nur aufgrund eines Fehlers noch da, und dies springt einem direkt ins Auge. Da würde ich glatt sagen, dass sie nichtig ist.
Nichtig? Wieso denn das nur?
"den aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen kann;": Man stellt sich hin und parkt, wunderbar ausführbar ...
Und schwerwiegender Fehler doch auch nicht. Als die da hin gemalt wurde, kam man prima vorbei!
Wenn, dann ist der Verwaltungsakt für den Bauzaun nichtig ...

whistling.gif
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Mueck
Beitrag 03.01.2022, 01:17
Beitrag #23215


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Gerade wird in einer FB-Verkehrsrechtsgruppe diese nette Kreuzung (auch weiterschalten) aus Radlersicht diskutiert.
shutup.gif wallbash.gif crybaby.gif ...
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rapit
Beitrag 03.01.2022, 10:26
Beitrag #23216


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Ganz einfach: das hängt versehentlich da. Unbeachtlich. tongue.gif

Spaß beiseite: In den Fußgängerampeln sind auch Radsymbole drin. Und zwar auch an der nachfolgenden Ampelkreuzung.
Ich vermute, dass eigentlich der Gehweg freigegeben werden sollte, und dann die Kombination der Schilder schieflief. Und weil die extra angefertigte große Tafel so teuer war, hat man es noch nicht geändert.


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Mueck
Beitrag 03.01.2022, 10:53
Beitrag #23217


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Das ist nicht das einzige, was da schief lief in der niedersächsischen Provinz-SVB ...

Die Radstreuscheiben sind i.O., weil man auf einem freigegebenen Gehweg ranschleichradeln kann ... Das war's dann aber auch schon ...
Man darf bis da übrigens auch fahrbahnradeln ...
Da wäre dann noch das Rechtsabbiegegebot ohne Freigabe.
Stattdessen ist die Ampel zur Missachtung durch Radler freigegeben, nicht dass das eh schon in der Radler-StVO stünde ... thread.gif Also auch schon was leicht verrutscht ...
Gehwegfreigabe endet, stattdessen ist die Fahrbahn freigegeben, die aber größtenteils aus Sperrfläche besteht, also gaaaaanz links radeln ... whistling.gif
Da ist aber die durchgezogene Linie im Weg ... Wegen nichtfreigegebenen Rechtsabbiegegebot muss man aber eh absteigen und rübersteigen und erst dann darf man dort radeln und der Gegenverkehr hat mit der Parkierung ja die Hindernisse auf seiner Seite und muss ausweichen incl. Tram ... rolleyes.gif

Wenn's nicht so weit weg wäre, hätte ich mal richtig Lust, dort streng nach StVO zu fahren ... whistling.gif
Im Raum Stadt Bremen bin ich bisher nur 1x im Leben geradelt ...
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rapit
Beitrag 03.01.2022, 10:59
Beitrag #23218


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Ich gehe immer noch von einer Fehlmontage des Freigabe-Zz's aus.

Hat schon mal jemand die dortige SVB kontaktiert und gefragt?

Zitat (Mueck @ 03.01.2022, 10:53) *
Die Radstreuscheiben sind i.O., weil man auf einem freigegebenen Gehweg ranschleichradeln kann
Aber nicht an der folgenden Kreuzung. Ähm: Einmündung. Ach so, ist ja nicht mehr so wichtig, das Mitglied, dem es mit der Bezeichnung immer seeehr wichtig war, ist ja nicht mehr dabei whistling.gif


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Mueck
Beitrag 03.01.2022, 13:06
Beitrag #23219


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Zitat (rapit @ 03.01.2022, 10:59) *
Ich gehe immer noch von einer Fehlmontage des Freigabe-Zz's aus.

Hat schon mal jemand die dortige SVB kontaktiert und gefragt?
In den letzten 3 Jahren nicht oder nicht erfolgreich ... whistling.gif

Interessant wäre, was Mitte 2014 da hing ...240 und 267 mit Tramfreigabe? think.gif


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rapit
Beitrag 03.01.2022, 14:03
Beitrag #23220


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Zitat (Mueck @ 03.01.2022, 13:06) *
Interessant wäre, was Mitte 2014 da hing ...240 und 267 mit Tramfreigabe? think.gif

Halte ich für nicht unwahrscheinlich.

Und dann kamen neue Regelmindestbreiten für 240er-Wege, eine neue Idee, einfach nur den Gehweg freizugeben, und ein grober Fehler bei der Umsetzung...


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Mueck
Beitrag 03.01.2022, 15:30
Beitrag #23221


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Zitat (rapit @ 03.01.2022, 14:03) *
Zitat (Mueck @ 03.01.2022, 13:06) *

Und dann kamen neue Regelmindestbreiten für 240er-Wege,
no.gif Die Maße der VwV-StVO sind m.W.n. seit der Novelle 1997 unverändert und die Bahn wurde erst 2011-2014 gebaut ... shutup.gif
Eher kam nach 2014 ein Kläger ums Eck ... thread.gif
Googeln findet zwar keinen, muss aber nix heißen ...
Freigegebener Gehweg ohne freigegebene Fahrbahn als Ergebnis wäre aber Schxxxe für Radler ...
Und: EIN grober Fehler? whistling.gif
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sputn!k
Beitrag 13.01.2022, 13:16
Beitrag #23222


Neuling


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Die Stadt Naumburg (Saale) schafft Parkplätze für alle ohne Behindertenparkausweis.


Magdeburg richtet Fahrradstellplätze ein.


Mit dem richtigen Fahrzeugführer kann der Innenhof in Magdeburg auch längere Fahrzeuge aufnehmen.


Halle (Saale) schafft Klarheit.
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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 13.01.2022, 14:58
Beitrag #23223


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Zitat (sputn!k @ 13.01.2022, 13:16) *
Mit dem richtigen Fahrzeugführer kann der Innenhof in Magdeburg auch längere Fahrzeuge aufnehmen.


Ist doch klar. Anwohner mit Berechtigung wissen genau, wie groß ihr Auto ist. Vielleicht passt ja ein 10,9m langes Fahrzeug bei 2,9m Höhe noch oder ein 9,5m langes Fahrzeug bei 3,1m Höhe. Aber das lässt sich halt mit Schildern nicht darstellen. whistling.gif




Hier passen ja auch Autos zwischen 3,6m und 2,6m Höhe durch. Je nachdem wie breit sie sind. think.gif

Gruß
Jens


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Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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rapit
Beitrag 13.01.2022, 15:50
Beitrag #23224


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egal wer diese Radführung beachtet: das ist lebensgefährlich!


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hk_do
Beitrag 13.01.2022, 22:17
Beitrag #23225


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Zitat (sputn!k @ 13.01.2022, 13:16) *
Mit dem richtigen Fahrzeugführer kann der Innenhof in Magdeburg auch längere Fahrzeuge aufnehmen.


Wer genau hinschaut fährt ohne Bedenken mit einem Fahrzeug beliebiger Länge da rein:

Das untere Zeichen hat zwar eine gewisse Ähnlichkeit mit Z 266, ist aber keins! wavey.gif
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rapit
Beitrag 13.01.2022, 23:22
Beitrag #23226


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Es verbietet Fahrzeuge, die kürzer als 10 m sind.


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Mueck
Beitrag 14.01.2022, 13:42
Beitrag #23227


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Genau, VW-Käfer müssen draußen bleiben! Außer der Käfer lebt dort ...

Aber mal was ganz anderes ...
Hier sehen wir eine für Radler angenehme Schilderkombi, an der gerade ein hoffentlich berechtigter Autofahrer vorbei fährt, aber wie weit dürfte ich dem Auto hinterherradeln? whistling.gif
Und wenn ich nach einer Rast mit Currywurst nicht weiterfahren möchte, sondern mich umentscheide und doch lieber der Radroute folgen möchte, was mache ich dann? rolleyes.gif
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rapit
Beitrag 14.01.2022, 13:56
Beitrag #23228


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Zitat (Mueck @ 14.01.2022, 13:42) *
wie weit dürfte ich dem Auto hinterherradeln?

Die Antwort gibt dir § 18 Abs. 2 StVO:
Zitat
Auf Autobahnen darf nur an gekennzeichneten Anschlussstellen (Zeichen 330.1) eingefahren werden, auf Kraftfahrstraßen nur an Kreuzungen oder Einmündungen.

Da dort kein Vz 330.1 unter dem Vz 205 hängt, darf da niemand ohne Sonderrechte rein. Egal, mit welchem Fahrzeug.


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Mueck
Beitrag 14.01.2022, 23:39
Beitrag #23229


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Welche Autobahn?
Ich sehe hinter dem 205 nur den Parkplatz eines großen Landgasthofs ... whistling.gif

Und ein 250 hat unendlich viele Ecken, nicht nur 3 ... whistling.gif

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Söne spitze Steine
Beitrag 15.01.2022, 00:57
Beitrag #23230


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Zitat (rapit @ 13.01.2022, 15:50) *

Wieso gefährlich? Ein Mobbingstreifen ist doch Teil der Fahrbahn. Bekommt der Radfahrer eben auf den Grabstein geschrieben: „Er hatte Recht!“

Zitat (Mueck @ 14.01.2022, 23:39) *
Welche Autobahn?


Ein altes Vor-1971-Bild 1, wie süß. Nur ohne das Ausrufezeichen ohne Punkt.


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mkossmann
Beitrag 15.01.2022, 07:57
Beitrag #23231


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Zitat
aber wie weit dürfte ich dem Auto hinterherradeln?

Nach § MSDWGI : Bis hier. Und dann darf $Radfahrer nicht links abbiegen wie das KFZ . Zeigt die hochqualitative Beschilderung der Radroute doch eindeutig.
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mir
Beitrag 15.01.2022, 09:20
Beitrag #23232


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Zitat (rapit @ 13.01.2022, 15:50) *


Wieso? Wenn man den "Schutzstreifen" wegdenkt, ist das eine völlig normale Verkehrsführung. Warum soll die nun plötzlich lebensgefährlich sein, nur weil die Autos warten müssen, wenn Gegenverkehr kommt?

Vor der Regelung wurde der Radfahrer weggedrängt, nach der Regelung wird er vielleicht auch weggedrängt, aber das sind Radfahrer eh auf jeder Straße gewöhnt. Was ist daran also lebensgefährlich?

Oder findest Du den Parkplatz an der Stelle lebensgefährlich?



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Mueck
Beitrag 15.01.2022, 10:53
Beitrag #23233


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PS:
Anlass der Rastplatzfrage war übrigens eine Diskussion im OSM-Forum, ob ein bicycle=no an den Wegen eines Rastplatzes sinnvoll wäre, man käme da ja eh nicht mit dem Rad hin. Mooooment, meinte ich, und suchte die mir bekannte (weil schon mind. bei 2 Radtouren dran vorbeigeradelt) rückwärtige Zufahrt raus, um dabei zufällig auch festzustellen, dass einen da ja gar keine Beschilderung am Raufradeln hindert ...
Von den mehr oder weniger glücklich beschilderten Zufahrten mal abgesehen, kam inzwischen im anderen Forum auch die Frage auf, ob ein über die Autobahn angefahrener Kraftfahrer auf einem solchen Rastplatz eigentlich sein Klapprad aus dem Kofferraum entfalten und zur Gaststätte radeln dürfte, schließlich gäbe es da keinen wirklichen Unterschied zum Parken und Rumlaufen, was ja nach § 18 genauso verboten wäre, wenn es Teil der Autobahn wäre. Das mit dem Parken und Rumlaufen hatten wir glaub vor längerer Zeit schon mind. 1x (eher öfters wink.gif ) hierzuforum durchdiskutiert und irgendwie wachsweich gemeint, das müsse irgendwie gehen, das klappradeln hatten wir glaub noch nicht diskutiert? Und an diesem Rastplatz beträfe es auch die Frage, ob der müde Radroutenradler hier bis vor die Tür radeln könnte, um sich mit einer Currywurst zu stärken ...

Die "wie weit"-Frage könnte ich mir als Fußgänger hier häufiger stellen ... Ist nämlich irgendwann kein Waldweg mehr ... whistling.gif

Zitat (mir @ 15.01.2022, 09:20) *
Wieso? Wenn man den "Schutzstreifen" wegdenkt, ist das eine völlig normale Verkehrsführung. Warum soll die nun plötzlich lebensgefährlich sein, nur weil die Autos warten müssen, wenn Gegenverkehr kommt?

Vor der Regelung wurde der Radfahrer weggedrängt, nach der Regelung wird er vielleicht auch weggedrängt, aber das sind Radfahrer eh auf jeder Straße gewöhnt. Was ist daran also lebensgefährlich?
Parker am Fahrbahnrand sind in der Tat "normal".
Der Schutzstreifen entbindet, würde ich sagen, den Radfahrer von den Rückschaupflichten etc. beim Ausscheren, die er sonst wohl hätte, und der Autofahrer dürfte eben nicht wegdrängen, weil er laut StVO zur Leitlinie den Radverkehr beim ausnahmsweisen Befahren des Schutzstreifens nicht gefährden darf. Wie das in der Praxis dann aussieht ... thread.gif

Kürzlich war es in einer Runde mit Verbänden und Planern zu einer konkreten Planung Thema, ob man einen Schwenk nach rechts baulich sichern sollte gegen "großzügiger" fahrende Autos, wo planerseits gemeint wurde, solches Verhalten würde nur bei Abwesenheit von Radfahrern beobachtet. Hoffen wir mal, dass die Recht haben ... think.gif
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Hoheneicherstation
Beitrag 15.01.2022, 12:01
Beitrag #23234


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Zitat (rapit @ 03.01.2022, 11:59) *
Ich gehe immer noch von einer Fehlmontage des Freigabe-Zz's aus.


Die Strasse ist doch Einbahnstrasse. Radler dürfen nicht über die Sperrfläche und nicht über den Gehweg.
Aber entgegen der Einbahnstrasse, auf der Fahrbahn, dürfen sie fahren: Hauptstrasse Lilienthal

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Anachronist
Beitrag 16.01.2022, 15:02
Beitrag #23235


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In Berlin werden auf dem Alexanderplatz Tiefbauarbeiten vorgenommen. Um den Verkehr der über den Alexanderplatz fahrenden Straßenbahnlinien möglichst wenig einzuschränken, wurde für diese eine Behelfsbrücke über die Baugrube gelegt. Diese Behelfsbrücke soll scheinbar nur durch Straßenbahnen genutzt werden. Daher hat man an beiden Enden dieser Behelfsbrücken Absperrungen und je einen Mitarbeiter platziert, der diese Absperrungen zur Seite trägt, wenn eine Straßenbahn Durchfahrt begehrt.
Nun wollte man noch dem übrigen Straßenverkehr signalisieren, dass auf der Brücke nur Straßenbahnen erlaubt sind, und der übrige Verkehr nicht zugelassen ist. Das könnte man beispielsweise durch Z250 kombiniert mit Z1024-16 und schließlich noch einem Z259.

Könnte man. In Berlin entschied man sich lieber für diese Lösung:
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rapit
Beitrag 16.01.2022, 16:00
Beitrag #23236


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Stell dir vor, es ist eine Fußgängerzone, und keiner bekommt es mit... laugh2.gif


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Söne spitze Steine
Beitrag 17.01.2022, 21:42
Beitrag #23237


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Zitat (Mueck @ 15.01.2022, 10:53) *
PS:Anlass der Rastplatzfrage


Wäre eine Raststätte oder ein Parkplatz Teil der Autobahn, wäre das Betreten und Radfahren dort grundsätzlich verboten. Daher gehört für mich nur die Fahrbahn und der Seitenstreifen zur „Autobahn“. Unsere Raststätte hat noch einen Anschluß an ein Wohngebiet mit 250 dazwischen, da kenne ich etliche Leute, die sich mangels anderer Vor-Ort-Einkaufsmöglichkeiten die Zeitung, Zigaretten oder Brötchen holen. Rein theoretisch wären auch Radfahren und Kinderspiele erlaubt; da jedoch stets mit Fahrverkehr zu rechnen ist, sollte man dies auf das nötigste beschränken.

@Anachronist: Die Tram nimmt dann ihr Niederflur-Röckchen in die Hand und latscht auf dem hinteren Drehgestell durch die Baustelle (wie bei Tex Avery). Dann paßt das 259+ZZ Tram schon.

@rapit: In der VwV steht ja nicht, für wen eine Aufenthalts- und Verweilqualität erreicht werden soll. Wenn nicht für Fußgänger, dann eben mittels Parkflächen (oder jene, die dazu einladen) für Blechkisten. Mettman war sogar so frei, zwischen 7 und 19 Uhr (aus dem Gedächtnis) eine Ausnahme für KFZ zuzulassen und mitten in der FGZ Parkraumbewirtschaftung zu betreiben. Ein Glück hat die Politik ein Einsehen gehabt und diesem Unsinn ein Ende gesetzt.


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Schlepper
Beitrag 23.01.2022, 19:19
Beitrag #23238


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Die Kommune muss sparen. crybaby.gif



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oscar_the_grouch
Beitrag 24.01.2022, 12:34
Beitrag #23239


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Um es mit den weisen Worten des AR am AG Berlin zu sagen: "wissen sie herr oscar, mag alles stimmen was sie hier vorbringen und die Zeugen vom OA ihnen sogar bestätigen, aber meine Meinung ist eine andere. Und deswegen sitze ich hier oben und sie da unten. Gerne können sie aber gegen meine Entscheidung Beschwerde einreichen und ein anderer Kollege wird sich dann damit befassen" ( konnte herr O selbstverständlich nicht, weil es ja nur um 10E ging, aber der Herr AR bot an, die Strafe entsprechend zu erhöhen, damit Beschwerde möglich wäre.....)

Zitat (ukr @ 29.12.2021, 08:43) *
Zitat (mir @ 29.12.2021, 01:46) *
Die Parkflächenmarkierungen sind doch wohl nicht ernst gemeint sondern nur aufgrund eines Fehlers noch da, und dies springt einem direkt ins Auge. Da würde ich glatt sagen, dass sie nichtig ist.
Das wäre in der Tat so ein Fall, wo ein Gericht einen neunmalklugen VT mit dem Verweis auf anzunehmende Nichtigkeit abwatschen würde.

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rapit
Beitrag 28.01.2022, 17:57
Beitrag #23240


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Mueck
Beitrag 28.01.2022, 19:58
Beitrag #23241


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tja, dann halt mitten auf der Fahrbahn ... whistling.gif
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Reinheit
Beitrag 29.01.2022, 01:02
Beitrag #23242


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Ich interpretiere das als Gehweg für Mutter mit (einem?) Kind und Verbot für Einzelgänger.


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rapit
Beitrag 01.02.2022, 13:30
Beitrag #23243


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So schlimm der Grund für die dortige Berichterstattung ist, sie enthält ein Foto, welches auch ein Schildamotiv enthält. Und damit meine ich gar nicht den Standort des Schildes erst hinter der Parkfläche.


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Frechdachs75
Beitrag 03.03.2022, 12:27
Beitrag #23244


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Da baut man vorsätzlich eine Kita JWD an den Ortsrand (neben das Klärwerk) , und verlangt dann Tempo 30, Lichtzeichenanlage und stationären Blitzer.
Und das auf einer Landesstrasse. unsure.gif



https://www.hna.de/lokales/rotenburg-bebra/...t-91287029.html
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rapit
Beitrag 05.03.2022, 11:31
Beitrag #23245


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Um Fragen vorwegzunehmen: kein Privatgelände Am Ende der Strecke befindet sich eine Bushaltestelle auf einer Wendeplatte.


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Reinheit
Beitrag 06.03.2022, 17:37
Beitrag #23246


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Deutlicher wäre dann doch etwas zu viel. biggrin.gif


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Baghira
Beitrag 06.03.2022, 18:37
Beitrag #23247


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In der Stadt Hamburg hat sich auch mal wieder einige Schilder von mir finden lassen:Das Scooterparkschild sieht trotz Offizielles Schild irgendwie unecht aus..



Hamburg Hauptbahnhof. Die Fahrgast Abwurfstelle.


Ein Halteverbotsschild, das mich etwas verwirrt.

Ein Glück, das ich mich nicht um Halteverbote kümmern muss. thread.gif





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Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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Frechdachs75
Beitrag 09.03.2022, 10:41
Beitrag #23248


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Im Rotenburger Steinweg wurde die Richtung der Einbahnstrasse verändert.
Leider vergaß man die Zufahrt der Strasse "Hinter der Mühle" hier anzupassen, der Richtungspfeil verlangt praktisch das ich gegen die Einbahstrasse einfahre.




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rapit
Beitrag 09.03.2022, 11:36
Beitrag #23249


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Mueck
Beitrag 09.03.2022, 13:00
Beitrag #23250


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Zitat (Frechdachs75 @ 09.03.2022, 10:41) *
der Richtungspfeil verlangt praktisch das ich gegen die Einbahstrasse einfahre.
Wo is'n Dein 267? think.gif
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