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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
Reinheit
Beitrag 08.08.2016, 14:47
Beitrag #19051


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Zitat (MisterOJ @ 07.08.2016, 19:58) *

Zitat (Hoheneicherstation @ 07.08.2016, 19:27) *
Auf'm (am)Roller

DAS ist so zulässig???? blink.gif

Zitat (Hoheneicherstation @ 07.08.2016, 19:27) *

Hmm - also ich weiß nicht so recht...


OJ wavey.gif

MMn handelt es sich jeweils um einen einseitigen Seitenaufprallschutz. narr.gif


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Ich hab jeden Tag Ostern. Irgendwas such ich immer.
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MisterOJ
Beitrag 08.08.2016, 14:57
Beitrag #19052


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Zitat (Reinheit @ 08.08.2016, 15:47) *
MMn handelt es sich jeweils um einen einseitigen Seitenaufprallschutz. narr.gif

Und wenn ein auf Kollisionskurs befindliches Auto dann von der anderen Seite kommt?? blink.gif

Soooo schnell ist so ein Surfbrett ja schließlich nicht umgelagert...


OJ


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Reinheit
Beitrag 08.08.2016, 16:14
Beitrag #19053


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Ich vermute, daß zunächst einmal die gefährlichere linke Seite abgesichert werden soll, also gegen vorbeirasende Kraftfahrzeuge. Gegenüber von rechts nahenden Fahrzeugen herrscht ja oft rvl, sodaß da in dubio mit besonderer Vorsicht und besonders langsam gefahren werden sollte. Kommt es leider doch zu einem Zusammenstoß, fällt der Roller oder Rad Fahrende nicht auf die rauhe und schmutzige Straße, sondern auf das glatte und saubere Brett; immerhin eine Verringerung des Verletzungsrisikos. smile.gif


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MisterOJ
Beitrag 08.08.2016, 16:19
Beitrag #19054


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Zitat (Reinheit @ 08.08.2016, 17:14) *
Ich vermute, daß zunächst einmal die gefährlichere linke Seite abgesichert werden soll, also gegen vorbeirasende Kraftfahrzeuge.
...

@Reinheit: Das klingt plausibel...

ganz so als hasst du DAMIT jahrelange Erfahrungen gesammelt whistling.gif


OJ


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Reinheit
Beitrag 08.08.2016, 22:08
Beitrag #19055


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Ich sach Dir …
Wenn an Dir als Rad Fahrender ein Sattelzug mit 30 km/h Geschwindigkeitsdifferenz in etwa Handbreite vorbeihuscht, kann einem ganz anders werden.
Erst vor ein paar Tagen fühlte sich ein Mittfünfziger bemüßigt, mich mit seinem Kleinwagen in gut spannenlangem Abstand zu überholen, neben mir seine Hupe (mit Tonfolge) ausgiebig zu testen und aus dem geöffneten Fenster wüste Beschimpfungen abzusondern. Wenig später habe ich ihn gefragt, was das beides sollte. „Du hast auf dem Gehweg zu fahren!“ „Was soll ich denn bei Gegenverkehr machen?“
Dazu wird er in Kürze dann mit der Bußgeldstelle korrespondieren müssen.


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Heinz Wäscher
Beitrag 09.08.2016, 04:15
Beitrag #19056


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Ich würde bei dem Mann ja die grundsätzliche Fähigkeit, ein KFZ sicher zu führen, in Frage stellen wenn er zugibt, bei einem einspurigen Fahrzeug und gleichzeitig auftauchendem Gegenverkehr, der ein sicheres Überholen nicht zulässt, nicht rechtzeitig reagieren bzw. bremsen zu können. think.gif

Vieleicht verplappert er sich auf dem Anhörungsbogen ja diesbezüglich und die Führerscheinstelle könnte so "irgendwie" auf ihn aufmerksam werden. whistling.gif


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Mr.T
Beitrag 09.08.2016, 10:23
Beitrag #19057


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Es ist ja immer wieder schön, dass die FSST bei allen möglichen Themen ins Spiel gebracht wird. Tatsache ist aber, dass solche Sachverhalte die FSST wenig bis überhaupt nicht interessieren.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Heinz Wäscher
Beitrag 09.08.2016, 10:50
Beitrag #19058


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Irgendwie schade - vor allem wenn die Fahrzeugführer selber zugeben in bestimmten Situationen Schwierigkeiten beim Führen eines KFZ zu haben.


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Mr.T
Beitrag 09.08.2016, 17:10
Beitrag #19059


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Jo, also auch bei einem Rotlichtverstoß aufgrund eines Augenblickversagens oder einem Unfall aufgrund von Unaufmerksamkeit wäre dann die FSST am Zug. Die Kraftfahrignung könnte ja auch nicht mehr gegeben sein, also MPU?


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Heinz Wäscher
Beitrag 09.08.2016, 19:00
Beitrag #19060


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In Reinheits Beispiel geht es aber wohl nicht um Augenblicksversagen? Der erwähnte ältere Herr scheint ein permanentes Problem damit zu haben einspurige Fahrzeuge ohne Gefährdung zu überholen. think.gif


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rapit
Beitrag 09.08.2016, 20:04
Beitrag #19061


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Mal BTT:

blink.gif Haltstopp, die spinnen, die Hamburger, oder?

Soll stehen am Alstervorlandradweg am Fährdamm. Foto Stefan Warda


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Mueck
Beitrag 09.08.2016, 20:41
Beitrag #19062


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Phantasieschild, völlig unbeachtlich, kann man dran vorbeibrettern jedenfalls die 2 m bis zur §-10-Bordsteinkante ... rolleyes.gif
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rapit
Beitrag 10.08.2016, 12:46
Beitrag #19063


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Wer darf hier was nicht?


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Explosiv
Beitrag 10.08.2016, 12:58
Beitrag #19064


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Liegt doch auf der Hand:
Miss-Kitty-Kraftfahrzeuge dürfen nicht durch, aller anderer Verkehr und alle Fahrräder, sogar Miss-Kitty, dagegen schon.


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rapit
Beitrag 10.08.2016, 13:36
Beitrag #19065


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Zitat (Explosiv @ 10.08.2016, 13:58) *
Miss-Kitty-Kraftfahrzeuge

Was?

Oha, Edit hat eins gefunden, igitt crybaby.gif

So, noch zwischenzeitlich vom Fotoapparat runtergeladene Beweisfotos und kurz daneben mit noch gut erhaltenem 260er , das ganze gibt es dort zigfach, aber die Anhalte- und Fotografiermöglichkeiten sind schlecht.


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Heinz Wäscher
Beitrag 10.08.2016, 16:28
Beitrag #19066


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Da hat doch nachträglich jemand einige Buchstaben entfernen lassen? Aber warum wurden schon vorher vom Verkehrsverbot für KFZ ausgenommen? think.gif


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rapit
Beitrag 10.08.2016, 16:32
Beitrag #19067


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Zitat (Heinz Wäscher @ 10.08.2016, 17:28) *
Da hat doch nachträglich jemand einige Buchstaben entfernen lassen?

Ja. Fein säuberlich. Überall. An jedem Weg. Egal, ob "landwirtsch." oder "Landwirt-
schaftlicher", alles vom Bauhof entfernt worden. Ganz bewusst.
Nur ohne Bewusstsein, was damit erreicht wird, denke ich.

Aber die Fahrräder waren wohl schon immer vom 260er-Verbot explizit ausgenommen.


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Explosiv
Beitrag 10.08.2016, 18:43
Beitrag #19068


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Bestimmt ne Gegend arm an Vitaminen und Spurenelementen...


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rapit
Beitrag 10.08.2016, 19:43
Beitrag #19069


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Ich seh da schwarz:


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Explosiv
Beitrag 10.08.2016, 19:56
Beitrag #19070


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Auch noch Pigmentarm... whistling.gif


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rapit
Beitrag 10.08.2016, 20:02
Beitrag #19071


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Ist ja wurscht: "Zebrastreifen" kann man sowieso nicht rechtswirksam durch Pflasterwechsel erzeugen. Aber das weiß man ja vielerorts nicht... crybaby.gif


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Frechdachs75
Beitrag 11.08.2016, 12:26
Beitrag #19072


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Zitat (rapit @ 10.08.2016, 20:43) *
Ich seh da schwarz:


Die gleiche Farbe wie bei uns im Einkaufszentrum. smile.gif

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Brezensalzabpopler
Beitrag 11.08.2016, 14:38
Beitrag #19073


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Zitat (rapit @ 10.08.2016, 20:02) *
"Zebrastreifen" kann man sowieso nicht rechtswirksam durch Pflasterwechsel erzeugen.

Hab ich´s doch gewusst
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Frechdachs75
Beitrag 12.08.2016, 14:58
Beitrag #19074


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Haltverbot für Abschleppwagen auf dem Seitenstreifen? thread.gif

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Heinz Wäscher
Beitrag 12.08.2016, 16:56
Beitrag #19075


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Das Zusatzzeichen auf deinem Bild sieht irgendwie selbstgefrickelt aus: think.gif


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ulm
Beitrag 12.08.2016, 16:56
Beitrag #19076


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...aber nur mit angehängtem Kfz.
Ohne Ladung oder mit Ladung ausschließlich auf dem Plateau ist´s erlaubt. thread.gif
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rapit
Beitrag 12.08.2016, 16:59
Beitrag #19077


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Zitat (Heinz Wäscher @ 12.08.2016, 17:56) *
irgendwie selbstgefrickelt

Das ist im Bereich Bebra so. Billiger...


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OWI2014
Beitrag 12.08.2016, 17:50
Beitrag #19078


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Zitat (rapit @ 10.08.2016, 20:43) *
Ich seh da schwarz:



Da frage ich mich immer, muss ich anhalten oder kann ich drüberfahren (Abgesehen von RvL?
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rapit
Beitrag 12.08.2016, 17:57
Beitrag #19079


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Zitat (OWI2014 @ 12.08.2016, 18:50) *
Da frage ich mich immer, muss ich anhalten

nein.
Zitat (OWI2014 @ 12.08.2016, 18:50) *
oder kann ich drüberfahren

Wenn der Fußgänger zu dick ist oder die Rentnerin mit Stock bewaffnet ist, empfiehlt sich das Anhalten...


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OWI2014
Beitrag 12.08.2016, 18:03
Beitrag #19080


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Ja, mit Stock gibt immer Kratzer in der Ölwanne. Bin mal gespannt wenn es da jemanden erwischt. Bei der Gerichtsverhandlung werde ich als Zuschauer dabei sein.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 12.08.2016, 19:29
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Baghira
Beitrag 12.08.2016, 19:45
Beitrag #19081


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Fernab asphaltierter Straßen kam mir


dieses vor die Linse. Ist das Zusatzzeichen nicht überflüssig? Gespanne ohne Pferde gibt es doch nicht?
Naja bis auf Hundegespanne, die ich aber in der norddeutschen Tiefebene noch nicht gesehen habe.


--------------------
Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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Heinz Wäscher
Beitrag 12.08.2016, 20:47
Beitrag #19082


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Gibt es dieses Verkehrszeichen überhaupt noch?


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ukr
Beitrag 12.08.2016, 21:56
Beitrag #19083


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Das Piktogramm wurde neu designed und im Zuge der StVO Novelle von 2009 wieder eingeführt (im VzKat gab es das aber m.E. schon seit 2004). Es kann nach dem Baukastenprinzip des §39 Abs. 7 StVO im Zeichen 250 gezeigt werden (Siehe auch Erläuterung in der Anlage 2 StVO unter Nr. 26).
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Mueck
Beitrag 12.08.2016, 22:22
Beitrag #19084


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Zitat (Baghira @ 12.08.2016, 20:45) *
Ist das Zusatzzeichen nicht überflüssig? Gespanne ohne Pferde gibt es doch nicht?
Das Sinnbild heißt doch "Reiter" und nicht "Pferde"?! Und im übrigen: Ochsengespanne ...
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rapit
Beitrag 12.08.2016, 22:37
Beitrag #19085


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Zitat (Heinz Wäscher @ 12.08.2016, 21:47) *
Gibt es dieses Verkehrszeichen überhaupt noch?

Kaufen kannst Du es jedenfalls.


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.Andi.
Beitrag 13.08.2016, 09:40
Beitrag #19086


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Auf dem Elberadweg ist sowas noch schöner:



Heute morgen hing das ZZ nicht mehr. whistling.gif
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Reinheit
Beitrag 13.08.2016, 15:00
Beitrag #19087


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Zitat (Baghira @ 12.08.2016, 20:45) *
….
Naja bis auf Hundegespanne, die ich aber in der norddeutschen Tiefebene noch nicht gesehen habe.

Dann solltest Du mal im Winter den Deutchen Olymp aufsuchen. Drumherum treffen sich immer wieder Musher zu wettbewerblichem Treiben.
Es ist interessanter, wenn es geschneit hat. smile.gif


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Frechdachs75
Beitrag 14.08.2016, 10:28
Beitrag #19088


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Hier mal ein lustiger Fund in der örtlichen Presse:

http://www.hna.de/lokales/korbach-waldeck/...en-6661728.html
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oscar_the_grouch
Beitrag 14.08.2016, 10:36
Beitrag #19089


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Zitat (Mueck @ 09.08.2016, 21:41) *
Phantasieschild, völlig unbeachtlich, kann man dran vorbeibrettern jedenfalls die 2 m bis zur §-10-Bordsteinkante ... rolleyes.gif


§10 u Bordsteinkante gilt doch NUR bei Grundstücksausfahrten! dry.gif
(so jedenfalls in Potsdam, Erklärbärvideo folgt, wenn ich mal wieder Land sehe...)
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Mueck
Beitrag 14.08.2016, 11:27
Beitrag #19090


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Zitat (oscar_the_grouch @ 14.08.2016, 11:36) *
§10 u Bordsteinkante gilt doch NUR bei Grundstücksausfahrten! dry.gif
no.gif
Zitat
§ 10 Einfahren und Anfahren
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

Zitat (oscar_the_grouch @ 14.08.2016, 11:36) *
(so jedenfalls in Potsdam, Erklärbärvideo folgt, wenn ich mal wieder Land sehe...)
blink.gif
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rapit
Beitrag 16.08.2016, 17:15
Beitrag #19091


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Bin da vor kurzem an was vorbeigekommen: . Ist agO , aber in Spanien könnten FGÜs agO evtl zulässig sein.
Nur: danach kam keine Markierung, auch kein blaues FGÜ-Schild.
Nach längerer Strecke kam dann immerhin ein befestigtes Wegstück aber immer noch kein FGÜ.

Immerhin habe ich erkannt, wo angeblich Radfahrer drohen: .
(Meine Gegenrichtung hatte sogar ein Stoppschild, ich nicht) think.gif


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Schlepper
Beitrag 17.08.2016, 09:13
Beitrag #19092


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http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachse...vierspaltig.jpg
Internetfund (NDR): Ob die gewollte Aussage und die tatsächliche Aussage hier übereinstimmen? think.gif

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 17.08.2016, 09:57
Bearbeitungsgrund: aus urheberrechtlichen Gründen Bild verlinkt


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Heinz Wäscher
Beitrag 17.08.2016, 10:13
Beitrag #19093


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Was sollen denn die beiden bezwecken? Das Zeichen 521 kommt doch ohne aus:



Sollen sich jetzt etwa in Luft auflösen?


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rapit
Beitrag 17.08.2016, 14:54
Beitrag #19094


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Letzteres mag der geheime Wunsch der SVB sein...


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ukr
Beitrag 18.08.2016, 15:43
Beitrag #19095


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9 von 10 und so...

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Heinz Wäscher
Beitrag 18.08.2016, 15:49
Beitrag #19096


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Wie ist das untere Zusatzzeichen denn gemeint?


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rapit
Beitrag 18.08.2016, 16:03
Beitrag #19097


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Gemeint ist, dass da nur Friedhofsbesucher mit Parkscheibe parken dürfen. Aber der Bauhof hätte bestimmt am obersten noch ein wenig basteln sollen, gedacht war bestimmt an das:


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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 18.08.2016, 16:34
Beitrag #19098


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Du siehst das Falsch. Wenn man die Parkscheibe auslegt, dürfen alle Fahrzeuge das Schild für 1h passieren und dann alles machen, was auch ohne Schild erlaubt ist.
Nur Herr oder/und Frau Friedhof nicht. wavey.gif

Jens


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Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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Explosiv
Beitrag 18.08.2016, 16:35
Beitrag #19099


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Wieso, ist doch ok so.
Alle Fahrzeuge, mit denen man schiebender Weise den Friedhof erreichen kann, dürfen dann dort mit Parkscheibe eine Stunde lang stehen.
Wäre bei einem Q7 halt eine Frage der Ausnutzung der Sitzplätze und der Muckies der Mitfahrer.

Edit meint, man solle zur Sicherheit am Q7 noch Pedale montieren, damit er als Fahrrad durchgeht....


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rapit
Beitrag 18.08.2016, 16:37
Beitrag #19100


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Nö.

Mit ausgelegter Parkscheibe darf man da vor Ablauf einer Stunde Wartezeit nicht rein. Außer dem Friedhof.


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