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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
Prince Kassad
Beitrag 21.04.2019, 09:08
Beitrag #21851


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Kann man einfach so per Bauschild eine Straße zum VBB erklären? Und wenn ja, gilt jetzt hier Schrittgeschwindigkeit oder Tempo 20?



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rapit
Beitrag 21.04.2019, 10:35
Beitrag #21852


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Rechts des Trennzauns 20, links Schritt.


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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Mueck
Beitrag 21.04.2019, 11:02
Beitrag #21853


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Wer da wohl wem wo Vorfahrt gewähren muss ...
Von links kommt zum Glück nur eine Sackgasse ...
Die Gehweg"freigabe" ist auch nett ...
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Trabbi 53
Beitrag 21.04.2019, 12:47
Beitrag #21854


Neuling
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Manche Freizeitläufer beanspruchen 20km/h als ihre Schrittgeschwindigkeit ...
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hk_do
Beitrag 21.04.2019, 13:41
Beitrag #21855


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Juchuh, endlich darf ich wieder mit dem Motorrad über die Waldwege fahren! biker.gif

Und mit dem Auto, und mit allen anderen Verkehrsarten rolleyes.gif



Aber Moment, was mache ich denn hier? think.gif

Muss ich ab diesem Schild mein Motorrad (Pferd, Auto, ...) bis zur nächsten Straße tragen? unsure.gif

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Mueck
Beitrag 21.04.2019, 13:59
Beitrag #21856


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Zitat (hk_do @ 21.04.2019, 14:41) *
Aber Moment, was mache ich denn hier? think.gif
Schwierige Zusatzzeichenreihenfolgebezugsnahmefrage, das wird zu einer langen Diskussion ohne Lösung führen, während der Dein alter Zosse dahinscheiden wird ... thread.gif

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Kasperle
Beitrag 21.04.2019, 17:24
Beitrag #21857


Neuling


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Mein momentaner Liebling ist ein :80: mit direkt darunter angebrachtem Zusatzschild "1,8 m" auf der B236 in Dortmund, direkt südlich des Kreuzes mit der B1 in Fahrtrichtung Süden (Siehe Karte, unter der Brücke mit der Freie-Vogel-Straße, ich habe leider kein Bild davon).
Die sonst geltenden :120: sind durchgestrichen.

Auflösung: Gemeint (gemäß § MWDWGI) ist wohl :80: für die nächsten 1,8 Kilometer, denn nach ca. 1 km kommt ein Schild :80: mit Zusatzschild "800 m".

Gruß
Das Kasperle
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Kasperle
Beitrag 28.04.2019, 18:57
Beitrag #21858


Neuling


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Und jetzt sind auf der B236 wieder die "normalen" :120:-Schilder aktiv.

Gruß
Das Kasperle
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ks-film
Beitrag 03.05.2019, 15:10
Beitrag #21859


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Ich habe hier noch einen Klassiker auf der verkehrsportal.de Website:

http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/verkehrsrecht.php (1. Bild)

LG smile.gif
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Quineloe
Beitrag 03.05.2019, 22:47
Beitrag #21860


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Japp, Radfahrer absteigen. Weil das blaue Schild ja sonst nix bedeutet.


--------------------
Studie der Queensland University of Technology:

Radfahrer werden von 55% der Autofahrer als "weniger als Menschen" wahrgenommen, was Aggressionen gegenüber Radfahrern in deren Köpfen mit den gleichen Denkprozessen legitimiert, die bei Neonazis passieren, wenn sie Ausländer verprügeln:

https://www.qut.edu.au/news?id=141968
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Prince Kassad
Beitrag 04.05.2019, 18:31
Beitrag #21861


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Gefährliche Kreuzung mit Vorfahrt von rechts?



Schauen wir mal um die Ecke und sehen, hmm...



Was will die Gemeinde damit sagen? Meinen die, Zeichen 102 darf man auch dann aufstellen wenn die Kreuzung zwar gefährlich ist aber keine Vorfahrt von rechts gilt? Oder meinen die, weil das VBB-Schild 10 m weiter hinten steht haben die Leute die von dort kommen Vorfahrt?
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Ernschtl
Beitrag 04.05.2019, 20:05
Beitrag #21862


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QUOTE (Prince Kassad @ 04.05.2019, 19:31) *
Oder meinen die, weil das VBB-Schild 10 m weiter hinten steht haben die Leute die von dort kommen Vorfahrt?
Wie weit entfernt von der Einmündung muss das VBB Zeichen denn stehen damit man wieder Vorfahrt hätte?


--------------------
Wer bremst hat Angst
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 04.05.2019, 21:08
Beitrag #21863





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Bei 17 m Entfernung (LG Gießen) oder auch bis zu 30 m (BGH) ist man noch wartepflichtig. Bei manchem Richter gilt aber auch die Wartepflicht nur direkt am Ende-Zeichen (z.B. OLG Celle), bei manchen hängt es auch vom optischen Eindruck ab.
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Ernschtl
Beitrag 04.05.2019, 22:25
Beitrag #21864


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Interessant, insbesondere weil ja der von links kommende, bei zurück versetztem Schild, gar nicht weiss, dass da von rechts ein VBB endet.


--------------------
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Mueck
Beitrag 04.05.2019, 23:03
Beitrag #21865


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Zitat (Georg_g @ 04.05.2019, 22:08) *
oder auch bis zu 30 m (BGH) ist man noch wartepflichtig.
Als der BGH so urteilte, standen in der VwV-StVO noch diese 30 m. Die sind inzwischen weg ...
Bspw.: "Am Anfang solcher Bereiche ist Zeichen 325 so aufzustellen,
daß es bereits auf ausreichende Entfernung vor dem
Einbiegen in den Bereich wahrgenommen werden kann. Am Ende
ist Zeichen 326 höchstens 30 m vor der nächsten Einmündung
oder Kreuzung aufzustellen."
Heute:
"4 IV. Zeichen 325.1 ist so aufzustellen, dass es aus ausreichender
Entfernung wahrgenommen werden kann; erforderlichenfalls ist
es von der Einmündung in die Hauptverkehrsstraße abzurücken
oder beidseitig aufzustellen."
nix zum Ende
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tessarakt
Beitrag 04.05.2019, 23:23
Beitrag #21866


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 04.05.2019, 23:41
Beitrag #21867





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Zitat (Mueck @ 05.05.2019, 00:03) *
Als der BGH so urteilte, standen in der VwV-StVO noch diese 30 m. Die sind inzwischen weg ...

Das ist richtig, aber hat sich dadurch auch der Bereich geändert, in dem ein Ausfahrender wartepflichtig ist? Es könnten ja auch noch Schilder von damals stehen, außerdem ist ja auch heute nach aktueller VwV-StVO diese Distanz nicht verboten.
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hk_do
Beitrag 05.05.2019, 14:33
Beitrag #21868


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Zitat (Prince Kassad @ 04.05.2019, 19:31) *
Was will die Gemeinde damit sagen? Meinen die, Zeichen 102 darf man auch dann aufstellen wenn die Kreuzung zwar gefährlich ist aber keine Vorfahrt von rechts gilt? Oder meinen die, weil das VBB-Schild 10 m weiter hinten steht haben die Leute die von dort kommen Vorfahrt?


Weitere mögliche Erklärungen:
- die Gemeinde möchte mit dem Zeichen 102 die Vorfahrt von rechts anordnen
- Zeichen 102 stand da schon vor dem VBB und es wurde vergessen zu entfernen
- das ist überhaupt kein VBB, weil da zwar ein Schild steht aber es baulich einfach nur eine schmale Straße zwischen zwei Wiesen ist

whistling.gif
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ks-film
Beitrag 08.05.2019, 17:52
Beitrag #21869


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Hab leider selber keine Fotos gemacht, aber einen Zeitungsartikel und die Anordnung (andere Straße, selber Landkreis) gefunden...

Foto (auf Seite 9)

Verkehrsrechtliche Anordnung

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ulm
Beitrag 08.05.2019, 21:27
Beitrag #21870


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Aua.
Irgendwie lässt sich jeder Mist begründen, nur "langsame Radfahrer" nicht.
Nach der komischen Begründung müsste das ZZ eigentlich "Unsichere Radfahrer frei" heißen. wallbash.gif
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Mueck
Beitrag 08.05.2019, 22:18
Beitrag #21871


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Da auf dem freigegebenen Gehweg ja stets Schrittgeschwindigkeit gilt, ist der Zusatz "langsam" ja gar nicht so falsch ...
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Explosiv
Beitrag 09.05.2019, 12:09
Beitrag #21872


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Ja, das ist wohl die Gedächtnisstütze für die Radler, hier langsam zu fahren oder die Fahrbahn zu nutzen.
Da gibt es Schlimmeres....


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MisterOJ
Beitrag 09.05.2019, 13:24
Beitrag #21873


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Zitat (RSA @ 31.03.2019, 12:24) *
Deute ich das so richtig ?

no.gif

Zitat (RSA @ 31.03.2019, 12:24) *
Aussage rechts:
- 130 für Alle UND Überholverbot für alle KFZ > 3,5to zwischen 6 und 19 Uhr
- Zwischen 19 und 6 Uhr gilt NICHTS !

--> gleiche Aussage wie links!

Das Zz bezieht sich lediglich auf das darüber befindliche Hauptzeichen.


Würde mann wollen, dass beides in der angegebenen Zeit gilt, so hätte man:
- entweder das zz auch unter dem Z274 angebracht
- oder beide Roden auf einer Trägertafel aufgebracht


Zitat (Frechdachs75 @ 08.04.2019, 15:55) *
VZ 250.
Bisheriger Text des Zusatzzeichens: Linienbusse frei.

Text des neuen Zusatzzeichens: Nur für Linienbusse. whistling.gif

laugh2.gif


OJ wavey.gif


--------------------
Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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Quineloe
Beitrag 21.05.2019, 09:39
Beitrag #21874


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Aus gegebenem Anlass...



was könnte auf dem Zusatzzeichen stehen, damit diese Beschilderung nicht unsinnig ist?


--------------------
Studie der Queensland University of Technology:

Radfahrer werden von 55% der Autofahrer als "weniger als Menschen" wahrgenommen, was Aggressionen gegenüber Radfahrern in deren Köpfen mit den gleichen Denkprozessen legitimiert, die bei Neonazis passieren, wenn sie Ausländer verprügeln:

https://www.qut.edu.au/news?id=141968
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mkossmann
Beitrag 21.05.2019, 10:05
Beitrag #21875


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Radfahrer frei ? Und die Pfeil würde in einem "neuen" Radstreifen liegen, der einen älteren Hochbordradweg ersetzt. Die Radfahrerfurt an der Ampel rechts scheint jedenfalls nach links in Richtung Fahrbahn gezogen.
Möglich wäre z.B. auch noch "Linienverkehr frei".
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columbo
Beitrag 21.05.2019, 10:17
Beitrag #21876


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Das wäre aber immer noch unsinnig, oder übersehe ich etwas?

Als PKW-Fahrer stehe ich an der grünen Ampel und darf nicht weiterfahren. Zurück scheint auch nicht zu gehen.
Also Motor aus, Polizei rufen und um Anweisungen bitten.
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mkossmann
Beitrag 21.05.2019, 10:42
Beitrag #21877


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Was verbietet hier das Links- oder Rechtsabbiegen ( für PKW vom Fahrstreifen links neben dem Radstreifen, auf dem Radstreifen mit dem Pfeil hast du ja nichts zu suchen) ?
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 21.05.2019, 11:08
Beitrag #21878





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Zitat (Quineloe @ 21.05.2019, 10:39) *
was könnte auf dem Zusatzzeichen stehen, damit diese Beschilderung nicht unsinnig ist?

"200 m"

Zitat (mkossmann @ 21.05.2019, 11:42) *
Was verbietet hier das Links- oder Rechtsabbiegen ( für PKW vom Fahrstreifen links neben dem Radstreifen, auf dem Radstreifen mit dem Pfeil hast du ja nichts zu suchen) ?

Welches soll der "Radstreifen mit Pfeil" sein?
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Quineloe
Beitrag 21.05.2019, 11:26
Beitrag #21879


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hat sich auf Raddit! aufgeklärt. das ist der Radfahrstreifen (ganz schön breit, sowas gibt's hier nicht) der gerade aus darf, und der PKW Verkehr auf der Spur links davon darf rechts abbiegen.


--------------------
Studie der Queensland University of Technology:

Radfahrer werden von 55% der Autofahrer als "weniger als Menschen" wahrgenommen, was Aggressionen gegenüber Radfahrern in deren Köpfen mit den gleichen Denkprozessen legitimiert, die bei Neonazis passieren, wenn sie Ausländer verprügeln:

https://www.qut.edu.au/news?id=141968
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mkossmann
Beitrag 21.05.2019, 11:33
Beitrag #21880


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Hier gibt es das Bild unbeschnitten.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 21.05.2019, 11:40
Beitrag #21881





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Ja, das ist schon aussagekräftiger als der vom BR verwendete Ausschnitt.
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Quineloe
Beitrag 21.05.2019, 11:42
Beitrag #21882


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Wir sind aber wieder um ein Beispiel für Schilda reicher. Rechtsabbiegerpfeil links vom geradeauspfeil auf dem Radstreifen? biggrin.gif


--------------------
Studie der Queensland University of Technology:

Radfahrer werden von 55% der Autofahrer als "weniger als Menschen" wahrgenommen, was Aggressionen gegenüber Radfahrern in deren Köpfen mit den gleichen Denkprozessen legitimiert, die bei Neonazis passieren, wenn sie Ausländer verprügeln:

https://www.qut.edu.au/news?id=141968
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janr
Beitrag 21.05.2019, 12:56
Beitrag #21883


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Beim ersten Bild dacht ich noch "das kommt dir aber bekannt vor", beim Zweiten: "Heureka, die Corneliusbrücke/straße"

So sah es vor einigen Jahren aus

Nicht nur der Radfahrer darf da vorbei


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Pirminator
Beitrag 21.05.2019, 13:39
Beitrag #21884


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Zitat (Quineloe @ 21.05.2019, 12:42) *
Wir sind aber wieder um ein Beispiel für Schilda reicher. Rechtsabbiegerpfeil links vom geradeauspfeil auf dem Radstreifen? biggrin.gif

Pssst - das ist eine Fotomontage. whistling.gif Um das leider einmal mehr tödliche "Prinzip Radweg" zu illustrieren.


--------------------
Ich werde dieses Forum hier in Zukunft aufgrund der unterirdischen Diskussionskultur nicht mehr mit meiner Anwesenheit beehren.
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Schlepper
Beitrag 21.05.2019, 17:47
Beitrag #21885


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Beide Radwege enden auf der Kreuzung und hinter der Kreuzung beginnt ein Schutzstreifen. Der Bus von schräg hinten hätte also Vorfahrt? think.gif


--------------------
Etwaige Werbelinks in diesem Beitrag wurden durch die Forensoftware automatisch hinzugefügt. Ich distanziere mich davon ausdrücklich.

Internet ≠ Realität
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Prince Kassad
Beitrag 24.05.2019, 19:02
Beitrag #21886


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Netzfund. Wusste gar nicht, dass es DAS neuerdings als Sinnbild gibt. Worauf stützt sich denn das Verbot? think.gif
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 24.05.2019, 23:28
Beitrag #21887





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Den Inliner gibt es nur in Verbindung mit "frei". Ein wirksames Verbot würde ich bei deinem Bild nicht erkennen.
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ulm
Beitrag 25.05.2019, 05:49
Beitrag #21888


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Die Begründung für dieses "Verbot" würde mich auch interessieren. Warum dürfen hier Reiter und Pferdekutschen weiter, zahlreiche andere Verkehrsarten nicht?
Und das Piktogramm gehört sowieso als Eigenkreation entfernt.

Bezieht sich das dann auch auf Inliner mit drei oder fünf Rädern? Was ist mit mehrspurigen Spielzeugen (vulgo: Rollschuhe)?
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Kühltaxi
Beitrag 25.05.2019, 06:43
Beitrag #21889


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Wahrscheinlich auf alle Schuhe mit irgendwie Rädern drunter. Müßte jemand mal welche mit Gleisketten konstruieren. laugh2.gif
Bei dem "frei"-Schild erkennt man aber gar keine Räder. Das sieht nach Bohnerschluffen aus. Ist da etwa ein Parkettplatz? rolleyes.gif


--------------------
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Pirminator
Beitrag 25.05.2019, 07:39
Beitrag #21890


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Damit dürfte doch auch das ganze (untere) Phantasie-Verkehrszeichen ein Scheinverwaltungsakt / nichtig sein. Also: Radfahrer frei! thread.gif


--------------------
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dopero
Beitrag 25.05.2019, 07:48
Beitrag #21891


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Zitat (Kühltaxi @ 25.05.2019, 06:43) *
Wahrscheinlich auf alle Schuhe mit irgendwie Rädern drunter. Müßte jemand mal welche mit Gleisketten konstruieren. laugh2.gif
So?

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Explosiv
Beitrag 25.05.2019, 11:04
Beitrag #21892


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Ah ja, das Abfallprodukt bei der Entwicklung des Leo ll. Wird gerne von Skilangläufern zum Sommertraining genutzt.


--------------------
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dopero
Beitrag 25.05.2019, 20:18
Beitrag #21893


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Wobei die Anfänge dieser Grasski in den 1950ern liegen müssten.
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dubfx
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Beitrag #21894


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Dieses (Fantasie-)Inlinerverbotszeichen ist also nach eurer Einschätzung ein nichtiger Verwaltungsakt?

Ich oute mich hiermit mal als Inlinerfahrer smile.gif Als solcher darf man ja leider eh fast nirgendwo fahren... Ok, mit mehr oder weniger Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehweg und in 30er-Zonen, wenn es denn mal freigegeben wäre (kenne aber wirklich keine Straße mit Inliner-frei-Zeichen).
Wenn Behörden jetzt vermehrt auf die Idee kämen, dieses "Verbot" noch auf den paar Feldwegen mit einigermaßen befahrbarem Asphalt aufzustellen...
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dopero
Beitrag 26.05.2019, 08:59
Beitrag #21895


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Ist aber erst mal zu trotzdem beachten. Du kannst aber gerne dagegen vorgehen.
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dubfx
Beitrag 26.05.2019, 09:04
Beitrag #21896


Neuling
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Darum ja meine Frage, ob ihr das nicht nur für rechtswidrig, sondern für nichtig haltet wink.gif In letzterem Fall müsste ich das doch nicht beachten oder habe ich die ganze Dogmatik um den Verwaltungsakt völlig falsch verstanden? hypocrite.gif
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Schlepper
Beitrag 26.05.2019, 20:57
Beitrag #21897


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Ich halte das für gültig, weil ich vermute, dass es eine Regelung aus dem Landesnaturschutzgesetz, dem Landeswaldgesetz oder sogar einer lokalen Satzung wiedergibt. Dazu würde auch passen, dass das "Reiten im Walde" u.U. erlaubt ist.


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Prince Kassad
Beitrag 27.05.2019, 19:50
Beitrag #21898


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In Hanau ist eine Brücke kaputt, und zwar die Brücke die in einem großen Bogen um das Vorfeld des Hauptbahnhofs führt.

Da die Brücke für den ÖPNV unerlässlich ist konnte man die Brücke leider nicht ganz sperren, also gibt es dort jetzt ausschließlich auf einer weißen Umleitungstafel das Zeichen 253 mit ZZ "Linienverkehr frei".

Das heißt, für 24 t schwere Busse ist die Brücke offensichtlich kein Problem, für LKW aber schon oder wie? Die Logik muss mir ein Statiker mal erklären. Ich will nicht wissen wieviele LKW von ihrem Navi trotzdem über diese Brücke geleitet werden (immerhin Bundesstraße).
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ilam
Beitrag 27.05.2019, 20:46
Beitrag #21899


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zwei Erklärungsansätze:

a) Jedes weitere schwere Fahrzeug schädigt die Brücke. Wenn die Gesamtzahl der schweren Fahrzeuge deutlich gesenkt wird, hält sie evtl. durch bis Ersatz da ist.

b) Das Gesamtgewicht auf der Bücke ist das Problem. Bei Linienbussen bekommt man es hin, das nicht mehr als X Busse gleichzeitig auf der Bücke sind. Bei LKW wird das verdamt schwer...
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Prince Kassad
Beitrag 28.05.2019, 13:44
Beitrag #21900


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Ich hab mal geschaut, was da an ÖPNV drüberfährt:

* Stadtbuslinie 7, im 30-Minuten-Takt mit Solobussen
* Regionalbuslinie 566, im 15-Minuten-Takt mit teilweise brechend vollen Gelenkbussen

An LKW-Verkehr kommt hier nur innerstädtischer Verkehr durch, da es schon eine wesentlich schnellere Umgehungsstraße gibt.

Nennenswerte Einsparungen darf man da wohl bezweifeln. think.gif
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