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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
Prince Kassad
Beitrag 21.02.2017, 19:52
Beitrag #19801


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Zitat (200D @ 21.02.2017, 17:23) *
Wie "schildert" man denn einen nicht benutzungspflichtigen Radweg aus? Mit ZZ "Radfahrer Frei"? think.gif

So ist es, Gehweg mit ZZ " frei".
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Heinz Wäscher
Beitrag 21.02.2017, 20:28
Beitrag #19802


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Da darf dann aber auch nur mit max. Schrittgeschwindigkeit geradelt werden? think.gif


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Mueck
Beitrag 21.02.2017, 21:57
Beitrag #19803


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Zitat (Explosiv @ 21.02.2017, 17:40) *
Der Weg muss nur den Eindruck erwecken, er wäre zum Radfahren bestimmt.
Fällt allerdings schwer, wenn er neben einem Radfahrstreifen herführt.
Schwer fällt es m.E. deswegen, weil dem alten Weg rechts die Trennung fehlt und man ihn daher eigentlich nur als Gehweg erkennen können sollte, jedenfalls ohne weitere Maßnahmen (Schilder, Piktogramme bspw.)

Zitat (Explosiv @ 21.02.2017, 17:40) *
Daher die Irritation. Bei Radwegführungen nix besonderes.
Vielleicht sind Radlerpiktogramme auf dem freiwilligen Weg aufgepinselt. Die gegenüber dem Lolli aber den kürzeren ziehen.
In der Parallelität zweier Radverkehrsführungen kann ich noch keine Erschwernis sehen, gibt es für Radler ja auch in der Variante links- und rechtsseitig, ohne dass sich der Radler halbieren muss ... Und Autofahrer haben ja auch oft zwei Spuren zur Auswahl und nicht ganz so oft zwei Fahrbahnen zur Auswahl (Haupt- und Anliegerfahrbahn), warum diesen "Luxus" also nicht auch Radlern gönnen ...

Zitat (200D @ 21.02.2017, 17:23) *
Wie "schildert" man denn einen nicht benutzungspflichtigen Radweg aus? Mit ZZ "Radfahrer Frei"? think.gif
Vielleicht wird der ja noch umgewidmet als Gehweg.
Eigentlich ist er es so ganz ohne Schilder schon ...

Zitat (Heinz Wäscher @ 21.02.2017, 20:28) *
Da darf dann aber auch nur mit max. Schrittgeschwindigkeit geradelt werden? think.gif
So ist's nach meiner Interpretation des Semikolons in:
"Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren."
Durch das ; wird m.E. die Bezugnahme zum "Wenn nötig" aufgehoben.



Zitat (TNF @ 21.02.2017, 19:50) *
Bei uns an der Kreisstraße führt ein benutzungspflichtiger Rad und Fußweg nebenher.
Gemeinsamer oder getrennter Geh- und Radweg? Also 240 oder 241?

Zitat (TNF @ 21.02.2017, 19:50) *
Wenn man in den Ort rein kommt kommt dann ein
Kreisel nebst Querungshilfe. Danach wird der Rad/Fußweg nicht wiederholt.
Gemeinsamer oder getrennter Geh- und Radweg? Also 240 oder 241 fehlend?
Ohne Trennung ist es nun ein reiner Gehweg, Radfahren verboten, mit Trennung ein nicht benutzungspflichtiger Radweg ...

Zitat (TNF @ 21.02.2017, 19:50) *
Die Stadt argumentiert damit das wenn dort ein entsprechendes
Schild stünde dass dann jeder Anwohner eine Sondergenehmigung beantragen müsse
Äh, für was? Für's Gehwegparken? thread.gif

Zitat (TNF @ 21.02.2017, 19:50) *
und deswegen der Rad/Fußweg nicht wiederholt wird.
Sie sagt es sei trotzdem ein Benutzungspflichtiger Rad/Fußweg.
Auch teeren und federn ...
Is' Quatsch ...

Zitat (TNF @ 21.02.2017, 19:50) *
Ich mein ja das dort ein Fußwegschild nebst Radfahrer frei Zusatzzeichen stehen müsste.
Dann wäre er auch ohne Benutzungspflicht, aber wenigstens Benutzungsrecht mit Schrittgeeschwindigkeit, s.o.
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TNF
Beitrag 21.02.2017, 22:14
Beitrag #19804


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Es ist ein gemeinsamer Rad/Gehweg.
Und die Stadt sagt man bräuchte ne Sondergenehmigung um über den "Rad/Fußweg" auf sein Grundstück mit dem Auto zu gelangen wenn dort ein Schild stünde.
Die Stadt glaubt halt es wär ein gemeinsamer Geh/Radweg.

Ps. Sach ich auch die Ganze Zeit das das Quatsch is. Aber auf nen 14 Jährigen Jungen hört ja natürlich keiner. mad.gif


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Cabronito
Beitrag 21.02.2017, 22:21
Beitrag #19805


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Zitat (TNF @ 21.02.2017, 19:50) *
Sie sagt es sei trotzdem ein Benutzungspflichtiger Rad/Fußweg. Ich mein ja das dort ein Fußwegschild nebst Radfahrer frei Zusatzzeichen stehen
müsste. Wie seht ihr das?
Kommt drauf an, was man haben will.
Wenn man einfach nur möglichst wenig Radverkehr auf der Fahrbahn haben möchte, reicht 239+ frei. Meist fährt dann der Großteil schön brav auf dem freigegebenen Gehweg. Zwar nicht mit Schrittgeschwindigkeit, aber Hauptsache weg von der Fahrbahn. crybaby.gif
Soll wirklich keiner auf der Fahrbahn fahren dürfen (auch wenn es dafür oft keinen rechtssicheren Grund gibt), dann muss ein 240er Blaulolli für einen benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh-/Radweg her.
Ansonsten lässt man den Gehweg Gehweg sein und die Radfahrer fahren trotzdem drauf, obwohl sie eigentlich die Fahrbahn nutzen müssten.


Zitat (Prince Kassad @ 21.02.2017, 19:52) *
Zitat (200D @ 21.02.2017, 17:23) *
Wie "schildert" man denn einen nicht benutzungspflichtigen Radweg aus? Mit ZZ "Radfahrer Frei"? think.gif

So ist es, Gehweg mit ZZ " frei".
no.gif Er will doch keinen Gehweg freigeben, sondern einen nicht benutzungspflichtigen Radweg beschildern. Das ist von der StVO aber gar nicht vorgesehen.
Alleinstehendes frei ist nur für die Freigabe von linksseitigen sonstigen Radwegen gedacht.

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
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TNF
Beitrag 21.02.2017, 22:25
Beitrag #19806


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Ich frag bei der Stadt morgen nochmal nach was genau die wollen was das sein soll.

Ps. Ich mach eventuell noch ein paar Bilder damit ihr die Situation besser beurteilen könnt.


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Explosiv
Beitrag 22.02.2017, 06:16
Beitrag #19807


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Zitat (Mueck @ 21.02.2017, 21:57) *
Zitat (Explosiv @ 21.02.2017, 17:40) *
Der Weg muss nur den Eindruck erwecken, er wäre zum Radfahren bestimmt.
Fällt allerdings schwer, wenn er neben einem Radfahrstreifen herführt.
Schwer fällt es m.E. deswegen, weil dem alten Weg rechts die Trennung fehlt und man ihn daher eigentlich nur als Gehweg erkennen können sollte, jedenfalls ohne weitere Maßnahmen (Schilder, Piktogramme bspw.)


Das ist eine völlig andere Situation. Dann gibt es nämlich gar keinen "anderen Radweg".
Zitat
Zitat (Explosiv @ 21.02.2017, 17:40) *

Vielleicht sind Radlerpiktogramme auf dem freiwilligen Weg aufgepinselt. Die gegenüber dem Lolli aber den kürzeren ziehen.
In der Parallelität zweier Radverkehrsführungen kann ich noch keine Erschwernis sehen, gibt es für Radler ja auch in der Variante links- und rechtsseitig, ohne dass sich der Radler halbieren muss ... Und Autofahrer haben ja auch oft zwei Spuren zur Auswahl und nicht ganz so oft zwei Fahrbahnen zur Auswahl (Haupt- und Anliegerfahrbahn), warum diesen "Luxus" also nicht auch Radlern gönnen ...


Gerade die Variante bp-Radweg beidseitig ist extrem irritierend, weil man den Anordnungen "Radfahrer müssen diesen Straßenteil benutzen" nicht beiden folgen kann. Im Gegensatz zu mehreren Fahrspuren, bei denen allgemein Rechtsfahrgebot gilt und igO bei Kennzeichnung der Spuren sogar Wahlfreiheit herrscht, sagt ein Blauschild für Radfahrer aus, dass zwingend der damit bedachte Weg zu nutzen ist und kein anderer Straßenteil. Es ist also widersinnig und imho illegal, auf einem Straßenabschnitt mehr als einen Straßenteil mit Blauschild zu versehen oder andere Straßenteile so zu gestalten, dass sie als "anderer Radweg" angesehen werden können. Dass es dies in freier Wildbahn dennoch gibt, ist der Ignoranz der Behörden und der Unwilligkeit der Radler zu verdanken, die nicht widersprechen und ggf. klagen wollen. Jedenfalls nicht ausreichend viele, um die Behörden zum Umdenken zu bewegen und zur Einhaltung der Normen.


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Mitleser
Beitrag 22.02.2017, 08:50
Beitrag #19808


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Zitat (TNF @ 21.02.2017, 19:50) *
Bei uns an der Kreisstraße führt ein benutzungspflichtiger Rad und Fußweg nebenher. Wenn man in den Ort rein kommt kommt dann ein Kreisel nebst Querungshilfe. Danach wird der Rad/Fußweg nicht wiederholt.
Die Straße bist zum Kreisel ist eine (-1-) Straße. Der Kreisel ist eine (-1-) Straße. Die Straße nach dem Kreisel ist eine (-1-) Straße.
RWBP werden nicht auf neue Straßen vererbt. Sie müsste an jeder der drei Straßen, also auch am Kreisel, extra angeordnet und ausgeschildert sein.

Zitat (TNF @ 21.02.2017, 22:14) *
Und die Stadt sagt man bräuchte ne Sondergenehmigung um über den "Rad/Fußweg" auf sein Grundstück mit dem Auto zu gelangen wenn dort ein Schild stünde.
Schmarn.
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Mueck
Beitrag 22.02.2017, 12:39
Beitrag #19809


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Zitat (TNF @ 21.02.2017, 22:14) *
Es ist ein gemeinsamer Rad/Gehweg.
Dann existiert er als Radweg ab Kreisel incl. nicht mehr.

Zitat (TNF @ 21.02.2017, 22:14) *
Und die Stadt sagt man bräuchte ne Sondergenehmigung um über den "Rad/Fußweg" auf sein Grundstück mit dem Auto zu gelangen wenn dort ein Schild stünde.
Längs oder quer?
Nur der Längsverkehr auf Sonderwegen ist nach § 2 für Fahrzeuge verboten und benötigt beschilderte Ausnahmen (Radweg o.ä.) oder ggfs. per perönlicher Ausnahmegenehmigung.
Der klassische Fall einer Grundstückszufahrt, die einen Sonderweg rechtwinklig quert, braucht keine, weil sie nicht unter § 2 fällt. Sonst dürfte es § 10 so nicht geben ...

Zitat (TNF @ 21.02.2017, 22:14) *
Die Stadt glaubt halt es wär ein gemeinsamer Geh/Radweg.
Für Glaubensfragen sollen sie das Gebäude mit dem hohen Turm heimsuchen ... thread.gif
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rapit
Beitrag 22.02.2017, 12:46
Beitrag #19810


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Zitat (Mueck @ 22.02.2017, 12:39) *
Dann existiert er als benutzungspflichtiger Radweg ab Kreisel incl. nicht mehr.

...aber evtl. als "anderer"...


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Explosiv
Beitrag 22.02.2017, 16:16
Beitrag #19811


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Eher nein.
Vorher gemeinsamer Rad-Gehweg wird ohne erneutes Blauschild oder Radlerfreigabe ein reiner Gehweg. Keine Trennung- kein anderer Radweg.


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rapit
Beitrag 22.02.2017, 18:02
Beitrag #19812


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Zitat (Explosiv @ 22.02.2017, 16:16) *
Keine Trennung...

Na und?
Zitat (Auszug aus StVO § 2 Abs. 4)
Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden.

Wenn also eine Fahrradfurt in Richtung eines Hochbordes geführt wird, kann man u.U. schon von einem "anderen Radweg ohne Vz 240" ausgehen.


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MisterOJ
Beitrag 22.02.2017, 22:06
Beitrag #19813


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Zitat (rapit @ 16.02.2017, 20:49) *

blink.gif Ist das ein Freiluft-Versuchsfeld für Schilder oder ein Seniorenpark für betragte Schilder???

Unabhängig von der zahlenmäßigen Häufung verstehe ich den Sinn einiger Kombinationen nicht. wacko.gif

Zitat (megatmaker @ 20.02.2017, 15:36) *
Im kurzen Satireclip vom NDR geht es um das kleine Städtchen Morsum auf Sylt und deren Ortsschilderwahn.

rechtlich ist das doch in Ordnung.

Ich frag mal andersrum: Warum standen die Ortstafeln denn vorher falsch? unsure.gif

btw: sowas wird von vielen Ortschaften nämlich gern als 'zusätzliche Geschwindigkeitsdämpfung' gemacht - einfach die Ortstafeln 200...300m weiter vorziehen... wallbash.gif


OJ wavey.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 22.02.2017, 22:17
Beitrag #19814


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Zitat (MisterOJ @ 22.02.2017, 22:06) *
Ich frag mal andersrum: Warum standen die Ortstafeln denn vorher falsch? unsure.gif

Scheinbar gab es diese vorher nur an den einzigen Zufahrten - man meinte also mit einer handvoll Schilder auskommen zu können. whistling.gif


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MisterOJ
Beitrag 22.02.2017, 22:47
Beitrag #19815


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Zitat (Heinz Wäscher @ 22.02.2017, 22:17) *
Scheinbar gab es diese vorher nur an den einzigen Zufahrten - man meinte also mit einer handvoll Schilder auskommen zu können. whistling.gif

Also hat man nicht heute, sondern bereits damals den Fehler gemacht!


OJ wavey.gif


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Speichenkarussell
Beitrag 23.02.2017, 09:17
Beitrag #19816


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Schöner Plot: eine Gemeinde macht jahrzehntelang was sie will und für richtig hält. Nachdem ein Mitarbeiter von der Fortbildung zurückkommt und sein neu erworbenes Wissen über die seit Jahrzehnten geltende Rechtslage anwendet, kommt das Fernsehen und berichtet über den Schilder-Wahn. laugh2.gif whistling.gif
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MisterOJ
Beitrag 23.02.2017, 10:17
Beitrag #19817


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genau so ist es imho auch. Der Fehler ist ja schon viel früher passiert.


btw: Es gab kürzlich auch mal so einen ähnlichen Aufreger, als an einer Bahnstrecke wo schon lange nichts mehr fuhr an mehreren BÜ´s plötzlich neue Andreaskreuze aufgestellt wurden. Alles schrie "Unsinn", "Schilda", "Steuergeldverschwendung"...

Ich hab mich da allerdings gefragt wo die vorhandenen Andreaskreuze abgeblieben sind bzw. wer veranlasst hat diese zu früh abzumontieren? Ist schon komisch so eine 'Fehlerbetrachtung von hintenrum' wallbash.gif


OJ wavey.gif

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 23.02.2017, 15:19
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht


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TNF
Beitrag 23.02.2017, 12:56
Beitrag #19818


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Zitat (MisterOJ @ 22.02.2017, 22:06) *
Zitat (rapit @ 16.02.2017, 20:49) *

blink.gif Ist das ein Freiluft-Versuchsfeld für Schilder oder ein Seniorenpark für betragte Schilder???

Unabhängig von der zahlenmäßigen Häufung verstehe ich den Sinn einiger Kombinationen nicht. wacko.gif


OJ wavey.gif


Da wahr wohl ausverkauf im Schilderwerk laugh.gif
Oder es gibt einen geheimen Schilder Teleshopingkanal wo es die ganzen Zzs zu den Hauptzeichen gratis dazu gab ph34r.gif


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Explosiv
Beitrag 23.02.2017, 14:28
Beitrag #19819


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Zitat (rapit @ 22.02.2017, 18:02) *
Zitat (Explosiv @ 22.02.2017, 16:16) *
Keine Trennung...

Na und?
Zitat (Auszug aus StVO § 2 Abs. 4)
Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden.

Wenn also eine Fahrradfurt in Richtung eines Hochbordes geführt wird, kann man u.U. schon von einem "anderen Radweg ohne Vz 240" ausgehen.


Schwerlich, wenn dort unter der Annahme, es handle sich um einen anderen Radweg, kein Gehweg mehr vorhanden wäre.


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rapit
Beitrag 23.02.2017, 14:52
Beitrag #19820


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Ein Radweg muss kein ausschließlicher sein. Auch ein "gemeinsamer Geh- und Radweg" ist ein Radweg.


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Explosiv
Beitrag 23.02.2017, 15:01
Beitrag #19821


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Es gibt also gemeinsame Geh- und Radwege, bei denen der Radweg ein "anderer" ist?
Wie soll denn das gehen?
Radwege sind doch Verkehrsflächen, die für den Radverkehr vorgesehen sind. Das schließt imho Fußgängerverkehr aus, außer, es ist entsprechend beschildert. Dann ist es aber kein anderer Radweg mehr.


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Speichenkarussell
Beitrag 23.02.2017, 15:06
Beitrag #19822


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Mit Piktogrammen ginge das schon irgendwie. Shared space für Zu-Fuß-Gehende und Rad-Fahrende. MSDWGI
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rapit
Beitrag 23.02.2017, 15:15
Beitrag #19823


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Zitat (Explosiv @ 23.02.2017, 15:01) *
Es gibt also gemeinsame Geh- und Radwege, bei denen der Radweg ein "anderer" ist?

Ja klar. Warum denn nicht?

Zitat (Explosiv @ 23.02.2017, 15:01) *
Wie soll denn das gehen?
Radwege sind doch Verkehrsflächen, die für den Radverkehr vorgesehen sind.

Und das ist bei etwa nicht der Fall? unsure.gif
Aber natürlich.

Zitat (Explosiv @ 23.02.2017, 15:01) *
Das schließt imho Fußgängerverkehr aus, außer, es ist entsprechend beschildert.

Wieso?

Was macht es für einen Unterschied, ob da Vz 240 hängt, oder ob es sich um einen unbeschilderten gemeinsamen Geh- und Radweg handelt?

Der Gesetzgeber hat es, über mehrere StVO-Änderungen hinweg, so formuliert.

Der einzige Unterschied ist die fehlende Benutzungspflicht.

Wie man das erkennen soll, ist ein ganz anderes Problem.


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Cabronito
Beitrag 23.02.2017, 15:23
Beitrag #19824


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Dann gibt's ja fast keine illegalen Gehwegradler mehr, mal abgesehen von Zeichen 239.
Alles verkannte gemeinsame Geh- und andere Radwege.

wavey.gif


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rapit
Beitrag 23.02.2017, 15:52
Beitrag #19825


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Mein Fahrlehrer sagte früher: "Bevor du was verbotenes machst, überleg Dir eine gute Ausrede!" whistling.gif laugh2.gif


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Beitrag 23.02.2017, 22:13
Beitrag #19826


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Zitat (TNF @ 23.02.2017, 12:56) *
Da wahr wohl ausverkauf im Schilderwerk laugh.gif

Rabattwoche im Schilderwerk - alles knallhart auf 30% reduziert.


Oder es war grad Happy-Hour - 2 Schilder zum Preis von 1..

Zitat (TNF @ 23.02.2017, 12:56) *
Oder es gibt einen geheimen Schilder Teleshopingkanal wo es die ganzen Zzs zu den Hauptzeichen gratis dazu gab ph34r.gif

laugh2.gif Das stell ich mir inhaltlich grad mal vor...

Wie da unser VP-Anwalt ganz fachgerecht und telegen Schilder präsentiert. Dazu stellen wir ihm noch ne hübsche Asistentin zur Seite. Und dann kommt die nervige "Bitte ruft an - es sind nur noch 5 Schilder vorrätig"-Schleife...

Ich fänd´s lustig laugh2.gif da würd ich sogar einschalten und


OJ wavey.gif


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Beitrag #19827


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Hallo,

habe bei einem Ortstermin auf eine sagen wir mal ungewöhnliche Beschilderung vorgefunden:


OJ wavey.gif


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TNF
Beitrag 23.02.2017, 22:44
Beitrag #19828


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Wird da etwa jemand 50. think.gif


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MisterOJ
Beitrag 23.02.2017, 22:49
Beitrag #19829


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@TNF: herzlichen Glückwunsch - du hast gewonnen!!!

Dein Preis ist eine 1-jährige Gratis-Mitgliedschaft im VP!!! wavey.gif




Ich vermute mal das derjenige/diejenige beruflich (oder vielleicht auch hobbytechnisch) mit Schildern zu tun hat...


OJ


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TNF
Beitrag 23.02.2017, 23:01
Beitrag #19830


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Jaaaaa yahoo.gif yahoo.gif Wo kann ich meinen gewinn abholen?


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MisterOJ
Beitrag 23.02.2017, 23:40
Beitrag #19831


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Zitat (TNF @ 23.02.2017, 23:01) *
Jaaaaa yahoo.gif yahoo.gif

Toll ne... wavey.gif

Zitat (TNF @ 23.02.2017, 23:01) *
Wo kann ich meinen Gewinn abholen

Frag doch mal einen Mod... whistling.gif


OJ


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TNF
Beitrag 27.02.2017, 22:32
Beitrag #19832


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Hier noch 3 schöne Schilda








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megatmaker
Beitrag 28.02.2017, 09:05
Beitrag #19833


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So ein Schildchen wie in Bild 3 hab ich ja noch nie gesehen.

Ganz nach dem Motto, 'bevor wir 5 Schilder an den Mast hängen, schreiben wir alle Infos auf eins drauf'. wink.gif
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Maddini
Beitrag 28.02.2017, 10:35
Beitrag #19834


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Das obere Schild auf dem zweiten Bild finde ich aber sogar irgendwie...eine für Ottonormalverkehrsteilnehmer keine schlechte Innovation laugh2.gif

Das erst ist stilistisch wunderschön...diese Symmetrie, hach.
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rapit
Beitrag 28.02.2017, 10:35
Beitrag #19835


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Zitat (megatmaker @ 28.02.2017, 09:05) *
So ein Schildchen wie in Bild 3 hab ich ja noch nie gesehen.

Soso, und das obere in Bild 2 ist Dir bekannt...


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megatmaker
Beitrag 28.02.2017, 10:51
Beitrag #19836


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Nö, ich bin in einer Kleinstadt aufgewachsen, in der es keine Anwohnerparkbereiche gibt und sonst parke ich immer im Parkhaus, soweit vorhanden biggrin.gif
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TNF
Beitrag 28.02.2017, 12:19
Beitrag #19837


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Noch ein schöner Schilderbaum.

und ne Straßensperrung realisiert durch die Behörden.


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rapit
Beitrag 28.02.2017, 12:45
Beitrag #19838


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Da wollte ich mal schauen, was eine französische Automarke so im Angebot hat... und dann habe ich mich nicht hingetraut: und bin geradeaus gefahren.

Und komm' mir keiner mit dem Spruch, ich solle mehr zu Fuß gehen...


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Maddini
Beitrag 28.02.2017, 14:13
Beitrag #19839


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Mit Schubkarre darfste durch narr.gif
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TNF
Beitrag 28.02.2017, 18:00
Beitrag #19840


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Waum setzt man für ein Vekehrszeichen einen Fussplattenträger ein?


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ukr
Beitrag 28.02.2017, 18:14
Beitrag #19841


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Kommt drauf an. Je nach erforderlicher Standsicherheitsklasse wird diese mit einen Fußplattenträger ggf. schneller erreicht. Die üblicherweise vorhandene Befestigungsschaube verbessert zudem den Diebstahlschutz, da man das Schaftrohr nicht einfach so aus dem Fußplattenträger ziehen kann.
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MisterOJ
Beitrag 01.03.2017, 08:05
Beitrag #19842


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Zitat (TNF @ 28.02.2017, 12:19) *
und ne Straßensperrung realisiert durch die Behörden.

Vielleicht ein Kunstwerk a´la "Verbindung von Geschichte und Gegenwart"... unsure.gif

-Geschichte ist die "Aufstellvorichtung" aus ca. 1950
- Gegenwart ist das niegelnagelneue Z250

Zitat (Maddini @ 28.02.2017, 14:13) *
Mit Schubkarre darfste durch narr.gif

laugh2.gif (also sollte man als Fußling für solche Situationen immer eine Schubkarre beihaben? Vielleicht gibt es ja a´la Falkplan auch so eine patentgefaltetet Schubkarre shutup.gif )


OJ


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Heinz Wäscher
Beitrag 01.03.2017, 08:47
Beitrag #19843


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Ich würde so ein "'Kunstwerk" beim Fundbüro abliefern - nicht, dass da noch jemand drüber stolpert.

Zitat (TNF @ 27.02.2017, 22:32) *

Warum hat man sich denn dort nicht für eine Zonenbeschildarung entschieden? think.gif Da wären die Schilder auch direkt passend quadratisch:


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rapit
Beitrag 01.03.2017, 10:00
Beitrag #19844


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Zitat (Heinz Wäscher @ 01.03.2017, 08:47) *
Warum hat man sich denn dort nicht für eine Zonenbeschildarung entschieden?

Weil Vz 290.1 gerade nicht in gekennzeichneten Flächen gilt, das selbstgebastelte aber ausschließlich in gekennzeichneten Flächen gelten soll... narr.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 01.03.2017, 10:12
Beitrag #19845


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Das unterste Zusatzeichen besagt aber doch dass der Inhalt des quadratischen Blechs nur in gekennzeichneten Flächen gelten soll? Wenn man ausserhalb von diesen parkt sollte man doch gänzliche ohne irgendwelche Reglementierungen stehen dürfen?

Bitte meine Signatur für diese Interpretationsmöglichkeit nicht beachten. scared.gif


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TNF
Beitrag 01.03.2017, 10:38
Beitrag #19846


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Zitat (Heinz Wäscher @ 01.03.2017, 08:47) *
Ich würde so ein "'Kunstwerk" beim Fundbüro abliefern - nicht, dass da noch jemand drüber stolpert.

Zitat (TNF @ 27.02.2017, 22:32) *

Warum hat man sich denn dort nicht für eine Zonenbeschildarung entschieden? think.gif Da wären die Schilder auch direkt passend quadratisch:



Diese Kunstwerke stehen bei uns in der Stadt ein paar mal rum. Für den normalen Vt'ler is des ja noch halbwegs verständlich.


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rapit
Beitrag 05.03.2017, 16:18
Beitrag #19847


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Wie können Radlinge eigentlich hier legal links abbiegen, wie die Ampel das ja wohl vorsieht? think.gif
Nach rechts kommt man auch nicht legal, obwohl einem die Wegweiser früher mal Radfahrerziele vermittelten (ist einige Sonnenstunden her).
Und: wenn ich da geradeaus weiterradle, komme ich auf dem Hochbord immer in Konflikte mit streitsüchtigen Füßlingen, die meinen, da sei kein Radweg (mehr) think.gif


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TNF
Beitrag 05.03.2017, 18:16
Beitrag #19848


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Warscheinlich sollen Radfahrer erst über die Straße geradeaus radeln und dann erst nach links abbiegen.


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rapit
Beitrag 05.03.2017, 19:50
Beitrag #19849


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geht nicht.


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petichen
Beitrag 05.03.2017, 21:25
Beitrag #19850


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So richtig hilfreich finde ich diese Schilderkombination nicht gerade. (Schönefeld b. Berlin)
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 26.08.2025 - 05:02