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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
Heinz Wäscher
Beitrag 12.02.2016, 04:33
Beitrag #17901


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Wasndas für ein Zeichen 315 mit schwarzem Pfeil darunter im Hintergrund?


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Explosiv
Beitrag 12.02.2016, 06:31
Beitrag #17902


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Ich seh das so, dass Mopeds und Taxis am rechten Fahrbahnrand parken sollen und das Hochbord frei zu halten ist.

Das 315er erlaubt scheints Hochbordparken, wo kein geeigneter Hochbord mehr ist. Faktisch also ein Parkverbot für zweispurige Fahrzeuge und Hochbordparken für alles, was klein genug ist, auf dem zerstückelten Hochbord Platz zu finden.

Die zugehörigen Anordnungen sind bestimmt mit 01.04.xx datiert.


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Kuli
Beitrag 12.02.2016, 07:50
Beitrag #17903


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Das Haltverbot des Taxistandes wird doch via VZ 299 verlängert. Im vorderen Bereich ist dann demnach ein Taxenstand für Motorradtaxis tongue.gif

Oder das sind dreieckige Parkflächenmarkierungen für Trikes laugh2.gif

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Explosiv
Beitrag 12.02.2016, 12:14
Beitrag #17904


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Ich zitiere mal, was die Anlage 2 zum Z 299 aussagt:

Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb einer Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote nicht halten oder parken.

Solange Taxen und Busse Fahrzeuge sind- also keine Sänften- dürfen auch diese nicht an mit Z 299 verzierten Örtlichkeiten halten oder parken, selbst wenn dort Haltestellen- oder Taxistandschilder stehen. rolleyes.gif

Ob das im Sinne des Erfinders ist? think.gif


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Achim
Beitrag 12.02.2016, 12:53
Beitrag #17905


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Lies alles richtig durch, dann erübrigt sich die Frage und Du kommst zu einem anderen Ergebnis wavey.gif


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MisterOJ
Beitrag 12.02.2016, 23:57
Beitrag #17906


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Zitat (CLSgirl @ 09.02.2016, 02:02) *
In Lübeck haben wir wohl zu viele Schilder, aber doppelt hält ja immer besser

Na vielleicht brauchen´s die Lübecker ja doppelt erklärt scared.gif

Zitat (CLSgirl @ 09.02.2016, 02:02) *
Was erwartest du in einer Stadt, wo man offenbar die Zeichen 237, 240 und 241 für äquivalent hält crybaby.gif

Sind die denn nicht äquivalent? thread.gif

@CLSgirl: Die Radwegbilder sind ja zum crybaby.gif


Im Ernst: HL ist ne Großstadt mit einer eigenen SVB mit hauptamtlichen und fachlich ausgebildeten Leuten. Da kann man schon was erwarten!
Anders bei Kleinkleckersdorf, wo der ehrenamtliche (und von Beruf Tischler) Bürgermeister die SVB-Aufgaben quasi nebenamtlich mit erledigt...

Zitat (CLSgirl @ 09.02.2016, 02:02) *
Beim vorletzten fragt man sich irgendwie, warum man Fußgänger noch extra auffordern muss, den gemeinsamen Weg zu benutzen

no.gif Das Zz fordert die Fußlinge verbotenerweise auf den RADWEG zu nutzen, welchen es aber nicht gibt, da es ein gemeinsamer Geh-&Radweg ist! wacko.gif

Zitat (CLSgirl @ 09.02.2016, 02:02) *
und beim letzten ist mir nicht ganz klar, warum man die Fußgänger auf die andere Seite scheuchen will (oder was auch immer die Kombi mir sagen möchte) unsure.gif

Na weil der Fußlingweg dort nach rechts weiterführt whistling.gif

Zitat (CLSgirl @ 09.02.2016, 02:02) *
Wobei man bei der Differenzierung der verschiedenen blauen Schildern mit einem Fahrrad drauf auch in der nächstgelegenen Millionenstadt Probleme zu haben scheint thread.gif :

Ach das sind nur ganz seltene Einzelfälle...


Zitat (rapit @ 10.02.2016, 19:58) *
Da fahren Absetzmulden-LKW auf, wenn die zu stark beschleunigen, kann einem der Aufsatz entgegenkommen.

@rapit: Du nimmst´s mal wieder sehr genau rolleyes.gif - typisch smartass.gif Anwalt halt...


Zitat (schilderwald @ 10.02.2016, 20:32) *
Sicherlich eine Eigenkreation von Hessen Mobil, in anderen Bereichen sind die ja auch Einzelkämpfer (RSA und RWBA) laugh2.gif

Aber Rechtsverkehr ist dort schon, oder? unsure.gif


OJ wavey.gif


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Hoheneicherstation
Beitrag 13.02.2016, 15:18
Beitrag #17907


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Ich bin mir nicht sicher ob es hierher gehört aber in einem Industriegebiet in Baunatal beschwerte sich jemand über parkende LKW, die "seine" Ausfahrt blockieren.
- Die LKW parkten nur gegenüber dieser Einfahrt -
Zuerst wurde ein absolutes Halteverbot ausgeschildert. Das hinderte aber einige LKW nicht daran, da trotzdem zu parken. Durch die Beschilderung mit absolutem Halteverbot duften logischerweise auch keine PKW dort parken, diese sollten aber ...

Also hat man mehrere kurze Sperrflächen auf die Fahrbahn gemalt, zwischen denen PKW parken konnten. Für LKW war der Abstand zwischen den Sperrflächen zu klein. Doch die LKW parkten über die Sperrflächen ...

Dann hat man auf jede dieser Sperrflächen je einen grossen Findling postiert. Damit wurde zum ersten mal das Parken der LKW verhindert.
Irgendwann hat der Fahrer eines PKW beim nächtlichen Einparken einen dieser Findlinge übersehen, und sein Fahrzeug arg lädiert ...

Deshalb wurde jezt neben jeden Findling eine Bake mit aufgesetztem Blinklicht hingestellt ...

Das Ganze sieht nun so aus ...


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Schlepper
Beitrag 13.02.2016, 16:06
Beitrag #17908


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wallbash.gif
Doch, das passt. Wenn das nicht Schilda ist, was dann?


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Etwaige Werbelinks in diesem Beitrag wurden durch die Forensoftware automatisch hinzugefügt. Ich distanziere mich davon ausdrücklich.

Internet ≠ Realität
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Heinz Wäscher
Beitrag 13.02.2016, 23:28
Beitrag #17909


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Wohnt der Bürgermeister höchstselbst dort in der Straße - was für ein Aufwand blink.gif
Und die Steine könnte man ja jetzt eigentlich wieder wegräumen.


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Frechdachs75
Beitrag 14.02.2016, 11:44
Beitrag #17910


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Was genau bedeutet ein Zeichen 250 mit Zusatz "Kein Winterdienst" ?

Darf man dann nur im Winter diese Strasse nicht befahren? unsure.gif
Weil im Hochsommer entfällt ja z.B. dann der Winterdienst und damit der Begründungszusatz.
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MisterOJ
Beitrag 14.02.2016, 12:38
Beitrag #17911


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Zitat (Frechdachs75 @ 14.02.2016, 11:44) *
Was genau bedeutet ein Zeichen 250 mit Zusatz "Kein Winterdienst" ?

das Zz ist ein Erklärbar - also eine Begründung für das Z250
(also Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge wegen nicht-stattfindendem Winterdienst)

Zitat (Frechdachs75 @ 14.02.2016, 11:44) *
Darf man dann nur im Winter diese Strasse nicht befahren? unsure.gif
Weil im Hochsommer entfällt ja z.B. dann der Winterdienst und damit der Begründungszusatz.

Steht denn diese Schilda-Kombi auch im sommer da?? unsure.gif


OJ wavey.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 14.02.2016, 20:16
Beitrag #17912


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Was haben wir denn hier? think.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 14.02.2016, 20:21
Beitrag #17913


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Pflastermalereien ohne verkehrsrechtliche Bedeutung wavey.gif
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nibbler
Beitrag 14.02.2016, 21:34
Beitrag #17914


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Wann ist etwas ein Seitenstreifen?

Soll das bedeuten, dass ich ohne AnBewohnerausweis auf der Fahrbahn anstelle der gepflasterten Fläche parken darf?

Und wenn wenig später das hier kommt:

Ist dort die zweite Hälfte (nach dem Pflasterstrich) wieder ein normaler Parkplatz?

Gibt es einen Unterschied zwischen Fahrradstraße + ZZ "Kfz frei" und Fahrradstraße mit Piktogram "Kraftwagen" & "Krafträder" frei?


Und warum ist beim zweiten Fall alles auf einer gemeinsamen Trägertafel?

PS: Z283 + ZZ "Straßenreinigung Mo 9-10h" + Z314 + ZZ "Parken mit Parkschein oder Bewohnerausweis Nr. 2 in gekennzeichneten Flächen erlaubt"
D.h. die Straßenreinigung darf montags nicht in den gekennzeichneten Flächen parken?

Etwas später links abgebogen geht die Fahrradstraße weiter. Tarngranitpoller kündigen die Fußgängerzone an:

Rechts ein Z314 mit ZZ 1044-10 und weiterem ZZ "1".
1?
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Heinz Wäscher
Beitrag 14.02.2016, 21:43
Beitrag #17915


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Zitat (nibbler @ 14.02.2016, 21:34) *
Soll das bedeuten, dass ich ohne AnBewohnerausweis auf der Fahrbahn anstelle der gepflasterten Fläche parken darf?
Park doch einfach nach dem Wenden auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite. whistling.gif

Zitat (nibbler @ 14.02.2016, 21:34) *
Weichen denn dort KFZ-Führer entgegenkommenden Rad Fahrenden aus bzw. fahren rückwärts?


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nibbler
Beitrag 14.02.2016, 21:46
Beitrag #17916


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Zitat (Heinz Wäscher @ 14.02.2016, 21:43) *
Park doch einfach nach dem Wenden auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite.

Ich meine, dort ist absolutes Haltverbot ohne ZZ.

Zitat (Heinz Wäscher @ 14.02.2016, 21:43) *
Weichen denn dort KFZ-Führer entgegenkommenden Rad Fahrenden aus bzw. fahren rückwärts?


Ich bin weiter gefahren whistling.gif, aber da gibt bei Einfahrten ab und zu solche Markierungen:
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Heinz Wäscher
Beitrag 14.02.2016, 21:59
Beitrag #17917


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Und die haben was für eine konkrete Bedeutung?


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nibbler
Beitrag 14.02.2016, 22:13
Beitrag #17918


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Aber da ich sowieso bei komischen Markierungen für Fahrrad fahrende bin:
- Einbahnstraße, früher zweispurig
- jetzt rechts sowas wie ein Schutzstreifen für Zweiräder



- Straßenende mit T-Kreuzung
- abknickende Vorfahrt nach links
- Fahrradfahrer müssen auf gegenüberliegenden, kombinierten, benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg



...und werden dann gerne von Rechtsabbiegern oder Stopschild-Missachtern (von rechts) umgenietet.

Muss Z241 nicht zwischen der roten/grauen Pflasterung stehen? So wäre die Grünfläche doch der Radweg:


Für die Stopschild-Missachter stehen die freundlichen Beamten in Blau im Wege auf Lauer:


Da sie selber die linke Fahrbahn blockieren, stört wohl der in die Fahrbahn ragende Container einige Meter weiter auch nicht besonders:
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Heinz Wäscher
Beitrag 14.02.2016, 22:27
Beitrag #17919


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Zitat (nibbler @ 14.02.2016, 22:13) *
Aber da ich sowieso bei komischen Markierungen für Fahrrad fahrende bin:
- Einbahnstraße, früher zweispurig
- jetzt rechts sowas wie ein Schutzstreifen für Zweiräder
Da fehlt aber ein think.gif

Zitat (nibbler @ 14.02.2016, 22:13) *
- Straßenende mit T-Kreuzung
- abknickende Vorfahrt nach links
- Fahrradfahrer müssen auf gegenüberliegenden, kombinierten, benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg
Wie ist denn dort der Vorrang der zu Fuß Gehenden geregelt?

Zitat (nibbler @ 14.02.2016, 22:13) *
Muss Z241 nicht zwischen der roten/grauen Pflasterung stehen? So wäre die Grünfläche doch der Radweg
Einzig die durchgezogene Linie fehlt, welche den Gehweg optisch vom Radweg trennt.

Zitat (nibbler @ 14.02.2016, 22:13) *
Da sie selber die linke Fahrbahn blockieren, stört wohl der in die Fahrbahn ragende Container einige Meter weiter auch nicht besonders:
Unter dem fehlt ein


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nibbler
Beitrag 14.02.2016, 22:39
Beitrag #17920


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Zitat (Heinz Wäscher @ 14.02.2016, 22:27) *
Da fehlt aber ein think.gif


Dort sind stattdessen aber noch viele Zeichen 353 aufgestellt, die mal gleichwertig waren.
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Heinz Wäscher
Beitrag 14.02.2016, 23:06
Beitrag #17921


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... und jetzt noch nicht mal mehr in der StVO aufgeführt werden. whistling.gif


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nibbler
Beitrag 14.02.2016, 23:20
Beitrag #17922


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Aber noch bis 2022 gültig ist.
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rapit
Beitrag 14.02.2016, 23:21
Beitrag #17923


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Aber nur als "Ergänzung"


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Frechdachs75
Beitrag 15.02.2016, 10:10
Beitrag #17924


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Zitat (MisterOJ @ 14.02.2016, 12:38) *
Zitat (Frechdachs75 @ 14.02.2016, 11:44) *
Darf man dann nur im Winter diese Strasse nicht befahren? unsure.gif
Weil im Hochsommer entfällt ja z.B. dann der Winterdienst und damit der Begründungszusatz.

Steht denn diese Schilda-Kombi auch im sommer da?? unsure.gif


OJ wavey.gif


Ja diese Kombi ist ganzjährig fest installiert.
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rapit
Beitrag 15.02.2016, 12:12
Beitrag #17925


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"Kein Winterdienst" ist kein Zz.

Daher entfaltet es keine Wirkung für oder gegen das VZ 250.

Das hängt auch sonstwo herum, überall dort, wo eine Gemeinde meint, sich so aus der Schadensersatzpflicht wegen nicht geräumter Wege herauswinden zu können.


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Frechdachs75
Beitrag 15.02.2016, 13:20
Beitrag #17926


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Sieht aber so aus wie ein ZZ. Habs grad mal fotografiert.

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janr
Beitrag 15.02.2016, 13:25
Beitrag #17927


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Lusitg: Wie kommt man auf das Grundstück im Hintergrund? Ich sehe da zumindest ein Tor.

Das ist doch Privat aufgestellt. think.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Frechdachs75
Beitrag 15.02.2016, 13:30
Beitrag #17928


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Ist vermutlich von der Stadt aufgestellt um den begrünten Hang im Hintergrund vor Fahrzeugen zu sichern.

Das Grundstück wird aber über diesen Weg befahren, zu der erkennbaren Einfahrt im Hintergrund. Wird aber so auch toleriert.
Vermutlich war weiter hinten keine Möglichkeit zur Befestigung, oder am aktuellen Standort war schon eine Stange vormontiert.

Deswegen fragte ich ja auch ob dieses ZZ nur saisonal gilt evtl..
Und wie sieht es aus wenn der Anwohner aus der gesperrten Strasse ausfährt? Hätte er dann trotzdem Anrecht auf RvL ? think.gif
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rapit
Beitrag 15.02.2016, 13:57
Beitrag #17929


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Zitat (Frechdachs75 @ 15.02.2016, 13:20) *
Sieht aber so aus wie ein ZZ.

Na und? Ich kenne auch "Schutt abladen verboten", was aussieht wie ein Zz. Oder: "Viedeoüberwachter Bereich"


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rapit
Beitrag 15.02.2016, 16:51
Beitrag #17930


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Huch, noch 'ne offene Frage
Zitat (rapit @ 11.02.2016, 20:15) *
Zitat (Heinz Wäscher @ 12.02.2016, 04:33) *
Wasndas für ein Zeichen 315 mit schwarzem Pfeil darunter im Hintergrund?

Muss wohl ein Wegweiser zu einem Behindertenparkplatz sein. twinkle.gif

Und übrigens: bis vor ca. 5 Jahren war die ganze gezackte Fläche Taxistand. War aber überdimensioniert. Deswegen hat man ihn zugunsten des Möppiparkplatzes verkleinert/verkleinern wollen.


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Beitrag 15.02.2016, 23:00
Beitrag #17931


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Zitat (Frechdachs75 @ 15.02.2016, 10:10) *
Ja diese Kombi ist ganzjährig fest installiert.

Hmmm - dann soll der Autler wohl nach msdwgi selbst entscheiden ab wann das Z250 gilt? unsure.gif

OJ wavey.gif


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Beitrag 16.02.2016, 12:11
Beitrag #17932


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Wo finde ich das komische P-Zeichen mit diesem Pfeil in der StVO?
Vor allem was erlaubt es mir? think.gif



Die Rotenburger Lesart ist klar: Hinweis auf einen weiter entfernt liegenden Parkplatz.
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rapit
Beitrag 16.02.2016, 12:14
Beitrag #17933


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Zitat (Frechdachs75 @ 16.02.2016, 12:11) *
Vor allem was erlaubt es mir?

hochkant parken.

Beispielfoto der Wiesbadener Feuerwehr.


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Beitrag 16.02.2016, 13:22
Beitrag #17934


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Nebenbei eine Frage:
Ist es eigentlich zulässig das die im Bild zusehenden Poller im Vorder- und Hintergrund keinerlei reflektierende Fläche haben?
Gerade im Dunkeln bei Nässe sind sie fast gar nicht zu erkennen.. Gut die Rotenburger wissens's, aber die Auswärtigen? thread.gif


Edit: Es handelt sich um eine Tempo-20 Zone, rechts abgehend beginnt ein VBB (Einbahnstrasse).
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schilderwald
Beitrag 16.02.2016, 13:28
Beitrag #17935


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Zitat (Frechdachs75 @ 16.02.2016, 13:22) *
Ist es eigentlich zulässig das die im Bild zusehenden Poller im Vorder- und Hintergrund keinerlei reflektierende Fläche haben?
Lt. § 43 StVO sollten Sperrpfosten (Poller) rotweiß gestreift sein.
Zitat
§43 Verkehrseinrichtungen

(1) Verkehrseinrichtungen sind Schranken, Sperrpfosten, Absperrgeräte sowie Leiteinrichtungen, die bis auf Leitpfosten, Leitschwellen und Leitborde rotweiß gestreift sind. Leitschwellen und Leitborde haben die Funktion einer vorübergehend gültigen Markierung und sind gelb. Verkehrseinrichtungen sind außerdem Absperrgeländer, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen sowie Verkehrsbeeinflussungsanlagen. § 39 Absatz 1 gilt entsprechend.

Aber das paßt doch nicht zum städtebaulichen Charakter.... thread.gif


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Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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Explosiv
Beitrag 16.02.2016, 14:58
Beitrag #17936


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Zitat (MisterOJ @ 15.02.2016, 23:00) *
Zitat (Frechdachs75 @ 15.02.2016, 10:10) *
Ja diese Kombi ist ganzjährig fest installiert.

Hmmm dann soll der Autler wohl nach msdwgi selbst entscheiden ab wann das Z250 gilt? unsure.gif

OJ wavey.gif


Nein, das Z 250 gilt ganzjährig.
Für den erlaubten Fußverkehr hängt das Schild mit Hinweis auf fehlenden Winterdienst, falls sich einer auf den A... setzt. Imho wird hier aus dem versuchten Haftungsausschluss eine vorsätzliche Unterlassung.


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Heinz Wäscher
Beitrag 17.02.2016, 09:54
Beitrag #17937


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Zitat (Mueck @ 16.02.2016, 01:49) *
Die ganze Straße Am Seedeich ab Doppelschleuse hat keinen Radweg. Erst ab hier beginnt das Elend:

Seit wann wird das eigentlich nicht mehr in der StVO aufgelistet? think.gif


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Mitleser
Beitrag 17.02.2016, 09:57
Beitrag #17938


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War es da jemals direkt enthalten?
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Heinz Wäscher
Beitrag 17.02.2016, 10:05
Beitrag #17939


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Selbst im Bundesgesetzblatt von 1992 kann ich nichts finden - wo kommt dieses vermeintliche Verkehrszeichen dann her? blink.gif


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Mitleser
Beitrag 17.02.2016, 10:14
Beitrag #17940


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Es stand auch schon 1937 / 1956 / 1970 nicht in der StVO. Wohl aber -wie noch heute- der Hinweis, dass das Vz 250 mit Sinnbildern kombiniert werden darf. wavey.gif
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Andreas
Beitrag 17.02.2016, 10:19
Beitrag #17941


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Das Zeichen 258 war nie direkt in der StVO aufgenommen sondern wurde nur durch Veröffentlichung im VzKat zugelassen.


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Heinz Wäscher
Beitrag 17.02.2016, 10:21
Beitrag #17942


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Und warum hat man das so kompliziert gemacht? think.gif Andere Quellen ordnen Zeichen 258 die Nummer 257-51 zu.


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Mitleser
Beitrag 17.02.2016, 10:27
Beitrag #17943


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Wieso kompliziert? Ich finde "Für die Zeichen 250 bis 259 gilt: 1. Durch Verkehrszeichen gleicher Art mit Sinnbildern nach § 39 Absatz 7 können andere Verkehrsarten verboten werden." relativ simpel.
Und dann weißt man den häufig verwendeten Varianten über den VzKat eine Ordnungsnummer zu, damit sie einheitlich und bestimmt genug angesprochen werden können.
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Heinz Wäscher
Beitrag 17.02.2016, 10:31
Beitrag #17944


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Zitat (Mitleser @ 17.02.2016, 10:27) *
Wieso kompliziert?

Na weil im § 39 folgender Satz enthalten ist:
Zitat
7) Werden Sinnbilder auf anderen Verkehrszeichen als den in den Anlagen 1 bis 3 zu den §§ 40 bis 42 dargestellten gezeigt, so bedeuten die Sinnbilder:
Die Sinnbilder haben also auf den in den Anlagen 1- 3 dargestellten Verkehrszeichen eine andere Bedeutung als im § 39 selbst? blink.gif

Zitat
(9) Die in den Anlagen 1 bis 4 abgebildeten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen können auch mit den im Verkehrszeichenkatalog dargestellten Varianten angeordnet sein. Der Verkehrszeichenkatalog wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Verkehrsblatt veröffentlicht.
Wo finde ich diesen Verkehrszeichenkatalog?


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Andreas
Beitrag 17.02.2016, 10:44
Beitrag #17945


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Zitat
Wo finde ich diesen Verkehrszeichenkatalog?


Im (kostenpflichtigen) Verkehrsblatt.


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rapit
Beitrag 17.02.2016, 10:47
Beitrag #17946


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Zitat (Heinz Wäscher @ 17.02.2016, 10:31) *
Wo finde ich diesen Verkehrszeichenkatalog?

Genauer bitte: den von früher, oder den für die Zukunft geplanten? Denn, aktuell... gibt es eigentlich gar keinen shutup.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 17.02.2016, 10:53
Beitrag #17947


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Zitat (Andreas @ 17.02.2016, 10:44) *
Im (kostenpflichtigen) Verkehrsblatt.

Die Frage hatten wir vielleicht schon einmal: gibt es dazu auch einen Link zur Bezugsquelle?


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Mitleser
Beitrag 17.02.2016, 10:58
Beitrag #17948


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Zitat (Heinz Wäscher @ 17.02.2016, 10:31) *
Die Sinnbilder haben also auf den in den Anlagen 1- 3 dargestellten Verkehrszeichen eine andere Bedeutung als im § 39 selbst? blink.gif
Nicht zwingend. Sie können allerdings in der Anlage einzelfallbezogen anders definiert sein. So dürfen zBsp auf einer Kraftfahrstraße auch Krafräder fahren.
Und damit man bei Eigenkreation-Vz nicht rätseln muss, gibt es eben die allgemeine Definition der Sinnbilder.

Zitat (Heinz Wäscher @ 17.02.2016, 10:31) *
Wo finde ich diesen Verkehrszeichenkatalog?
Bei der Bast gibt es online eigentlich alles, was man vom veralteten und schrittweise ergänzten VzKat braucht.
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Heinz Wäscher
Beitrag 17.02.2016, 11:10
Beitrag #17949


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Und was bedeutet dann diese Aussage ...
Zitat
Der Verkehrszeichenkatalog ist derzeit beim Verordnungsgeber in Überarbeitung.
... auf dieser Seite.

Gibt es jetzt einen gültigen Verkehrszeichenkatalog oder pennt der Verordnungsgeber weiterhin diesbezüglich?


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Andreas
Beitrag 17.02.2016, 11:11
Beitrag #17950


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Zitat (Heinz Wäscher @ 17.02.2016, 10:53) *
gibt es dazu auch einen Link zur Bezugsquelle?


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