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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
steveluke
Beitrag 15.10.2016, 06:17
Beitrag #19401


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Gestern entdeckte ich eine Schildakombination, die mich ein wenig ratlos zurück ließ.

Standort ist eine innerörtliche und stark frequentierte, LZA-geregelte Kreuzung.
Ich fotografierte aus einem der vier Kreuzungsarme heraus, welcher als Sackgasse endet und über den nur die ca. 10 anliegenden Wohnhäuser erreicht werden können.
An (nur) diesem Kreuzungsarm ist also deutlich weniger los als bei den anderen drei.

Schaut euch die Fotos an:

Angehängte Datei  IMG_3437.jpg ( 110.47KB ) Anzahl der Downloads: 18


Hinter der LZA quert eine Bundesstraße, begleitet von einem parallel angelegten kombinierten Geh-/Radweg (benutzungspflichtig per Blauschild).


Es geht natürlich hierum:

Angehängte Datei  Ohne_Titel_2.jpg ( 93.98KB ) Anzahl der Downloads: 16


Worauf zum Teufel bezieht sich das befreiende ZZ 1022-10? Etwa auf die 2m dahinter stehende LZA?
Wie genau ist das untere ZZ "Richtung rechtsweisend" zu interpretieren?

Was wollte die anordnende Behörde eigentlich bezwecken?
Ich vermute, dass die am o.a. Standort befindliche Induktionsschleife zur Anforderung von "grün" von Fahrrädern nicht ausgelöst werden kann und man den Radfahrern die Weiterfahrt ohne unzumutbar lange Wartezeiten ermöglichen möchte.
Hierzu will sie den Radfahrern die Einfahrt bei "Rot" ermöglichen (ZZ 1022-10), jedoch durch ZZ 1000-20 das sofortige und ausschließliche Rechtsabbiegen auf den Radweg vorschreiben.

Die daraus resultierenden Fragen liegen auf der Hand:
Kann/Darf die Behörde eine Vorfahrtregelung durch LZA durch das o.a. ZZ für einzelne Fahrzeugarten quasi außer Kraft setzen?
Wie steht sie zu dem Umstand, dass der Querverkehr (Fahrbahn und Sonderweg) gleichzeitig "grün" hat?
Enthält das ZZ 1000-20 überhaupt irgendeine Anordnung zur vorgeschrieben Fahrtrichtung?

blink.gif




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willi
Beitrag 15.10.2016, 08:23
Beitrag #19402


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Warum so kompliziert? Mit der Ampel hat das doch nichts zu tun.
Ich lese da nur einen Hinweis, dass sich rechts ums Eck ein nicht benutzungspflichtiges für Radfahrer erlaubt befahrbares Gebilde befindet.
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steveluke
Beitrag 15.10.2016, 08:33
Beitrag #19403


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@Willi: Ich lese "Radfahrer frei".
Wovon werden Radfahrer befreit?


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willi
Beitrag 15.10.2016, 08:44
Beitrag #19404


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Von dem Verbot linke Radwege zu benutzen.
Zitat (StVO § 2 (4) Satz 3)
Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist.

In Verbindung mit einem Z1000-20 ist das aber nur ein Hinweis und sonst nix.



Edit: Falls es sich auf den im Text erwähnten blaubeschilderten Radweg beziehen sollte, dann müsste da allerdings ein Z237/240/241 mit Z 1000-20 hin.
Was auch immer sonst noch damit gemeint sein könnte, auf die Ampel hätte ich das jetzt nie bezogen. think.gif
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steveluke
Beitrag 15.10.2016, 08:51
Beitrag #19405


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Vorab: Ich werde mir die Beschilderung - auch und gerade im Verlauf der übergeordneten Straße- morgen nochmal genauer anschauen. Insbesondere ob die Blauschilder da noch stehen, wovon ich ausgegangen bin.

Dennoch bleibt auch bei deiner Erklärung für mich die Frage, warum der Pfeil im 2. ZZ nach rechts zeigt, also in eine Fahrtrichtung, für die der Radweg sowieso freigegeben ist. Da bedarf es doch keiner befreienden Regelung?
Es kann auch sein, dass ich begriffsstutzig bin oder wir aneinander vorbei schreiben.


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willi
Beitrag 15.10.2016, 09:06
Beitrag #19406


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Zitat (steveluke @ 15.10.2016, 09:51) *
Dennoch bleibt auch bei deiner Erklärung für mich die Frage, warum der Pfeil im 2. ZZ nach rechts zeigt, also in eine Fahrtrichtung, für die der Radweg sowieso freigegeben ist. Da bedarf es doch keiner befreienden Regelung?
In Verbindung mit dem Z1000-20 ist das meiner Ansicht keine befreiende Regelung, sondern nur ein Hinweis auf eine Ebensolche in Pfeilrichtung.

Ob eine solche Auslegung vor Ort irgendeinen Sinn macht will ich damit garnicht beurteilen. Vielleicht bezieht sich das Radfahrer frei ja auch auf die Parkplätze im Vordergrund. laugh2.gif
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Mitleser
Beitrag 15.10.2016, 09:08
Beitrag #19407


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Gewollt war offenbar ein Grüner Blechpfeil - nur für Radler.
Erreicht wird die damit vergleichbare Regelung mit der Kombi aber nicht.
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steveluke
Beitrag 15.10.2016, 09:13
Beitrag #19408


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Zitat (Mitleser @ 15.10.2016, 10:08) *
Gewollt war offenbar ein Grüner Blechpfeil - nur für Radler.

So denke ich das auch.

Ich werde nächste Woche mal beim Ordnungsamt nachfragen.
Erhoffe mir aber wenig Erhellung, weil die Damen und Herren dort oftmals recht eigenwillige Ansichten haben…


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willi
Beitrag 15.10.2016, 09:16
Beitrag #19409


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Zitat (Mitleser @ 15.10.2016, 10:08) *
Gewollt war offenbar ein Grüner Blechpfeil - nur für Radler.
blink.gif
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Explosiv
Beitrag 15.10.2016, 14:42
Beitrag #19410


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Ich seh das als Hinweis, dass man als Radfahrer, der nach rechts abbiegen will, nicht auf die querende Fahrbahn einbiegen muss, sondern wahlweise auch den rechten Gehweg benutzen darf.
Wäre zwar eine schlechte Wahl, da man dort nur Gast ist und sich unterordnen muss, aber für den einen oder anderen unsichern Radler vielleicht in Ordnung.
Sollte sich dort aber ein benutzungspflichtiger Rad/Gehweg befinden, ist die Beschilderung grob falsch und missverständlich.
Ich würde dort als rechtsabbiegewilliger Radler nach rechts auf die Fahrbahn einbiegen und nicht nach Schildern suchen, die einen benutzungspflichtigen Radweg anzeigen. Was ich sowieso nicht mache. Aber das ist ne andere Baustelle.


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Dirk-
Beitrag 15.10.2016, 19:05
Beitrag #19411


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Ich sehe das so, das den Radlern hier erlaubt werden soll, was sie ohnehin machen: Ohne Beachtung der Ampel bzw Stopschild, nach rechts abbiegen.


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Alles, was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch. Rene Descartes, 1596-1650
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Mueck
Beitrag 16.10.2016, 01:02
Beitrag #19412


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Zitat (Explosiv @ 15.10.2016, 15:42) *
Ich seh das als Hinweis, dass man als Radfahrer, der nach rechts abbiegen will, nicht auf die querende Fahrbahn einbiegen muss, sondern wahlweise auch den rechten Gehweg benutzen darf.
...
Ich würde dort als rechtsabbiegewilliger Radler nach rechts auf die Fahrbahn einbiegen und nicht nach Schildern suchen, die einen benutzungspflichtigen Radweg anzeigen.
Zitat (Dirk- @ 15.10.2016, 20:05) *
Ich sehe das so, das den Radlern hier erlaubt werden soll, was sie ohnehin machen: Ohne Beachtung der Ampel bzw Stopschild, nach rechts abbiegen.
Je nach Laune würde ich mir unter diesen beiden naheliegenden und völlig einfeutigen Interpretationen die jeweils nach Tagesform passendere aussuchen .... whistling.gif
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Explosiv
Beitrag 16.10.2016, 08:51
Beitrag #19413


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Da die Zz nicht am Ampelmast hängen, halte ich die Interpretation, dass die rechtsabbiegenden Radler von der Ampelregelung ausgenommen werden sollen, für abwegig.


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Mueck
Beitrag 16.10.2016, 11:33
Beitrag #19414


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Zitat (Explosiv @ 16.10.2016, 09:51) *
Da die Zz nicht am Ampelmast hängen,
Aproüos Zz am Ampelmaste ...
Was sagen denn die beiden zu erahnenden Vertreter der direkt angeschraubten Gattung aus?
Mir dünkt, da kämen auch zwei höchstinteressante Schildas zum Vorschein ... thread.gif
Zitat (Explosiv @ 16.10.2016, 09:51) *
halte ich die Interpretation, dass die rechtsabbiegenden Radler von der Ampelregelung ausgenommen werden sollen, für abwegig.
Eigentlich sind bei diesem Schilda strenggenommen alle Interpretationen abwegig, das ist also kein Argument gegen nützliche Auslegungen ... thread.gif
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steveluke
Beitrag 16.10.2016, 12:57
Beitrag #19415


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Zitat (Mueck @ 16.10.2016, 12:33) *
Was sagen denn die beiden zu erahnenden Vertreter der direkt angeschraubten Gattung aus?
Mir dünkt, da kämen auch zwei höchstinteressante Schildas zum Vorschein ... thread.gif


Das sind jeweils:

Angehängte Datei  Bildschirmfoto_2016_10_16_um_13.55.48.jpg ( 16.87KB ) Anzahl der Downloads: 6


Das vordere (und somit seitlich zu erkennende) Radsymbol ist allerdings von einem Spaßvogel überklebt worden.


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Mueck
Beitrag 17.10.2016, 00:02
Beitrag #19416


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Hier waren Bastler am Werk ... thread.gif
- Schön gelungene Umlaufsperre gegen die pöhzen Radler mit guter Wrkung ... oder so ...
- Kleines Radelverbot aus dem Photohop ganz nach den Vorschriften der StVO ... crybaby.gif
- Alleinstehendes Zz mit daher hoher Rechtswirkung ... oder auch nicht ...?! whistling.gif


Dem Radler kann vermutlich rechtlich nix passieren?


Kann man da durch Zuladen von Helium eigentlich was deichseln bei den dreien? thread.gif
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hk_do
Beitrag 17.10.2016, 00:13
Beitrag #19417


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Helium ist da nicht die Lösung.

Das Problem ist ja, dass da irgendein Trottel eine Bank, einen Findling und ein Schild in den Weg gestellt hat. Diese verhindern nun, dass die drei abgebildeten Fahrzeuge die öffentliche Grünfläche wieder verlassen können.

(über die benachbarte Fahrbahn geht es ja nicht, dafür sind die Fahrzeuge zu schwer)

Oder anders ausgedrückt: vermutlich kostet das Parken auf der Grünfläche nach der Grünflächen- oder Landschaftsschutz-Satzung mehr als die 20 Euro, die für das Befahren der Straße mit dem zu schweren Fahrzeug fällig wären.


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Reinheit
Beitrag 17.10.2016, 00:21
Beitrag #19418


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Gilt dieses Verkehrszeichen eigentlich überhaupt für die Fahrbahn? Es sollte doch rechts daneben stehen. So gilt es doch für einen Teil des Grünstreifens wegen dessen uzureichender Befestigung, oder?


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Ich hab jeden Tag Ostern. Irgendwas such ich immer.
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Wastl82
Beitrag 17.10.2016, 04:40
Beitrag #19419


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Verkehrszeichen stehen regelmäßig rechts. Außer, sie stehen links.


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Zur Zeit ohne Punkte in Flensburg
Unterwegs mit Nissan Micra K11 EZ 95 (RIP), W212 als E350 BlueEfficiency (verkauft), VW e-up!, Tourenrad Falter U8.0, einem Faltrad, ...
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 17.10.2016, 04:59
Beitrag #19420





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Zitat (Mueck @ 17.10.2016, 01:02) *
Kann man da durch Zuladen von Helium eigentlich was deichseln bei den dreien?

Nein, weil auch nach der Zuladung von Helium die Masse nicht geringer wird. Wenn das Fahrzeug mehr als 1 t Masse hat, kannst du Helium reinpumpen, wie du willst - die Masse wird nicht kleiner.
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Pogge
Beitrag 17.10.2016, 06:26
Beitrag #19421


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Die Luft im Auto zählt aber auch mit zur Masse! wavey.gif
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mkossmann
Beitrag 17.10.2016, 07:07
Beitrag #19422


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Nein, das Helium muss man anders einsetzen: In einen Ballon pumpen und das Auto an diesen hängen. Damit kann man dann das Auto in Bereiche schaffen, wo keine Gewichtsbegrenzung gilt. narr.gif
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Mitleser
Beitrag 17.10.2016, 07:33
Beitrag #19423


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Zitat (steveluke @ 16.10.2016, 13:57) *
Zitat (Mueck @ 16.10.2016, 12:33) *
Was sagen denn die beiden zu erahnenden Vertreter der direkt angeschraubten Gattung aus?
Mir dünkt, da kämen auch zwei höchstinteressante Schildas zum Vorschein ... thread.gif


Das sind jeweils:

Angehängte Datei  Bildschirmfoto_2016_10_16_um_13.55.48.jpg ( 16.87KB ) Anzahl der Downloads: 6


Das vordere (und somit seitlich zu erkennende) Radsymbol ist allerdings von einem Spaßvogel überklebt worden.

crybaby.gif Wobei think.gif Passt (noch). Bis 31.12. ist es der Hinweis, auf den (ausgelegten) Inhalt der StVO. Erst danach ist es nur Blech.

ranting.gif
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Mueck
Beitrag 17.10.2016, 11:44
Beitrag #19424


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Können sich Zusatzzeichen überhaupt auf "Verkehrslichter" statt Verkehrszeichen beziehen? Die §§ 37 und 39 geben das m.E. irgendwie nicht her ... Und wenn, dann bezögen sie sich doch eh nur auf das unmittelbare darüber, dem Grünlicht, oder? whistling.gif
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Speichenkarussell
Beitrag 17.10.2016, 11:46
Beitrag #19425


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"in der Regel" laugh2.gif
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Mueck
Beitrag 17.10.2016, 12:00
Beitrag #19426


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Immer diese Frauenprobleme ...
Na gut, dann beziehe ich das halt auf das Vz UNTER diesem Zz ... whistling.gif

Das mit der Regel bezieht sich übrigens nur auf die unten/oben-Frage, bei der übrigens die Ausnahmen von der Regel alle explizit in der StVO aufgeführt sind. Das "unmittelbar" hat kein "in der Regel" davor!

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 18.10.2016, 10:29
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Nerari
Beitrag 17.10.2016, 19:29
Beitrag #19427


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Heute in der Stadt gesehen:



auf was sich das Zusatzschild vermutlich beziehen soll, sieht man in der Gesamtansicht:



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Alex79
Beitrag 19.10.2016, 21:10
Beitrag #19428


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Hab bei uns auch mal was gefunden.

Keine Ahnung was die von einem wollen.
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Mitleser
Beitrag 19.10.2016, 21:14
Beitrag #19429


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Was die wollen ist mir klar. Aber auch, dass sie es so nicht hinbekommen.
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ukr
Beitrag 19.10.2016, 21:58
Beitrag #19430


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Zumal die Thematik mit der nunmehr seit 12 Jahren abgelaufenen Schonfrist für die "Anwohner-Schilder" auch an der Behörde vorbeigegangen ist. whistling.gif
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Alex79
Beitrag 20.10.2016, 06:04
Beitrag #19431


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Zitat (Mitleser @ 19.10.2016, 22:14) *
Was die wollen ist mir klar. Aber auch, dass sie es so nicht hinbekommen.

Mir ehrlich gesagt nicht.
1. Das was mit dem Anwohnerschild.
Dürfen die Anwohner mit Parkausweis hier schneller fahren? biggrin.gif
2. Das "Parken in gekennzeichneten Fläche erlaubt" beinhaltet ja schon das VZ Verkehrsberuhigter Bereich.
@ ukr was meinst du mit den Anwohnerschildern?

Naja, "meine" Stadt hats eh nicht so mit Verkehrsschildern.
Vor gar nicht langer Zeit haben sie munter an Kreuzungen Sperrflächen VZ298 gepinselt, meinen tun sie wahrscheinlich VZ299.
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Mitleser
Beitrag 20.10.2016, 07:14
Beitrag #19432


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Was die Stadt will ist klar. Ok, nicht ganz, es gibt zwei Alternativen:
  1. Jedermann darf in die Straße nach den VBB-Regeln einfahren. Parken dürfen aber nur die Parkausweisinhaber und das nur in den gekennzeichneten Flächen.
  2. Nur die Parkausweisinhaber dürfen einfahren und dann auch nur in den gekennzeichneten Flächen parken.

Bereits seit vielen vielen Monden heißt es nicht mehr Anwohner, sondern Bewohner. Eine Änderung der StVO und der Beschilderung war nach einer entsprechenden Entscheidung des BVerwG notwendig.
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rapit
Beitrag 21.10.2016, 16:49
Beitrag #19433


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Zitat (Mitleser @ 20.10.2016, 08:14) *
Bereits seit vielen vielen Monden heißt es nicht mehr Anwohner, sondern Bewohner.

Aber nicht, wenn das Zz unter Vz 250/260 als Alternative zum "Anlieger frei" benutzt wird. Denn da gibt es nur Rechtsprechung zu "Anwohner frei". Deswegen könnte es durchaus sein, dass nur Anwohner reinfahren dürfen sollen... crybaby.gif


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columbo
Beitrag 24.10.2016, 10:45
Beitrag #19434


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Zitat (Alex79 @ 20.10.2016, 07:04) *
1. Das was mit dem Anwohnerschild.
Dürfen die Anwohner mit Parkausweis hier schneller fahren?


Klar. Für die ist es ja kein VBB. Steht doch da.
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rapit
Beitrag 24.10.2016, 13:33
Beitrag #19435


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Gemeint ist sicher, dass Anwohner gefälligst am Straßenrand zu laufen haben und Anwohnerkinder da nicht spielen dürfen. narr.gif


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columbo
Beitrag 24.10.2016, 14:48
Beitrag #19436


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Haltstopp, ich hab's ja falsch gelesen.

Die Anwohner ohne Parkausweis und die Nichtanwohner dürfen hier schneller fahren.
Für Anwohner mit Parkausweis hingegen ist es ein VBB.

Da kann man jetzt auch nicht behaupten, 99% würden verstehen, dass das nicht so gemeint ist, denn es steht ja ausdrücklich da.
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hk_do
Beitrag 29.10.2016, 23:35
Beitrag #19437


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Dieses Leitmal entspricht auch nicht so ganz den im Straßenverkehr üblichen Regeln:

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ulm
Beitrag 30.10.2016, 07:53
Beitrag #19438


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...ist ja auch kein Leitmal, sondern ein rot-weiß-rotes Mastschild der DB. Gehört normalerweise an ein Hauptsignal smartass.gif
Zitat
An einem mit diesem Mastschild gekennzeichneten Lichtsignal dürfen Züge nur auf Zs 1, Zs 7, Zs 8, mündlichen Auftrag bei vorhandenem Zs 12 oder auf schriftlichen Befehl vorbeifahren. Rangierfahrten dürfen nur mit Zustimmung des zuständigen Weichenwärters vorbeifahren.
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rapit
Beitrag 30.10.2016, 14:22
Beitrag #19439


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Schienenfahrzeuge, die zwischen den Gleisen und dem Rhein auf der Straße fahren, müssen jedenfalls dort anhalten.


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MisterOJ
Beitrag 31.10.2016, 19:43
Beitrag #19440


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Zitat (hk_do @ 30.10.2016, 00:35) *
Dieses Leitmal entspricht auch nicht so ganz den im Straßenverkehr üblichen Regeln:

Weil´s schief steht? think.gif


btw: was hat ein Signal-Mastschild dort zu suchen??? blink.gif
(lag dort mal ein Gleis?)


SOWAS:
Zitat
An einem mit diesem Mastschild gekennzeichneten Lichtsignal dürfen Züge nur auf Zs 1, Zs 7, Zs 8, mündlichen Auftrag bei vorhandenem Zs 12 oder auf schriftlichen Befehl vorbeifahren. Rangierfahrten dürfen nur mit Zustimmung des zuständigen Weichenwärters vorbeifahren.

wäre ja an Ampel nicht verkehrt. narr.gif


OJ wavey.gif


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rapit
Beitrag 03.11.2016, 14:32
Beitrag #19441


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Wikipedia-Netzfund laugh2.gif


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MisterOJ
Beitrag 03.11.2016, 16:12
Beitrag #19442


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Zitat (rapit @ 03.11.2016, 14:32) *

blink.gif blink.gif Ähm wie jetzt.....

@rapit: Du scheinst wohl grad unter akutem Klientenmangel zu leiden?
(oder woher nimmst du die Zeit für solche Suchereien?? unsure.gif )


OJ


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rapit
Beitrag 03.11.2016, 16:18
Beitrag #19443


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Sowas darf man nicht suchen. Das fällt einem bei anderen Suchen zufällig vor die Augen.

Klientenmangel würde ich mir gerade wünschen.


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MisterOJ
Beitrag 04.11.2016, 08:20
Beitrag #19444


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Moin moin ,

Zitat (rapit @ 03.11.2016, 16:18) *
Sowas darf man nicht suchen.

blink.gif

Zitat (rapit @ 03.11.2016, 16:18) *
Das fällt einem bei anderen Suchen zufällig vor die Augen.

WIE entdeckt man sowas zufällig??? unsure.gif

Zitat (rapit @ 03.11.2016, 16:18) *
Klientenmangel würde ich mir gerade wünschen.

@rapit: Aja - soll ich dir bissl Arbeit abnehmen? unsure.gif
Oder brauchste was zum trösten ?


OJ


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Speichenkarussell
Beitrag 04.11.2016, 09:12
Beitrag #19445


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Zitat (MisterOJ @ 04.11.2016, 08:20) *
Zitat (rapit @ 03.11.2016, 16:18) *
Das fällt einem bei anderen Suchen zufällig vor die Augen.

WIE entdeckt man sowas zufällig??? unsure.gif

Wenn man den nächsten Urlaub im Baltikum plant, z.B.?
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MisterOJ
Beitrag 04.11.2016, 13:18
Beitrag #19446


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Zitat (Speichenkarussell @ 04.11.2016, 09:12) *
Wenn man den nächsten Urlaub im Baltikum plant, z.B.?

Woran erkennst du DAS?? blink.gif
(oder heißt du etwa @mapleser? shutup.gif )


OJ wavey.gif


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Kuli
Beitrag 04.11.2016, 13:24
Beitrag #19447


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Indem er die Bild-URL bei Google eingibt: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Schilde...n_R%C4%ABga.jpg
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Mitleser
Beitrag 04.11.2016, 13:25
Beitrag #19448


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Weil "Riga" in Lettland liegt. Was gemäß hM zum Baltikum gehört.

P.S. @Kuli: Es steht sogar schon in der URL.
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Heinz Wäscher
Beitrag 04.11.2016, 13:49
Beitrag #19449


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Zitat (MisterOJ @ 04.11.2016, 13:18) *
Woran erkennst du DAS?? blink.gif

Vielleicht auch an den Oberleitungen im Bild: Wikipedia think.gif


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rapit
Beitrag 04.11.2016, 16:03
Beitrag #19450


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Beim FLVBW gibt es auch immer wieder schöne* Fundstücke zum Schmunzeln.

*Wobei hier ja noch die Beschilderung der "Vorfahrtsstraße" 301mal schlimmer ist, als die Seitenverwechslung beim 205. wallbash.gif


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