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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
Speichenkarussell
Beitrag 18.11.2016, 13:28
Beitrag #19501


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Es bedeutet "Parkhaus", so wie Du schon vermutet hast. Stimmt ja auch. Nur dass es nicht zwangsläufig die Einfahrt zu demselben markiert.
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Schlepper
Beitrag 18.11.2016, 13:45
Beitrag #19502


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Zitat (Johannes Travoltinger @ 18.11.2016, 13:11) *
Ob die Verkehrsfläche tatsächlich für Kfz gesperrt ist, sehe ich nirgends.
Ähm.

Schild

Schild 2


--------------------
Etwaige Werbelinks in diesem Beitrag wurden durch die Forensoftware automatisch hinzugefügt. Ich distanziere mich davon ausdrücklich.

Internet ≠ Realität
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Johannes Travoltinge...
Beitrag 18.11.2016, 14:22
Beitrag #19503


Neuling


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Zitat (Speichenkarussell @ 18.11.2016, 13:28) *
Es bedeutet "Parkhaus", so wie Du schon vermutet hast. Stimmt ja auch. Nur dass es nicht zwangsläufig die Einfahrt zu demselben markiert.


In der StVo heisst es dazu:
Das Zeichen mit einem Zusatzzeichen mit schwarzem Pfeil weist auf die Zufahrt zu größeren Parkplätzen oder Parkhäusern hin. Das Zeichen kann auch durch Hinweise ergänzt werden, ob es sich um ein Parkhaus handelt.

Die Frage ist natürlich, wie der Opa da mit seinem PKW überhaupt hinkommt.

@Schlepper hat ja die Verbotsschilderaangezeigt.
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Speichenkarussell
Beitrag 18.11.2016, 14:31
Beitrag #19504


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Legal kommt man da nicht mit motorisierten Fahrzeugen hin. Ich sehe da außerdem auch kein
Zitat (Johannes Travoltinger @ 18.11.2016, 14:22) *
Zusatzzeichen mit schwarzem Pfeil

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janr
Beitrag 19.11.2016, 14:51
Beitrag #19505


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Die Gehwegschilder sind zu Klarstellung, daß dort auch FZe gestattet sind > Fahrräder.

Über den Gehweg um auf ein Grundstück zu fahren, wie in Parkhäuser, ist absolut normal.

Da kenne ich unzählige Beispiele.

Daß Schild 314-50 geht auch ohne Pfeil-Schild. Ein Pfeil-Schild würde nur auf die Richtung hinweisen in der ein Parkhaus zu finden ist.
Steht das Schile 314-50 ohne Schild da, ist auch das Parkhaus an dieser Stelle.

Hier mal ein Beispiel mit 314-50 und Gehwegüberfahrt.



Nachträglicher Einfall: Die Größe des Schildes wäre nach VwV-StVO falsch um was zu bewirken.
Aber die VwV geht einen VT ja nix an. whistling.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 19.11.2016, 16:19
Beitrag #19506


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Wer findet die Fehler in der Beschildarung? wormser-zeitung.de


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Dirk-
Beitrag 19.11.2016, 20:46
Beitrag #19507


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Wenn die Anwohner so dusselig sind, auf den markierten Flächen zu parken, müssen sie sich über Knöllchen nicht beschweren.
Das Schild ist eindeutig, warum parken die dann nicht außerhalb der Markierung?


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 19.11.2016, 20:56
Beitrag #19508





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Zitat (Heinz Wäscher @ 19.11.2016, 16:19) *
Wer findet die Fehler in der Beschildarung?

Ich finde keinen grundsätzlichen, rechtserheblichen Fehler. Unerhebliche Fehler sind, dass oben eigentlich ein Z 314 mit separatem Zusatzzeichen angebracht sein müsste und nicht beides auf einem gemeinsamen Schild. Unerheblich ist auch der etwas seltsame Text auf dem unteren Schild, der schon sprachlich etwas merkwürdig ist, denn "gekennzeichnete Markierungen" gibt es nicht, da die Markierungen bereits die Kennzeichnungen (der Parkflächen) sind.

Und natürlich dürfte man an Stellen parken, an denen es gar keine Markierungen gibt, was hier in der Praxis wegen der geringen Fahrbahnbreite wohl ausscheidet.
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janr
Beitrag 20.11.2016, 09:29
Beitrag #19509


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Zitat (Heinz Wäscher @ 19.11.2016, 16:19) *
Wer findet die Fehler in der Beschildarung? wormser-zeitung.de
Falsches VZ.

Das Erklärbär-ZZ sagt nix aus. Daß das 314 mit einem ZZ verschmolzen wurde ist schon seltsam, wenn man darüber hinwegsieht erwirkt es dennoch kein Verbot auserhalb der Markierungen zu parken.

Richtiger wäre ein 314.1 (Parkraumbewirtschaftungszone - 314 mit "Zone" auf Blech) mit Parkscheiben-ZZ drunter.
Dann würde überall die Parkscheibenpflicht gelten.

Um ein Parkverbot ausserhalb der Markierungen zu bewirken braucht es ein 290.1 (HV-Zone) mit Parkscheiben ZZ.
Dann darf man nur innerhalb markierter Parkplätzen mit Parkscheibe parken.


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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 20.11.2016, 18:14
Beitrag #19510


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Bei mir gibt es keine Bilder aus Worms, aber der Satz
Zitat
„Es muss eine Mindestbreite von 3,50 Meter gewährleistet bleiben, damit Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge noch durchpassen“, erläuterte Polizeihauptkommissar Detlef Linke beim Ortstermin des Arbeitskreises.
wäre wünschenswert, aber die Rechtsprechung ist da anderer Meinung.

Gruß
Jens


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janr
Beitrag 20.11.2016, 18:49
Beitrag #19511


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Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 20.11.2016, 18:14) *
... aber der Satz
Zitat
„Es muss eine Mindestbreite von 3,50 Meter gewährleistet bleiben, ...
...
könnte auch einen Tippfehler enthalten. wavey.gif

3,50 vs 3,05


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rapit
Beitrag 24.11.2016, 12:06
Beitrag #19512


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Haben wir Leipziger Foristen, die mal ein Foto machen können? Ich hatte es gestern zu eilig, als ich an diesem Konstrukt vorbeikam:


Wenige hundert Meter weiter findet sich an einem Mast diese Kombi:



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ulm
Beitrag 24.11.2016, 15:17
Beitrag #19513


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Häätest Du Dich an die 10 km/h gehalten, dann hätte die Zeit gereicht whistling.gif
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Mueck
Beitrag 24.11.2016, 15:19
Beitrag #19514


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Warum sollte er? Er war doch vermutlich weder Radfahrer, noch Anlüger ... whistling.gif
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rapit
Beitrag 24.11.2016, 15:25
Beitrag #19515


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...noch Straßenbenutzer dieser Strecke (die ging links ab durch eine Kleingartenkolonie Richtung Eisenbahn). Und es war schon dunkel. Mit meinem Billigfotoapparat konnte ich da nicht mehr gut fotografieren.

Außerdem war ich genervt über die bis kurz zuvor herrschende Herumkriecherei im Berufsverkehr aus L raus Richtung A 9.

Zu Streetview-Fotografierzeiten war da noch ein Tor.

Die andere Kombination gab es sogar damals schon, und wird, in Ruhe betrachtet, dann doch klarer, als es mir beim Vorbeirauschen "mit beiläufigem Blick" erschien.
Nur die rote Farbe beim 253er ist, gegenüber der Googleaufnahme aus dem Jahr 2008, zwischenzeitlich etwas weniger geworden...


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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 28.11.2016, 20:33
Beitrag #19516


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Wer kein Bock mehr auf Schilda hat, kann selber zum Schilda-Anordner werden: Stellenausschreibung

Mal gucken ob es besser wird wavey.gif

Gruß
Jens


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janr
Beitrag 28.11.2016, 20:39
Beitrag #19517


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Vorkenntnisse? Keine, außer daß man in der Verwaltung tätig war. crybaby.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 28.11.2016, 20:46
Beitrag #19518


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Eine Brücke: wn.de think.gif Artikel dazu mit Erklärung


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janr
Beitrag 28.11.2016, 20:56
Beitrag #19519


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Zwei einzelne FZe mit jew 6 t können doch auch knapp hintereinander drüber. think.gif


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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 28.11.2016, 22:01
Beitrag #19520


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An Autobahnauffahrten gibt es doch diese Kurzzeit-Rot-Ampeln. So etwas kann doch an der Brücke auch installiert werden.

Gruß
Jens


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hk_do
Beitrag 28.11.2016, 23:42
Beitrag #19521


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Zitat (janr @ 28.11.2016, 20:39) *
Vorkenntnisse? Keine, außer daß man in der Verwaltung tätig war. crybaby.gif


Unbelastet an eine neue Aufgabe heran zu gehen muss nicht falsch sein.

Letztendlich sucht man einen Verwaltungsbeamten des gehobenen Dienstes. Der hat vor allem eines gelernt: Vorschriften umzusetzen.

Wenn er in seinem neuen Wirkungsbereich genau das tut (und es eben nicht so macht wie es alle immer schon gemacht haben), dann ist doch alles gut?!

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Mueck
Beitrag 29.11.2016, 23:05
Beitrag #19522


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Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 28.11.2016, 20:33) *
Wer kein Bock mehr auf Schilda hat, kann selber zum Schilda-Anordner werden: Stellenausschreibung
Die Stelle muss ein Fake sein! "Verkehrsschauen organisieren und durchführen" whistling.gif
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Dirk-
Beitrag 29.11.2016, 23:27
Beitrag #19523


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Wieso Fake? Da steht doch nix davon, daß die bei einer Verkehrsschau erkannten Mängel danach protokolliert, oder gar behoben werden müssen. whistling.gif


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Speichenkarussell
Beitrag 30.11.2016, 09:48
Beitrag #19524


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Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 28.11.2016, 20:33) *
Wer kein Bock mehr auf Schilda hat, kann selber zum Schilda-Anordner werden: Stellenausschreibung

Das klingt ja erstmal toll: "Entscheidungen zu treffen, diese kompetent und zielgruppenorientiert zu kommunizieren und ggfs. auch gegen Widerstand durchzusetzen"
Ich fürchte nur fast, die Behörde meint da weniger den Widerstand der autofahrenden Mehrheit im Stadtrat...
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thetdk
Beitrag 30.11.2016, 18:37
Beitrag #19525


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Interessante Umleitung:




--------------------
----------------------------------------------------------
Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
----------------------------------------------------------
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Mueck
Beitrag 30.11.2016, 19:23
Beitrag #19526


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Wie wäre das rechtlich, wenn das jemand ernst nähne? whistling.gif
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rapit
Beitrag 30.11.2016, 21:20
Beitrag #19527


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@thetdk: rofl1.gif clapping.gif

Haste die Ori-Datei schon an @ukr geschickt? Der setzt sich zwischen den Jahren bestimmt wieder an seine HP, hast gute Chancen, auf der Titelseite zu landen tongue.gif


--------------------
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Reinheit
Beitrag 30.11.2016, 23:00
Beitrag #19528


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Zitat (Mueck @ 30.11.2016, 19:23) *
Wie wäre das rechtlich, wenn das jemand ernst nähne? whistling.gif

Was, weiß ich auch nicht; aber wo: in einem Land, in dem Linksverkehr angesagt ist. smile.gif Das blaue Schild im Hintergrund spricht allerdings dagegen.
Irgendwie verwirrend.


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Ich hab jeden Tag Ostern. Irgendwas such ich immer.
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Frechdachs75
Beitrag 01.12.2016, 13:50
Beitrag #19529


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Das ZZ unter dem 314 ist auch mal lustig.

https://www.google.de/maps/@50.9165937,6.90...33;8i6656?hl=de
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rapit
Beitrag 01.12.2016, 14:05
Beitrag #19530


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Angesichts dessen, dass da konsequent auch keine Parkmarkierung vorhanden ist, gar nicht so dumm.


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rapit
Beitrag 01.12.2016, 20:13
Beitrag #19531


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Leipziger 315er-Erfindung


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TNF
Beitrag 01.12.2016, 21:58
Beitrag #19532


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Zitat (thetdk @ 30.11.2016, 18:37) *
Interessante Umleitung:



Import aus England?


--------------------
:-)
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MisterOJ
Beitrag 01.12.2016, 22:26
Beitrag #19533


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Zitat (rapit @ 24.11.2016, 12:06) *

"10" - jedoch nur für Radlinge, Biker und Anlüger - alle anderen dürfen (igO) dort "50" ??? unsure.gif

Welchen Sinn macht eine solche Beschilderung???? blink.gif


Zitat (janr @ 28.11.2016, 20:39) *
Vorkenntnisse? Keine, außer daß man in der Verwaltung tätig war. crybaby.gif

DAS sagt ja schon viel aus - nämlich über die Qualität der Arbeit bzw. nicht-Arbeit!!!! ranting.gif



Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 28.11.2016, 22:01) *
An Autobahnauffahrten gibt es doch diese Kurzzeit-Rot-Ampeln.

Zuflussregelungsanlagen? Na die gibt´s ja nur an BAB-Zufahrten, damit sich die vereinzelten Zufahrer besser in den hauptsrom einfädeln können....

Was hierbei
Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 28.11.2016, 22:01) *
So etwas kann doch an der Brücke auch installiert werden.

schwierig werden könnte denn an der Brücke wird ja nicht eingefädelt, sondern sich begegnet. Da wäre eher ne Engstellen-LSA angebracht.


Zitat (Mueck @ 29.11.2016, 23:05) *
ie Stelle muss ein Fake sein! "Verkehrsschauen organisieren und durchführen" whistling.gif



Besser hätte es heißen müssen "Verkehrsschauen vermeiden bzw. solchen aus dem Weg gehen" rolleyes.gif

Zitat (thetdk @ 30.11.2016, 18:37) *

blink.gif Wie jetzt - wenn ich der Umleitung folgen will muss ich linksrum in /durch den Kreisel????

Gretchenfrage: widerspricht das Umleitungs-Blech damit nicht dem Z215???


OJ wavey.gif


--------------------
Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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Mr.T
Beitrag 01.12.2016, 23:19
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Zitat (MisterOJ @ 01.12.2016, 22:26) *
Zitat (janr @ 28.11.2016, 20:39) *
Vorkenntnisse? Keine, außer daß man in der Verwaltung tätig war. crybaby.gif

DAS sagt ja schon viel aus - nämlich über die Qualität der Arbeit bzw. nicht-Arbeit!!!! ranting.gif
DAS sagt ja schon viel aus - nämlich uber deine Vorurteile gegenüber der Verwaltung. dry.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Frechdachs75
Beitrag 02.12.2016, 11:48
Beitrag #19535


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Zitat (rapit @ 24.11.2016, 12:06) *
Wenige hundert Meter weiter findet sich an einem Mast diese Kombi:



Da kann ich auch mit dienen. So ähnlich zumindest.

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Heinz Wäscher
Beitrag 02.12.2016, 11:57
Beitrag #19536


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Gibt es in dieser Straße eine Fahrbahn?


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willi
Beitrag 02.12.2016, 15:50
Beitrag #19537


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Zitat (MisterOJ @ 01.12.2016, 22:26) *
Zitat (janr @ 28.11.2016, 20:39) *
Vorkenntnisse? Keine, außer daß man in der Verwaltung tätig war. crybaby.gif

DAS sagt ja schon viel aus - nämlich über die Qualität der Arbeit bzw. nicht-Arbeit!!!! ranting.gif

Ich glaub, ihr wisst nicht wovon ihr redet. ranting.gif
1. A9/10 - Stelle = Eingangsamt gehobener Dienst: Die kommen i.d.R. frisch von der Schule/Studium/Laufbahnausbildung, wo soll da jemand mit Erfahrung herkommen?
2. Nichttechnischer Verwaltungsdienst: Da geht's nur um Vorschrifteneinhalten, sonst nix und das hat so jemand in seiner Ausbildung gelernt.
3. Ist so jemand "nur" der Malocher, der die Arbeit macht und hat einer Vordenker vulgo Chef, der auf in aufpasst und sagt, wo es längs geht.
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MisterOJ
Beitrag 02.12.2016, 16:33
Beitrag #19538


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Zitat (Mr.T @ 01.12.2016, 23:19) *
DAS sagt ja schon viel aus - nämlich uber deine Vorurteile gegenüber der Verwaltung. dry.gif

Naja - so wie ich die Stellenausschreibung lese, braucht man lediglich die Eignung für die Verwaltungslaufbahn o.ä. - jedoch KEINE entsprechenden Fachkenntnisse!!!

Und das ist das worüber ich mich ranting.gif - man kann doch als SVB niemanden anstellen, der zwar Beamter ist/werden darf, jedoch fachlich keine Kenntnise zum Thema beschilderung & Co hat!

Und zu meinen Vorurteilen: Ich spreche da aus meiner beruflichen Praxis, wo ich schon mehrfach SVBén erklären musste, dass das was sie wollen bzw. gar angeordnet haben so nicht geht oder gar von StVO bzw. VwV-StVO nicht gedeckt ist! Imho ein Unding!

Zitat (Frechdachs75 @ 02.12.2016, 11:48) *

Die obere Ronde kann weg da überflüssig!


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Explosiv
Beitrag 02.12.2016, 17:11
Beitrag #19539


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Ich kann mir vorstellen, dass jemand, der in eine Stelle versetzt wird, in der man fundierte Kenntnisse der StVO samt Nebenbestimmungen haben muss, dort Gelegenheit erhält, diese Fundamente zu legen.
Ich kann es mir aber nicht vorstellen, dass jeder Verwaltungsfachangestellte auf die Möglichkeit hin, es mal zu brauchen, besonders in StVO und Nebenbestimmungen geschult wird.
Und die Erfahrung bekommt man dann in der Arbeit. Und kann sich an den erfahrenen Kollegen orientieren.

Wie soll es sonst laufen?


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Pogge
Beitrag 02.12.2016, 17:47
Beitrag #19540


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Sollte man nach Lektüre dieses Threads nicht eher zum Ergebnis kommen, das ein junger Beamter bessere Arbeit machen würde, wenn er NICHT durch "erfahrene Kollegen" unterstützt wird? whistling.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 02.12.2016, 17:50
Beitrag #19541


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Meinst du das? think.gif


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MisterOJ
Beitrag 02.12.2016, 18:03
Beitrag #19542


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Zitat (Explosiv @ 02.12.2016, 17:11) *
Ich kann mir vorstellen, dass jemand, der in eine Stelle versetzt wird, in der man fundierte Kenntnisse der StVO samt Nebenbestimmungen haben muss, dort Gelegenheit erhält, diese Fundamente zu legen.

Das wäre dann eine Einarbeitung - setzt aber dort jemanden voraus, der:
a) Fachwissen hat
b) dieses weitervermittelt

Ansonsten versteh ich das nicht. Denn die SVB ist ja eine anordnende Behörde. Und die Person die anordnet sollte fachlich schon was von der Materie verstehen und wissen WAS er/sie da anordnet.


Ein Krankenhaus stellt ja auch keinen fachlich unbedarften Mitarbeiter als Chirurg ein, der dann am Patienten praktisch üben darf und sich somit sein Fachwissen nach&nach aneignet.
Oder eine Bäckerei stellt ja auch keinen Frühaufsteher als künftigen Bäcker ein um ihm dann im laufenden Betrieb das ABC des Backens beizubringen.
Und ich hab ja auch nicht nach der Schule gleich im Ing.-Büro angefangen, sondern hab erstmal meine Fachrichtung studiert...

Und sowas sollte imho auch bei einer Stelle in der SVB so sein...
(ansonsten wär´s ja ein SVb-Azubi den die da suchen)


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willi
Beitrag 02.12.2016, 18:42
Beitrag #19543


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Wer da anfängt hat studiert. Sonst fängt er da nicht an.
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Mr.T
Beitrag 02.12.2016, 19:14
Beitrag #19544


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Zitat (MisterOJ @ 02.12.2016, 18:03) *
Wenn ich dich richtig verstehe, hat dein Studium dich befähigt, deinen Job ohne Einarbeitung anzutreten. Finde ich toll. Es sollte also wesentlich mehr Spezial-Studiengänge geben, damit damit wir mehr Spezialisten bekommen. think.gif



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Gruß Mr.T

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MisterOJ
Beitrag 02.12.2016, 19:30
Beitrag #19545


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Zitat (Mr.T @ 02.12.2016, 19:14) *
Wenn ich dich richtig verstehe, hat dein Studium dich befähigt, deinen Job ohne Einarbeitung anzutreten.

Naja nicht ganz ohne Einarbeitung (in die Arbeitsabläufe meines Arbeitgebers) aber mit eisenbahnspezifischem Fachwissen, so dass ich schon wußte was eine Weiche ist, wie ein Gleis aufgebaut ist, welche Schotterstärke man einbaut, etc.
Denn genau das brauche ich für meine Tätigkeit.

Zitat (Mr.T @ 02.12.2016, 19:14) *
Es sollte also wesentlich mehr Spezial-Studiengänge geben, damit damit wir mehr Spezialisten bekommen. think.gif

Gibt es doch - jede Studienrichtung hat doch Spezialisierungen - ich z.B. habe mich im Eisenbahn spezialisiert.


btt: Die Stellenausschreibung list sich imho so, als ob jeder aus der Verwaltung - unabhängig von beruflicher Ausbildung und/oder vorhandemem Fachwissen - das machen könnte. Also jemand der vorher Wohgeldanträge bearbeitet hat macht dann küftig verkehrsrechtliche Anordnungen. Und DAS finde ich wacko.gif


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Explosiv
Beitrag 02.12.2016, 19:30
Beitrag #19546


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Zitat (MisterOJ @ 02.12.2016, 18:03) *
Zitat (Explosiv @ 02.12.2016, 17:11) *
Ich kann mir vorstellen, dass jemand, der in eine Stelle versetzt wird, in der man fundierte Kenntnisse der StVO samt Nebenbestimmungen haben muss, dort Gelegenheit erhält, diese Fundamente zu legen.

Das wäre dann eine Einarbeitung - setzt aber dort jemanden voraus, der:
a) Fachwissen hat
b) dieses weitervermittelt


Fast richtig. Man kann auch schlicht und ergreifend auf einen Lehrgang gehen, so denn einer angeboten wird. Im öffentlichen Dienst wird öfter mal die Stelle gewechselt, meist mit anderem Aufgabengebiet. Da ist es gang und gäbe, dass man das grundsätzliche Handwerkszeug mitbringt und fähig ist, sich in die neue Materie einzuarbeiten. Gerne mit Schulungen verbunden.

Zitat
Ansonsten versteh ich das nicht. Denn die SVB ist ja eine anordnende Behörde. Und die Person die anordnet sollte fachlich schon was von der Materie verstehen und wissen WAS er/sie da anordnet.


Ein Krankenhaus stellt ja auch keinen fachlich unbedarften Mitarbeiter als Chirurg ein, der dann am Patienten praktisch üben darf und sich somit sein Fachwissen nach&nach aneignet.
Oder eine Bäckerei stellt ja auch keinen Frühaufsteher als künftigen Bäcker ein um ihm dann im laufenden Betrieb das ABC des Backens beizubringen.
Und ich hab ja auch nicht nach der Schule gleich im Ing.-Büro angefangen, sondern hab erstmal meine Fachrichtung studiert...


Als Studierter solltest Du aber wissen, dass das Studium nicht in der Lage ist, einem alles an Wissen zu vermitteln, das man in seiner zukünftigen Tätigkeit braucht, sondern einen vielmehr dazu befähigen soll, sich den fehlenden Rest selbst zu erarbeiten. Und kluge Arbeitgeber schicken frische Absolventen erst mal noch zu weiterführenden Schulungen und lassen sie sich einarbeiten, bevor sie Gelegenheit haben, in falschem Vertrauen auf ihre Studienkenntnisse dicke Böcke zu schießen.

Zitat
Und sowas sollte imho auch bei einer Stelle in der SVB so sein...
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Erfahrene Fachkräfte fallen nicht vom Himmel, die muss man sich ranziehen.
Erinnert mich an einen älteren Kollegen, der immer auf uns Neuen herumhackte: "Wo ich früher gearbeitet habe, gab es sowas wie Euch nicht. Da kamen nur fertige Leute für die Arbeit in Frage."
Woher die kamen, konnte er mir aber nie beantworten.
Zwischen Ausbildung und Einarbeitung gibt es einen Unterschied.

Und ja, wenn man hier mitliest hat man manchmal den Eindruck, es wäre besser, wenn neue Kräfte sich nicht an den alten orientieren würden. crybaby.gif


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mir
Beitrag 02.12.2016, 19:50
Beitrag #19547


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In die StVO und die VwV sollte man sich relativ schnell einarbeiten können, wenn man die Basis-Grundlagen der Verwaltung gelernt hat. Viel schwieriger ist das für Leute, die z.B. in einem kleineren Landratsamt arbeiten, die haben einen Riesenbereich, den sie abdecken müssen.

Aber der Streit zwischen Technikern und Verwaltung ist eine gute Tradition. laugh2.gif


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Speichenkarussell
Beitrag 02.12.2016, 23:09
Beitrag #19548


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Zitat (MisterOJ @ 02.12.2016, 18:03) *
Ein Krankenhaus stellt ja auch keinen fachlich unbedarften Mitarbeiter als Chirurg ein, der dann am Patienten praktisch üben darf und sich somit sein Fachwissen nach&nach aneignet.
Doch. Nennt sich Weiterbildungsassistent. Oder wo, glaubst Du, könnte der vorher praktisch geübt haben???
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Schlepper
Beitrag 07.12.2016, 14:19
Beitrag #19549


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Ein VZ 274 agO, ein VZ 283 igO, ein VZ 310. Alle mit einem rotumrandeten ZZ "Wildvogel Geflügelpest Sperrbezirk".

Ich gehe davon aus, dass die Schilder nur aufgehängt wurden, wo gerade Platz war und für den gemeinen VT keine Bedeutung besitzen? think.gif


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Speichenkarussell
Beitrag 07.12.2016, 14:22
Beitrag #19550


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Solange die VT weder Geflügelhalter sind, noch Hund noch Katze dabei haben, sind die Schilder unbeachtlich.

Edith ergänzt: Die Wirkung der Schilder ergibt sich nicht aus der StVO, sondern aus den Seuchengesetzen.
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