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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
HeLi
Beitrag 16.02.2021, 14:06
Beitrag #22751


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Zitat (rapit @ 16.02.2021, 13:23) *
Das Zz gibt es nicht. (...)

Danke!
Wieder 'was gelernt!

Die Anlehnung an das Symbol in Z. 315 ist zwar naheliegend, aber wenn's das als reguläres Zz nicht gibt, dann ist das ein Un-Zeichen rolleyes.gif .
Interessant auch, dass die markierten Flächen nicht einmal dem Un-Zz entsprechen.


--------------------
Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 17.02.2021, 10:28
Beitrag #22752





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Ich habe auch nach längerem Überlegen nur ansatzweise erahnen können, was man von mir will ...
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ukr
Beitrag 17.02.2021, 13:42
Beitrag #22753


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Talsperre? rolleyes.gif
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MisterOJ
Beitrag 17.02.2021, 13:56
Beitrag #22754


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Zitat (ukr @ 17.02.2021, 13:42) *
Talsperre? rolleyes.gif

...dann ist das aber ein Hinweis an das Betreiber-Personal - nicht an normale (und nicht fachkundige) VT!

Man stelle sich mal vor Wattestäbchen hält dort an und offnet schild-gemäß irgendein ventil blink.gif


OJ wavey.gif


--------------------
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Mueck
Beitrag 17.02.2021, 17:43
Beitrag #22755


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Zitat (Georg_g @ 17.02.2021, 10:28) *


Ich habe auch nach längerem Überlegen nur ansatzweise erahnen können, was man von mir will ...
Dein Müll, der sich im Fußraum hinten und vom Beifahrer auftürmt, sollst Du ins Handschuhfach und, wenn das nicht reicht, in den Kofferraum umfüllen!!!111
Oder einfach alle vorfahren bis zum Grund des Staus, vmtl. irgendeine Schranke, damit hinter ihnen die Kreuzung freibleibt ... thread.gif
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Schlepper
Beitrag 17.02.2021, 20:39
Beitrag #22756


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Ich meine, "Stauraum" ist offizielles amtsdeutsch für den aufgeweiteten Bereich vor einer Kreuzung. Ist wohl dasselbe gemeint, wie bei dem hier eher gebräuchlichen "Einordnen!"

Achtung, der VT vor Ihnen könnte sich an die StVO halten:
crybaby.gif


--------------------
Etwaige Werbelinks in diesem Beitrag wurden durch die Forensoftware automatisch hinzugefügt. Ich distanziere mich davon ausdrücklich.

Internet ≠ Realität
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rapit
Beitrag 17.02.2021, 20:58
Beitrag #22757


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Warum? crybaby.gif Warum nimmt man nicht die vorgesehene Kombination?



Meinetwegen beidseitig. Oder sogar mit Sondergenehmigung auf leuchtgelber Trägerplatte.


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 17.02.2021, 22:57
Beitrag #22758





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Zitat (Schlepper @ 17.02.2021, 20:39) *
Ich meine, "Stauraum" ist offizielles amtsdeutsch für den aufgeweiteten Bereich vor einer Kreuzung.

Es gab zwei Fahrstreifen für die Richtung, eine Ampel einige Meter nach dem Schild, aber keine Schranke oder ähnliches. Also eine normale innerörtliche Standardsituation.
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MisterOJ
Beitrag 18.02.2021, 20:07
Beitrag #22759


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Zitat (rapit @ 17.02.2021, 20:58) *
Warum? crybaby.gif Warum nimmt man nicht die vorgesehene Kombination?

...weil der normale VT das nicht mehr versteht/kapiert wallbash.gif


OJ wavey.gif


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thetdk
Beitrag 26.02.2021, 14:05
Beitrag #22760


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Zitat (ukr @ 04.02.2021, 22:17) *
Ja, Human Gateway und dann auch noch Paywall, aber was solls - Schilda geht vor:

Weimar testet neues Verkehrszeichen (Z 277.1) crybaby.gif


Hängt in Aachen schon seit November:
Aachener Zeitung, mit Foto, Text leider hinter Paywall
Allerdings beschreibt es nur, was dort ohnehin gilt, denn die Fahrbahn ist zu eng für ausreichenden Seitenabstand.

es grüßt

thetdk


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Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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rapit
Beitrag 26.02.2021, 16:15
Beitrag #22761


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Im Netz habe ich eine Baustellenbeschilderung aus Mainz mit 277.1 gefunden.
Na prima, dann muss ich da ja nicht hin. Sondern kann am Dienstag auf dem Autobahnring drumherumkreiseln.

In Ffm ist es festmontiert Bestandteil der Straßenbeschilderung.


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Meister123nrw
Beitrag 26.02.2021, 19:37
Beitrag #22762


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Zitat (ks-film @ 14.02.2021, 18:01) *
VZ 314 kann sich auch ohne Zusatzzeichen auf Fahrbahn und/oder Seitenstreifen beziehen.
Es gilt ab dem Aufstellungsort oder dort wo sich ein unmittelbarer örtlicher Zusammenhang, bspw. durch Fahrbahnmarkierungen ergibt...
Das Zusatzzeichen "Carsharing" kann tatsächlich von der obersten Landesbehörde genehmigt sein.

Da wir leider auf dem Foto nur das Schild an sich und nicht die Situation sehen, ist eine Beurteilung schwer... ⠀:)⠀


Ich schulde euch noch ein Foto der Gesamtsituation.
Nur 1 VZ 314 mit ZZ Carsharing (ohne Beginn / Ende) und ohne ZZ "Auf dem Seitenstreifen".
Richtig?

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Gast_Georg_g_*
Beitrag 26.02.2021, 19:49
Beitrag #22763





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In dem Fall ist das unproblematisch, weil ja der Parkstreifen endet. Die Beschränkung gilt also nur für die letzte markierte Fläche und der up steht noch nicht auf der Carsharing-Fläche.
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Gast_loriot35_*
Beitrag 03.03.2021, 21:25
Beitrag #22764





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Nun ist mir auch ein Schild begegnet, bei dem ich diesen Thread um Aufklärung bitten muss. Kann mir irgendjemand den Sinn erklären? Bin ich dann einfach selber schuld, wenn mich einer umfährt und die Versicherung muss nicht zahlen? Ich verstehs nicht scarey.gif blink.gif
"

Von der anderen Seite übrigens gefahrlose Einfahrt mit dem Rad erlaubt. (also kein entsprechendes Schild, obwohl die Gefahrenstrecke dieselbe ist think.gif

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Gast_Georg_g_*
Beitrag 03.03.2021, 22:05
Beitrag #22765





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Du bist vom Tempolimit befreit, ist doch schön.
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Mueck
Beitrag 04.03.2021, 00:30
Beitrag #22766


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Aber nur, solange er nicht vom Rad fällt, dann muss er langsamer werden ... tongue.gif
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 04.03.2021, 01:43
Beitrag #22767





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Wenn er vom Rad fällt, wird er doch zum Fußgänger. Und für die gelten Tempolimits nicht.
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Söne spitze Steine
Beitrag 12.03.2021, 03:39
Beitrag #22768


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Zitat (ukr @ 04.02.2021, 22:17) *
Weimar testet neues Verkehrszeichen (Z 277.1)


Da der neue Bußgeldkatalog wegen des nicht beachteten Zitiergebots ungültig ist (und die meisten Länder hingegen die StVO 2020 akzeptieren), dürfte es für dieses VZ kein Tatbestand geben. Gilt dann der Standardsatz von 10 €?

Das Z277.1 erinnert mich eher an eine Zirkusvorstellung als an ein Überholverbot: Überholen eines auf einem Krad jonglierenden Fahrrad verboten!

Wenn ich nicht will das man mich überhol, dann fahr ich mittig und fühl mich wohl.


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Mueck
Beitrag 12.03.2021, 08:13
Beitrag #22769


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Zitat (ukr @ 04.02.2021, 22:17) *
Weimar testet neues Verkehrszeichen (Z 277.1)
Apropos ...
Man hört immer wieder, dass Behörden neue Schilder erst aufstellen wollen, wenn was dazu in der VwV-StVO steht.
Ist das notwendig?

Zitat (Söne spitze Steine @ 12.03.2021, 03:39) *
Wenn ich nicht will das man mich überhol, dann fahr ich mittig und fühl mich wohl.
+1
Mag nur nicht jeder, nur der gemeine Rüpelradler radelt sicher ...
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rapit
Beitrag 12.03.2021, 08:54
Beitrag #22770


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Warum will man als Radling denn nicht überholt werden? Ich habe lieber einen verrückten Drängler vor mir, als hinter mir think.gif


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Explosiv
Beitrag 12.03.2021, 09:50
Beitrag #22771


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Wenn der Bereich zum sicheren Überholen nicht geeignet ist, will man das vermeiden.


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Reinheit
Beitrag 12.03.2021, 18:20
Beitrag #22772


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Zitat (rapit @ 12.03.2021, 08:54) *
Warum will man als Radling denn nicht überholt werden? Ich habe lieber einen verrückten Drängler vor mir, als hinter mir think.gif
Es ist der Übergang von hinter auf vor, der sehr gefährlich sein kann. Mich hat mal in einer mittelgradigen Rechtskurve ein 40-Tonner Sattelzug mit etwa 50 km/h und einem Seitenabstand von weniger als 40 cm überholt, als ich still vor mich hinradelte. Ich zähle das als Nahtoderfahrung.


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Ich hab jeden Tag Ostern. Irgendwas such ich immer.
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Söne spitze Steine
Beitrag 12.03.2021, 21:03
Beitrag #22773


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Nochmal Schwein gehabt, Den hier hat es nämlich bei der Gelegenheit erwischt.


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hk_do
Beitrag 12.03.2021, 22:07
Beitrag #22774


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Zitat (Söne spitze Steine @ 12.03.2021, 03:39) *
Da der neue Bußgeldkatalog wegen des nicht beachteten Zitiergebots ungültig ist (und die meisten Länder hingegen die StVO 2020 akzeptieren), dürfte es für dieses VZ kein Tatbestand geben. Gilt dann der Standardsatz von 10 €?


Der Standardsatz ist 5 Euro für Fußgänger und 15 für Radfahrer whistling.gif

Ansonsten muss das Amt halt Ermessen ausüben und einen angemessenes Bußgeld selbst festlegen. Wenn also jemand mit einem Kraftfahrzeug verbotswidrig ein Zweirad überholt hat (Zeichen 277.1), dann würde es sich doch anbieten, sich am Satz für verbotswidriges Überholen (Zeichen 276) zu orientieren. Ich denke, das würde der Richter auch so sehen.

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ukr
Beitrag 12.03.2021, 22:16
Beitrag #22775


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Wenn man sich mit dem Quatsch genau befasst, stellt man aber eine Diskrepanz zwischen der amtlichen Bezeichnung und dem Ge- oder Verbot fest. Das mag zwar in Bezug auf den widerrechtlich überholten Radling unerheblich sein, dennoch könnte dieser handwerkliche Fehler dazu führen, dass dieses Schild solange "auf Eis gelegt wird", bis der Verordnungsgeber für Klarheit gesorgt hat. Mal abgesehen davon, dass man es im Grunde so gut wie nie anordnen darf, da es üblicherweise nur dort zur Anwendung kommt, wo bereits die gesetzliche Regelung greift.

Und solange kein Regelsatz festgelegt ist, kann sich das Verwarngeld m.E. nur an dem orientieren, was für das allgemeines Überholverbot (resultierend aus dem Mindestabstand) definiert ist.
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Reinheit
Beitrag 13.03.2021, 01:32
Beitrag #22776


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Zitat (Söne spitze Steine @ 12.03.2021, 21:03) *
Nochmal Schwein gehabt, Den hier hat es nämlich bei der Gelegenheit erwischt.

Das sehe ich auch so. Vor allem, weil der Kurvenradius einer Hinterachse geringer ist und ein in einer Rechtskurve Überholender sich stetig nähert.
Wuppertal ist aufgrund seiner Tallage sowieso speziell. Ich mag mir gar nicht ein Bremsversagen auf dem Carnaper Steinweg oder dem Fischertal vorstellen.


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Ich hab jeden Tag Ostern. Irgendwas such ich immer.
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Explosiv
Beitrag 13.03.2021, 07:15
Beitrag #22777


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Zitat (Söne spitze Steine @ 12.03.2021, 21:03) *
Nochmal Schwein gehabt, Den hier hat es nämlich bei der Gelegenheit erwischt.

Ich kann auf den Bildern nur ein gerades Straßenstück sehen. Und zwei Spuren je Fahrtrichtung. Da einen Radler zu töten grenzt schon an Vorsatz.


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rapit
Beitrag 13.03.2021, 14:21
Beitrag #22778


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vorhin in Mannheim, leider ohne Fotoapparat unterwegs: blink.gif

Ich meine, das war hier.
Vielleicht kann ja mal einer vorbeischauen...
Die anschließende Linksabbiegerspur war mit einem Wendegebot versehen. Auch nett, das normale Linksabbiegen also verboten?


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mkossmann
Beitrag 13.03.2021, 15:07
Beitrag #22779


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Zitat (rapit @ 13.03.2021, 14:21) *
vorhin in Mannheim, leider ohne Fotoapparat unterwegs: blink.gif

International tätiger Schilderaufsteller ? Z.B Schweiz 2.43 Frankreich B2a
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rapit
Beitrag 13.03.2021, 15:12
Beitrag #22780


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Nein, das war gebastelt. Offenbar so angeordnet...


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Explosiv
Beitrag 13.03.2021, 15:36
Beitrag #22781


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Lasst mich raten
linksrum eingeschränktes Haltverbot? think.gif

Da fehlt aber blaue Farbe... ich komm nicht drauf. blink.gif


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Söne spitze Steine
Beitrag 13.03.2021, 23:45
Beitrag #22782


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Der Lasterfahrer hat den Radling angeblich „nicht gesehen“, bevor er unterm Anhänger lag. Der Unfallhergang ist auch nicht ganz geklärt.

Diese Woche hat eine Dame beim Rechtsabbiegen über die Busspur den Bus „übersehen“ (2,55 m mal ungefährt 3,20 m Stirnfläche) und beim Überqueren der Busspur ist der Bus der Frau in die Seite gefahren. *Achselzuck*

Auch immer wieder schön:


Radweg für Radverkehr gesperrt. Der gilt nur für Radlinge, die zwischen dem Z254 und Brücke (am Schwebebahngerüst) aus den Seitenstraßen kommen. Weiter hinten wird es gefährlich, denn da wird der entgegenkommende Verkehr über den Radweg „umgeleitet“. Radweg demarkieren, wozu? Gelbe Linie, was ist das?


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Explosiv
Beitrag 14.03.2021, 07:24
Beitrag #22783


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Da das Radwegschild nicht verhüllt wurde und hinter dem Z250 steht, gilt das Fahrverbot für die Radler nur für eine sehr kurze Schiebestrecke.


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ks-film
Beitrag 14.03.2021, 15:44
Beitrag #22784


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Update zu diesem Thema:
Zitat (ks-film @ 12.01.2021, 17:27) *
Auf erneute Nachfrage:
Zitat (ich)
Sehr geehrter Herr XXXXXX,
gerade die Markierung der Parkfläche erlaubt ja grundsätzlich allen Verkehrsteilnehmern das Parken auf dem Gehweg: Anlage 2 StVO (74) "Eine Parkflächenmarkierung erlaubt das Parken; auf Gehwegen aber nur Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 2,8 t. [...]".
Das alleinstehende "Krankenfahrzeige frei" hinter der Parkfläche regelt da mEn. wenig.

Das Parken lässt sich also mEn. nur mit einer Positivbeschilderung z.B. VZ 315 StVO plus Zz einschränken, zumal der Mast mit dem (falschen, weil mit "frei" versehenen) Zz hinter der Parkflächenmarkierung steht.

Mit freundlichen Grüßen
XXXXX XXXX
Antwort:
Zitat (PK42)
Sehr geehrter Herr XXXX

Entgegen ihrer ersten Anregung mit der Negativbeschilderung durch VZ 283 nehme ich Ihren Vorschlag mit der Positivbeschilderung und weiterführenden Einschränkung durch ein Zusatzzeichen gerne an, da diese VZ-Kombination tatsächlich klarer regelt, wer dort sein Fahrzeug abstellen darf und wer eben nicht.
Ich werde die Beschilderung anpassen und das VZ 314 (P ) über dem Zusatzzeichen anbringen und bei dem Zusatzzeichen „Krankenfahrzeuge frei“ das Wort „frei“ entfernen lassen.
Der Standort des VZ-Mastes muss und kann so bleiben, damit keine Beschädigungen entstehen und genügend Platz für alle verbleibt.


Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXX XXXXXX

XXXXXXXX XXXXXX
Polizeikommissariat 42 -straßenverkehrsbehördliche Angelegenheiten-
Möllner Landstraße 44
22111 HAMBURG
Tel.:(040) XXX - X XXXXX Fax:(040) XXXXXXX XXX
E-Mail : XXXXXXXXXXXX@polizei.hamburg.de
Das Zusatzzeichen "Krankenfahrzeuge" lässt er bestimmt durch die Oberste Landesbehörde genehmigen und ich habe schon eine Ahnung, wie er das "frei" entfernen lässt whistling.gif


Die Bastelarbeit ist doch schön geworden, oder?
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ks-film
Beitrag 17.03.2021, 15:05
Beitrag #22785


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Bild: breunigs CC BY-SA 4.0

Ach Hamburg überrascht mich immer wieder.
Ich dachte eigentlich, dass man sich doch dazu durchgerungen hat, die -10 und -20er rechtssicher zu verwenden.
Und dann kommt so ein "314"er bei einem Straßenneubau...
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ks-film
Beitrag 24.03.2021, 18:45
Beitrag #22786


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Das erste Mal, dass ich dieses 357er gesehen habe:


Bild: breunigs CC BY-SA 4.0

Leider wahrscheinlich falsch eingesetzt, da der Durchgang auch für Fußgänger möglich ist...
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janr
Beitrag 24.03.2021, 18:57
Beitrag #22787


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Speziell mit dem Rad? Oder allgemein mit der "Durchlässigkeit"?


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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ks-film
Beitrag 24.03.2021, 19:50
Beitrag #22788


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Genau das 357-52er
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Söne spitze Steine
Beitrag 26.03.2021, 07:06
Beitrag #22789


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ZZ-Kuddelmuddel.



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MisterOJ
Beitrag 26.03.2021, 07:57
Beitrag #22790


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Zitat (ks-film @ 24.03.2021, 18:45) *

interessanter finde ich das Z314.50 darunter - ich hab dies auch schon mehrfach mit "Umkehrdach" gesehen als Hinweis auf eine Tiefgarage.



Zitat (Söne spitze Steine @ 26.03.2021, 07:06) *
ZZ-Kuddelmuddel.

Jupp - Zz passen nicht zur Markierung...

...nach der Markierung müssen:
- Radlinge ihr RAD rechts abstellen
- Biker ihr Krad hingegen links (am Bügel anlehnen)

laugh2.gif


OJ


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ks-film
Beitrag 28.03.2021, 12:14
Beitrag #22791


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Hatten wir dieses Schild nicht schonmal woanders im Faden?


Bild: breunigs CC BY-SA 4.0
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rapit
Beitrag 02.04.2021, 20:32
Beitrag #22792


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So mit beiläufigem Blick ist es ja fast ganz ok: whistling.gif


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HeLi
Beitrag 03.04.2021, 09:31
Beitrag #22793


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Sackgasse
Keine Wendemöglichkeit
auch für Fußgänger



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Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten.
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Mueck
Beitrag 04.04.2021, 21:32
Beitrag #22794


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Aller guten Dinge sind 3 Sackgassen:

Von 18 bis 8 darf man bis zum Parkplatz, das ist auch gut so, da kann man dann die Sperrung abwarten:

Von 8 - 18 kann man dagegen nicht zum Parkplatz? whistling.gif
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durban
Beitrag 05.04.2021, 19:12
Beitrag #22795


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Nicht nur sprachlich interessant:

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Überblick:

Angehängte Datei  3.PNG ( 405.87KB ) Anzahl der Downloads: 2


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Söne spitze Steine
Beitrag 06.04.2021, 01:47
Beitrag #22796


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Diese Krötengasse geht einem auf den Sack, daher gilt zwischen 8 und 18 Uhr dann dieses VZ:


Die Bauarbeiter haben wohl gewürfelt, welches ZZ unter welches VZ gehängt wird.


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HeLi
Beitrag 06.04.2021, 08:38
Beitrag #22797


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gesperrt für Kröten aller Art
twinkle.gif


Was will das unterste Zz. mir sagen?
Von welchem Verbot ist der unmotorisierte Radverkehr frei?
think.gif


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Mueck
Beitrag 06.04.2021, 10:27
Beitrag #22798


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Falls Du noch ein "Radler frei" als Reserve brauchst, um es bei Gelegenheit irgendwo anders zu installieren, dann wäre das nun DIE Gelegenheit, eins zu organisieren, wo das Fehlen nicht auffällt ... whistling.gif
rolleyes.gif crybaby.gif
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rapit
Beitrag 06.04.2021, 10:38
Beitrag #22799


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Zitat (HeLi @ 06.04.2021, 09:38) *
Von welchem Verbot ist der unmotorisierte Radverkehr frei? think.gif

Damit wollte man wahrscheinlich E-Scooter vom Verbot, von welchem sie durch erfasst werden (ok, durch das Kraftwagensymbol ja auch) befreien.
Man dachte halt, das ginge so.
Ist ja ein häufiger Fehler. rolleyes.gif


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durban
Beitrag 06.04.2021, 11:26
Beitrag #22800


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Zitat (Söne spitze Steine @ 06.04.2021, 02:47) *
Diese Krötengasse geht einem auf den Sack, daher gilt zwischen 8 und 18 Uhr dann dieses VZ:


Das ist doch mal eine Maßnahme, um Unfälle infolge Krötenwanderung zu verhindern! yes.gif


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