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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
Noch?ohne_Punkte
Beitrag 30.06.2016, 18:16
Beitrag #18851


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Zitat (Heinz Wäscher @ 30.06.2016, 18:59) *
Eigentlich würde die Beschildarung nur so Sinn machen:





Das wird die Behörde gemeint haben. Nur hat sie es nicht so angeordnet oder ihre Anordnung nicht überprüft. Da die Schilderkombination misst ist, stellt sich die Frage: Kraftfahrstraße (dann wären nur die unteren zwei Schilder Blödsinn) oder keine Kraftfahrstraße weil alles Quatsch ist?

Gruß
Jens


--------------------
Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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Heinz Wäscher
Beitrag 30.06.2016, 18:17
Beitrag #18852


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Zitat (janr @ 30.06.2016, 19:15) *
Warum sind denn LOF jetzt von der Mindestgeschwindigkeit befreit?
Die sollen dort doch mindestens 40 km/h fahren können.


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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janr
Beitrag 30.06.2016, 18:53
Beitrag #18853


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Also ich finde es schlüssig eine Kraftstraße für FZe mit mindestens 60 km/h, auf der eine Mindestgeschwindigkeit von 40 km/h zusätzlich vorgeschrieben ist, landwirtschaftlichen FZen das Befahren mit langsamerer Geschwindigkeit zu erlauben.

Jedenfalls schlüssiger als langsamen Traktoren das befahren mit mindestens 40 km/h zu erlauben.


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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jeho
Beitrag 30.06.2016, 21:53
Beitrag #18854


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Gruß JeHo


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Wenn Jeder bereit wäre für sein (Fehl)Verhalten und Missgeschicke auch vorbehaltlos die Verantwortung zu übernehmen,
dann wäre unsere "Miteinander" viel entspannter.
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ukr
Beitrag 30.06.2016, 22:38
Beitrag #18855


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Schöne Grüße nach Apolda laugh2.gif
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jeho
Beitrag 30.06.2016, 22:56
Beitrag #18856


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Gut erkannt @ukr.

War aber nur dienstlich dort unterwegs...


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cybershadow
Beitrag 01.07.2016, 06:31
Beitrag #18857


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Hat Wattestämchen eigentlich einen LKW über 3,5t? narr.gif
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Mueck
Beitrag 01.07.2016, 10:10
Beitrag #18858


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Wie lange darf man eigentlich "verkehrsbedingt warten" (auf eine Änderung der Beschilderung hoffend)?
Und darf man dabei mal austreten?
narr.gif
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Frechdachs75
Beitrag 01.07.2016, 12:46
Beitrag #18859


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Wartet auf seinen Einsatz..




Vorübergehende Haltverbote die eine Einfahrt mit abgesenktem Bordstein beschildern. thread.gif










War wohl kein Haltverbot-Anfang mehr frei. thread.gif

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rapit
Beitrag 01.07.2016, 13:26
Beitrag #18860


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Zitat (Frechdachs75 @ 01.07.2016, 13:46) *
Vorübergehende Haltverbote die eine Einfahrt mit abgesenktem Bordstein beschildern. thread.gif

Und hinter der Einfahrt darf man dann am Fahrbahnrand parken... whistling.gif


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Herrn Schorch
Beitrag 01.07.2016, 13:52
Beitrag #18861


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Der Umgang mit einem VBB ist ja auch schwierig:


Ein Stück weiter wird es kreativ und irgendwie nett:


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"Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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Frechdachs75
Beitrag 01.07.2016, 14:11
Beitrag #18862


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Irgendwie eine merkwürdige Kombination. think.gif

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ljfa
Beitrag 01.07.2016, 14:29
Beitrag #18863


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Neues aus der Friedrichstraße:
Die Friedrichstraße in Wuppertal ist seit neuestem keine Fußgängerzone mehr, sondern eine Tempo-20-Zone. De facto war sie das eingentlich schon vorher, als Fußgänger konnte man nicht sicher einfach über die Mitte der Straße gehen, und wenn man dort längs geht, ärgert man die Busfahrer. Und jeder ist sowieso schneller als Schritt gefahren.
Zumindest machen nun die Einbahnstraße, die Busspur, die Parkverbote und die Fußgängerampel Sinn. Allerdings ist nun an manchen stellen (z.B. an dem runden Platz beim Eiscafe) nicht klar, wo die Fahrbahn aufhören soll. Muss ich als Radfahrer nun auf dem unbequemen Kopfsteinpflaster fahren?
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rapit
Beitrag 01.07.2016, 15:48
Beitrag #18864


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Zitat (ljfa @ 01.07.2016, 15:29) *
Muss ich als Radfahrer nun auf dem unbequemen Kopfsteinpflaster fahren?

yes.gif


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Mueck
Beitrag 01.07.2016, 22:46
Beitrag #18865


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Zitat (Herrn Schorch @ 01.07.2016, 14:52) *
Der Umgang mit einem VBB ist ja auch schwierig:
Von der Radelrunde heute habe ich eine Frage mitgebracht:
Wenn von einer mit vbB-Schild beschilderten Straße ein gemeinsamer Geh- und Radweg mit 240 abzweigt:
Beendet das 240 dann das 325?
Übertragen auf das Bild wäre bei einem Ja der vbB ca. 0 mm lang ... whistling.gif
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janr
Beitrag 02.07.2016, 15:32
Beitrag #18866


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Igendwie sind die Schilder untereinader verdreht. think.gif

War das VBB mal anders herum? Gilt dies überhaupt, da es ja auch noch so klein ist. think.gif


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Speichenkarussell
Beitrag 02.07.2016, 21:49
Beitrag #18867


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Zitat (Mueck @ 01.07.2016, 23:46) *
Wenn von einer mit vbB-Schild beschilderten Straße ein gemeinsamer Geh- und Radweg mit 240 abzweigt:Beendet das 240 dann das 325?

Wenn dem nicht so wäre, hätte ich seit vielen Jahren einen VBB noch nicht verlassen. whistling.gif
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MisterOJ
Beitrag 03.07.2016, 20:27
Beitrag #18868


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Zitat (Mueck @ 29.06.2016, 14:26) *
Zitat (Dirk- @ 29.06.2016, 11:35) *
Verstehe ich nicht think.gif Wer ist denn jetzt der Falschparker?
1 - 2 - 3 - 4 - 5 - DER DA! whistling.gif

Und wo fänbgst du an zu ? Links oder rechts? Und wie erklärst du das dann einem Richter?

Zitat (Mueck @ 29.06.2016, 14:26) *
Zitat (MisterOJ @ 29.06.2016, 12:30) *
Sie die 5 Plätze denn auch entsprechend markiert? unsure.gif
Na durch Schild!!!!!!!111elffünf
"Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen."

Für mich ist damit eine Parkmarkierung oder Markierungsnägel o.ä. gemeint. Ein z314 mit einer "5" drauf imho nicht. no.gif

Zitat (Reinheit @ 29.06.2016, 14:35) *
Oder an den Boxer, der zu seinem Manager kommt und meint: „Wir müssen reden. Bisher kriege ich ja von der Börse ein Drittel. Das ist mir zu wenig; ich will mindestens ein Viertel!“

laugh2.gif - na bei dem ist das aber schon Berufskrankheit... whistling.gif

btw: vor längerer Zeit hab ich mal eine Film gesehen, da konntest sich die beiden Räuber nicht über die verteilung der Beute einigen - jeder fühlte sich benachteiligt.
Da sagte einer plötzlich: "Wir teilen 80:40"
der andere: "okay !"

Zitat (hk_do @ 30.06.2016, 00:19) *
welches jetzt?

na DAS da!

Zitat (hk_do @ 30.06.2016, 00:19) *
der eine oder andere mochte vielleicht nach rechts zur Chaussee fahren, was aber seit über 50 Jahren nicht mehr geht. Irgendwann zwischen 1952 und 1963 hat man nämlich eine Schnellstraße dazwischen gebaut und es geht da schlichtweg nicht weiter (*).

Aja - übrigens bei dem Link komme ich auf ne Topokarte vom ganzen Ruhrgebiet wub.gif

Zitat (hk_do @ 30.06.2016, 00:19) *
Irgendwann in den Jahren zwischen damals und jetzt hat sich dann wohl auch die Fahrtrichtunge "geradeaus" von einer befahrbaren Allee zu einer besseren Treckerspur zurückentwickelt.

Aber woher soll demnach der ortsunkundige Verkehr herkommen? unsure.gif

Zitat (hk_do @ 30.06.2016, 00:19) *
Vermutlich hat man einfach seit einer halben Ewigkeit nicht mehr über die Sinnhaftigkeit der damals angeordneten Beschilderung nachgedacht; auch die Vorfahrtregelung entspricht ja in keinster Weise mehr der heutigen Verkehrsbedeutung der beteiligten Straßen.

Gibt´s nicht regelmäßig Verkehrsschauen? scared.gif

Zitat (janr @ 30.06.2016, 18:35) *
Ich interpretiere das anders wavey.gif

Das ist schon der erste Fehler (aber nicht von dir) - Beschilderung muss eindeutig sein und darf keine verschiedenen Interpratationen zulassen.

Man kann doch von keinen 08/15-VT erwarten, dass er bei solchen beschilderungen die Zweideutigkeit erkennt, diese sofort im VP postet und um Erklärungen sucht...

@janr: ich stimme deiner Lesart zu! thumbup.gif

Zitat (Mueck @ 01.07.2016, 11:10) *
Wie lange darf man eigentlich "verkehrsbedingt warten" (auf eine Änderung der Beschilderung hoffend)?

laugh2.gif Imho gibt es für 'verkehrsbedingt' keine Zeitbeschränkung.

Zitat (Mueck @ 01.07.2016, 11:10) *
Und darf man dabei mal austreten?

no.gif Das wäre ja dann 'Verlassen des Fahrzeuges' - also unerlaubtes Parken!

Zitat (Herrn Schorch @ 01.07.2016, 14:52) *
Der Umgang mit einem VBB ist ja auch schwierig:

Ach die FACHbehörde weiß schon was sie tut!

Zitat (Herrn Schorch @ 01.07.2016, 14:52) *

wub.gif Davon hätte ich gern mal mehr infos...


OJ wavey.gif


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Mueck
Beitrag 03.07.2016, 21:53
Beitrag #18869


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Zitat (MisterOJ @ 03.07.2016, 21:27) *
Zitat (Mueck @ 29.06.2016, 14:26) *
Zitat (Dirk- @ 29.06.2016, 11:35) *
Verstehe ich nicht think.gif Wer ist denn jetzt der Falschparker?
1 - 2 - 3 - 4 - 5 - DER DA! whistling.gif

Und wo fänbgst du an zu ? Links oder rechts?
Na am Schildermast!
Hoffentlich fehlt das Endschild ... thread.gif

Zitat (MisterOJ @ 03.07.2016, 21:27) *
Und wie erklärst du das dann einem Richter?
DRSDWGI ... whistling.gif

Zitat (MisterOJ @ 03.07.2016, 21:27) *
Zitat (Mueck @ 29.06.2016, 14:26) *
Zitat (MisterOJ @ 29.06.2016, 12:30) *
Sie die 5 Plätze denn auch entsprechend markiert? unsure.gif
Na durch Schild!!!!!!!111elffünf
"Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen."

Für mich ist damit eine Parkmarkierung oder Markierungsnägel o.ä. gemeint. Ein z314 mit einer "5" drauf imho nicht. no.gif
Kennzeichen sind wie Verkehrszeichen meistens aus Metall und platt, deswegen passt das schon! ... whistling.gif

Zitat (MisterOJ @ 03.07.2016, 21:27) *
btw: vor längerer Zeit hab ich mal eine Film gesehen, da konntest sich die beiden Räuber nicht über die verteilung der Beute einigen - jeder fühlte sich benachteiligt.
Da sagte einer plötzlich: "Wir teilen 80:40"
der andere: "okay !"
Na wenn 360 Goldmünzen zu verteilen sind, ist das ein guter Schlüssel!
Er darf halt nicht "%" dahinter sagen ... thread.gif

Zitat (MisterOJ @ 03.07.2016, 21:27) *
Zitat (Mueck @ 01.07.2016, 11:10) *
Und darf man dabei mal austreten?

no.gif Das wäre ja dann 'Verlassen des Fahrzeuges' - also unerlaubtes Parken!
Mist, müsste mal .... *verkrampftguck* laugh2.gif
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rapit
Beitrag 04.07.2016, 08:26
Beitrag #18870


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Zitat (MisterOJ @ 03.07.2016, 21:27) *
Zitat (Herrn Schorch @ 01.07.2016, 14:52) *

wub.gif Davon hätte ich gern mal mehr infos...

Dann musste aufmerksam das VP lesen. Jenes Schild kommt immer wieder. War hier schon mind. 3 x im Faden. wavey.gif

Gibt es auch im Ruhrgebiet. In Herdecke.


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MisterOJ
Beitrag 04.07.2016, 23:30
Beitrag #18871


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Zitat (Mueck @ 03.07.2016, 22:53) *
Zitat (MisterOJ @ 03.07.2016, 21:27) *
Und wo fängst du an zu ? Links oder rechts?
Na am Schildermast!Hoffentlich fehlt das Endschild ... thread.gif
Achso - DA wäre ich nicht no.gif drauf gekommen!

Zitat (Mueck @ 03.07.2016, 22:53) *
Zitat (MisterOJ @ 03.07.2016, 21:27) *
Und wie erklärst du das dann einem Richter?
DRSDWGI ... whistling.gif
(geniale Abkürzung!)

Zitat (Mueck @ 03.07.2016, 22:53) *
Zitat (MisterOJ @ 03.07.2016, 21:27) *
btw: vor längerer Zeit hab ich mal eine Film gesehen, da konntest sich die beiden Räuber nicht über die verteilung der Beute einigen - jeder fühlte sich benachteiligt.
Da sagte einer plötzlich: "Wir teilen 80:40"
der andere: "okay !"
Na wenn 360 Goldmünzen zu verteilen sind, ist das ein guter Schlüssel!
Also wenn wir schon beim sind: dann bitte 3200 Goldmünzen

Zitat (Mueck @ 03.07.2016, 22:53) *
Er darf halt nicht "%" dahinter sagen ... thread.gif
Stimmt - in dem Film war das so! Clever!!!!

Zitat (Mueck @ 03.07.2016, 22:53) *
Zitat (MisterOJ @ 03.07.2016, 21:27) *
Zitat (Mueck @ 01.07.2016, 11:10) *
Und darf man dabei mal austreten?
no.gif Das wäre ja dann 'Verlassen des Fahrzeuges' - also unerlaubtes Parken!
Mist, müsste mal .... *verkrampftguck* laugh2.gif
tia - Pech gehabt! tongue.gif

Zitat (rapit @ 04.07.2016, 09:26) *
Dann musste aufmerksam das VP lesen. Jenes Schild kommt immer wieder. War hier schon mind. 3 x im Faden. wavey.gif

hmmm sadwalk.gif Soweit bin ich mit Beitrag-Lesen noch nicht gekommen...

OJ wavey.gif


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Speichenkarussell
Beitrag 05.07.2016, 09:19
Beitrag #18872


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Bei Stau kein Haltverbot.
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Heinz Wäscher
Beitrag 05.07.2016, 12:48
Beitrag #18873


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Man kann an den parkenden PKW und an den nicht abgedeckten Verkehrszeichen weiter hinten erkennen, dass das mit dem Einfahrt verboten wohl wirklich nur ein Provisorium ist: Link


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Frechdachs75
Beitrag 07.07.2016, 10:02
Beitrag #18874


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In Fulda gibt es jetzt neue VZ die Abbieger vor Radlern warnen sollen wegen vorausgegangenen Unfällen.

http://osthessen-news.de/n11533994/weniger...r-kreuzung.html


Wenigstens haben sie laut Artikel jetzt den Radweg rot bepinselt. thread.gif
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rapit
Beitrag 07.07.2016, 10:10
Beitrag #18875


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Das gilt ja nur für blinkende, also ohnehin rücksichtsvolle, Autofahrer.

Oder natürlich das heißt, man möge bitte blinken, damit der Radler sich auf das Abbiegen besser einstellen kann tongue.gif


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Frechdachs75
Beitrag 07.07.2016, 10:21
Beitrag #18876


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Interessant finde ich übrigens auch das Erklärbär -Schild unter dem grünen Blech-Pfeil.
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Speichenkarussell
Beitrag 07.07.2016, 10:30
Beitrag #18877


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VwV StVO zum Grünpfeil:
Zitat
Im Falle einer Häufung von Unfällen, bei denen der Grünpfeil ein unfallbegünstigender Faktor war, ist der Grünpfeil zu entfernen

Die Zeitung zitiert zumindest den subjektiven Eindruck der Anwohner so, dass da eine Unfallhäufung geschaffen wurde.
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Heinz Wäscher
Beitrag 07.07.2016, 10:34
Beitrag #18878


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Zitat (Frechdachs75 @ 07.07.2016, 11:02) *
Wenigstens haben sie laut Artikel jetzt den Radweg rot bepinselt. thread.gif

Warum hat man den Sonderfahrstreifen für den Radverkehr eigentlich nicht zwischen Geradeaus- und Rechtsabbiegerspur markieren lassen?


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Speichenkarussell
Beitrag 07.07.2016, 10:36
Beitrag #18879


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Ich sehe das so, dass es keine reine Rechtsabbiegerspur ist.
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Mueck
Beitrag 07.07.2016, 10:54
Beitrag #18880


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Zitat (Speichenkarussell @ 07.07.2016, 11:30) *
VwV StVO zum Grünpfeil:
Zitat
Im Falle einer Häufung von Unfällen, bei denen der Grünpfeil ein unfallbegünstigender Faktor war, ist der Grünpfeil zu entfernen

Die Zeitung zitiert zumindest den subjektiven Eindruck der Anwohner so, dass da eine Unfallhäufung geschaffen wurde.
Verstehe ich ja nicht so ganz ...
Bin auch kein großer Freund der Blechpfeile, aber das eigentliche Problem ist doch, dass Rad und Auto bei gleichzeitigem Grün fahren, da müsste doch jedes abbiegende Auto, das vorher schon wegen Blechpfeil bei Rot entfleucht ist, eine Entlastung sein? think.gif
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rapit
Beitrag 07.07.2016, 10:59
Beitrag #18881


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Zitat (Speichenkarussell @ 07.07.2016, 11:36) *
Ich sehe das so, dass es keine reine Rechtsabbiegerspur ist.

Das fürchte ich auch. Wobei dann kein Blechpfeil da hängen dürfte whistling.gif
Umgekehrt: Wenn es eine Rechtsabbiegerspur ist, und das Rote sieht mir nur nach einem Schutzstreifen aus... würde jener Schutzstreifen doch zur Rechtsabbiegerspur zählen, wieso fahren Radler dann verbotenerweise geradeaus?
Fragen über Fragen...


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Mitleser
Beitrag 07.07.2016, 11:06
Beitrag #18882


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Zitat (Mueck @ 07.07.2016, 11:54) *
Zitat (Speichenkarussell @ 07.07.2016, 11:30) *
VwV StVO zum Grünpfeil:
Zitat
Im Falle einer Häufung von Unfällen, bei denen der Grünpfeil ein unfallbegünstigender Faktor war, ist der Grünpfeil zu entfernen

Die Zeitung zitiert zumindest den subjektiven Eindruck der Anwohner so, dass da eine Unfallhäufung geschaffen wurde.
Verstehe ich ja nicht so ganz ...
Bin auch kein großer Freund der Blechpfeile, aber das eigentliche Problem ist doch, dass Rad und Auto bei gleichzeitigem Grün fahren, da müsste doch jedes abbiegende Auto, das vorher schon wegen Blechpfeil bei Rot entfleucht ist, eine Entlastung sein? think.gif
Zumal der Grünpfeil nur bei solchen Unfallhäufungen nicht eingesetzt werden darf, die aus dem Grünpfeil resultieren. Da bei Fahrbahnrot die Radler nicht fahren und der Grünpfeil bei Fahrbahngrün und Radverkehr obsolet ist, kann der Grünpfeil kein Unfallhäufungsgrund für den Klassiker 'rechtsabbieger vs. Geradeausradler' sein.
-> zulässig

Zitat (rapit @ 07.07.2016, 11:59) *
Zitat (Speichenkarussell @ 07.07.2016, 11:36) *
Ich sehe das so, dass es keine reine Rechtsabbiegerspur ist.

Das fürchte ich auch. Wobei dann kein Blechpfeil da hängen dürfte whistling.gif
Warum nicht? think.gif

Zitat (rapit @ 07.07.2016, 11:59) *
Umgekehrt: Wenn es eine rechtsabbiegerspur ist, und das Rote sieht mir nur nach einem Schutzstreifen aus... würde jener Schutzstreifen doch zur Rechtsabbiegerspur zählen, wieso fahren Radler dann verbotenerweise geradeaus?
Fragen über Fragen...
Auch für mich ist es kein Schutzstreifen. Aber da es keine reine Rechtsabbiegerspur ist, darf der Radler auch geradeaus.
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Speichenkarussell
Beitrag 07.07.2016, 11:15
Beitrag #18883


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An der Argumentation stört mich eigentlich nur die Theorie
Zitat (Mitleser @ 07.07.2016, 12:06) *
Da bei Fahrbahnrot die Radler nicht fahren
whistling.gif

Abgesehen davon gut nachvollziehbar.
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rapit
Beitrag 07.07.2016, 11:21
Beitrag #18884


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Zitat (Mitleser @ 07.07.2016, 12:06) *
Zitat (rapit @ 07.07.2016, 11:59) *
Wobei [ohne Rechtsabbiegerspur] dann kein Blechpfeil da hängen dürfte whistling.gif
Warum nicht? think.gif

Ich bediene mich mal der Argumentation in einem anderen Faden: Also hör mal: 1) Ich bin Verkehrsrechtler, 2) Ich bilde sogar Fachanwälte für Verkehrsrecht aus 3) Ich erstelle und korrigiere Klausuren, ergo: das muss so sein, wenn ich das sage whistling.gif laugh2.gif
Oder aber: blushing.gif ich hatte einfach im Hinterkopf, das sei Voraussetzung, und habe mich da schlicht geirrt! sadwalk.gif


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Speichenkarussell
Beitrag 07.07.2016, 11:27
Beitrag #18885


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#Grünpfeil:
Wenn da an der vorgezogenen Haltlinie des Schutzstreifens (geht das überhaupt?) ein Radfahrer stehen sollte. Darf dann ein KFZ von der Rechtsabbiegerspur (auch wenn es wahrscheinlich eine gemeinsame Geradeaus-und-Rechtsabbieger-Spur ist) überhaupt dem Grünpfeil folgen und weiterfahren? Dazu muss ja der Radfahrer noch überholt werden.
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Kuli
Beitrag 07.07.2016, 11:37
Beitrag #18886


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Zitat (Speichenkarussell @ 07.07.2016, 12:27) *
Dazu muss ja der Radfahrer noch überholt werden.
Verstehe das Problem nicht think.gif Weder das Rotlicht noch der Grünpfeil beinhalten ein Überholverbot think.gif
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Speichenkarussell
Beitrag 07.07.2016, 11:41
Beitrag #18887


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Ändert sich daran was, wenn da kein Schutzstreifen markiert ist und der Radfahrer an vorderster Position in der Ampelwarteschlange steht? Und wenn es kein Radfahrer, sondern ein KFZ ist?
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Heinz Wäscher
Beitrag 07.07.2016, 12:18
Beitrag #18888


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Zitat (rapit @ 07.07.2016, 12:21) *
Oder aber: blushing.gif ich hatte einfach im Hinterkopf, das sei Voraussetzung, und habe mich da schlicht geirrt! sadwalk.gif
Wofür gibt es wohl eine passende Verwaltungsvorschrift??? wavey.gif


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Mitleser
Beitrag 07.07.2016, 12:37
Beitrag #18889


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Klar. Die enthält aber gerade kein Gebot, dass der Grünpfeil nur bei reiner Abbiegespur verwendet werden darf. Was dem Herrn smartass.gif nunmehr auch aufgefallen ist und weswegen er seine Fehlaussage großmütig einräumt.
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Kuli
Beitrag 07.07.2016, 12:45
Beitrag #18890


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Zitat (Speichenkarussell @ 07.07.2016, 12:41) *
Ändert sich daran was, wenn da kein Schutzstreifen markiert ist und der Radfahrer an vorderster Position in der Ampelwarteschlange steht? Und wenn es kein Radfahrer, sondern ein KFZ ist?


1. Nein.
2. Kommt drauf an, ob es ein ein- oder mehrspuriges KFZ ist. Wenn es ein mehrspuriges KFZ ist, kann ich nicht mehr aus dem rechten (ggfs. unmarkierten) Fahrstreifen abbiegen, da dieser vom anderen KFZ blockiert ist. Stehe ich neben einem einspurigen Fahrzeug, z.B. Fahrrad, befinde ich mich in der Regel trotzdem noch auf dem rechten Fahrstreifen wavey.gif Und ein Schutzstreifen ist kein Fahrstreifen, demnach auch egal.

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nibbler
Beitrag 08.07.2016, 10:38
Beitrag #18891


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Die Schilderkombination wurde in der Innenstadt großflächig aufgestellt:


Was hat das zu bedeuten? Haltverbot für Elektroautos und andere mit Parkscheibe frei? Aber das Parkscheiben-ZZ kann doch nicht auch Halteverbot wirken.
Muss das Auto eigentlich vollständig elektrisch betrieben werden oder reicht ein Hybrid?

Due normale Parkplätze sind gebührenpflichtig ausgewiesen. Das alles befindet sich in einer Haltverbotszone, bei der das Parken nur in markierten Bereichen erlaubt ist.
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Kuli
Beitrag 08.07.2016, 10:42
Beitrag #18892


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Zitat
Ge- oder Verbot
Durch das Zusatzzeichen zu Zeichen 286 wird das Parken für elektrisch betriebene Fahrzeuge innerhalb der gekennzeichneten Flächen erlaubt.


Es muss also dort eine gekennzeichnete Fläche geben. Seh ich auf dem Foto jetzt nicht. Wobei: Gäbe es eine gekennzeichnete Fläche, würde diese ja das HV aufheben think.gif

Bedeutet imo: Elektrisch betriebene Fahrzeuge dürfen hier mit Parkscheibe maximal 2 Stunden parken.
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Mitleser
Beitrag 08.07.2016, 10:46
Beitrag #18893


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Die HV-Zone beginnt doch erst nach der nächsten Kreuzung?
Der Bereich ist glasklar ein Seitenstreifen / Parkstreifen. Da HV wirkt dort deswegen nicht.
Aus der VwV-StVO: "Zur Bevorrechtigung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen wird auf die VwV zu § 45 Absatz 1g verwiesen. Zeichen 286 soll nur in begründeten Einzelfällen angeordnet werden."
Sehr schön auch der nächste Mast: neues "P" mit uraltem Zz, altes HV mit neuem möchtegern-Zz.

Die Zz-Kombi ist in der Tat ungewöhnlich. Aber wie oft 'fordern' wir hier, dass mehrere Zz vernünftig zusammengefasst werden, damit man die Bezüge leichter erkennt. Und nun ist es auch wieder nicht genehm. thread.gif
Der beabsichtigte Sinn dürfte klar sein. Siehe @Kuli.
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Speichenkarussell
Beitrag 08.07.2016, 10:48
Beitrag #18894


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Zitat (nibbler @ 08.07.2016, 11:38) *
Das alles befindet sich in einer Haltverbotszone, bei der das Parken nur in markierten Bereichen erlaubt ist.
Achso? Ich hätte gedacht, die beginnt erst da im Hintergrund des Bildes.

Edit: schade, nur zweiter.
Aber ich schließe mich an. Das ist definitiv ein Park(seiten)streifen.
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nibbler
Beitrag 08.07.2016, 10:58
Beitrag #18895


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Zitat (Speichenkarussell @ 08.07.2016, 11:48) *
Zitat (nibbler @ 08.07.2016, 11:38) *
Das alles befindet sich in einer Haltverbotszone, bei der das Parken nur in markierten Bereichen erlaubt ist.
Achso? Ich hätte gedacht, die beginnt erst da im Hintergrund des Bildes.

Edit: schade, nur zweiter.
Aber ich schließe mich an. Das ist definitiv ein Park(seiten)streifen.

Beides, auf diesem Foto ist es vor der Haltverbotszone, wenig später kommt es nochmals innerhalb.
Ab wann ist etwas ein Seitenstreifen? Sobald die Straße vorher und nachher an Kreuzungen enger ist oder muss dieser optisch eingefasst sein?

Standort

Ich hätte eher ein P-Schild, mit E-Auto-ZZ und Parkscheiben-ZZ erwartet.
Hat den nun das Parkscheiben-ZZ überhaupt Wirksamkeit über das Haltverbotschild?

Edit: Kann man auch interpretieren: E-Autos dürfen immer parken, andere nur 2h mit Parkscheibe?
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Mitleser
Beitrag 08.07.2016, 11:02
Beitrag #18896


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Zitat (nibbler @ 08.07.2016, 11:58) *
Ab wann ist etwas ein Seitenstreifen? Sobald die Straße vorher und nachher an Kreuzungen enger ist oder muss dieser optisch eingefasst sein?
Es kommt auf den Gesamteindruck an. Und hier wurde deutlich eine Ausbuchtung geschaffen, die zum Parken gedacht ist. -> Seitenstreifen

Zitat (nibbler @ 08.07.2016, 11:58) *
Hat den nun das Parkscheiben-ZZ überhaupt Wirksamkeit über das Haltverbotschild?
Ja. Warum auch nicht? Ein HV und eine frei-Ausnahme.

Zitat (nibbler @ 08.07.2016, 11:58) *
Edit: Kann man auch interpretieren: E-Autos dürfen immer parken, andere nur 2h mit Parkscheibe?
Mit sehr sehr viel Phantasie. Da geht aber keine Behörde und wohl auch kein Richter mit.
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ukr
Beitrag 08.07.2016, 12:26
Beitrag #18897


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Zitat (Mitleser @ 08.07.2016, 12:02) *
Ja. Warum auch nicht?
Weil die maßgebliche Regelung zur Anwendung der Parkscheibe (§13 Abs.2 StVO) das Zeichen 286 nicht beinhaltet.
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Mitleser
Beitrag 08.07.2016, 13:12
Beitrag #18898


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Durch die Beschilderung wird es doch aber auch ohne Rückgriff auf den Allgemeinparagraphen hinreichend geregelt. Oder?
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dazydee
Beitrag 08.07.2016, 13:26
Beitrag #18899


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Zitat (ukr @ 08.07.2016, 13:26) *
Zitat (Mitleser @ 08.07.2016, 12:02) *
Ja. Warum auch nicht?
Weil die maßgebliche Regelung zur Anwendung der Parkscheibe (§13 Abs.2 StVO) das Zeichen 286 nicht beinhaltet.


Könnte hier das neue Gebot des Bildes 318 zur Anwendung kommen?

Bild 318: "Ist die Parkzeit bei elektrisch betriebenen Fahrzeugen beschränkt, so ist der Nachweis durch Auslegen der Parkscheibe zu erbringen."


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Heinz Wäscher
Beitrag 08.07.2016, 13:28
Beitrag #18900


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Zitat (nibbler @ 08.07.2016, 11:38) *
Die Schilderkombination wurde in der Innenstadt großflächig aufgestellt:
Und dabei ist die veraltete Parkbeschildarung für Kräder gar nicht augefallen? whistling.gif

Zitat (nibbler @ 08.07.2016, 11:38) *
Muss das Auto eigentlich vollständig elektrisch betrieben werden oder reicht ein Hybrid?
Es reicht, wenn ganz rechts auf dem Nummernschild ein "E" steht.


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