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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
oscar_the_grouch
Beitrag 10.01.2016, 00:30
Beitrag #17701


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Zitat (Frechdachs75 @ 08.01.2016, 23:33) *
Allerdings reagieren die teilweise allergisch mittlerweile auf nachfragen.
Is ja immer der selbe der was zu meckern hat. laugh2.gif


Mach sie fertig, Tiger! (und halte uns mit Anekdoten auf dem Laufenden ) laugh2.gif

Zitat (Heinz Wäscher @ 09.01.2016, 00:12) *
......Verkehrszeichen zweckdienlich sein könnte damit du den betreffenden Mitarbeiter zukünftig nicht weiterhin schriftlich auf seine Fehler bei der Ausgestaltung und Anordnung von Verkehrszeichen hinweisen must.


Dazu müssten beide Oberen ja erstmal verstehen, das und um welche Fehler es sich handelt. Daran hapert es ja schon.
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Explosiv
Beitrag 10.01.2016, 12:36
Beitrag #17702


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Eben darum. Die fühlen sich als "Obere".
Dabei sind sie Staatsdiener.


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Mueck
Beitrag 10.01.2016, 22:20
Beitrag #17703


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Verrutschtes Zz? whistling.gif

Da geht's zum ... ähm ...

Ah, das da:

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MisterOJ
Beitrag 11.01.2016, 00:33
Beitrag #17704


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Zitat (Mueck @ 10.01.2016, 22:20) *

Verrutschtes Zz? whistling.gif

Ich seh da kein no.gif verrutschtes Zz - nur rot umrandetes Blech...

Zitat (Mueck @ 10.01.2016, 22:20) *
Da geht's zum ... ähm ...

Ah, das da:

Kinderparkhaus? unsure.gif


OJ


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ukr
Beitrag 11.01.2016, 19:17
Beitrag #17705


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Neues aus Jena, zur Diskussion "worauf beziehen sich Zusatzzeichen?" - kam gerade im TV:






das zweite ZZ von oben natürlich mit einem "nur"


Sinn und Zweck der Beschilderung:
Auf einem größeren Parkplatz sollen Elektrofahrzeuge kostenlos parken dürfen.
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MisterOJ
Beitrag 11.01.2016, 19:24
Beitrag #17706


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Zitat (ukr @ 11.01.2016, 19:17) *
Sinn und Zweck der Beschilderung:
Auf einem größeren Parkplatz sollen Elektrofahrzeuge kostenlos parken dürfen.

@ukr: Danke für deine Aufklärung - denn SO ist es nämlich imho nicht no.gif beschildert!


OJ wavey.gif


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rapit
Beitrag 11.01.2016, 19:38
Beitrag #17707


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Ich verstehe das auch so (ungefähr). Entweder man parkt in gekennzeichneten Flächen, oder man holt sich einen Parkschein, um außerhalb der Parflächenmarkierung zu parken (Darfschein), oder man hat ein E-Fahrzeug, dann darf man auch ohne Parkschein außerhalb gekennzeichneter Flächen parken.
Ziemlich eindeutig. whistling.gif

Zitat (ukr @ 11.01.2016, 19:17) *
kam gerade im TV:

wo? Gibt es einen Link?


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ukr
Beitrag 11.01.2016, 19:57
Beitrag #17708


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Ist noch nicht online, Link folgt.
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MisterOJ
Beitrag 11.01.2016, 20:39
Beitrag #17709


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Zitat (rapit @ 11.01.2016, 19:38) *
Ziemlich eindeutig. whistling.gif

für mich nicht! no.gif

Und die beiden Worte "ziemlich" und "eindeutig" passen nicht zusammen. Das ist si wie z.B. relativ genau.


OJ wavey.gif


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ukr
Beitrag 11.01.2016, 20:48
Beitrag #17710


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oscar_the_grouch
Beitrag 12.01.2016, 00:00
Beitrag #17711


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Wobei es ja in 9v10 Fällen zu keinem Nachteil des ordentliche VT kommen dürfte.
9v10 ziehen einen Schein und parken in den markierten Flächen.
(wie gross sind die unmarkierten?)
Und Elektros lesen nur FREI und parken.
Spannend wäre ein EAuto ausserhalb markierter Flächen, aber bei der geringen Anzahl + msdwgi verstehenden Thüringer....
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Heinz Wäscher
Beitrag 12.01.2016, 09:23
Beitrag #17712


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Zitat (ukr @ 11.01.2016, 19:17) *
Sinn und Zweck der Beschilderung:
Auf einem größeren Parkplatz sollen Elektrofahrzeuge kostenlos parken dürfen.

Warum hat man dann nicht diese Beschilderung gewählt? think.gif






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Mitleser
Beitrag 12.01.2016, 09:28
Beitrag #17713


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Weil man damit die markierten(!) Stellplätze nicht reguliert. Und E-Fahrzeuge überall parken dürfen.

P.S.: Dein nachträglich eingefügtes oberstes Zz 1053-30 braucht man nicht. In keiner Konstellation und nirgends. dry.gif
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ukr
Beitrag 12.01.2016, 09:31
Beitrag #17714


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...und weil das E-Fahrzeuge-ZZ nur unter einem vorhandenen Schilderbaum montiert wurde.
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Heinz Wäscher
Beitrag 12.01.2016, 09:31
Beitrag #17715


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Zitat (Mitleser @ 12.01.2016, 09:28) *
P.S.: Dein nachträglich eingefügtes oberstes Zz 1053-30 braucht man nicht. In keiner Konstellation und nirgends. dry.gif

Wirklich nicht? think.gif Die StVO ist erst kürzlich überarbeitet worden.
Zitat
4. Durch Zusatzzeichen kann das Parken mit Parkschein oder Parkscheibe (Bild 318) innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt sein. Dabei ist der Parkausweis, der Parkschein oder die Parkscheibe gut lesbar auszulegen oder anzubringen.


Zitat (Mitleser @ 12.01.2016, 09:28) *
Und E-Fahrzeuge überall parken dürfen.

Der Verordnungsgeber hat schon mitgedacht wavey.gif
Zitat

Ge- oder Verbot
Durch das Zusatzzeichen zu Zeichen 290.1 wird das Parken für elektrisch betriebene Fahrzeuge innerhalb der gekennzeichneten Flächen erlaubt.


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Mitleser
Beitrag 12.01.2016, 09:33
Beitrag #17716


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"Gekennzeichnet" vs Parkflächenmarkierung gemäß lfd. Nr. 74 der Anlage 2 StVO iVm "sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen ... getroffen sind."

Edit: Gestrichen. Mein Denkfehler. Nett, dass der Verordnungsgeber ein "frei" mal nicht als Befreiung ansieht. wallbash.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 12.01.2016, 09:39
Beitrag #17717


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Zitat (ukr @ 12.01.2016, 09:31) *
...und weil das E-Fahrzeuge-ZZ nur unter einem vorhandenen Schilderbaum montiert wurde.

Besser? smartass.gif thread.gif






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iru
Beitrag 12.01.2016, 09:43
Beitrag #17718


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Zitat (Heinz Wäscher @ 12.01.2016, 09:31) *
Der Verordnungsgeber hat schon mitgedacht wavey.gif

Das steht ja bei 286 auch blink.gif

Zitat
Ge- oder Verbot
Durch das Zusatzzeichen zu Zeichen 286 wird das Parken für elektrisch betriebene Fahrzeuge innerhalb der gekennzeichneten Flächen erlaubt.





Darf ich meinen Tesla hier nur bei Bodenmalerei parken?
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Heinz Wäscher
Beitrag 12.01.2016, 09:48
Beitrag #17719


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Und bei mir im Dorf gibt es auf einem relativ großen Parkplatz vor einer Ladesäule zwei markierte Flächen mit folgender, mittig angebrachter, Beschildarung whistling.gif




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Mitleser
Beitrag 12.01.2016, 09:55
Beitrag #17720


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Zitat (iru @ 12.01.2016, 09:43) *
Zitat
Ge- oder Verbot
Durch das Zusatzzeichen zu Zeichen 286 wird das Parken für elektrisch betriebene Fahrzeuge innerhalb der gekennzeichneten Flächen erlaubt.





Darf ich meinen Tesla hier nur bei Bodenmalerei parken?
Keine Bange. Die Behörden werden die Kombination schon nur bei markierten Stellplätzen aufstellen. Und nicht irgendwo in freier Wildbahn. whistling.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 12.01.2016, 09:58
Beitrag #17721


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Woran erkennt in Jena ein den ruhenden Verkehr überwachender Mitarbeiter denn eigentlich ein Elektrofahrzeug?
Nicht jedes E-KFZ hat ja bereits ein neues Nummernschild oder eine blaue Plakette zusätzlich zur grünen an der Windschutzscheibe kleben.


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Mitleser
Beitrag 12.01.2016, 10:03
Beitrag #17722


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Siehe § 39 Abs. 10 StVO.
Zitat
Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind die nach § 9a Absatz 2 und 4, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 5, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gekennzeichneten Fahrzeuge.


OT: Im VP ist an der Fundstelle ein kleiner jahreszeitlicher Fauxpas enthalten.
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Heinz Wäscher
Beitrag 12.01.2016, 10:11
Beitrag #17723


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Dann benötigt man in Jena zum freien Parken mit einem in der BRD zugelassenen KFZ also zwingend ein neues E-Kennzeichen?

Oder gilt das nur bei den neuen Zusatzzeichen mit diesem Sinnbild?

Zitat
§ 9a Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge

(1) Auf Antrag wird für ein Fahrzeug im Sinne des § 2 Nummer 1 des Elektromobilitätsgesetzes ein Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge zugeteilt; für ein Fahrzeug im Sinne des § 2 Nummer 3 des Elektromobilitätsgesetzes jedoch nur, wenn dieses die Anforderungen des § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 5 Absatz 2 des Elektromobilitätsgesetzes erfüllt.
(2) Das Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 ist das nach § 8 Absatz 1, auch in Verbindung mit § 9 Absatz 2 und 3, zugeteilte Kennzeichen ergänzt um den Kennbuchstaben „E“ im Anschluss an die Erkennungsnummer. Bei Fahrzeugen, denen ein Kennzeichen mit dem Kennbuchstaben „E“ zugeteilt wurde, ist im Zentralen Fahrzeugregister und im örtlichen Fahrzeugregister, unbeschadet des § 30 Absatz 1 Nummer 3 und des § 31 Absatz 1 Nummer 3, ein Hinweis darauf einzutragen. Im Falle dass ein Wechselkennzeichnen nach § 8 Absatz 1a zugeteilt wird, ist der Kennbuchstabe „E“ auf dem fahrzeugbezogenen Teil anzubringen.
(3) Mit dem Antrag nach Absatz 1 ist nachzuweisen, dass es sich um ein dort bezeichnetes Fahrzeug handelt.
(4) Bei einem Fahrzeug im Sinne des Absatzes 1, das nach den Vorschriften seines Herkunftsstaates, der nicht die Bundesrepublik Deutschland ist, zur Teilnahme am Straßenverkehr berechtigt ist, erfolgt die Kennzeichnung durch eine Plakette nach Anlage 3a, die an der Rückseite des Fahrzeuges gut sichtbar anzubringen ist. Die Plakette wird auf Antrag von einer vom Antragsteller aufgesuchten Zulassungsbehörde ausgegeben. Mit dem Antrag ist einer der folgenden Nachweise vorzulegen:
  1. die Zulassungsbescheinigung Teil I,
  2. die Übereinstimmungsbescheinigung oder
  3. eine sonstige zum Nachweis geeignete Unterlage.
In die Plakette ist von der Zulassungsbehörde im dafür vorgesehenen Sichtfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen.
(5) Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder für elektrisch betriebene Fahrzeuge erteilte Plaketten stehen inländischen Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge gleich.


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Mitleser
Beitrag 12.01.2016, 10:26
Beitrag #17724


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Zitat (Heinz Wäscher @ 12.01.2016, 10:11) *
Oder gilt das nur bei den neuen Zusatzzeichen mit diesem Sinnbild?
yes.gif
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rapit
Beitrag 12.01.2016, 10:36
Beitrag #17725


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Zitat (iru @ 12.01.2016, 09:43) *



Darf ich meinen Tesla hier nur bei Bodenmalerei parken?

Da darf ich mit meinem Verbrennungs-SUV-Monster dann aber auch parken whistling.gif

Ob vielleicht ein netter Mod uns einen eigenen Faden absplittet "Elektrofahrzeuge frei" ?? Es täte zwar auch ein schlecht gelaunter Mod, aber das haben wir hier ja nicht. twinkle.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 12.01.2016, 10:36
Beitrag #17726


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Aber wie erkennt ein städtischer Mitarbeiter in Jena dann ein Elektrofahrzeug welches kostenlos parken darf? Beispielfahrzeug think.gif


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rapit
Beitrag 12.01.2016, 10:46
Beitrag #17727


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@Heinz: Kannste ja dann in den Anhörbogen schreiben... Vergiss aber nicht, Dich als Fahrer zu outen!
Ich habe übrigens seit einiger Zeit für solche Flächen immer ein rotes Stromkabel im Auto, welches ich mir dann mit dem toten Ende in den Motorraum lege thread.gif

Zitat (Mitleser @ 12.01.2016, 09:33) *
Nett, dass der Verordnungsgeber ein "frei" mal nicht als Befreiung ansieht. wallbash.gif

Fehler beim Schilderentwurf? Besser?


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Heinz Wäscher
Beitrag 12.01.2016, 10:53
Beitrag #17728


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Nee, dann bräuchte man für Busspuren ja trotzdem wieder ein Zusatzzeichen ohne Parkmarkierung. crybaby.gif

Zitat (rapit @ 12.01.2016, 10:46) *
Ich habe übrigens seit einiger Zeit für solche Flächen immer ein rotes Stromkabel im Auto, welches ich mir dann mit dem toten Ende in den Motorraum lege thread.gif

Das sieht dann ungefähr so aus??? think.gif whistling.gif


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janr
Beitrag 12.01.2016, 10:59
Beitrag #17729


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Zitat (Heinz Wäscher @ 12.01.2016, 09:23) *
...



Dieses Beispiel finde ich z.B. mal gar nicht so verkehrt.

Klar ist das ZZ mit "Parken in gekennzeichneten usw ..." ein Blech zuviel, denn das sagt das 290er ja eh schon aus.

Dann wird klar gestellt, daß man einen Parkschein braucht.

Und dann noch, daß Fahrzeuge mit Kabel und Stecker von der Parkscheinpflicht (meine Lesart) oder vom 290er (so manch anderer Lesart) befreit und so immer vom Parkschein befreit.

Sollte ich, wenn ich dort mal parke, einfach ein Kabel raushängen lassen? whistling.gif


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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ukr
Beitrag 12.01.2016, 11:12
Beitrag #17730


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Zitat (Heinz Wäscher @ 12.01.2016, 10:36) *
Aber wie erkennt ein städtischer Mitarbeiter in Jena dann ein Elektrofahrzeug welches kostenlos parken darf?
Am Schukostecker, der an einem Stückchen Kabel befestigt ist, welches in der Fahrertür klemmt.
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janr
Beitrag 12.01.2016, 11:21
Beitrag #17731


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Die meisten Wohnmobile haben doch einen Anschluss und laden ihre Akkus auf laugh2.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 12.01.2016, 12:05
Beitrag #17732


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Größere Daimler gibt es ab Werk - wenn gewünscht - auch mit Steckdose whistling.gif

Zitat (rapit @ 12.01.2016, 10:46) *
Ich habe übrigens seit einiger Zeit für solche Flächen immer ein rotes Stromkabel im Auto, welches ich mir dann mit dem toten Ende in den Motorraum lege thread.gif
In Nordamerika ist so ein Kabel ja eher für die Motorvorwärmung gedacht. Diese Technik mit einem aus dem vorderen Stoßfänger baumelnden Stecker ist hierzulande aber zum Glück nicht sooo verbreitet. thread.gif


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Mitleser
Beitrag 12.01.2016, 12:26
Beitrag #17733


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Zitat (janr @ 12.01.2016, 10:59) *
Dann wird klar gestellt, daß man einen Parkschein braucht.
Nur wo? Innerhalb oder außerhalb von Markierungen? Oder beides? Oder gilt das Hauptzeichen nur, wenn man Geld für einen Parkschein ausgegeben hat?
Nicht umsonst hat der Verordnungsgeber den Mangel erkannt und Vz 314.1 eingeführt.

P.S.: Ja, diese Problematik hatten wir schon zur Genüge und ergebnislos hier im VP behandelt.
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janr
Beitrag 12.01.2016, 13:09
Beitrag #17734


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Zitat (Mitleser @ 12.01.2016, 12:26) *
... Nur wo? Innerhalb oder außerhalb von Markierungen? Oder beides? ...

Das steht doch zum Zeichen 290 in den Erläuterungen. rolleyes.gif

Das 314.1 verbietet jedenfalls nicht das Parken ausserhalb der Markierungen. wavey.gif


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Beitrag 12.01.2016, 13:17
Beitrag #17735


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Zitat (janr @ 12.01.2016, 13:09) *
Zitat (Mitleser @ 12.01.2016, 12:26) *
... Nur wo? Innerhalb oder außerhalb von Markierungen? Oder beides? ...

Das steht doch zum Zeichen 290 in den Erläuterungen. rolleyes.gif
Nee. Das könnte man so vermuten, steht da aber nicht.
Da steht Vieles. Wovon sich Etliches widerspricht. Manches falsch bezeichnet wird. Und Einiges schlicht anders gemeint war als es letztendlich formuliert wurde.


Zitat (janr @ 12.01.2016, 13:09) *
Das 314.1 verbietet jedenfalls nicht das Parken ausserhalb der Markierungen. wavey.gif
Wenn man das wirklich will -warum?-, dann muss man halt beide Vz parallel anbringen.
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janr
Beitrag 12.01.2016, 13:22
Beitrag #17736


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Zitat (Mitleser @ 12.01.2016, 13:17) *
... Nee. Das könnte man so vermuten, steht da aber nicht. ...

Zitat (Erläuterung zum Zeichen 290 Punkt 3 und 4)
Durch Zusatzzeichen kann das Parken für Bewohner mit Parkausweis oder mit Parkschein oder Parkscheibe (Bild 318) innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt sein.

Durch Zusatzzeichen kann das Parken mit Parkschein oder Parkscheibe (Bild 318) innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt sein. Dabei ist der Parkausweis, der Parkschein oder die Parkscheibe gut lesbar auszulegen oder anzubringen.


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Mitleser
Beitrag 12.01.2016, 13:25
Beitrag #17737


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Keine Bange, StVO lesen kann ich schon.

Gekennzeichnet vs. Markiert.
Nr. 3 vs. Nr. 2.
Zz-Text vs. Alles.
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janr
Beitrag 12.01.2016, 13:30
Beitrag #17738


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Jetzt sitz ich aber auf dem Schlauch. think.gif

Lass bei mir doch mal das Zehnerl fallen. wavey.gif


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rapit
Beitrag 12.01.2016, 14:03
Beitrag #17739


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@janr: Parkmarkierung=anderes VZ, das das Parken erlaubt. => Da gilt das 290er-Verbot gar nicht.


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janr
Beitrag 12.01.2016, 14:27
Beitrag #17740


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Jo, und wenn eben ein Parkschein-ZZ unter dem 290er hängt, dann halt mit Parkschein.


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rapit
Beitrag 12.01.2016, 19:31
Beitrag #17741


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War da nicht mal was, dass es igO keine höheren zHg's als 70 geben darf? Weil sonst Lastzüge und Kräder mit Anhänger zu schnell fahren dürften? Naja, mit Bebauungsgrenze sieht's ja auch düster aus. whistling.gif


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Kurier
Beitrag 12.01.2016, 22:05
Beitrag #17742


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Das Bild hätte auch vom Ortseingang Erfurt B4 sein können.


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ggo
Beitrag 13.01.2016, 09:56
Beitrag #17743


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Zitat (rapit @ 12.01.2016, 19:31) *
War da nicht mal was, dass es igO keine höheren zHg's als 70 geben darf? Weil sonst Lastzüge und Kräder mit Anhänger zu schnell fahren dürften?


Wäre da nicht 70 schon zuviel? think.gif

Fragt sich

Guido


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Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.

Albert Einstein
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Commander
Beitrag 13.01.2016, 10:04
Beitrag #17744


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Fahrzeuge die aufgrund > 7,5 t außerorts nur 60 fahren dürfen, dürfen innerorts bei beschildeter zHG 70 km/h auch 70 km/h fahren. (Geschwindigkeitsanhebung)
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rapit
Beitrag 13.01.2016, 10:10
Beitrag #17745


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Und diese 10 km/h will man wohl noch verantworten können.

Aber 20? Oder gar 30 oder 40? (Letzteres gibt es ja meiner Erinnerung nach in Frankfurt ein kurzes Stück)


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Prince Kassad
Beitrag 13.01.2016, 13:51
Beitrag #17746


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Was will mir dieses Schild sagen?

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Commander
Beitrag 14.01.2016, 09:31
Beitrag #17747


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Etwas kompliziert formuliert.

Ich verstehe: Jeder darf zum Sportplatz fahren. Weiter fahren, als bis dort hin, dürfen nur LOF.

Alternativ könnte man auch folgende Zusatzschilder wählen (angenommen, der Sportplatz kommt in 250 m):
[LOF frei]
[250 m]

Oder man beschildert:
[Sackgasse]
[LOF frei]

Das wären zumindest meine Ideen. think.gif
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steveluke
Beitrag 14.01.2016, 09:34
Beitrag #17748


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Zitat (Commander @ 14.01.2016, 09:31) *
Alternativ (…):
[LOF frei]
[250 m]

Für LoF beginnt die Durchfahrterlaubnis also erst am Sportplatz?! laugh2.gif


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Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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Speichenkarussell
Beitrag 14.01.2016, 12:27
Beitrag #17749


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An diese Stelle gehörte also ein Sackgassenzeichen. Und das Vz 250 erst in Höhe des Sportplatzes.
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Commander
Beitrag 14.01.2016, 12:27
Beitrag #17750


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Das führt uns dann wieder dazu, ob ZZ in Reihenfolge gelesen werden oder sich alle auf das Hauptzeichen beziehen.

Meine These dazu ergibt sich aus meinem Vorschlag. biggrin.gif
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