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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
Heinz Wäscher
Beitrag 26.09.2016, 17:07
Beitrag #19351


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Woher weiß der unbedarfte, osteuropäische LKW-Fahrer jetzt dass diese Verkehrszeichen nicht ernst gemeint sind sondern nur eine Vorankündigung darstellen sollen und erst die identischen Verkehrszeichen, die im weiteren Streckenverlauf folgen, verbindlich sind? think.gif


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ukr
Beitrag 26.09.2016, 18:18
Beitrag #19352


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Zeichen 101 arrrgggg!!!! ranting.gif
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rapit
Beitrag 26.09.2016, 19:04
Beitrag #19353


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Aber immerhin nur temporär aufgestellt. Und: Die war einsturzgefährdet. Das war gefährlich! Nee, stimmt nicht. Eigentlich ist sie immer noch einsturzgefährdet shutup.gif


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nibbler
Beitrag 28.09.2016, 21:57
Beitrag #19354


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Zitat (nibbler @ 30.05.2016, 22:48) *
An dieser Stelle wurde die Fahrbahn erneuert.


Vorher war die Markierung so:


Jetzt mit der neuen Markierung sieht es wie folgt aus. think.gif

Hierzu noch ein Nachtrag. Vor kurzem wurde der Fehler korrigiert:

Das ist nicht übergepinselt sondern abgefräst und neu asphaltiert. Und das auf dem schönen neuen Asphalt ranting.gif crybaby.gif
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Speichenkarussell
Beitrag 29.09.2016, 11:25
Beitrag #19355


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Ist das richtig so?

Bundesstraßen-Beschilderung auf der Autobahn?
gefolgt von
Mal abgesehen vom nicht ganz identischen Regelungsgehalt der beiden Ankündigungen.

Wattestäbchen-Fallen auf der Autobahn?







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janr
Beitrag 29.09.2016, 11:30
Beitrag #19356


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Das mit der Bundesstraße ist doch eine Info, daß LKWs auf der B9 nicht fahren können.

Der Geradeauspfleil sagt einem, daß man auf der Fahrbahn bleiben muß und nicht abbiegen darf.
Die Fahrbahn geht hier zwar nicht stangengerade sondern in Bögen aber dasmacht ja nix.

Zwei 250er stehen rechts vom gemeinten Bereich. Das vorletzte ist wirklich verwirrend.


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Mitleser
Beitrag 29.09.2016, 11:33
Beitrag #19357


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Weit über 99% aller VT interpretieren die letzten vier Bilder im Sinne der StVB / StBB / des Absicherers / ... Dennoch sind sie formal alle vier falsch und führen zu vermeintlichen Verstößen.
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janr
Beitrag 29.09.2016, 11:37
Beitrag #19358


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Das mit dem 209-30 auch? think.gif

Ich finde es bezieht sich nicht auf die Hauptfahrbahn der AB sondern auf die Nebenfahrbahn der Ausfahrt.

Der Pfeil muß ja nicht so verschwenkt wie der Streckenverlauf sein, es sagt ja nur das Verlassen (Abbiegen) wäre verboten.


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rapit
Beitrag 29.09.2016, 11:38
Beitrag #19359


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Die letzten beiden 250er stehen, den Fußplatten zurfolge, wenigstens im 45°-Winkel, mehr als üblich.

Der Rest, naja... wallbash.gif

Zitat (janr @ 29.09.2016, 12:37) *
Das mit dem 209-30 auch? think.gif

ja, auch das, das steht zu weit vorne, daher verbietet es (an der Stelle noch) das Benutzen der Ausfahrt.

Wie aber in ganz Bayern auf BABs als Festbeschilderung anzutreffen...


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janr
Beitrag 29.09.2016, 11:41
Beitrag #19360


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Zitat (rapit @ 29.09.2016, 12:38) *
...
ja, auch das, das steht zu weit vorne, ...

Nur wo hätte man es hinstellen sollen. Das Stop-Schild ist ja die Baustellen-Ein-&-Ausfahrt, wie ich annehme, und dort sollen die anderen nicht abbiegen.

Stünde es weiter vorne, würde es in der Ausfahrt stehen und keiner käme raus.
Ist halt ein Kompromiss.


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rapit
Beitrag 29.09.2016, 11:53
Beitrag #19361


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Zitat (janr @ 29.09.2016, 12:41) *
Nur wo hätte man es hinstellen sollen.

weiter hinten, ungefähr so (nur etwas gedreht)


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Mitleser
Beitrag 29.09.2016, 11:53
Beitrag #19362


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Man könnte es 10/15 m weiter aufstellen. Also unmittelbar vor die Baustellenausfahrt. Und somit nach dem Verlassen / Abbiegen von der durchgehenden Straße.

Oder man lässt es einfach weg. Fahrstreifenbegrenzungslinien und Baken geben eh die Fahrlinie vor und untersagen das Einfahren in den Baustellenbereich.
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Heinz Wäscher
Beitrag 29.09.2016, 11:57
Beitrag #19363


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Zitat (janr @ 29.09.2016, 12:41) *
Nur wo hätte man es hinstellen sollen. Das Stop-Schild ist ja die Baustellen-Ein-&-Ausfahrt, wie ich annehme, und dort sollen die anderen nicht abbiegen.

Man sollte den Bereich der Ausfahrt eindeutig so gestalten, dass die Fahrzeugführer die BAB sicher an der vorgesehen Stelle verlassen können. Das erreicht man am Besten mit eindeutigen gelben Markierungen und ausreichend vorhandenen und richtig aufgestellten rot-weißen Verkehrszeichen aus Anlage 4 StVO.

Zitat (janr @ 29.09.2016, 12:30) *
Das mit der Bundesstraße ist doch eine Info, daß LKWs auf der B9 nicht fahren können.

So fördert man aber nicht gerade die Akzeptanz von besonders wenn diese zur Sperrung von maroden Brückenbauwerken aufgestellt worden sind.

Man hätte besser noch einen mit aufbringen lassen sollen.


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Speichenkarussell
Beitrag 29.09.2016, 12:00
Beitrag #19364


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Zitat (janr @ 29.09.2016, 12:30) *
Das mit der Bundesstraße ist doch eine Info, daß LKWs auf der B9 nicht fahren können.
Das soll es sein. Und ist es das auch? Wird denn die Wirkung von Vz 250 aufgehoben durch das kleine Vz 401 darüber? think.gif
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Kuli
Beitrag 29.09.2016, 12:01
Beitrag #19365


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Zitat (janr @ 29.09.2016, 12:30) *
Das mit der Bundesstraße ist doch eine Info, daß LKWs auf der B9 nicht fahren können.
Nö.

Das ist eine weiße Trägertafel, die dem VT signalisiert:

- Er befindet sich (von hier an) auf einer Bundesstraße
- Er darf mit seinem LKW > 7,5t nicht passieren, es sei denn, er ist Anwohner oder Lieferverkehr.

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janr
Beitrag 29.09.2016, 12:10
Beitrag #19366


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Zitat (rapit @ 29.09.2016, 12:53) *
... ungefähr so ...
Auch gut. Interessant wäre jetzt was denn im Plan drin steht wo es stehen soll wink.gif


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Speichenkarussell
Beitrag 29.09.2016, 12:23
Beitrag #19367


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Wer wäre denn hier zuständig?
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Heinz Wäscher
Beitrag 29.09.2016, 12:30
Beitrag #19368


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Meinst du die mit 16 numerierte Ausfahrt?


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Mitleser
Beitrag 29.09.2016, 12:33
Beitrag #19369


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Die StBB. Also LBV-SH.
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Speichenkarussell
Beitrag 29.09.2016, 12:36
Beitrag #19370


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Zitat (Heinz Wäscher @ 29.09.2016, 13:30) *
Meinst du die mit 16 numerierte Ausfahrt?

yes.gif Ansicht von Süden.
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rapit
Beitrag 29.09.2016, 13:29
Beitrag #19371


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Zitat (Speichenkarussell @ 29.09.2016, 13:00) *
Wird denn die Wirkung von Vz 250 aufgehoben durch das kleine Vz 401 darüber? think.gif

Nein, aber durch die kleine schwarze Schrift darunter... whistling.gif
Denn dadurch ist es keine weiße Trägertafel mehr, und nur auf der könnten ja wirksam Vz aufgebracht sein [/korinthenkack]

Hilft alles nichts bei der nächsten Konstrukion ohne weißen Hintergrund crybaby.gif


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dazydee
Beitrag 29.09.2016, 17:08
Beitrag #19372


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Nene, das weiße große ist das "Annwohner Liferverkehr frei"-ZZ. Auf ihm sind die anderen VZ angebracht.

Damit befindet sich das ZZ, wie von der StVO gefordert, unmittelbar unter dem VZ auf das es sich bezieht ("unter" als Gegenteil von "auf")


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Nulla poena sine lege
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Heinz Wäscher
Beitrag 29.09.2016, 20:35
Beitrag #19373


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Wurden aus "Anwohner" nicht bereits vor geraumer Zeit "Bewohner" think.gif


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rapit
Beitrag 29.09.2016, 20:37
Beitrag #19374


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Nur wennse parken


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janr
Beitrag 29.09.2016, 20:57
Beitrag #19375


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Zitat (Heinz Wäscher @ 29.09.2016, 21:35) *
Wurden aus "Anwohner" nicht bereits vor geraumer Zeit "Bewohner" think.gif

Und wenn es um Parkerulaubnisse geht die mehrere Straßén umfasst. Also ein Park-Gebiet.

Anwohner hätten meinen können, daß der Nachbar um die Ecke nicht vor deren Haus parken darf und so wurde aus "Anwohner" "Bewohner".
Anwohner der Straße und Bewohner des Gebietes. wink.gif


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Prince Kassad
Beitrag 02.10.2016, 16:59
Beitrag #19376


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Wer sich über marode Brücken beschwert, kann froh sein, dass es bei ihm nicht so aussieht.
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Mueck
Beitrag 02.10.2016, 18:13
Beitrag #19377


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Mir lag schon die Frage auf den Tasten, ob da auch Jogger geblitzt werden, aber "Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht schneller als mit der jeweils angegebenen Höchstgeschwindigkeit fahren." thread.gif
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MisterOJ
Beitrag 02.10.2016, 23:57
Beitrag #19378


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Zitat (hk_do @ 22.09.2016, 23:06) *
Wirklich herzallerliebst ist aber der Kreisverkehr um die Ecke. Da muss man sich wirklich mal zwei bis fünf Minuten Zeit nehmen, und die komplette Beschilderung aus allen Richtungen auf sich wirken lassen blink.gif

Das DING sieht mir eher wie schnell hingeschustert aus. Man sieht noch die alten Fahrbahnmarkierungs-Reste...

Imho ist das dort undurchdachter Murks... wallbash.gif

- Was sollen dort die Erklärbär-"Planskizzen"?
- und steht an der einen Kreiselausfahrt Z267?? (mit div. Zz)


Zitat (Speichenkarussell @ 26.09.2016, 15:25) *
Und was ist von solchen Sperrflächen zu halten?

Na das man die nicht befahren darf! narr.gif


Zitat (nibbler @ 28.09.2016, 22:57) *
Hierzu noch ein Nachtrag. Vor kurzem wurde der Fehler korrigiert:

@nibbler: Herzlichen Glückwunsch!! cheers.gif

Zitat (nibbler @ 28.09.2016, 22:57) *

Das ist nicht übergepinselt sondern abgefräst und neu asphaltiert. Und das auf dem schönen neuen Asphalt ranting.gif crybaby.gif

yes.gif Ja soo sieht es die ZTV-M ja auch vor! Also da wird etwas mal nach Vorschrift ausgeführt und im VP wird trotzdem drüber gemeckert!! thread.gif

Überpinseln bzw. Flammenbürste sieht man zwar oft - ist aber nicht fachgerecht!


OJ wavey.gif


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Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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rapit
Beitrag 04.10.2016, 15:48
Beitrag #19379


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Im Schilderwerk: "Cheff, ähm, ich hab da was falsch gemacht." - "Zeig' mal. ... Ach, nicht so schlimm, verkauf's den Nürnbergern, die merken das gar nicht."

Stimmt: whistling.gif


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Explosiv
Beitrag 04.10.2016, 17:18
Beitrag #19380


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passt doch. Das Grüne ist der Radweg, links daneben der Stolperpfad für die Fußlinge.


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Heinz Wäscher
Beitrag 04.10.2016, 20:27
Beitrag #19381


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Zitat (rapit @ 04.10.2016, 16:48) *
Im Schilderwerk: "Cheff, ähm, ich hab da was falsch gemacht." - "Zeig' mal. ... Ach, nicht so schlimm, verkauf's den Nürnbergern, die merken das gar nicht."

Stimmt: whistling.gif

Wie wird der Radverkehr denn dort vor dem Radverkehr aus der Gegenrichtung gewarnt? think.gif


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Mueck
Beitrag 05.10.2016, 02:05
Beitrag #19382


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Sehe ich im Hintergrund historische Artefakte eines Trennungsstriches?
Dann hätte es ja mal gepasst ...
Für einen linksseitigen Zweirichtungsgetrenntengehundradweg ...

In meiner Jugendzeit hatte man sowas noch nicht.
Kann mich gut an den einseitigen getr. G/R der Barkhausenstr. erinnern, wo an beiden Enden das Standardschild für die rechtsseitige Aufstellung stand und ich habe mich ganz brav immer exakt an die Darstellung gehalten ... whistling.gif
Inzwischen schon jahrzehntelang Geschichten und inzwischen gibt's auf beiden Seiten was, aber nicht mehr b-pflichtig ...
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Speichenkarussell
Beitrag 05.10.2016, 08:30
Beitrag #19383


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Zitat (rapit @ 04.10.2016, 16:48) *
Stimmt:

Ach, naja. Da hat @rapit nur wieder mit Paint gespielt und das Bild am linken Rand so weit beschnitten, dass man die eigentliche Trennlinie nicht mehr sieht. Das ist höchstens ein ganz klein bisschen Schilda.
Bei StreetView kann man dann auch schön die Akzeptanz solcher Wege sehen.
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Mitleser
Beitrag 05.10.2016, 08:33
Beitrag #19384


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Gegenrichtung. Und nun?
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Speichenkarussell
Beitrag 05.10.2016, 08:46
Beitrag #19385


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Willkommen in Nürnberg. laugh2.gif

Edith entdeckt noch, dass über die gesamte Strecke auch auf der Gegenseite ein benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg ist. Mit StreetView muss man allerdings vorsichtig sein. Die Bilder sind doch schon fast zehn Jahre alt.
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rapit
Beitrag 05.10.2016, 11:32
Beitrag #19386


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Zitat (Speichenkarussell @ 05.10.2016, 09:30) *
Das ist höchstens ein ganz klein bisschen Schilda.

Siehste, der Chef hatte recht, die Nürnberger bemerken nichtmal, dass die Piktogramme unzulässig gespiegelt sind... whistling.gif
In der Gegenrichtung läuft das Kindelein auf der richtigen Seite.

Und: das Bild habe ich nur beschnitten, um den glotzenden Fußgänger nicht wegretouchieren zu müssen.
Um die Strichfragmente ging es mir nicht. wavey.gif


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Beitrag 05.10.2016, 11:35
Beitrag #19387


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Und der Herr Anwalt weiß nicht, dass 30 und 31 zwei unterschiedliche Zahlen sind. whistling.gif

Siehe VzKat.
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Speichenkarussell
Beitrag 05.10.2016, 11:55
Beitrag #19388


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Zitat (rapit @ 05.10.2016, 12:32) *
Siehste, der Chef hatte recht, die Nürnberger bemerken nichtmal,

Liegt wohl daran, dass der Bauhof so eine große Charge erworben hat, dass die Dinger hier überall herumstehen. laugh2.gif

Zitat (rapit @ 05.10.2016, 12:32) *
Piktogramme unzulässig gespiegelt

Sagichdoch. Nur ein klitzekleines Bisschen Schilda.

Komm, @rapit! Du warst doch schon oft in Nürnberg. Wer wird sich denn da über gespiegelte Piktogramme aufregen? whistling.gif
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Mitleser
Beitrag 05.10.2016, 12:07
Beitrag #19389


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Wer wird sich denn da grundlos über gespiegelte Piktogramme aufregen? dry.gif
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Mueck
Beitrag 05.10.2016, 12:15
Beitrag #19390


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Zitat (Mitleser @ 05.10.2016, 09:33) *
Gegenrichtung. Und nun?
Ach wie neckisch ...
Widerspruch zwischen Schild und Realität: Unbeachtlich?
Hierzustadt x-t man wenigstens den Trennstrich gelb aus ...

Apropos: B-Pflicht nur, wenn der Dienst unregelmäßig kam? Oder wie ist das Vz zusammen mit diesem Zz zu interpretieren? Außer nach § 1 MSDWGI-VO ... whistling.gif
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Speichenkarussell
Beitrag 05.10.2016, 12:31
Beitrag #19391


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Zitat (Mueck @ 05.10.2016, 13:15) *
B-Pflicht nur, wenn der Dienst unregelmäßig kam? Oder wie ist das Vz zusammen mit diesem Zz zu interpretieren?

Heißt: wir meinen es nicht wirklich ernst mit der Benutzungspflicht, denn dieser Radweg kann auch mal längere Zeit unbenutzbar sein und seine Verkehrssicherheit wird allenfalls sporadisch wiederhergestellt.
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MisterOJ
Beitrag 05.10.2016, 22:20
Beitrag #19392


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Zitat (rapit @ 04.10.2016, 16:48) *
Im Schilderwerk: "Cheff, ähm, ich hab da was falsch gemacht." - "Zeig' mal. ... "
...

laugh2.gif

@Rapit: sprichst du von deinen eigenen Erfahrungen als Schilda-Praktikant??

Zitat (Explosiv @ 04.10.2016, 18:18) *
passt doch. Das Grüne ist der Radweg, links daneben der Stolperpfad für die Fußlinge.

Wenn du das SO siehst, dann passt aber @rapit´s Antwort nicht, denn dann hätte nicht der Schildawerk-Lehrling was falsch gemacht sondern der städtische-Bauhof-Gehilfe (Stichwort: Aufstellort)


OJ wavey.gif


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rapit
Beitrag 05.10.2016, 22:47
Beitrag #19393


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Zitat (Mitleser @ 05.10.2016, 12:35) *
Und der Herr Anwalt weiß nicht, dass 30 und 31 zwei unterschiedliche Zahlen sind. whistling.gif

Deswegen ändert sich das Piktogramm aber nicht whistling.gif Das Kindelein läuft auch links rechts. Und das Rad fährt auch rechts nach links. rolleyes.gif


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Mitleser
Beitrag 05.10.2016, 22:49
Beitrag #19394


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blushing.gif
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Speichenkarussell
Beitrag 06.10.2016, 08:13
Beitrag #19395


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Zitat (rapit @ 05.10.2016, 23:47) *
Deswegen ändert sich das Piktogramm aber nicht whistling.gif

Psssst! Siehste doch gerade, dass es das eben doch tut. laugh2.gif
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Prince Kassad
Beitrag 06.10.2016, 20:53
Beitrag #19396


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Für Anlieger ist das Dorf agO. Nett, kann man mit 100 Sachen durchrasen.
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rapit
Beitrag 06.10.2016, 21:37
Beitrag #19397


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Ja und? Ist bei vielen Weilern so.

Nur das Ortsschild dort ist falsch, das müsste so aussehen, nicht grüne Schrift auf weißem Grund.


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Prince Kassad
Beitrag 06.10.2016, 21:48
Beitrag #19398


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Wenn man über die Hauptstraße kommt sieht man ein gelbes Ortsschild. Das ist auch kein Weiler, sondern der schöne Winzerort Zell im Pfälzischen. Wieso jetzt die Anlieger hier aber privilegiert werden verstehe ich nicht.

Anderes Thema: Was will mir dieses Schild sagen?
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Heinz Wäscher
Beitrag 06.10.2016, 22:07
Beitrag #19399


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Bei Schildern mit besteht sonst ein Fahrverbot für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t und Zugmaschinen whistling.gif

Bei neueren Schildern mit einem gilt ein Fahrverbot für KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse



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rapit
Beitrag 07.10.2016, 18:45
Beitrag #19400


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Zitat (Prince Kassad @ 06.10.2016, 22:48) *

Das gehört schlicht und einfach in den Altschilderfaden.

Das war früher so. Und hieß, Verbot für LKW erst ab einem zul. Gg. von 3,5, und nicht schon ab 2,8 Tonnen, bzw. bis 1971 war die Tonnageangabe sogar zwingen aufzusetzen. (Bild 13a).


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