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Beitrag
#1
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 334 Beigetreten: 14.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1828 ![]() |
Ja ich habe die anderen Beiträge zu sml gelesen!!!! Vielleicht nicht aufmerksam genug aber folgendes: Dauernd begegnet einem die Mindesthöhe von 250mm!!!! Ich habe im §51a nur die max. Höhe von 900mm bzw. 1500mm wenn die Bauart des Fahrzeugs eine niedrigere Anbauhöhe nicht zuläßt!!! Aber min.Höhe? ![]() Ich hätte mal gerne gewußt wo das steht!!!!! Danke!!! MfG ![]() |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2380 Beigetreten: 19.10.2003 Mitglieds-Nr.: 379 ![]() |
also beim tüv habe ich den § nachgelesen. da steht was von min 25cm zum boden drin. war allerdings vor nem jahr. zu allererst wollte der tüv prüfer 35cm sehen, deshalb haben wir nachgelesen.
allerdings kann ich im www grad keine version der stvzo §51a finden die 25cm vorschreibt. ist mir aber schonmal passiert das ich nur paragraphen gefunden hab die nicht vollständig waren. könnte aber auch sein das es geändert wurde, nur wieso und wieso weiß ich nix davon ![]() ich durfte dem tüv prüfer vor nem jahr noch erklären wieso ich nur 23cm anstatt 25cm hab. -------------------- |
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Gast_Gast_Heinz_* |
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Beitrag
#3
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Guests ![]() |
![]() § 51a Abs. 6 verweist auf die 76/756/EWG. Die wiederum auf die ECE R48. Wenn du da unter Ziffer 6.18.4.2 nachschaust, findest du die Mindesthöhe von 250 mm und die Maximalhöhe von 1500 mm (bauartbedingt bis 2100mm). Du kannst heute fast nix mehr in der STVZO nachlesen. Dort finden sich ast nur noch Verweise auf die geltenden internationalen Regelungen. Hoffe weitergeholfen zu haben, Heinz |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2807 Beigetreten: 05.04.2004 Wohnort: Saarland Mitglieds-Nr.: 2650 ![]() |
Zitat (Gast_Heinz @ 27.04.2004, 14:28) ![]() § 51a Abs. 6 verweist auf die 76/756/EWG. Die wiederum auf die ECE R48. Wenn du da unter Ziffer 6.18.4.2 nachschaust, findest du die Mindesthöhe von 250 mm und die Maximalhöhe von 1500 mm (bauartbedingt bis 2100mm). Du kannst heute fast nix mehr in der STVZO nachlesen. Dort finden sich ast nur noch Verweise auf die geltenden internationalen Regelungen. Hoffe weitergeholfen zu haben, Heinz Leider ist das so! Ne StVZO hat man ja noch, aber die entsprechenden ECE-Regelungen usw...? MfG, U ![]() -------------------- |
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Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2066 Beigetreten: 16.09.2003 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 71 ![]() |
Jetzt kann man nachvollziehen warum die meisten Prüfer Dipl.-Ing. sind.
Die meiste Zeit müssen irgendwelche Gesetzesänderungen gelesen werden. ![]() -------------------- ...sing mei Sachse sing....
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2380 Beigetreten: 19.10.2003 Mitglieds-Nr.: 379 ![]() |
oder man liest eben doch mal die einbauanleitung der sml.
in meiner anleitung standen nämlich alle abstände drin. sogar für nen nicht Dipl.-Ing. verständlich ![]() -------------------- |
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Beitrag
#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2807 Beigetreten: 05.04.2004 Wohnort: Saarland Mitglieds-Nr.: 2650 ![]() |
Zitat (zpeedy @ 28.04.2004, 09:44) oder man liest eben doch mal die einbauanleitung der sml. in meiner anleitung standen nämlich alle abstände drin. sogar für nen nicht Dipl.-Ing. verständlich ![]() Ja, aber es gibt Menschen, die wollen nicht nur wissen WIE was ist sondern auch WARUM etwas so ist. Und nicht bei jeden SML ist alles dabei. Bei meinen ersten (die Hella die jeder hatte) war alles dabei. Bei den anderen (BMW E 36 Ami-Model) natürlich nicht. ![]() MfG, U -------------------- |
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