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Beitrag
#1
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2380 Beigetreten: 19.10.2003 Mitglieds-Nr.: 379 ![]() |
Zitat Bislang musste man nach einem Umzug in einen anderen Landkreis oder eine andere Kreisstadt auch sein Fahrzeug in diesem neu anmelden. Ab September 2008 tritt eine Regelung in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Kraft, nach der es den Landesbehörden freigestellt ist, ob sie auf eine Neuzuteilung des KFZ-Kennzeichens beharren oder auf diese verzichten möchten. Mit anderen Worten, wer ab September von München nach Frankfurt zieh, kann sein Münchner Kennzeichnen behalten - vorausgesetzt die Landesbehörden stimmen dem zu. Für die KFZ-Versicherung ergeben sich hieraus ebenfalls Änderungen, denn dann wird der Versicherungsbeitrag nicht mehr nach dem amtlichen Kennzeichen, sondern nach dem Wohnort des Halters (Angabe der Postleitzahl) berechnet. Diese veränderte Berechnungsgrundlage kann Auswirkungen auf die Beitragshöhe haben, wie ein Rechenbeispiel der AXA KFZ-Versicherung zeigt, das in einer Pressemeldung veröffentlicht wurde: Mit Zustimmung der Landesbehörde NRW darf ein Fahrzeughalter, der von Köln nach Paderborn zieht, sein Kölner Kennzeichen behalten. Da Paderborn bei der Berechnung der KFZ-Prämie für den Versicherten weniger gut ausfällt, würde der Versicherte von der günstigeren Regionalklasse Paderborn profitieren, auch wenn er das Kölner Kennzeichen behält. Fährt er z.B. einen VW Golf, würde dieser in Köln als in die Regionalklasse 8 eingestuft etwa 249 Euro im Jahr für Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung kosten. Der gleiche Versicherungsschutz für das gleiche Fahrzeug kostet in Paderborn aufgrund der Einstufung in die Regionalklasse 2 dagegen nur noch 195 Euro pro Jahr. Die AXA KFZ-Versicherung hat schon zum 1. Mai ihre Berechnungsgrundlagen dementsprechend abgeändert und an die Neuregelung angepasst. Ist das wirklich so? Kann da jemand etwas genaueres dazu sagen? -------------------- |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Ist das wirklich so? Kann da jemand etwas genaueres dazu sagen? Eine ensprechende Änderung ist schon länger im Gespräch. Es ist aber fraglich ob alle Länder da mitspielen. dieser Halbsatz ist wohl das Wichtigste: Zitat vorausgesetzt die Landesbehörden stimmen dem zu
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2380 Beigetreten: 19.10.2003 Mitglieds-Nr.: 379 ![]() |
Habe mich heute auch noch ein wenig informiert. So wie es aussieht macht da z.B. BaWü im Moment nicht so richtig mit. Es wird also vermutlich doch scheitern.
Find ich aber persöhnlich auch vollkommen in Ordnung. -------------------- |
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 721 Beigetreten: 01.05.2006 Wohnort: Schleswig-Holstein / Rendsburg Mitglieds-Nr.: 18951 ![]() |
Es gibt aber diverse Firmen, die Ihre Kennzeichen nach dem Firmenkürzel ausstellen lassen.
Beispiel: A-XA ... für ein größeres Versicherungsunternehmen Warum sollte das für den einfachen Halter nicht auch möglich sein? -------------------- Alles wird gut.
[A][B][C][D][E][F] und [A][BE][CE][MLT] |
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1742 Beigetreten: 15.03.2006 Wohnort: In Sichtweite der Alpen Mitglieds-Nr.: 17597 ![]() |
Bei größeren Firmen vermute ich allerdings, dass die für solche Sachen eine Tochtergesellschaft im entsprechenden
Landkreis gründen, so was wie "BXB Fuhrpark GmbH Berlin" oder so, und die Autos dann von denen mieten. -------------------- Der Fahrtrichtungsanzeiger dient der rechtzeitigen Anzeige von Fahrtrichtungsänderungen.
Sonst würde er Abbiegevollzugsmelder heißen. |
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#6
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 01.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29094 ![]() |
Schöne Theorie, in der Praxis aber noch in ferner Zukunft.
Am Anfang, so ab Februar 2009, wird es in einigen Bundesländern möglich sein, das Kennzeichen zu behalten. Bis das aber deutschlandweit funktionert, wird sicher noch ein längeres Weilchen vergehen ;-) |
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Gast_Georg_g_* |
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#7
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So wie es aussieht macht da z.B. BaWü im Moment nicht so richtig mit. Baden-Württemberg will in den Fällen mitmachen, in denen das Ortskürzel sowohl für die kreisfreie Stadt als auch für den benachbarten Landkreis identisch ist und bisher durch verschiedene Buchstaben- und Zahlenkombinationen unterschieden werden konnte. Wer also vom Landkreis Heilbronn in die Stadt Heilbronn oder von Heidelberg in den Rhein-Neckar-Kreis zieht, der wird künftig sein Kennzeichen behalten können. Wer von Stuttgart nach Freiburg zieht, der wird auch künftig das Auto ummelden müssen. |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2380 Beigetreten: 19.10.2003 Mitglieds-Nr.: 379 ![]() |
So wie es aussieht macht da z.B. BaWü im Moment nicht so richtig mit. Baden-Württemberg will in den Fällen mitmachen, in denen das Ortskürzel sowohl für die kreisfreie Stadt als auch für den benachbarten Landkreis identisch ist und bisher durch verschiedene Buchstaben- und Zahlenkombinationen unterschieden werden konnte. Wer also vom Landkreis Heilbronn in die Stadt Heilbronn oder von Heidelberg in den Rhein-Neckar-Kreis zieht, der wird künftig sein Kennzeichen behalten können. Wer von Stuttgart nach Freiburg zieht, der wird auch künftig das Auto ummelden müssen. Ja so ähnlich habe ich dies auch gehört. -------------------- |
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 438 Beigetreten: 16.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29628 ![]() |
Flächendeckend wird es das vorerst nicht geben. In BY wird es wohl die Möglichkeit geben, dass man das Kennzeichen mit nehmen kann, wenn man von einer kreisfreien Stadt in den angrenzenden Landkreis zieht, wenn diese das gleiche Unterscheidungszeichen hat. Also z.B. von M-Stadt nach M-Land.
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4641 Beigetreten: 13.06.2004 Wohnort: an Rhein und Mosel Mitglieds-Nr.: 3741 ![]() |
verstehe das eingangs gepostete so : wer in einen anderen Landkreis oder Kreisstadt des selben Bundeslandes zieht...
anders würde Landkreis und kreisstadt hier explizit zu erwähnen doch keinen Sinn machen, oder ? -------------------- |
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1941 Beigetreten: 12.11.2006 Wohnort: Schbätzles-Diaspora Mitglieds-Nr.: 25170 ![]() |
Zitat Wer also vom Landkreis Heilbronn in die Stadt Heilbronn oder von Heidelberg in den Rhein-Neckar-Kreis zieht, der wird künftig sein Kennzeichen behalten können. IMHO ein Unding, dass das jemals anders war. Ich hab zum Glück nie in so einem LK gewohnt, sonst hätte ich da ein Riesenfass aufgemacht. Und was das Behalten betrifft - mich verwundert, dass mittlerweile sogar bei den Behörden die Existenz von Datenbanken bekannt zu sein scheint. In GB z. B. musste sogar zu vor-Datenbankzeiten das Kfz-Kennzeichen bei Umzug oder Verkauf nicht geändert werden, die haben das im Griff. -------------------- Gruss,
Monny ------------------ entsorge kostenlos Kurzhauber-Teile ;) |
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 ![]() |
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1941 Beigetreten: 12.11.2006 Wohnort: Schbätzles-Diaspora Mitglieds-Nr.: 25170 ![]() |
da steht auch sonst noch ein Haufen Unfug drin
-------------------- Gruss,
Monny ------------------ entsorge kostenlos Kurzhauber-Teile ;) |
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2853 Beigetreten: 08.07.2004 Wohnort: 667 One step ahead the evil Mitglieds-Nr.: 4202 ![]() |
In WÜ kann man das Kennzeichen von Stadt auf Land und umgekehrt mitnehmen. Ist seit Mai 09 so und wurde von mir bereits positiv getestet.
-------------------- Mahlzeit ! und Gruß Karsten
"Fußball ist auch nur ein Spiel, wie Schach ohne Würfel, und da hilft es nicht jetzt den Sand in den Kopf zu stecken" Peter Zwegat hat Schulden bei Chuck Norris. |
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#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1612 Beigetreten: 30.10.2008 Mitglieds-Nr.: 45094 ![]() |
In Hessen kann ab dem 01.11.09 bei Umzügen innerhalb des gesamten Bundeslands das alte Kennzeichen behalten werden:
http://www.wirtschaft.hessen.de/irj/HMWVL_...59-263b5005ae75 |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 11.05.2025 - 19:31 |