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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
mungo
Beitrag 16.01.2016, 19:08
Beitrag #17751


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agO kommt erst Gefahrzeichen Ampel und 70 und dann das auf dem Bild.
Wenn ich dann nach 300m an der Schule vorbei bin, muss ich 50 fahren bis nach weiteren 50m der Ortseingang kommt.
In der Gegenrichtung die gleiche Beschilderung. Ob ich der armen SVB mal ein paar Pfeile schenke?
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Heinz Wäscher
Beitrag 17.01.2016, 05:28
Beitrag #17752


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Man könnte ja auch einfach das Zusatzzeichen weglassen. think.gif


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mungo
Beitrag 17.01.2016, 14:18
Beitrag #17753


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In der Richtung wie auf dem Bild ginge es.
In der Gegenrichtung müsste dann wieder ein 100er aufgestellt werden.
Die Ortsein-und Ausgangsschilder zu versetzen geht auch, nur dann kommt noch mehr bürokratischer Aufwand dazu.
Habe es mal einem von der Verkehrswacht geschildert, die rühmen sich immer mit ihren Taten, mal sehen was geschieht.
Der StVB zu mailen bringt nichts, wie sich mehrfach gezeigt hat, denn die tun nichts und antworten schon garnicht.
Die können nicht mal eine feste Leitbake richtig aufstellen.
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rapit
Beitrag 17.01.2016, 23:34
Beitrag #17754


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Zitat (mungo @ 17.01.2016, 14:18) *
In der Gegenrichtung müsste dann wieder ein 100er aufgestellt werden.

Nö. Wegen "klar erkennbar" und iVm Gefahrenzeichen usw


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Heinz Wäscher
Beitrag 18.01.2016, 11:11
Beitrag #17755


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Zitat (mungo @ 17.01.2016, 14:18) *
Der StVB zu mailen bringt nichts, wie sich mehrfach gezeigt hat, denn die tun nichts und antworten schon garnicht.

Dann schreib doch dem Leiter der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einfach einen richtigen Brief diesbezüglich.


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Frechdachs75
Beitrag 18.01.2016, 14:48
Beitrag #17756


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Kann mir mal bitte jemand erklären was die gestrichelte Umrahmung der B 27 bedeutet? think.gif



Wie war das mit der Priviligierung bei Zeichen 314?



Woher weiß ich als unbedarfter VT ohne Bewohnerausweis wann die 3 Plätze zu Ende sind bzw. ab wann ich wieder Parken darf? blink.gif




Edit: Keinerlei Parkflächenmarkierung erkennbar.
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iru
Beitrag 18.01.2016, 14:49
Beitrag #17757


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Zitat (Frechdachs75 @ 18.01.2016, 14:46) *
Wie war das mit der Priviligierung bei Zeichen 314?
Ist doch nur ein Hinweis...
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Kuli
Beitrag 18.01.2016, 14:51
Beitrag #17758


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Zitat (Frechdachs75 @ 18.01.2016, 14:48) *
was die gestrichelte Umrahmung der B 27 bedeutet? think.gif
"zur B 27".

Durchgezogen = Die Querstraße, in die der Wegweiser zeigt, ist die B 27 (oder in diesem Fall B 62).
Gestrichelt = In dieser Richtung geht es zur B 27.
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Frechdachs75
Beitrag 18.01.2016, 14:55
Beitrag #17759


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Danke für die fixe Antwort @ Kuli. wavey.gif

Ja ist eigentlich logisch, aber hatte sowas bis dato noch nie gesehen.
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Kuli
Beitrag 18.01.2016, 14:56
Beitrag #17760


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Zitat (Frechdachs75 @ 18.01.2016, 14:48) *
Woher weiß ich als unbedarfter VT ohne Bewohnerausweis wann die 3 Plätze zu Ende sind bzw. ab wann ich wieder Parken darf? blink.gif
3 Fahrzeuglängen = 15m

Das gleiche Problem hast du doch auch beim Taxenstand mit Angabe der Fahrzeuganzahl.



Zitat (Frechdachs75 @ 18.01.2016, 14:55) *
Ja ist eigentlich logisch, aber hatte sowas bis dato noch nie gesehen.
Finde dazu auch nichts in der StVO, aber hatte ich glaube ich mal in einem Fahrschulbuch gelesen wavey.gif
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Frechdachs75
Beitrag 18.01.2016, 14:57
Beitrag #17761


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Ja aber ist ein Taxenstand nicht meistens markiert? think.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 18.01.2016, 15:24
Beitrag #17762


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VWV-StVO:
Zitat
Für jedes vorgesehene Taxi ist eine Länge von 5 m zugrunde zu legen. Die Markierung durch Zeichen 299 empfiehlt sich nur, wenn nicht mehr als fünf Taxen vorgesehen sind. Dann ist das Zeichen 229 nur am Anfang der Strecke aufzustellen.
wavey.gif


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durban
Beitrag 18.01.2016, 16:19
Beitrag #17763


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Zitat (Kuli @ 18.01.2016, 15:51) *
Durchgezogen = Die Querstraße, in die der Wegweiser zeigt, ist die B 27 (oder in diesem Fall B 62).
Gestrichelt = In dieser Richtung geht es zur B 27.


Ich kenne das auch so; es wird aber auch nicht einheitlich so gehandhabt.


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Mueck
Beitrag 18.01.2016, 16:50
Beitrag #17764


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Kennzeichnet man nicht so auch ab und zu ehemalige Bundesstraßen zur Info?
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Prince Kassad
Beitrag 19.01.2016, 18:21
Beitrag #17765


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https://d1cuyjsrcm0gby.cloudfront.net/segAO.../thumb-2048.jpg *kopfkratz*
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Explosiv
Beitrag 19.01.2016, 18:22
Beitrag #17766


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Denn sie wissen nicht, was sie tun, äh, ausschildern?


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rapit
Beitrag 19.01.2016, 19:24
Beitrag #17767


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der rechts abmarkierte Seitenstreifen ist Fußgängern vorbehalten.
Auf der Fahrbahn dürfen nur Anlieger und Radfahrer mit max. 30 km/h fahren.
Wo ist das Problem? think.gif


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Explosiv
Beitrag 20.01.2016, 07:10
Beitrag #17768


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Wo ist da etwas abmarkiert? Sauberer Asphalt für Fahrzeuge, Dreckrand für Fußgänger?
Und wenn ja, VZ stehen regelmäßig rechts des Straßenteils, für den sie gelten.
Also breiter, sauberer Gehweg mit Dreckrand, der nicht betreten werden soll/muss.


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HeinerHainer
Beitrag 20.01.2016, 07:44
Beitrag #17769


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Da wo der Hochbord Gehweg endet, beginnt der Asphalt Gehweg. Aber bis dahin dürfen Anlieger fahren rolleyes.gif


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Gruß Heiner
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rapit
Beitrag 20.01.2016, 10:10
Beitrag #17770


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Zitat (Explosiv @ 20.01.2016, 07:10) *
Wo ist da etwas abmarkiert?

Ohne Laub sieht man es gut


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nibbler
Beitrag 20.01.2016, 19:42
Beitrag #17771


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Wann gilt das eingeschränkte Haltverbot?

Wenn Schnee liegt oder immer, da Schnee liegen könnte (Erklärbär)?

Und warum wurde das nicht erst 15m später aufgestellt? Hier gilt doch sowieso ein generelles Haltverbot.
PS: Das vorübergehende Ende-Schild kommt deutlich später, als 15m.
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rapit
Beitrag 20.01.2016, 19:54
Beitrag #17772


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Nach OLG Hamm gilt das HV auch ohne Glatteisgefahr.


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Heinz Wäscher
Beitrag 20.01.2016, 20:29
Beitrag #17773


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Wird dort etwa Schnee verladen? think.gif



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Godot
Beitrag 20.01.2016, 21:05
Beitrag #17774


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Wird wohl so sein. Es gibt, bei genug Schnee vorausgesetzt, etliche Stellen an denen Schnee nicht einfach auf die Seite geschoben werden kann. Ergo wird er verladen, und aus dem Ort gebracht.


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Ich möchte sterben wie mein Großvater. Friedlich schlafend, und nicht schreiend und kreischend wie sein Beifahrer.
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cybershadow
Beitrag 20.01.2016, 23:49
Beitrag #17775


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Hallo zusammen,

langsam sollte wirklich mal das Elektrofahrzeuge-Thema ausgegliedert werden. Ich hab ein schönes Beispiel wie man es nicht macht aus Hamburg mitgebracht:

Gesamtsituation:


Detail:


Was will mir diese grandiose Schildakombination sagen? Darf ich mit meinem Wagen mit Verbrennungsmotor da parken? Wenn ja: Mit Parkschein oder ohne? Muss ich die Parkscheibe auslegen? Nur von 9 bis 20 Uhr? Und überhaupt: Was bedeutet es, wenn an einem Verkehrszeichen, das so ähnlich aussieht wie Z. 314-30, andere Zusatzzeichen angebracht sind, als an den Z. 314-10 und Z.314-20, die mit ihm in einer Reihe stehen?

Wenn man mal rein hypothetisch davon ausgeht, dass die Verkehrsbehörde beabsichtigt, dass man auf den beiden an die Ladesäule grenzenden markierten Parkflächen Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb in der Zeit von 9 Uhr bis 20 Uhr zwei Stunden gratis parken darf, wenn man eine Parkscheibe auslegt, darf man dann mit einem Elektroauto länger parken? Wenn ja: Ist dafür ein Parkschein zu erwerben und wie zum Henker bringt man dem Parkscheinautomaten bei, dass man gerne seine zwei Gratisstunden hätte, bevor die Zeit berechnet wird?

Fragen über Fragen ...
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Heinz Wäscher
Beitrag 21.01.2016, 05:09
Beitrag #17776


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Die neuen Schilder direkt am Pfosten neben der Ladesäule sind ja auch ein wenig lieblos aufgehängt worden. whistling.gif

Ich gehe mal davon aus, dass die den ruhenden Verkehr überwachenden Außendienstmitarbeiter die gewollte Regelung dort erklärt bekommen haben und wissen, was gemeint ist und deswegen ist es wohl egal, was für Schilder tatsächlich dort hängen.

Oder man scheint dort zu befürchten, dass eine Beschilderung für parkende Elektro-KFZ, die sich nicht unmittelbar an der Ladesäule befindet, nicht beachtet wird bzw. nicht im Zusammenhang mit dieser vom gemeinen Verkehrsteilnehmer für verbindlich erachtet wird.


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cybershadow
Beitrag 21.01.2016, 08:48
Beitrag #17777


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Der komplette Mast samt dem Zeichen, das so ähnlich aussieht wie Z. 314.-30, und den drei Zusatzzeichen ist erst zusammen mit der Ladesäule gekommen. Bzw. ein paar Wochen nach der Ladesäule, sonst hätte man ja nur ein Mal die Erde aufreißen müssen ...
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Mitleser
Beitrag 21.01.2016, 08:53
Beitrag #17778


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Warum schafft man ausgerechnet vor der Ladesäule kostenlose Parkplätze?
Wenn man das Zz 1050-32 "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" gewählt hätte, ok. Aber so?
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rapit
Beitrag 21.01.2016, 11:02
Beitrag #17779


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Lustig ist ja auch, dass nicht das Zz "Elektrofahrzeuge" gewählt wurde, sondern Nr. 1010-66: "Elektrisch betriebene Fahrzeuge". Wie "betreibe" ich denn mein E-Mobil während des Parkens? think.gif
Nun gut, man könnte sagen, Laden=Tanken, somit zum Betrieb gehörig, dann aber wäre das Laden (Tanken) nur ein Betriebsstopp, also ein Warten/Halten, und kein Parken.

Dafür braucht es keinen Parkplatz unsure.gif


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Mitleser
Beitrag 21.01.2016, 11:10
Beitrag #17780


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Die "elektrisch betriebenen Fahrzeuge" werden im neuen § 39 Abs. 10 StVO legaldefiniert. Das Betreiben ist daher eine direkte Folge der Kennzeichnung. Passt.

"Elektrofahrzeuge" und das von mir erwähnte Zz stammen ja noch aus der Zeit vor der letzten StVO-Novelle und der Aufnahme der E-Fahrzeuge.
"Elektrofahrzeuge" ist unbestimmt. Im Gegensatz zu den "elektrisch betriebenen Fahrzeugen".
Das Zz "Ladevorgang" ist auch nicht ganz unproblematisch. Zwar sieht die StVO mittlerweile vor, dass E-Fahrzeuge besondere Parkplätze oder Parkerleichterungen haben dürfen. An Ladestationen kommt jedoch hinzu, dass eine entsprechende Kennzeichnung, gerade wenn sie exklusiv auf das Aufladen abstellt, nicht nur den E-Mobilen dient, sondern auch und gerade den Betreibern der Ladesäulen. Und eine solche Bevorteilung oder auch die Benachteiligung der übrigen VT deswegen, kann ich über StVO und StVG nicht herleiten. Dazu fehlt es mMn auch schon an der Kompetenz im § 6 StVG.
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rapit
Beitrag 21.01.2016, 11:24
Beitrag #17781


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think.gif ich stand da neulich im Bereich eines VZ283 mit dem Zz "Briefkastenbenutzer frei".
Eigentlich...


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Mitleser
Beitrag 21.01.2016, 11:25
Beitrag #17782


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Zählt da auch der E-Mail Posteingang?
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Heinz Wäscher
Beitrag 21.01.2016, 11:27
Beitrag #17783


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Zitat (cybershadow @ 21.01.2016, 08:48) *
Der komplette Mast samt dem Zeichen, das so ähnlich aussieht wie Z. 314.-30, und den drei Zusatzzeichen ist erst zusammen mit der Ladesäule gekommen.

Der steht aber an einer vollkommen falschen Stelle. Außerdem hätte man den Beginn mit ändern müßen, z. B. so:




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Explosiv
Beitrag 21.01.2016, 11:29
Beitrag #17784


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Ebend
Es ist hier doch Konsenz, dass ein Mittelzeichen oder Endzeiche ohne Anfangszeichen genau gar nix anordnet.


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rapit
Beitrag 21.01.2016, 11:42
Beitrag #17785


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@Heinz: Boah, die Parkscheinbereich-Anfang-Schild fliegt! Das braucht gar keinen Pfosten! Lass das patentieren, Berlin und Hamburg brauchen das. Besonders die Berliner Kanalbetriebe, deren 3,50 m lange Schaftrohre jetzt nicht mehr in den LKW passen. (Warum kommen die nicht auf die Idee, die Schilder reinzulegen? - egal). clapping.gif

Zitat (Mitleser @ 21.01.2016, 08:53) *
Warum schafft man ausgerechnet vor der Ladesäule kostenlose Parkplätze?

Tut man das denn? (Außer für E-Mobile).
Diese Kombination




stellt doch auch keiner in Frage.

Oder dürfen da KOM mit Parkscheibe parken?

(Die Zeitenangaben sind natürlich bei mir falsch)


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Mitleser
Beitrag 21.01.2016, 11:48
Beitrag #17786


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Zitat (rapit @ 21.01.2016, 11:42) *
Zitat (Mitleser @ 21.01.2016, 08:53) *
Warum schafft man ausgerechnet vor der Ladesäule kostenlose Parkplätze?

Tut man das denn? (Außer für E-Mobile).
Ja, für E-Mobile schafft man Parkplätze. Egal ob sie Laden oder nicht.
Aber wäre es nicht vor Ladeinfrastruktur sinnvoll, keine kostenlosen Parkplätze zu schaffen, sondern die Flächen für das Laden (und lediglich tateinheitliche Parken/Halten) freizuhalten?
[Ja, ich schrieb oben, dass das Freihalten für das Laden mMn nicht zulässig ist. Aber seit wann scheren sich StVB da rum?]

Zitat (rapit @ 21.01.2016, 11:42) *
Diese Kombination [...]stellt doch auch keiner in Frage.

Oder dürfen da KOM mit Parkscheibe parken?
Was heißt in Frage stellen? Diese Kombination dürfte fast immer rechtswidrig sein. Denn einen hinreichenden Grund, warum an der Stelle nur PKW parken dürfen, wird man kaum anführen können.
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Heinz Wäscher
Beitrag 21.01.2016, 11:49
Beitrag #17787


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Zitat (rapit @ 21.01.2016, 11:42) *
@Heinz: Boah, die Parkscheinbereich-Anfang-Schild fliegt! Das braucht gar keinen Pfosten!
Pssssscht - nicht alles verraten. shutup.gif

Zitat (rapit @ 21.01.2016, 11:42) *
Lass das patentieren, Berlin und Hamburg brauchen das. Besonders die Berliner Kanalbetriebe, deren 3,50 m lange Schaftrohre jetzt nicht mehr in den LKW passen.
Das benötigte Magnetfeld ist zurzeit noch so stark, dass es dummerweise Probleme bei Leuten mit Herzschrittmacher gibt. whistling.gif

Zitat (rapit @ 21.01.2016, 11:42) *
(Warum kommen die nicht auf die Idee, die Schilder reinzulegen? - egal). clapping.gif
Siehe oben - die Schrippenesser kommen in einigen Jahren bestimmt selber auf diese Problemlösung tongue.gif


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ukr
Beitrag 21.01.2016, 12:12
Beitrag #17788


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Zitat (Mitleser @ 21.01.2016, 11:10) *
Und eine solche Bevorteilung oder auch die Benachteiligung der übrigen VT deswegen, kann ich über StVO und StVG nicht herleiten. Dazu fehlt es mMn auch schon an der Kompetenz im § 6 StVG.
Dieses vermeintliche Problem hat doch das OLG Hamm schon hinreichend geklärt.
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Mitleser
Beitrag 21.01.2016, 12:20
Beitrag #17789


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Ja. Rechtswidrig, aber natürlich nicht Nichtig. Aber eben rechtswidrig.
Wobei unklar ist, wie das OLG Hamm die nunmehr geänderte StVO dahingehend bewerten würde.
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ukr
Beitrag 21.01.2016, 12:59
Beitrag #17790


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Na als Stärkung der rechtswidrigen Regelung natürlich - sonst gibt's ja Chaos auf unseren Straßen. whistling.gif
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MisterOJ
Beitrag 23.01.2016, 16:42
Beitrag #17791


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Zitat (Commander @ 14.01.2016, 12:27) *
Das führt uns dann wieder dazu, ob ZZ in Reihenfolge gelesen werden oder sich alle auf das Hauptzeichen beziehen.

Das ist hier ein hochumstrittenes Thema! thread.gif

Zitat (Commander @ 14.01.2016, 12:27) *
Meine These dazu ergibt sich aus meinem Vorschlag. biggrin.gif

Na wenigstens einer der meine Sichtweise mitträgt yahoo.gif

Zitat (mungo @ 16.01.2016, 19:08) *
Ob ich der armen SVB mal ein paar Pfeile schenke?

Ich würd mal ne mail an die SVB schicken und auf die fehlenden Pfeile hinweisen...
(wenn du Glück hast und hier einer von denen heimlich mitliest, dan sind die Pfeile vielleicht kommende Woche "plötzlich" da rolleyes.gif )

Zitat (Heinz Wäscher @ 17.01.2016, 05:28) *
Man könnte ja auch einfach das Zusatzzeichen weglassen. think.gif

Wieso? Dann würden die "50" ja bereits ab dem Schild (und nicht erst in 300m) gelten!!!

Zitat (Kuli @ 18.01.2016, 14:51) *
Zitat (Frechdachs75 @ 18.01.2016, 14:48) *
was die gestrichelte Umrahmung der B 27 bedeutet? think.gif
"zur B 27".
Durchgezogen = Die Querstraße, in die der Wegweiser zeigt, ist die B 27 (oder in diesem Fall B 62).
Gestrichelt = In dieser Richtung geht es zur B 27.

diese gestrichelte B-Nummerierung war vor einigen Jahren sehr weit verbeitet..

..mittlerweile wird sie vom "zur Bxx" verdrängt. crybaby.gif

Wobei ich die gestrichelte Umrandung grad für nicht-deutsche Autler besserverständlich finde

Zitat (nibbler @ 20.01.2016, 19:42) *
Wenn Schnee liegt oder immer, da Schnee liegen könnte?


Zitat (nibbler @ 20.01.2016, 19:42) *
(Erklärbär)?

yes.gif

OJ wavey.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 23.01.2016, 21:16
Beitrag #17792


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Gesehen an der A7:



think.gif
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Kurier
Beitrag 23.01.2016, 21:25
Beitrag #17793


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Steht am Ende einer Baustelle, wenn ich mich recht erinnere?


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(Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer /Diverse.
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cybershadow
Beitrag 23.01.2016, 21:30
Beitrag #17794


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OffenPoriger Asphalt.

Ist das ne Veruchsstrecke?
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Bonsai-Brummi
Beitrag 23.01.2016, 22:05
Beitrag #17795


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Zitat (cybershadow @ 23.01.2016, 21:30) *
Ist das ne Veruchsstrecke?


Möglich: Als solche aufgefallen ist sie mir freilich nicht - und Belagwechsel sind ohnehin nichts ungewöhnliches no.gif

Aber selbst wenn: Wozu stellt man da für (S)teuer Geld ein Schild hin, mit dem 9 von 10 VT schlicht nichts anfangen können? unsure.gif
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hk_do
Beitrag 24.01.2016, 00:29
Beitrag #17796


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Das Schild richtet sich offensichtlich auch nicht an die normalen Verkehrsteilnehmer, sondern eher an Straßen-, Winter- oder andere Dienste.

Man sieht ja auch regelmäßig an den Wechselverkehrszeichenbrücken bzw. ihren Schalthäuschen Schilder mit irgendwelchen Adress- oder sonstigen Angaben. Auch die richten sich bestimmt nicht an den normalen Verkehrsteilnehmer.

Ebenfalls gibt es auch im Mittelstreifen immer mal Schilder, mit denen die Grenzen der AM-Bezirke gekennzeichnet werden. Auch die haben Geld gekostet, aber bestimmt auch einen entsprechenden Nutzen.

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MisterOJ
Beitrag 24.01.2016, 12:03
Beitrag #17797


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 23.01.2016, 21:16) *
Gesehen an der A7:

Hab´sch vor einiger Zeit auch gesehen - war nur für ein zu schnell unterwegs thread.gif

Zitat (cybershadow @ 23.01.2016, 21:30) *
OffenPoriger Asphalt.

yes.gif

Zitat (Bonsai-Brummi @ 23.01.2016, 22:05) *
und Belagwechsel sind ohnehin nichts ungewöhnliches no.gif

Falls du doort mal wieder hinkommst, höre genau auf das Fahrgeräusch - da wirst du eine Veränderung deutlich hören!

Zitat (Bonsai-Brummi @ 23.01.2016, 22:05) *
Aber selbst wenn: Wozu stellt man da für (S)teuer Geld ein Schild hin, mit dem 9 von 10 VT schlicht nichts anfangen können? unsure.gif

für den Winterdienst und die Straßenunterhaltung, denn OPA bedarf (wegen des sehr hohen Porengehaltes) anderer Unterhaltung und Winterdienst als normaler Asphalt.


OJ wavey.gif


PS: bald kommen die Gleichstellungsbeauftragten und fordern ein ähnliches Schild für 'OMA' shutup.gif


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rapit
Beitrag 24.01.2016, 16:04
Beitrag #17798


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think.gif Nun ja... rolleyes.gif

lightbulb.gif Nicht auf dem unbefestigten Seitenstreifen parken


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MisterOJ
Beitrag 24.01.2016, 16:08
Beitrag #17799


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Zitat (rapit @ 24.01.2016, 16:04) *

War das nicht ein Zz zum Z101 mit der Bedeutung "Achtung - Gefahr am (schlechten) Fahrbahnrand"?

OJ wavey.gif


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rapit
Beitrag 24.01.2016, 18:05
Beitrag #17800


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nicht ganz. Das durfte (ohne X) allein stehen.

Das neue, nach der "Lichtung des Schilderwaldes" in Textform eingeführte, das darf nur noch in Verbindung mit einem Vz 101 stehen wallbash.gif


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