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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
Wastl82
Beitrag 05.11.2016, 14:34
Beitrag #19451


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Das letzte Schilda sagt mir immerhin, dass ich über alle drei Ausfahrten des Kreisels (die, über die ich einfahre, nicht mitgezählt) zu überörtlichen Zielen komme. Sonst wäre ja irgendwo ein weißes Feld. Ist ja auch schon mal eine Information.


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Prince Kassad
Beitrag 05.11.2016, 15:08
Beitrag #19452


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Kennt ihr übrigens schon das wohl längste ZZ Deutschlands?

Wer's nicht lesen kann:

Zitat
18-9h
nur Bewohner
mit Parkausweis
9-18h 2 Stunden
Bewohner mit
Parkausweis FREI


Ich frage mich, ob man da beim OA argumentieren kann, man konnte das Schild wegen der unmöglich kleinen Schriftgröße nicht lesen?
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rapit
Beitrag 05.11.2016, 15:34
Beitrag #19453


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Der Bewohner, der da über Nacht seinen Parkausweis auslegt, ist selbst schuld wenn er alle 2 Stunden umparken und die Parkscheibe neu stellen muss.


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MisterOJ
Beitrag 06.11.2016, 15:10
Beitrag #19454


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Zitat (Mueck @ 17.10.2016, 11:44) *
Können sich Zusatzzeichen überhaupt auf "Verkehrslichter" statt Verkehrszeichen beziehen? Die §§ 37 und 39 geben das m.E. irgendwie nicht her ...

DOCH!!!


Zitat (rapit @ 04.11.2016, 16:03) *
Fundstücke zum Schmunzeln.

Naja man hatte sich wohl noch nicht auf die Zielblöcke einigen können, doch die Baufirma wollte den Wegweiser schon mal aufstellen...
... die Zielblöcke werden sicherlich noch ergänzt!! whistling.gif


OJ wavey.gif


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janr
Beitrag 06.11.2016, 17:30
Beitrag #19455


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Zitat (Prince Kassad @ 05.11.2016, 15:08) *
... das wohl längste ZZ Deutschlands? ...

Das ist ja klein im Gegensatz zu den Münchner ZZ laugh2.gif



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TNF
Beitrag 06.11.2016, 18:13
Beitrag #19456


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War im Schilderwerk grad zu jedem HVschild gibts so viele zz's mit so viel Text wie sie hinkriegen Tag?


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janr
Beitrag 06.11.2016, 18:15
Beitrag #19457


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Man will halt möglichst viel regeln um möglichst flexibel die Fläche zu Verfügung zu stellen.


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Heinz Wäscher
Beitrag 06.11.2016, 19:36
Beitrag #19458


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Und die 2 bzw. 2,20 m Abstand von der Unterkante zum Boden werden dort auch mit so einem Zusatzzeichen eingehalten?

Zitat (TNF @ 06.11.2016, 18:13) *
War im Schilderwerk grad zu jedem HVschild gibts so viele zz's mit so viel Text wie sie hinkriegen Tag?
Da ist noch ein ganz kleines Zeichen 314 auf dem Zusatzzeichen versteckt welches normalerweise viel größer sein muß.


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janr
Beitrag 06.11.2016, 19:52
Beitrag #19459


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Selbst wenn man das Mini-314 weg lässt gilt der Satz.

HV von bis, parken von bis mit Ausweis erlaubt. wavey.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 06.11.2016, 20:03
Beitrag #19460


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Da fehlt dann aber das Wörtchen "frei" ganz unten.


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hk_do
Beitrag 06.11.2016, 20:14
Beitrag #19461


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Zitat (MisterOJ @ 06.11.2016, 15:10) *
Zitat (Mueck @ 17.10.2016, 11:44) *
Können sich Zusatzzeichen überhaupt auf "Verkehrslichter" statt Verkehrszeichen beziehen? Die §§ 37 und 39 geben das m.E. irgendwie nicht her ...

DOCH!!!


Und woher weiß ich dann, ob das Zusatzzeichen nun für das darüber befindliche Verkehrszeichen oder die darunter befindlichen Lichtsignale gelten soll?! whistling.gif
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MisterOJ
Beitrag 06.11.2016, 20:31
Beitrag #19462


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Zitat (hk_do @ 06.11.2016, 20:14) *
Und woher weiß ich dann, ob das Zusatzzeichen nun für das darüber befindliche Verkehrszeichen oder die darunter befindlichen Lichtsignale gelten soll?! whistling.gif

Ganz einfach: Zusazuzeichen stehen unterm den Zeichen für das sie gelten...
Zitat (§39 @ Abs. (3))
Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen.
Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.


Nun alles klar?


OJ wavey.gif


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Explosiv
Beitrag 06.11.2016, 20:41
Beitrag #19463


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Nein. Da steht "in der Regel". Also gibt es Ausnahmen.
Die Frage ist also: ist es nach der Regel oder als Ausnahme zu sehen? whistling.gif

Praktikantenschrieb halt.


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MisterOJ
Beitrag 06.11.2016, 20:46
Beitrag #19464


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Zitat (Explosiv @ 06.11.2016, 20:41) *
Nein. Da steht "in der Regel". Also gibt es Ausnahmen.

Ja schon - nur aus welchen örtlichen Umständen muss man denn annehmen, das es eine ist? think.gif Imho kann es doch auch ne Regelsituation sein.

OJ wavey.gif


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rapit
Beitrag 07.11.2016, 10:01
Beitrag #19465


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Das Strab-Symbol-Zz hängt aber in der Regel darüber. Nur in der Regel über einem 205 und nicht über einem 306 think.gif


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rapit
Beitrag 07.11.2016, 20:33
Beitrag #19466


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Zum Lachen oder zum Weinen???

blink.gif think.gif wallbash.gif


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ukr
Beitrag 07.11.2016, 20:47
Beitrag #19467


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So dargestellt eh unverbindlich. Also zum Lachen!
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TNF
Beitrag 07.11.2016, 22:33
Beitrag #19468


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Was ist mit denn 2,1m gemeint, die Breite?


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hk_do
Beitrag 07.11.2016, 22:39
Beitrag #19469


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Ein Zusatzschild dieser Art bezeichnet den Abstand bis zum Beginn des Verbots. whistling.gif

(ja, die Breite)

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ulm
Beitrag 07.11.2016, 22:46
Beitrag #19470


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Gut, dass 2,20 Meter breite Motorräder mit Beiwagen und 2,50 Meter breite Pferdekutschen weiterfahren dürfen wallbash.gif

Wobei wir ja ohne photoshop-freies Beweisfoto ja eh nie glauben...
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hk_do
Beitrag 07.11.2016, 22:57
Beitrag #19471


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Fährt man aus Richtung Wuppertal in Richtung Eifel, begegnet einem ja plötzlich dieses Werk:



Mein erster Gedanke war "äh, ja, und wo soll der hin, der breiter ist?!" unsure.gif

Mein zweiter Gedanke war "och nö, jetzt steh ich gleich hinter dem Wohnmobil vor der geschlossenen Schranke!" blink.gif

Aber so schlimm kam es ja nicht, erstmal kam ja irgendwann später noch dieses:



Ich meine: damit kann man ja im Grunde arbeiten (von allen formalen Gegenargumenten mal abgesehen).

Kurz vor den Fahrbahnteilern dann noch dieses:



Auch hier macht es die Fahrstreifenbegrenzung ja formal illegal, einen etwaigen Fehler zu korrigieren whistling.gif

Breitenbeschränkung in Licht hatte man mir übrigens nicht präsentiert.


P.S.: die erste Tafel habe ich wirklich nicht verstanden. Zumal sie ja auch von der Breite her nicht zu den beiden anderen passt... think.gif
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 07.11.2016, 23:06
Beitrag #19472





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Wenn ich es richtig weiß, dann ist "Limburg Süd" hier nicht die gleichnamige Anschlussstelle der A3, sondern der gleichnamige Bahnhof. Weiß jemand, ob das Schild an rechtlich-öffentlicher Straße steht? Oder ist es Contipark-überwachtes Gelände im Eigentum der DB?

Ich frage mich allerdings, warum die Pendler zwingend spätestens in F, WI, MZ oder K aussteigen müssen.

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TNF
Beitrag 07.11.2016, 23:08
Beitrag #19473


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Die erste Tafel weist dich daraufhin das in 200m deine Fahrspur mit einer Breitenbegrenzung von 2,2m nach links verschwenkt wird.


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Mitleser
Beitrag 07.11.2016, 23:14
Beitrag #19474


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@Georg_g:

Das Parkhaus wird bei der DB nicht als "Parkangebot von DB Bahn Park" sondern als "weiteres Parkangebot" geführt.
Dafür taucht es auf der Seite der Stadt Limurg auf.

P.S.: Einstellbedingungen vor Ort
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oscar_the_grouch
Beitrag 07.11.2016, 23:22
Beitrag #19475


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Zitat (Prince Kassad @ 05.11.2016, 16:08) *
Kennt ihr übrigens schon das wohl längste ZZ Deutschlands?


Ich sehe du warst noch nie in Berlin

Zitat (ukr @ 07.11.2016, 21:47) *
So dargestellt eh unverbindlich. Also zum Lachen!


Apropo, gehe ich Recht in der Annahme, daß diese Zeichen im Tunnel einen Vorschlag darstellen? (Lassen wir die Überzeugungsarbeit am AGT mal außen vor, die wird bestimmt rapit erledigt)

Tiergartentunnel Berlin
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 07.11.2016, 23:25
Beitrag #19476





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Zitat (Mitleser @ 07.11.2016, 23:14) *
@Georg_g:

Danke. Die Einstellbedingungen vor Ort unterscheiden sich allerdings von jenen der Website. "Polizeibeamte in Uniform" werden beispielsweise nur auf der Website genannt. Dort ist auch von einer "Zielgruppe" die Rede, das würde ich eigentlich nicht als verbindliche Einschränkung ansehen. Insgesamt finde ich das ein etwas seltsames Konstrukt.
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TNF
Beitrag 08.11.2016, 11:35
Beitrag #19477


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Zitat (oscar_the_grouch @ 07.11.2016, 23:22) *
Apropo, gehe ich Recht in der Annahme, daß diese Zeichen im Tunnel einen Vorschlag darstellen? (Lassen wir die Überzeugungsarbeit am AGT mal außen vor, die wird bestimmt rapit erledigt)

Tiergartentunnel Berlin


Welche Zeichen, die Pfeile in dem Wegweiser?


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Mitleser
Beitrag 08.11.2016, 11:39
Beitrag #19478


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Die sind unproblematisch. Denn da es Dauerlichtzeichen und keine Verkehrszeichen sind, bedarf es keiner weißen Trägertafel.
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rapit
Beitrag 08.11.2016, 12:17
Beitrag #19479


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Nein, @oscar interessiert das 250er. Du weißt doch, was für Autos er beruflich fährt...


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MisterOJ
Beitrag 08.11.2016, 12:42
Beitrag #19480


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Zitat (rapit @ 07.11.2016, 10:01) *
Das Strab-Symbol-Zz hängt aber in der Regel darüber. Nur in der Regel über einem 205 und nicht über einem 306 think.gif

unsure.gif - hmm dann weiß ich auch nicht weiter... think.gif

Ich interpretiere mal...
.... der Autler hat zwar dank Z306 Vorfahrt; jedoch kommt ihm irgenwie ne Straba (die Vorrang hat) in die Quere ..

Zitat (hk_do @ 07.11.2016, 22:39) *
(ja, die Breite)

@hk_do: Woher willst du das wissen? unsure.gif


OJ wavey.gif


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hk_do
Beitrag 08.11.2016, 14:01
Beitrag #19481


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Ausschlussverfahren im Zusammenhang mir dem vermuteten Kontext...
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Heinz Wäscher
Beitrag 08.11.2016, 15:45
Beitrag #19482


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Zitat (TNF @ 08.11.2016, 11:35) *
Welche Zeichen, die Pfeile in dem Wegweiser?

links und rechts.

Da aber dort wohl alle Fahrzeugführer wissen dass bei einer "wirklichen" Tunnelsperrung die linksseitig zu sehende Schranke (mit einem Zeichen 250 whistling.gif ) den Weg versperrt soll man die restlichen Verkehrszeichen dort wohl nicht allzu ernst nehmen?!? thread.gif


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TNF
Beitrag 08.11.2016, 21:04
Beitrag #19483


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Bei dem Stoppschild könnte es ja sein das die Straße wo das hängt dort in eine andere Straße mündet.


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oscar_the_grouch
Beitrag 09.11.2016, 06:11
Beitrag #19484


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Zitat (rapit @ 08.11.2016, 13:17) *
Nein, @oscar interessiert das 250er. Du weißt doch, was für Autos er beruflich fährt...

war da nich was mit den 274ern? farblich etc?
oder hab ich grad Aussetzer
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Kuli
Beitrag 09.11.2016, 08:22
Beitrag #19485


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Die einzigen 274er die ich sehe sind die beiden mit "50", und die sehen recht gültig aus. Ist das eigentlich igo oder ago? Im ersten Fall sind sie überflüssig.

Zeichen 250 links finde ich merkwürdig, aber es ist ja eh auf einer gelben Trägertafel thread.gif
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Mitleser
Beitrag 09.11.2016, 08:51
Beitrag #19486


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Du stolperst bestimmt über die weiße "50", @oscar. Oder? Die ist aber iO, da bei leuchtenden Wechselverkehrszeichen schwarz und weiß invers dargestellt werden dürfen.
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rapit
Beitrag 09.11.2016, 09:56
Beitrag #19487


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Nö. Ziffern sind Schrift, und keine Symbole tongue.gif

Aber weil in B alles igO ist, wüsste ich nicht, warum man auch nur versuchen sollte, das einem Amtsrichter zu erklären?


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Mitleser
Beitrag 09.11.2016, 09:59
Beitrag #19488


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Nicht Symbol, sondern Sinnbild. Und die "50" ist ein Sinnbild. Denn sie steht für die zHg von 50 km/h - und nicht für eine simple "50". tongue.gif
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rapit
Beitrag 09.11.2016, 10:07
Beitrag #19489


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Die Argumentation funktioniert aber in der Praxis recht gut.

Vielleicht nur, weil ein Amtsrichter gar keine Zeit hat, sich angesichts der Drohung mit der Rechtsbeschwerde in einer Urteilsbegründung mit sowas argumentativ auseinanderzusetzen whistling.gif


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nibbler
Beitrag 09.11.2016, 15:29
Beitrag #19490


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Kann mir jemand erklären, was die Schildabrücke auf der A2 gestern von mir wollte?



Überholen von auf Grund des Schneefalls und nicht wintertauglicher Bereifung schleudernder Fahrzeuge verboten?
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durban
Beitrag 09.11.2016, 15:37
Beitrag #19491


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Ist doch klar: Verbot, schleudernden Fahrzeugen im Weg rumzustehen.


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Proxima Estación: Esperanza.
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thetdk
Beitrag 09.11.2016, 16:02
Beitrag #19492


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Auch wenn man von drei Schlangen verfolgt wird, darf man nicht über andere KFZ drüberfahren (auch mit SUVs nicht!)


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Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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rapit
Beitrag 09.11.2016, 20:15
Beitrag #19493


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Man darf nicht so dicht überholen, dass der andere ins Schleudern gerät. Und wenn man genau hinschaut, ist der Rote schon vorbei und schert offenbar zu dicht ein. Das ist gefährlich.

Galt aber garantiert nur auf einem Fahrstreifen, oder? laugh2.gif


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TNF
Beitrag 09.11.2016, 20:21
Beitrag #19494


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Sie wollte sagen das sie repariert werden muss.



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:-)
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nibbler
Beitrag 10.11.2016, 09:56
Beitrag #19495


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Ja, wurde nur zwischen linkem und mittlerem Fahrstreifen angezeigt. War aber auch gestern so zu sehen, ohne Schnee think.gif

Wenn bei den Schilderbrücken über Fahrstreifen rechts und mitte ein Tempolimit gezeigt wird, über dem linken Streifen aber nicht, wie schnell darf ich dort fahren? cool.gif
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rapit
Beitrag 10.11.2016, 10:07
Beitrag #19496


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Dann gilt dort das zuvor angeordnete, ggfls. Richtgeschwindigkeit.


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Kuli
Beitrag 10.11.2016, 10:09
Beitrag #19497


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Wenn es vorher kein Tempolimit gab: Richtgeschwindigkeit
Wenn es vorher ein Tempolimit gab, wird es kniffelig think.gif
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Johannes Travoltinge...
Beitrag 18.11.2016, 12:00
Beitrag #19498


Neuling


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Heute in der Stuttgarter Zeitung:

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.n...204c5da593.html

Da wäre ich auch runtergefahren ... laugh2.gif
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Speichenkarussell
Beitrag 18.11.2016, 12:07
Beitrag #19499


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Dann wärst Du auch trotz reichlich Pfosten und gut erkennbarer Fahrbahnbegrenzung da hin gefahren?
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Johannes Travoltinge...
Beitrag 18.11.2016, 13:11
Beitrag #19500


Neuling


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Zitat (Speichenkarussell @ 18.11.2016, 12:07) *
Dann wärst Du auch trotz reichlich Pfosten und gut erkennbarer Fahrbahnbegrenzung da hin gefahren?


Weshalb nicht ? Kommt darauf an, woher man kommt. Ob die Verkehrsfläche tatsächlich für Kfz gesperrt ist, sehe ich nirgends.

Vielleicht ist das ja ein Parkhaus für geländegängigen Lieferverkehr ??? think.gif

Aber was bedeutet denn das Parkhausschild tatsächlich ?
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