2x innerhalb 1 Monat geblitzt = Fahrverbot?, Gilt Zeitpkt der Tat oder der Erfassung (Erhalt Bußgeldbescheid)? |
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2x innerhalb 1 Monat geblitzt = Fahrverbot?, Gilt Zeitpkt der Tat oder der Erfassung (Erhalt Bußgeldbescheid)? |
22.07.2008, 20:06
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 22.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43299 |
Hoffe ihr könnt mir helfen. Bin innerhalb 2 Wochen 2 mal geblitzt worden. - Einmal Laser, Bußgeldbescheid (bzw. Anhörungsbogen) hab ich. 36 zu schnell. - Das zweite Mal war vor 9 Tagen: auch etwa 30 zu schnell, fester Blitzer. Allerdings bin ich mit einem Mietwagen gefahren, der über meine Agentur mit jmd anderem als Fahrer angemeldet war. Frage: 1.) Ich meine es gibt ein Fahrverbot, wenn man innerhalb 1 (3???) Monats mind. 21 zu schnell war. Stimmt das? 2.) Gilt in dem Fall der Zeitpkt der Tat od. der Moment, in dem ich den Bußgeldbescheid i.d. Hand habe? Sprich bringt es etwas, wenn die Agentur bei der Ermittlung meiner Daten sich Zeit lässt? Sie hat nämlich meine Adresse nicht und müsste die über eine Zweite erfragen. (wie gesagt, es geht nicht darum, dass ich mich drücken möchte, u.U. würde ich nur gerne den Zeitpkt ausdehnen, um das Fahrverbot zu vermeiden) Was wäre, wenn diese zweite Agentur "nur" meine alte Adresse besitzt? (ich weiß, klingt alles ziemlich naiv, aber ich als Laie ziehe nun mal alle Mglkeiten in Erwägung, um das Fahrverbot zu vermeiden ) Danke im Voraus für die Hilfe... |
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22.07.2008, 20:10
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
1.) Ich meine es gibt ein Fahrverbot, wenn man innerhalb 1 (3???) Monats mind. 21 zu schnell war. Stimmt das? Nein. Allerdings gibt es ab 30 km/h zu viel innerorts sowieso ein Fahrverbot. Sollte der zweite Verstoß auch über 30 km/h und innerorts gewesen sein, addiert sich das Fahrverbot eben. Hattest du in den letzten 2 Jahren schon mal ein Fahrverbot? PS: Wenn die Agentur, bzw. der andere Fahrer dich angibt, ist die Sache so gut wie gelaufen. |
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22.07.2008, 20:15
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3185 Beigetreten: 19.05.2005 Wohnort: Schwabenland Mitglieds-Nr.: 9852 |
Hallo und willkommen im Forum.
Ich denke mal, der erste war außerorts? Zudem war der 1. am Tattag des 2. noch nicht rechtskräftig (=Bußgeldscheid bezahlt), oder? Hier steht im Übrigen, wie es genau ist: FAQ: 2 x mind. 26 km/h innerhalb eines Jahres -------------------- Denkt denn keiner mal an die (DEFA-) Kinder?
Ein Zeuge ist nämlich nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt, weil er den Betroffenen angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der Betroffene ihn zuerst angezeigt hätte (so zutreffend und mit überraschend gesundem Menschenverstand OLG Bremen NZV 91, 41). Quelle |
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22.07.2008, 20:17
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Für die Wiederholungstäterregelung (2x26+ innerhalb eines Jahres dann FV) ist es erforderlich, daß der BGB für den ersten Verstoß bereits rechtskräftig ist.
Denn wer innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft eines Geschwindigkeitsverstoßes von mindestens 26 zu schnell erneut mit mindestens 26 zu viel erwischt wird, geht einen Monat zu Fuß. -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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22.07.2008, 20:18
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#5
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 22.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43299 |
War beides Mal außerorts.
Bin vor knapp 3 Jahren schon mal 2 Mal geblitzt worden außerorts und ich meine mich zu erinnern, dass ich damals um dieses Fahrverbot (vielleicht existiert es auch nur in meiner Fantasie, hab hier zumindest nichts gefunden) rumgekommen zu sein. Hatte damals direkt angerufen, als ich den Anhörungsbogen bekam. Das möchte ich hier nur vermeiden, weil ja noch gar nichts gekommen ist. Oder gibt es dieses ominöse Fahrverbot gar nicht? War übrigens beim ersten mal 136 bei 100 und beim zweiten Mal in etwa ähnlich. Hab ne Vollbremsung gemacht, also genau weiß ich es nicht. Aber auf jeden Fall schneller als 21 zu viel.. |
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22.07.2008, 20:25
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3185 Beigetreten: 19.05.2005 Wohnort: Schwabenland Mitglieds-Nr.: 9852 |
Die gute Nachricht des Tages: Es droht kein Fahrverbot, sofern du meine Frage von oben mit nein beantworten kannst.
Oder ist bei beiden noch nichts gekommen? -------------------- Denkt denn keiner mal an die (DEFA-) Kinder?
Ein Zeuge ist nämlich nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt, weil er den Betroffenen angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der Betroffene ihn zuerst angezeigt hätte (so zutreffend und mit überraschend gesundem Menschenverstand OLG Bremen NZV 91, 41). Quelle |
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22.07.2008, 20:34
Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 22.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43299 |
Aaaaaaaaaaahhhhhh (Hoffnung) :-)
Ähm hab lediglich den Anhörungsbogen, auf den ich nicht reagiert hatte, weil ich dachte das Foto sei eindeutig. Auf dem Bescheid steht das Datum 10.7. D.h. nachdem ich so indirekt zugegeben habe, dass ich es war, müsste die Rechtskraft einsetzten am 17.07.? Stimmt das? Geblitzt wurde ich am 12., habe ich also Gllück im Unglück? Oh soviel zum Thema Lesekompetenz. Rechtskräftig = bezahlt. Also Glück gehabt? :-) :-/ |
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22.07.2008, 20:43
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2389 Beigetreten: 15.01.2006 Wohnort: ca.15920 km. nördl. vom .Südpol Mitglieds-Nr.: 15999 |
Allerdings gibt es ab 30 km/h zu viel innerorts sowieso ein Fahrverbot. ab + 31 gibt es ein Fahrverbot oder anders gesagt über +30 km/h -------------------- in jedem steckt doch ein kleiner Elch
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22.07.2008, 20:54
Beitrag
#9
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 22.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43299 |
was innerorts ist, interessiert mich (zumindest JETZT ) nicht. bei mir war es außerorts.
also korrigiere mich bitte jemand, wenn ich falsch liege, aber ich freue mich jetzt einfach mal und genieße den abend, da ja die rechtskraft meines 1. blitzers noch nicht eingesetzt hat. gute nacht allerseits und herzlichen dank... |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 18.05.2024 - 09:41 |