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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
MisterOJ
Beitrag 23.03.2017, 22:07
Beitrag #19901


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Zitat (TNF @ 23.03.2017, 18:31) *

chic das Zz-Blech und die Z209-ähnliche Ronde wub.gif

@Danke TNF: Danke das du uns dieses schöne Frühlings-Blüher-Exemplar nicht vorenthalten hast! cheers.gif


OJ wavey.gif


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Isarläufer
Beitrag 24.03.2017, 16:34
Beitrag #19902


Neuling
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Nachdem die Aufnahme nicht besonders gut ist:
Unter Z250 steht "Bewohner [Hausnummer] frei"
Die Einbahnstraße ist für Radfahrer freigegeben.
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MisterOJ
Beitrag 25.03.2017, 12:21
Beitrag #19903


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Zitat (Isarläufer @ 24.03.2017, 16:34) *

Hier darf keiner (auch nicht die am Z250 freigestellten Anwohner) geradeaus fahren.

Wo siehst du hier ein Problem?

OJ wavey.gif


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hk_do
Beitrag 25.03.2017, 22:44
Beitrag #19904


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Anwohner dürfen ihr Fahrrad über die Kreuzung schieben und dann weitefahren.

Anwohner dürfen von rechts gegen die Einbahnstraße mit dem Fahrrad ankommen und dann rechts (auf dem Bild in Richtung geradeaus) abbiegen.

Man muss ja nicht immer alles mit dem Auto machen whistling.gif
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rapit
Beitrag 25.03.2017, 22:53
Beitrag #19905


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Und warum ist die Sackgasse nicht für Anwohner-Radlinge durchlässig? Und für Füßlinge?


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Cabronito
Beitrag 26.03.2017, 12:51
Beitrag #19906


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Sieht man doch, dass sie es ist.
Deswegen ist die korrekte Beschilderung nicht zwingend notwendig und somit sogar illegal. narr.gif

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
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MisterOJ
Beitrag 26.03.2017, 19:55
Beitrag #19907


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Zitat (hk_do @ 25.03.2017, 22:44) *
Man muss ja nicht immer alles mit dem Auto machen whistling.gif

Mag sein - aber auch für Radlinge seh ich da kein Problem... unsure.gif


OJ wavey.gif


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thetdk
Beitrag 27.03.2017, 08:19
Beitrag #19908


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Zitat (MisterOJ @ 25.03.2017, 13:21) *
Zitat (Isarläufer @ 24.03.2017, 16:34) *

Hier darf keiner (auch nicht die am Z250 freigestellten Anwohner) geradeaus fahren.


Mit dem Auto muss man erstmal rechts abbiegen, aber nicht soweit das man in der folgenden Einbahnstrasse drin ist.
Dann darf man rückwärts in die Sackgasse rangieren bis zur passenden Hausnummer.

Oder so...

es grüßt

thetdk


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----------------------------------------------------------
Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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Isarläufer
Beitrag 27.03.2017, 08:25
Beitrag #19909


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Zitat (rapit @ 25.03.2017, 23:53) *
Und warum ist die Sackgasse nicht für Anwohner-Radlinge durchlässig?


Weil da hinten im Hintergrund ein Z267 steht smile.gif
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MisterOJ
Beitrag 27.03.2017, 20:07
Beitrag #19910


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Zitat (thetdk @ 27.03.2017, 08:19) *
Mit dem Auto muss man erstmal rechts abbiegen, aber nicht soweit das man in der folgenden Einbahnstrasse drin ist.
Dann darf man rückwärts in die Sackgasse rangieren bis zur passenden Hausnummer.

Bills umständlich - aber wohl möglich...

Dennoch erkenne ich das Problem an der Stelle nicht unsure.gif

OJ wavey.gif


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rapit
Beitrag 27.03.2017, 20:31
Beitrag #19911


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@OJ: Nach MSDWGI dürfen Bewohner da geradeaus in die Sackgasse fahren.


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MisterOJ
Beitrag 27.03.2017, 20:52
Beitrag #19912


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Zitat (rapit @ 27.03.2017, 20:31) *
@OJ: Nach MSDWGI dürfen Bewohner da geradeaus in die Sackgasse fahren.

DAS ist aber ein Verstoß gegen die Z209-20!!!

Und vermutlich von der SVB auch nicht gewollt! (sonst hätte man ja ein "Anlüger frei"-Zz unter die Z209-20 ge-)


OJ wavey.gif


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rapit
Beitrag 27.03.2017, 22:26
Beitrag #19913


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Zitat (MisterOJ @ 27.03.2017, 21:52) *
Und vermutlich von der SVB auch nicht gewollt!

Und in wenigen Tagen kommt der Osterhase mit selbst gelegten Eiern, jaja, ...
Träumerle laugh2.gif


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MisterOJ
Beitrag 28.03.2017, 08:09
Beitrag #19914


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Zitat (rapit @ 27.03.2017, 23:26) *
Und in wenigen Tagen kommt der Osterhase mit selbst gelegten Eiern, jaja, ...

blink.gif Ja Ostern ist doch bald!

Zitat (rapit @ 27.03.2017, 23:26) *
Träumerle laugh2.gif

@rapit: NANANANA!! --> nicht so frech!!!


Die vorh. Beschilderung ist so da, weil diese SO von der SVB mal angeordnet wurde - also sit diese Beschilderung der erklärte Wille der SVB was dort für eine Verkehrsregelung gelten soll. Das ist eine Tatsache und KEINE Träumerei mad.gif !!

Ob die SVB da jetzt bei der Aufgabenstellung oder der Anordnung Fehler gemacht hat ist nebensächlich - die tatsächlich vorhandene Beschilderung ist vom VT´ler zu beachten.


OJ


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Kuli
Beitrag 28.03.2017, 08:51
Beitrag #19915


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Richtig. Woher soll der VT erkennen, was gemeint ist?

Es mag tatsächlich Orte geben, wo das Einbiegen wirklich nur aus einer Richtung gestattet sein soll, z.B. um den nachfolgenden Verkehr nicht aufzuhalten, wegen Straßenbahnschienen, oder oder oder.

Es bleibt nichts anderes übrig als sich an die Beschilderung zu halten.
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megatmaker
Beitrag 28.03.2017, 11:21
Beitrag #19916


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Hallo zusammen wavey.gif

ich habe gestern einen Parkplatz entdeckt, deren Beschilderung mich zum Nachdenken anregte.

Gemeint soll sein, dass in der rechten Parklücke (mit Stern markiert) nur ein 'Arzt mit Ausweis' parken darf. Wird dies auch durch die angebrachte Beschilderung Z. 286 mit ZZ rechts und Z 314 links (an einem Mast) erreicht?

Ein Bild habe ich nicht gemacht, dafür eine der wohl besten Paint-Werke meines Lebens whistling.gif


Ich bin gespannt auf eure Meinungen.
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Mitleser
Beitrag 28.03.2017, 11:28
Beitrag #19917


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Ohne Seitenstreifen-Zz ist das Blechkunst.
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janr
Beitrag 28.03.2017, 11:36
Beitrag #19918


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Und dann gilt es doch erst ab Aufstellort in Fahrtrichtung.

Da ist für mich der Mast ausschlaggebend. wavey.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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MisterOJ
Beitrag 28.03.2017, 11:49
Beitrag #19919


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Zitat (Kuli @ 28.03.2017, 09:51) *
Richtig. Woher soll der VT erkennen, was gemeint ist?

Ja eben - an dem was er an Schildern sieht.

Zitat (Kuli @ 28.03.2017, 09:51) *
Es mag tatsächlich Orte geben, wo das Einbiegen wirklich nur aus einer Richtung gestattet sein soll, z.B. um den nachfolgenden Verkehr nicht aufzuhalten...

das ist für das konkrete Beispiel meine Vermutung.. unsure.gif

Zitat (Kuli @ 28.03.2017, 09:51) *
Es bleibt nichts anderes übrig als sich an die Beschilderung zu halten.

yes.gif - auch wenn´s crybaby.gif


OJ


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Cabronito
Beitrag 28.03.2017, 13:02
Beitrag #19920


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Zitat (Mitleser @ 28.03.2017, 12:28) *
Ohne Seitenstreifen-Zz ist das Blechkunst.
Mit oder ohne Seitenstreifen-Zz wegen des "Arztprivilegs" ein idealer Parkplatz für grüne Zottel. laugh2.gif

wavey.gif


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megatmaker
Beitrag 28.03.2017, 14:37
Beitrag #19921


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Sollte der Mast mit Z. 286 und ZZ. gleich eine Parkbucht weiter nach rechts gesetzt werden? Dann wird das Parkverbot ja durch Z 314 aufgehoben.

Wenn das Z. 286 mit ZZ links bleibt, muss es dann durch ein Z. 286 Ende ersetzt werden und dann rechts ein Z. 286 Anfang hin? think.gif

Oder gleich ein zeichen 314 mit "Arzt mit Ausweis" hin und die 286 weg?
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Mitleser
Beitrag 28.03.2017, 14:59
Beitrag #19922


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Parkplatz nur für Arzt geht nicht. Es geht eine AG für ein HV - wäre aber rechtswidrig.
Das HV müsste zwingend ab Anfang beschildert sein. Die Parkerlaubnis würde es dann beenden.
Wenn die Striche auf dem Boden als Parkflächenmarkierung iSd StVO gedeutet werden können, dann kann mit einem permanenten HV jedoch gar keine Regelung getroffen werden - auch nicht mittels Zz.
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Speichenkarussell
Beitrag 29.03.2017, 12:39
Beitrag #19923


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think.gif
Zitat (Cabronito @ 28.03.2017, 14:02) *
wegen des "Arztprivilegs" ein idealer Parkplatz für grüne Zottel.

Zitat (megatmaker @ 28.03.2017, 12:21) *
Parkplatz

Zitat (Mitleser @ 28.03.2017, 15:59) *
Parkplatz nur für Arzt geht nicht.

Wenn der Parkplatz z.B. zum Privatgelände einer Klinik gehört, würde ich davon ausgehen, dass die Beschilderung trotz ihrer Eigenwilligkeit wirksam ist. Im rechtlichen Sinne.
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VPL
Beitrag 30.03.2017, 08:42
Beitrag #19924


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Gesehen in Ahlen/Westf.:





Und noch eins aus Beckum. Ist das eigentlich zulässig?
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Mitleser
Beitrag 30.03.2017, 08:47
Beitrag #19925


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Grob unzulässig und auch unverbindlich.

Bei der "Ackerzufahrt" dachte ich erst an den Rückstau einer Ampel. Dann wäre es blödsinnig.
Aber es soll das Parken auf dem Seitenstreifen vor der Zufahrt verhindern. Und da finde ich es sinnig. Eine Grenzmarkierung ginge zwar auch, aber why not.
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VPL
Beitrag 30.03.2017, 08:53
Beitrag #19926


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Ganz genau, die Ackerzufahrt war im Kontext auf jeden Fall logisch. Hatte das Schild nur noch nie gesehen.

Hier nochmal die Gesamtsituation
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megatmaker
Beitrag 30.03.2017, 13:21
Beitrag #19927


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Zitat (Speichenkarussell @ 29.03.2017, 13:39) *
Wenn der Parkplatz z.B. zum Privatgelände einer Klinik gehört, würde ich davon ausgehen, dass die Beschilderung trotz ihrer Eigenwilligkeit wirksam ist. Im rechtlichen Sinne.
Auf Privatgelände darf der Eigentümer seine Schilder aufstellen wie er will. Mein Beispiel ist auf öffentlichen Straßen.
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TNF
Beitrag 30.03.2017, 16:03
Beitrag #19928


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Zitat (VPL @ 30.03.2017, 09:42) *
Gesehen in Ahlen/Westf.:



Is das da ne Baustellenlampenbatterie unter dem rechten Fuß der Ampel?


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:-)
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rapit
Beitrag 30.03.2017, 22:15
Beitrag #19929


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Verbietet das jetzt das Linksabbiegen oder ist das nach MSDWGI erlaubt? think.gif


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MisterOJ
Beitrag 31.03.2017, 07:24
Beitrag #19930


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Zitat (rapit @ 30.03.2017, 23:15) *

Nur Anlüger dürfen hier (nach links oder rechts) abbiegen - alle anderen Nicht-Anlüger müssen sich an das Z209-30 halten!


OJ


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rapit
Beitrag 31.03.2017, 09:50
Beitrag #19931


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Aber das ist die Hauptrichtung linksrum. Zweispurig. Und mit diversen VZ 297 nach links. think.gif


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Mueck
Beitrag 31.03.2017, 14:24
Beitrag #19932


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Die sind doch schon alle längst links abgebogen, wenn sie an dem Abbiegegebot NICHT vorbeikommen ... whistling.gif
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Mähgapixel
Beitrag 31.03.2017, 14:39
Beitrag #19933


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Zitat (VPL @ 30.03.2017, 08:42) *
Und noch eins aus Beckum. Ist das eigentlich zulässig?


Wo sollen hier eigentlich Blinde die Fahrbahn queren? Nach dem Motto gebaut, wir hauen ein paar weiße Platten hin der Blinde wird schon wissen was er zu tun hat? ranting.gif ranting.gif ranting.gif
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Speichenkarussell
Beitrag 31.03.2017, 14:44
Beitrag #19934


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Nach dem Motto: "Besser als Nichts" findet er immerhin den Aufstellbereich. thread.gif
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MisterOJ
Beitrag 03.04.2017, 22:34
Beitrag #19935


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Zitat (rapit @ 31.03.2017, 10:50) *
Aber das ist die Hauptrichtung linksrum. Zweispurig. Und mit diversen VZ 297 nach links. think.gif

Dann ist es blöd gemacht. Ich frage mich warum man statt des Z209-30 kein Z214-10 aufgestellt hat? unsure.gif


OJ wavey.gif


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rapit
Beitrag 03.04.2017, 22:40
Beitrag #19936


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...oder ein Abbiegeverbot. An anderer Stelle in jener Stadt hat man sowas: rolleyes.gif
In das Parkhaus hat mich eine Politesse geschickt, sie hat mich mit Abschleppenlassen erpresst. Obwohl ich meinte, bevor jenes HV um 18 Uhr beginne, sei ich längst wieder weg (da hatten wir 8.30 Uhr) . Nein, das würde ich ja wohl bewusst missverstehen. Das gelte rund um die Uhr. Aha. Wollte abends aber schnell nach Hause.
Auf dem Parkplatz vor dem weißen Stromer wollte sie mich, trotz Parkscheibe, auch nicht für 4 Std. parken lassen: .

Fremdenfeindliche Stadt... tongue.gif

Im Schilda kreieren sind die da aber ganz groß: think.gif


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calectra
Beitrag 04.04.2017, 07:19
Beitrag #19937


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Zitat (rapit @ 03.04.2017, 22:40) *
Obwohl ich meinte, bevor jenes HV um 18 Uhr beginne, sei ich längst wieder weg (da hatten wir 8.30 Uhr) . Nein, das würde ich ja wohl bewusst missverstehen. Das gelte rund um die Uhr. Aha. Wollte abends aber schnell nach Hause.
Auf dem Parkplatz vor dem weißen Stromer wollte sie mich, trotz Parkscheibe, auch nicht für 4 Std. parken lassen: .

Kann jemand bitte erklären, was die Schilderkombinationen aussagen und was mutmaßlich gemeint ist?

Zusatzzeichen beziehen sich doch immer auf die darüber angebrachten Hauptzeichen, oder? Die erste Kombination sagt damit aus:

Eingeschränktes Halteverbot
Busse dürfen parken
Zwischen 18 und 24 Uhr

Gewollt ist aber:
Eingeschränktes Halteverbot rund um die Uhr
Busse dürfen zwischen 18 und 24 Uhr parken

richtig?

Wie wäre das richtig zu beschildern?


--------------------
"Die Autobahn ist schließlich nicht für eine Geschwindigkeit von nur 80 oder 100 km/h gemacht", Landesverkehrsminister Otto Ebnet.
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rapit
Beitrag 04.04.2017, 09:18
Beitrag #19938


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Auf einem Zz: " 18-24 h frei".


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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ulm
Beitrag 06.04.2017, 16:42
Beitrag #19939


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Ist das, was da oben an einem Schildermast festgeschraubt wurde, ein amtliches und gültiges Verkehrszeichen nach StVO? think.gif
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ukr
Beitrag 06.04.2017, 17:01
Beitrag #19940


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Ich glaube, wenn man mit StVO und VwV-StVO argumentiert und auf die Unzulässigkeit einer solchen Konstruktion abstellt, hat man wie üblich keine Chance, da MSDWGI. Wenn man damit argumentiert, dass man kein Z224 wahrgenommen hat, könnte es etwas werden - es sei denn, der Richter stellt dann auf's Haltestellenhäuschen ab und landet damit bei MSDWGI.
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ulm
Beitrag 06.04.2017, 18:06
Beitrag #19941


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"Kein Einstieg" impliziert "keine wartenden Beförderungsfälle" und damit konsequenterweise auch kein Haltestellenhäuschen wink.gif
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ukr
Beitrag 06.04.2017, 18:46
Beitrag #19942


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Ich steig hier aus. laugh2.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 08.04.2017, 09:40
Beitrag #19943


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Zitat (ukr @ 06.04.2017, 19:46) *
Ich steig hier aus. laugh2.gif

Genau DAZU ist die Haltestelle ja auch eingerichtet:
Es scheint sich um eine Endstation zu handeln.
Der Bus hält an, die verbliebenen Fahrgäste steigen aus - und dann fährt der Bus ohne Fahrgäste ins Depot, in die Wendeschleife oder sonstwohin.
Natürlich darf auch DIESE Haltestelle nicht zugeparkt werden.

Wenn da jetzt tatsächlich ein Haltestellenhäuschen stehen sollte (ich hab auf dem Foto keins gesehen), dann wäre das ein Kundendienst für die ausgestiegenen Fahrgäste, damit die nicht im Regen auf den abholenden Pkw warten müssen.



Beim Aufräumen meines Handys habe ich übrigens den folgenden Schildbürgerstreich wiedergefunden, den ich am 22.02.2017 in Hannover fotografiert hatte:.

Zuerst glaubte ich damals, einen Widerspruch in der Parkplatz-Beschilderung gefunden zu haben:
Angehängte Datei  2017_03_15.jpg ( 477.62KB ) Anzahl der Downloads: 15


DAS war jedoch nicht der Fall, denn laut (improvisierten) Zuschatzschild sollte das mobile Zeichen 283 erst ab 23.02. gelten - also noch Zeit und Gelegenheit genug, das "Parkplatz"-Schild zuzuhängen.


Allerdings hat mich dann das Zusatzschild doch ein wenig verblüfft:
An dieser Stelle sollte ab dem 16. März ein "Parkverbot" gelten.
Angehängte Datei  2017_03_15_02.jpg ( 614.17KB ) Anzahl der Downloads: 2


Habe ich jetzt womöglich DOCH falsch geparkt:
- bis einschließlich 22.02 "absolutes Haltverbot";
- ab 23.02. lediglich noch ein Verbot zu "parken"? blink.gif

Doc


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megatmaker
Beitrag 08.04.2017, 10:00
Beitrag #19944


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Da kommt doch wieder die Frage auf, ob das improvisierte Zusatzzeichen überhaupt gültig ist -> immer Halteverbot bzw. 3 Tage nach Aufstellung oder ob der gesamte Baum ungültig wird -> nie Halteverbot?!
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Heinz Wäscher
Beitrag 08.04.2017, 10:56
Beitrag #19945


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Gibt es dort einen Seitenstreifen auf dem das Parken erlaubt ist?


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mkossmann
Beitrag 08.04.2017, 12:05
Beitrag #19946


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Netzfund:

Seht ihr die die Ampel für Radfahrer hinter dem Umleitungsschild noch?
Ja ?
Dann muss man noch ein zweites Schild davor aufstellen:


PS: Das Schild, vom dem nur die Rückseite zu sehen ist, wurde wegen der Ampel so hoch gesetzt.

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Heinz Wäscher
Beitrag 08.04.2017, 14:25
Beitrag #19947


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Warum muß das selbstgefrickelte denn ausgerechnet dort stehen? Zehn Meter weiter vorne wären nicht möglich gewesen? think.gif


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mkossmann
Beitrag 08.04.2017, 17:01
Beitrag #19948


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Schwäbische Sparsamkeit ? Der Mast des älteren Schildes sieht aus, als wäre er schon vorhanden gewesen.
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OWI2014
Beitrag 09.04.2017, 14:41
Beitrag #19949


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Vielleicht schon hier diskutiert. Für mich aber neu.
Ich liebe solche Beschilderung blink.gif

http://cdn.webfail.com/upl/img/d55069246f5/post2.jpg

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 10.04.2017, 09:56
Bearbeitungsgrund: aus urheberrechtlichen Gründen das eingestellte Bild verlinkt
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Heinz Wäscher
Beitrag 09.04.2017, 14:56
Beitrag #19950


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Zählt das Anhalten zum Studieren dieses Schildabaums eigentlich noch zum verkehrsbedingten Warten oder bereits zum dort zeitweise verbotswidrigen Halten? think.gif


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