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> abgesenkter Bordstein mit Haltelinie ????
ottakia
Beitrag 26.06.2008, 16:23
Beitrag #1


Neuling


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Hilfe....


Bei uns in der Straße (30 Zone) ist überall rechts vor links... überall wurden Haltelinien auf den Straßen angebracht.. unter anderem auch, an einer Straße mit abgesenkten Bordstein(siehe Bild)
Schräg gegenüber ist auch eine Straße mit abgesenkten Bordstein, dort sind aber keine Haltelinien... es ist auch keine Spielstaße..

Nun die Frage... Wer hat hier Vorfahrt???



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ravn
Beitrag 26.06.2008, 16:28
Beitrag #2


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Eine Haltelinie ohne Haltgebot ist sowieso nichtig.
Da hier kein STOP, keine Ampel und kein RvL herrscht, kannst Du sie getrost ignorieren.

Einzige Ausnahme, die mir da einfällt: Wenn der Verkehr sich staut, darfst Du nicht in die Kreuzung einfahren. Hierfür definiert die Haltelinie die Kreuzungs"kante".

Zweite Ausnahme: Wenn ein Polizist sich dort hinstellt, und den Verkehr regelt.
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Gast_BAB3_*
Beitrag 26.06.2008, 16:36
Beitrag #3





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Zitat (ottakia @ 26.06.2008, 17:23) *
...Nun die Frage... Wer hat hier Vorfahrt???...
An einem abgesenkten Bordstein gilt die Regel RvL nicht, so dass m.E. derjenige Vorfahrt hat, der in Blickrichtung des Fotografen fährt.
Jemand anderer Meinung? unsure.gif

Auf der Autobahn kommt sowas eher selten vor... rolleyes.gif
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Feuerpferd
Beitrag 26.06.2008, 16:40
Beitrag #4


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Zitat (BAB3 @ 26.06.2008, 17:36) *
Auf der Autobahn kommt sowas eher selten vor...
Auf meiner Stammautobahn befinden sich vor jeder Brücke mehrere Haltelinien. Da muß man doch anhalten wenn jemand über die Brücke fährt oder etwa nicht? unsure.gif

Sorry für offtopic.gif

SCNR


--------------------
Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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Gast_BAB3_*
Beitrag 26.06.2008, 16:44
Beitrag #5





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Zitat (Feuerpferd @ 26.06.2008, 17:40) *
...Da muß doch anhalten wenn jemand über die Brücke fährt oder etwa nicht?...
Endlich mal einer, der den Sinn dieser quer zur Fahrtrichtung verlaufenden weißen Linien erkannt hat. Manche Naivlinge glauben tatsächlich, die wären als Hilfsmittel zur Abstandsmessung angebracht worden... rolleyes.gif whistling.gif
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schilderwald
Beitrag 26.06.2008, 16:49
Beitrag #6


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Zitat (BAB3 @ 26.06.2008, 17:36) *
An einem abgesenkten Bordstein gilt die Regel RvL nicht, so dass m.E. derjenige Vorfahrt hat, der in Blickrichtung des Fotografen fährt.
Jemand anderer Meinung? unsure.gif
Deiner Meinung schließe ich mich uneingeschränkt an. biggrin.gif

Gab es kürzlich Markierungsfarbe im Sonderangebot für Kommunen bei einer Baumarktkette oder woher kommt der Markierungswahn whistling.gif


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Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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Feuerpferd
Beitrag 26.06.2008, 16:51
Beitrag #7


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Abstandsmessung vor einer BAB-Brücke im Stau weil alle Vorfahrt achten müssen? Selten so gelacht lieber BAB3. laugh2.gif

Zitat (schilderwald @ 26.06.2008, 17:49) *
Gab es kürzlich Markierungsfarbe im Sonderangebot für Kommunen bei einer Baumarktkette oder woher kommt der Markierungswahn
Nö, die Markierung muß schon älter sein.


--------------------
Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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Wattestäbchen
Beitrag 26.06.2008, 16:59
Beitrag #8


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Zitat (ottakia @ 26.06.2008, 18:23) *
Nun die Frage... Wer hat hier Vorfahrt???

Zitat
§10
Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242 und 243), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren
oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.


--------------------
MfG
Troll

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Metaldad
Beitrag 26.06.2008, 17:08
Beitrag #9


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Abgesengter Bordstein ist eindeutig als Hofausfahrt zu erkennen , egal ob mit oder ohne Haltelinie. Hatte den selben Fall bei mir gehabt. Ich auf Hauptstrasse, ein Opa mit Hut und Wackeldackel in der Ablage meinte aber er komme von rechts. Pech gehabt. Mein LKW wahr stärker. Und dann durfte er auch noch den Schaden am LKW fressen. laugh2.gif Tja, da fährt er schon so lange PKW und kennt noch nicht mal die Grundbegriffe der StVo.


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Ich bin auf der Autobahn zur Hölle, Halt mich nicht auf, Ich bin auf der Autobahn zur Hölle Und ich werde den ganzen Weg hinunter fahren
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ottakia
Beitrag 26.06.2008, 17:25
Beitrag #10


Neuling


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Zitat (Metaldad @ 26.06.2008, 19:08) *
Abgesengter Bordstein ist eindeutig als Hofausfahrt zu erkennen , egal ob mit oder ohne Haltelinie. Hatte den selben Fall bei mir gehabt. Ich auf Hauptstrasse, ein Opa mit Hut und Wackeldackel in der Ablage meinte aber er komme von rechts. Pech gehabt. Mein LKW wahr stärker. Und dann durfte er auch noch den Schaden am LKW fressen. laugh2.gif Tja, da fährt er schon so lange PKW und kennt noch nicht mal die Grundbegriffe der StVo.




tja... hier ist sich nicht mal die polizei sicher, wer vorfahrt hat rolleyes.gif .... habe da mal angefragt.. wir wurden immer beschimpft, weil wir denen angeblich die vorfahrt genommen haben..
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Franticek
Beitrag 26.06.2008, 17:29
Beitrag #11


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Solche Haltelinien sieht man hin und wieder.
Sie suggerieren im ersten Moment, dass da jemand anders Vorfahrt haben koennte, auch wenn dem nicht so ist.
Man erreicht durch diesen kleinen psychologischen Trick in der Regel, dass Autofahrer ihre Geschwindigkeit instinktiv etwas verringern.

Was kostet es, die Strassen unnoetig zu beschmieren?
book.gif


--------------------
Der Individualverkehr ist deshalb so gefährlich, weil viele Autofahrer nach ihren eigenen Regeln daran teilnehmen.
(Werner Mitsch, dt. Aphoristiker)
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Achim
Beitrag 26.06.2008, 17:58
Beitrag #12


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Zitat (Franticek @ 26.06.2008, 18:29) *
Man erreicht durch diesen kleinen psychologischen Trick in der Regel, dass Autofahrer ihre Geschwindigkeit instinktiv etwas verringern.

Auch dieser kleine Trick ist unzulässig und bringt hier sogar mehr Nachteile wie Vorteile.


--------------------
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Metaldad
Beitrag 27.06.2008, 05:43
Beitrag #13


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Zitat (ottakia @ 26.06.2008, 19:25) *
Zitat (Metaldad @ 26.06.2008, 19:08) *
Abgesengter Bordstein ist eindeutig als Hofausfahrt zu erkennen , egal ob mit oder ohne Haltelinie. Hatte den selben Fall bei mir gehabt. Ich auf Hauptstrasse, ein Opa mit Hut und Wackeldackel in der Ablage meinte aber er komme von rechts. Pech gehabt. Mein LKW wahr stärker. Und dann durfte er auch noch den Schaden am LKW fressen. laugh2.gif Tja, da fährt er schon so lange PKW und kennt noch nicht mal die Grundbegriffe der StVo.




tja... hier ist sich nicht mal die polizei sicher, wer vorfahrt hat rolleyes.gif .... habe da mal angefragt.. wir wurden immer beschimpft, weil wir denen angeblich die vorfahrt genommen haben..



Äh mal ne Frage ottakia, aus welcher Strasse kamst Du dabei? Aus der mit dem Bordstein oder von der Hauptstrasse?

Aber Fakt ist eins: die weisen Striche sind unnötig und unzulässig. Denjenigen der es angeordnet hat die Striche zu malen müsste man wegen Verschwendung von Steuergeldern eins Überziehen. whistling.gif


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Schorsch
Beitrag 27.06.2008, 11:17
Beitrag #14


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Zitat (Achim @ 26.06.2008, 19:58) *
Auch dieser kleine Trick ist unzulässig und bringt hier sogar mehr Nachteile wie Vorteile.


Möglicherweise könnte sogar die Gemeinde in Regress genommen werden, wenn ein Unfall dadurch geschied, dass hier den Wartepflichtigen suggeriert wird, es würde RvL gelten.
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togi
Beitrag 27.06.2008, 21:47
Beitrag #15


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Eine Haltelinie ist hier sowieso nicht angebracht.

In Tempo 30 - Zonen gibt es in Einmündungen, an denen die "Rechts vor Links" - Regelung gilt, WARTELINIEN zur Verdeutlichung dieser Regelung markiert.

Hierbei handelt es sich aber um Blöcke im Format 50 x 50 cm.

In diesem Fall hier aber gilt, wie schon erwähnt, nicht die "Rechts vor Links" - Regelung.
Es muss ein echter Sperzialist gewesen sein, der diese Linie dort hinmarkiert hat bzw. dieses so angeordnet hat.
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ukr
Beitrag 27.06.2008, 22:36
Beitrag #16


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Zitat (togi @ 27.06.2008, 21:47) *
In Tempo 30 - Zonen gibt es in Einmündungen, an denen die "Rechts vor Links" - Regelung gilt, WARTELINIEN zur Verdeutlichung dieser Regelung markiert.


Und was macht das für einen Sinn?


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Ichtyos
Beitrag 28.06.2008, 00:26
Beitrag #17


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Zitat (togi @ 27.06.2008, 22:47) *
In Tempo 30 - Zonen gibt es in Einmündungen, an denen die "Rechts vor Links" - Regelung gilt, WARTELINIEN zur Verdeutlichung dieser Regelung markiert.
Hierbei handelt es sich aber um Blöcke im Format 50 x 50 cm.
Ich kenne so etwa ähnliches, aber im Format von - geschätzt - 50 x 20 cm.

Zitat (ukr @ 27.06.2008, 23:36) *
Zitat (togi @ 27.06.2008, 21:47) *
In Tempo 30 - Zonen gibt es in Einmündungen, an denen die "Rechts vor Links" - Regelung gilt, WARTELINIEN zur Verdeutlichung dieser Regelung markiert.

Und was macht das für einen Sinn?
Zitat
Sie empfiehlt dem, der warten muß, hier zu warten.
Quelle book.gif think.gif whistling.gif


--------------------
_/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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ukr
Beitrag 28.06.2008, 05:30
Beitrag #18


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Das ist schon klar. wavey.gif
Würde aber bedeuten das ich an allen RvL-Kreuzungen und Einmündungen Wartelinien hinpinseln kann (sollte), die dann auch für den vorhanden sind der Vorfahrt hat whistling.gif

Und beide "Möglichkeiten" die im §42 aufgeführt sind, haben mit RvL nix zu tun wavey.gif

Sicher "empfehlender Charakter" usw...
Der Herr Tiefensee kann ja mit seiner Aktion genau mit diesen unsinnigen Wartelinien anfangen.

Die Gemeinden sind einfach immer etwas zu kreativ was Markierungen angeht. Das gilt z.B. auch für die Unterbrechung von Fahrbahnbegrenung an Grundstückszufahrten, Haltelinien vor Zeichen 308/208 oder rechtlich völlig belanglosen Markierungen für den ruhenden Verkehr.


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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togi
Beitrag 28.06.2008, 07:33
Beitrag #19


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Zitat (ukr @ 28.06.2008, 07:30) *
Das ist schon klar. wavey.gif
Würde aber bedeuten das ich an allen RvL-Kreuzungen und Einmündungen Wartelinien hinpinseln kann (sollte), die dann auch für den vorhanden sind der Vorfahrt hat whistling.gif


Nicht jeder kann die hinpinseln, sondern nur die Straßenverkehrsbehörde.

Nicht jede "Fahrtrichtung" bekommt diese Linie, nur diejenigen, die wartepflichtig sein können, da jemand von "rechts" Vorfahrt haben könnte.
WEnn das nicht der Fall ist, dann gibt es auch keine Linie.

Das anfangs gezeigte Bild zeigt eine völlig falsche Linie (Haltelinie statt Wartelinie" an einer eigentlich nicht vorhandenen Einmündung, so gesehen auf freier Strecke.

Wartelinien sind übrigens nicht StVO konform, werden dennoch oftmals gemacht und bewirken schon psych. etwas, und wenn es für den Wartepflichtigen nur das "Gas wegnehmen" ist. Und es verdeutlicht die bestehende Vorfahrtsregelung.
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ukr
Beitrag 28.06.2008, 09:12
Beitrag #20


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Zitat (togi @ 28.06.2008, 07:33) *
Nicht jede "Fahrtrichtung" bekommt diese Linie, nur diejenigen, die wartepflichtig sein können, da jemand von "rechts" Vorfahrt haben könnte.


Das ist bei einer Kreuzung in der Regel vier mal der Fall und an einer Einmündung zwei mal whistling.gif


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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togi
Beitrag 28.06.2008, 12:03
Beitrag #21


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Ne ne, so einfach ist das nicht.

Beispiel T - Einmündung.

Einer hat keinen von rechts kommenden und ist somit nicht wartepflichtig - bekommt also auch keine Wartelinie. Es gibt dort nur zwei!
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ukr
Beitrag 28.06.2008, 12:09
Beitrag #22


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...und was habe ich da oben geschrieben? rolleyes.gif


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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togi
Beitrag 28.06.2008, 12:28
Beitrag #23


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Zitat (ukr @ 28.06.2008, 11:12) *
Das ist bei einer Kreuzung in der Regel vier mal der Fall und an einer Einmündung zwei mal whistling.gif


Puh, schreib einfacher!!!!!

Und an anderer Einmündung sogar fünf mal. Stimmt, kapiert aber jetzt kein Mensch mehr...
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ukr
Beitrag 28.06.2008, 12:35
Beitrag #24


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Zitat (togi @ 28.06.2008, 12:28) *
Und an anderer Einmündung sogar fünf mal.


Kannst du das bitte einmal erklären?


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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togi
Beitrag 28.06.2008, 14:47
Beitrag #25


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Kreuzung mit fünf Ästen - bedeutet fünf mal Wartepflicht. crybaby.gif

Ja, ist auch kompliziert geschrieben. Ich halte mich jetzt zurück wavey.gif
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Kuli
Beitrag 28.06.2008, 15:18
Beitrag #26


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Da hab ich doch neulich in nem anderen Thread was hübsches gesehen: http://maps.google.de/maps?t=h&hl=de&a...000901&z=20
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ukr
Beitrag 28.06.2008, 15:53
Beitrag #27


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Zitat (togi @ 28.06.2008, 14:47) *
Kreuzung mit fünf Ästen - bedeutet fünf mal Wartepflicht. crybaby.gif

Ja, ist auch kompliziert geschrieben. Ich halte mich jetzt zurück wavey.gif


Bisher dachte ich immer das es einen Unterschied zwischen Kreuzungen und Einmündungen gibt. Du scheinst hier beides beliebig zu kombinieren bzw. zu vermischen. Oder ich steh voll auf'm Schlauch, kann auch sein.


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togi
Beitrag 28.06.2008, 19:04
Beitrag #28


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http://de.wikipedia.org/wiki/Kreuzung - Zu Kreuzungen.
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ukr
Beitrag 28.06.2008, 19:19
Beitrag #29


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OK, mir reicht dann jetzt dry.gif


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Achim
Beitrag 28.06.2008, 19:40
Beitrag #30


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Hast Dir ja auch Mühe gegeben ukr. Diese Linien sind ganz einfach nur in Verbindung mit LZA oder Verkehrszeichen zulässig, sonst nicht. Und darüber braucht man eigentlich nicht diskutieren.


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ukr
Beitrag 28.06.2008, 19:42
Beitrag #31


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Zitat (Achim @ 28.06.2008, 20:40) *
Hast Dir ja auch Mühe gegeben ukr. Diese Linien sind ganz einfach nur in Verbindung mit LZA oder Verkehrszeichen zulässig, sonst nicht. Und darüber braucht man eigentlich nicht diskutieren.


Darüber diskutieren wir auch nicht, sondern das eine Einmündung fünf Äste haben kann crybaby.gif
...und das nur Straßenverkehrsbehörden Markierungen hinpinseln dürfen.


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Achim
Beitrag 28.06.2008, 20:47
Beitrag #32


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Und was gibt es darüber zu diskutieren think.gif
Einmündungen können 20 oder mehr Äste haben. Jedoch dürfen nicht mehr als 4 zum Knoten hin befahrbar sein.
Und dass Verkehrszeichen, somit auch Markierungen, nur in die zuständigkeit der Behörden fallen, ist auch klar think.gif

Kreuzung
Schnittpunkt zweiter Straßen, wobei jede Straße weitergeführt wird.

Einmündung
Treffpunkt von zwei oder mehreren Straßen, wobei nur eine Straße weitergeführt wird.

In den Vorschriften hier zur Wartelinie und hier zur Haltlinie
Steht doch eigentlich alles drin.


--------------------
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ukr
Beitrag 28.06.2008, 21:03
Beitrag #33


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Das eine StVB Markierungen anordnet hab ich schonmal gehört thread.gif
...das die StVB selbst Markierungen auf die Fahrbahn pinselt ist mir aber neu laugh2.gif


--------------------


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saniboy
Beitrag 28.06.2008, 22:59
Beitrag #34


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Zitat (Achim @ 28.06.2008, 22:47) *
Einmündungen können 20 oder mehr Äste haben. Jedoch dürfen nicht mehr als 4 zum Knoten hin befahrbar sein.


Dann ist diese Kreuzung also unzulässig?
http://maps.google.de/maps?f=q&hl=de&a...mp;t=k&z=19

Viele Grüße,
saniboy
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ravn
Beitrag 29.06.2008, 10:20
Beitrag #35


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Das ist dann eine Kreuzung mit einer Einmündung, oder? wink.gif
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Achim
Beitrag 29.06.2008, 12:54
Beitrag #36


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Hier handelt es sich um eine Kreuzung, in welche noch eine Straße einmündet. Derartige Kreuzungen, bei denen alle Straßen auf den Knoten zufahren können, sind unzulässig, da mit Vorfahrtszeichen nicht zu regeln.


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Metaldad
Beitrag 02.07.2008, 17:21
Beitrag #37


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Zitat (Achim @ 29.06.2008, 14:54) *
Hier handelt es sich um eine Kreuzung, in welche noch eine Straße einmündet. Derartige Kreuzungen, bei denen alle Straßen auf den Knoten zufahren können, sind unzulässig, da mit Vorfahrtszeichen nicht zu regeln.



Vergrössert diesen Ausschnitt bei Googlemaps mal bis zum Maximum. Da werdet ihr feststellen das dort nicht ein einziges Vorfahrtszeichen steht und das die Kreuzung Ampelgeregelt ist. Und wenn die Ampeln aus sind gilt ganz einfach rechts vor links. Und somit brauche ich keine Vorfahrtszeichen. Kann ja nicht so schwer sein oder? Kann ja sein das es dort nicht möglich war eine der Strassen als Einbahnstrasse zu machen.


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saniboy
Beitrag 02.07.2008, 17:49
Beitrag #38


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Zitat (Metaldad @ 02.07.2008, 19:21) *
Da werdet ihr feststellen das dort nicht ein einziges Vorfahrtszeichen steht und das die Kreuzung Ampelgeregelt ist. Und wenn die Ampeln aus sind gilt ganz einfach rechts vor links. Und somit brauche ich keine Vorfahrtszeichen. Kann ja nicht so schwer sein oder? Kann ja sein das es dort nicht möglich war eine der Strassen als Einbahnstrasse zu machen.


Die Straße, die von unten rechts einmündet, ist eine Einbahnstraße (zugelassene Fahrtrichtung
auf die Kreuzung zu).

Wenn ich mich recht entsinne, stehen dort Vorfahrtszeichen - für die Albert-Schweizer-Str. von oben rechts
nach unten links "Vorfahrtsstraße", für den Rest "Vorfahrt gewähren".

Interessant ist übrigens auch die Rechtsabbiegerspur für die von links kommenden Fahrzeuge. Geht
einfach mal per abgesenktem Bordstein mitten über den Gehweg!

Viele Grüße,
saniboy
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ukr
Beitrag 02.07.2008, 18:26
Beitrag #39


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Wenn man sich die Schatten anschaut wird man feststellen das an den LSA-Masten nicht nur Signalgeber hängen wavey.gif

...und ohne das ich jetzt diesen Thread in die falsche Richtung lenke, aber die nächste Kreuzung auf dieser Strecke ist auch sehr interessant:

klick


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Metaldad
Beitrag 02.07.2008, 18:51
Beitrag #40


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Zitat (saniboy @ 02.07.2008, 19:49) *
Zitat (Metaldad @ 02.07.2008, 19:21) *
Da werdet ihr feststellen das dort nicht ein einziges Vorfahrtszeichen steht und das die Kreuzung Ampelgeregelt ist. Und wenn die Ampeln aus sind gilt ganz einfach rechts vor links. Und somit brauche ich keine Vorfahrtszeichen. Kann ja nicht so schwer sein oder? Kann ja sein das es dort nicht möglich war eine der Strassen als Einbahnstrasse zu machen.


Die Straße, die von unten rechts einmündet, ist eine Einbahnstraße (zugelassene Fahrtrichtung
auf die Kreuzung zu).

Wenn ich mich recht entsinne, stehen dort Vorfahrtszeichen - für die Albert-Schweizer-Str. von oben rechts
nach unten links "Vorfahrtsstraße", für den Rest "Vorfahrt gewähren".

Interessant ist übrigens auch die Rechtsabbiegerspur für die von links kommenden Fahrzeuge. Geht
einfach mal per abgesenktem Bordstein mitten über den Gehweg!

Viele Grüße,
saniboy



Stimmt Einbahnstrasse. Scheinst Dich ja gut auszukennen dort. Wenn Du das nächste mal dort bist schau doch mal bitte ob dort Vorfahrtsschilder stehen, denn ich kann beim besten Willen keine sehen. Ich kenne mich ja dort nicht aus. Ich vermute nämlich das es sich um eine Verkehrsberuhigte Zone handelt. Denn ein Stück weiter unten sind 30 auf die Strasse gemalt. Schon die ganze Gegend sieht wie eine Siedlung aus.

Zitat (ukr @ 02.07.2008, 20:26) *
Wenn man sich die Schatten anschaut wird man feststellen das an den LSA-Masten nicht nur Signalgeber hängen wavey.gif

...und ohne das ich jetzt diesen Thread in die falsche Richtung lenke, aber die nächste Kreuzung auf dieser Strecke ist auch sehr interessant:

klick



Stimmt. Was sollen die durchgehenden Striche mitten auf der Kreuzung? An einer Seite ist eine Fussgängerampel und wenn die Rot zeigt darf ich eh nicht in den Kreuzungsbereich einfahren, auch wenn ich auf der Hauptstrasse bin. Die hatte wohl Farbe übrig? rofl1.gif


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Achim
Beitrag 03.07.2008, 14:00
Beitrag #41


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Zitat (Metaldad @ 02.07.2008, 18:21) *
Da werdet ihr feststellen das dort nicht ein einziges Vorfahrtszeichen steht und das die Kreuzung Ampelgeregelt ist.

Und das ist unzulässig. Hier wirst Du Dich wohl verguggt haben. Denn an LZA müssen als Rückfallebene immer Verkehrszeichen hängen.


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ukr
Beitrag 03.07.2008, 14:19
Beitrag #42


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Davon gehe ich auch aus.
Ich bin zwar kein Schattendeuter, aber sieht schon an einigen Stellen danach aus. Die zweite verlinkte Kreuzung ist aber um Längen besser! blink.gif


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Wattestäbchen
Beitrag 03.07.2008, 16:02
Beitrag #43


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Zitat (Achim @ 03.07.2008, 16:00) *
Denn an LZA müssen als Rückfallebene immer Verkehrszeichen hängen.
Wirklich? Zeichen, die nur die gesetzliche Regelung widergeben dürfen nicht benutzt werden. Was also, wenn die "Rückfallebene" eine RvL-Regelung aussprechen würde?


--------------------
MfG
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Achim
Beitrag 04.07.2008, 15:47
Beitrag #44


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Zitat (Wattestäbchen @ 03.07.2008, 17:02) *
Zeichen, die nur die gesetzliche Regelung widergeben dürfen nicht benutzt werden.

Deine Argumentation folgend müssten in D alle Vorfahrtszeichen und in der Folge auch alle Lichtzeichen (denn auch diese sind Verkehrszeichen) abgebaut werden. Meinst Du dies etwa mit Deinem Post think.gif

Edit:
Habe mir noch mal beide Kreuzungen angeschaut. Was hier in Mainz gemacht wird, erschließt sich mir nicht richtig. Daher auch die Frage an die Mainzer, ob dort der Karnevalclub die Verkehrstechnik macht think.gif


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ukr
Beitrag 04.07.2008, 16:05
Beitrag #45


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Zitat (Achim @ 04.07.2008, 15:47) *
Habe mir noch mal beide Kreuzungen angeschaut. Was hier in Mainz gemacht wird, erschließt sich mir nicht richtig. Daher auch die Frage an die Mainzer, ob dort der Karnevalclub die Verkehrstechnik macht think.gif


Mainz wie es singt und lacht
...und markiert


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saniboy
Beitrag 04.07.2008, 16:52
Beitrag #46


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Hallo,

bin heute die Strecke nochmal entlanggefahren. Fotos konnte ich leider keine machen.

An der ersten von mir verlinkten 5-er-Kreuzung sind definitiv Vorfahrtszeichen angebracht, die Albert-Schweizer-Str. ist
eine Vorfahrtstraße, die Draiser Str. ist mit Vorfahrt gewähren beschildert.

Es handelt sich um keinen verkehrsberuhigten Bereich oder eine 30er-Zone, sondern auf der Albert-Schweizer-Str.
sind 50 km/h zugelassen.

Wenn ihr der Straße weiter nach unten folgt, kommt relativ schnell übrigens nochmal eine nette 5er-Kreuzung, diesmal
ohne Ampel und in einer 30 km/h-Zone.

Zur Mainzer Verkehrsplanung-/beschilderung möchte ich auch noch auf früher hier schon genannte Anekdoten
hinweisen. So hing zum einen früher in Mombach das Schild "Verbot der Durchfahrt für LKW" mit ZZ "Linienbusse
frei". Auf meinen Hinweis hin, dass Busse gar nicht vom Verbot betroffen sind und daher nicht ausgenommen werden müssen, wurde inzwischen auf "Anlieger frei" geändert.

Desweiteren gab es in Gonsenheim an der Kreuzung Elbestr./Breite Str. eine Ampel mit folgendem Schildermast:
ganz oben "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder rechts", darunter "Vorfahrtstraße", darunter die Ampel,
und ganz unten das ZZ "Linienverkehr frei". So hing das jahrelang, bis ich bei der Straßenverkehrsbehörde anfragte,
ob hier wirklich Busse bei rot fahren sollen und warum täglich zig Linienbusse verbotenerweise links abbiegen. Inzwischen hängt das ZZ unter dem obersten Schild.


Viele Grüße,
saniboy
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Achim
Beitrag 05.07.2008, 16:45
Beitrag #47


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Also doch alles kleine Spassmacher in Mainz whistling.gif


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Metaldad
Beitrag 08.07.2008, 14:10
Beitrag #48


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Zitat (Achim @ 05.07.2008, 18:45) *
Also doch alles kleine Spassmacher in Mainz whistling.gif



Genau Achim. rofl1.gif Der Beschilderungswahn in D hat absolut kein ende. Ich bin eh schon lange der Meinung das es so wie in Holland, in kleineren Gemeinden, gemacht wird. Fast komplett ohne Schilder, einfach nur RvL und fertig. Da regelt sich der ganze Mist von allein. Keine Ampeln die Strom und Steuern fressen. Keine Schilder die aller paar Jahre erneuert werden müssen. Und und und..... Auch die Unfallrate hat sich dort, wo es gemacht wird, dramatisch zurückgezogen.


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Metaldad
Beitrag 08.07.2008, 15:13
Beitrag #49


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Zitat (saniboy @ 04.07.2008, 18:52) *
Hallo,

bin heute die Strecke nochmal entlanggefahren. Fotos konnte ich leider keine machen.


Wenn ihr der Straße weiter nach unten folgt, kommt relativ schnell übrigens nochmal eine nette 5er-Kreuzung, diesmal
ohne Ampel und in einer 30 km/h-Zone.




Viele Grüße,
saniboy



Meinst Du diese Kreuzung

Hier verhält es sich aber anders. Die von links oben(Anzengasse) ist, wenn ich richtig sehe, eine Sackgasse die nicht auf der Kreuzung endet. Und der Teil der Ulrichstrasse der nach rechts weg geht ist Einbahnstrasse.
Mir tut nur der Gelenkbusfahrer leid, der sich durch diese Gassen quälen muss laugh2.gif Links unten.


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saniboy
Beitrag 08.07.2008, 17:09
Beitrag #50


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Zitat (Metaldad @ 08.07.2008, 17:13) *
Meinst Du diese Kreuzung

Hier verhält es sich aber anders. Die von links oben(Anzengasse) ist, wenn ich richtig sehe, eine Sackgasse die nicht auf der Kreuzung endet. Und der Teil der Ulrichstrasse der nach rechts weg geht ist Einbahnstrasse.


Genau die meinte ich. Mit der Ulrichstr. hast Du recht, ist Einbahnstraße. Aber die Anzengasse ist keine Sackgasse,
sondern auch von der Kreuzung aus befahrbar :-)

Viele Grüße,
saniboy
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