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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
rapit
Beitrag 25.04.2016, 15:51
Beitrag #18451


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Zitat
„Wildtierkorridor“ ... Mit dem Zusatzzeichen sollen die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer darauf hingewiesen werden, dass sie über eine längere Strecke mit querenden Wildtieren zu rechnen haben

Ach. Das wurde abgeschafft? Oder ist weniger verständlich? wallbash.gif

Übrigens: nette Schriftart der "2" in unserem VP-Vorlagenfundus whistling.gif


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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rapit
Beitrag 25.04.2016, 16:26
Beitrag #18452


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Was heißt'n das:


unsure.gif think.gif

Ach so, ganz vergessen, ihr wollt ja immer Fotos:


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Heinz Wäscher
Beitrag 25.04.2016, 16:26
Beitrag #18453


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Verkehrsverbot für eine Grünfläche? think.gif

Zitat (ulm @ 25.04.2016, 16:47) *
Kaum ist der Müllermeister weg, gibt es mehr Zusatzzeichen... crybaby.gif
Tierwandertag
Endlich wieder Arbeit für die Amtsgerichte whistling.gif Wie und wo wird denn im Regelfall dieser "Korridor" beendet?


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Prince Kassad
Beitrag 25.04.2016, 16:27
Beitrag #18454


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Nur bei Rot über die Ampel fahren?
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Adabei
Beitrag 25.04.2016, 16:51
Beitrag #18455


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Wer darf denn nun hier parken, nur Behinderte oder jeder?
Beachte auch die Entfernung zum FGÜ.
Dass die Baken falsch stehen fällt schon gar nicht mehr ins Gewicht.



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Was weiß eigentlich der Weißwein?
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Speichenkarussell
Beitrag 25.04.2016, 17:11
Beitrag #18456


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Kommen da dank des Sperrpfostens eventuell überhaupt nur ziemlich schmale Fahrzeuge hin?
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rapit
Beitrag 25.04.2016, 17:15
Beitrag #18457


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Finde den Fehler


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MisterOJ
Beitrag 25.04.2016, 17:25
Beitrag #18458


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Zitat (rapit @ 25.04.2016, 17:26) *
Was heißt'n das:

abgedecktes Zz?

Oder: Verkehrsverbot für unseren @oscar!?

Zitat (rapit @ 25.04.2016, 17:26) *
Ach so, ganz vergessen, ihr wollt ja immer Fotos:

yes.gif genau!!! @rapit lernt schnell! tongue.gif

Zitat (rapit @ 25.04.2016, 18:15) *
Finde den Fehler

Das ist ja leicht! --> das (samt Zz) verdrehte Andreaskreuz vorm Zaun

@rapit: Wie alt is´n die BÜ-Anlage?
Denn an techn. gesicherten BÜ darf es kein einzelen (also OHNE Lichtzeichen) stehendes Andreaskreuz geben.


OJ


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rapit
Beitrag 25.04.2016, 17:36
Beitrag #18459


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Zitat (MisterOJ @ 25.04.2016, 18:25) *
Verkehrsverbot für unseren @oscar!?

rofl1.gif clapping.gif

Zitat (MisterOJ @ 25.04.2016, 18:25) *
@rapit: Wie alt is´n die BÜ-Anlage?
Denn an techn. gesicherten BÜ darf es kein einzelen (also OHNE Lichtzeichen) stehendes Andreaskreuz geben.

ca. 2 Jahre. Das hängt oben verdreht am Kragarm. Hier sieht man's


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Baghira
Beitrag 25.04.2016, 18:23
Beitrag #18460


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Mir sind auch wieder einige aufgefallen:
Die ersten beiden allerdings nur aufgrund der Bakenfüße bei ständigen Straßenschildern:





Das Richtungsschild wurde in der Vergangenheit zu häufig umgefahren


Das letzte Schild ist ein Erklärschild bei einer Querungshilfe..


Drauf steht:" Achtung Fußgänger! Fahrzeuge haben auf der Fahrbahn Vorrang"
Nützt trotzdem nicht viel, die Autofahrer gewähren recht häufig den Vorrang.
Mal schauen, wann da eine Ampel hinkommt...


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Gruß Christian


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hk_do
Beitrag 25.04.2016, 20:00
Beitrag #18461


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Zitat (rapit @ 25.04.2016, 17:26) *
Was heißt'n das:


unsure.gif think.gif


ganz eindeutig:

Verkehrsregelung nach Anlage 1 Abschnitt B Ziffer II der StVO.

Die Ausführung entspricht zwar nicht ganz den Bildern 53 und 54, aber neun von zehn usw.....

Gerade die *hüstel* erfahrenen Nutzer müssten das doch kennen scared.gif

ahja, und: ich gehe davon aus, dass es das darüber angebrachte Bild 11 aufhebt.

Bei sinnfälliger Anwendung von §53 Absatz 2 Nummer 1 StVO ist das alles natürlich heute noch gültig whistling.gif

Zitat (MisterOJ @ 25.04.2016, 18:25) *
Denn an techn. gesicherten BÜ darf es kein einzelen (also OHNE Lichtzeichen) stehendes Andreaskreuz geben.


deswegen hat man Andrea ihr Kreuz ja auch weggedreht whistling.gif

Zitat (rapit @ 25.04.2016, 18:36) *


OMG! Der Zug rast bei offenen Schranken über den BÜ!!!!!!!111elf ohmy.gif

Da musst du ganz schnell die lokale Presse informieren, was da nicht alles passieren kann! laugh2.gif
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rapit
Beitrag 25.04.2016, 20:12
Beitrag #18462


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Zitat (hk_do @ 25.04.2016, 21:00) *
Bildern 53 und 54

Weiß doch kein Mensch, was Du meinst. wavey.gif

Zitat (hk_do @ 25.04.2016, 21:00) *
OMG! Der Zug rast bei offenen Schranken über den BÜ

Huch. Na sowas.


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Heinz Wäscher
Beitrag 25.04.2016, 20:21
Beitrag #18463


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Zitat (hk_do @ 25.04.2016, 21:00) *
OMG! Der Zug rast bei offenen Schranken über den BÜ!!!!!!!111elf ohmy.gif

Dafür leuchten die Lichtzeichen dort doch rot damit keiner rüberfährt narr.gif

Zitat (Baghira @ 25.04.2016, 19:23) *
Drauf steht:" Achtung Fußgänger! Fahrzeuge haben auf der Fahrbahn Vorrang"
Nützt trotzdem nicht viel, die Autofahrer gewähren recht häufig den Vorrang.
Mal schauen, wann da eine Ampel hinkommt...

Warum kein think.gif


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hk_do
Beitrag 25.04.2016, 20:25
Beitrag #18464


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Ach was, die roten Lichtzeichen haben doch rein informativen Charakter und weisen darauf hin, dass demnächst irgendwann die Schranken runtergehen. Man muss also gerade jetzt noch schnell rüber, wenn man nicht hinterher ewig warten will crybaby.gif
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rapit
Beitrag 25.04.2016, 22:54
Beitrag #18465


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Das Foto ist doch schon etwas älter.

Der BÜ geht zwar immer noch ständig kaputt, mittlerweile aber eher nicht auf, als nicht zu. Die Züge halten aber auch bei den Jetztbleibtereinfachmalwiederdauerhaftzu-Störungen immer erst an, Pfeiffen, und fahren dann wieder los.
Wenn das passiert, weß der Einheimische, dass jetzt Wenden und größerer Umweg angesagt sind. Auswärtige bleiben noch eine halbe Stunde stehen...

Damals war er noch sehr neu. Und ja, ich hatte die Presse informiert. Aber nicht die örtliche. Die bekommen von mir erst wieder was, wenn die ihren blöden Gerichtsreporter in Rente geschickt haben, den kann ich nicht leiden. Die mit den vier großen Buchstaben fand ich dafür ganz gut, und die das damals auch rolleyes.gif

Zitat (Heinz Wäscher @ 25.04.2016, 21:21) *
Warum kein think.gif

Wahrscheinlich rechnet man: 4 Schildchen = 4 x 500,- € = 2000,- €.

8 Striche = 8 x 500,- € = 4000,- €, und dann kommen noch 6 * Schilder dazu, da kommt man locker auf äh, über 5000,- €


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mir
Beitrag 25.04.2016, 23:19
Beitrag #18466


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Zitat (Heinz Wäscher @ 22.04.2016, 22:05) *
Und welchen Zweck haben dort die ganzen rechts auf dem Gehweg? think.gif


Die halten den Gehweg als Parkfläche für Baufahrzeuge frei. rolleyes.gif


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Baghira
Beitrag 26.04.2016, 11:38
Beitrag #18467


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Zitat (Heinz Wäscher @ 25.04.2016, 20:21) *
Zitat (Baghira @ 25.04.2016, 19:23) *
Drauf steht:" Achtung Fußgänger! Fahrzeuge haben auf der Fahrbahn Vorrang"
Nützt trotzdem nicht viel, die Autofahrer gewähren recht häufig den Vorrang.
Mal schauen, wann da eine Ampel hinkommt...

Warum kein think.gif


Da das die Straße zwischen zwei Einkaufszentren ist und auch der Verkehr auf der Straße nicht so dünn
ist, wird wohl der Verkehr halbwegs zusammenbrechen.

Google Maps


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Heinz Wäscher
Beitrag 26.04.2016, 16:38
Beitrag #18468


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Man hat ja bereits neckische Blechtafeln mit Hinweisen aufstellen lassen, deswegen sehe ich diese Forferung aus der VWV-StVO als gegeben an:
Zitat
Fußgängerüberwege sollten in der Regel nur angelegt werden, wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt.

Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn es die Fahrzeugstärke zuläßt und es das Fußgängeraufkommen nötig macht.
Anm.: scheinbar kennt die VWV-StVO bis jetzt nur männliche zu Fuß Gehende whistling.gif


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Herrn Schorch
Beitrag 27.04.2016, 21:52
Beitrag #18469


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Z 298 auf der Fahrbahn?
Fast, denn das ist ein VBB (Z 325). Fahrzeuge könnten also über den ehemaligen Gehweg fahren, wo allerdings die außerhalb von Markierungen parkenden Autos und Roller stören.
Ergebnis: kein Entkommen. Rückwärts geht auch nicht, weil es eine Einbahnstraße ist (ja, im VBB).
Ich bin mir nicht sicher, ob man auf so wenig Fläche noch mehr Murks unterbringen kann.


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"Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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rapit
Beitrag 27.04.2016, 22:03
Beitrag #18470


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clapping.gif

Die nichtrotweiße Verkehrseinrichtung "Sperrpfosten" hast Du vergessen.


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Heinz Wäscher
Beitrag 27.04.2016, 22:09
Beitrag #18471


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Aus irgendeinem Grund muß dieses Zeichen 298 ja zwingend nötig sein? think.gif

Und wieso parken die KFZ eigentlich nicht komplett auf den gepflasterten Straßenteilen?


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Herrn Schorch
Beitrag 27.04.2016, 22:39
Beitrag #18472


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@ Heinz Wescher:
Das ist so nicht erklärlich. Eventuell sollen da Querungsstellen markiert werden - im VBB ja nun endgültiger Blödsinn.

Ich habe soeben die kurzfristige Entfernung bzw. Abänderung der Sperrflächen, so dass keine Wirkung im Sinne der StVO davon ausgeht, und nebenbei die Entfernung der Z 325 beantragt. Mal schauen, ob da etwas passiert. think.gif


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rapit
Beitrag 28.04.2016, 08:28
Beitrag #18473


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wenn man farblich was machen will, kann man doch Schachbrettrauten oder sowas in der Art aufmalen. Wer kommt denn auf die Idee, eine Sperrfläche da hin zu pinseln? wallbash.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 28.04.2016, 10:19
Beitrag #18474


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Die Stadt die versucht einen Flughafen zu bauen... Nehme ich ganz schwer an.
Da ist der Sachverstand dünn.
Ich hoffe Mr. s wird uns mit der Antwort der Behörde erheitern.
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Speichenkarussell
Beitrag 29.04.2016, 15:13
Beitrag #18475


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Es handelt sich um die großflächige Version von Vz 286 und soll einen Parkverbotsbereich markieren.
Mit Rauten wäre es ein Haltverbotsbereich.narr.gif
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MisterOJ
Beitrag 03.05.2016, 23:52
Beitrag #18476


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Zitat (rapit @ 25.04.2016, 18:36) *
Zitat (MisterOJ @ 25.04.2016, 18:25) *
Verkehrsverbot für unseren @oscar!?
rofl1.gif clapping.gif

Na ich glaub unser @oscar findet das nicht so lustig! huh.gif

Zitat (rapit @ 25.04.2016, 18:36) *
Zitat (MisterOJ @ 25.04.2016, 18:25) *
@rapit: Wie alt is´n die BÜ-Anlage?
Denn an techn. gesicherten BÜ darf es kein einzelen (also OHNE Lichtzeichen) stehendes Andreaskreuz geben.
ca. 2 Jahre. Das hängt oben verdreht am Kragarm.
Da ist es auch (so um 90° verdreht) richtig!

Zitat (rapit @ 25.04.2016, 18:36) *
Hier sieht man's

Am rechten Standmast fehlt mir dagegen ein Andreaskreuz.

@rapit : bitte wieder rausrücken!!!


Zitat (hk_do @ 25.04.2016, 21:00) *
Zitat (MisterOJ @ 25.04.2016, 18:25) *
Denn an techn. gesicherten BÜ darf es kein einzelen (also OHNE Lichtzeichen) stehendes Andreaskreuz geben.
deswegen hat man Andrea ihr Kreuz ja auch weggedreht whistling.gif
Wie meinst du das??? unsure.gif

Zitat (hk_do @ 25.04.2016, 21:00) *
OMG! Der Zug rast bei offenen Schranken über den BÜ!!!!!!!111elf ohmy.gif

Das ist in der Tat komisch - rote BÜ-Lichtzeichen aber 'Schranke oben' - und der Zug fährt drüber! wacko.gif


Zitat (hk_do @ 25.04.2016, 21:25) *
Ach was, die roten Lichtzeichen haben doch rein informativen Charakter und weisen darauf hin, dass demnächst irgendwann die Schranken runtergehen.

no.gif Die Lichtzeichen sind das regelnde verkehrselement und gebieten den Halt!

Die Halbschranken/Schranken sind nur eine zusätzliche Barriere...

Zitat (rapit @ 25.04.2016, 23:54) *
Die Züge halten aber auch bei den Jetztbleibtereinfachmalwiederdauerhaftzu-Störungen immer erst an, Pfeiffen, und fahren dann wieder los.

yes.gif richtig - so soll´s an gestörten BÜ auch sein!

Zitat (rapit @ 25.04.2016, 23:54) *
Die bekommen von mir erst wieder was, wenn die ihren blöden Gerichtsreporter in Rente geschickt haben, den kann ich nicht leiden.

@rapit: Du bist aber nachtragend... unsure.gif


OJ wavey.gif


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rapit
Beitrag 04.05.2016, 08:27
Beitrag #18477


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Zitat (MisterOJ @ 04.05.2016, 00:52) *
Zitat (rapit @ 25.04.2016, 18:36) *
Hier sieht man's

Am rechten Standmast fehlt mir dagegen ein Andreaskreuz.

Als ich das damals gepostet hatte (als er neu war) hast Du behauptet, das wäre so völlig i.O. unsure.gif think.gif


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MisterOJ
Beitrag 04.05.2016, 10:05
Beitrag #18478


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Zitat (rapit @ 04.05.2016, 09:27) *
Als ich das damals gepostet hatte (als er neu war) hast Du behauptet, das wäre so völlig i.O. unsure.gif think.gif

no.gif Hab ich nicht! tongue.gif


OJ wavey.gif


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rapit
Beitrag 04.05.2016, 12:17
Beitrag #18479


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Zitat (MisterOJ @ 04.05.2016, 11:05) *
Zitat (rapit @ 04.05.2016, 09:27) *
Als ich das damals gepostet hatte (als er neu war) hast Du behauptet, das wäre so völlig i.O. unsure.gif think.gif

no.gif Hab ich nicht! tongue.gif

Haste wohl:
Zitat (MisterOJ @ 14.11.2014, 00:01) *
Zitat (rapit @ 07.11.2014, 17:58) *
Mir deucht, da fehlt was?

In der Hauptzufahrt MÜSSEN Andreaskreuze beidseitig der Fahrbahn aufgestellt werden. (alternativ kann auch eins über Kopf an einem Peitschanmast montiert werden)

Für einmündende Seitenstraßen ist nur dann ein eigenens Andreaskreuz erforderlich, wenn das zugehötige Seitenlicht separat steht. Sobald das Seitenlicht am gleichen Mast wie das Hauptlicht angebracht ist, braucht´s kein gesondertes Andreaskreuz!

whistling.gif


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Kuli
Beitrag 04.05.2016, 12:20
Beitrag #18480


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Ich denke, mit "alternativ" meinte er "zusätzlich" wink.gif
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Schönwetterradling
Beitrag 06.05.2016, 19:02
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Ein paar neue Schilder. Auf der Radtour entdeckt.



Das Schild ist jetzt vielleicht nicht allzu diskussionswürdig, aber die Geschichte dahinter dennoch interessant.
Nachdem die StVB die Radwegbenutzungspflicht vor zwei Jahren aufgehoben hat, dies dem Bürgermeister der Gemeinde jedoch nicht passte, hat er kurzerhand eigenmächtig einen "Hinweis auf den Radweg" aufgestellt. Argument: Er möchte nicht, dass "Radfahrer in seinem Ort unnötig gefährdet werden". Dass er durch das Aufstellen des Schildes vermutlich genau das Gegenteil bewirkt, dürfte ihm nicht klar sein.

http://www.shz.de/lokales/stormarner-tageb...-id7198401.html
http://www.ln-online.de/Lokales/Stormarn/D...Radweg-Schilder



Sonderprivileg!


Zone in beide Richtungen. Foto ist aus einem VBB heraus entstanden. Siehe Bordsteinabsenkung unten.


Klassiker? Oder hat man dort ein Herz für eiligen Lieferverkehr bis 3,5t ?
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Herrn Schorch
Beitrag 06.05.2016, 20:42
Beitrag #18482


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Nach meiner Erinnerung war dieser Bahnhofsvorplatz bis vor kurzem als Fußgängerzone beschildert. Jetzt könnte es für Fußgänger dort eher ungemütlich werden:


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"Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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zobi
Beitrag 06.05.2016, 21:38
Beitrag #18483


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Sehe ich das richtig das diese Kombination so Quatsch ist think.gif :
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Mitleser
Beitrag 06.05.2016, 21:51
Beitrag #18484


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Nö. Wieso?
In einer Zone können Abschnittsweise Ausnahmen ausgeschildert werden. Passt.
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oscar_the_grouch
Beitrag 07.05.2016, 12:18
Beitrag #18485


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Zitat (Herrn Schorch @ 06.05.2016, 20:42) *
Nach meiner Erinnerung war dieser Bahnhofsvorplatz bis vor kurzem als Fußgängerzone beschildert. Jetzt könnte es für Fußgänger dort eher ungemütlich werden:


auch noch 30er! Zone, 10km/h Zone war aus? rolleyes.gif
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Herrn Schorch
Beitrag 07.05.2016, 12:29
Beitrag #18486


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Also ein Zz "Lieferverkehr frei" hätte es sicher auch getan. Ich habe keine Ahnung, welchen Zweck die neue Beschilderung verfolgt. Nun ja, die Radfahrenden sollte es freuen, aber denen ist die Beschilderung sowieso egal. dry.gif


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Speichenkarussell
Beitrag 07.05.2016, 20:39
Beitrag #18487


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In dieser hübschen hessischen Kleinstadt war man ganz besonder clever.

Vz 242 war gerade aus?
Macht doch nichts.

Blöd nur, dass man konsequenterweise auf eine ENDE-Beschilderung verzichtet. wallbash.gif
Und an anderer Stelle mit Vz 250 + Zz "Anlieger frei" in diese "Zone" eingefahren werden kann. blink.gif


Da wundert einen diese Parkplatz-Wegweisung auch nicht mehr wirklich. whistling.gif

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Speichenkarussell
Beitrag 07.05.2016, 21:29
Beitrag #18488


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Mittelfranken.
Mutmaßlich auf Privatgrund:

Ich habe dort ja nichts gegen originelle Eigenkreationen. Aber hier hat sich mir beim besten Willen nicht erschlossen, was das rote Dreieck sagen soll. "Achtung angeleinte Hunde"?
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Herrn Schorch
Beitrag 07.05.2016, 22:12
Beitrag #18489


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Das Schild zeigt einen Unterfall von "landwirtschaftlichem Verkehr" zwischen Hofhunden.


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cybershadow
Beitrag 07.05.2016, 22:13
Beitrag #18490


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Jedenfalls scheint da jemand ein Luftgewehr zu haben. Daruf deutet zumindest das Trefferbild auf der rot-weißen Zielscheibe hin.
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Herrn Schorch
Beitrag 09.05.2016, 09:47
Beitrag #18491


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Zitat (Herrn Schorch @ 27.04.2016, 22:52) *

Z 298 auf der Fahrbahn?
...


Zitat (oscar_the_grouch @ 28.04.2016, 11:19) *
Die Stadt die versucht einen Flughafen zu bauen... Nehme ich ganz schwer an.
Da ist der Sachverstand dünn.
Ich hoffe Mr. s wird uns mit der Antwort der Behörde erheitern.

Folgender Sachstand nach Telefonat: Die Straßenverkehrsbehörde hat die Z 298 nicht angeordnet. Die "Kissen" wurden nachträglich gebaut und sollten kenntlich gemacht werden, dabei ist wohl etwas schief gegangen. Die Sperrflächen werden entfernt bzw. abgeändert.


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oscar_the_grouch
Beitrag 09.05.2016, 12:29
Beitrag #18492


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Es fand also nach Anordnung der "Kenntlichmachung" keine Abnahme statt, es fuhren/liefen in der Zwischenzeit keine Amtspersonen (OA/Polizei) dort vorbei, die Anordnung zur Kenntlichmachung war zwingen nötig und natürlich auch wurde auch detailliert beschrieben, wie sie ausgeführt werden sollte?
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Mitleser
Beitrag 09.05.2016, 12:34
Beitrag #18493


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Ich tippe mal, dass das umlaufende Markierungsquadrat vorgesehen war. Und dann eventuell noch kurze schräge Schraffen; ähnlich einer Sperrfläche aber eben nicht durchgehend bis zur gegenüberliegenden Seite.
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Explosiv
Beitrag 09.05.2016, 12:38
Beitrag #18494


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Haifischzähne werden gerne genommen und sehen so aus, dass man auch wirklich langsam macht vor dem Hopser.


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rapit
Beitrag 09.05.2016, 12:49
Beitrag #18495


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Zitat (Herrn Schorch @ 09.05.2016, 10:47) *
Die "Kissen" wurden nachträglich gebaut und sollten kenntlich gemacht werden

Nun, wenn die Art der "Kenntlichmachung" freigestellt war, macht das aus Sicht der Baufirma schon Sinn:
Sollten die Kissen zu hoch sein und es so zu einer Fahrzeugbeschädigung kommen, könnte man damit argumentieren, das Befahren sei ja verboten... laugh2.gif


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Herrn Schorch
Beitrag 09.05.2016, 14:34
Beitrag #18496


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@ Oscar: Es war und ist keine Kennzeichnung nach StVO vorgesehen, so dass es jedenfalls keiner straßenverkehrsbehördlichen Anordnung resp. Abnahme bedurfte. Tiefbauamt und Straßenverkehrsbehörde arbeiten weitgehend getrennt voneinander.
@ Mitleser: So in der Richtung war wohl etwas vorgesehen. Ähnliches habe ich in der Realität aber noch nicht bewusst wahrgenommen.

Insgesamt eine unkritische Sache. Irgendwie ist da zu viel Farbe auf die Straße gekommen, das war so nicht beabsichtigt und der Fehler wird berichtigt. wavey.gif


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Mitleser
Beitrag 09.05.2016, 14:56
Beitrag #18497


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Zitat (Herrn Schorch @ 09.05.2016, 15:34) *
@ Oscar: Es war und ist keine Kennzeichnung nach StVO vorgesehen, so dass es jedenfalls keiner straßenverkehrsbehördlichen Anordnung resp. Abnahme bedurfte.
Bei weißen Linien auf der Fahrbahn ist diese Sicht immer etwas schwierig.
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Herrn Schorch
Beitrag 09.05.2016, 15:12
Beitrag #18498


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Dort wo Straßenverkehrsbehörde und Tiefbauamt nicht unter einem Dach zusammenarbeiten, ist die Nutzung der nicht in der StVO definierten Zeichen ein beliebtes Mittel, um abgelehnte Markierungen seitens des Baulastträgers durch nicht-amtliche Gemälde (z. B. "Briefumschlag" statt Z 299) zu ersetzen. Für die Straßenverkehrsbehörde dürfte es dann doch recht schwierig werden, rechtlich dagegen vorzugehen.


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rapit
Beitrag 09.05.2016, 15:20
Beitrag #18499


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Irgendwer hat doch irgendweclche Straßenbemalung in Auftrag gegeben ("Kenntlichmachung"). Dann gehört m.E. auch zwingend eine straßenverkehrsrechtliche Abnahme dazu.

Im übrigen wären da ja noch § 45 Abs. 4 StVO (nur Verkehrszeichen und -einrichtungen), und auch
Zitat (§ 45 Abs. 1b StVO)
Die Straßenverkehrsbehörden treffen auch die notwendigen Anordnungen
...
3.zur Kennzeichnung von ... verkehrsberuhigten Bereichen,

4.zur Erhaltung der Sicherheit oder Ordnung in diesen Bereichen ...

Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ... die Kennzeichnung von ... verkehrsberuhigten Bereichen ... im Einvernehmen mit der Gemeinde an.

think.gif

Abs. 3 stößt ins selbe Horn.


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Herrn Schorch
Beitrag 09.05.2016, 15:43
Beitrag #18500


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Die Kennzeichnung des Bereichs erfolgt doch durch die Z 325. Aber die StrVkBeh kann ja auch nicht bestimmen, welcher Fahrbahnbelag zum Einsatz kommt. Oder wo und wie beispielsweise an anderen Stellen Querungshilfen durch Inseln oder Vorstreckungen entstehen. Selbstverständlich wird so etwas im Regelfall einvernehmlich geplant, eine Handhabe gegen nicht-amtliche Markierungen, die jedenfalls nicht zu gefährlichen Missverständnissen führen, kann ich (noch) nicht erkennen.
Für rein bauliche Maßnahmen sehen ich auch keine Abnahmepflicht durch die StrVkBeh.


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 27.08.2025 - 09:02