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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
Mitleser
Beitrag 17.02.2016, 11:14
Beitrag #17951


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Zitat (Heinz Wäscher @ 17.02.2016, 11:10) *
Gibt es jetzt einen gültigen Verkehrszeichenkatalog oder pennt der Verordnungsgeber weiterhin diesbezüglich?
Es gibt einen gültigen. Dieser ist aber nicht auf dem aktuellst möglichen Stand. Die seit Jahren angekündigte Überarbeitung hängt weiter im Erlassorbit.
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rapit
Beitrag 17.02.2016, 11:15
Beitrag #17952


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Was gilt eigentlich auf der A 9 nach dem Passieren solch eines Schildes? think.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 17.02.2016, 11:20
Beitrag #17953


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Zitat
§ 53 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
...
4. Die bis zum 1. April 2013 angeordneten Zeichen 150, 153, 353, 380, 381, 388 und 389 bleiben bis zum 31. Oktober 2022 gültig.
...



Zitat (Mitleser @ 17.02.2016, 11:14) *
Die seit Jahren angekündigte Überarbeitung hängt weiter im Erlassorbit.

Was ist denn das besonders Schwierige an dieser Überarbeitung? Die sollte ja bereits 2013 fertiggestellt sein PDF
Warum macht man sich überhaupt die Mühe abseits der StVO weitere Verkehrszeichen definieren zu wollen wenn die Informationen dazu nur schwer zugänglich sind? think.gif


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rapit
Beitrag 17.02.2016, 11:42
Beitrag #17954


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Schon klar, dass das komische Richtgeschwindigkeits-Ende noch Gültigkeit hat.

Aber: Heißt das dann, dass ab dort nicht mehr die Autobahn-Richtgeschwindigkeit gilt?

Davon gehe ich aus. Was aber m.M.n. dann die kurz darauf ohne jeden Trichter folgende zHg von 120 km/h, die recht kurz hinter dem ersten Schilderpaar gerne kontrolliert wird, leicht in Frage stellt. think.gif


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mir
Beitrag 17.02.2016, 11:50
Beitrag #17955


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Na, 100, wie sonst auch außerorts. Was denn sonst? laugh.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 17.02.2016, 12:06
Beitrag #17956


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Zitat (rapit @ 17.02.2016, 11:42) *
Aber: Heißt das dann, dass ab dort nicht mehr die Autobahn-Richtgeschwindigkeit gilt?
Warum ist die Ankündigung der Richtgeschwindigkeit im Straßenverlauf vorher eigentlich zwingend nötig (gewesen)?


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rapit
Beitrag 17.02.2016, 12:16
Beitrag #17957


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Zwingend nötig? Daran habe ich zwanghafte Zweifel... Aber es ist nunmal passiert, und meine Zweifel als VT haben ja nicht zu interessieren.


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MisterOJ
Beitrag 18.02.2016, 22:54
Beitrag #17958


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Zitat (Explosiv @ 16.02.2016, 14:58) *
Nein, das Z 250 gilt ganzjährig.

Wieso? unsure.gif Imho gibt es im Sommer keinen Grund für diese Sperrung, daher könnte man imho gegen die unsinnige / nicht-gerechtfertigte Sperrung gerichtlich vorgehen.

Zitat (Explosiv @ 16.02.2016, 14:58) *
Für den erlaubten Fußverkehr hängt das Schild mit Hinweis auf fehlenden Winterdienst, falls sich einer auf den A... setzt.

blink.gif Ernsthaft?? Dann hätte man beide Schilder getrennt aufstellen müssen...
(oder statt es Z250 ein Z239 verwenden sollen)


OJ wavey.gif


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SeriousSam
Beitrag 22.02.2016, 10:42
Beitrag #17959


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Nicht aus Deutschland, aber hier bräuchte man auch ein schönes Monstrum von Schilderbaum mit ZZ um das entsprechend zu beschildern laugh2.gif

Parkregelung
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Kuli
Beitrag 22.02.2016, 10:59
Beitrag #17960


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Geht eigentlich.

Zeichen 283
ZZ:
"Mo-Fr
7-9 h
16-18h"

Zeichen 314
ZZ:
"Mit Parkscheibe 2 Std."
"Mo-Fr
9-16 h
18-20 h
Samstag
8-20 h"

5 Schilder smartass.gif
Komplizierter wird's erst, wenn noch ein eingeschränktes Haltverbot dazukommt oder Bewohner zu bestimmten Zeiten befreit sind shutup.gif
Zumindest im zweiten Fall wird's auf dem von dir verlinkten Schild aber auch schwierig bis unmöglich, das darzustellen wink.gif
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Speichenkarussell
Beitrag 22.02.2016, 14:57
Beitrag #17961


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blink.gif
Fahrbahnrandparken nur für Radfahrer???
Einen Fahrradparkplatz habe ich da nicht finden können.
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rapit
Beitrag 22.02.2016, 15:05
Beitrag #17962


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Dort, wo VZ 299 auf Gehwegen angeordnet wird, darfst Du nicht so hohe Ansorderungen stellen. MSDWGI: Ein Wegweiser zu einem Fahrradabstellplatz. Als ob jemals schon mal einer ein VZ 314 mit Pfeil inside als unmittelbare Parkerlaubnis missverstanden hätte...


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Speichenkarussell
Beitrag 22.02.2016, 15:32
Beitrag #17963


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Hohe Anforderungen?
Ich wäre ja bei mancher StVB schon froh, wenn sie den Unterschied zwischen Vz 209 und Vz 211 mal hinbekämen.
z.B. hier: stehen entlang des gegenüberliegenden Fahrbahnrandes gleich ein halbes Dutzend 209er herum. Man kommt aus einem Parkhaus und soll einbahnstraßenbedingt nur nach rechts in die Ausfahrgasse abbiegen.

Zitat
VwV StVO Zu den Zeichen 209 bis 214 Vorgeschriebene Fahrtrichtung
Die Zeichen „Hier rechts" und „Hier links" sind hinter der Stelle anzuordnen, an der abzubiegen ist, die Zeichen „Rechts" und „Links" vor dieser Stelle.
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Kuli
Beitrag 22.02.2016, 15:46
Beitrag #17964


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Zitat (rapit @ 22.02.2016, 15:05) *
Als ob jemals schon mal einer ein VZ 314 mit Pfeil inside als unmittelbare Parkerlaubnis missverstanden hätte...
Habe da neulich so einen Spinner im Fernsehen gesehen laugh2.gif
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rapit
Beitrag 22.02.2016, 16:02
Beitrag #17965


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Echt? Ach komm! Jaja, der hat das aber mit dem Auto seiner Frau gemacht. Der Feigling.


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Speichenkarussell
Beitrag 22.02.2016, 16:36
Beitrag #17966


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Ich nehme mal schwer an, Radfahrer sollen nach MSDWGI rechts vorbei. whistling.gif
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rapit
Beitrag 22.02.2016, 17:46
Beitrag #17967


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blink.gif Wie war das? Steht nicht irgendwo, VZ 222 soll nicht verwendet werden, wenn Gegenverkehr zugelassen ist? Das ist sowieso Großmurks.

Und das passiert, wenn man Spielzeug im Ausland produzieren lässt laugh2.gif


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willi
Beitrag 22.02.2016, 19:06
Beitrag #17968


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Zitat (Speichenkarussell @ 22.02.2016, 16:36) *
Ich nehme mal schwer an, Radfahrer sollen nach MSDWGI rechts vorbei. whistling.gif
Zwischen Bordsteinkanten, Pollern und auf Inselchen und Gehweg stehenden Fußgängern? blink.gif Mit den Bögen nach links und rechts die man dabei fahren muß hat die Fahrlinie so viele Fixpunkte, das man unmöglich unfallfrei durchfahren kann. wink.gif Wer denkt sich bloß solchen Unsinn aus? wallbash.gif
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rapit
Beitrag 22.02.2016, 19:27
Beitrag #17969


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Ich habe da noch zwei Netzfunde, die ich Euch nicht vorenthalten möchte.
Quelle


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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 22.02.2016, 19:34
Beitrag #17970


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Zitat (rapit @ 22.02.2016, 17:46) *
blink.gif Wie war das? Steht nicht irgendwo, VZ 222 soll nicht verwendet werden, wenn Gegenverkehr zugelassen ist? Das ist sowieso Großmurks.

Und das passiert, wenn man Spielzeug im Ausland produzieren lässt laugh2.gif


Wieso Ausland? Der Schilderdrucker war vorher im Straßenbau beschäftigt. whistling.gif


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Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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MisterOJ
Beitrag 22.02.2016, 22:21
Beitrag #17971


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Zitat (Speichenkarussell @ 22.02.2016, 16:36) *
Ich nehme mal schwer an, Radfahrer sollen nach MSDWGI rechts vorbei. whistling.gif

Wieso? unsure.gif Ich seh da kein "Rad frei"-Zz unter dem Z222!! no.gif

Zitat (rapit @ 22.02.2016, 19:27) *
Ich habe da noch zwei Netzfunde, die ich Euch nicht vorenthalten

Ösi-Land?

Zitat (rapit @ 22.02.2016, 19:27) *

DA möchte ich mal einen linienbus langfahren sehen laugh2.gif

OJ wavey.gif


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hk_do
Beitrag 23.02.2016, 00:14
Beitrag #17972


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Zitat (MisterOJ @ 22.02.2016, 22:21) *
DA möchte ich mal einen linienbus langfahren sehen laugh2.gif


warum denn nicht?!

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Commander
Beitrag 23.02.2016, 12:19
Beitrag #17973


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Zitat (rapit @ 22.02.2016, 17:46) *

Ist doch richtig, der gute alte Herzpfeil hat im 222er ja inzwischen nur noch rein informativen Charakter. Zumal das von einer fahrbaren Absperrtafel insgesamt noch weit weg ist.

Qualitätspielzeug sieht so aus:
http://www.playmobil.de/lichtleitanhaenger...ige/4049-A.html

Die Pfeil-Leuchtkörper glimmen sogar langsam aus, wie die Halogen-Originale und die Weitwarner oben blitzen nur kurz, wie die Xenon-Originale. wavey.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 23.02.2016, 12:49
Beitrag #17974


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wink.gif



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MisterOJ
Beitrag 23.02.2016, 19:28
Beitrag #17975


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Zitat (hk_do @ 23.02.2016, 00:14) *

Naja - unter Linienbuss stell ich mir eher SOWAS vor... whistling.gif

@hk_do: starke "Teile" haste da verlinkt!


Zitat (Commander @ 23.02.2016, 12:19) *
Qualitätspielzeug sieht so aus:
http://www.playmobil.de/lichtleitanhaenger...ige/4049-A.html
Die Pfeil-Leuchtkörper glimmen sogar langsam aus, wie die Halogen-Originale und die Weitwarner oben blitzen nur kurz, wie die Xenon-Originale. wavey.gif

wub.gif - schade, dass ich aus dem -Alter raus bin... sadwalk.gif

OJ wavey.gif


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rapit
Beitrag 23.02.2016, 19:50
Beitrag #17976


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@Heinz: Und wo ist bei Deinem Beispiel das i im Dreieck?


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columbo
Beitrag 24.02.2016, 10:19
Beitrag #17977


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Markierungen sind ja auch Verkehrszeichen.
Was ist denn hiervon zu halten?

Da sind auf den Trottoirs Markierungen angebracht, die wie Parkmarkierungen aussehen. Beschilderung existiert keine. Die Trottoirs werden dementsprechend zugeparkt. Als Autofahrer freue ich mich, denn das ist eine sehr stark befahrene Straße. Als Fußgänger ist das Ganze nicht so doll.
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rapit
Beitrag 24.02.2016, 10:22
Beitrag #17978


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Das sind Parkmarkierungen. Und die erlauben das halbhüftige Gehwegparken. Schilder braucht es keine.


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columbo
Beitrag 24.02.2016, 12:14
Beitrag #17979


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... da les ich jetzt hier seit fast zehn Jahren mit, und hab das noch nicht gewusst...
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rapit
Beitrag 24.02.2016, 12:21
Beitrag #17980


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Das steht ja auch nicht hier, sondern in der StVO. tongue.gif Und dort gut versteckt, denn während die Parkplatzschilder bei den Richtzeichen stehen, ist die Parkmarkierung unter Nr. 74 bei der Anlage der "Vorschriftszeichen" aufgeführt. (Unerklärlicher Unfug). Dort heißt es:
Zitat (Anlage 2 StVO Ziff. 74)
Ge- oder Verbot
Eine Parkflächenmarkierung erlaubt das Parken; auf Gehwegen aber nur Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 2,8 t. Die durch die Parkflächenmarkierung angeordnete Aufstellung ist einzuhalten. Wo sie mit durchgehenden Linien markiert ist, darf diese überfahren werden.
Erläuterung
Sind Parkflächen auf Straßen erkennbar abgegrenzt, wird damit angeordnet, wie Fahrzeuge aufzustellen sind.


Zitat (columbo @ 24.02.2016, 12:14) *
... seit fast zehn Jahren ..., und hab das noch nicht gewusst...

Oder natürlich, du wusstest es schon mal und hast es zwischenzeitlich wieder vergessen. shutup.gif scared.gif


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Speichenkarussell
Beitrag 24.02.2016, 17:35
Beitrag #17981


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Leider kein Foto.
An der BAB3, Raststätte Haidt Süd (Fahrtrichtung Nürnberg):




think.gif
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Mitleser
Beitrag 24.02.2016, 22:29
Beitrag #17982


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Wo genau? Da?
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Kuli
Beitrag 25.02.2016, 07:14
Beitrag #17983


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Um Vorfahrt zu haben, muss man ja nicht geradeaus fahren wink.gif
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Mitleser
Beitrag 25.02.2016, 08:55
Beitrag #17984


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Die Kombination von Vorfahrt + nur re/li zulässig + Strab fährt doch gerade aus finde ich schon bedenklich. Aber was soll's, Ampeln sind in einer T-30-Zone ja eigentlich auch unzulässig.
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200D
Beitrag 25.02.2016, 11:54
Beitrag #17985


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Das Abbiegen ist der Strassenbahn hier eindeutig erlaubt (VZ 209 geradeaus + ZZ "Linienverkehr frei").
https://www.google.de/maps/place/Nauener+To...#33;6m1!1e1

Vielleicht darf sie hier STVO-konform entgleisen?
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Jack Daniels
Beitrag 25.02.2016, 23:10
Beitrag #17986


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Diese behördliche Glanzleistung wurde jetzt nach einem Verfahren amtlich beerdigt.
Quelle

Nicht der erste Bock den die Behörden dort geschossen haben.
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MisterOJ
Beitrag 26.02.2016, 00:13
Beitrag #17987


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Zitat (Speichenkarussell @ 24.02.2016, 17:35) *


Inhaltlich nicht falsch!

Jedoch kann man imho das Z301 weglassen...

Zitat (Kuli @ 25.02.2016, 07:14) *

Auch das ist imho keine falsche Beschilderung.

Zitat (Mitleser @ 25.02.2016, 08:55) *
Die Kombination von Vorfahrt + nur re/li zulässig + Strab fährt doch gerade aus finde ich schon bedenklich.

Wieso? unsure.gif Somit hat die Straba Vorfahrt.

Bei allen anderen Konstrukten (z.B. abknickende Vorfahrt) würde das mit der Vorfahrt für die Straba nur noch komplizierter!

Zitat (200D @ 25.02.2016, 11:54) *
Das Abbiegen ist der Strassenbahn hier eindeutig erlaubt (VZ 209 geradeaus + ZZ "Linienverkehr frei").
Vielleicht darf sie hier STVO-konform entgleisen?

Das Zz gilt imho für Linienverkehr in Form von Bussen.


OJ wavey.gif


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Beitrag 26.02.2016, 08:47
Beitrag #17988


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Zitat (MisterOJ @ 26.02.2016, 00:13) *
Zitat (Mitleser @ 25.02.2016, 08:55) *
Die Kombination von Vorfahrt + nur re/li zulässig + Strab fährt doch gerade aus finde ich schon bedenklich.

Wieso? unsure.gif Somit hat die Straba Vorfahrt.

Bei allen anderen Konstrukten (z.B. abknickende Vorfahrt) würde das mit der Vorfahrt für die Straba nur noch komplizierter!

Ich halte es für eine Gefahrenquelle, weil es den Fahrbahnverkehr dazu verleitet, hier das Linksabbiegen als konfliktfreie und bevorrechtigte Variante anzusehen. Der Geist blendet die Strab dann schnell mal aus. Ohne das unnötige Blauschild wäre diese Gefahr geringer. Müsste man vielleicht über ein Andreaskreuz nachdenken.
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200D
Beitrag 26.02.2016, 11:00
Beitrag #17989


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Zitat (200D @ 25.02.2016, 11:54) *
Das Abbiegen ist der Strassenbahn hier eindeutig erlaubt (VZ 209 geradeaus + ZZ "Linienverkehr frei").
Vielleicht darf sie hier STVO-konform entgleisen?
Das Zz gilt imho für Linienverkehr in Form von Bussen.


OJ wavey.gif


Aber müssen Busse nicht rechts vorbei, so wie der Individualverkehr? Straba kann ja nicht. Für Busse ist an dieser Ecke aber nicht extra geregelt, das Sie der Straba folgen sollen. Also gilt doch rechts vorbei...
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Achim
Beitrag 26.02.2016, 11:17
Beitrag #17990


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Zitat (Mitleser @ 17.02.2016, 11:14) *
Zitat (Heinz Wäscher @ 17.02.2016, 11:10) *
Gibt es jetzt einen gültigen Verkehrszeichenkatalog oder pennt der Verordnungsgeber weiterhin diesbezüglich?
Es gibt einen gültigen. Dieser ist aber nicht auf dem aktuellst möglichen Stand. Die seit Jahren angekündigte Überarbeitung hängt weiter im Erlassorbit.

Aktuell ist er. Jedoch heißt er immernoch VzKat 1992.


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rapit
Beitrag 26.02.2016, 11:45
Beitrag #17991


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Zitat (Jack Daniels @ 25.02.2016, 23:10) *
Diese behördliche Glanzleistung wurde jetzt nach einem Verfahren amtlich beerdigt.

Na komisch, andernorts wird Tempo 20 in einer T30-Zone angeordnet, und besonders auch das Ende des 20er-Stücks ist lustig beschildat (im Hintergrund ist das Ende der T30-Zone zu erkennen)


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Speichenkarussell
Beitrag 26.02.2016, 12:24
Beitrag #17992


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Zitat (Speichenkarussell @ 24.02.2016, 18:35) *

Zitat (Mitleser @ 24.02.2016, 23:29) *
Wo genau? Da?

Nicht ganz, eher genau unter meinem Link. Wenn man die Tankstelle auf der linken Fahrgasse in Richtung PKW-Parkplätze passiert, muss man unmittelbar nach der Tankanlage rechts abbiegen (geradeaus ginge es weiter in Richtung Autobahnauffahrt) und hat dort Vorfahrt gegenüber denen, die die Tankstelle verlassen.
Vor Ort erschließt sich wohl schon, wie es gemeint ist, weil nämlich beim Rechtsabbiegen zu den Parkplätzen weiterer Verkehr von noch weiter rechts (Tankstelle) kommt, der keine Vorfahrt haben soll. Einzig die Beschilderung mit der gezeigten Kombination fand ich irritierend.
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Frechdachs75
Beitrag 26.02.2016, 13:09
Beitrag #17993


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Das mobile HV im Vordergrund ist ja intelligent aufgestellt..
Gilt ja nur bis zur Einmündung des VBB. whistling.gif




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dazydee
Beitrag 26.02.2016, 14:18
Beitrag #17994


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Zitat (Jack Daniels @ 25.02.2016, 23:10) *


Diese behördliche Glanzleistung wurde jetzt nach einem Verfahren amtlich beerdigt.
Quelle

Nicht der erste Bock den die Behörden dort geschossen haben.

Na, wie wurden denn die Häuser da die letzten Jahre mit Heizöl beliefert? Jedesmal mit Ausnahmegenehmigung oder wurde gleich die Nichtigkeit wegen Unzumutbarkeit angenommen?


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rapit
Beitrag 26.02.2016, 14:23
Beitrag #17995


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Die haben bestimmt Erdgas.

Sind auch alles Dauerbewohner. Umziehen wird da keiner. Hunderte Meter die Schränke bis zum Möbellaster schleppen...

Aber: ist da auf der ersten Parkbox ein Rollisymbol aufgemalt? Ohne VZ?


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Bonsai-Brummi
Beitrag 26.02.2016, 14:25
Beitrag #17996


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Zitat (dazydee @ 26.02.2016, 14:18) *
Na, wie wurden denn die Häuser da die letzten Jahre mit Heizöl beliefert?


Vielleicht wg. Gasanschluss gar nicht - aber abgebaut worden sind ja jetzt nur die VZ274: Lieferanten aller Art haben also immer noch ein Problem - und ebenso Anwohner und Besucher mit anderen Kfz als Pkw oder Möppi cop.gif
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rapit
Beitrag 26.02.2016, 14:51
Beitrag #17997


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 26.02.2016, 14:25) *
abgebaut worden sind ja jetzt nur die VZ274

Ich wette, mit einem LKW. Und ich wette, der fuhr nicht von beiden Seiten heran, sondern einfach durch die Straße durch...


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Heinz Wäscher
Beitrag 26.02.2016, 16:39
Beitrag #17998


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Pffff, marginale Unterschiede eben whistling.gif

Aber warum sind dann dort keine erwünscht? think.gif



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Bonsai-Brummi
Beitrag 26.02.2016, 16:50
Beitrag #17999


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steht für "Pkw" - ohne Aussage, ob mit oder ohne Anhänger: Imho dürfen die auch mit Anhänger rein- bzw. durchfahren yes.gif
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Frechdachs75
Beitrag 26.02.2016, 17:01
Beitrag #18000


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Pfeile auf den Zeichen 314 werden überbewertet. Ein einfaches "Ende" reicht da auch.



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