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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
Brian Basco
Beitrag 12.09.2021, 17:10
Beitrag #23101


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War ne Vermutung, und ist auch zu voll für Rad und Fuss...
Die Webseite ist aber auch ein Hinweis - leider lässt sich auf den verlinkten Kartenausschnitten nichts sinnvolles erkennen, dafür stehen vor Ort keine irgendwie erkennbaren oder verständlichen Hinweise und die Baustellen sind nicht innerhalb der gesperrten Bereiche...
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rat
Beitrag 18.09.2021, 17:16
Beitrag #23102


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Heute traf ich auf die im Bild zu sehende Situation.

Linke Spur: Pfeil für Geradeaus und Linksabbieger (Spur gesperrt)
Mittlere Spur: Pfeil für Geradeaus
Rechte Spur: Pfeil und Schild für Rechtsabbieger, Schild mit "Linienverkehr frei" (Pfeil durchgestrichen, Schilder nicht)

Nach der Kreuzung ist es wieder dreispurig, wobei die rechte Spur eine Busspur ist.

Da das Auto, das vor mir noch bei Grün durchkam, auf der rechten Spur geradeaus fuhr und der Rechtsabbiegerpfeil auf dem Boden durchgestrichen war, stellte ich mich auch auf die rechte Spur, um geradeaus zu fahren. Bei Grün fuhr ich natürlich vorsichtig weiter in Erwartung, dass der Fahrer des weißen Autos nicht damit rechnet, dass ich "seinen" Weg kreuze. Ich sah aber, dass das linke weiße Auto auf Abstand zu mir fuhr. So konnte ich dann nach der Kreuzung auf die mittlere Spur fahren. Der Fahrer des weißen Autos fuhr aber auch auf die mittlere Spur und nicht auf die linke.

Ich nehme an, dass man wegen der gesperrten linken Spur beabsichtigt, dass der Verkehr dennoch zweispurig geradeaus fahren kann. Sollten dann aber nicht auch das Rechtsabbiegerschild an der Ampel abgedeckt und gelbe Leitlinien auf der Kreuzung angebracht werden? Denn ich kann mir vorstellen, dass es dort mal krachen könnte. Wer hätte dann Schuld?
Linksabbieger dürften doch auch bestimmt von der mittleren Spur aus abbiegen, obwohl der weiße Pfeil nicht um einen Linksabbiegerpfeil ergänzt wurde. Oder etwa nicht?



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janr
Beitrag 18.09.2021, 17:44
Beitrag #23103


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Ich seh keine Busspur, weil dort nix entsprechend beschildert ist.

Und das 209 gilt doch für alle, also keiner darf geradeaus, denn es steht ja rechts von der Fahrbahn.


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 18.09.2021, 17:51
Beitrag #23104





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Bei der Beschilderung gilt das Gebot nur für den rechten Fahrstreifen. Jedenfalls sieht das die VwV-StVO so:
"Bei den Zeichen 209 bis 214 und 245 reicht eine Aufstellung rechts neben dem Fahrstreifen, für den sie gelten, aus."

Allerdings gilt das wiederum nicht, wenn das Zeichen in Verbindung mit einer Ampel angebracht ist:
"In Verbindung mit Lichtzeichen dürfen die Zeichen nur dann angebracht sein, wenn für den gesamten Richtungsverkehr ein Abbiegever- oder -gebot insgesamt angeordnet werden soll. Sie dürfen nicht nur fahrstreifenbezogen zur Unterstützung der durch die Fahrtrichtungspfeile oder Pfeile in Lichtzeichen vorgeschriebenen Fahrtrichtung angeordnet werden."

Insgesamt ist so ziemlich alles an dieser Kreuzung Murks.
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janr
Beitrag 18.09.2021, 17:58
Beitrag #23105


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Immer wieder wenn die VwV-StVO ins Spiel gebracht wird, wird gleich erwähnt, daß diese für den VT uninteressant ist.

Als Verhaltensregelwerk gilt die StVO und dort stehen VZ regelmäßig rechts, gelten für die Fahrbahn und wenn sie für einzelne Fahrstreifen gelten sollen werden sie darüber angebracht.

Wenn ich mich an dieses Regelwerk zu halten habe, dann verlange ich auch, daß danach beschildert wird smile.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 18.09.2021, 18:12
Beitrag #23106





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Vorschriftszeichen stehen regelmäßig rechts. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht. Und wenn ich nachschauen möchte, welche abweichenden Regelungen es dazu gibt, dann schaue ich in die VwV.
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rat
Beitrag 18.09.2021, 18:29
Beitrag #23107


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Zitat (janr @ 18.09.2021, 18:44) *
Ich seh keine Busspur, weil dort nix entsprechend beschildert ist.



Als was zählt das dann? Standstreifen? Da müssen auch Autos drüberfahren, um da parken zu können.
Anbei Fotos vom weiteren Straßenverlauf hinter der Kreuzung. Ausgerechnet am letzten Tag meiner schrottigen Dashcam fahre ich mal durch so eine zeigenswerte Straße... Das neuere Modell mit besserer Bildqualität liegt noch im Karton, aber so schnell bin ich nicht mehr in der Gegend. biggrin.gif
Welche Bedeutung hat denn das auf dem Boden aufgemalte H auf der "Busspur"? Das ist mir eben erst aufgefallen. Sieht frisch gemalt aus, muss wohl neu sein.







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janr
Beitrag 18.09.2021, 19:18
Beitrag #23108


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Erst mit Blechschild wird eine Busspur zu einer. Auf dem Asphalt gemaltes ist Kunst.
In aller Regel muß auch das Busspur-Schild über diesem Streifen hängen.

Und die geparkten Autos auf dem Hochbord sind anderenorts "Parken auf dem Gehweg" denn ein Seitenstreifen ist selten hoch.

@Georg_g: Schön daß du in den VwV-StVO nachschlägst. Mach ich hin und wieder auch.
Nur wenn ich daraus zitiere heißt es: "Den VT geht es nix an was da steht. Die StVO ist für den VT, die VwV für die Verwaltung"


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 18.09.2021, 19:37
Beitrag #23109





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Zitat (janr @ 18.09.2021, 20:18) *
Nur wenn ich daraus zitiere heißt es: ...

Aber wir wissen ja, dass du kein Fähnchen im Wind bist. Daher ist es dir ja egal, was andere irgendwann mal dazu gesagt haben. Und mir kann es ja dann erst recht egal sein. ;-)
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janr
Beitrag 18.09.2021, 20:07
Beitrag #23110


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Ich bin kein Fähnchen im Wind, das stimmt, aber was mir gut und nachvollziehbar erklärt werden kann, dem kann ich mich sehr gut anschließen.

Daß die VwV-StVO nix für den VT ist, ist eben sehr nachvollziehbar aber wie ich sehe nur wenn es der eigenen Argumentation nicht passt.
Wenn es aber der eignen Argumentation zuträglich ist, nimmt man dann die VwV als Regel für den VT.

So eine Art zu diskutieren zeigt mir, daß es dir nur darum geht irgendwas dagegen zu halten.
Selbst wenn das Argument schlecht ist.

Prinzipien zu haben, kein Fähnchen im Wind zu sein, gute Argumente zu brauchen und zu benutzen zeugen von gutem Charakter.
Dein Diskussionsstil zeigt dies leider sehr oft nicht.


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rapit
Beitrag 18.09.2021, 20:21
Beitrag #23111


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Da haben die lieben Mainzer ja wieder großen Mist beschildert und gemalt whistling.gif

Während man ja normalerweise noch erahnen kann, dass das rechtsabbiegeblech den Bussen die Geradeausfahrt auf die SolleineBusspursein ermöglichen soll (warum arbeitet man dort nicht mit Ausnahmegenehmigungen?), und man sich als Autofahrer keine Gedanken machen muss, weil Fahrbahnpfeile genauso wirksam sind wie Blauschilder mit Pfeilen, sieht das momentan anders aus:
Fahrbahnpfeile regeln die Fahrtrichtung, wenn "zwischen den Pfeilen" Vz 340 oder Vz 295 aufgemalt sind. Blöd ist halt, dass der Rechtsabbiegepfeil ausgeixt ist, also nicht da ist. Somit regelt der Geradeauspfeil gar nichts, vom Haltverbot mal abgesehen. Somit bleibt nur VZ 209, welches für die gesamte Fahrbahn das Rechtsabbiegen vorschreibt, außer für den Linienverkehr.
Super gemacht crybaby.gif

Passt zur nicht beschilderten Busspur, dem H, und den Kombinationen wie der hier wallbash.gif

Die Haltestelle können die Busse auch wegen Vz 222-10 (Links vorbei) gar nicht anfahren rolleyes.gif (Das gemalte H ist aber schon alt)

Dafür haben an der nächsten Ampel bei Ampelausfall allein die Rechtsabbieger Vorfahrt, denn nur über dem Rechtsabbiegerfahrstreifen hängt ja das eckige Spiegelei? wacko.gif

Zitat (rat @ 18.09.2021, 19:29) *
Als was zählt das dann? Standstreifen? Da müssen auch Autos drüberfahren, um da parken zu können.

Da darf keiner parken, das ist ein Gehweg wavey.gif


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 18.09.2021, 20:52
Beitrag #23112





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Zitat (janr @ 18.09.2021, 21:07) *
So eine Art zu diskutieren zeigt mir, daß es dir nur darum geht irgendwas dagegen zu halten.

Ich weiß doch mittlerweile, wie fähig du zur Selbstkritik bist - nämlich gar nicht.

Zitat (janr @ 18.09.2021, 21:07) *
Prinzipien zu haben, kein Fähnchen im Wind zu sein, gute Argumente zu brauchen und zu benutzen zeugen von gutem Charakter.

Deine Fähigkeit zur Einsicht wurde dir ja erst gestern attestiert, durch einen Vergleich mit einem Betonklotz.
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janr
Beitrag 19.09.2021, 12:26
Beitrag #23113


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@Gerog_g: Einfache Frage: Ist die VwV für den VT bindend? Einfache Antwort: Nein, denn es ist eine Vorschrift für die Verwaltung wie sie Beschilderungen aufstellen darf (und anderes auch)
Weitere einfache Frage: Was regelt dann die VwV für den VT? Weitere einfache Antwort: Gar nix!

Schwierige Frage: Warum nimmst du die VwV-StVO und erfindest damit Regeln für den VT?
Versuchte Antwort: Nur damit du was gegen mich schreiben kannst, weil es ja nicht sein kann, daß ich etwas besser weiß als ein Fahrlehrer.

Wenn es wirklich so wäre, daß Leute die sich beruflich mit Verkehr beschäftigen dort wie der Papst fehlerfrei arbeiten würden, dann gäbe es das VP gar nicht.

Ich weiß jetzt nicht wo ich als Betonklotz beschrieben wurde, aber wenn es kein gutes Argument gibt, warum sollte ich dann den falschen Meinungen anderer hinterherlaufen?
Das VP an sich beweist fast täglich, daß es besser ist nicht jeder dahergeschwurbelten Meinung hinterher zu laufen. Also werde ich mich in der Art nicht ändern.
Denn was (im Grunde wissenschaftlich) beweisbar ist, dem kann ich folgen.
Und wenn du mir beweisen kannst, daß die VwV-StVO, also die Regel wie und wo man Schilder hinstellen darf, für den VT als Regelwerk für sein Verhalten gilt, dann werde ich dieses Argument auch wieder vertreten.

Blöd halt, daß ich grad hier im VP gelernt habe, daß die VwV-StVO eben keine Regeln für den VT sind.


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 19.09.2021, 13:00
Beitrag #23114





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Allein deine Behauptung, dass ich bestimmte Argumente nur deswegen bringen würde, um gegen dich sein zu können, macht eine inhaltliche Antwort eigentlich hinfällig. Ich könnte ja jetzt schreiben, was ich wollte, es wäre ja in deiner Gedankenwelt nur, um gegen dich sein zu können. Du hast offenbar nicht mal gemerkt, dass ich dich in den letzten Wochen in einigen Diskussionen sogar verteidigt habe. Vielleicht ist das selektive Wahrnehmung?

Ansonsten habe ich nie behauptet, dass sich die VwV-StVO direkt an den Verkehrsteilnehmer richtet, sie hat aber bei vielen Regelungen eine starke Indizwirkung. Auch gibt es Regelungen aus der VwW, die sich durchaus als Definition oder Regel durchgesetzt haben. Die VwW zeigt also, was behördlicherseits gelten soll. Warum sollte es einem Verkehrsteilnehmer nun untersagt sein, dieses Wissen anzuwenden und als Argument vorzubringen? Das gilt zumindest in all den Fällen, in denen die StVO gar keine Regelung enthält, z.B. die Definition von "warten" und die Frage, ob man an wartenden Fahrzeugen vorbei fährt oder ob man sie überholt.

Hat denn ein Urteil des OLG Hamm oder des BGH eine Bindungswirkung mir gegenüber? Nein, hat es nicht, weil es eine Einzelfallentscheidung ist, aber höchstrichterliche Rechtsprechung zeigt ebenfalls, was in vergleichbaren Fällen mutmaßlich gelten soll.

Ich habe dir übrigens weiter oben nicht mal widersprochen, sondern nur die Regel der VwW zum Zeichen 209 wiedergegeben. Du kannst ja mit der Information machen, was du willst, aber offenbar hast du selbst erkannt, dass die VwV deine Aussage nicht so recht stützt.

Zitat (janr @ 19.09.2021, 13:26) *
Ich weiß jetzt nicht wo ich als Betonklotz beschrieben wurde ...

Genau genommen war es "Betonquader".
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janr
Beitrag 19.09.2021, 15:35
Beitrag #23115


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Zitat (Georg_g @ 18.09.2021, 19:12) *
... Und wenn ich nachschauen möchte, welche abweichenden Regelungen es dazu gibt, dann schaue ich in die VwV.
Zitat (Georg_g @ 19.09.2021, 14:00) *
... Ansonsten habe ich nie behauptet, dass sich die VwV-StVO direkt an den Verkehrsteilnehmer richtet, sie hat aber bei vielen Regelungen eine starke Indizwirkung. ...
rolleyes.gif

Du behauptest also einmal, daß du in der VwV nachguckst welche Regel gilt, wenn du in der StVO keine findest, sagst dann später, daß du nie behauptet hast, daß sich die VwV an den VT richtet.
think.gif
Es mag stimmten, daß du nie behauptet hast, daß sich die VwV an den VT wendet, aber du richtest dich danach und verbreitest so (wie ich finde gefährlich) eine Meinung, man kann sich im Straßenverkehr nach der VwV richten kann/soll.

Ich geb dir mal ein Beispiel: Schildergrößen sind in der VwV geregelt und das aus gutem Grund (Sichtbarkeitsgrundsatz). Fährt jetzt ein VT an einem für seine erlaubte (!) Geschwindigkeit zu kleinem Verkehrszeichen vorbei müßte er sie nach deinen Aussagen nicht beachten. Passiert dann ein Unfall liegt es wahrscheinlich am Nichtbeachten von VZ.
Dies hier so wieder zu geben, daß andere die dies lesen als "richtig" wähnen ist falsch.

Wie wir ja alles wissen sind Schilder erst mal beachtlich, wegklagen kann man sie immer noch, aber wenn man eine Regelung erkennen kann muß man erst mal drüber nachdenken, daß diese schon einen Grund haben wird.

Um jetzt wieder auf das 209 zu kommen:
Dies regelt für die Fahrbahn, daß man nur nach rechts fahren darf. Nach StVO und in aller Regel, aber dennoch im Grunde immer so.
Mehr hab ich nicht gesagt und im Grunde hättest du dies bestätigen können (was du indirekt im Nachhinein machst) anstelle es in Frage zu stellen, weil die VwV dir was anderes vorschreibt.
Dies geschieht bei dir schon so reflexartig, daß man im Grunde nix anderes unterstellen kann. rolleyes.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 19.09.2021, 16:35
Beitrag #23116





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Zitat (janr @ 19.09.2021, 16:35) *
Fährt jetzt ein VT an einem für seine erlaubte (!) Geschwindigkeit zu kleinem Verkehrszeichen vorbei müßte er sie nach deinen Aussagen nicht beachten.

Nö, einen solchen Unsinn würde ich nie schreiben. In deinem Beispiel soll ja der VT offenbar das Zeichen trotz seiner zu geringen Größe erkannt haben. Hat er es aber nicht gesehen, weil es viel zu klein war, dann kann er das selbstverständlich als Argument vorbringen. Anderes Beispiel: Du wirst überraschenderweise bei Früh-Rot geblitzt. Du stellst fest, dass die Gelbphase bei erlaubten 70 km/h nur 3 Sekunden beträgt. Du wendest nun ein, dass die Gelbphase eigentlich 5 Sekunden lang sein müsste und dass du dann nicht bei Rot gefahren wärst. Welche Quelle ziehst du denn für die Dauer der Gelbphase heran? Doch wohl die VwV-StVO.

Ich weiß gar nicht, warum du so ein Fass aufmachst. Ich habe nur den Wortlaut der VwV-StVO zum Zeichen 209 wiedergegeben und praktisch gar nichts zu deinem Beitrag geschrieben. Lies es doch oben in Beitrag Nr.
23104 nach. Wie kann man das nur so persönlich nehmen?

Zitat (janr @ 19.09.2021, 16:35) *
Dies geschieht bei dir schon so reflexartig, daß man im Grunde nix anderes unterstellen kann.

Ach was, du bist einfach zu stur und zu schnell gekränkt. Also eine beleidigte Leberwurst in Form eines Betonquaders. wavey.gif
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janr
Beitrag 19.09.2021, 17:08
Beitrag #23117


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Zitat (Georg_g @ 19.09.2021, 17:35) *
... Ich habe nur den Wortlaut der VwV-StVO zum Zeichen 209 wiedergegeben und praktisch gar nichts zu deinem Beitrag geschrieben. ...
Im Beitrag 23104 ja, aber im Beitrag 23106 hast du geschrieben, daß du dich an die VwV hältst und vermittelst den Eindruck, daß dies so richtig wäre.
Ich hatte auf deinen Beitrag 23104 nur den Hinweis gegeben, daß die VwV für den VT gar nix aussagt, was du sogleich in Frage gestellt hattest.

Daß du im Bezug StVO und VwV-StVO mindestens maximal missverständlich warst solltest selbst du erkennen, aber zugeben ist halt bei dir nicht.
Und bevor du dies zurückgibst: Was sollte ich im Bezug auf StVO und VwV-StVO hier zu dem Thema einen Irrtum zugeben wenn da keiner ist.
Ja, stur bin ich damit. Stört mich nicht. War ja nicht falsch was ich zu StVO und VwV-StVO geschrieben hatte.


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ulm
Beitrag 19.09.2021, 18:17
Beitrag #23118


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Zitat (rat @ 18.09.2021, 19:29) *
Anbei Fotos vom weiteren Straßenverlauf hinter der Kreuzung.
[...]
Welche Bedeutung hat denn das auf dem Boden aufgemalte H auf der "Busspur"? Das ist mir eben erst aufgefallen. Sieht frisch gemalt aus, muss wohl neu sein.

Naja, wenn man in die VwV-StVO schaut und dort liest, was man zum Thema Fußgängerüberweg schreibt:
Zitat
[...] über gekennzeichnete Sonderfahrstreifen nach Zeichen 245 dürfen Fußgängerüberwege nicht angelegt werden.
Dann ist es also entweder keine Busspur oder kein Fußgängerüberweg.
Egal, wie man es dreht und wendet, so einen $(%" sollte man der Fachaufsicht melden, denn das ist vollkommen daneben! ranting.gif
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rat
Beitrag 19.09.2021, 19:05
Beitrag #23119


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Zitat (rapit @ 18.09.2021, 21:21) *
Blöd ist halt, dass der Rechtsabbiegepfeil ausgeixt ist, also nicht da ist. Somit regelt der Geradeauspfeil gar nichts, vom Haltverbot mal abgesehen. Somit bleibt nur VZ 209, welches für die gesamte Fahrbahn das Rechtsabbiegen vorschreibt, außer für den Linienverkehr.
Super gemacht crybaby.gif

Bedeutet das, dass diese rechte Spur weiterhin eine Rechtsabbiegerspur ist, auch wenn der Pfeil auf dem Boden ausgeixt ist, weil das blaue Rechtsabbiegerschild weiterhin hängt? Ja toll, dann danke für nichts. biggrin.gif




Zitat (rapit @ 18.09.2021, 21:21) *
Passt zur nicht beschilderten Busspur, dem H, und den Kombinationen wie der hier wallbash.gif

Was ist denn an dem Schild falsch? Ich deute das auf deinem Foto so, dass von 7-19 Uhr ein Halteverbot besteht, man innerhalb dieser Zeit aber mit einer Parkscheibe für 1,5 Stunden parken darf und mit Bewohnerparkausweis dauerhaft parken darf. Und außerhalb der Zeiten darf da ohne Bewohnerparkausweis und Parkscheibe geparkt werden.
Und was bedeutet das H denn nun? War das früher mal wie das H von Bushaltestellenschildern zu deuten?



Zitat (rapit @ 18.09.2021, 21:21) *
Dafür haben an der nächsten Ampel bei Ampelausfall allein die Rechtsabbieger Vorfahrt, denn nur über dem Rechtsabbiegerfahrstreifen hängt ja das eckige Spiegelei? wacko.gif

Das eckige Spiegelei hängt über der "Busspur". Rechtsabbieger müssen von der mittleren Spur rechts abbiegen und somit den geradeaus fahrenden Bus kreuzen. Ich schätze, dass die Busse vor den Autos kurz mal "grün" bekommen.


Zitat (rapit @ 18.09.2021, 21:21) *
Da darf keiner parken, das ist ein Gehweg wavey.gif

Dem nicht wachsenden Gras nach sieht es aber so aus, als würde man dort das Parken dulden und nicht ständig Autos abschleppen.


Zitat (ulm @ 19.09.2021, 19:17) *
Egal, wie man es dreht und wendet, so einen $(%" sollte man der Fachaufsicht melden, denn das ist vollkommen daneben! ranting.gif

Warum denn? Die Situation funktioniert doch wunderbar. Das einzige, was daneben ist, ist dieses komische provisorische Verkehrsführung vor der Kreuzung. Das mit der Busspur, die offiziell keine ist und dem Zebrastreifen, der über Busspuren nicht sein darf, ist doch die beste Lösung für die örtlichen Gegebenheiten. Busse haben ihre eigene Busspur, werden nicht durch die Ampel ausgebremst, Autos können dort parken und Fußgänger müssen keinen Umweg gehen. Es funktioniert, wie man sieht. Laien wie ich, die die Gesetzestexte nicht kennen, kommen mit der Situation gut klar.
Denn die parkenden Autos behindern niemanden. Busse würden am Zebrastreifen die Fußgänger vorlassen. Autofahrer würden die Busspur, die eigentlich keine ist, nicht befahren und somit dem Bus Platz lassen.

Um diese Stelle gesetzeskonform durchzusetzen, müsste man die Situation für alle Verkehrsteilnehmer verschlechtern. Keine parkenden Autos, kein Zebrastreifen, keine Ampel. So, wie es ist, funktioniert es für alle perfekt. Jede andere Lösung wäre schlechter.
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janr
Beitrag 19.09.2021, 19:42
Beitrag #23120


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Busspuren sollen nur bei mehr wie 20 Bussen/h eingerichtet werden und wenn es Anwohner dort gibt soll eine Busspur am rechten Fahrbahnrand nur zeitlich eigerichtet werden, damit man auch mal Ausladen kann. Oder überall gibt es Hinterhöfe mit denen man mit dem Auto hin kommt.
Die "von Zeit zu Zeit" Busspur wird dann mit Leitlinie vom Rest abgetrennt.

Bei dem Hochbord: Im Grunde jeder wird (auch ich) bei einem Hochbord reflexartig sagen, daß man dort nicht parken darf.
Ist ja auch so, daß Hochbord im Grunde immer Gehweg, Radweg, Grünstreifen ist.

Allerdings kenne ich einen Hochbordseitenstreifen. Was ganz seltenes und gewiss nicht die Regel.
Vllt hat man hier wegen der (nicht)Busspur sich dazu kurz entschlossen das zu einem Seitenstreifen zu machen. Baut aber aus Kostengründen nicht um.
So kam es auch zu diesen einen Hochbordseitenstreifen den ich kenne. Entscheiden "das ist ein Seitenstreifen" und fertig.
Pragmatisch. Sehr ungewöhnlich aber pragmatisch.

Ich kenn jedenfalls keine Regel warum ein Seitenstreifen nicht "hoch" sein darf. think.gif


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saniboy
Beitrag 19.09.2021, 21:46
Beitrag #23121


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Zitat (janr @ 18.09.2021, 20:18) *
Und die geparkten Autos auf dem Hochbord sind anderenorts "Parken auf dem Gehweg" denn ein Seitenstreifen ist selten hoch.


Soweit ich weiß, macht die Stadt Mainz rund um die Uniklinik (wo wir uns hier befinden) gerne auch ein "Parken in einer Grünanlage" daraus.

Viele Grüße,
saniboy
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janr
Beitrag 19.09.2021, 21:55
Beitrag #23122


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Na ja. Ein Grünstreifen ist keine Grünanlage.
Vor allem könnte ein "Parken in Grünanlage" evtl deshalb in der Rundablage verschwinden, weil es in den Grünanlagensatzungen auch keine Kostentragungspflicht gibt. rolleyes.gif


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hk_do
Beitrag 19.09.2021, 22:48
Beitrag #23123


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Zitat (rat @ 18.09.2021, 19:29) *
Welche Bedeutung hat denn das auf dem Boden aufgemalte H auf der "Busspur"?



Hubschrauberlandeplatz.

MSDWGI!

scared.gif

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Mueck
Beitrag 20.09.2021, 16:26
Beitrag #23124


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Zitat (ulm @ 19.09.2021, 19:17) *
Naja, wenn man in die VwV-StVO schaut und dort liest, was man zum Thema Fußgängerüberweg schreibt:
Zitat
[...] über gekennzeichnete Sonderfahrstreifen nach Zeichen 245 dürfen Fußgängerüberwege nicht angelegt werden.

Mag nicht erlaubt sein, aber ist nicht unbedingt schlimm, weil auch Busse Fußgängern VOrrang zu gewähren haben.
Schlimmer finde ich sowas wegen "An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden ..." FIndet sich auch in VwV-StVO und R-FGÜ wieder ...

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ks-film
Beitrag 28.09.2021, 16:07
Beitrag #23125


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Ziemlich kurze 200m... (beide fest montiert)
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Explosiv
Beitrag 28.09.2021, 17:15
Beitrag #23126


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Dahinter kommt ja T30 ohne zZ.


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 28.09.2021, 20:47
Beitrag #23127





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Explosiv
Beitrag 29.09.2021, 05:28
Beitrag #23128


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Ups blushing.gif


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rapit
Beitrag 01.10.2021, 11:16
Beitrag #23129


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In Verbindung mit Fahrbahn-Parkmarkierungen think.gif

Ahhh ja, ähm, nein, doch nicht: blink.gif


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silenz
Beitrag 04.10.2021, 11:55
Beitrag #23130


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wallbash.gif

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hk_do
Beitrag 04.10.2021, 20:23
Beitrag #23131


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Also da würde ich jetzt aber gerne mal die ganze Straßenbreite sehen think.gif
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rapit
Beitrag 25.10.2021, 09:05
Beitrag #23132


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Schade, ich hatte keine Fotomöglichkeit zur Hand, will aber trotzdem die Kombination zur Diskussion stellen, was soll diese Kombi sagen?



crybaby.gif

Meine Vermutung geht dahin, dass das obere Zz diese Aussage treffen soll, und man besser ein Vz 266-6 genommen hätte, denn Busse sollten da auch nicht reinfahren. rolleyes.gif


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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 25.10.2021, 15:25
Beitrag #23133


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Hallo Rapit,

ich würde sagen, dass kein 257-57 auf Lager war und man deshalb diese Kombination gewählt hat.

Wenn man LKW und PKW mit Anhänger aussperren will, hätte auf das Zusatzzeichen ein "auch" gehört.

Gruß
Jens


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Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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hk_do
Beitrag 26.10.2021, 19:08
Beitrag #23134


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warum sollte man denn eigentlich wollen, dass der hier (Bild ganz oben) rein darf, der hier aber nicht? crybaby.gif

und vor allem:
Nach Anlage 2 lfd. Nr. 26 wäre doch sogar dieses Schild völlig regulär zulässig:




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rapit
Beitrag 26.10.2021, 20:12
Beitrag #23135


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Die Kombi steht an einem PKW-Parkplatz mit "Drive-In"-Zufahrt eines Schnellrestaurants an einem Autohof, bei dem wohl LKW und Gespanne abgehalten werden sollen, auf Parkplatzsuche dort draufzufahren und sich festzufahren. Bussen traut man wohl eher zu, sich zurechtzufinden, oder die gibt es da halt nicht.
Gemeint ist wohl tatsächlich das, was @hk_do gebastelt hat wavey.gif


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rapit
Beitrag 27.10.2021, 12:14
Beitrag #23136


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Oh, unser Ciypassagen-Parkhaus wird geschlossen. Na dann noch schnell ein Bildlink von der Einfahrt!
Mit gemalten Verkehrszeichen, und einem VW-Bus-Verbot auf Alublech.
Auch das fand ich immer putzig: MSDWGI? Breite oder Höhe?
(Edit meint, da fehlt ja sogar das "m") crybaby.gif
Und die 10 "KM" runden das ganze ab.
Von der Stadt betrieben übrigens... laugh2.gif


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mir
Beitrag 27.10.2021, 12:47
Beitrag #23137


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Zitat (rapit @ 01.10.2021, 12:16) *
Ahhh ja, ähm, nein, doch nicht: blink.gif


Das dürfte ein Musterbeispiel für Nichtigkeit sein. laugh2.gif


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hk_do
Beitrag 28.10.2021, 21:54
Beitrag #23138


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Zitat (rapit @ 27.10.2021, 13:14) *
Oh, unser Ciypassagen-Parkhaus wird geschlossen. Na dann noch schnell ein Bildlink von der Einfahrt!
Mit gemalten Verkehrszeichen, und einem VW-Bus-Verbot auf Alublech.
Auch das fand ich immer putzig: MSDWGI? Breite oder Höhe?


ach, die meinen bestimmt "Parkgebühr eine Mark fünfundachtzig!

Zitat
(Edit meint, da fehlt ja sogar das "m") crybaby.gif


dann sind es jetzt bestimmt ein Euro fünfundachtzig whistling.gif

Zitat
Von der Stadt betrieben übrigens... laugh2.gif


private Betreiber müssen nicht besser sein:



Wenn ich jetzt also z.B. 4 Stunden und 20 Minuten dort parke, kostet das laut diesem Schild:

1,50 € für die erste Stunde
3,00 € für die zweite Stunde
4,00 € für die dritte Stunde
1,00 € für die vierte Stunde
1,00 € für die (angefangne) fünfte Stunde

Macht zusammen 10,50 € bzw. ich könnte wohl eine Tageskarte für 9 Euronen lösen blink.gif

Irgendwie bin ich mir aber fast sicher, der Automat wird in dem Fall 6,00 € verlangen whistling.gif

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MisterOJ
Beitrag 02.11.2021, 21:57
Beitrag #23139


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Zitat (Hoheneicherstation @ 05.09.2021, 08:16) *
... Dieser Übergang wurde erneuert und sieht jetzt so aus:

ein neuer BÜ!! wub.gif wub.gif wub.gif

Zitat (Hoheneicherstation @ 05.09.2021, 08:16) *
Es wurde eine abknickene Vorfahrt "gebaut" mit vorgeschriebener Richtung links und geradeaus.

nachvollziehbar, um keine wartepflichtigen Linksabbieger auf/unmittelbar hinter dem BÜ zu haben! thumbup.gif

Das quasi "Rechtsabbiegeverbot" resultiert daraus, dass:
- durch den spitzen Winkel keine Schleppkurve für Rechtsabbieger ausbilden lässt
- und diese erst recht nicht bei einem dort wartenden Einbieger

Zitat (Hoheneicherstation @ 05.09.2021, 08:16) *
In den rechts weiterführenden Radweg darf man nicht abbiegen

Radweg? unsure.gif
-
..imho ein (3m breiter) Wirtschaftsweg - aus dem auch Radlinge fahren dürfen

Zitat (Hoheneicherstation @ 05.09.2021, 08:16) *
Wenn man auf diesem Radweg fährt soll man bei Rot vor der Kreuzung anhalten, aber nach links über den BÜ darf man auch nicht.

Naja - ein solcher Einbieger fährt ja so oder so bis zur Blockmarkierung vor und kommt dort seiner Wartepflicht (wegen des Z205) nach.

Das mit dem "bei rot hier halten" ist imho sinnfrei, da ein Einbieger sowieso an der Blockmarkierung warten muss/wird


Ein Linkseinbiegen zum BÜ ist aus den vorgenannten Schleppkurventhemen ausgeschlossen.

Zitat (Hoheneicherstation @ 05.09.2021, 08:16) *
-Welcher BÜ-Planer hat sich dabei was gedacht?

Also ICH war´s nicht!! whistling.gif


Aus meiner Sicht als BÜ-Planer ist der BÜ durchaus gut geplant. Das "bei rot hier halten" kann ich nicht nachvollziehen.
Und für Radlinge (und Biker) wäre eine Ausnahme von den Fahrtrichtungsgeboten durchaus denkbar - und grad für Radlinge durchaus sinnvoll (und auch beschilderbar) weil örtlich sicherlich Radlinge so fahren wollen.
Und ich hätte das Z214 im Seitenweg nicht so weit VOR dem BÜ aufgestellt, sondern unter´s Z205



Zitat (mir @ 05.09.2021, 12:42) *
Und wie groß ist die Chance, dass der Landwirt, der da unbedingt lang will, sich ausgerechnet an die Schilder hält, wenn er das nicht aus reiner Einsicht auch ohne die Schilder täte?

sallopp gesagt spielt DAS keine Rolle, da bei den Planungen von einem verkehrskonformen Verhalten der VT ausgegangen wird/werden muss.

PS:
sicherlich gibt es für Landwirte mit diesen Abbiegewünschen eine alternative Wegbeziehung bzw. keinen Bedarf (sonst hätte man den Seitenweg durchaus vollwertig mit einbezogen.



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mir
Beitrag 03.11.2021, 09:29
Beitrag #23140


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Zitat (MisterOJ @ 02.11.2021, 21:57) *
Zitat (mir @ 05.09.2021, 12:42) *
Und wie groß ist die Chance, dass der Landwirt, der da unbedingt lang will, sich ausgerechnet an die Schilder hält, wenn er das nicht aus reiner Einsicht auch ohne die Schilder täte?

sallopp gesagt spielt DAS keine Rolle, da bei den Planungen von einem verkehrskonformen Verhalten der VT ausgegangen wird/werden muss.


Wenn das keine Rolle spielt, muss man das Abbiegen doch aber gar nicht erst per Schild verbieten, wenn man dort gar nicht abbiegen kann. Und die Linksabbieger dürfen auch nicht auf dem BÜ warten (§ 19 Ans. 3 StVO).

Wenn man also ohnehin damit rechnet, dass die VT sich an die Regeln halten, macht das Schild gar keinen Sinn (und es ist zudem nach § 45 Abs. 9 S. 2 StVO rechtswidrig).


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MisterOJ
Beitrag 03.11.2021, 11:33
Beitrag #23141


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Zitat (mir @ 03.11.2021, 10:29) *
Wenn das keine Rolle spielt, muss man das Abbiegen doch aber gar nicht erst per Schild verbieten..

Doch!! Denn rechtlich dürfte man dort abbiegen. Nur ..

Zitat (mir @ 03.11.2021, 10:29) *
...wenn man dort gar nicht abbiegen kann.

...kann man das vor dem BÜ ja gar nicht erkennen. Man kann ja nicht voraussetzen, dass dort nur ortskundige VT fahren.
(und falls es ein ortsunkundiger versucht "weil ja nicht verboten" und sich mangels ausreichender Fahrbahnfläche festfährt hat der BÜ das Problem noch belegt zu sein mit ggf. Unfall)

Im StVO-Jargon formuliert, steht das Z214 dort 'zur Klarstellung'.

Zitat (mir @ 03.11.2021, 10:29) *
Und die Linksabbieger dürfen auch nicht auf dem BÜ warten (§ 19 Ans. 3 StVO).

theoretisch schon - ist nur die Frage inweiweit eine mögliche Wartepflicht AUF dem BÜ bereits vor dem BÜ so eindeutig erkennbar ist...

Wenn man den §19 ans. 3 StVO streng auslegt, dürfte es bei keinem BÜ innerhalb der relevanten Räumstreke Seitenwege, Einmündungen, Zufahrten geben. unsure.gif

Zitat (mir @ 03.11.2021, 10:29) *
Wenn man also ohnehin damit rechnet, dass die VT sich an die Regeln halten, macht das Schild gar keinen Sinn (und es ist zudem nach § 45 Abs. 9 S. 2 StVO rechtswidrig).

wie ich oben bereits schrob: ...zur Klarstellung


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mir
Beitrag 03.11.2021, 11:48
Beitrag #23142


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Zitat (MisterOJ @ 03.11.2021, 11:33) *
...kann man das vor dem BÜ ja gar nicht erkennen. Man kann ja nicht voraussetzen, dass dort nur ortskundige VT fahren.


OK; wenn das so ist, hast Du freilich recht.


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MisterOJ
Beitrag 03.11.2021, 11:52
Beitrag #23143


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Zitat (mir @ 03.11.2021, 12:48) *
OK; wenn das so ist, hast Du freilich recht.

Ist an jedem BÜ eine Gradwanderung zwischen dem was muss und was sinnvoll ist... auch ist jeder BÜ verschieden und erfordert oftmals örtlich bedingte bzw. ortsgebundene Kompromisse.


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rapit
Beitrag 03.11.2021, 13:04
Beitrag #23144


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Zitat (mir @ 03.11.2021, 09:29) *
Und die Linksabbieger dürfen auch nicht auf dem BÜ warten (§ 19 Ans. 3 StVO)

Genau. Und deswegen machen auch die ganzen Vorampeln keinen Sinn, die überall wie Pilze aus dem Boden sprießen, nur weil ja da einmal im Jahr rechtswidrig ein Landwirt auf seinen Wiesenweg abbiegen möchte.
Was die Rotzeiten unnötig noch mehr verlängert. mad.gif


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TAK
Beitrag 16.11.2021, 13:53
Beitrag #23145


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Ich hatte gestern Abend mal wieder "Achtung Kontrolle" auf Kabel1 angeschaut. Da ich kein neues Thema aufmachen möchte denke ich passt es hier noch am besten dazu...

Es ging um die aufgestellten Verkehrszeichen und dass die hinten drauf ja das RAL Gütezeichen haben mit Datum von wann das Schild ist... soweit konnte ich noch folgen und mitgehen...

Dann aber hieß es, dass die Schilder nur 7 Jahre gültig seien und danach ausgetauscht werden müssen... (unabhängig vom Zustand!!!)

Weiter kam auch der Hinweis, dass die Überwachung bei solchen VZ nicht mehr beknollen sollte, da die Ahndung rechtlich nicht standhalten würde...

Helft mir mal kurz weiter.... ich hör davon zum ersten Mal...


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rapit
Beitrag 16.11.2021, 13:57
Beitrag #23146


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rofl1.gif

Das war die Folge vom 1. April? Die zur falschen Zeit ausgestrahlt wurde?

Ich muss das auch mal wieder schauen, das ist immer so lustig!


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KJK
Beitrag 16.11.2021, 15:43
Beitrag #23147


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Ich habe in den letzten Wochen mehrfach eine Beschilderung gesehen, die ich - sehr zurückhaltend formuliert - für äußerst fragwürdig halte. Leider bin ich noch nicht zum Fotografieren gekommen, deshalb hier erst einmal eine Beschreibung:
An einer relativ stark befahrenen 2-spurigen innerörtlichen Straße (50 km/h erlaubt) steht eine Tafel, die eben diese 2 Spuren zeigt sowie eine beginnende Linksabbiegerspur. Die beiden geradeaus führenden Spuren tragen Pfeilsymbole an der Spitze, von denen das rechte ausgekreuzt ist. Das ist, wenn ich nicht mehrfach sehr unaufmerksam gewesen bin (ich fahre dort regelmäßig links), der einzige Hinweis darauf, dass die rechte Spur in etwa 50 Metern (!) endet - abgesehen von den Warnbaken auf dieser Spur, die diese Ankündigung realisieren.
Das Ganze war (zumindest noch bis Sonntagnachmittag) auf der Meisenburgstraße in Essen Bredeney, Fahrtrichting Osten, kurz vor der Kreuzung mit der Alfredstraße (B224) zu beobachten. Sollte man da mal mit Jemandem Kontakt aufnehmen? Falls ja, mit wem?


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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rapit
Beitrag 16.11.2021, 20:11
Beitrag #23148


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@KJK: Ich habe das Gefühl, dass das mittlerweile genau so angeordnet wird. Nicht nur in Essen. crybaby.gif

Anhalten unmöglich, aber wozu gibt es Paint...

A 643, AS Mz-Mombach:

Passt genauso zum Thema § 45 Abs. 4 S. 1 StVO mad.gif


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mir
Beitrag 16.11.2021, 20:15
Beitrag #23149


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Dafür gibt es ja dann die umfangreiche Rechtsprechung zur Staatshaftung.


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Beitrag 16.11.2021, 22:45
Beitrag #23150


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Zitat (KJK @ 16.11.2021, 15:43) *
ISollte man da mal mit Jemandem Kontakt aufnehmen? Falls ja, mit wem?

das hat aus meiner Sicht wenig Sinn. Diese Beschilderung ist in Essen Standard. Erleichtert auch die Änderung, wenn das Baufeld auf eine andere Spur wandert: Einfach die roten Klebestreifen auf den Nachbarpfeil umsetzen... whistling.gif
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