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#1151
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2034 Beigetreten: 28.01.2007 Wohnort: Neu-Ulm Mitglieds-Nr.: 27928 ![]() |
Och menno! Spielverderber!
Nur wegen den mickrigen Pedalen und Lämpchen dran. Und die läppschen 11 oder 15 oder wieviel-auch-immer Jährchen sieht man dem Schild doch gar nicht an. ![]() ![]() -------------------- Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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Gast_Georg_g_* |
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#1152
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Wenn ich auch mal Spielverderber sein darf: Diese Beschilderung ist zwar sicher ungewöhnlich, aber dennoch völlig korrekt. Es handelt sich hier nicht um eine Einbahnstraße. Zumindest kann man das nicht aus diesem Zeichen erkennen. Doppelt hält besser.... http://i28.tinypic.com/v45mxu.jpg Ist das wirklich doppelt? Oder eher widersprüchlich? Ich kann nicht zweifelsfrei erkennen, dass auch auf dem rechten Zusatzzeichen "frei" steht. Bei der Vergrößerung des Bildes erkennt man zwar etwas Dunkles unter dem Fz.-Symbol, aber nach "frei" sieht es nicht aus. Dann wäre das "Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts, nur für Pkw, Pkw frei". |
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#1153
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1900 Beigetreten: 31.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26930 ![]() |
Richtig, damit widersprüchlich und man darf fahren, wohin man will.
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#1154
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1281 Beigetreten: 16.09.2007 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 36656 ![]() |
@ Haberlon und Georg_g
da steht auch "Frei", nur etwas kleiner. Wenn ich noch mal dort vorbei komme nehm ich mir etwas mehr Zeit zum Knipsen. Das vordere Schild wurde vermutlich hingestellt als dort noch ne Baustelle bestand und das hintere noch nicht fest eingebaut war. Vermutlich einfach vergessen. ![]() -------------------- Ich bin auf der Autobahn zur Hölle, Halt mich nicht auf, Ich bin auf der Autobahn zur Hölle Und ich werde den ganzen Weg hinunter fahren
AC/DC "Highway To Hell" ![]() |
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#1155
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Was will uns jenes
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Gast_Familienvater_* |
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#1156
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Da wusste einer nicht wohin damit und hat sich gedacht: schaden kanns ja nicht..
![]() Oder das zugehörige Verkehrszeichen wurde woanders benötigt... |
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#1157
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
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#1158
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Da wusste einer nicht wohin damit und hat sich gedacht: schaden kanns ja nicht.. ![]() Oder das zugehörige Verkehrszeichen wurde woanders benötigt... Gut formuliert!!! ![]() OJ -------------------- Kampf
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#1159
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Was will uns jenes ![]() ![]() Ich glaube, mit der neuen StVO kann so ein "anderer linker Radweg" geschaffen werden, also nicht benutzungspflichtig Das o.g. Zz steht doch unter einem ![]() ![]() ![]() @ Kuli: Wie ist dein Satz dann zu verstehen????? ![]() (Weil ohne Verbot oder Gebot ist ja auch keine Ausnahme möglich!!) OJ -------------------- Kampf
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#1160
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
@OJ (und BB):
Zitat (§2 StVO) Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn
dies durch das Zusatzzeichen "Radverkehr frei" allein angezeigt ist. |
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#1161
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#1162
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@OJ (und BB): Zitat (§2 StVO) Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen "Radverkehr frei" allein angezeigt ist. Bitte mal erklären.... ![]() OJ -------------------- Kampf
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#1163
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Was gibts da zu erklären...
Du stellst ein Zeichen 1022-10 auf den linken Radweg und schon hast du etliche Freunde unter den Radfahrern, Fußgängern und Autofahrern mehr ![]() |
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#1164
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#1165
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Was gibts da zu erklären... Du stellst ein Zeichen 1022-10 auf den linken Radweg und schon hast du etliche Freunde unter den Radfahrern, Fußgängern und Autofahrern mehr ![]() Nur das Zz??? Kein Z240?? OJ -------------------- Kampf
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#1166
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 ![]() |
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#1167
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 ![]() |
Nur das Zz??? Kein Z240?? Genau. So steht's auch in der neuen StVO, wie schon oben zitiert wurde: Zitat Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ allein angezeigt ist.
-------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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#1168
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 ![]() |
-------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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#1169
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
So etwas habe ich auch schonmal gesehen.
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#1170
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Irgendwo in der Oberpfalz:
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#1171
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1900 Beigetreten: 31.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26930 ![]() |
Über so was wäre ich vorhin froh gewesen. T-Kreuzung, und die ZZ haben gefehlt! Ich kam von "rechts" und wollte geradeaus, sah Z. 205, was sich auf die Einmündung von unten bezog. Da meine Straße aber Einbahntsraße war, ist es nicht soo problematisch. |
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#1172
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Diese "Fußgängerzone" gilt offensichtlich nur für den Lieferverkehr, außer, der Lieferverkehr ist Anwohner oder Radfahrer
![]() http://s8.directupload.net/images/090913/df6mzw43.jpg Achja: Die abknickende Vorfahrt ![]() Statt dem ZZ hätte man auch einfach die "Rakete" etwas nach links verbiegen können ![]() |
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#1173
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Zitat (Münchner Merkur) Alle Wege führen nach Stuttgard... Das Schild wurde vermutlich in Schilda hergestellt und vom Münchner Tiefbau montiert. Quelle![]() c.s. |
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#1174
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#1175
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26835 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
was will uns dieses Schild wohl sagen?
![]() Da es in einem Leverkusener Industriegebiet steht, vermute ich, dass gemeint ist, dass man tagsüber nur mit Parkscheibe dort stehen darf, nachts aber keine Beschränkungen gelten. Tatsächlich ist es entweder völlig wirkungslos oder es verbietet das Parken außerhalb der Zeitspanne 8.00 - 18.00 grundsätzlich. Das Ganze nur für PKW, LKW dürfen in diesem Industriegebiet nirgendwo stehen. Wie seht Ihr das? Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Gast_Familienvater_* |
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#1176
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Also wenn ich gut drauf bin, würde ich in den gekennzeichneten Flächen mit einem PKW von 8-18 Uhr ne Parkscheibe reinlegen, 2 Stunden parken, dann wegfahren und ansonsten in der Parkverbotszone nicht parken oder auch nicht, je nachdem wie wichtig mir der Termin wäre...
Solche Schilder erinnern mich irgendwie an die Lesetexte mit Bildern für Kleinkinder... Zitat LKW dürfen in diesem Industriegebiet nirgendwo stehen. Wie seht Ihr das? Ja und das ist auch gut so, zumindest wenn es notwendig erscheint, sonst sparen sich einige die Firmenparkplätze, nutzen die Straße dafür und behindern den Durchgangsverkehr, während andere Grundstücke erwerben die groß genug sind, um ihren Fuhrpark incl. Gäste unterzubringen. Muss man ein Zeichen 214 geradeaus auch beachten, wenn es mit der Unterkannte nur auf den Gehweg gestellt ist und provisorisch mit Kabelbindern (Pfeil immerhin senkrecht ausgerichtet) am Pfahl befestigt ist? Das Schild 214 geradeaus und rechts, das sonst dort hängt war abgenommen und die Träger freigelassen, dafür das andere 214 auf den Boden gestellt. |
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#1177
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 16 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Sachsen Mitglieds-Nr.: 11797 ![]() |
Leider werden die LKW überall gegängelt ... wen stört es wenn nachts ein LKW in einer Parkbucht eines Gewerbegebietes steht?
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#1178
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
was will uns dieses Schild wohl sagen? Was es sagen will, ist eine Frage; was es sagen soll, die zweite. Ob es wirklich etwas zu sagen hat, wage ich mal zu bezweifeln. Meine Interpretation - nach einer "Erkennzeit", die ich bei maximal Schritttempo gehabt hätte: Von 8 - 18 Uhr darf jeder in den gekennzeichneten Flächen für zwei Stunden mit Parkscheibe parken. PKWs sind davon ausgenommen, die dürfen auch ohne Parkscheibe und außerhalb der gekennzeichneten Flächen parken. Von 18 - 8 Uhr ist "Frei Parken". ![]() Oder auch: In den gekennzeichneten Flächen darf man für zwei Stunden mit Parkscheibe parken. Von 8 - 18 Uhr sind PKWs davon befreit. Stellt sich nur die Frage, ob sich das "davon befreit" auf die Parkscheibe, die zwei Stunden oder die gekennzeichneten Flächen bezieht. ![]() Ich glaub, ich würde erstmal eine Runde um den Block drehen! ![]() Btw: @andy2 - schau mal hier. So ganz ohne Grund sind die Parkverbote für LKW wohl nicht. Das soll jetzt nur ein Querverweis sein. Daß Du zu dem Thema vielleicht noch was loswerden möchtest, ist schon klar. ![]() -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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#1179
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Warum hat man denn kein ganz normales und durchaus übliches ![]() ![]() OJ -------------------- Kampf
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#1180
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vielleicht 30-Zone
![]() Das ist doch mal kreativ |
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#1181
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Diese "Fußgängerzone" gilt offensichtlich nur für den Lieferverkehr, außer, der Lieferverkehr ist Anwohner oder Radfahrer ![]() http://s8.directupload.net/images/090913/df6mzw43.jpg Achja: Die abknickende Vorfahrt ![]() Da stimm ich dir zu! Statt dem ZZ hätte man auch einfach die "Rakete" etwas nach links verbiegen können ![]() Das wäre ja mal ein Versuch wert........... ![]() (Wobei ich sowas in der Art früher mal in der CSSR gesehen habe. Dort gibt´s kaum das Spiegelei-Zeichen) OJ -------------------- Kampf
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#1182
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#1183
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Nur das Zz??? Kein Z240?? Genau. So steht's auch in der neuen StVO, wie schon oben zitiert wurde: Zitat Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ allein angezeigt ist. Ein Zz kann doch nicht allein stehen!!!!! ![]() ("Rad frei" erlaubt ja für Radlinge ![]() Da kann ich auch gleich ein sowas hier in die Pampa stellen.... OJ -------------------- Kampf
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#1184
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
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#1185
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Nenenenenenenenenene ![]() (Wie kommste denn auf sowas??? ![]() Ich meinte wirklich das Z301 - nur mit an den Straßenverlauf angepasster Symbolik!! OJ -------------------- Kampf
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#1186
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Ein Zz kann doch nicht allein stehen!!!!! ![]() Doch! ![]() Willst du doch mit "Radfahrer absteigen" auch dauernd machen ![]() He!!!!!! na nu werd mal nicht frech!!! ![]() Das will ich nämlich gar nicht!!! Ich seh dadrüber noch ein Zz "Ende" und einen blauen Lolli (z.B. Z240) vor!!!! --> Und dann macht diese Kombination auch Sinn. Aber ein Zusatzzeichen ohne Hauptzeichen geht nach meiner Empfindung nicht! (Das wäre wie Kleingedrucktes ohne Vertrag! ![]() OJ -------------------- Kampf
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#1187
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 ![]() |
Es steht nun mal so in der StVO. Obwohl ich zustimme, dass dort irgendwo jegliche Systematik fehlt.
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#1188
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 ![]() |
--> Und dann macht diese Kombination auch Sinn. Das Zz. "Radfaher absteigen" ist das überflüssigste Zz. überhaupt, da es nichts anderes regelt, als auf "positiven" Schildern nicht schon ohnehin geregelt ist. Oder hat irgentjemand schon mal ein Zz. "durchfahrt für Fahrzeuge verboten" unter einem Z. 250 vermisst? Zitat Aber ein Zusatzzeichen ohne Hauptzeichen geht nach meiner Empfindung nicht! Versteh ich, aber die StVO sieht in diesem, einen Fall genau dise Möglichkeit vor. Es gibt zudem keine andere StVO-Konforme Möglichkeit, einen linken Radweg zur freiwilligen Benutzung freizugeben (nicht daß ich das für nötig hielte...).
-------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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#1189
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
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#1190
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
--> Und dann macht diese Kombination auch Sinn. Das Zz. "Radfaher absteigen" ist das überflüssigste Zz. überhaupt, da es nichts anderes regelt, als auf "positiven" Schildern nicht schon ohnehin geregelt ist. Oder hat irgentjemand schon mal ein Zz. "durchfahrt für Fahrzeuge verboten" unter einem Z. 250 vermisst? Zitat Aber ein Zusatzzeichen ohne Hauptzeichen geht nach meiner Empfindung nicht! Versteh ich, aber die StVO sieht in diesem, einen Fall genau dise Möglichkeit vor. Es gibt zudem keine andere StVO-Konforme Möglichkeit, einen linken Radweg zur freiwilligen Benutzung freizugeben (nicht daß ich das für nötig hielte...).Mit einem Z239 mit Zz "Rad frei" vielleicht!? OJ -------------------- Kampf
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#1191
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 ![]() |
Mit einem Z239 mit Zz "Rad frei" vielleicht!? Das wäre dann aber kein Radweg mehr. ![]() @ Kuli: Stimmt, das hatte ich noch nicht auf dem Schirm... -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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#1192
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Mit einem Z239 mit Zz "Rad frei" vielleicht!? Das wäre dann aber kein Radweg mehr. ![]() Was denn dann??? ![]() Etwa ein Kanal oder eine Landebahn???? ![]() OJ ![]() -------------------- Kampf
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#1193
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#1194
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Ein Gehweg Eben. Mit allen Konsequenzen für den dort nur ausnahmsweise zugelassenen Fahrzeugverkehr, wie etwa Vmax=Schritttempo, was auf Radwegen nicht gilt. ![]() ![]() -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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#1195
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Ein Gehweg Eben. Mit allen Konsequenzen für den dort nur ausnahmsweise zugelassenen Fahrzeugverkehr, wie etwa Vmax=Schritttempo, was auf Radwegen nicht gilt. ![]() ![]() Finde ich trotzdem doof und unlogisch nur mit einem Zz etwas zu erlauben... (Aber die Diskussion wird jetzt müßig...) Danke aber für eure ![]() OJ ![]() -------------------- Kampf
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#1196
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#1197
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1044 Beigetreten: 14.11.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 25263 ![]() |
Wie sieht denn das neue Zusatzzeichen "Radverkehr frei" aus? Gibt es da schon eine Vorgabe oder bleibt das den Ländern erstmal selbst vorbehalten, wie sie die Zeichen gestalten?
Man könnte ja das bisherige "Radfahrer (Sinnbild) frei" oder irgendeine neue Kreation nehmen!? Oder muss auf dem Zz. wirklich "Radverkehr frei" stehen? |
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Beitrag
#1198
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Man könnte ja das bisherige "Radfahrer (Sinnbild) frei" oder irgendeine neue Kreation nehmen!? Oder muss auf dem Zz. wirklich "Radverkehr frei" stehen? Ich glaube, da ist das alte Schild gemeint, weil in anderen Teilen der StVO auch dieses Zeichen mit dem Text "Radverkehr" zusammen steht |
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Beitrag
#1199
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 ![]() |
Ich glaube, da ist das alte Schild gemeint, Was mich angeht: Ja, das alte. Hatte nur keine Lust immer "Radfahrer (Sinnbild) frei" zu schreiben. ![]() -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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Beitrag
#1200
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Ich habe neulich in Düsseldorf ein Zeichen 274 (60) mit dem Zusatzzeichen "Anfang" darunter innerorts gesehen. Was ist dann anders als ein Zeichen 274 ohne Zusatzzeichen?
Auf die Beschilderung mit anderen Zeichen 274 nach Kreuzungen habe ich nicht so genau geachtet, meine aber, das nicht nach jeder Kreuzung die 60 erneut ausgeschildert wurden, aber nach einigen Kilometern kam dann ein Zeichen 274 mit 50. Bei Radwegen habe ich auch schon dieses Zusatzzeichen "Anfang" darunter gesehen, wo ist der Unterschied. -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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