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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
Frechdachs75
Beitrag 29.07.2017, 13:51
Beitrag #20301


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In der Eifel sind Feldwege Feuerwehrausfahrten.
Zudem dürfte bei dieser Beschilderung theoretisch selbst die Feuerwehr nicht passieren. think.gif


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dopero
Beitrag 29.07.2017, 15:23
Beitrag #20302


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Ist ja nur eine Ausfahrt, kann deswegen aus der Gegenrichtung durchaus für die Feuerwehr freigegeben sein. laugh2.gif
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hk_do
Beitrag 29.07.2017, 16:11
Beitrag #20303


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Zitat (Frechdachs75 @ 29.07.2017, 14:51) *
In der Eifel sind Feldwege Feuerwehrausfahrten.
Zudem dürfte bei dieser Beschilderung theoretisch selbst die Feuerwehr nicht passieren. think.gif


warum nicht? thread.gif
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Schönwetterradling
Beitrag 29.07.2017, 16:22
Beitrag #20304


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"Klassiker"
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Explosiv
Beitrag 30.07.2017, 07:17
Beitrag #20305


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Zitat (MisterOJ @ 29.07.2017, 13:39) *
Zitat (Explosiv @ 26.07.2017, 07:56) *
Leider ist das zZ eh ungültig, da der Trauerrand fehlt.

- ist damit NUR das Zz ungültig --> und es gilt somit generelles HV
oder
- ist mit dem ungültigen Zz auch die ganze HV-Kombi ungültig --> und man darf dort halten (und parken)?


OJ unsure.gif


Nach meinem Kentnisstand aus vergangenen Threads: die ganze Kombi ist ungültig.


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MisterOJ
Beitrag 30.07.2017, 13:47
Beitrag #20306


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Zitat (dopero @ 29.07.2017, 16:23) *
Ist ja nur eine Ausfahrt, kann deswegen aus der Gegenrichtung durchaus für die Feuerwehr freigegeben sein. laugh2.gif

Jupp - sozusagen eine Feuerwehr-Einbahnstraße... narr.gif

@Frechdachs: Mal einen an die SVB!


Zitat (hk_do @ 29.07.2017, 17:11) *

laugh2.gif

Wobei: Lof hängt ja nicht vom Fahrzeug ab, sonder dem zweck der Fahrt - also :
- ein Traktor mit Erntemaschine = Lof
- ein Traktor mit Löschanhänger <> Lof


Zitat (Schönwetterradling @ 29.07.2017, 17:22) *
"Klassiker"

Hmmm - Ende des erlaubten Parkens und des HV?

--> Imho endet am BÜ das HV auf der Fahrbahn und das Parken auf dem Seitenstreifen.


btw: Warum hat der gehweg (bzw. dessen Randmarkierung) AUF dem BÜ einen Knick?? wacko.gif

Zitat (Explosiv @ 30.07.2017, 08:17) *
Nach meinem Kentnisstand aus vergangenen Threads: die ganze Kombi ist ungültig.

yahoo.gif Das muss ich mir merken. Freier Parkplatz!!!!

Solche selbstbastel-Zz-ähnlichden Pappen, Klarsichthüllen und Laminierte Zettel gibt es hier bei mobilen HV (imho besonders bei den Umzugs-HV) ganz häufig!! wallbash.gif


OJ


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ukr
Beitrag 02.08.2017, 06:32
Beitrag #20307


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think.gif
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MisterOJ
Beitrag 02.08.2017, 07:10
Beitrag #20308


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Hebt das Z274-40 nicht automatisch (quasi per Inhalt) das Z275-50 auf?

btw: Welchen Zweck/Sinn hat dort (Tunnel?) überhaupt das Z275-50? unsure.gif


OJ


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mir
Beitrag 02.08.2017, 07:32
Beitrag #20309


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Warum sollte es das? Das ist quasi eine innovative Art eines Verbots für alle Fahrzeuge.

(So manches Gericht wird allerdings zumindest das zweite Schild für nichtig halten. Also besser nicht anhalten, das könnte als Nötigung ausgelegt werden ...)


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Speichenkarussell
Beitrag 02.08.2017, 08:20
Beitrag #20310


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Zitat (mir @ 02.08.2017, 08:32) *
So manches Gericht wird allerdings zumindest das zweite Schild für nichtig halten.
Warum ausgerechnet das zweite?
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MisterOJ
Beitrag 02.08.2017, 08:52
Beitrag #20311


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Zitat (mir @ 02.08.2017, 08:32) *
Warum sollte es das?

Na weil es von den beiden Teilmengen:
- ≥50km/h (Z275-50)
- <40km/h (Z274-40)

keine gemeinsame Schnittmenge gibt - ergo demnach dort KEINER fahren dürfte!


OJ


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zathras
Beitrag 02.08.2017, 09:29
Beitrag #20312


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Selbst wenn das zweite Schild das erste aufheben sollte: Das wäre doch eine recht abrupte Bremsung, die man genau auf Höhe des 274ers hinlegen müßte...
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Explosiv
Beitrag 02.08.2017, 09:59
Beitrag #20313


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Die meisten Fahrzeuge, die in der Lage sind, wenigstens 50 km/h schnell zu fahren, sind auch in der Lage, 40 km/h oder weniger zu fahren.
Ich sehe daher kein Problem darin, ab dem ersten Schild wenigstens 50 zu fahren und bei Annährerung an das zweite Schild so weit zu verzögern, dass man bei Passieren des Schildes maximal 40 fährt. Da es offensichtlich unmöglich ist, von einem Moment zum nächsten die Geschwindigkeit um wenigstens 10 km/h zu ändern, erscheint mir die Pflicht, im Bereich zwischen den beiden VZ wenigstens 50 zu fahren bei Annäherung an das zweite VZ nachrangig gegenüber dessen Forderung, ab seinem Standort maximal 40 zu fahren.
Grund: das erste Schild soll den Verkehrsfluss verbessern, das zweite dient der Abwehr einer Gefahr, die für die VT nicht sofort ersichtlich ist und der mit einer Verminderung der Geschwindigkeit auf maximal 40 km/h wirksam begegnet werden kann. Gefahrenabwehr ist wichtiger als eine geringfügige Beeinträchtigung des Verkehrsflusses. Zumindest in meiner Welt.


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Speichenkarussell
Beitrag 02.08.2017, 10:09
Beitrag #20314


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In der Theorie. Ja.

Auch wenn die Aufnahme stark durch Tele-Effekt gestaucht ist, sind doch ausweislich der Leitpfosten nur wenige (max. 150) Meter zwischen den beiden Verkehrszeichen, sodass die Auswirkungen des ersten auf den Verkehrsfluss nicht eintreten dürften, bis die Beschränkung der zHg bereits greift.
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Explosiv
Beitrag 02.08.2017, 10:25
Beitrag #20315


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Ja. Ich habe ja nicht geschrieben, dass die Situation sinnvoll ist.
Nur sehe ich kein Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge wegen diesem Blödsinn.

Hier steht 10 m vor einem Kreisverkehr ein Tempo 30 mit Erklärbär "Baustellenausfahrt". Diese ist direkt hinter dem Kreisverkehr.
Ich weiß ja nicht, ob die meinen, man würde mit Tempo 70 driftend den Kreisverkehr verlassen.
Das ist also auch nicht sinnvoll, aber wenigstens auch nicht schädlich. Wie obige Situation auch.
Behörden halt...


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ukr
Beitrag 02.08.2017, 10:38
Beitrag #20316


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Damit ihr nicht ganz so sehr auf Abwege geratet, folgende Hintergrundinfos:

Das Zeichen 275-50 soll in dieser Stelle langsame Fahrzeuge davon abhalten, den nachfolgenden Tunnel zu durchfahren.
Normalerweise ist die Geschwindigkeit durch die WVZ auf 60km beschränkt. Da zum Zeitpunkt der Aufnahmen Wartungsarbeiten im Tunnel stattgefunden haben, wurde die zulässige HöchstgEschwindigkeit auf 40km/h reduziert.


Zitat (Explosiv @ 02.08.2017, 11:25) *
Hier steht 10 m vor einem Kreisverkehr ein Tempo 30 mit Erklärbär "Baustellenausfahrt". Diese ist direkt hinter dem Kreisverkehr.
Man ist also der Meinung, das Streckenverbot gilt über den Kreisel hinweg?
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Explosiv
Beitrag 02.08.2017, 10:40
Beitrag #20317


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Offenbar. Und ist nicht alleine. crybaby.gif


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MisterOJ
Beitrag 02.08.2017, 11:55
Beitrag #20318


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Zitat (zathras @ 02.08.2017, 10:29) *
Selbst wenn das zweite Schild das erste aufheben sollte: Das wäre doch eine recht abrupte Bremsung, die man genau auf Höhe des 274ers hinlegen müßte...

Wieso? Ab dem Blauschild musst du >"50" fahren; dann aber AB dem Z274-40 <"40" - d.h. du musst bereits vor der "40" entsprechend abbremsen.

Zitat (Explosiv @ 02.08.2017, 11:25) *
Ich weiß ja nicht, ob die meinen, man würde mit Tempo 70 driftend den Kreisverkehr verlassen.

laugh2.gif DAS stell ich mir grad bildlich mal vor wie @explosiv so durch den Kreisel criust ...

Zitat (Explosiv @ 02.08.2017, 11:25) *
Das ist also auch nicht sinnvoll, aber wenigstens auch nicht schädlich. Wie obige Situation auch.

..aber solcher Unfug trägt auch dazu bei, dass die Akzeptanz von Beschilderung immer weiter abnimmt... crybaby.gif

Zitat (ukr @ 02.08.2017, 11:38) *
Das Zeichen 275-50 soll in dieser Stelle langsame Fahrzeuge davon abhalten, den nachfolgenden Tunnel zu durchfahren.

Was spräche gegen die Ausweisung als Kraftfahrstraße? think.gif


OJ


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Mitleser
Beitrag 02.08.2017, 12:00
Beitrag #20319


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Zitat (MisterOJ @ 02.08.2017, 12:55) *
Zitat (ukr @ 02.08.2017, 11:38) *
Das Zeichen 275-50 soll in dieser Stelle langsame Fahrzeuge davon abhalten, den nachfolgenden Tunnel zu durchfahren.

Was spräche gegen die Ausweisung als Kraftfahrstraße? think.gif

Die Rennradler. thread.gif
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Speichenkarussell
Beitrag 02.08.2017, 12:01
Beitrag #20320


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Zitat (ukr @ 02.08.2017, 11:38) *
Das Zeichen 275-50 soll in dieser Stelle langsame Fahrzeuge davon abhalten, den nachfolgenden Tunnel zu durchfahren.
blink.gif Zu langsam im Tunnel - das Problem gibt es auch?
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MisterOJ
Beitrag 02.08.2017, 12:02
Beitrag #20321


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Zitat (Mitleser @ 02.08.2017, 13:00) *
Die Rennradler. thread.gif

Also nichts!


OJ whistling.gif


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ukr
Beitrag 02.08.2017, 12:22
Beitrag #20322


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Zitat (MisterOJ @ 02.08.2017, 12:55) *
Was spräche gegen die Ausweisung als Kraftfahrstraße?


Zitat (THOVG 3 K 1276/08Ge)
Davon geht die Planfeststellung des Beklagten aber gerade nicht aus. So wird im Erläuterungsbericht des Planfeststellungsbeschlusses ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Ausbau als Kraftfahrstraße analog dem weiter angedachten Ausbaustandard der geplanten B 90 n in Richtung A 71 nicht vorgesehen wird, da insbesondere die Nutzung durch land- und forstwirtschaftlichen Verkehr noch stärkere Einschränkungen erfahren würde und nicht hingenommen werden kann (vgl. Beiakte 9, Unterlage 1 b, Seite 5 b).
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Mitleser
Beitrag 02.08.2017, 12:26
Beitrag #20323


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Das verträgt sich mit Vmin 50?
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ukr
Beitrag 02.08.2017, 12:31
Beitrag #20324


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Scheinbar.
Um den Tunnel kann man ja drumherum fahren, also durch die Ortschaft, für die der Tunnel als Umfahrung dient.
Geht nur gerade nicht, da Vollsperrung wegen Kanalbau. whistling.gif
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Mueck
Beitrag 02.08.2017, 16:28
Beitrag #20325


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Zitat (Mitleser @ 02.08.2017, 13:00) *
Die Rennradler. thread.gif
... udn die anderen Radler schieben einfach:
Zitat
Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht langsamer als mit der angegebenen Mindestgeschwindigkeit fahren, sofern nicht Straßen-, Verkehrs-, Sicht- oder Wetterverhältnisse dazu verpflichten. Es verbietet, mit Fahrzeugen, die nicht so schnell fahren können oder dürfen, einen so gekennzeichneten Fahrstreifen zu benutzen.
... denn, lass mich raten, ein 259 hielt man für entbehrlich? whistling.gif
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columbo
Beitrag 02.08.2017, 16:59
Beitrag #20326


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Zitat (Explosiv @ 02.08.2017, 11:25) *
Ja. Ich habe ja nicht geschrieben, dass die Situation sinnvoll ist.
Nur sehe ich kein Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge wegen diesem Blödsinn.
(...)
Das ist also auch nicht sinnvoll (...)


Das ist kein Blödsinn, und die andere von Dir genannte Beschilderung kann auch nicht "nicht sinnvoll" sein.
Beide sind - laut Gesetz - vielmehr zwingend notwendig.
Nicht irgendwie nett, sinnvoll oder gut gemeint, sondern absolut und total zwingend notwendig.

Es würde mich brennend interessieren, worin diese zwingende Notwendigkeit begründet liegt. Aber auch hier handelt die Behörde völlig korrekt: Wenn man die Probleme als Normalsterblicher einfach so erkennen würde, dürfte die Behörde ja gar kein Schild aufstellen. Denn dann wäre das Schild ja nicht mehr zwingend notwendig.

Auf Nachfrage liefern die meisten Behörden auch ganz ... äh, nunja, hmm... interessante Erklärungen.
Frägt man dann ein Jahr später erneut nach, ist die Erklärung meist eine andere aber nicht minder interessante.
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haschee
Beitrag 02.08.2017, 17:27
Beitrag #20327


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Man kann ja mal anfragen ob man als Radfahrer ab 50 schieben soll und ob man beim 40 wieder aufsteigen darf.


Ich kenne da auch nen Tunnel, da sind Fahrräder verboten - Fußgänger (die ein Fahrzeug mitführen) aber nicht. biggrin.gif

Da wird es aber echt schwierig ab wann man wieder aufsteigen darf... thread.gif

Und es muß Absicht sein. 5 km weiter an einer Steigung gibt es Rad und Fußgängerverbot.

Sowas wäre bei der Verkehrsschau doch aufgefallen. think.gif
Es handelt sich um eine Bundesstraße.




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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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ukr
Beitrag 02.08.2017, 18:05
Beitrag #20328


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An den Tunnelportalen steht Fuß- und Radlingverbot. wavey.gif
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Mueck
Beitrag 02.08.2017, 18:18
Beitrag #20329


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Zitat (ukr @ 02.08.2017, 19:05) *
An den Tunnelportalen
... zweigt noch ein Weg ab? blink.gif
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Frechdachs75
Beitrag 03.08.2017, 10:01
Beitrag #20330


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In der Stadtverwaltung Rotenburg muss es Freibier gegeben haben!

Anders ist so eine haarsträubende Beschilderung nicht zu erklären.
Nüchtern kann man so etwas weder anordnen noch montieren. blink.gif

Ohne Worte.














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ukr
Beitrag 03.08.2017, 10:12
Beitrag #20331


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Herrlich! laugh2.gif
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ulm
Beitrag 03.08.2017, 10:21
Beitrag #20332


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Unglaublich, denen sind doch echt die weißen Selbstklebebuchstaben für die 314er ausgegangen wallbash.gif
Die hessischen Lokal-Zeitungen haben Sommerloch und freuen sich bestimmt über den Mist im zweiten Bild.

...und wenn Du ein paar Euro verdienen willst: Verkaufe es als BILD-Leserreporter whistling.gif
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Frechdachs75
Beitrag 03.08.2017, 10:35
Beitrag #20333


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Ach unsere Lokalzeitung veröffentlicht das immer nur mit dem Namen desjenigen, auch im Artikel.
Hatte ich damals mit dieser Fußgängerfurt schon mal. Das ist mir zu persönlich.

Habe mal höflich jetzt die Ordnungsverwaltung angefragt ob sie mir diese Beschilderung erklären können. whistling.gif
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Frechdachs75
Beitrag 03.08.2017, 12:34
Beitrag #20334


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Habe sogar schon Antwort erhalten von der Stadtverwaltung.
Allerdings bleibt die Beschilderung mindestens bis übernächste Woche.

Zitat:

Sehr geehrter Herr Frechdachs75



gerne nehmen wir Ihre Anregung auf und prüfen die Angelegenheit. Diese Prüfung wird urlaubsbedingt aber erst in der 33.Woche möglich sein. Wir werden dann unaufgefordert die erbetenen Informationen übermitteln.




Mit freundlichen Grüßen
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rapit
Beitrag 03.08.2017, 13:48
Beitrag #20335


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Zitat (Frechdachs75 @ 03.08.2017, 11:01) *

Ist doch ganz klar.

Sieht man doch an dem Unterschied der Montage:

Komplett auf der Fahrbahn ist da absolutes Haltverbot.

Wer Be- oder Entladen will, muss mit 2 Rädern auf den Miniminigehweg. Und ganz komplett rechts neben der Fahrbahn sollen nur Bewohner parken dürfen. Das muss man extra beschildern, ansonsten wäre wegen der Vorgartensatzung das Parken vor den Garagen in den Zufahrten verboten. narr.gif

Und ernsthaft vermute ich folgendes: An den 314ern fehlt der Anfangs- und Endpfeil. Den Unterschied von mit und ohne "frei" kennt man nicht. Bezüglich des HV-Endes hieß die Anweisung, das Schil "an den vorhandenen Pfosten des 286er-Endes zu montieren" (die anderen Pfosten wurden nämlich neu gesetzt). wavey.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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Mueck
Beitrag 03.08.2017, 14:11
Beitrag #20336


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Zitat (ulm @ 03.08.2017, 11:21) *
Unglaublich, denen sind doch echt die weißen Selbstklebebuchstaben für die 314er ausgegangen wallbash.gif
Insofern sind die Zz doch ein gewaltiger Fort-Schritt ...
... ins Neuland ... whistling.gif
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MisterOJ
Beitrag 04.08.2017, 00:04
Beitrag #20337


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Zitat (ukr @ 02.08.2017, 13:31) *
Um den Tunnel kann man ja drumherum fahren, also durch die Ortschaft, für die der Tunnel als Umfahrung dient.

Das ginge aber auch bei "Kraftfahrstraße" statt Z275-50!

Zitat (Mueck @ 02.08.2017, 19:18) *
... zweigt noch ein Weg ab? blink.gif

Wieso? unsure.gif Dort kommt doch ohnehin kein Normal-Radling oder Fußling wegen der Z275-50 50-Mindestgeschwindigkeit hin...


Zitat (Frechdachs75 @ 03.08.2017, 11:01) *
In der Stadtverwaltung Rotenburg muss es Freibier gegeben haben!

Ach hatte der Leiter der SVB Geburtstag??? laugh2.gif

Zitat (Frechdachs75 @ 03.08.2017, 11:01) *
Nüchtern kann man so etwas weder anordnen noch montieren. blink.gif

Na dann warte mal noch 2...3 Tage bis die SVB-Mitarbeiter wieder nüchtern sind und den Murcks wieder abmontieren... whistling.gif


Zitat (Frechdachs75 @ 03.08.2017, 11:01) *
Ohne Worte.




... wobei ehrlichgesagt ist es eher zum wallbash.gif


Zitat (Frechdachs75 @ 03.08.2017, 11:35) *
Habe mal höflich jetzt die Ordnungsverwaltung angefragt ob sie mir diese Beschilderung erklären können. whistling.gif

na immerhin hats du eine wohlweollende Antwort erhalten!

Zitat (rapit @ 03.08.2017, 14:48) *
Sieht man doch an dem Unterschied der Montage:
...

Jaja die VP-typische Kaffeesatzleserei... aus der Art der Verschraubung und dem Alter der Muttern sich eine Schilda-Bedeutung zu interpretieren... thread.gif


Zitat (rapit @ 03.08.2017, 14:48) *
Und ernsthaft vermute ich folgendes: An den 314ern fehlt der Anfangs- und Endpfeil.

Die haben wohl grad Urlaub? laugh2.gif


OJ


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rapit
Beitrag 04.08.2017, 14:01
Beitrag #20338


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Zitat (MisterOJ @ 04.08.2017, 01:04) *
Wieso? unsure.gif Dort kommt doch ohnehin kein ... Fußling wegen der Z275-50 50-Mindestgeschwindigkeit hin

Wieso nicht? think.gif
Was hat Vz 275 mit Füßlingen zu tun?

Leipzig bis vor ein paar Jahren war ja auch nicht fußgängerfrei auf seiner Ringstraße.

(Auf der ich mich immer gefragt habe, wie man eigentlich vor roten Ampeln von >40 km/h abrupt auf 0 kommt, und dann entsprechend wieder starten soll) rolleyes.gif


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ulm
Beitrag 04.08.2017, 15:39
Beitrag #20339


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Gefahrzeichen, die zwingend ganzjährig gezeigt werden müssen... whistling.gif
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rapit
Beitrag 04.08.2017, 15:43
Beitrag #20340


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Steht das in Richtung Markt Pfaffenhofen oder boshafterweise in Richtung der "faulen Nachbarn"? laugh2.gif


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ulm
Beitrag 04.08.2017, 18:56
Beitrag #20341


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@Mapleser hätte es dir auch verarten können, aber ich will ja mal nicht so sein: Es zeigt in Richtung "Feindesland" wink.gif
Allerdinge nicht 150 Meter vor der Gefahrenstelle, sondern genau auf Höhe seines "Gegenspielers"
Angehängte Datei  170804_0062.jpg ( 134.37KB ) Anzahl der Downloads: 7
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rapit
Beitrag 04.08.2017, 22:22
Beitrag #20342


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laugh2.gif einer lügt. Gefahr besteht ja offenbar allenfalls in einer Richtung...


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Mueck
Beitrag 04.08.2017, 23:45
Beitrag #20343


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Zitat (rapit @ 04.08.2017, 23:22) *
laugh2.gif einer lügt. Gefahr besteht ja offenbar allenfalls in einer Richtung...
Beide Gemeinden sind arm und müssen sich daher einen Dienstleister teilen, der aber nur eine Gemeinde pro Tag schafft.
Mo, Mi, Fr besteht die Gefahr in die eine Richtung,
Di, Do, Sa besteht die Gefahr in die andere Richtung,
So in beide Richtungen, ÖV fährt sonntags ja oft auch nicht, also Gleichbehandlung für Autofahrer, die sollen sonntags in die Kirche gehen und nicht spazieren fahren!
laugh2.gif
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Eifelmerlin
Beitrag 05.08.2017, 07:39
Beitrag #20344


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Nun ich finde diese Information nicht so ganz schlecht.
Hier im Kreis endet diese Grenze von der einen zur anderen Stadt mitten in einer schlecht einsehbaren Kurve.
Es ist immer schön, wenn man von Schnee und Eis befreiter Strecke kommt und dann in dieser noch Schnee liegen sieht, weil eine Winterdienst schnell dort war als der andere.


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ulm
Beitrag 05.08.2017, 08:41
Beitrag #20345


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So ganz schlecht ist die Beschilderung nicht, denn durch Winterdienstgrenzen kann tatsächlich eine Gefahr entstehen.

Aber:
Die Schilder stehen auf genau der gleichen Höhe und nicht, wie für Gefahrzeichen üblich und notwendig, rechtzeitig vor der Gefahrenstelle.
Außerdem sollten sie klappbar ausgeführt sein, denn von Mai bis September ist so eine Beschilderung vollkommen unnötig, führt zur Ablenkung
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ukr
Beitrag 05.08.2017, 10:22
Beitrag #20346


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und nun stelle man sich vor, über dem ZZ befindet sich kein Gefahrzeichen, sondern ein Zeichen 274. scared.gif
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rapit
Beitrag 05.08.2017, 14:45
Beitrag #20347


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@ukr: willst Du mal versuchen, ob der Weser-Kurier dir erlaubt, das da auch auf Deiner HP zu präsentieren?

Vielleicht kommt ja aber auch ein VP'ling vorbei... (Bremen, Alte Neustadt)


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ukr
Beitrag 05.08.2017, 15:33
Beitrag #20348


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Bitter. Äußerst bitter. crybaby.gif
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Mueck
Beitrag 06.08.2017, 17:55
Beitrag #20349


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Zitat (Sebastian_1997 @ 10.07.2017, 19:27) *
So sieht es am anderen Ende der Nonnenstr. aus:
Anscheinend stehen da jetzt Pfosten?!

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MisterOJ
Beitrag 07.08.2017, 23:09
Beitrag #20350


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Zitat (rapit @ 04.08.2017, 15:01) *
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Na Z275-50 heißt doch "50" km/h MINDEST-Geschwindigkeit! Und das schafft kein Fußling!!!! narr.gif


OJ wavey.gif




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