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> Deutsche Kfz in der EU ummelden; Beispiel: Polen, Info: Auswärtiges Amt
Kiwity
Beitrag 27.06.2008, 10:12
Beitrag #1


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Liebe Experten/innen.

Auf der Suche nach einer Information bin ich zufällig über eine andere klick gestolpert die mich doch etwas verblüfft hat.

Mein Kenntnisstand war bisher: wenn man im Rahmen eines Umzuges innerhalb der EU sein Fz. mitnimmt und im neuen Mitgliedstaat anmelden wollte, mußte dieses im bisherigen Mitgliedstaat abgemeldet sein. Das heißt konkret: Fz bei Zulst. abmelden, via 03, 04 oder Ausfuhr-KZ überführen, dann im neuen Staat anmelden oder Fz in einem deutschen Konsulat vor Ort abmelden; dann im neuen Staat zulassen.

Jetzt scheint es so zu sein, daß das Fz. auch mit regulären KZ überführt werden kann und der neue Staat quasi das Abmeldeprocedere übernimmt:
Zitat Auswärtiges Amt:
"Ein in Deutschland zugelassenes Kfz, das nicht nur zu Urlaubszwecken nach Polen verbracht wird, ist, wenn eine Abmeldung der deutschen Zulassung nicht bereits in Deutschland erledigt wurde, bei einer polnischen Zulassungsbehörde auf ein polnisches Kennzeichen anzumelden. Die polnische Stelle leitet die Information über die Anmeldung in Polen an das deutsche Kraftfahrtbundesamt weiter."
An anderer Stelle heißt es, daß der neue Wohnsitzstaat die deutschen Kennzeichen und Kfz-Schein/ZB II einzieht und zum KBA weiterleitet. Bislang war dies ein hoheitlicher Akt der nur dem Staat vorbehalten war, der diese Dokumente ausgegeben hat

Also für mich ist das neu.

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Kiwity
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Andreas
Beitrag 27.06.2008, 11:12
Beitrag #2


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Das funktioniert auch bei Nicht-EU-Staaten. Die Schweiz entwertet den Brief, vernichtet das deutsche Kennzeichen und schickt den Schein über das KBA zurück.


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GerhardNL
Beitrag 27.06.2008, 11:17
Beitrag #3


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Zitat (Kiwity @ 27.06.2008, 11:12) *
Mein Kenntnisstand war bisher: wenn man im Rahmen eines Umzuges innerhalb der EU sein Fz. mitnimmt und im neuen Mitgliedstaat anmelden wollte, mußte dieses im bisherigen Mitgliedstaat abgemeldet sein. Das heißt konkret: Fz bei Zulst. abmelden, via 03, 04 oder Ausfuhr-KZ überführen, dann im neuen Staat anmelden oder Fz in einem deutschen Konsulat vor Ort abmelden; dann im neuen Staat zulassen.

Wieso so umständlich?

Zitat
Jetzt scheint es so zu sein, daß das Fz. auch mit regulären KZ überführt werden kann und der neue Staat quasi das Abmeldeprocedere übernimmt:

Da ist überhaupt nichts Neues dran. Das habe ich 1996 auch schon so gemacht, als ich von Österreich nach Deutschland umgezogen bin. Und dann wieder 2003 D -> NL. Einziger Haken bei letzterem Umzug: Die niederländische Zulassungsbehörde hatte damals Wartezeiten von mehreren Monaten! blink.gif Ich musste also bei meiner alten deutschen Zulassungsstelle eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um auch nach Abmeldung meines deutschen Wohnsitzes noch länger als eine Woche mit den deutschen Kennzeichen fahren zu dürfen.

MfG
Gerhard


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Kühltaxi
Beitrag 27.06.2008, 13:43
Beitrag #4


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Zitat (Kiwity @ 27.06.2008, 12:12) *
Das heißt konkret: Fz bei Zulst. abmelden, via 03, 04 oder Ausfuhr-KZ überführen, dann im neuen Staat anmelden oder Fz in einem deutschen Konsulat vor Ort abmelden; dann im neuen Staat zulassen.

Das war aber, zumindest im Fall Polen, selbst vor dessen EU-Beitritt, noch nie nötig. Man fuhr mit deutschen Kennzeichen nach Polen, schraubte sie ab, nahm sie mit nach Deutschland zum abmelden und meldete dann in Polen wieder an. Dies war und ist auch heute noch die gängigste Praxis, zwar etwas mehr Fahrerei, aber dafür weniger Bürokratie. Die teuren Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen machen nur Sinn bei schon abgemeldeten Kfz bzw. Handel.
Aber jetzt erübrigt sich ja dann auch das.


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
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"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life"....
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Kiwity
Beitrag 27.06.2008, 16:28
Beitrag #5


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Zitat (Kühltaxi @ 27.06.2008, 15:43) *
Das war aber, zumindest im Fall Polen, selbst vor dessen EU-Beitritt, noch nie nötig. Man fuhr mit deutschen Kennzeichen nach Polen, schraubte sie ab, nahm sie mit nach Deutschland zum abmelden und meldete dann in Polen wieder an. Dies war und ist auch heute noch die gängigste Praxis, zwar etwas mehr Fahrerei, aber dafür weniger Bürokratie. Die teuren Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen machen nur Sinn bei schon abgemeldeten Kfz bzw. Handel.
Aber jetzt erübrigt sich ja dann auch das.


@Kühltaxi

eben! Du beschreibst den umständlichsten aller Wege

Ich zitiere aus dem "Merkblatt zur Außerbetriebsetzung ins Ausland verbrachter Kraftfahrzeuge" der Deutschen Botschaft in Warschau, Stand 12/07:

" Aufgrund der Umsetzung der EU-Richtlinie 1999/37/EG des Rates vom 29.04.1999 über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge ändern sich auch die für die Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen maßgeblichen Vorschriften der StVZO ab 1.10.2005:

.....

3. Verfahren bei der Botschaft
Zur Außerbetriebsetzung eines Kfz in der Botschaft Warschau sind die beiden Kennzeichenschilder und alle Fahrzeugdokumente im Original vorzulegen. Die Gebühr für die Abmeldung beträgt den Gegenwert von 35 Euro in PLN (Zloty).
.....
Das Verfahren unterscheidet sich je nachdem, ob die Fahrzeugdokumente vor oder nach dem 1.10.2005 ausgestellt wurden:

a.) alte Fahrzeugdokumente (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
die Außerbetriebsetzung wird mit Dienststempel, Datum und Unterschrift auf dem Fahrzeugschein vermerkt und der Fahrzeugschein wieder ausgehändigt
auf dem Fahrzeugbrief wird ein zweisprachiger Vermerk über die Abmeldung angebracht und der Fahrzeugbrief wieder ausgehändigt.
Die Kennzeichenschilder werden von der Botschaft/vom Generalkonsulat entstempelt und vernichtet

b.) neue Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung TeilI und TeilII
Auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I wird die Außerbetriebsetzung durch Ankreuzen im Feld H bescheinigt und ein zweisprachiger Vermerk über die Abmeldung angebracht; die Zulassungsbescheinigung Teil I wird wieder ausgehändigt
Auf der Zulasszungsbescheinigung Teil II wird kein Vermerk angebracht, sie wird wieder ausgehändigt
die Kennzeichenschilder werden von der Botschaft/vom Generalkonsulat entstempelt und vernichtet

Die Unterrichtung der das Kennzeichen führenden deutschen Zulassungsbehörde über die erfolgte Außerbetriebsetzung erfolgt nicht unmittelbar durch die Botschaft/das Generalkonsulat an die Zulassungsbehörde, sondern durch schriftlich Mitteilung über das Kraftfahrt-Bundesamt"

Ende des Zitats.

So, das war der Stand der Dinge, den ich bislang kannte. Das neue Verfahren vereinfacht das Procedere also erheblich.




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Kühltaxi
Beitrag 28.06.2008, 15:55
Beitrag #6


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Zitat (Kiwity @ 27.06.2008, 18:28) *
Zitat (Kühltaxi @ 27.06.2008, 15:43) *
Das war aber, zumindest im Fall Polen, selbst vor dessen EU-Beitritt, noch nie nötig. Man fuhr mit deutschen Kennzeichen nach Polen, schraubte sie ab, nahm sie mit nach Deutschland zum abmelden und meldete dann in Polen wieder an. Dies war und ist auch heute noch die gängigste Praxis, zwar etwas mehr Fahrerei, aber dafür weniger Bürokratie. Die teuren Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen machen nur Sinn bei schon abgemeldeten Kfz bzw. Handel.
Aber jetzt erübrigt sich ja dann auch das.


@Kühltaxi

eben! Du beschreibst den umständlichsten aller Wege

Nicht für jemanden, der ohnehin öfters zwischen D und PL hin- und hermuß. Und bevor ich extra nach Warschau pilgere, bin ich je nach dem auch schneller wieder in D, denn stillegen geht ja nicht nur in der "Heimat", sondern auch in Frankfurt/Oder, Görlitz etc..
Aber wie schon gesagt, hat sich ja dann auch erledigt, wenn die Polen das jetzt in einem Rutsch machen. Nur die entstempelten Kennzeichen zum zur Erinnerung in der Garage aufhängen sind dann wohl futsch....


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Kiwity
Beitrag 28.06.2008, 16:05
Beitrag #7


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Zitat (Kühltaxi @ 28.06.2008, 17:55) *
Nur die entstempelten Kennzeichen zum zur Erinnerung in der Garage aufhängen sind dann wohl futsch....


Das ist wohl wahr!

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