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> Reflektoren anbringen!, auf welche Höhe müssen die angebaut werden?
KFX
Beitrag 04.07.2008, 08:12
Beitrag #1


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Hallo Freunde,

ich muß Reflektoren an meinem Heck nachrüsten, da die neuen Rückleuchten keine integriert haben! welche Bestimmungen gibt es da?

Also, welche Größe müssen die Reflektoren haben mindestens und auf welche Höhe müssen sie mindestens montiert werden?

vielen Dank für eure Hilfe!


Gruß KFX
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Andreas
Beitrag 04.07.2008, 08:20
Beitrag #2


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§ 53 Abs. 4 StVZO:

"Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit 2 roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Anhänger müssen mit 2 dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muß mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muß nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind 2 zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muß. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. An den hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Schneeräumgeräten mit einer Breite von mehr als 3 m muß in der Mitte zwischen den beiden anderen Rückstrahlern ein zusätzlicher dreieckiger Rückstrahler angebracht sein. Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen mit Pedalrückstrahlern (§ 67 Abs. 6) ausgerüstet sein. Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig."


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KFX
Beitrag 04.07.2008, 08:25
Beitrag #3


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Vielen Dank für die Schnelle Antwort, also gibt es nur eine maximale Höhe, so wie ich es verstanden habe?

meine wären etwa 25-30cm über dem Straßenbelag!

vielen Dank!!
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*William*
Beitrag 04.07.2008, 08:27
Beitrag #4


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Darüber hinaus sollten die Reflektoren auch ein E Prüfzeichen haben.
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KFX
Beitrag 04.07.2008, 08:28
Beitrag #5


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ja gut das hab ich mir schon gedacht William biggrin.gif, gibt es denn relativ kleine mit E-Zeichen? vieleicht von Motorrädern?
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*William*
Beitrag 04.07.2008, 08:30
Beitrag #6


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Ich sags ja nur weil ich genügend pappenheimer kenne die sich mit nem Reflektoraufkleber beschränken und sich dann wundern wenns ne Mängelkarte gibt.

Schau mal beim ATU wenn es schnell gehen muss. Ansonsten findet man auch klasse reflektoren von anderen Fahrzeughersteller. Die haben dann meist noch eine schkicke form die sich ins eigene Auto klasse einfügen lässt.
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Acki
Beitrag 04.07.2008, 09:22
Beitrag #7


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Zitat (*William* @ 04.07.2008, 09:27) *
Darüber hinaus sollten die Reflektoren auch ein E Prüfzeichen haben.


Zusätzlich zum E-Prüfzeichen muß der Rückstrahler auch ein Prüfkennzeichen als KfZ-Rückstrahler haben. Also einen Aufdruck "IA"
Damit fallen die ganz kleinen dann auch weg.

gruß Acki
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