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> 2x innerhalb 1 Monat geblitzt = Fahrverbot?, Gilt Zeitpkt der Tat oder der Erfassung (Erhalt Bußgeldbescheid)?
Ann83
Beitrag 22.07.2008, 20:06
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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Hallo zusammen, super Seite!

Hoffe ihr könnt mir helfen. Bin innerhalb 2 Wochen 2 mal geblitzt worden.
- Einmal Laser, Bußgeldbescheid (bzw. Anhörungsbogen) hab ich. 36 zu schnell.
- Das zweite Mal war vor 9 Tagen: auch etwa 30 zu schnell, fester Blitzer. Allerdings bin ich mit einem Mietwagen gefahren, der über meine Agentur mit jmd anderem als Fahrer angemeldet war.

Frage:
1.) Ich meine es gibt ein Fahrverbot, wenn man innerhalb 1 (3???) Monats mind. 21 zu schnell war. Stimmt das?

2.) Gilt in dem Fall der Zeitpkt der Tat od. der Moment, in dem ich den Bußgeldbescheid i.d. Hand habe? Sprich bringt es etwas, wenn die Agentur bei der Ermittlung meiner Daten sich Zeit lässt? Sie hat nämlich meine Adresse nicht und müsste die über eine Zweite erfragen. (wie gesagt, es geht nicht darum, dass ich mich drücken möchte, u.U. würde ich nur gerne den Zeitpkt ausdehnen, um das Fahrverbot zu vermeiden) Was wäre, wenn diese zweite Agentur "nur" meine alte Adresse besitzt? whistling.gif (ich weiß, klingt alles ziemlich naiv, aber ich als Laie ziehe nun mal alle Mglkeiten in Erwägung, um das Fahrverbot zu vermeiden wink.gif )

Danke im Voraus für die Hilfe...
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swift
Beitrag 22.07.2008, 20:10
Beitrag #2


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Zitat (Ann83 @ 22.07.2008, 21:06) *
1.) Ich meine es gibt ein Fahrverbot, wenn man innerhalb 1 (3???) Monats mind. 21 zu schnell war. Stimmt das?

Nein.

Allerdings gibt es ab 30 km/h zu viel innerorts sowieso ein Fahrverbot. whistling.gif

Sollte der zweite Verstoß auch über 30 km/h und innerorts gewesen sein, addiert sich das Fahrverbot eben.

Hattest du in den letzten 2 Jahren schon mal ein Fahrverbot?

wavey.gif

PS:
Wenn die Agentur, bzw. der andere Fahrer dich angibt, ist die Sache so gut wie gelaufen.
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Strike Eagle
Beitrag 22.07.2008, 20:15
Beitrag #3


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Hallo und willkommen im Forum.

Ich denke mal, der erste war außerorts?

Zudem war der 1. am Tattag des 2. noch nicht rechtskräftig (=Bußgeldscheid bezahlt), oder?

Hier steht im Übrigen, wie es genau ist:
FAQ: 2 x mind. 26 km/h innerhalb eines Jahres

wavey.gif


--------------------
Denkt denn keiner mal an die (DEFA-) Kinder?

Ein Zeuge ist nämlich nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt, weil er den Betroffenen angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der Betroffene ihn zuerst angezeigt hätte (so zutreffend und mit überraschend gesundem Menschenverstand OLG Bremen NZV 91, 41).
Quelle
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JTH
Beitrag 22.07.2008, 20:17
Beitrag #4


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Für die Wiederholungstäterregelung (2x26+ innerhalb eines Jahres dann FV) ist es erforderlich, daß der BGB für den ersten Verstoß bereits rechtskräftig ist.

Denn wer innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft eines Geschwindigkeitsverstoßes von mindestens 26 zu schnell erneut mit mindestens 26 zu viel erwischt wird, geht einen Monat zu Fuß.


--------------------
Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
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Ann83
Beitrag 22.07.2008, 20:18
Beitrag #5


Neuling


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War beides Mal außerorts.

Bin vor knapp 3 Jahren schon mal 2 Mal geblitzt worden außerorts und ich meine mich zu erinnern, dass ich damals um dieses Fahrverbot (vielleicht existiert es auch nur in meiner Fantasie, hab hier zumindest nichts gefunden) rumgekommen zu sein. Hatte damals direkt angerufen, als ich den Anhörungsbogen bekam.

Das möchte ich hier nur vermeiden, weil ja noch gar nichts gekommen ist. Oder gibt es dieses ominöse Fahrverbot gar nicht?

War übrigens beim ersten mal 136 bei 100 und beim zweiten Mal in etwa ähnlich. Hab ne Vollbremsung gemacht, also genau weiß ich es nicht. Aber auf jeden Fall schneller als 21 zu viel..
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Strike Eagle
Beitrag 22.07.2008, 20:25
Beitrag #6


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Die gute Nachricht des Tages: Es droht kein Fahrverbot, sofern du meine Frage von oben mit nein beantworten kannst.

Oder ist bei beiden noch nichts gekommen?


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Denkt denn keiner mal an die (DEFA-) Kinder?

Ein Zeuge ist nämlich nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt, weil er den Betroffenen angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der Betroffene ihn zuerst angezeigt hätte (so zutreffend und mit überraschend gesundem Menschenverstand OLG Bremen NZV 91, 41).
Quelle
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Ann83
Beitrag 22.07.2008, 20:34
Beitrag #7


Neuling


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Aaaaaaaaaaahhhhhh (Hoffnung) :-)

Ähm hab lediglich den Anhörungsbogen, auf den ich nicht reagiert hatte, weil ich dachte das Foto sei eindeutig. Auf dem Bescheid steht das Datum 10.7. D.h. nachdem ich so indirekt zugegeben habe, dass ich es war, müsste die Rechtskraft einsetzten am 17.07.? Stimmt das? Geblitzt wurde ich am 12., habe ich also Gllück im Unglück?

Oh soviel zum Thema Lesekompetenz. Rechtskräftig = bezahlt. Also Glück gehabt? :-) :-/
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Iceage
Beitrag 22.07.2008, 20:43
Beitrag #8


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Zitat (swift @ 22.07.2008, 21:10) *
Allerdings gibt es ab 30 km/h zu viel innerorts sowieso ein Fahrverbot. whistling.gif

ab + 31 gibt es ein Fahrverbot oder anders gesagt über +30 km/h wink.gif


--------------------
in jedem steckt doch ein kleiner Elch
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Ann83
Beitrag 22.07.2008, 20:54
Beitrag #9


Neuling


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was innerorts ist, interessiert mich (zumindest JETZT wink.gif ) nicht. bei mir war es außerorts.

also korrigiere mich bitte jemand, wenn ich falsch liege, aber ich freue mich jetzt einfach mal und genieße den abend, da ja die rechtskraft meines 1. blitzers noch nicht eingesetzt hat.

yahoo.gif gute nacht allerseits und herzlichen dank...
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