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> Mit Motorrad an rote Ampel vorfahren
el3ment
Beitrag 08.08.2008, 06:32
Beitrag #1


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Das mann bei gestrichelter Linie an einer Autoschlange bis an dei rote Ampel vorbei fahren darf ist bekannt. Siehe auch hier --> http://vodcast.web.de/channel/view/283-galileo/29552

Nur leider ist es mit gestern passiert, dass die Polizei in dieser Reihe stand, und der Polizist war davon überzeugt das es nicht so ist, hat mich zwar "nur" verwarnt aber trotzdem erstmal rausgezogen.

Würde gern wissen auf welchen genauen Rechtsgrundlagen dies beruht.

Gilt diese Regelung eigentlich auch an Bahnübergängen bzw allgemein überall dort wo sich Autoschlangen bilden können?
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Feuerpferd
Beitrag 08.08.2008, 06:41
Beitrag #2


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Zitat (el3ment @ 08.08.2008, 07:32) *
Das mann bei gestrichelter Linie an einer Autoschlange bis an dei rote Ampel vorbei fahren darf ist bekannt.
So lange kein Überholverbot besteht oder sonstige Dinge dagegen sprechen ist das soweit richtig.

Zitat (el3ment @ 08.08.2008, 07:32) *
Nur leider ist es mit gestern passiert, dass die Polizei in dieser Reihe stand, und der Polizist war davon überzeugt das es nicht so ist, hat mich zwar "nur" verwarnt aber trotzdem erstmal rausgezogen.
Auch bei Polizisten sind Rechtirrtümer mitunter verbreitet. Speziell dieser Rechtsirrtum ist so weit verbreitet das er sich offensichtlich auch bei einigen Polizisten eingeprägt hat. Gehe ich recht in der Annahme, dass Du nicht gebührenpflichtig verwarnt sondern lediglich gebürhrenfrei ermahnt wurdest? Wenn dem so sein sollte würde ich die Sache abhaken und fertig.

Zitat (el3ment @ 08.08.2008, 07:32) *
Würde gern wissen auf welchen genauen Rechtsgrundlagen dies beruht.
Was denn? Die Tatsache das Du angehalten wurdest oder was? think.gif

Zitat (el3ment @ 08.08.2008, 07:32) *
Gilt diese Regelung eigentlich auch an Bahnübergängen bzw allgemein überall dort wo sich Autoschlangen bilden können?
Es gibt keine sepeziellen Regeln. Weder an Bahnübergängen noch vor Ampeln. Solange Du gegen keinen §§ der StVO verstößt (Überfahren eine Fahrstreifenbegrenzung, unerlaubtes Rechtsüberholen, Überholen im Überholverbot) darfst Du auch vor einem Bahnübergang an der Schlange vorbeifahren.


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el3ment
Beitrag 08.08.2008, 06:52
Beitrag #3


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Ich wurde gebührenfrei verwarnt, nochmal Glück gehabt, war ein relativ netter Polizist. Aber genau darum geht es, wenn er jetzt Gebühren verlangt hätte würde ich eben Ihm gern einen Paragraphen bzw. den Beschluss vor die Nase halten können. Anders könnte man sich ja nicht vor solch einem Verwarnungsgeld "wehren".

Vielen Dank schonmal für die schnelle Antwort!
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Feuerpferd
Beitrag 08.08.2008, 07:02
Beitrag #4


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Ein Verwarngeldangebot kann man annehmen oder auch ablehnen. Lehnt man es ab wird ein Bußgeldbescheid erlassen gegen den man Einspruch einlegen kann. Dann muß Dir entweder ein Verstoß bewiesen werden oder das Verfahren wird eingestellt.


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Schorsch
Beitrag 08.08.2008, 10:13
Beitrag #5


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Zitat (el3ment @ 08.08.2008, 08:32) *
Das mann bei gestrichelter Linie an einer Autoschlange bis an dei rote Ampel vorbei fahren darf ist bekannt. Siehe auch



In vielen Fällen ist vor der Ampel aber eine durchgängige Linie. man muss sich rechts von ihr halten.

Ferner ist beim Überholen eine Behinderung des Gegenverkehrs auszuschließen. Der Motorradfahrer kann aber nur hoffen, dass das erste Fahrzeug an der Ampel ihn einscheren läßt, damit der Gegenverkehr nicht behindert wird.
Wenn aber die Hoffnung , das jemand einem das rechtzeitige Einscheren erlauben wird, genügt um zu überholen,dann dürfte fast füberall überholt werden.

Und wieso sollte es nur Motorrädern und nicht auch PKWs erlaubt sein, sich an Ampel vorzudrängeln?
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MickyMaus
Beitrag 08.08.2008, 10:20
Beitrag #6


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Zitat (el3ment @ 08.08.2008, 07:32) *
Das mann bei gestrichelter Linie an einer Autoschlange bis an dei rote Ampel vorbei fahren darf ist bekannt.

Vor jeder Ampel werden die Leitlinien 15m lang als Fahrstreifenbegrenzung bis zur Haltlinie durchgezogen. Siehe auch (beispielhaft) hier. Die Chance, dass die Straßenbaubehörde gepennt hat und diese Linien nicht durchgezogen ist, existiert zwar, ist aber äußerst gering. Ich kenne so spontan keine Ampeln, an der Leitlinien bis zur Haltlinie gezogen werden. Insofern ist das Vorfahren zur Ampel auf Grund der durchgezogenen Linie i.a.R. nicht erlaubt.


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Viele Grüße,
MM
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el3ment
Beitrag 08.08.2008, 10:47
Beitrag #7


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In größeren Städten trifft das wohl fast immer zu aber ich komme von einer eher ländlichen Gegend und hier gibt es viele Kreuzungen bis zur Haltelinie gestrichelt ist.

Muss eigentlich auch der Seitenabstand von wieviel waren das 1,5m !? eingehalten werden?Wenn ja dann ist eigentlich diese Regelung ja wieder sinnfrei, da wohl kaum eine Spur so breit ist bzw das Auto soweit rechts fährt, dass mann diesen einhalten kann.

Noch eine Situation, leider kann man bei Google Maps nicht soweit ranzoomen in kleinen Städten, daher muss ich das mal so beschreiben.
Bei uns gibt es eine Kreuzung wo es 3 Spuren gibt, 2 für die eigene Richtung, dabei ist die linke nur zum links abbiegen und die rechte nur zum geradeaus fahren und rechts abbiegen, auch hier ist die Linie gestrichelt bis nach vorn!
Meistens ist imme rechts eine Schlange und auf der linksabbieger Spur alles frei, darf ich mich nun auf der linksabbieger Spur ganz anch vorn stellen und dann trotzdem geradeaus fahren, schließlich gibt es ja keine durchgezogene Linie!Wie wird da wohl die Rechtslage sein?
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MickyMaus
Beitrag 08.08.2008, 11:04
Beitrag #8


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Zitat (el3ment @ 08.08.2008, 11:47) *
Muss eigentlich auch der Seitenabstand von wieviel waren das 1,5m !? eingehalten werden?

Der Abstand richtet sich nach der Geschwindigkeit:
v<=50: 75cm
50<v<=70: 100cm
70<v: 125cm
Und ja: Er muss auch beim "vorbeischlängeln" eingehalten werden. Und nein: Der Sicherheitsabstand ist jeweilig einseitig gerechnet, darf sich aber auch überlappen. Sprich: Wenn der Nebenmann steht, darf davon nichts abgezogen werden.

Zitat (el3ment @ 08.08.2008, 11:47) *
Wenn ja dann ist eigentlich diese Regelung ja wieder sinnfrei, da wohl kaum eine Spur so breit ist bzw das Auto soweit rechts fährt, dass mann diesen einhalten kann.

Naja, sinnfrei nicht, nur sehr einfach: Das Vorbeischlängeln ist halt nur erlaubt, wenn der Sicherheitsabstand eingehalten werden kann. Wenn er nicht eingehalten werden kann, ist es verboten.

Zitat (el3ment @ 08.08.2008, 11:47) *
darf ich mich nun auf der linksabbieger Spur ganz anch vorn stellen und dann trotzdem geradeaus fahren, schließlich gibt es ja keine durchgezogene Linie!Wie wird da wohl die Rechtslage sein?

Nein, nach gängiger Rechtsprechung begehst du dabei u.U. (sofern der LA rot hat) einen Rotlichtverstoß. Du darfst nur da lang fahren, was deine Fahrstreifen erlauben. Wenn du das nicht tust, hast du dich falsch eingeordnet bzw. bist der vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt.


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Viele Grüße,
MM
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