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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
hk_do
Beitrag 09.02.2017, 20:08
Beitrag #19751


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Zitat (cybershadow @ 07.02.2017, 23:12) *
Ich hab mal was aus Frankfurt mitgebracht ...


Das ist doch die naheliegendste Art, wie man die Erlaubnis zum Parken auf der jeweils in Fahrtrichtung linken Straßenseite korrekt beschildert.

Für Fortgeschrittene ist dann die Beschilderung für "Fahrzeuge beider Fahrtrichtungen sollen auf der selben (hier: der südlichen) Straßenseite parken und halten":



whistling.gif
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TNF
Beitrag 09.02.2017, 21:12
Beitrag #19752


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Das hab ich schon als Kombivariante gesehen wo beide Einbahnstraßenschilder zu einem vereint waren. Also ein Einbahnstraßenschild mit einem Doppelpfeil wie das hier. bloß als Einbahnstraßenschild


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:-)
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Mueck
Beitrag 09.02.2017, 21:59
Beitrag #19753


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Zitat (TNF @ 09.02.2017, 17:52) *
Laut der Markierung (BUS) auf der Abbiegerspur dürfen nur Busse nach Links abbiegen.
Warum?

Zitat (TNF @ 09.02.2017, 17:52) *
Aber eigendlich müsste dort ein Schild hin dar Markierungszeichen kein Verkehrszeichen Ersetzen sondern sie lediglich zur Verdeutlichung von Verkehrszeichen da sind.
Eben drum!


Zitat (Heinz Wäscher @ 09.02.2017, 19:21) *
Und warum ist dort der eigentlich zwingend notwendig? Etwa wegen der Schranke falls diese mal geschlossen ist?
So habe ich das von vor laaaanger Zeit in Erinnerung, dass die Schranke eigentlich zu sein soll ... Warum die aber nicht in die andere Richtung vorbei dürfen ... think.gif
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MisterOJ
Beitrag 09.02.2017, 22:48
Beitrag #19754


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Zitat (Maddini @ 09.02.2017, 11:16) *
Die potenzielle Radlinggefährdung hätte ja jemanden vom ADAFC (~5 Häuser weiter) ruhig mal auffallen können. whistling.gif

DAS spricht ja für deren Kompetenz shutup.gif

Zitat (Maddini @ 09.02.2017, 11:16) *
Das ist halt wieder so ne Sache. Einerseits ist es nicht korrekt. Andererseits liegt die msdwgi-Quote wohl bei 90%. Und würde man es korrekt machen, würde wieder jemand (vermutlich vom einem gewissen, vermeintlich um die Steuerzahler besorgten Lobbyverband) Verschwendung, Schilderwald o.ä. schreien, weil eine korrekte Schilderabfolge für das ungeübte Auto noch kurioser wirken würde, als es die jetzige tut. wink.gif

Naja mag sein - imho wissen es aber die Fachbehörden oftmals auch nicht besser... crybaby.gif


OJ wavey.gif


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rapit
Beitrag 10.02.2017, 22:19
Beitrag #19755


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Hmmm think.gif
Wenn ich in meinem SUV da übernachten will, darf ich dann?


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ukr
Beitrag 10.02.2017, 22:51
Beitrag #19756


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Objektiv unklar. Insbesondere die 2t können sowohl als >2t, <2t als auch exakt 2t ausgelegt werden. Strunz.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 10.02.2017, 23:16
Beitrag #19757





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Wenn ich mich für mehr als/weniger als/genau 2 t entschieden habe - zulässige Gesamtmasse oder tatsächliche Masse? ;-)
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rapit
Beitrag 10.02.2017, 23:25
Beitrag #19758


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Habe eine hübsche Alternative mit Dauerparkmöglichkeit gefunden:

Aber da ich ja jetzt bisweilen mit dem Fahrrad unterwegs bin: was mache ich als Nutzer der für Radlinge freigegebenen Busspur korrekterweise bei Annäherung an jenen Fahrbahnteiler?



Ich würde gerne rechts vorbeiradeln, wie die Busse auch fahren, weil ich dann die Füßlinge wegklingeln kann und meinen Schwung beibehalte (da geht es relativ steil bergauf, bestimmt 2 %).


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ukr
Beitrag 10.02.2017, 23:26
Beitrag #19759


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Markttag, wa?

Die Konstellation FGÜ und Busspur ist auch nett. Auch wenn man ihn auf dem Sonderfahrstreifen korrekterweise weggelassen hat.
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rapit
Beitrag 10.02.2017, 23:32
Beitrag #19760


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Ja, mit dem Markttag hast Du wohl recht, da wird man dann früh und lautstark geweckt.

Also hier parken? Innerhalb der Parkmarkierungen, die als "andere VZ, die das Parken erlauben", vom 290er nicht erfasst werden tongue.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 11.02.2017, 10:39
Beitrag #19761


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Zitat (rapit @ 10.02.2017, 22:19) *
Hmmm think.gif
Wenn ich in meinem SUV da übernachten will, darf ich dann?
Warum ist diese ominöse 2 t Angabe denn dort zwingend notwendig?


Zitat (rapit @ 10.02.2017, 23:25) *
Aber da ich ja jetzt bisweilen mit dem Fahrrad unterwegs bin: was mache ich als Nutzer der für Radlinge freigegebenen Busspur korrekterweise bei Annäherung an jenen Fahrbahnteiler?

Du mußt dort absteigen und das Rad über die durchgezogene Linien und links neben dem vorbeischieben.

Wenn dem nicht so wäre hätte man dort ein aufstellen lassen.

Oder am besten gar keine zusätzlichen Verkehrszeichen die kleine Menschen für KFZ-Führer dort komplett "verschwinden" lassen ranting.gif

Zitat (ukr @ 10.02.2017, 23:26) *
Die Konstellation FGÜ und Busspur ist auch nett. Auch wenn man ihn auf dem Sonderfahrstreifen korrekterweise weggelassen hat.
Wissen die meisten zu Fuß Gehenden dort denn überhaupt dass ihr Vorrang nach dem Überqueren der Fahrbahn vor der Busspur endet?


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Explosiv
Beitrag 11.02.2017, 11:36
Beitrag #19762


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Ist doch kein Problem. Der Buss muss ja auch an der Insel links vorbei.


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Heinz Wäscher
Beitrag 11.02.2017, 11:38
Beitrag #19763


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Der dürfte vielleicht unter Umständen und ganz bestimmt sicherlich eine entsprechende Ausnahmegenehmigung besitzen. narr.gif


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Explosiv
Beitrag 11.02.2017, 11:40
Beitrag #19764


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Ja. Mit Unterschrift vom Reichskanzler vom Tag, als Ostern und Weihnachten zusammenfielen.


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rapit
Beitrag 11.02.2017, 13:51
Beitrag #19765


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Und die ganzen Taxen bestimmt auch, jaja...

Aber:
Zitat (Heinz Wäscher @ 11.02.2017, 10:39) *
Du mußt dort absteigen und das Rad über die durchgezogene Linien und links neben dem vorbeischieben.

Seit wann darf man Fahrzeuge über ein VZ 295 hinweg schieben? think.gif


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zathras
Beitrag 11.02.2017, 16:11
Beitrag #19766


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Zitat (StVO Anlage 2, lfd. Nr. 68)
1. a) Wer ein Fahrzeug führt, darf die durchgehende Linie auch nicht teilweise überfahren.

Selbst wenn ein Fahrradschieber ein Fahrzeug führt, verboten ist doch nur das überfahren, nicht das überschieben...? think.gif
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TNF
Beitrag 11.02.2017, 22:35
Beitrag #19767


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Des gibts bei uns öfters als "Radschutzstreifen" wo dann auch ein Zeichen 222-10 hängt. Man könnte doch dann an solche Stellen theoretisch ein entsprechendes frei Zusatzzeichen unter das Zeichen 222-10 hängen

Zitat (rapit @ 10.02.2017, 23:32) *
Ja, mit dem Markttag hast Du wohl recht, da wird man dann früh und lautstark geweckt.

Also hier parken? Innerhalb der Parkmarkierungen, die als "andere VZ, die das Parken erlauben", vom 290er nicht erfasst werden tongue.gif

Is das Abdeckband auf dem Zone 30 Schild im Hintergrund?


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rapit
Beitrag 11.02.2017, 23:33
Beitrag #19768


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Nee, Graffiti.


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MisterOJ
Beitrag 12.02.2017, 19:02
Beitrag #19769


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Zitat (rapit @ 10.02.2017, 23:25) *

Ich würde gerne rechts vorbeiradeln, wie die Busse auch fahren, weil ich dann die Füßlinge wegklingeln kann und meinen Schwung beibehalte (da geht es relativ steil bergauf, bestimmt 2 %).

no.gif Falsch!!! Du musst wie die Busse auch dem Z222 folgen und links daran vorbeifahren! narr.gif


OJ wavey.gif


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Gobot
Beitrag 15.02.2017, 15:27
Beitrag #19770


Neuling


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Hallo zusammen wavey.gif

arbeite seit neuesten am Ende der Max-Eyth-Strasse in Firma. (2 rote Punkte sind Verkehrsschilder)

***

Aus Robert-Bosch-Strasse kommend sehe kein Verkehrschild, dass in dieser Strasse parken verboten ist, beim raus fahren schon.



Da Parkplätze besonders bei Schichtwechsel überfüllt sind, so parke in Wendehammer bzw. am Straßenrand.

Muss ich in der Zukunft mit Strafzettel rechnen?


***Anmerkung Moderator:

Google erlaubt erlaubt zwar die Verwendung von Screenshot von Karten- und Luftbildern, jedoch muss zwingend sowohl Google als auch der jeweilige Datenanbieter genannt werden. Beide, "Google" allein ist nicht ausreichend. Näheres kann hier nachgelesen werden.
Da die Nutzungsbedingungen bezüglich der Namensnennung nicht eingehalten wurden, habe ich das eingestellte Bild gelöscht.

Mr.T
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Speichenkarussell
Beitrag 15.02.2017, 15:40
Beitrag #19771


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Wenn Du da ungefähr so stehst wie die anderen Fahrzeuge, dann parkst Du entweder noch im absoluten Haltverbot der Fahrbahn, auf dem unbefestigten Seitenstreifen oder auf dem Gehweg. Wenn jemand das ahnden wollte, wäre also in jedem Fall ein Knöllchen drin. Kannst Du weiter in Richtung Robert-Bosch-Straße parken, wo es mangels weiterer VZ (sind da wirklich keine?) erlaubt wäre, am Fahrbahnrand zu stehen?
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bicionado
Beitrag 15.02.2017, 16:00
Beitrag #19772


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Das bildlinke Schild ist doch vermutlich einfach nur durch einen LKW verdreht worden. unsure.gif
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Gobot
Beitrag 15.02.2017, 16:04
Beitrag #19773


Neuling


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Zitat (Speichenkarussell @ 15.02.2017, 15:40) *
Wenn Du da ungefähr so stehst wie die anderen Fahrzeuge, dann parkst Du entweder noch im absoluten Haltverbot der Fahrbahn, auf dem unbefestigten Seitenstreifen oder auf dem Gehweg. Wenn jemand das ahnden wollte, wäre also in jedem Fall ein Knöllchen drin. Kannst Du weiter in Richtung Robert-Bosch-Straße parken, wo es mangels weiterer VZ (sind da wirklich keine?) erlaubt wäre, am Fahrbahnrand zu stehen?


Danke für schnelle Antwort rolleyes.gif

Gehweg geht ab zweiten Fahrzeug in Wendehammer auf den parke ich nicht, lt. Google muss in Wendekreis bzw. Wendehammer Verkehrszeichen absolutes Halteverbot angebracht sein um Knöllchen zu kassieren.

In der ganze Max-Eyth Str. sind nur diese 2 Verkerszeichen...

Weiter in Richtung Robert-Bosch-Straße parken geht auch net, da LKW`s sonnst zum Entladen rückwärts nicht zu dortige Firma rein können.

Verhext! unsure.gif in Robert-Bosch-Str. darf man mit Parkscheibe nur 4 Std.




Zitat (bicionado @ 15.02.2017, 16:00) *
Das bildlinke Schild ist doch vermutlich einfach nur durch einen LKW verdreht worden. unsure.gif


möglich! aber bestimmt keine Ausrede beim Knöllchen.... mad.gif oder wink.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 15.02.2017, 19:56
Beitrag #19774


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Zitat (Gobot @ 15.02.2017, 15:27) *
Hallo zusammen wavey.gif

Hallo und herzlich willkommen im Verkehrsprotal wink.gif

Zitat (Gobot @ 15.02.2017, 15:27) *
Da Parkplätze besonders bei Schichtwechsel überfüllt sind, so parke in Wendehammer bzw. am Straßenrand.

Weißt du zufällig ob der Geschäftsführung das Parkplatzproblem bzw. der Mangel an Parkplätzen bekannt ist?


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Gobot
Beitrag 16.02.2017, 14:01
Beitrag #19775


Neuling


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Zitat (bicionado @ 15.02.2017, 16:00) *
Das bildlinke Schild ist doch vermutlich einfach nur durch einen LKW verdreht worden. unsure.gif


habe beim Ordnungsamt nachgefragt, der linke Schild ist vermutlich durch LKW gedreht worden, wird repariert und damit ist es absolutes Halteverbot Zone sad.gif
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Speichenkarussell
Beitrag 16.02.2017, 14:13
Beitrag #19776


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Aber erst ab dem Schild. Und das sind doch auch höchstens 100 m mehr Fußweg.

Zitat (Gobot @ 16.02.2017, 14:01) *
wird repariert und damit ist es absolutes Halteverbot
Wie war das noch mit den schlafenden Hunden? whistling.gif
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Gobot
Beitrag 16.02.2017, 14:29
Beitrag #19777


Neuling


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Das hat mich abgeschrekt: unsure.gif

Zitat (ukr @ 09.08.2014, 13:10) *
Fassen wir also zusammen:
Der Verkehrsteilnehmer muss alle Verkehrszeichen und verkehrszeichenähnlichen Schilder beachten, egal ob diese ausgeblichen, zugeklebt, für ungültig erklärt oder dilettantisch hergestellt sind. Bei Zweifeln muss der Verkehrsteilnehmer immer die defensivere Verhaltensweise wählen und sollte z.B. bei offensichtlich fehlerhaften Vz-Kombination lieber gar nicht parken.
Dies gilt auch nichtamtlichen Hinweiszeichen aus dem Baumarkt, denn auch dahinter könnte sich eine behördliche Anordnung verstecken. Wie diese umgesetzt wird ist grundsätzlich egal, solange sich der gewünschte Sinngehalt ergibt.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 16.02.2017, 17:00
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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rapit
Beitrag 16.02.2017, 20:49
Beitrag #19778


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Netzfund; aus Osnabrück


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megatmaker
Beitrag 17.02.2017, 08:03
Beitrag #19779


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Das geht ja wirklich Mal als Schilderwald durch.
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mir
Beitrag 17.02.2017, 11:30
Beitrag #19780


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Häh? Nur 7-8 Uhr, und dann noch alles mögliche ("auf die Grundstücke") frei. Was soll das denn für einen Sinn haben?


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rapit
Beitrag 17.02.2017, 11:36
Beitrag #19781


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Damit man mit den Brötchen vom Bäcker zurück nach Hause zum Frühstücken fahren kann.


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mir
Beitrag 17.02.2017, 11:49
Beitrag #19782


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Es ist aber nicht 7-8 Uhr frei, sondern nur 7-8 Uhr verboten.


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Mitleser
Beitrag 17.02.2017, 11:55
Beitrag #19783


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Vielleicht sollen die Berufsschüler auf ihrem morgendlichen Weg nicht dort entlang fahren. Sondern die Parallelstraße nehmen.
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Schlepper
Beitrag 17.02.2017, 12:06
Beitrag #19784


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Ich tippe auf Grundschüler mit dem Rad. Also, dass die den Weg nehmen sollen natürlich.


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Etwaige Werbelinks in diesem Beitrag wurden durch die Forensoftware automatisch hinzugefügt. Ich distanziere mich davon ausdrücklich.

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Kuli
Beitrag 17.02.2017, 12:12
Beitrag #19785


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Und du meinst, zu dieser Zeit soll die Straße dann autofrei sein, als Schutz? Wieso aber nicht auf dem Rückweg?
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rapit
Beitrag 17.02.2017, 12:18
Beitrag #19786


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Zitat (mir @ 17.02.2017, 11:49) *
Es ist aber nicht 7-8 Uhr frei, sondern nur 7-8 Uhr verboten.

Ja. Damit die Anrainer gemütlich frühstücken können. Die müssen aber natürlich dafür zu ihren Grundstücken kommen tongue.gif


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Speichenkarussell
Beitrag 17.02.2017, 12:22
Beitrag #19787


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Da gibt es aber nur sehr wenige Anrainer.
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Mitleser
Beitrag 17.02.2017, 12:27
Beitrag #19788


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Falsche Kreuzung. wavey.gif
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Speichenkarussell
Beitrag 17.02.2017, 12:38
Beitrag #19789


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O.k. unsure.gif

An den anderen Kreuzungen sind noch weniger Anrainer. whistling.gif
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janr
Beitrag 17.02.2017, 12:42
Beitrag #19790


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"Zu den Grundstücken frei" ist ja noch freier als wie nur "Anlüger frei". think.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Schlepper
Beitrag 17.02.2017, 15:31
Beitrag #19791


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Ah. Es ist eine Baustellenbeschildarung. lightbulb.gif

Es gibt einfach keine logischen Gründe. Der Zeitungsautor kann ja auch keine nennen. Die Anlieger-Frei waren wohl aus, das hier lag noch rum. wacko.gif


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Etwaige Werbelinks in diesem Beitrag wurden durch die Forensoftware automatisch hinzugefügt. Ich distanziere mich davon ausdrücklich.

Internet ≠ Realität
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200D
Beitrag 17.02.2017, 16:23
Beitrag #19792


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Zitat (Kuli @ 17.02.2017, 12:12) *
Und du meinst, zu dieser Zeit soll die Straße dann autofrei sein, als Schutz? Wieso aber nicht auf dem Rückweg?


Ist vielleicht eine Einbahnstrasse? Da kommt keiner zurück... whistling.gif
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megatmaker
Beitrag 20.02.2017, 14:39
Beitrag #19793


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Netzfund: Link zum Video wavey.gif
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Mitleser
Beitrag 20.02.2017, 14:45
Beitrag #19794


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Etwas mehr Inhaltsangabe statt reinem friss-oder-stirb Link wäre toll.
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megatmaker
Beitrag 20.02.2017, 15:36
Beitrag #19795


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Im kurzen Satireclip vom NDR geht es um das kleine Städtchen Morsum auf Sylt und deren Ortsschilderwahn.
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Mueck
Beitrag 20.02.2017, 17:05
Beitrag #19796


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Die sollen sich nicht so anstellen da hinten am Mors, äh, in Morsum.
Hier in Karlsruhe haben wir schon seit paar Jahren Ortsschilder "mitten im Ort", nachdem sich angeblich das Land die VwV-StVO mal genauer angeschaut hatte ...
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Prince Kassad
Beitrag 20.02.2017, 20:52
Beitrag #19797


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Heute hab ich unterwegs eine neue Idee aus dem Hause Hanau gesehen, die ich zu gerne fotografiert hätte. Die haben es echt geschafft, gleichzeitig auf der Fahrbahn einen benutzungspflichtigen Radfahrstreifen (mit blauem Lolli) und rechts daneben einen nicht benutzungspflichtigen Radweg auszuschildern. Soll wohl so eine Art Wattestäbchenfalle sein, um all die Radler zu beknollen die den Radweg benutzen und damit gegen die Pflicht verstoßen den Radfahrstreifen zu benutzen.

Die Stelle ist hier, die Schilder muss man sich leider dazudenken, die stehen wirklich erst seit kurzem.
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200D
Beitrag 21.02.2017, 17:23
Beitrag #19798


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Wie "schildert" man denn einen nicht benutzungspflichtigen Radweg aus? Mit ZZ "Radfahrer Frei"? think.gif
Vielleicht wird der ja noch umgewidmet als Gehweg.

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Explosiv
Beitrag 21.02.2017, 17:40
Beitrag #19799


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Der Weg muss nur den Eindruck erwecken, er wäre zum Radfahren bestimmt.
Fällt allerdings schwer, wenn er neben einem Radfahrstreifen herführt. Daher die Irritation. Bei Radwegführungen nix besonderes.
Vielleicht sind Radlerpiktogramme auf dem freiwilligen Weg aufgepinselt. Die gegenüber dem Lolli aber den kürzeren ziehen.


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TNF
Beitrag 21.02.2017, 19:50
Beitrag #19800


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Hallo alle miteinander.

Bei uns an der Kreisstraße führt ein benutzungspflichtiger Rad und Fußweg nebenher. Wenn man in den Ort rein kommt kommt dann ein
Kreisel nebst Querungshilfe. Danach wird der Rad/Fußweg nicht wiederholt. Die Stadt argumentiert damit das wenn dort ein entsprechendes
Schild stünde dass dann jeder Anwohner eine Sondergenehmigung beantragen müsse und deswegen der Rad/Fußweg nicht wiederholt wird.
Sie sagt es sei trotzdem ein Benutzungspflichtiger Rad/Fußweg. Ich mein ja das dort ein Fußwegschild nebst Radfahrer frei Zusatzzeichen stehen
müsste. Wie seht ihr das?


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:-)
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