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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
Bonsai-Brummi
Beitrag 14.08.2009, 17:10
Beitrag #1051


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Nur die beiden ZZ? blink.gif
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Peter Lustig
Beitrag 14.08.2009, 17:21
Beitrag #1052


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Ist bis zu diesen beiden Schildern der Gehweg für den Radverkehr freigegeben? think.gif Dann würde es ab dort, wo dies nicht mehr der Fall ist, also vermutlich am Standort der beiden obigen Zusatzschilder, auch ein simples Z. 239 StVO ohne jegliches Zusatzschild tun.
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Arthur Dent
Beitrag 14.08.2009, 17:58
Beitrag #1053


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 14.08.2009, 18:10) *
Nur die beiden ZZ? blink.gif
Ja, nur die beiden Zz. Ich wär fast aus der Strallabahn gefallen...


Zitat (Peter Lustig @ 14.08.2009, 18:21) *
Ist bis zu diesen beiden Schildern der Gehweg für den Radverkehr freigegeben?
Da hab ich ehrlich gesagt nicht drauf geachtet, aber schätzungsweise ja.

Zitat
Dann würde es ab dort, wo dies nicht mehr der Fall ist, also vermutlich am Standort der beiden obigen Zusatzschilder, auch ein simples Z. 239 StVO ohne jegliches Zusatzschild tun.
Die Zz stehen wie gesagt an einer Einmündung, daher hätte es auch genügt, Z. 239 mit Zz. "Radfahrer frei" hinter der Einmündung nicht zu wiederholen. Schlimmstenfalls eben das Z. 239 allein hinter der Einmündung zur Klarstellung. Aber so... laugh2.gif

Naja, was will man von einer Stadt erwarten, wo ein Radweg mit einem ein Meter (1 m) breitem Fahrraum als Zweirichtungsradeg beschildert wird (und zwar mit Z. 241 in der einen und Z. 237 in der anderen richtung...)? think.gif


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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Bonsai-Brummi
Beitrag 17.08.2009, 17:32
Beitrag #1054


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nur



think.gif
c.s.
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Arthur Dent
Beitrag 17.08.2009, 17:54
Beitrag #1055


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Soll wohl heißen: Aufgrund der Wirtschaftskrise geht's auch mit dem gewerblichen Güterkraftverkehr bergab... laugh2.gif


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jfk
Beitrag 17.08.2009, 21:15
Beitrag #1056


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think.gif Oder: die nicht so schweren Fahrzeuge sinken nicht ganz so tief ein...


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

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Bonsai-Brummi
Beitrag 17.08.2009, 21:34
Beitrag #1057


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Eher nicht, jfk... no.gif

Dann gehörte dort ein hin - "nur " setzt ja bekanntlich den davon nicht "angesprochenen" Pkw und vor allem KOM keinerlei Größen- und eben Gewichtsgrenzen... showoff.gif

Und ein KOM hat zwar gemeinhin keine 40t - aber keine niedrigeren Achslasten als ein Lkw... wink.gif

lg
c.s.
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jfk
Beitrag 18.08.2009, 09:58
Beitrag #1058


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wink.gif - auf den Kommentar hatte ich gewartet, B.B. dribble.gif

lieb.gif


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Baghira
Beitrag 19.08.2009, 16:33
Beitrag #1059


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Letztens war ich in Chemnitz, wo ich mit einem der günstigsten Leihrädern gefahren bin, die ich kenne, für einen Euro am Tag. Beim Umherfahren in der Innenstadt ist mir folgendes aufgefallen:

http://img411.imageshack.us/i/dscn3737m.jpg/


Wo darf ich dort denn fahren? Auf dem Gehweg muss ich nicht fahren .Der ist ja mit dem zusatzschild "Fahrräder frei" beschildert. Auf der Fahrbahn ists Radeln verboten, was seltsam war. Einige Vierspurige Straßen waren für Radfahrer freigegeben...


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Gruß Christian


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MisterOJ
Beitrag 19.08.2009, 21:59
Beitrag #1060


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Zitat (Baghira @ 19.08.2009, 17:33) *
http://img411.imageshack.us/i/dscn3737m.jpg/


Wo darf ich dort denn fahren? Auf dem Gehweg muss ich nicht fahren .Der ist ja mit dem zusatzschild "Fahrräder frei" beschildert. Auf der Fahrbahn ists Radeln verboten, was seltsam war. Einige Vierspurige Straßen waren für Radfahrer freigegeben...


Na da auf der Fahrbahn verboten bleibt nur der Gehweg. Und der ist ja für Radlinge freigegeben....

(Hier hätte man statt Z239 mit dem Zz "Rad frei" ja auch ein Z240 aufstellen können!? Oder wie seht ihr das?
Oder kam das Z254 "Verbot für Radfahrer" auf der Straße erst später dort hin??) think.gif


OJ


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MisterOJ
Beitrag 19.08.2009, 23:05
Beitrag #1061


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Hallo Leute, wavey.gif

zurück aus dem Urlaub hab ich paar Mitbringsel im Gepäck, die ich euch nicht vorenthalten will:

1. Gegeben ist eine überörtliche Ausflugsmöglichkeit. Hier fahren auch oftmals Reisebusse vor - zum aus- und danach auch wieder einsteigen. Klar auch.

Die Stadt war hier dabei so großzügig und hat den Bussen eine eigene Busspur (für ca. 4 Busse) spendiert. Die ist schön nach RMS von der Fahrbahn durch einen markierten durchgezogenen Breitstrich als Sonderfahrstreifen abgetrennt.

Und damit dort nicht irgendwelche PKW-Deppen thread.gif halten oder gar parken hat die Stadt getreu dem Motto Hosenträger & Gürtel hält besser noch folgende zusätzlich Verkehrszeichen aufgestellt ( hab ich nur das Zeichen am Ende der Busspur - am Anfang steht das passende Gegenstück Z286-10)





2. So eine Kombination von Zonenverboten (sowie deren hier dargestellter Ende-Beschilderung) hab ich noch nie gesehen. Was sagt ihr dazu...




3. Was will uns die Str.verkehrsbehörde hiermit wohl sagen???


Bin auf eure Meinungen gespannt....


4. Und was hier??? think.gif





Gute Nacht
OJ


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Kuli
Beitrag 19.08.2009, 23:40
Beitrag #1062


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Zitat (MisterOJ @ 20.08.2009, 00:05) *
Nicht schlecht scarey.gif


Zitat
3. Was will uns die Str.verkehrsbehörde hiermit wohl sagen???

Die hatte das neue Schild noch nicht zur Hand cool.gif

Zitat (MisterOJ @ 20.08.2009, 00:05) *
Reisebusse
Busspur
zusätzlich Verkehrszeichen

Busspur? Mit Zeichen 245? Das gilt doch nur für Linienbusse
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MisterOJ
Beitrag 20.08.2009, 00:10
Beitrag #1063


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Zitat (Kuli @ 20.08.2009, 00:40) *
Zitat (MisterOJ @ 20.08.2009, 00:05) *
Nicht schlecht scarey.gif

Also ich find´s ne praktikable Lösung - besser als 2 große Zonen-Schilder untereinander anzubringen!

Zitat (Kuli @ 20.08.2009, 00:40) *
Zitat
3. Was will uns die Str.verkehrsbehörde hiermit wohl sagen???

Die hatte das neue Schild noch nicht zur Hand cool.gif


So eins gibt´s wirklich??? unsure.gif *staun* War mir unbekannt.
(Ich denke genau diese Absicht wollte man mit der Kombination deutlich machen...)

Zitat (Kuli @ 20.08.2009, 00:40) *
Zitat (MisterOJ @ 20.08.2009, 00:05) *
Reisebusse
Busspur
zusätzlich Verkehrszeichen

Busspur? Mit Zeichen 245? Das gilt doch nur für Linienbusse


Na das ist eher sekundär.

Man hat mittels Breitstrich-Markierung eine Aufstellfläche für ca. 4 Busse geschaffen. Soweit auch ok.

Doch dazu dann die von mir Beschilderung!!!


OJ


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Baghira
Beitrag 20.08.2009, 05:06
Beitrag #1064


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Zitat (MisterOJ @ 20.08.2009, 01:10) *
Zitat (Kuli @ 20.08.2009, 00:40) *
Zitat (MisterOJ @ 20.08.2009, 00:05) *
Nicht schlecht scarey.gif

Also ich find´s ne praktikable Lösung - besser als 2 große Zonen-Schilder untereinander anzubringen!

Zitat (Kuli @ 20.08.2009, 00:40) *
Zitat
3. Was will uns die Str.verkehrsbehörde hiermit wohl sagen???

Die hatte das neue Schild noch nicht zur Hand cool.gif


So eins gibt´s wirklich??? unsure.gif *staun* War mir unbekannt.
(Ich denke genau diese Absicht wollte man mit der Kombination deutlich machen...)

Zitat (Kuli @ 20.08.2009, 00:40) *
Zitat (MisterOJ @ 20.08.2009, 00:05) *



Das "neue" Schild ist mir schon seit geraumer Zeit bekannt, nur daß man an das normale Z357 mit einen Aufkleber versehen wurde.


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ukr
Beitrag 20.08.2009, 05:26
Beitrag #1065


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Zitat (MisterOJ @ 20.08.2009, 00:05) *
2. So eine Kombination von Zonenverboten (sowie deren hier dargestellter Ende-Beschilderung) hab ich noch nie gesehen. Was sagt ihr dazu...

Hierbei handelt es sich um ein Phantasiezeichen.
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Metaldad
Beitrag 20.08.2009, 06:09
Beitrag #1066


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Ist zwar kein Strassenverkehr, aber dennoch lustig. Man lese die zweite Zeile, erstes und zweites Wort und betrachte den Hintergrund.
Parkanlage in einer Stadt im Norden-Osten. Aber Ausnahmen bestätigen die Regeln. Wir waren letztes WE dort um unserer Leidenschaft zu fröhnen. Genau da wo mir das hier passiert ist.


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Arthur Dent
Beitrag 20.08.2009, 06:29
Beitrag #1067


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Zitat (MisterOJ @ 19.08.2009, 22:59) *
Na da auf der Fahrbahn verboten bleibt nur der Gehweg. Und der ist ja für Radlinge freigegeben....
Wo steht noch mal, das sich das 254er nur auf die Fahrbahn bezieht? think.gif


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"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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MisterOJ
Beitrag 20.08.2009, 07:10
Beitrag #1068


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Zitat (Arthur Dent @ 20.08.2009, 07:29) *
Zitat (MisterOJ @ 19.08.2009, 22:59) *
Na da auf der Fahrbahn verboten bleibt nur der Gehweg. Und der ist ja für Radlinge freigegeben....
Wo steht noch mal, das sich das 254er nur auf die Fahrbahn bezieht? think.gif



Worauf bitte sonst?? blink.gif


ich seh dort nur eine Fahrbahn (mit dem Z254) und einen Gehweg (mit Z239 und Zz1022-10)


OJ

Zitat (ukr @ 20.08.2009, 06:26) *
Zitat (MisterOJ @ 20.08.2009, 00:05) *
2. So eine Kombination von Zonenverboten (sowie deren hier dargestellter Ende-Beschilderung) hab ich noch nie gesehen. Was sagt ihr dazu...

Hierbei handelt es sich um ein Phantasiezeichen.


Mag sein, dass es nicht im VzKat steht, aber:

a) die bedeutung erklärt sich selbst
b) so spart man 2 große "Zonen"-Schilder in übereinander-Montage

Also ich find´s ne akzeptable Lösung von Praktikern wavey.gif



OJ


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ukr
Beitrag 20.08.2009, 10:48
Beitrag #1069


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Mag sein das es sinnvoll ist. Die StVO kennt dieses Zeichen nicht und damit ist es ungültig - auch wenn man erkennt wie es gemeint ist.
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Ernschtl
Beitrag 20.08.2009, 11:10
Beitrag #1070


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Zitat (ukr @ 20.08.2009, 11:48) *
Die StVO kennt dieses Zeichen nicht und damit ist es ungültig
Und was bedeutet das? Reicht die Zone nun bis zur Stadtgrenze?


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Bonsai-Brummi
Beitrag 20.08.2009, 11:20
Beitrag #1071


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Zitat (Ernschtl @ 20.08.2009, 12:10) *
Reicht die Zone nun bis zur Stadtgrenze?


Wenn der vermeintliche Beginn derselben in gleicher Weise beschildert ist, gibt's gar keine Zone... no.gif
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MisterOJ
Beitrag 20.08.2009, 13:54
Beitrag #1072


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Zitat (ukr @ 20.08.2009, 11:48) *
Mag sein das es sinnvoll ist. Die StVO kennt dieses Zeichen nicht und damit ist es ungültig - auch wenn man erkennt wie es gemeint ist.



Bist du nun unser Q-Tipp #2 ??? unsure.gif


Hier sollte man doch praxisorientiert herangehen - die Idee ist gut, die bedeutung des zeichens ist klar und eindeutig. Für mich ein klarer Fall von i.O.


OJ wavey.gif


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ukr
Beitrag 20.08.2009, 14:18
Beitrag #1073


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Zitat (Ernschtl @ 20.08.2009, 12:10) *
Reicht die Zone nun bis zur Stadtgrenze?

Da die Schildrückseite sicherlich ähnlich gestaltet ist, wird eine Zonenregelung erst garnicht gertroffen.
Damit darf man in der vermeintlichen Zone ganz normal parken und die zul- Höchstgeschrindigkeit beträgt 50km/h.

Man könnte höchstens die weiße Fläche als gemeinsame Trägertafel ansehen - der Schriftzug "ZONE" spricht aber dagegen.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 20.08.2009, 14:33
Beitrag #1074


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Zitat (MisterOJ @ 20.08.2009, 14:54) *
Hier sollte man doch praxisorientiert herangehen


Unter einer Obrigkeit, die gerne mal Un- oder gar Widersinniges anordnet und "praxisorientierte" Verstöße kostenpflichtig sanktioniert? blink.gif

no.gif
c.s.
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Arthur Dent
Beitrag 20.08.2009, 15:16
Beitrag #1075


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Zitat (MisterOJ @ 20.08.2009, 08:10) *
Worauf bitte sonst?? blink.gif
Auf die Straße?


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Kuli
Beitrag 20.08.2009, 15:18
Beitrag #1076


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Zitat (MisterOJ @ 20.08.2009, 01:10) *
So eins gibt´s wirklich??? unsure.gif *staun* War mir unbekannt.

Ja, ab 1.9.
Vielleicht solltest du nicht so viel urlauben, sondern dich mal informieren, denn dein Gartenzaunschild (=beschrankter Bahnübergang) fällt auch weg tongue.gif


Zitat (Bonsai-Brummi @ 20.08.2009, 15:33) *
Unter einer Obrigkeit, die gerne mal Un- oder gar Widersinniges anordnet und "praxisorientierte" Verstöße kostenpflichtig sanktioniert? blink.gif

Och nööö nicht schon wieder crybaby.gif
BB wird bald schlimmer als die ganzen Radlinge, die jeden Thread für sich in Beschlag nehmen laugh2.gif

cheers.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 20.08.2009, 15:30
Beitrag #1077


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Zitat (Kuli @ 20.08.2009, 16:18) *
Och nööö nicht schon wieder crybaby.gif


Nu' gerade! tongue.gif

Dieser Tage hab' ich (wieder mal) dafür bezahlen "dürfen", das ZZ "Lärmschutz" in tiefer Nacht ernster zu nehmen als das darüberhängende VZ274, also die in Hörweite wohnenden weniger Lärm auszusetzen - schön langsam mag i nimmer... no.gif

lg
c.s.
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MisterOJ
Beitrag 21.08.2009, 08:10
Beitrag #1078


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Zitat (Arthur Dent @ 20.08.2009, 16:16) *
Zitat (MisterOJ @ 20.08.2009, 08:10) *
Worauf bitte sonst?? blink.gif
Auf die Straße?


Ja und?? Der Radling darf also die Straßenfahrbahn nicht nutzen - klar.

Und die Gehwegbenutzung ist ihm danke des Zz "Rad frei" erlaubt - also er dort drauf lang....


Oder seh ich das falsch???


OJ


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MisterOJ
Beitrag 21.08.2009, 11:19
Beitrag #1079


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 20.08.2009, 16:30) *
Dieser Tage hab' ich (wieder mal) dafür bezahlen "dürfen", das ZZ "Lärmschutz" in tiefer Nacht ernster zu nehmen als das darüberhängende VZ274, also die in Hörweite wohnenden weniger Lärm auszusetzen - schön langsam mag i nimmer... no.gif

lg
c.s.



Kannst du mir das bitte mal näher erläutern???


OJ


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Bonsai-Brummi
Beitrag 21.08.2009, 12:15
Beitrag #1080


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Ganz einfach: Da sind an einer L-Straße mitten in der Pampa für ~200m max. 50m/h vorgeschrieben, laut ZZ wg. "Lärmschutz" - also um den Gästen des dortigen Gasthofs eine möglichst ungestörte Nachtruhe zu bescheren. Und so hab' ich halt zu später Stunde beschlossen, mich dort so leise wie möglich vorbeizuschleichen - mit mehr als 50, dafür leise rollend im großen Gang... hypocrite.gif Was natürlich angemessen bestraft werden muß! smartass.gif

lg
c.s.
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durban
Beitrag 21.08.2009, 13:00
Beitrag #1081


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Zitat (Kuli @ 20.08.2009, 16:18) *
Zitat (MisterOJ @ 20.08.2009, 01:10) *
So eins gibt´s wirklich??? unsure.gif *staun* War mir unbekannt.

Ja, ab 1.9.
Vielleicht solltest du nicht so viel urlauben, sondern dich mal informieren, denn dein Gartenzaunschild (=beschrankter Bahnübergang) fällt auch weg tongue.gif



Ist das VZ "durchlässige Sackgasse" wirklich so eine Neuerung? Mir ist es schon seit frühester Kindheit bekannt blink.gif


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ukr
Beitrag 21.08.2009, 14:41
Beitrag #1082


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Bisher waren die bekannten Konstrukte unzulässig, bzw. keine offiziellen Verkehrszeichen.
Da sich die Ausführung offenbar bewährt hat, wird mit der neuen StVO die entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen.
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durban
Beitrag 21.08.2009, 18:23
Beitrag #1083


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blink.gif
Ich habe bislang nie daran gedacht, dass es dieses Zeichen gar nicht gibt...
In meiner Heimatregion ist das absoluter Standart und so natürlich wie Vorfahrtsschilder laugh2.gif


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Kuli
Beitrag 21.08.2009, 19:48
Beitrag #1084


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Ich hab auch ma eins gesehen, allerdings war das integrierte Zeichen 240 viel kleiner.. das "offizielle" find ich etwas riesig wink.gif
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durban
Beitrag 21.08.2009, 19:54
Beitrag #1085


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Ich bin da echt baff; für mich ist das VZ wirklich nichts neues. Ich kenne bestimmt 20 Stellen damit. Na ja, wieder was gelernt.


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Digo
Beitrag 21.08.2009, 20:13
Beitrag #1086


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Ich habe es noch nie gesehen. blink.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 22.08.2009, 09:01
Beitrag #1087


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Aktuell auf einem Landsträßchen im Hunsrück zu "bewundern" - wie gewohnt ohne jegliche Vorwarnung:







think.gif
c.s.
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Peter Lustig
Beitrag 22.08.2009, 14:04
Beitrag #1088


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Z. 250 StVO alleine sollte in solch einem Fall (theoretisch) eigentlich ausreichen. Dass die Praxis anders ausschaut, wissen wir alle. Wenn es sich bei der Straße um eine verkehrswichtige Verbindung handelt, hielte ich zusätzlich einen ergänzenden Vorhinweis auf die kommende Sperre für sinnvoll.

Hier soll der zusätzliche, dezente Hinweis durch das Sackgassenschild an die Hartleibigen unter den Verkehrsteilnehmern darüber aufklären, dass es dort wirklich nicht mehr durchgeht. Die Absperrschranke dient dabei einer zusätzlichen Verdeutlichung.

Es muss doch mittlerweile im bundesdeutschen Straßenverkehr alles möglichst doppelt und dreifach abgesichert werden, damit es funktioniert und auch die ausgeklügelste Ausrede nicht mehr zieht. wink.gif
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velo
Beitrag 22.08.2009, 17:12
Beitrag #1089


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Ws ich jetzt nicht genau verstehe: Ist die Durchfahrt nur für fußballspielende Kinder verboten, oder erweitert das Zusatzschild den Kreis der Adressaten um selbige? whistling.gif


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§2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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Achim
Beitrag 22.08.2009, 17:23
Beitrag #1090


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Hübsches Bild. Was seht denn weiter links noch für ein Haltverbot think.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 22.08.2009, 17:23
Beitrag #1091


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"Originelle ZZ - Buy One, Get One Free!" rolleyes.gif

Im Ernst: Spricht ZZ 1010-10 überhaupt neben dem Verkehrs- auch ein Halteverbot aus - oder läßt sich mglw. nur *so* die Straße während der wöchentlichen Kinderbespaßung von parkenden Kfz freihalten? unsure.gif

think.gif
c.s.
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velo
Beitrag 22.08.2009, 17:26
Beitrag #1092


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Zitat (Achim @ 22.08.2009, 18:23) *
Hübsches Bild. Was seht denn weiter links noch für ein Haltverbot think.gif


Ein Parkverbot fürs Anwohnerparken. Bei Bedarf kann ich das Foto ganz posten...


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§2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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willi
Beitrag 22.08.2009, 17:41
Beitrag #1093


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ZZ1010-10 erlaubt Kindern auf der Fahrbahn zu spielen (StVO §41)

Zitat (Bonsai-Brummi @ 22.08.2009, 18:23) *
Spricht ZZ 1010-10 überhaupt neben dem Verkehrs- auch ein Halteverbot aus
no.gif ZZ1010 spricht kein Verkehrsverbot aus, das macht Z250. ABer, "das ZZ 250 enhält mit ZZ 20-5 Uhr enthält kein Verbot des Haltens und Parkens (BGH DAR 1987, 23)"

Was ist das für eine komische Gegend? Ist dort 14-19Uhr manchmal nicht oder nur Dienstags am Nachmittag, dass man das ausdrücklich erwähnen muß. blink.gif Also ist das ZZ eigentlich ungültig und dort darf man weder parken noch fahren. think.gif
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Kuli
Beitrag 22.08.2009, 17:46
Beitrag #1094


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Zitat (willi @ 22.08.2009, 18:41) *
Was ist das für eine komische Gegend? Ist dort 14-19Uhr manchmal nicht oder nur Dienstags am Nachmittag, dass man das ausdrücklich erwähnen muß. blink.gif Also ist das ZZ eigentlich ungültig und dort darf man weder parken noch fahren. think.gif


Stimmt das ist mir noch gar nicht aufgefallen biggrin.gif
Wo gibts eine Definition zu "nachmittags"?
Meiner Meinung nach beginnt der Abend ab 18 Uhr.

Somit wär ein Halteverbot Dienstagnachmittags von 14-19 Uhr nur von 14-18 Uhr gültig smile.gif
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Metaldad
Beitrag 22.08.2009, 17:55
Beitrag #1095


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Spielende Kinder dürfen dort zwar rumtoben aber nicht "Ein/Durchfahren". think.gif Und das nur Dienstags von 14-19 Uhr und vom 02.06.-29.09.
Wer so was aufstellt gehört auf den Scheiterhaufen whistling.gif


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Ich bin auf der Autobahn zur Hölle, Halt mich nicht auf, Ich bin auf der Autobahn zur Hölle Und ich werde den ganzen Weg hinunter fahren
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Bonsai-Brummi
Beitrag 22.08.2009, 19:08
Beitrag #1096


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Noch 'ne Impression aus dem hiesigen Hinterland aka Hunsrück:








Aaaalso: Lieferanten dürfen mit beliebig großem und schwerem Gerät anrücken - alle anderen könnten offensichtlich auch, dürfen aber nicht; und damit nicht genug, wendet man sogar extra noch Mühe und (Steuer-!) Geld auf, um mittels des selbst "Lastzügli" bis 3,5t rolleyes.gif für hochoffiziell unerwünscht zu erklären - schwerere nämlich sind im inbegriffen...

wallbash.gif
c.s.
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IzNoGutt
Beitrag 22.08.2009, 19:11
Beitrag #1097


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Schöner (?) Parkplatz: gesehen beim "Besserwisser"
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willi
Beitrag 22.08.2009, 19:13
Beitrag #1098


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Ist doch schön. Immer ein Platz für Motorradfahrer frei. biggrin.gif
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DerWolf
Beitrag 22.08.2009, 21:05
Beitrag #1099


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hi,
heute gesehen: Zone 30 Schild auf einem Feldweg (Schotterpiste). Noch nicht unbedingt außergewöhnlich, wenn es nicht genau über einer Schranke hing. für Velofahrer wurde genug Platz gelassen, dass diese durch kommen. Hatte eigentlich schon darauf gewartet, dass die 30 gelasert werden. Von rvl gehe ich auf Feldwegen eigentlich immer aus. Hatte leider keinen Foto dabei.

Was ist eigentlich von einer abknickenden Vorfahrtstraße in einer 30er Zone zu halten?

n8
DerWolf
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Arthur Dent
Beitrag 23.08.2009, 08:35
Beitrag #1100


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Ich bin mir nicht sicher, soll dieser Link hierhin oder doch in den Witze-Thread..? think.gif


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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