Abgefahrene Reifen |
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Abgefahrene Reifen |
Gast_bmw-m-power_* |
26.04.2004, 17:11
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#1
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Vielen Dank im voraus für eure Antworten! MfG Manco |
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26.04.2004, 17:15
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#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5139 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 45 |
Punkte: insgesamt.
Bußgeld: pro Reifen. -------------------- Leben und leben lassen....
Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates) |
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26.04.2004, 17:57
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#3
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Zitat Bußgeld: pro Reifen. Einspruch! Das Bußgeld gibt es dafür (Nr. 212/213 Bußgeldkatalog), dass man ein Kraftfahrzeug in Betrieb nimmt, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besitzen 50 € 3 Pkt. bzw. als Halter die Inbetriebnahme eines solchen Kraftfahrzeugs anordnet oder zuläßt, 75 € 3 Pkt. Wieviele Reifen nicht vorschriftsmäßig sind, spielt für die Bußgeldhöhe also keine Rolle. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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26.04.2004, 18:28
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5139 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 45 |
@Uwe W
Sicher? Glaube mich erinnern zu können, daß ein Bekannter mal wegen 2 abgefahrenen Hinterreifen (Vorderreifen ok) die doppelte Strafe, aber nur einmal die Punkte augebrummt bekommen hat. Ist allerdings schon ca. 5 Jahre her. Lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen. -------------------- Leben und leben lassen....
Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates) |
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26.04.2004, 18:58
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1835 Beigetreten: 02.12.2003 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 830 |
@cheffe
ich meine auch sowas im Hinterkopf zu haben! Bond -------------------- Der Klügste ist der, der weiß, was er nicht weiß! Sokrates
Dieses ist keine rechts-oder technische Beratung,sondern nur meine persönliche Meinung! |
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26.04.2004, 19:37
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#6
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Der gegenwärtige Bußgeldkatalog gibt aber nichts dafür her, dass man die Regelgeldbuße mit der Anzahl der abgefahrenen Reifen multipliziert.
Ich habe etwas gegoogelt und dabei folgende Quellen gefunden, wonach ein Bußgeld von DM 300 pro abgefahrenen Reifen erhoben wird: Neue Osnabrücker Zeitung Das ist sicherlich überholt. Kann es sein, dass das in älteren Bußgeldkatalogen so vorgesehen war? Früher gab es ja keinen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Außerdem war dieser lediglich eine Verwaltungsvorschrift, also für die Gerichte nicht bindend? -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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Gast_Gerhard_* |
26.04.2004, 20:00
Beitrag
#7
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Bußgeld gilt pro Reifen.
War ja auch mal jung und ohne Profil unterwegs |
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26.04.2004, 20:23
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9925 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 |
Habe etwas gefunden das die Multiplikationsbefürworter stützt:Bussgeld x Reifen
So leid's mir tut -------------------- Wer bremst hat Angst
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