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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
Speichenkarussell
Beitrag 18.12.2015, 10:45
Beitrag #17601


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Zitat (rapit @ 18.12.2015, 10:32) *
Ich warte noch auf eine Behördenantwort, was überhaupt da angeordnet wurde.
Uns Verkehrsportaler interessiert das natürlich. Aber würde das einem fiktiven Mandanten helfen, der die Rechtswidrigkeit oder Nichtigkeit der Verkehrszeichen vor Ort gar nicht erkennen kann?
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Mitleser
Beitrag 18.12.2015, 10:51
Beitrag #17602


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Zitat (MisterOJ @ 18.12.2015, 10:43) *
Zitat (rapit @ 17.12.2015, 18:49) *
Was verbietet es? Verbietet es überhaupt was? think.gif

yes.gif - Sperrflächen (also die Schrägstriche) darf man nicht befahren. Da spielt es keine Rolle ob mit Z295 oder Z340 eingefasst!
Wieso reduzierst Du das Vz 298 auf die Schrägstriche? think.gif
Für mich gehört die durchgehende Umrandung dazu. Daher keine Sperrfläche iSd StVO sondern nur Straßenkunst und somit kein Verstoß möglich.


Zitat (Speichenkarussell @ 18.12.2015, 10:45) *
Aber würde das einem fiktiven Mandanten helfen, der die Rechtswidrigkeit oder Nichtigkeit der Verkehrszeichen vor Ort gar nicht erkennen kann?
Natürlich. Denn im Nachgang interessiert, ob es eine amtliche Anordnung, mithin eine amtliche Verhaltensvorschrift gibt. Ohne diesen Basisbaustein gibt es nix, wogegen man verstoßen kann.
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Cabronito
Beitrag 18.12.2015, 11:22
Beitrag #17603


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Ich schreib es nur ungern, @Mitleser, aber du irrst.
Und ob es was gibt, wogegen man verstoßen kann: MSDWGI oder 9/10 thread.gif

wavey.gif


--------------------
Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
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Frechdachs75
Beitrag 18.12.2015, 11:34
Beitrag #17604


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Manche Anwohner basteln sich auch mit ihren eigenen "Schildan" eine Ladezone zum parken. whistling.gif
Und der Behörde fällt sowas erst Jahre später nach hinweisen auf. blink.gif

http://www.hna.de/kassel/suesterfeld-helle...tz-5970815.html
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Mitleser
Beitrag 18.12.2015, 11:46
Beitrag #17605


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Scheinen viele Jahre zu sein. Denn auf allen Luftbildern ist die Markierung auch zu sehen. Selbst vor dem Umbau des Hauses bzw. dem neuen Anbau.

Sachen gibt's. wacko.gif
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rapit
Beitrag 18.12.2015, 12:24
Beitrag #17606


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Zitat (Mitleser @ 18.12.2015, 10:51) *
Wieso reduzierst Du das Vz 298 auf die Schrägstriche? think.gif
Für mich gehört die durchgehende Umrandung dazu. Daher keine Sperrfläche iSd StVO sondern nur Straßenkunst und somit kein Verstoß möglich.

Sehe ich auch so.
Habe allerdings gewisse Bauchschmerzen, ob ein Richter auch kein VZ 295 erkennt. Das hat zwar eigentlich keine Flossen dran, aber § MSDWGI scheint doch bundesweit zu gelten...


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MisterOJ
Beitrag 18.12.2015, 13:29
Beitrag #17607


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Zitat (Mitleser @ 18.12.2015, 10:51) *
Wieso reduzierst Du das Vz 298 auf die Schrägstriche? think.gif

aus meiner beruflichen Erfahrung gibt es hier 2 Sichtweisen:
a) für die einen ist lediglich das Schrägstrichgatter = Z298; der umgrenzende Schmalstrich jedoch Z295
b) für die anderen gehört der umgrenzende Schmalstrich mit zur Sperrfläche (Z298)

Ich persönlich bin Vetreter von a). Denn es gibt auch Sperrflächen, die nicht vollständig von einem Schmalstrich umschlossen sind (also nicht dem Bild entsprechen); z.B. Sperrflächen am Fahrbahnrand (Einziehung von Fahrtreifen) oder die 'Nicht-zu-nutzen'-Schrägstriche bei überbreiten Seitenstreifen auf BAB...

Zitat (Mitleser @ 18.12.2015, 10:51) *
Für mich gehört die durchgehende Umrandung dazu.

Also bist du Anhänger von b) whistling.gif

Zitat (Mitleser @ 18.12.2015, 10:51) *
Daher keine Sperrfläche iSd StVO sondern nur Straßenkunst und somit kein Verstoß möglich.

imho trifft die StVO hier keine ein-eindeutigee Definition; so dass es schlussendlich ein Richter entscheiden muss.


btw: da für micht das Schrägstrichgatter die Sperrfläche darstellt, darf in @rapit´s Beispiel auch trotz teilweiser Leitlinien-Einfassung keiner diese "Malerei" überfahren.


OJ wavey.gif


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MisterOJ
Beitrag 18.12.2015, 14:20
Beitrag #17608


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Zitat (janr @ 03.12.2015, 01:49) *
Der Satz: Auch ZZ sind VZ. ist nicht auf zwei Arteln lesbar und lässt gar keinen Interpretationsspielraum. wavey.gif

Der sagt imho nur aus, dass Zz auch Schilder sind - und somit auch zu beachten sind wie Schilder.

Ein Zusatzzeichen dient als Zusatz zu einem anderen Zeichen; hat aber selbst keinen eigenständigen Inhalt.

Deiner Logik nach wären bei manchen Zz´s mehrere Lesarten möglich; je nachdem auf was sich das/die Zz beziehen.

Beispiel:
- Z314
- Zz "Mo-Fr 8 - 13 Uhr"
- Zz "Parkscheibe xx h"

Nach meiner Lesart: ich darf dort nur in der angegebenen Zeit parken; und dann auch nur mit Parkscheibe. Außerhalb der Zeit ist das Z314 quasi nicht da
Nach deiner Lesart: ist ur in der angegebenen Zeit die Parkscheibe nötig; außerhalb der Zeit darf ohne Parkscheibe geparkt werden


Zitat (janr @ 03.12.2015, 01:49) *
Es gibt so einige Beispiele da kann es nur so sein, daß sich ein ZZ auf das VZ direkt darüber bezieht. Und nix anderes.

Und was ist damit (hatten wir hier mal als Bild):

- Z267
- Zz "Rad frei"
- Zz "200m"

Nach meiner Lesart: Radlinge dürfen die Einbahnstraße in entgegengesetzter Richtung befahren; diese Einbahnstraße beginnt jedoch erst in 200m
Nach deiner Lesart: Beginnt die Einbahnstraße schon hier; Radlinge dürfen erst in 200m entgegen der Einbahnstraße fahren (müssen also die 200m schieben) wacko.gif


Zitat (janr @ 03.12.2015, 01:49) *
Aber hier wäre es ja egal, Es kämme immer das gleiche heraus. Nur das mit dem Wort "frei" ist falsch.

DA stimm ich dir zu! cheers.gif


OJ wavey.gif


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janr
Beitrag 18.12.2015, 14:28
Beitrag #17609


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Zitat (MisterOJ @ 18.12.2015, 14:20) *
Beispiel:
- Z314
- Zz "Mo-Fr 8 - 13 Uhr"
- Zz "Parkscheibe xx h"

Nach meiner Lesart: ich darf dort nur in der angegebenen Zeit parken; und dann auch nur mit Parkscheibe. Außerhalb der Zeit ist das Z314 quasi nicht da
Nach deiner Lesart: ist ur in der angegebenen Zeit die Parkscheibe nötig; außerhalb der Zeit darf ohne Parkscheibe geparkt werden ...
Nicht ganz.
Da sich das Zeiten-ZZ auf das 314er bezieht, ist es ausserhalb der Zeiten nicht da und so gilt zum Parken §12.


Zitat (MisterOJ @ 18.12.2015, 14:20) *
...
- Z267
- Zz "Rad frei"
- Zz "200m"

Nach meiner Lesart: Radlinge dürfen die Einbahnstraße in entgegengesetzter Richtung befahren; diese Einbahnstraße beginnt jedoch erst in 200m
Nach deiner Lesart: Beginnt die Einbahnstraße schon hier; Radlinge dürfen erst in 200m entgegen der Einbahnstraße fahren (müssen also die 200m schieben) wacko.gif ...
So eine Kombi sah ich noch nicht, aber hier würde ich tatsächlich unter dem 267 die "200m" setzen, das "Radler frei" als netten hinweis sehen und un 200 m das 267 mit "Radler frei" wiederholen um Klarheit zu schaffen.

So ist die Kombi verwirrend.


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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rapit
Beitrag 18.12.2015, 14:49
Beitrag #17610


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Zitat (janr @ 18.12.2015, 14:28) *
Zitat (MisterOJ @ 18.12.2015, 14:20) *
Beispiel:
- Z267
- Zz "Rad frei"
- Zz "200m"
So eine Kombi sah ich noch nicht

Hatte ich für Dich aber schon mal gepostet: Und hatten wir auch drüber diskutiert. Und zwar ab hier, um ein Beispiel zu nennen.


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janr
Beitrag 18.12.2015, 15:01
Beitrag #17611


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Stimmt, und damals war das schon falsch. cool.gif Zumindest meiner Meinung nach wink.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 18.12.2015, 15:11
Beitrag #17612


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Zitat (MisterOJ @ 18.12.2015, 10:43) *
Zitat (rapit @ 17.12.2015, 18:49) *
Was ist denn dieses sperrflächenähnliche Gebilde?

Eine Sperrfläche mit teilweiser Leitlinien-Einfassung? blink.gif
(was ja der Logik einer Sperrfläche widerspricht)

Zitat (rapit @ 17.12.2015, 18:49) *
Was verbietet es? Verbietet es überhaupt was? think.gif

yes.gif - Sperrflächen (also die Schrägstriche) darf man nicht befahren. Da spielt es keine Rolle ob mit Z295 oder Z340 eingefasst!


OJ

Bei mir im Dorf werden die überfahrbahren Sperrflächen dazu auf einer Seite wie ein Zeichen 296 markiert whistling.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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rapit
Beitrag 18.12.2015, 15:49
Beitrag #17613


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Zitat (Heinz Wäscher @ 18.12.2015, 15:11) *
Bei mir im Dorf werden die überfahrbahren Sperrflächen dazu auf einer Seite wie ein Zeichen 296 markiert

Du meinst quasi so?
Da hätte @OJ einige Wattestabprobleme:
1) die Schrägschraffen dürfte er nicht überfahren. Das ist ja einer Meinung nach schon die Sperrfläche. VZ 296 drumherum hilft ihm nicht.
2) dessen ungeachtet würde er vom "zweiten" VZ 296 gefangen, und käme nun nie mehr legal von der Fläche runter. whistling.gif laugh2.gif


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Kuli
Beitrag 18.12.2015, 20:56
Beitrag #17614


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ranting.gif
ich such mich halb tot, und dann hab ich das Foto in einem Ordner namens "Sperrfläche" gespeichert laugh2.gif





Und hier noch eine OJ-verträgliche Art, Sperrflächen überfahrbar zu machen: https://www.google.de/maps/@51.2824367,7.17...#33;3m1!1e3

Er muss jedoch genau durch die Lücken fahren whistling.gif
rapit hat damit eh kein Problem, denn die Teil-Sperrflächen sind ja oben und unten ebenfalls nicht begrenzt.



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rapit
Beitrag 18.12.2015, 21:00
Beitrag #17615


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Zitat (Kuli @ 18.12.2015, 20:56) *
rapit hat damit eh kein Problem, denn die Teil-Sperrflächen sind ja oben und unten ebenfalls nicht begrenzt.

besser: weil ich mich nicht erwischen lasse tongue.gif


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MisterOJ
Beitrag 18.12.2015, 21:24
Beitrag #17616


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Zitat (janr @ 18.12.2015, 14:28) *
Nicht ganz.
Da sich das Zeiten-ZZ auf das 314er bezieht, ist es ausserhalb der Zeiten nicht da und so gilt zum Parken §12.

Und wenn beide Zz andersrum wären? think.gif

- Z314
- Zz "Parkscheibe xx h"
- Zz "Mo-Fr 8 - 13 Uhr"


Zitat (janr @ 18.12.2015, 14:28) *
So eine Kombi sah ich noch nicht, aber hier würde ich tatsächlich unter dem 267 die "200m" setzen, das "Radler frei" als netten hinweis sehen und und 200 m das 267 mit "Radler frei" wiederholen um Klarheit zu schaffen.

letzteres versteht sich von selbst, da meine Beispiel-Schildakombi nur ne Art Vorankündigung ist.

Aber demnach beziehen sich hier nun beide zz doch auf´s (Haupt-)zeichen wacko.gif

Zitat (janr @ 18.12.2015, 14:28) *
So ist die Kombi verwirrend.

für micht nicht thread.gif

Zitat (Heinz Wäscher @ 18.12.2015, 15:11) *
Bei mir im Dorf werden die überfahrbahren Sperrflächen...

blink.gif Was´n das für Murks! ranting.gif Sperrflächen dürfen nach StVO nicht überfahren werden.

Wenn doch, dann:
- in dem Bereich das Sperrflächengatter aussparen
- Umgrenzung als leitline ausführen
(Beispiel)

Zitat (rapit @ 18.12.2015, 15:49) *
Da hätte @OJ einige Wattestabprobleme:

no.gif no.gif

Zitat (rapit @ 18.12.2015, 15:49) *
1) die Schrägschraffen dürfte er nicht überfahren. Das ist ja einer Meinung nach schon die Sperrfläche. VZ 296 drumherum hilft ihm nicht.
2) dessen ungeachtet würde er vom "zweiten" VZ 296 gefangen, und käme nun nie mehr legal von der Fläche runter. whistling.gif laugh2.gif

ICH würd da gar nicht erst auf den gedanken kommen das "Konstrukt" zu überfahren no.gif

Zitat (Kuli @ 18.12.2015, 20:56) *
ranting.gif
ich such mich halb tot, und dann hab ich das Foto in einem Ordner namens "Sperrfläche" gespeichert laugh2.gif

@Kuli: nicht aufregen - das gibt nur nen Herzkasper!

Zitat (Kuli @ 18.12.2015, 20:56) *

blink.gif SO von der SVB angeordnet?

Zitat (Kuli @ 18.12.2015, 20:56) *
Und hier noch eine OJ-verträgliche Art

Wird DAS jetzt hier zum runing-GAG?

Zitat (Kuli @ 18.12.2015, 20:56) *
Sperrflächen überfahrbar zu machen: https://www.google.de/maps/@51.2824367,7.17...#33;3m1!1e3

thumbup.gif Jupp - so gehört sich das!

Zitat (Kuli @ 18.12.2015, 20:56) *
Er muss jedoch genau durch die Lücken fahren whistling.gif

das schaff ich schon


OJ


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rapit
Beitrag 18.12.2015, 21:40
Beitrag #17617


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Zitat (MisterOJ @ 18.12.2015, 21:24) *
thumbup.gif Jupp - so gehört sich das!

Ironiedetektor kaputt? Das Beispiel wurde extra für Dich ausgesucht, weil da rechts und links VZ 340 ist rolleyes.gif

Besser?


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Baghira
Beitrag 18.12.2015, 21:49
Beitrag #17618


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Ich habe auch mal wieder was gefunden. Das erste kommt dem Schild, das @ Prince Kassad geschossen hat, recht ähnlich




Da das sehr nahe an der Hamburger Grenze liegt, wüsste ich so ad hoc nicht, wie die Ferienzeiten wären, wenn ich da parken müsste.

Das zweite habe ich auf einem benutzungspflichtigen Radweg zum ersten mal gesehen, obwohl ich noch andere teilweise schmerzvoll mitbekommen habe.

Aber nett, das man vor den Pollern überhaupt warnt.


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Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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Kuli
Beitrag 18.12.2015, 21:58
Beitrag #17619


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Zitat (Baghira @ 18.12.2015, 21:49) *
Da das sehr nahe an der Hamburger Grenze liegt, wüsste ich so ad hoc nicht, wie die Ferienzeiten wären, wenn ich da parken müsste.
Mir ist mal ein Schild in Dänemark untergekommen, welches nur an deutschen Feiertagen galt wacko.gif
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MisterOJ
Beitrag 19.12.2015, 12:05
Beitrag #17620


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Zitat (rapit @ 18.12.2015, 21:40) *
Ironiedetektor kaputt?

no.gif Wieso? unsure.gif

Zitat (rapit @ 18.12.2015, 21:40) *
Das Beispiel wurde extra für Dich ausgesucht, weil da rechts und links VZ 340 ist rolleyes.gif

blink.gif

Sicher das das Z340 sind? think.gif Für mich sieht das nach Z295 aus, welche im Bereich der Sperrflächenlücken unterbrochen ist. Warum man dort aber so viele Lückenb braucht? grundstücksausfahrten?
(oder andersrum: da wo Sperrflächengatter Z298 zu sehen ist, ist die Umrandungslinie nicht-unterbrochen)

Zitat (rapit @ 18.12.2015, 21:40) *

Das ist imho KEINE no.gif Sperrfläche, da die Sperrflächengatter von Leitlinien begrenzt werden

Zitat (Baghira @ 18.12.2015, 21:49) *
Da das sehr nahe an der Hamburger Grenze liegt, wüsste ich so ad hoc nicht, wie die Ferienzeiten wären, wenn ich da parken müsste.

Hängt dort praktischer Weise auch ein laminierter Zettel mit den aktuellen Ferienzeiten? Oder bin ich als VT verpflichtet alle Ferienzeiten aller Bundesländer auswendig zu wissen? wacko.gif

Zitat (Baghira @ 18.12.2015, 21:49) *
Aber nett, das man vor den Pollern überhaupt warnt.

Naja das sieht mir eher nach einer nachträglichen schadensbegrenzung aus. Wieso setzt man die Poller in so einem Fall nicht etwas weiter auseinander, so das die für Radlinge keine Engstelle darstellen? (Das wäre immer noch zu schmal für Pkw)

OJ


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mir
Beitrag 19.12.2015, 12:38
Beitrag #17621


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Ist doch gar keine Engstelle. Der Radler darf dort, wo die Poller sind, auch ohne Poller nicht fahren.

Was die Dinger an der Stelle gefährlich macht, egal wo sie nun genau stehen, das ist, daß sie genau im Fluchtweg stehen, wenn ein Rechtsabbieger mal wieder den Radfahrer zu spät sieht. Und da hilft auch kein Schild.


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rapit
Beitrag 19.12.2015, 14:03
Beitrag #17622


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Zitat (MisterOJ @ 19.12.2015, 12:05) *
Das ist imho KEINE no.gif Sperrfläche, da die Sperrflächengatter von Leitlinien begrenzt werden

think.gif Wenn nur auf einer Seite Leitlinien sind, ist es eine Sperrfläche, wenn auf beiden Seiten Leitlinien sind, nicht? Es sei denn, die Schrägbalken sind quer unterbrochen? Ich bin wacko.gif


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MisterOJ
Beitrag 19.12.2015, 15:24
Beitrag #17623


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Zitat (mir @ 19.12.2015, 12:38) *
Ist doch gar keine Engstelle.

blink.gif Wieso?
Die beiden Poller stehen zu dicht an dem gepflasterten Radweg-Bereich!

Zitat (mir @ 19.12.2015, 12:38) *
Der Radler darf dort, wo die Poller sind, auch ohne Poller nicht fahren.

da steht doch bestimmt ein Blau-Lolli rolleyes.gif

Zitat (mir @ 19.12.2015, 12:38) *
Was die Dinger an der Stelle gefährlich macht, egal wo sie nun genau stehen, das ist, daß sie genau im Fluchtweg stehen...

Ohne Poller schenit´s aber von parkenden Pkw zugestellt zu werden...

Zitat (rapit @ 19.12.2015, 14:03) *
think.gif Wenn nur auf einer Seite Leitlinien sind, ist es eine Sperrfläche, wenn auf beiden Seiten Leitlinien sind, nicht?

no.gif idealerweise sollte eine Sperrfläche umlaufend von Z295 umreingt sein.

Bei "Unterbrechungslücken" z.B. um grundstücksausfahrten zu ermöglichen, lässt man in dem Überfahr-Bereich das Schrägstrich-Gatter weg und führt die Sperrlinie als leitlinie aus.

Der Bereich der als Sperrfläche bleibt muss aber (zumindest an den Rändern) Sperrlinien haben.

(So sollte es aussehen)

Zitat (rapit @ 19.12.2015, 14:03) *
Ich bin wacko.gif

macht nix - ist ja auch ein schwieriges Thema (imho verstehen 9 von 10 VT gar nicht worüber wir hier )


OJ


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Baghira
Beitrag 19.12.2015, 16:06
Beitrag #17624


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Hier wäre das Zeichen 120 besser aufgehoben....


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oscar_the_grouch
Beitrag 19.12.2015, 16:27
Beitrag #17625


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Zitat (rapit @ 18.12.2015, 12:24) *
Zitat (Mitleser @ 18.12.2015, 10:51) *
Wieso reduzierst Du das Vz 298 auf die Schrägstriche? think.gif
Für mich gehört die durchgehende Umrandung dazu. Daher keine Sperrfläche iSd StVO sondern nur Straßenkunst und somit kein Verstoß möglich.

Sehe ich auch so.
Habe allerdings gewisse Bauchschmerzen, ob ein Richter auch kein VZ 295 erkennt. Das hat zwar eigentlich keine Flossen dran, aber § MSDWGI scheint doch bundesweit zu gelten...


Wurde der VT denn angehalten und persönlich identifiziert?
Sowas lässt man doch normalerweise immer ins Nichts laufen....
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MisterOJ
Beitrag 19.12.2015, 17:19
Beitrag #17626


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Zitat (Baghira @ 19.12.2015, 16:06) *
Hier wäre das Zeichen 120 besser aufgehoben....

DA geht´s ja verdamt eng zu! blink.gif

OJ wavey.gif


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rapit
Beitrag 19.12.2015, 19:57
Beitrag #17627


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Zitat (oscar_the_grouch @ 19.12.2015, 16:27) *
Wurde der VT denn angehalten und persönlich identifiziert?

Ja mittels Kaltverformung des Automobils. rolleyes.gif

Zitat (Baghira @ 19.12.2015, 16:06) *
Hier wäre das Zeichen 120 besser aufgehoben....

Sag' mal, gibt es da nicht böse Unfälle, wenn sogar Mofas da fahren dürfen? Denn mind. 3/4 der Nutzer werden wohl das Linksfahrgebot ignorieren. whistling.gif


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MisterOJ
Beitrag 19.12.2015, 20:46
Beitrag #17628


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Zitat (rapit @ 19.12.2015, 19:57) *
Ja mittels Kaltverformung des Automobils. rolleyes.gif

sozusagen ne Zwangsbremsung whistling.gif

Zitat (rapit @ 19.12.2015, 19:57) *
Sag' mal, gibt es da nicht böse Unfälle, wenn sogar Mofas da fahren dürfen? Denn mind. 3/4 der Nutzer werden wohl das Linksfahrgebot ignorieren. whistling.gif

is doch nur Radverkehr - da ist das nicht so schlimm scared.gif


OJ wavey.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 20.12.2015, 11:44
Beitrag #17629


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Hebt dieses Zeichen 299 die 15 m Parkverbot vor dem auf? think.gif



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janr
Beitrag 20.12.2015, 11:51
Beitrag #17630


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Der Standort des Schildes ist schon im Bereich des Z299, oder? Ist ein bisschen unsauber gemalt.

Wenn der Schildermast im Bereich ist, dann ja.

"Grenzmarkierungen bezeichnen, verlängern oder verkürzen ein an anderer Stelle vorgeschriebenes Halt- oder Parkverbot."

So können Haltestellen auch verlängert werden (Buszug etc ...) also auch verkürzt. wavey.gif



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Heinz Wäscher
Beitrag 20.12.2015, 11:57
Beitrag #17631


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Zitat (janr @ 20.12.2015, 11:51) *
Der Standort des Schildes ist schon im Bereich des Z299, oder?

Ja, das Zeichen 299 beginnt in der Realität genau am Zeichen 224. In der Realität ist die Haltestelle auch etwas länger und weiter hinten steht ein weiteres Zeichen 224.
Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass in meinem Beispiel in der Realität das Parken so nah vor der Haltestelle nicht erlaubt werden soll obwohl dort eine Zick-Zack-Linie in Form eines Zeichen 299 den Beginn der Bushaltestelle optisch verdeutlichen soll - nur warum? think.gif


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janr
Beitrag 20.12.2015, 12:01
Beitrag #17632


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Zitat (Heinz Wäscher @ 20.12.2015, 11:57) *
...
Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass in meinem Beispiel in der Realität das Parken so nah vor der Haltestelle nicht erlaubt werden soll ...
Was erlaubt werden soll und was erlaubt wird ist nicht immer das gleiche. whistling.gif

Z 299 macht deutlich, daß man vor dem Z 299 kein Haltverbot haben will.

Hat man sich das anders gedacht, muß Z 299 verlängert werden wavey.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 20.12.2015, 12:07
Beitrag #17633


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Man hätte Zeichen 299 auch komplett weglassen können da dort beide Zeichen 224 den Bereich des Parkverbots auf insgesamt ca. 40 m ausdehnen wallbash.gif


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janr
Beitrag 20.12.2015, 12:10
Beitrag #17634


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Theoretisch sind ja 60 m möglich.

Da man aber das 299 nicht weggelassen hat, sind die ersten 15 m kein HV


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mir
Beitrag 20.12.2015, 12:12
Beitrag #17635


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Zitat (MisterOJ @ 19.12.2015, 15:24) *
Zitat (mir @ 19.12.2015, 12:38) *
Ist doch gar keine Engstelle.

blink.gif Wieso?
Die beiden Poller stehen zu dicht an dem gepflasterten Radweg-Bereich!


Wieso denn zu dicht? Sie mögen im Sicherheitsraum stehen und sind daher gefährlich (das sind sie aber auch noch einen Meter weiter weg). Dort, wo sie stehen, darf ein Fahrradfahrer aber eh nicht fahren. Wenn Du die Stelle zu eng findest, müßtest Du eigentlich den ganzen Radweg zu eng finden (und damit hättest Du recht, aber das ist ein anderes Thema).


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MisterOJ
Beitrag 20.12.2015, 13:15
Beitrag #17636


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Zitat (mir @ 20.12.2015, 12:12) *
Wieso denn zu dicht?

Na weil sie unmittelbar am gepflasterten Radwegbereich stehen.

Es gibt den Verkehrsbereich (also das farbig gepflasterte) - und seitlich daneben noch einen Sicherheitsraum (der beträgt imho bei Radwegen 0,25cm), der von baulichen Hindernissen wie Poller, geländer o.ä. freizuhalten ist. Ergo dürfen Poller erst >25cm neben dem Radweg stehen.

Zitat (mir @ 20.12.2015, 12:12) *
Sie mögen im Sicherheitsraum stehen und sind daher gefährlich (das sind sie aber auch noch einen Meter weiter weg).

Na was willst du dann machen? Schutzplanken für Radlinge? Ode rganz auf Poller verzichten ?(dafür aber zugeparkte Radwege haben)

Zitat (mir @ 20.12.2015, 12:12) *
Wenn Du die Stelle zu eng findest, müßtest Du eigentlich den ganzen Radweg zu eng finden

Ich bezog mein "zu eng" nicht auf die Radwegbreite an sich, sondern auch den zu geringen Abstand der Poller zum Radwegrand!

Zitat (mir @ 20.12.2015, 12:12) *
(und damit hättest Du recht, aber das ist ein anderes Thema).

yahoo.gif Zustimmung von einem Radling!!! thread.gif


OJ wavey.gif


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rapit
Beitrag 20.12.2015, 13:23
Beitrag #17637


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Zitat (MisterOJ @ 19.12.2015, 17:19) *
Zitat (Baghira @ 19.12.2015, 16:06) *
Hier wäre das Zeichen 120 besser aufgehoben....

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Aber da ist doch gar keine "verengte Fahrbahn" whistling.gif


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MisterOJ
Beitrag 20.12.2015, 13:29
Beitrag #17638


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Zitat (rapit @ 20.12.2015, 13:23) *
Aber da ist doch gar keine "verengte Fahrbahn" whistling.gif

Stimmt - wäre ja ne RADbahn - also Z120-20 rolleyes.gif

Wobei die Schilda-Straßenmalerei eben nur sowas ist und kein vollwertiges Schilda!

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mir
Beitrag 20.12.2015, 13:39
Beitrag #17639


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Zitat (MisterOJ @ 20.12.2015, 13:15) *
Es gibt den Verkehrsbereich (also das farbig gepflasterte) - und seitlich daneben noch einen Sicherheitsraum (der beträgt imho bei Radwegen 0,25cm), der von baulichen Hindernissen wie Poller, geländer o.ä. freizuhalten ist. Ergo dürfen Poller erst >25cm neben dem Radweg stehen.


Wo sie noch immer gefährlich sind, erstens weil der Radweg sowieso zu schmal ist und zweitens ein Radfahrer nach rechts ausweichen wird, wenn von links ein unaufmerksamer Rechtsabbieger kommt, und dann landet der Radfahrer direkt auf dem Poller.

Zitat
Ode rganz auf Poller verzichten ?(dafür aber zugeparkte Radwege haben)


Wenn Du mich fragst: Entweder Radwege wie in den Niederlanden und mit effektiven Maßnahmen gegen Autofahrer, die dort parken (sofortiges Abschleppen wäre schon mal ein guter Anfang) - oder eben keine Radwege.

Man sieht doch schon an dem Auto, das hinter der Einfahrt oder Einmündung quer über den Radweg steht, daß dieses System nicht funktioniert.

Zitat
Zitat (mir @ 20.12.2015, 12:12) *
(und damit hättest Du recht, aber das ist ein anderes Thema).

yahoo.gif Zustimmung von einem Radling!!! thread.gif


Naja, ich finde an der Stelle eigentlich schon den ganzen Radweg mistig, der Abstand der Poller ist da ein klitzekleines Detail, über das es sich so wenig zu streiten lohnt wie über Fahrradhelme.


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MisterOJ
Beitrag 20.12.2015, 14:29
Beitrag #17640


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Zitat (mir @ 20.12.2015, 13:39) *
Wo sie noch immer gefährlich sind, erstens weil der Radweg sowieso zu schmal ist und zweitens ein Radfahrer nach rechts ausweichen wird, wenn von links ein unaufmerksamer Rechtsabbieger kommt, und dann landet der Radfahrer direkt auf dem Poller.

Da haste recht - also sollten Poller in solchen Situationen grundsätzlich weg. Und Parkverstöße rigoroser Ahnden!

Zitat (mir @ 20.12.2015, 13:39) *
Wenn Du mich fragst: Entweder Radwege wie in den Niederlanden

? unsure.gif

Zitat
Zitat (mir @ 20.12.2015, 12:12) *
(und damit hättest Du recht, aber das ist ein anderes Thema).

Naja, ich finde an der Stelle eigentlich schon den ganzen Radweg mistig...

Mir ging´s eher DARUM cheers.gif


OJ


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mir
Beitrag 20.12.2015, 14:33
Beitrag #17641


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oscar_the_grouch
Beitrag 20.12.2015, 18:10
Beitrag #17642


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Zitat (rapit @ 19.12.2015, 19:57) *
Zitat (oscar_the_grouch @ 19.12.2015, 16:27) *
Wurde der VT denn angehalten und persönlich identifiziert?

Ja mittels Kaltverformung des Automobils. rolleyes.gif



Ok, ein schlagendes Argument. Doof halt.
Da du ja noch nich so lange hier bist auch an dich der Hinweis, wir mögen Updates und Ausgänge solcher fiktiven Gedankenspiele.
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zobi
Beitrag 21.12.2015, 12:08
Beitrag #17643


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Hab hier mal wieder zwei neue Schilda aus München



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Explosiv
Beitrag 21.12.2015, 13:04
Beitrag #17644


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Und?

Imho alles korrekt.
Schilda 1 ist leider notwendig, da die bestens geschulten und geprüften, an den Karossen mit Kennzeichen und Haftpflicht gesegneten steuerzahlenden Führer von KFZ leider immer noch nicht gefressen haben, dass Fahrräder Fahrzeuge sind und daher im Regelfall auf der Fahrbahn zu führen sind. ranting.gif

Aber was solls, die nicht geschulten und geprüften Behörden haben es ja auch noch nicht überall gefressen. Eigentlich fast nirgends. crybaby.gif


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SeriousSam
Beitrag 21.12.2015, 13:08
Beitrag #17645


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Das Schild "erzieht" aber gleichzeitig dazu, dass Radfahrer ohne das Schild 2/3/5 Straßen/Orte weiter nichts mehr auf der Fahrbahn zu suchen haben whistling.gif

Also überflüssig und sogar kontraproduktiv ...
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Explosiv
Beitrag 21.12.2015, 13:20
Beitrag #17646


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Meist wird es für kurze Zeit nach entbläuung von Radverkehrshinrichtungen aufgestellt, um die geänderte Verkehrslage darzustellen.
Dass einige Führer von KFZ das in den falschen Hals bekommen, ist leider eine Nebenwirkung, die nicht auf der Packungsbeilage steht. wounded.gif
Ich würde ein Schild "Radfahren auf dem Hochbord verboten" bevorzugen, wavey.gif
oft soll aber eine Wahlfreiheit zur Nutzung des nun sonstigen Radweges oder Z 239 mit Zz "Radfahrer frei" erhalten bleiben. huh.gif

Was will man machen, die von mir vorgeschlagene Alternative Nachschulung aller Inhaber einer FE für KFZ mit Schwerpunkt "Umgang mit nichtmotorisierten VT" wurde bisher nicht umgesetzt. sadwalk.gif


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Kuli
Beitrag 21.12.2015, 17:30
Beitrag #17647


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Zitat (Heinz Wäscher @ 20.12.2015, 11:57) *
Ja, das Zeichen 299 beginnt in der Realität genau am Zeichen 224.
Wo in deinem "Dorf" findet man denn diesen Parkplatz? whistling.gif

Ist aber auch nichts neues dort, dass Bushaltestellen durch Zeichen 299 so extrem verkürzt werden, dass ein Bus die Haltestelle oft gar nicht mehr anfahren könnte (wenn sich jemand trauen würde, dort zu parken). Warum weiß ich auch nicht unsure.gif

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Frechdachs75
Beitrag 21.12.2015, 23:30
Beitrag #17648


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Ist eigentlich ein Haltverbot Zeichen 283 innerhalb einer Zone Zeichen 290 möglich? unsure.gif
Im Hintergrund ist der Beginn des Haltverbots zu erkennen auf dem leider etwas verwackeltem Bild.

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rapit
Beitrag 21.12.2015, 23:31
Beitrag #17649


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Klar ist das möglich.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 22.12.2015, 14:51
Beitrag #17650


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Viel hilft viel:



ja, natürlich innerorts - wo denn sonst...? rolleyes.gif


Und lustige Erklärbärschilder haben sie in der Gegend auch:




Ist das Kunst oder kann das weg was sollen die "VZ250" dem geneigten VT sagen...?



think.gif
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