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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
Dlarah
Beitrag 08.09.2009, 20:47
Beitrag #1151


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Och menno! Spielverderber!  
Nur wegen den mickrigen Pedalen und Lämpchen dran. Und die läppschen 11 oder 15 oder wieviel-auch-immer Jährchen sieht man dem Schild doch gar nicht an. laugh2.gif   wavey.gif


--------------------
Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 08.09.2009, 22:24
Beitrag #1152





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Zitat (Nerari @ 05.09.2009, 21:35) *
Einbahnstaßen können in Gegenrichtung für Radler freigegeben sein. Oder für....

Wenn ich auch mal Spielverderber sein darf: Diese Beschilderung ist zwar sicher ungewöhnlich, aber dennoch völlig korrekt. Es handelt sich hier nicht um eine Einbahnstraße. Zumindest kann man das nicht aus diesem Zeichen erkennen.

Zitat (Metaldad @ 06.09.2009, 18:52) *
Doppelt hält besser....
http://i28.tinypic.com/v45mxu.jpg

Ist das wirklich doppelt? Oder eher widersprüchlich? Ich kann nicht zweifelsfrei erkennen, dass auch auf dem rechten Zusatzzeichen "frei" steht. Bei der Vergrößerung des Bildes erkennt man zwar etwas Dunkles unter dem Fz.-Symbol, aber nach "frei" sieht es nicht aus. Dann wäre das "Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts, nur für Pkw, Pkw frei".
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Haberlon
Beitrag 08.09.2009, 22:33
Beitrag #1153


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Richtig, damit widersprüchlich und man darf fahren, wohin man will.
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Metaldad
Beitrag 09.09.2009, 04:10
Beitrag #1154


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@ Haberlon und Georg_g
da steht auch "Frei", nur etwas kleiner. Wenn ich noch mal dort vorbei komme nehm ich mir etwas mehr Zeit zum Knipsen.
Das vordere Schild wurde vermutlich hingestellt als dort noch ne Baustelle bestand und das hintere noch nicht fest eingebaut war. Vermutlich einfach vergessen. think.gif


--------------------
Ich bin auf der Autobahn zur Hölle, Halt mich nicht auf, Ich bin auf der Autobahn zur Hölle Und ich werde den ganzen Weg hinunter fahren
AC/DC "Highway To Hell"

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Bonsai-Brummi
Beitrag 09.09.2009, 11:19
Beitrag #1155


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Was will uns jenes sagen, das da einsam (!) an einem Laternenmast im oberpfälzischen Schwandorf hängt? think.gif
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 09.09.2009, 11:22
Beitrag #1156





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Da wusste einer nicht wohin damit und hat sich gedacht: schaden kanns ja nicht.. whistling.gif

Oder das zugehörige Verkehrszeichen wurde woanders benötigt...
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Kuli
Beitrag 09.09.2009, 11:49
Beitrag #1157


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 09.09.2009, 12:19) *
Was will uns jenes sagen, das da einsam (!) an einem Laternenmast im oberpfälzischen Schwandorf hängt? think.gif

Ich glaube, mit der neuen StVO kann so ein "anderer linker Radweg" geschaffen werden, also nicht benutzungspflichtig
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MisterOJ
Beitrag 09.09.2009, 14:30
Beitrag #1158


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Zitat (Familienvater @ 09.09.2009, 12:22) *
Da wusste einer nicht wohin damit und hat sich gedacht: schaden kanns ja nicht.. whistling.gif

Oder das zugehörige Verkehrszeichen wurde woanders benötigt...



Gut formuliert!!! laugh2.gif


OJ


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MisterOJ
Beitrag 09.09.2009, 17:28
Beitrag #1159


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Zitat (Kuli @ 09.09.2009, 12:49) *
Zitat (Bonsai-Brummi @ 09.09.2009, 12:19) *
Was will uns jenes sagen, das da einsam (!) an einem Laternenmast im oberpfälzischen Schwandorf hängt? think.gif

Ich glaube, mit der neuen StVO kann so ein "anderer linker Radweg" geschaffen werden, also nicht benutzungspflichtig



Das o.g. Zz steht doch unter einem oder und gibt diesen Gehweg/Einbahnstraße dann für eine Benutzung für Radfahrer frei. Dies ist aber eine Möglichkeit und keine Pflicht.

@ Kuli: Wie ist dein Satz dann zu verstehen????? think.gif
(Weil ohne Verbot oder Gebot ist ja auch keine Ausnahme möglich!!)

OJ


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Kuli
Beitrag 09.09.2009, 17:40
Beitrag #1160


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@OJ (und BB):
Zitat (§2 StVO)
Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn
dies durch das Zusatzzeichen "Radverkehr frei" allein angezeigt ist.
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Ichtyos
Beitrag 09.09.2009, 23:40
Beitrag #1161


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Ich mach die Bilder mal sichtbar:

Zitat (Dlarah @ 08.09.2009, 20:35) *




wavey.gif


--------------------
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MisterOJ
Beitrag 10.09.2009, 08:11
Beitrag #1162


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Zitat (Kuli @ 09.09.2009, 18:40) *
@OJ (und BB):
Zitat (§2 StVO)
Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn
dies durch das Zusatzzeichen "Radverkehr frei" allein angezeigt ist.




Bitte mal erklären....


OJ


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Kuli
Beitrag 10.09.2009, 11:23
Beitrag #1163


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Was gibts da zu erklären...

Du stellst ein Zeichen 1022-10 auf den linken Radweg und schon hast du etliche Freunde unter den Radfahrern, Fußgängern und Autofahrern mehr laugh2.gif
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ukr
Beitrag 10.09.2009, 21:06
Beitrag #1164


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Umleitung für Kröten:

http://www.wochenanzeiger-muenchen.de/imag...15/9082__xl.jpg
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MisterOJ
Beitrag 13.09.2009, 14:56
Beitrag #1165


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Zitat (Kuli @ 10.09.2009, 12:23) *
Was gibts da zu erklären...

Du stellst ein Zeichen 1022-10 auf den linken Radweg und schon hast du etliche Freunde unter den Radfahrern, Fußgängern und Autofahrern mehr laugh2.gif



Nur das Zz??? Kein Z240??


OJ


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willi
Beitrag 13.09.2009, 15:04
Beitrag #1166


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yes.gif StVO §2(4) Satz 4 wink.gif
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Arthur Dent
Beitrag 13.09.2009, 15:06
Beitrag #1167


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Zitat (MisterOJ @ 13.09.2009, 15:56) *
Nur das Zz??? Kein Z240??


Genau. So steht's auch in der neuen StVO, wie schon oben zitiert wurde:

Zitat
Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ allein angezeigt ist.


--------------------
10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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schilderwald
Beitrag 13.09.2009, 19:51
Beitrag #1168


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crybaby.gif crybaby.gif

Wenn schon Murks, dann auch richtig. whistling.gif


--------------------
Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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ukr
Beitrag 13.09.2009, 19:54
Beitrag #1169


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So etwas habe ich auch schonmal gesehen. crybaby.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 13.09.2009, 20:01
Beitrag #1170


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Irgendwo in der Oberpfalz:





think.gif
c.s.
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Haberlon
Beitrag 13.09.2009, 20:38
Beitrag #1171


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Zitat (schilderwald @ 13.09.2009, 20:51) *
crybaby.gif crybaby.gif

Wenn schon Murks, dann auch richtig. whistling.gif


Über so was wäre ich vorhin froh gewesen. T-Kreuzung, und die ZZ haben gefehlt! Ich kam von "rechts" und wollte geradeaus, sah Z. 205, was sich auf die Einmündung von unten bezog. Da meine Straße aber Einbahntsraße war, ist es nicht soo problematisch.
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Kuli
Beitrag 13.09.2009, 20:42
Beitrag #1172


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Diese "Fußgängerzone" gilt offensichtlich nur für den Lieferverkehr, außer, der Lieferverkehr ist Anwohner oder Radfahrer rolleyes.gif
http://s8.directupload.net/images/090913/df6mzw43.jpg


Achja: Die abknickende Vorfahrtstraße da ist wirklich Murks ranting.gif

Statt dem ZZ hätte man auch einfach die "Rakete" etwas nach links verbiegen können thread.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 13.09.2009, 20:51
Beitrag #1173


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Zitat (Münchner Merkur)
Alle Wege führen nach Stuttgard... Das Schild wurde vermutlich in Schilda hergestellt und vom Münchner Tiefbau montiert.
Quelle

happy.gif
c.s.
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ukr
Beitrag 13.09.2009, 21:06
Beitrag #1174


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Zitat (Kuli @ 13.09.2009, 21:42) *
Diese "Fußgängerzone" gilt ...

...seit 1. September überhaupt nicht mehr.
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Kai R.
Beitrag 14.09.2009, 14:00
Beitrag #1175


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was will uns dieses Schild wohl sagen?



Da es in einem Leverkusener Industriegebiet steht, vermute ich, dass gemeint ist, dass man tagsüber nur mit Parkscheibe dort stehen darf, nachts aber keine Beschränkungen gelten. Tatsächlich ist es entweder völlig wirkungslos oder es verbietet das Parken außerhalb der Zeitspanne 8.00 - 18.00 grundsätzlich. Das Ganze nur für PKW, LKW dürfen in diesem Industriegebiet nirgendwo stehen. Wie seht Ihr das?

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 14.09.2009, 14:29
Beitrag #1176





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Also wenn ich gut drauf bin, würde ich in den gekennzeichneten Flächen mit einem PKW von 8-18 Uhr ne Parkscheibe reinlegen, 2 Stunden parken, dann wegfahren und ansonsten in der Parkverbotszone nicht parken oder auch nicht, je nachdem wie wichtig mir der Termin wäre...

Solche Schilder erinnern mich irgendwie an die Lesetexte mit Bildern für Kleinkinder...

Zitat
LKW dürfen in diesem Industriegebiet nirgendwo stehen. Wie seht Ihr das?


Ja und das ist auch gut so, zumindest wenn es notwendig erscheint, sonst sparen sich einige die Firmenparkplätze, nutzen die Straße dafür und behindern den Durchgangsverkehr, während andere Grundstücke erwerben die groß genug sind, um ihren Fuhrpark incl. Gäste unterzubringen.

Muss man ein Zeichen 214 geradeaus auch beachten, wenn es mit der Unterkannte nur auf den Gehweg gestellt ist und provisorisch mit Kabelbindern (Pfeil immerhin senkrecht ausgerichtet) am Pfahl befestigt ist?

Das Schild 214 geradeaus und rechts, das sonst dort hängt war abgenommen und die Träger freigelassen, dafür das andere 214 auf den Boden gestellt.
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andy2
Beitrag 14.09.2009, 15:20
Beitrag #1177


Neuling
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Leider werden die LKW überall gegängelt ... wen stört es wenn nachts ein LKW in einer Parkbucht eines Gewerbegebietes steht?
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Ichtyos
Beitrag 14.09.2009, 18:34
Beitrag #1178


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Zitat (Kai R. @ 14.09.2009, 15:00) *
was will uns dieses Schild wohl sagen?

Was es sagen will, ist eine Frage; was es sagen soll, die zweite. Ob es wirklich etwas zu sagen hat, wage ich mal zu bezweifeln.

Meine Interpretation - nach einer "Erkennzeit", die ich bei maximal Schritttempo gehabt hätte:

Von 8 - 18 Uhr darf jeder in den gekennzeichneten Flächen für zwei Stunden mit Parkscheibe parken. PKWs sind davon ausgenommen, die dürfen auch ohne Parkscheibe und außerhalb der gekennzeichneten Flächen parken. Von 18 - 8 Uhr ist "Frei Parken". whistling.gif

Oder auch: In den gekennzeichneten Flächen darf man für zwei Stunden mit Parkscheibe parken. Von 8 - 18 Uhr sind PKWs davon befreit.
Stellt sich nur die Frage, ob sich das "davon befreit" auf die Parkscheibe, die zwei Stunden oder die gekennzeichneten Flächen bezieht. wacko.gif

Ich glaub, ich würde erstmal eine Runde um den Block drehen! blink.gif

Btw: @andy2 - schau mal hier. So ganz ohne Grund sind die Parkverbote für LKW wohl nicht.

Das soll jetzt nur ein Querverweis sein. Daß Du zu dem Thema vielleicht noch was loswerden möchtest, ist schon klar. wavey.gif


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_/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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MisterOJ
Beitrag 14.09.2009, 21:55
Beitrag #1179


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Zitat (schilderwald @ 13.09.2009, 20:51) *
crybaby.gif crybaby.gif

Wenn schon Murks, dann auch richtig. whistling.gif



Warum hat man denn kein ganz normales und durchaus übliches rolleyes.gif Spiegelei (=Z306) verwendet???


OJ


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Kuli
Beitrag 14.09.2009, 22:01
Beitrag #1180


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vielleicht 30-Zone biggrin.gif
Das ist doch mal kreativ
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MisterOJ
Beitrag 14.09.2009, 22:42
Beitrag #1181


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Zitat (Kuli @ 13.09.2009, 21:42) *
Diese "Fußgängerzone" gilt offensichtlich nur für den Lieferverkehr, außer, der Lieferverkehr ist Anwohner oder Radfahrer rolleyes.gif
http://s8.directupload.net/images/090913/df6mzw43.jpg


Achja: Die abknickende Vorfahrtstraße da ist wirklich Murks ranting.gif

Da stimm ich dir zu!

Zitat (Kuli @ 13.09.2009, 21:42) *
Statt dem ZZ hätte man auch einfach die "Rakete" etwas nach links verbiegen können thread.gif


Das wäre ja mal ein Versuch wert........... thread.gif
(Wobei ich sowas in der Art früher mal in der CSSR gesehen habe. Dort gibt´s kaum das Spiegelei-Zeichen)


OJ


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Bonsai-Brummi
Beitrag 14.09.2009, 22:51
Beitrag #1182


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Zitat (MisterOJ @ 14.09.2009, 23:42) *
sowas in der Art früher mal in der CSSR gesehen


Etwa dieses hier - und bei welcher Gelegenheit? blink.gif

think.gif
c.s.
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MisterOJ
Beitrag 14.09.2009, 23:17
Beitrag #1183


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Zitat (Arthur Dent @ 13.09.2009, 16:06) *
Zitat (MisterOJ @ 13.09.2009, 15:56) *
Nur das Zz??? Kein Z240??


Genau. So steht's auch in der neuen StVO, wie schon oben zitiert wurde:

Zitat
Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ allein angezeigt ist.




Ein Zz kann doch nicht allein stehen!!!!! blink.gif
("Rad frei" erlaubt ja für Radlinge eine Ausnahme von bestimmten Geboten/Verboten - und diese werden durch Z2.... gekennzeichnet)

Da kann ich auch gleich ein sowas hier in die Pampa stellen....


OJ


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Kuli
Beitrag 14.09.2009, 23:25
Beitrag #1184


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Zitat (MisterOJ @ 15.09.2009, 00:17) *
Ein Zz kann doch nicht allein stehen!!!!! blink.gif


Doch! tongue.gif

Willst du doch mit "Radfahrer absteigen" auch dauernd machen tongue.gif
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MisterOJ
Beitrag 14.09.2009, 23:39
Beitrag #1185


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 14.09.2009, 23:51) *
Zitat (MisterOJ @ 14.09.2009, 23:42) *
sowas in der Art früher mal in der CSSR gesehen


Etwa dieses hier - und bei welcher Gelegenheit? blink.gif

think.gif
c.s.



Nenenenenenenenenene blushing.gif
(Wie kommste denn auf sowas??? )

Ich meinte wirklich das Z301 - nur mit an den Straßenverlauf angepasster Symbolik!!


OJ


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MisterOJ
Beitrag 15.09.2009, 00:15
Beitrag #1186


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Zitat (Kuli @ 15.09.2009, 00:25) *
Zitat (MisterOJ @ 15.09.2009, 00:17) *
Ein Zz kann doch nicht allein stehen!!!!! blink.gif


Doch! tongue.gif

Willst du doch mit "Radfahrer absteigen" auch dauernd machen tongue.gif


He!!!!!! na nu werd mal nicht frech!!!


Das will ich nämlich gar nicht!!!
Ich seh dadrüber noch ein Zz "Ende" und einen blauen Lolli (z.B. Z240) vor!!!!
--> Und dann macht diese Kombination auch Sinn.


Aber ein Zusatzzeichen ohne Hauptzeichen geht nach meiner Empfindung nicht!
(Das wäre wie Kleingedrucktes ohne Vertrag! laugh2.gif )


OJ


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willi
Beitrag 15.09.2009, 06:09
Beitrag #1187


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Es steht nun mal so in der StVO. Obwohl ich zustimme, dass dort irgendwo jegliche Systematik fehlt.
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Arthur Dent
Beitrag 15.09.2009, 10:54
Beitrag #1188


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Zitat (MisterOJ @ 15.09.2009, 01:15) *
--> Und dann macht diese Kombination auch Sinn.

Das Zz. "Radfaher absteigen" ist das überflüssigste Zz. überhaupt, da es nichts anderes regelt, als auf "positiven" Schildern nicht schon ohnehin geregelt ist.
Oder hat irgentjemand schon mal ein Zz. "durchfahrt für Fahrzeuge verboten" unter einem Z. 250 vermisst?

Zitat
Aber ein Zusatzzeichen ohne Hauptzeichen geht nach meiner Empfindung nicht!
Versteh ich, aber die StVO sieht in diesem, einen Fall genau dise Möglichkeit vor. Es gibt zudem keine andere StVO-Konforme Möglichkeit, einen linken Radweg zur freiwilligen Benutzung freizugeben (nicht daß ich das für nötig hielte...).


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"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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Kuli
Beitrag 15.09.2009, 11:48
Beitrag #1189


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Zitat (Arthur Dent @ 15.09.2009, 11:54) *
Versteh ich, aber die StVO sieht in diesem, einen Fall genau dise Möglichkeit vor.

Nicht nur in diesem einen Fall, auch "Inliner frei" darf alleine stehen wavey.gif
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MisterOJ
Beitrag 15.09.2009, 12:13
Beitrag #1190


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Zitat (Arthur Dent @ 15.09.2009, 11:54) *
Zitat (MisterOJ @ 15.09.2009, 01:15) *
--> Und dann macht diese Kombination auch Sinn.

Das Zz. "Radfaher absteigen" ist das überflüssigste Zz. überhaupt, da es nichts anderes regelt, als auf "positiven" Schildern nicht schon ohnehin geregelt ist.
Oder hat irgentjemand schon mal ein Zz. "durchfahrt für Fahrzeuge verboten" unter einem Z. 250 vermisst?

Zitat
Aber ein Zusatzzeichen ohne Hauptzeichen geht nach meiner Empfindung nicht!
Versteh ich, aber die StVO sieht in diesem, einen Fall genau dise Möglichkeit vor. Es gibt zudem keine andere StVO-Konforme Möglichkeit, einen linken Radweg zur freiwilligen Benutzung freizugeben (nicht daß ich das für nötig hielte...).


Mit einem Z239 mit Zz "Rad frei" vielleicht!?


OJ


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Arthur Dent
Beitrag 15.09.2009, 12:18
Beitrag #1191


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Zitat (MisterOJ @ 15.09.2009, 13:13) *
Mit einem Z239 mit Zz "Rad frei" vielleicht!?
Das wäre dann aber kein Radweg mehr. wink.gif

@ Kuli: Stimmt, das hatte ich noch nicht auf dem Schirm...


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MisterOJ
Beitrag 15.09.2009, 15:22
Beitrag #1192


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Zitat (Arthur Dent @ 15.09.2009, 13:18) *
Zitat (MisterOJ @ 15.09.2009, 13:13) *
Mit einem Z239 mit Zz "Rad frei" vielleicht!?
Das wäre dann aber kein Radweg mehr. wink.gif




Was denn dann??? blink.gif

Etwa ein Kanal oder eine Landebahn???? unsure.gif


OJ think.gif


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Kuli
Beitrag 15.09.2009, 15:23
Beitrag #1193


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Zitat (MisterOJ @ 15.09.2009, 16:22) *
Zitat (Arthur Dent @ 15.09.2009, 13:18) *
Zitat
Mit einem Z239 mit Zz "Rad frei" vielleicht!?
Das wäre dann aber kein Radweg mehr. wink.gif


Was denn dann??? blink.gif

Ein Gehweg smile.gif
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Arthur Dent
Beitrag 15.09.2009, 16:14
Beitrag #1194


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Zitat (Kuli @ 15.09.2009, 16:23) *
Ein Gehweg smile.gif
Eben. Mit allen Konsequenzen für den dort nur ausnahmsweise zugelassenen Fahrzeugverkehr, wie etwa Vmax=Schritttempo, was auf Radwegen nicht gilt. wink.gif


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MisterOJ
Beitrag 15.09.2009, 16:16
Beitrag #1195


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Zitat (Arthur Dent @ 15.09.2009, 17:14) *
Zitat (Kuli @ 15.09.2009, 16:23) *
Ein Gehweg smile.gif
Eben. Mit allen Konsequenzen für den dort nur ausnahmsweise zugelassenen Fahrzeugverkehr, wie etwa Vmax=Schritttempo, was auf Radwegen nicht gilt. wink.gif



Finde ich trotzdem doof und unlogisch nur mit einem Zz etwas zu erlauben...

(Aber die Diskussion wird jetzt müßig...) Danke aber für eure -Ausdauer...


OJ wavey.gif


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willi
Beitrag 15.09.2009, 16:52
Beitrag #1196


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Zitat (Arthur Dent @ 15.09.2009, 17:14) *
Vmax=Schritttempo,
Was m.W. nicht mehr gilt. wavey.gif
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petichen
Beitrag 16.09.2009, 00:10
Beitrag #1197


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Wie sieht denn das neue Zusatzzeichen "Radverkehr frei" aus? Gibt es da schon eine Vorgabe oder bleibt das den Ländern erstmal selbst vorbehalten, wie sie die Zeichen gestalten?

Man könnte ja das bisherige "Radfahrer (Sinnbild) frei" oder irgendeine neue Kreation nehmen!? Oder muss auf dem Zz. wirklich "Radverkehr frei" stehen?
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Kuli
Beitrag 16.09.2009, 00:21
Beitrag #1198


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Zitat (petichen @ 16.09.2009, 01:10) *
Man könnte ja das bisherige "Radfahrer (Sinnbild) frei" oder irgendeine neue Kreation nehmen!? Oder muss auf dem Zz. wirklich "Radverkehr frei" stehen?

Ich glaube, da ist das alte Schild gemeint, weil in anderen Teilen der StVO auch dieses Zeichen mit dem Text "Radverkehr" zusammen steht
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Arthur Dent
Beitrag 16.09.2009, 14:32
Beitrag #1199


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Zitat (Kuli @ 16.09.2009, 01:21) *
Ich glaube, da ist das alte Schild gemeint,
Was mich angeht: Ja, das alte. Hatte nur keine Lust immer "Radfahrer (Sinnbild) frei" zu schreiben. wavey.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 20.09.2009, 12:42
Beitrag #1200


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Ich habe neulich in Düsseldorf ein Zeichen 274 (60) mit dem Zusatzzeichen "Anfang" darunter innerorts gesehen. Was ist dann anders als ein Zeichen 274 ohne Zusatzzeichen?
Auf die Beschilderung mit anderen Zeichen 274 nach Kreuzungen habe ich nicht so genau geachtet, meine aber, das nicht nach jeder Kreuzung die 60 erneut ausgeschildert wurden, aber nach einigen Kilometern kam dann ein Zeichen 274 mit 50.

Bei Radwegen habe ich auch schon dieses Zusatzzeichen "Anfang" darunter gesehen, wo ist der Unterschied.


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