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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
Frechdachs75
Beitrag 09.03.2016, 09:35
Beitrag #18051


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Zitat (rapit @ 08.03.2016, 14:14) *
Zitat (Frechdachs75 @ 08.03.2016, 14:08) *
Oder wie meinst Du deinen Einwand mit den beiden Seiten? think.gif

Ähm, unernst.



Sorry da stand ich auf der Leitung, ich alte Spaßbremse.. blushing.gif
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ulm
Beitrag 09.03.2016, 10:00
Beitrag #18052


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a) Widerrechtlich?
b) Nichtig?
c) Der kürzeste VBB Deutschlands? whistling.gif
d) Schildergröße nicht eingehalten?

Bonusfrage:
Wie ist die Vorfahrtregelung in den Fällen a, b, c und d?
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Andreas
Beitrag 09.03.2016, 10:17
Beitrag #18053


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Vermutlich soll Zeichen 325 für die nach links weiterführende Straße gelten und wurde (absichtlich?) verdreht.


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Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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Frechdachs75
Beitrag 09.03.2016, 10:21
Beitrag #18054


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Nö, denn hinten am Ende ist 325 Ende aufgestellt..
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Andreas
Beitrag 09.03.2016, 10:24
Beitrag #18055


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Ups, das habe ich nicht gesehen. blushing.gif


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petichen
Beitrag 09.03.2016, 10:25
Beitrag #18056


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Zitat
DAS verblüfft dich? Wie isses mit den in Berlin geläufigen Z209 links und Z209 rechts jeweils auf beiden Seiten der Fahrbahn neben der Fahrspur?


@Oscar: Das ist doch in Berlin gar nicht so geläufig. Kommt eigentlich ziemlich selten vor. Vllt. im ehemaligen Westteil häufiger als im Osten.
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MisterOJ
Beitrag 09.03.2016, 10:33
Beitrag #18057


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Zitat (rapit @ 09.03.2016, 08:23) *



- das "Lkw"-Zz ist überflüssig, da das Z277 bereits für Zfg.e >3,5t zgG gilt
- das "Bus"-Zz ist sinnig, da z277 KOM expliziet nicht mit umfasst


Zitat (ulm @ 09.03.2016, 10:00) *
a) Widerrechtlich?
b) Nichtig?

Imho inhaltlicher Unsinn! wallbash.gif

Zitat (ulm @ 09.03.2016, 10:00) *
c) Der kürzeste VBB Deutschlands? whistling.gif

no.gif da fehlt das VBB-Ende

Zitat (ulm @ 09.03.2016, 10:00) *
d) Schildergröße nicht eingehalten?

Sicher? think.gif

Zitat (ulm @ 09.03.2016, 10:00) *

Bonusfrage:
Wie ist die Vorfahrtregelung in den Fällen a, b, c und d?

Da mich a, b, c, d als Otto-normal-VT nicht zu interessieren braucht (denn der hat sich an die vorh. Beschilderung zu halten) ist die zu sehende Straße wegen VBB-Schild wartepflichtig a´la einer Grundstücksausfahrt
--> also imho KEIN rvl!


OJ wavey.gif


--------------------
Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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Speck ftw
Beitrag 09.03.2016, 12:45
Beitrag #18058


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Ist das da am Ende wirklich ein Zeichen 325.2?

Ich sehe da keinen roten Balken...
So einen ähnlichen verkehrsberuhigten Bereich hatte ich mal gesehen in der Nähe von Cuxhaven. Da waren mehrere kleine Seitenstraßen als verkehrsberuhigter Bereich beschildert, bis man auf die Idee kam, auch die gesamte Zufahrtstraße zu diesen Straßen als verkehrsberuhigten Bereich zu beschildern (erzählte mir meine Ex-Freundin).

Die Zufahrtstraße hatte ähnlichen Charakter wie die im Bild. Und die ganzen Zeichen 325.1 wurden an den Seitenstraßen auch nicht entfernt, sodass man zwei Mal in einen verkehrsberuhigten Bereich einfuhr, wenn man in einer dieser Seitenstraßen wohnte. whistling.gif


--------------------
Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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Frechdachs75
Beitrag 09.03.2016, 12:53
Beitrag #18059


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Zitat (Speck ftw @ 09.03.2016, 12:45) *
Ist das da am Ende wirklich ein Zeichen 325.2?

Ich sehe da keinen roten Balken...


Hm ich schon. tongue.gif
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Mitleser
Beitrag 09.03.2016, 12:59
Beitrag #18060


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Da hat man erst 2007 beschlossen, den Weg doch mit in die T-30-Zone einzuverleiben und die 17-jährige Ausnahme zu beenden. Und nach knapp 10 Jahren soll das Schild schon ausgedient haben und wird durch ein neues Blaues ersetzt. Welch Verschwendung.

Im Ernst: Ich tippe darauf, dass die Altbeschilderung zeitnah abgebaut wird.
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ulm
Beitrag 09.03.2016, 13:35
Beitrag #18061


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*grrr*
Mapleser wieder...

Extra die GPS-Daten gelöscht laugh2.gif
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Mitleser
Beitrag 09.03.2016, 13:38
Beitrag #18062


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Wenn Du Fotos direkt aus Deiner Nachbarschaft postest, was erwartest Du dann. Da braucht man kein GPS. whistling.gif
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Frechdachs75
Beitrag 09.03.2016, 13:43
Beitrag #18063


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Schade das es "Wetten Dass?!" nicht mehr gibt.. laugh2.gif
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ulm
Beitrag 09.03.2016, 14:02
Beitrag #18064


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Wetten, dass das nicht aus meiner Nachbarschaft stammt und trotzdem doof Schilda ist?
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Frechdachs75
Beitrag 09.03.2016, 17:02
Beitrag #18065


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Sind diese Parkplätze so rechtmässig für Elektrofahrzeuge reserviert nach StVO?
Glaube kaum.
Zumal das Haltverbot ja auf einem Parkplatz keine Wirkung entfalten kann. thread.gif







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ulm
Beitrag 09.03.2016, 17:38
Beitrag #18066


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9von10...

Mal abgesehen davon:
Sobald der Akku voll ist, muss das Auto entfernt werden. Wer überprüft das wie?
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Heinz Wäscher
Beitrag 09.03.2016, 19:10
Beitrag #18067


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Wie wird dort überhaupt festgestellt, dass es sich auch tatsächlich um ein Elektrofahrzeug handelt und die verwendete Ladestrippe keine Attrappe ist? whistling.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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rapit
Beitrag 09.03.2016, 19:49
Beitrag #18068


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Zitat (Frechdachs75 @ 09.03.2016, 10:21) *
Nö, denn hinten am Ende ist 325 Ende aufgestellt..

Ja, aber auch Anfang, oder? Das vordere steht schlicht falschrum.

Zitat (MisterOJ @ 09.03.2016, 10:33) *
Zitat (rapit @ 09.03.2016, 08:23) *



- das "Bus"-Zz ist sinnig, da z277 KOM expliziet nicht mit umfasst

Und mit Zz tut es das?

Ganz ohne "auch"?


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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Mitleser
Beitrag 09.03.2016, 22:27
Beitrag #18069


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Zitat (Frechdachs75 @ 09.03.2016, 17:02) *
Sind diese Parkplätze so rechtmässig für Elektrofahrzeuge reserviert nach StVO?
Nach StVO passt das [- bis auf die Fahrbahnproblematik]. Die VwV-StVO hätte aber lieber das 286er oder gar die Positivbeschilderung mit 314 / 315.
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oscar_the_grouch
Beitrag 09.03.2016, 22:31
Beitrag #18070


bekennender Pfostenumfahrer
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Zitat (petichen @ 09.03.2016, 10:25) *
Zitat
DAS verblüfft dich? Wie isses mit den in Berlin geläufigen Z209 links und Z209 rechts jeweils auf beiden Seiten der Fahrbahn neben der Fahrspur?


@Oscar: Das ist doch in Berlin gar nicht so geläufig. Kommt eigentlich ziemlich selten vor. Vllt. im ehemaligen Westteil häufiger als im Osten.


regelmässig zur Berlinale am Ptsd Platz und untemporäer auf der Jaffestr
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Mitleser
Beitrag 09.03.2016, 22:37
Beitrag #18071


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Boah, sogar eindeutig fahrstreifenbezogen. Viel besser geht es doch gar nicht.
Das ist kein Vergleich zu den andernorts häufig anzutreffenden unterschiedlichen Richtungsgeboten links und recht neben der Fahrbahn.
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Commander
Beitrag 10.03.2016, 10:32
Beitrag #18072


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Gestern in Bad Oyenhausen gesehen:






(jedoch mit einem Lkw-Symbol statt eines Pkw., ähnlich eines Zeichens 389)

Bin mir über die exakte Ausgestaltung der Zusatzzeichen nur zu 75 % sicher, da ich in anderer Fahrtrichtung fuhr und nur an einer Ampel den Blick habe schweifen lassen. Dass die Fahrzeuge durchgekreuzt waren bin ich mir zu 98 % sicher. Ob aber der Seitenstreifen auf dem Zeichen in seiner Güte gerade war, wie bei Zeichen 283 oder schadhaft, wie bei Zeichen 389, vermag ich nicht zu sagen.


Gab es das mal so?
Wenn ja, was soll es heißen? Das Gewöhnliche Sinnbild ist ja ein Lkw. von der Seite.
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Andreas
Beitrag 10.03.2016, 10:36
Beitrag #18073


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Zitat (Commander @ 10.03.2016, 10:32) *
Gab es das mal so?


Ist mir nicht bekannt.


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MisterOJ
Beitrag 10.03.2016, 13:22
Beitrag #18074


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Zitat (rapit @ 09.03.2016, 19:49) *
Und mit Zz tut es das?
Ganz ohne "auch"?

2x yes.gif

Das Z277 gilt ausdrücklich nicht für KOM - daher wird durch das Zz"KOM" die Gültigkeit des Z277 auch auf KOM erweitert!

Zitat (Mitleser @ 09.03.2016, 22:37) *
Boah, sogar eindeutig fahrstreifenbezogen. Viel besser geht es doch gar nicht.

Ja Berlin kann doch was! tongue.gif
(zu meiner Berlinzeit war ich von sowas immer fasziniert wub.gif )

OJ wavey.gif


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Mitleser
Beitrag 10.03.2016, 13:24
Beitrag #18075


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Zitat (MisterOJ @ 10.03.2016, 13:22) *
Zitat (rapit @ 09.03.2016, 19:49) *
Ganz ohne "auch"?

Das Z277 gilt ausdrücklich nicht für KOM - daher wird durch das Zz"KOM" die Gültigkeit des Z277 auch auf KOM erweitert!
Ich habe mal etwas hervorgehoben bei Euch Beiden. whistling.gif

Warum wird es zwingend erweitert und nicht beschränkt, @MisterOJ? think.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 10.03.2016, 13:33
Beitrag #18076


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Kann ein ZZ die Gültigkeit eines VZ auf VT ausdehnen, die von derselben ausdrücklich ausgenommen sind...? think.gif
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Kuli
Beitrag 10.03.2016, 13:42
Beitrag #18077


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 10.03.2016, 13:33) *
Kann ein ZZ die Gültigkeit eines VZ auf VT ausdehnen, die von derselben ausdrücklich ausgenommen sind...? think.gif


Pro-Argument: Geht ja bei Haltverboten, die gemäß StVO "auf der Fahrbahn" gelten, ja auch mittels ZZ "auf dem Seitenstreifen" (absichtlich die Variante ohne "auch").

Contra-Argument: Dieses in letzter Zeit immer häufiger zu sehende ZZ unter Zeichen 277.

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Heinz Wäscher
Beitrag 10.03.2016, 15:21
Beitrag #18078


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Zitat (Commander @ 10.03.2016, 10:32) *
Gestern in Bad Oyenhausen gesehen:
Könnte man so die gewollte Regelung erreichen? think.gif










--------------------
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Kuli
Beitrag 10.03.2016, 15:30
Beitrag #18079


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Zitat (Heinz Wäscher @ 10.03.2016, 15:21) *
Könnte man so die gewollte Regelung erreichen? think.gif
Kommt drauf an - was soll denn die gewollte Regelung sein? rolleyes.gif
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janr
Beitrag 10.03.2016, 17:48
Beitrag #18080


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Es wird doch mit einem 314er das Parken auch an den Stellen erlaubt wo es normalerweise verboten wäre.



Da darf man also auf den Tram-Gleisen parken whistling.gif

Hier die Stelle vor dem Umbau


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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MisterOJ
Beitrag 10.03.2016, 18:44
Beitrag #18081


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Zitat (Mitleser @ 10.03.2016, 13:24) *
Ich habe mal etwas hervorgehoben bei Euch Beiden. whistling.gif

??? wacko.gif

Zitat (Mitleser @ 10.03.2016, 13:24) *
Warum wird es zwingend erweitert und nicht beschränkt, @MisterOJ? think.gif

Imho:
Zitat (Z277)
Zeichen 277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
Zitat (Z1048-16)
Kraftomnibusse


Imho werden KOM vom Z277 nicht mit eingeschlossen - daher das 'Erweiterungs'-Zz "Bus"

Zitat (Bonsai-Brummi @ 10.03.2016, 13:33) *
Kann ein ZZ die Gültigkeit eines VZ auf VT ausdehnen, die von derselben ausdrücklich ausgenommen sind...? think.gif

Wieso nicht? think.gif

Zz gelten ja als Ergänzung zu Schildern - in dem Fall erweitert das "Bus"-Zz den Z277-Gültigkeitsbereich.

Zitat (Kuli @ 10.03.2016, 13:42) *
Contra-Argument: Dieses in letzter Zeit immer häufiger zu sehende ZZ unter Zeichen 277.

DAS Zz hab ich auch schonmal gesehen!





meinte das @Mitleser mit seinem AUCH??

OJ wavey.gif


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rapit
Beitrag 10.03.2016, 19:16
Beitrag #18082


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jedenfalls meinte ich das mit: "ganz ohne "auch" " think.gif
Denn zum erweitern der Gültigkeit gibt es eben jenes "auch KOM"-Zz (ok ist auch ein Anhänger drauf, aber jedenfalls anders als das "nur"-Zz).

Gemeint sein dürfte das wohl. Aber ausgesagt wird dann eher, mangels erweiterung, dass hier LKW keine LKW und keine Busse überholen dürfen.
Einen anderen Sinn kann man wohl nicht gerichtsfest herleiten.

Würde wohl für die schadhaften Brücken auch reichen, wenn keine 2 Schwergewichte nebeneinander auf gleicher Höhe drüberfahren.

Andererseits ein Überholen anderer VT wird angesichts der 60km/h-Begrenzung für LKW und KOM ohnehin eher unmöglich... think.gif


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MisterOJ
Beitrag 10.03.2016, 20:16
Beitrag #18083


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Zitat (rapit @ 10.03.2016, 19:16) *
jedenfalls meinte ich das mit: "ganz ohne "auch" " think.gif

wacko.gif -->

Zitat (rapit @ 10.03.2016, 19:16) *
Denn zum erweitern der Gültigkeit gibt es eben jenes "auch KOM"-Zz (ok ist auch ein Anhänger drauf, aber jedenfalls anders als das "nur"-Zz).

Also geht´s doch um das Zz - also das nur das Zz "KOM" statt des Zz "auch KOM" verwendet wurde!?

Zitat (rapit @ 10.03.2016, 19:16) *
Gemeint sein dürfte das wohl. Aber ausgesagt wird dann eher, mangels erweiterung, dass hier LKW keine LKW und keine Busse überholen dürfen.
Einen anderen Sinn kann man wohl nicht gerichtsfest herleiten.

Wie kommst du denn auf DIESE Deutung??? blink.gif

Das Z277 verbietet ja Fzg. >7,5t zgG das Überholen (daher auch der rote LKW links im Schild) - und das egaln wen sie überholen wollen
(ich hab in meiner vor-VP-Zeit mal eine Abwandlung des Z277 gesehen: rechts statt des schwarzen Pkw war ein schwarzer LKW und links war statt des roten LKW ein roter PKW - ich hab das damalsTM als "alle Kfz dürfne keine LKW überholen" gedeutet. Ob da so gewollt war oder ein Streich des Schilderwerkes kann ich nicht sagen)

Und da KOM im Z277 ausdrücklich vom ÜV ausgenommen sind, wird das Z277 per Zz "KOM" auch auf Busse erweitert.
Lediglich das Zz "LKW" ist Murks! wallbash.gif


Zitat (rapit @ 10.03.2016, 19:16) *
Würde wohl für die schadhaften Brücken auch reichen, wenn keine 2 Schwergewichte nebeneinander auf gleicher Höhe drüberfahren.

die Frage ist doch, ob es auch wirklich so gemeint ist wie wir hier spekulieren oder ob in fachlicher Unkenntnis der SVB das falsche Zz (also "KOM" statt ""auch KOM") verwendet wurde... think.gif

Zitat (rapit @ 10.03.2016, 19:16) *
Andererseits ein Überholen anderer VT wird angesichts der 60km/h-Begrenzung für LKW und KOM ohnehin eher unmöglich... think.gif

theoretisch whistling.gif


OJ wavey.gif


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rapit
Beitrag 10.03.2016, 23:00
Beitrag #18084


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Zitat (MisterOJ @ 10.03.2016, 20:16) *
oder ob in fachlicher Unkenntnis der SVB das falsche Zz Vz (also "KOM" statt ""auch KOM" Vz 277 statt 276) verwendet wurde...

So einfach wäre das zu beschildern, was Du lesen willst.

Das kann es also nicht sein.


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MisterOJ
Beitrag 11.03.2016, 00:17
Beitrag #18085


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Zitat (rapit @ 10.03.2016, 23:00) *
Zitat (MisterOJ @ 10.03.2016, 20:16) *
oder ob in fachlicher Unkenntnis der SVB das falsche Zz Vz (also "KOM" statt ""auch KOM" Vz 277 statt 276) verwendet wurde...


wacko.gif



Also du meinst:
- Z276
- Zz "LKW"
- Zz "KOM"

Wäre besser? Aber z276 verbietet doch allen mehrspurigen Fahrzeugen das überholen - da wären die Zz ja nur eine unnütze Doppelung.
Und auch Pkw dürften trotz der Zz nicht überholen, da ja kein Zz "Pkw frei" drunter hängt...


Zitat (rapit @ 10.03.2016, 23:00) *
So einfach wäre das zu beschildern, was Du lesen willst.

no.gif Ich WILL da nichts lesen - ich (als VT) verstehe die Schildakombi SO!!


OJ


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rapit
Beitrag 11.03.2016, 00:26
Beitrag #18086


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Zitat (MisterOJ @ 11.03.2016, 00:17) *
Aber z276 verbietet doch allen mehrspurigen Fahrzeugen das überholen - da wären die Zz ja nur eine unnütze Doppelung.

Nein, eine Einschränkung.

Überholverbot.
Nur für
1) LKW
2) KOM

Macht man in jeder Baustelle so.


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MisterOJ
Beitrag 11.03.2016, 00:35
Beitrag #18087


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Zitat (rapit @ 11.03.2016, 00:26) *
.....
Macht man in jeder Baustelle so.

JA stimmt! yes.gif - irgendwie bin ich grad neben der Spur und kann nicht mehr klar denken .... sadwalk.gif


...muss wohl ins Bett
OJ


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dazydee
Beitrag 11.03.2016, 12:45
Beitrag #18088


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 10.03.2016, 13:33) *
Kann ein ZZ die Gültigkeit eines VZ auf VT ausdehnen, die von derselben ausdrücklich ausgenommen sind...? think.gif

Regelt der § 41:
"...Andere Zusatzzeichen enthalten nur allgemeine Beschränkungen der Gebote oder Verbote oder allgemeine Ausnahmen von ihnen. Die besonderen Zusatzzeichen zu den Zeichen 283, 286, 277, 290.1 und 290.2 können etwas anderes bestimmen, zum Beispiel den Geltungsbereich erweitern."

Also normalerweise nicht aber gerade bei dem Z277 schon.

Allerdings hätte die StVO es gerne so:




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rapit
Beitrag 11.03.2016, 20:16
Beitrag #18089


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genau. Oder so:


Bei dieser Kombi wäre ich ja dann aber nach meiner Lesart des Gesetzestextes wohl sogar mit meinem SUV vom ÜV mit umfasst wacko.gif
Zitat
Mit dem Zusatzzeichen gilt das durch Zeichen 277 angeordnete Überholverbot auch für Kraftfahrzeuge über 2,8 t

Ob der Gesetzgeber das wohl so gemeint hat? think.gif unsure.gif
Oder ob eigentlich nur Lastkraftfahrzeuge und KOM gemeint waren?

Das andere hätte man doch eher mit einem 276er plus Zz erreicht.


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rapit
Beitrag 11.03.2016, 20:50
Beitrag #18090


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Die A 45 ist echt lustig!


Ein paar Km weiter war ich bei


am Mittelstreifen mit der Kamera nicht schnell genug.


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rapit
Beitrag 11.03.2016, 23:21
Beitrag #18091


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Leider keine Chance gehabt, näher ranzukommen.
Was da im Hintergrund hängt, ist skizziert das:
Stellt sich die Frage, ob das irgendwas verbietet?


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oscar_the_grouch
Beitrag 12.03.2016, 02:02
Beitrag #18092


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für 9v10 Berliner AR schon..
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Heinz Wäscher
Beitrag 12.03.2016, 02:33
Beitrag #18093


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Marginale Unterschiede halt. whistling.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 12.03.2016, 12:47
Beitrag #18094


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Zitat (rapit @ 11.03.2016, 23:21) *
Was da im Hintergrund hängt, ist skizziert das:


Hier ists besser zu erkennen
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200D
Beitrag 12.03.2016, 18:31
Beitrag #18095


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Das ZZ auf dem Foto haut aber auch nicht hin. Die PFM sind kursiv angelegt... whistling.gif
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rapit
Beitrag 12.03.2016, 20:26
Beitrag #18096


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pfrrt, im Vorbeifliegen halt.

Also beschränke ich mich auf fotografisch dokumentierte, erkennbare Tatsachen (die erste Schilderkombination, die sich nur durch "400m" im Zz unterschied, ist unscharf, die enthalte ich Euch vor:

Es stellt sich die Frage, wie das Gewerbegebiet da hinten links von LKW erreicht werden soll?

Davon abgesehen, dass der Linienbus zwar einfach über einen Schlenker durch die Haltestellenbucht an den Lappen vorbeifährt was die Sache aber noch lange nicht legalisiert.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 12.03.2016, 20:47
Beitrag #18097


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Zitat (rapit @ 12.03.2016, 20:26) *
... was die Sache aber noch lange nicht legalisiert.


Welche Sache: Dass der Bus dort weiterfährt oder die Beschilderung...? think.gif
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rapit
Beitrag 12.03.2016, 21:00
Beitrag #18098


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Beides. Aber eigentlich meinte ich den Bus. Die Beschilderung ist dort sowieso gruselig. Auch ein paar Meter weiter "Bei Nässe" crybaby.gif
War mir egal, war ja ohnehin frostig.


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MisterOJ
Beitrag 12.03.2016, 21:11
Beitrag #18099


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Zitat (dazydee @ 11.03.2016, 12:45) *
Allerdings hätte die StVO es gerne so:


DAS ist imho dann ein-eindeutig! thumbup.gif

Zitat (rapit @ 11.03.2016, 20:16) *
Das andere hätte man doch eher mit einem 276er plus Zz erreicht.

yes.gif

[lautdenk]
Die SVB hat wohl die Nicht-Gültigkeit des Z277 für KOM gestört und so kam man eben auf das Zz "KOM"...

ODER: Man wollte es wie @raapit vorgeschlagen mit dem Z276 machen, hatte aber kein´s zur Hand, sondern nur ein Z277. Und da sagte der Bauhofleiter "Ach nehm wir das - das bedeutet doch eh das gleiche"
[/lautdenk]

OJ wavey.gif


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hk_do
Beitrag 13.03.2016, 19:41
Beitrag #18100


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Zitat (rapit @ 12.03.2016, 20:26) *
Davon abgesehen, dass der Linienbus zwar einfach über einen Schlenker durch die Haltestellenbucht an den Lappen vorbeifährt was die Sache aber noch lange nicht legalisiert.


Natürlich wird er eine Ausnahmegenehmigung haben! whistling.gif
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