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> Nach Umzug Kfz-Kennzeichen behalten, Kölner Nummer als Münchner Bürger
zpeedy
Beitrag 22.07.2008, 14:36
Beitrag #1


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http://www.versicherungen-blog.net/2008/05...ichen-behalten/

Zitat
Bislang musste man nach einem Umzug in einen anderen Landkreis oder eine andere Kreisstadt auch sein Fahrzeug in diesem neu anmelden. Ab September 2008 tritt eine Regelung in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Kraft, nach der es den Landesbehörden freigestellt ist, ob sie auf eine Neuzuteilung des KFZ-Kennzeichens beharren oder auf diese verzichten möchten. Mit anderen Worten, wer ab September von München nach Frankfurt zieh, kann sein Münchner Kennzeichnen behalten - vorausgesetzt die Landesbehörden stimmen dem zu.

Für die KFZ-Versicherung ergeben sich hieraus ebenfalls Änderungen, denn dann wird der Versicherungsbeitrag nicht mehr nach dem amtlichen Kennzeichen, sondern nach dem Wohnort des Halters (Angabe der Postleitzahl) berechnet. Diese veränderte Berechnungsgrundlage kann Auswirkungen auf die Beitragshöhe haben, wie ein Rechenbeispiel der AXA KFZ-Versicherung zeigt, das in einer Pressemeldung veröffentlicht wurde:

Mit Zustimmung der Landesbehörde NRW darf ein Fahrzeughalter, der von Köln nach Paderborn zieht, sein Kölner Kennzeichen behalten. Da Paderborn bei der Berechnung der KFZ-Prämie für den Versicherten weniger gut ausfällt, würde der Versicherte von der günstigeren Regionalklasse Paderborn profitieren, auch wenn er das Kölner Kennzeichen behält. Fährt er z.B. einen VW Golf, würde dieser in Köln als in die Regionalklasse 8 eingestuft etwa 249 Euro im Jahr für Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung kosten. Der gleiche Versicherungsschutz für das gleiche Fahrzeug kostet in Paderborn aufgrund der Einstufung in die Regionalklasse 2 dagegen nur noch 195 Euro pro Jahr.

Die AXA KFZ-Versicherung hat schon zum 1. Mai ihre Berechnungsgrundlagen dementsprechend abgeändert und an die Neuregelung angepasst.


Ist das wirklich so? Kann da jemand etwas genaueres dazu sagen?


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Andreas
Beitrag 22.07.2008, 19:15
Beitrag #2


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Zitat (zpeedy @ 22.07.2008, 15:36) *
Ist das wirklich so? Kann da jemand etwas genaueres dazu sagen?


Eine ensprechende Änderung ist schon länger im Gespräch.

Es ist aber fraglich ob alle Länder da mitspielen. dieser Halbsatz ist wohl das Wichtigste:

Zitat
vorausgesetzt die Landesbehörden stimmen dem zu


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zpeedy
Beitrag 22.07.2008, 22:15
Beitrag #3


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Habe mich heute auch noch ein wenig informiert. So wie es aussieht macht da z.B. BaWü im Moment nicht so richtig mit. Es wird also vermutlich doch scheitern.

Find ich aber persöhnlich auch vollkommen in Ordnung.


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arnolt
Beitrag 23.07.2008, 14:50
Beitrag #4


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Es gibt aber diverse Firmen, die Ihre Kennzeichen nach dem Firmenkürzel ausstellen lassen.

Beispiel: A-XA ... für ein größeres Versicherungsunternehmen

Warum sollte das für den einfachen Halter nicht auch möglich sein?


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Alles wird gut.

[A][B][C][D][E][F] und [A][BE][CE][MLT]
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geckolino
Beitrag 23.07.2008, 17:41
Beitrag #5


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Bei größeren Firmen vermute ich allerdings, dass die für solche Sachen eine Tochtergesellschaft im entsprechenden
Landkreis gründen, so was wie "BXB Fuhrpark GmbH Berlin" oder so, und die Autos dann von denen mieten.


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Der Fahrtrichtungsanzeiger dient der rechtzeitigen Anzeige von Fahrtrichtungsänderungen.
Sonst würde er Abbiegevollzugsmelder heißen.
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Bantam
Beitrag 23.07.2008, 20:29
Beitrag #6


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Schöne Theorie, in der Praxis aber noch in ferner Zukunft.

Am Anfang, so ab Februar 2009, wird es in einigen Bundesländern möglich sein, das Kennzeichen zu behalten.

Bis das aber deutschlandweit funktionert, wird sicher noch ein längeres Weilchen vergehen ;-)
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 23.07.2008, 20:43
Beitrag #7





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Zitat (zpeedy @ 22.07.2008, 23:15) *
So wie es aussieht macht da z.B. BaWü im Moment nicht so richtig mit.

Baden-Württemberg will in den Fällen mitmachen, in denen das Ortskürzel sowohl für die kreisfreie Stadt als auch für den benachbarten Landkreis identisch ist und bisher durch verschiedene Buchstaben- und Zahlenkombinationen unterschieden werden konnte. Wer also vom Landkreis Heilbronn in die Stadt Heilbronn oder von Heidelberg in den Rhein-Neckar-Kreis zieht, der wird künftig sein Kennzeichen behalten können. Wer von Stuttgart nach Freiburg zieht, der wird auch künftig das Auto ummelden müssen.
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zpeedy
Beitrag 24.07.2008, 08:29
Beitrag #8


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Zitat (Georg_g @ 23.07.2008, 21:43) *
Zitat (zpeedy @ 22.07.2008, 23:15) *
So wie es aussieht macht da z.B. BaWü im Moment nicht so richtig mit.

Baden-Württemberg will in den Fällen mitmachen, in denen das Ortskürzel sowohl für die kreisfreie Stadt als auch für den benachbarten Landkreis identisch ist und bisher durch verschiedene Buchstaben- und Zahlenkombinationen unterschieden werden konnte. Wer also vom Landkreis Heilbronn in die Stadt Heilbronn oder von Heidelberg in den Rhein-Neckar-Kreis zieht, der wird künftig sein Kennzeichen behalten können. Wer von Stuttgart nach Freiburg zieht, der wird auch künftig das Auto ummelden müssen.


Ja so ähnlich habe ich dies auch gehört.


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C3PO
Beitrag 01.08.2008, 12:38
Beitrag #9


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Flächendeckend wird es das vorerst nicht geben. In BY wird es wohl die Möglichkeit geben, dass man das Kennzeichen mit nehmen kann, wenn man von einer kreisfreien Stadt in den angrenzenden Landkreis zieht, wenn diese das gleiche Unterscheidungszeichen hat. Also z.B. von M-Stadt nach M-Land.
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Tnixm
Beitrag 09.10.2009, 04:51
Beitrag #10


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verstehe das eingangs gepostete so : wer in einen anderen Landkreis oder Kreisstadt des selben Bundeslandes zieht...
anders würde Landkreis und kreisstadt hier explizit zu erwähnen doch keinen Sinn machen, oder ?


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GrussT. (Uli)Gelassen bleiben !! Mir muss man schon die Zähne zeigen, damit ich arbeite!

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Monny
Beitrag 09.10.2009, 14:27
Beitrag #11


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Zitat
Wer also vom Landkreis Heilbronn in die Stadt Heilbronn oder von Heidelberg in den Rhein-Neckar-Kreis zieht, der wird künftig sein Kennzeichen behalten können.


IMHO ein Unding, dass das jemals anders war. Ich hab zum Glück nie in so einem LK gewohnt, sonst hätte ich da ein Riesenfass aufgemacht.

Und was das Behalten betrifft - mich verwundert, dass mittlerweile sogar bei den Behörden die Existenz von Datenbanken bekannt zu sein scheint.
In GB z. B. musste sogar zu vor-Datenbankzeiten das Kfz-Kennzeichen bei Umzug oder Verkauf nicht geändert werden, die haben das im Griff.


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Gruss,
Monny

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willi
Beitrag 09.10.2009, 14:49
Beitrag #12


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Zitat (Monny @ 09.10.2009, 15:27) *
Ich hab zum Glück nie in so einem LK gewohnt, sonst hätte ich da ein Riesenfass aufgemacht.
Das hätte dir nur nix genutzt, weil es wie für die Buchstaben der Landkreise/Städte so in der StVZO stand / FZV steht.
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Monny
Beitrag 10.10.2009, 21:06
Beitrag #13


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da steht auch sonst noch ein Haufen Unfug drin


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Monny

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Offroad-Events
Beitrag 11.10.2009, 00:44
Beitrag #14


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In WÜ kann man das Kennzeichen von Stadt auf Land und umgekehrt mitnehmen. Ist seit Mai 09 so und wurde von mir bereits positiv getestet.


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Jupiter
Beitrag 16.10.2009, 21:49
Beitrag #15


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In Hessen kann ab dem 01.11.09 bei Umzügen innerhalb des gesamten Bundeslands das alte Kennzeichen behalten werden:
http://www.wirtschaft.hessen.de/irj/HMWVL_...59-263b5005ae75
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