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> Umzug - Halteverbotsschild selbst machen
anna_lena
Beitrag 26.06.2008, 13:35
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

zuerst möchte ich mal sagen, dass ich das Forum spitze finde! Habe schon oft gute Antworten gelesen, die mir geholfen haben.
Jetzt stelle ich selbst eine Frage:

Ich ziehe demnächst um und finde es ziemlich happig 75 Euro für das Ausleihen von Halteverbotsschilder zu bezahlen. Die Genehmigung von der Stadt habe ich schon. Ich darf also Verkehrsschilder mit der Bezeichnung 286 StVO aufstellen.

Ich habe mir überlegt, das Schild selbst zu machen, indem ich es ausdrucke und auf eine kleine dünne Holzplatte klebe und dann an einen Stab. Eventuell noch laminieren oder Folie drum, bei Regen.

Mir ist klar, dass das kein zugelassenes Verkehrszeichen ist, und dass es ignoriert werden darf. Aber vielleicht halten die sich dran, wenn ich noch Umzug... hinschreibe.

Meine Frage aber ist, darf ich das, oder mische ich mich damit unerlaubt in den Verkehr ein? Muss ich eventuell sogar mit einem Bußgeld rechnen?
Oder darf man sogar selbst ein Schild für den Umzug basteln?

Ich würde dafür sorgen, dass das Schild fest angebracht ist und niemanden behindert.

Danke euch,
Anna-Lena
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Achim
Beitrag 26.06.2008, 14:13
Beitrag #2


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Zitat (anna_lena @ 26.06.2008, 14:35) *
Mir ist klar, dass das kein zugelassenes Verkehrszeichen ist, und dass es ignoriert werden darf. Aber vielleicht halten die sich dran, wenn ich noch Umzug... hinschreibe.

Dann hättest Du Dir auch das Geld für die Genehmigung sparen können. Und wie Du schon selbst feststellst, wird sich kaum einer an Deine Erfindung halten. Denn für Verkehrszeichen gibt es Vorschriften, die Du mit der Erfindung nie erfüllst. Es wird Dir nichts übrig bleiben, Dir die entsprechenden Schilder zu borgen. Alles andere ist unzulässig. Guggst Du auch mal in § 33 StVO.


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mc_queen
Beitrag 26.06.2008, 14:24
Beitrag #3


Neuling


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Hallo,

75 Euro für die Schilder ist wirklich ganz schön heftig.
Warum nicht die Schilder beim kleinen Bauunternehmen um die Ecke ausleihen?
Sind dann auch offizielle VZ - vielleicht geht es dort auch für eine Kiste Bier...


Viel Spaß beim Umzug
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ukr
Beitrag 26.06.2008, 14:25
Beitrag #4


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Zitat (Achim @ 26.06.2008, 15:13) *
Es wird Dir nichts übrig bleiben, Dir die entsprechenden Schilder zu borgen. Alles andere ist unzulässig.


Nun da gibt es auch andere Auffassungen shutup.gif
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Kölnfahrer
Beitrag 26.06.2008, 14:27
Beitrag #5


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Ich würde auch entweder konsequent den legalen Weg gehen (den Du bereits eingeschlagen hast) oder eben ganz auf die "Jeder macht was er will"-Lösung setzen, wie sie in Köln leider häufig praktiziert wird: Zwei Stühle mit Flatterband verbinden, Schild dran und hoffen.

Genehmigung kostenpflichtig einholen, um dann unzulässige Schilder aufzustellen, ergibt keinen Sinn.

Der Vorteil an der legalen Version ist, dass Du abschleppen lassen kannst, wenn das Halteverbot ignoriert wird - und zwar ohne für die Kosten in Vorlage zu treten! Wenn einer da steht, einfach Ordnungsamt anrufen, die kommen dann raus und regeln das. So lief es jedenfalls bei meinem letzten Umzug sehr erfolgreich.

Interessant finde ich dennoch die Frage, wie bei legaler Beschilderung die unvermeidlichen Zusatzschilder genau auszusehen haben. Da diese für jeden Anlass einzeln angefertigt werden müssen, werden sie kaum so "schön" gedruck sein, wie z.B. das Zusatzschild "Anlieger frei" sondern tragen meistens Aufkleber oder eine Beschriftung z.B. mit Edding. Ist sowas zulässig?


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"... und es gibt Werbung für alles, das man nicht braucht,
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ukr
Beitrag 26.06.2008, 14:32
Beitrag #6


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Zitat (Kölnfahrer @ 26.06.2008, 15:27) *
Interessant finde ich dennoch die Frage, wie bei legaler Beschilderung die unvermeidlichen Zusatzschilder genau auszusehen haben. Da diese für jeden Anlass einzeln angefertigt werden müssen, werden sie kaum so "schön" gedruck sein, wie z.B. das Zusatzschild "Anlieger frei" sondern tragen meistens Aufkleber oder eine Beschriftung z.B. mit Edding. Ist sowas zulässig?


Das geht schon, wenn man Blanko-Zusatzzeichen verwendet und einen Grafikplotter wavey.gif

...gefordert ist Verkehrsschrift nach DIN 1451
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anna_lena
Beitrag 26.06.2008, 14:37
Beitrag #7


Neuling


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Vielen Dank für die Antworten.
Für die Genehmigung musste ich bei meiner Stadt nichts bezahlen (sollte also da wohl nicht wegziehen dry.gif )

Ok, ist klar, dass ich damit niemanden abschleppen dürfte. Aber meine Frage war auch noch, ob darauf ein Bußgeld steht. Also wenn ich jetzt das Schild aufstelle und dann kommt eine Politesse... kann sie sagen, dass es ein Eingriff in den Straßenverkehr ist und mich mit einer Geldstrafe belegen?

Übrigens: Bei Bauunternehmen hatte ich kein Glück und unter 75 hab ich nichts gefunden.

Danke,
Anna-Lena

Der Beitrag wurde von anna_lena bearbeitet: 26.06.2008, 14:38
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ukr
Beitrag 26.06.2008, 14:53
Beitrag #8


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Dann frag mal beim örtlichen Bauhof, oder bei einem Fachbetrieb für Baustellenabsicherung an. In welchem Ort wohnst du?
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Kuli
Beitrag 26.06.2008, 14:55
Beitrag #9


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75€ fürs Ausleihen?
Da ist es ja schon (fast) günstiger, die gleich selbst zu kaufen (und dann später damit Zimmer oder die Garage zu dekorieren smile.gif (Habe selbst Zeichen 272 und 286 in meinem Zimmer hängen))
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GerhardNL
Beitrag 26.06.2008, 15:06
Beitrag #10


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Hallo Anna-Lena,

vor einem eventuellen Bußgeld brauchst Du keine Angst zu haben. Das Schlimmste, womit Du rechnen musst, ist dass der Möbelwagen am Umzugstag nicht anrücken kann, weil alles zugeparkt ist, und die Parker (mit Recht!) davon ausgegangen sind, dass ein handgemaltes Schild keine rechtliche Wirkung hat. Wenn die Herren Möbelpacker dann ein, zwei Stunden Däumchen (oder gar Runden!) drehen müssen, bis Du alle Parker aus dem Bett geklingelt und verscheucht hast, dann kostet Dich das wesentlich mehr als 75 Euro. think.gif

Zugegeben allerdings, der Preis ist happig, dafür könntest Du das Schild glatt kaufen. Bist Du sicher, dass das reine Leihgebühr ist? Und dass da keine Kaution drinsteckt?

MfG
Gerhard


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Kölnfahrer
Beitrag 26.06.2008, 15:15
Beitrag #11


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Vielleicht ist da das Aufstellen und der Transport auch schon mit drin. Ist nämlich für Privatleute beides nicht trivial, da das Ganze einigen Windstärken trotzen muss und die Schilder eine beachtliche Höhe haben, mit denen selbst Kombis überfordert sein dürften.

Als ich damals "unsere" Schilder und deren Beschwerung am Fußende gesehen habe, war ich jedenfalls froh, dass die Umzugsfirma das Aufstellen für uns übernommen hat. Hätte ich nicht selbst machen wollen.


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Klatze
Beitrag 26.06.2008, 17:26
Beitrag #12


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Zitat (anna_lena @ 26.06.2008, 14:35) *
Ich ziehe demnächst um und finde es ziemlich happig 75 Euro für das Ausleihen von Halteverbotsschilder zu bezahlen.


Dann kauf sie Dir doch selbst! Einfach mal googeln, dann bei einem willkürlich ausgesuchten Schilderhändler das entsprechendde Material (Haltverbot Anfang und -ende, 2 Zusatzzeichen mit Datumsbeschriftung, 2 Ständer, 2 Füße, 6 Schellen, alles zugelassen) bestellen und mit Erschrecken feststellen, dass der Spaß 420,61 € kostet. Dabei gewährt dieser Händler sogar einen Online-Rabatt von 2%....

Betrachten wir uns das Gegenbeispiel: 75 € für das Ausleihen der Schilder.
Da es gängige Vermietpraxis ist, dass pro Schild abgerechnet wird und der Zubehör im Preis mit drin ist, kommen wir hier auf etwa 2,50 € netto pro Tag und Schild, wenn man von den üblichen 72 h ausgeht....
4 Schilder X 2,50 € X 3 Tage = 60 €
60€ +19% MwSt = 71,40 €

Das hättest Du jedenfalls bei uns bezahlt, also dürfte der Preis für die Kurzzeitmiete relativ marktkonform sein!

wavey.gif

Klatze


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JTH
Beitrag 26.06.2008, 17:32
Beitrag #13


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Zitat (Klatze @ 26.06.2008, 18:26) *
4 Schilder X 2,50 € X 3 Tage = 60 €

think.gif


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aussie
Beitrag 26.06.2008, 17:46
Beitrag #14


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... ist doch der Online-Rabatt wink.gif
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Malermeister
Beitrag 26.06.2008, 18:40
Beitrag #15


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Zitat (Kuli @ 26.06.2008, 15:55) *
  smile.gif (Habe selbst Zeichen 272 und 286 in meinem Zimmer hängen))


Mal abgesehen davon, das Geschmäcker verschieden sind - verrätst du uns, woher du die hast??? whistling.gif


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Kuli
Beitrag 26.06.2008, 18:53
Beitrag #16


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Zitat (Malermeister @ 26.06.2008, 20:40) *
Zitat (Kuli @ 26.06.2008, 15:55) *
smile.gif (Habe selbst Zeichen 272 und 286 in meinem Zimmer hängen))

Mal abgesehen davon, das Geschmäcker verschieden sind - verrätst du uns, woher du die hast??? whistling.gif

272 ehrlich und legal von meinen Eltern gekauft und zu Weihnachten geschenkt bekommen,
286 auch geschenkt bekommen, allerdings von nem betrunkenen Freund in Brüssel und wohl eher nicht ganz legal whistling.gif thread.gif
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Andreas
Beitrag 26.06.2008, 19:06
Beitrag #17


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Zitat (GerhardNL @ 26.06.2008, 16:06) *
vor einem eventuellen Bußgeld brauchst Du keine Angst zu haben.


Sehe ich auch so.

Mir ist kein Fall bekannt bei dem es in dieser Situation ein Bußgeld gegeben hätte.


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Rechtsfahrgebot
Beitrag 26.06.2008, 19:09
Beitrag #18


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Zitat (Kuli @ 26.06.2008, 19:53) *
Zitat (Malermeister @ 26.06.2008, 20:40) *
Zitat (Kuli @ 26.06.2008, 15:55) *
smile.gif (Habe selbst Zeichen 272 und 286 in meinem Zimmer hängen))

Mal abgesehen davon, das Geschmäcker verschieden sind - verrätst du uns, woher du die hast??? whistling.gif

272 ehrlich und legal von meinen Eltern gekauft und zu Weihnachten geschenkt bekommen,
286 auch geschenkt bekommen, allerdings von nem betrunkenen Freund in Brüssel und wohl eher nicht ganz legal whistling.gif thread.gif



Ein Verkehrsschild zu Weihnachten?! Na wenn man sonst nichts braucht...
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Klatze
Beitrag 27.06.2008, 20:47
Beitrag #19


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Zitat (JTH @ 26.06.2008, 18:32) *
Zitat (Klatze @ 26.06.2008, 18:26) *
4 Schilder X 2,50 € X 3 Tage = 60 €

think.gif


Arghk... man sollte nichts so nebenbei schreiben, hatte an dem Tag grad noch einen Schilderpreis im Kopf, der in dieser Größenordnung lag, hab dann allerdings irgendwie gestümpert blushing.gif

Gedanklich war ich schon einen Schritt weiter, nämlich bei 72 h + am Wochenende umziehen, also 5 Tage, da käme man bei uns auf 65,45 €.... dann sind 75 € evtl. doch etwas teurer, allerdings kommt's auch auf den Zeitraum an.

wavey.gif

Klatze


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ukr
Beitrag 27.06.2008, 21:03
Beitrag #20


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Von solchen Preisen haben wir uns schon seit Jahren verabschiedet. crybaby.gif
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Klatze
Beitrag 28.06.2008, 06:08
Beitrag #21


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Zitat (ukr @ 27.06.2008, 22:03) *
Von solchen Preisen haben wir uns schon seit Jahren verabschiedet. crybaby.gif

Bei längeren Mietdauern ist das klar, solche Tagespreise bekommt man nur bei Kurzzeitgeschichten...und da die im Verhältnis mehr Arbeit machen als die Aufträge der "Profis", ist es noch zu wenig!

wavey.gif

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nightrider777
Beitrag 06.09.2008, 14:08
Beitrag #22


Neuling


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Zitat
Mir ist kein Fall bekannt bei dem es in dieser Situation ein Bußgeld gegeben hätte.


mir schon. das Ganze wäre in dem Fall ein Eingriff in den öffentlichen Straßenverkehr (ob es nun ein selbstgebautes Schild, ein Stuhl, Tisch oder Karton ist spielt keine Rolle, Fakt ist dass Du einen Gegenstand da hin stellst mit einem solchen Zweck). Bin zwar kein Anwalt aber hab in dieser Branche ein paar Jahre gearbeitet (Umzug usw).

1) Ein solches Schild bringt dir nix, weil sich keiner dran halten wird (zumindest fast keiner = aber sichergehen dass der Platz dann wirklich frei ist kannst trotzdem nicht)

2) Fahren die Cops vorbei kannst Du ein Bussgeld bekommen für dieses DIng was etwas happiger als die 75 Kröten ist. Wenn dann zusätzlich noch was passiert (ein wenig Wind, das "Schild" fällt um und knallt gegen ein Auto, das in deinem "Halteverbot" steht, darfst noch gleich den Schadensersatz draufklatschen)

Erstens muss das Halteverbotsschild ein zugelassenes Verkehrszeichen sein (also keins aus laminierter Pappe laugh2.gif ) + es muss bei der zuständigen Behörde genehmigt werden (nicht die Pappe, sondern die Halteverbotszone ;-)

Holst Dir das Schild vom Bauunternehmen um die Ecke für "eine Kiste Bier", dann bekommst zwar das Schild, aber für die Genehmigung beim Amt musste trotzdem bezahlen....Mach doch das Ding einfach über ein Umzugsunternehmen (du musst nicht den Umzug von denen durchführen lassen, meistens machen die das auch als eigene Leistung) oder mach das bei nem professionellen Anbieter, im Internet gibts mittlerweile viele solcher Firmen wie zB. xx (die machen das bundesweit in jeder Ecke) oder zB. bei Umzugsseiten wie xxx, da zahlst zB. für Berlin so um die 50 Euro, kommt halt drauf an wieviel Gebühren in Deinem Ort verlangt werden (ist je nach Bundesland unterschiedlich).

In diesem Sinen - viel Glück tongue.gif

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 07.09.2008, 19:21
Bearbeitungsgrund: Eigenwerbung gelöscht
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Straßenwärter GRH
Beitrag 20.12.2013, 10:40
Beitrag #23


Neuling


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Hallo zusammen

Ein kleiner Tipp für alle die das gleiche Problem haben mit den Schildern. Es gibt eigentlich in jeder gegend Straßenmeistereien oder Bauhöfe. Einfach mal da nachfragen ob man sich sich die Schilder und Aufstellvorrichtungen da leihen kann.

Wir als Straßenmeisterei geben für solche Angelegenheiten gern auch ein paar Tipps zur Aufstellung mit.

Weil eigentlich muss man auch im Besitz eines MVAS´99 Zertifikates sein, um Schilder rechtssicher aufzustellen. Aber das geht meist auch ohne weil ist ja keine Autobahnbaustelle rolleyes.gif

wavey.gif
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Achim
Beitrag 20.12.2013, 11:00
Beitrag #24


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Etwas Kenntnisse sollte man aber schon mitbringen. Dazu gehören die Höhen, die seitlichen Abstände und auch die Standsicherheit. Gleichzeitig hoffe ich, dass dazu eine Verkehrsrechtliche Anordnung vorliegt.

PS: Herzlich willkommen im Verkehrsportal.
Gleichzeitig danke, dass Du diesen Thread wieder mal aus der Versenkung hervorgeholt hast wavey.gif


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Servior
Beitrag 20.12.2013, 11:19
Beitrag #25


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Gibt es eigentlich eine Vorlaufzeit um ein solches Schild aufzustellen?
Wir hatten hier mal einen Umzug der seine Schilder einen Tag vorher (gegen Nachmittag) aufgestellt hat und diese bereits am nächsten Tag 07:00 Uhr gelten sollten. Zwischen aufstellen und Wirksamkeit lagen also nicht einmal 24 Stunden.
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reckoner
Beitrag 20.12.2013, 11:23
Beitrag #26


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Hallo,

Zitat
Gibt es eigentlich eine Vorlaufzeit um ein solches Schild aufzustellen?
Nein, gibt es nicht.

Nur: Fahrzeuge, die beim Aufstellen bereits dort stehen, bekommt man frühestens nach 72h weg (und leider stehen da ja meist welche - sonst bräuchte man die Schilder wohl gar nicht:-).

Stefan
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Achim
Beitrag 20.12.2013, 11:25
Beitrag #27


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Ausgehend von Deinem NUR sollte die Vorlaufzeit 4 Tage betragen (BVerwG).


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reckoner
Beitrag 20.12.2013, 11:52
Beitrag #28


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Hallo,

Zitat
Ausgehend von Deinem NUR sollte die Vorlaufzeit 4 Tage betragen (BVerwG).
Ja.

Es gibt aber vermutliche viele Straßen mit regelmäßig wechselnden Parkern, und da reicht es eventuell, wenn man beispielsweise einen Tag vorher die Schilder aufstellt und per Foto dokumentiert, wer schon dort stand (nur die sind unantastbar); vielleicht hat man ja Glück (und spart sich ein paar Tage Mietgebühr) - oder halt Pech.

Um es nochmal klarzustellen: Die 72h-Frist gilt nur für Bestandsparker. Wer neu dort hinkommt, wird nicht argumentieren können, dass das Schild noch keine 72h stand (selbst wenn er das sicher weiß, bzw. sogar beweisen kann).

Stefan
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ukr
Beitrag 20.12.2013, 12:15
Beitrag #29


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Willkommen im Verkehrsportal wavey.gif

Zitat (Straßenwärter GRH @ 20.12.2013, 10:40) *
Weil eigentlich muss man auch im Besitz eines MVAS´99 Zertifikates sein, um Schilder rechtssicher aufzustellen.

Das ist nicht ganz korrekt. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Verpflichtung ein solches Zertifikat zu besitzen. Es spielt daher vorrangig im Vertragsrecht eine Rolle. wavey.gif

Entsprechende Auflagen in verkehrsrechtlichen Anordnung sind daher auch rechtswidrig.
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oscar_the_grouch
Beitrag 20.12.2013, 12:38
Beitrag #30


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Zitat (Kuli @ 26.06.2008, 14:55)
(Habe selbst Zeichen 272 und 286 in meinem Zimmer hängen))


Ich sags ja schon immer, dieses Forum zieht Irre an :-) ( sagt der Typ inner Tonne)
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Heinz Wäscher
Beitrag 20.12.2013, 17:39
Beitrag #31


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Ist dieser Preis (27,37 €) für ein einzelnes Zeichen 286 eigentlich marktüblich?

Da würde ja das Kaufen mitunter billiger kommen als das Ausleihen thread.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Herrn Schorch
Beitrag 21.12.2013, 14:44
Beitrag #32


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Ich habe bei meinem Umzug nach Berlin den Bereich zwischen zwei Bäumen mit Pfeilen und dem Text "Umzug am ... , bitte freihalten!" gekennzeichnet. Hat super geklappt.
Dabei habe ich keine Nachbildung von amtlichen Zeichen verwendet und eine Befestigung gewählt, welche die
Bäume nicht beschädigt. M. E. ist das rechtlich so nicht zu beanstanden.

Selbst bei korrekter amtlicher Beschilderung und ausreichend Vorlaufzeit kann - zumindest in Berlin - der sog. Nutznießer auch Gebührenschuldner werden, z. B. bei Zahlungsunfähigkeit des Fahrzeugführers/Halters. Damit beinhaltet also selbst die offizielle Variante für den Aufsteller/Veranlasser immer noch ein weiteres Kostenrisiko.

Zitat (anna_lena @ 26.06.2008, 13:35) *
Ich darf also Verkehrsschilder mit der Bezeichnung 286 StVO aufstellen.

Darüber hast Du sicher einen Bescheid bekommen und dieser wird (hoffentlich) definieren, wie die Verkehrszeichen genau ausgestaltet sein müssen. Wenn diese Auflage nicht enthalten sein sollten (auch nicht durch einen Verweis o. ä.) darfst Du m. E. die Z 286 auch selbst basteln, wenn diese der entsprechenden Abbildung in der StVO entsprechen.


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"Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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rapit
Beitrag 21.12.2013, 15:10
Beitrag #33


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Zitat (Herrn Schorch @ 21.12.2013, 14:44) *
bei meinem Umzug nach Berlin den Bereich zwischen zwei Bäumen mit Pfeilen und dem Text "Umzug am ... , bitte freihalten!" gekennzeichnet. ... keine Nachbildung von amtlichen Zeichen verwendet und eine Befestigung gewählt, welche die
Bäume nicht beschädigt.

Jetzt wohnst Du doch in Berlin und müsstest wissen, dass sowas in dieser Stadt amtlichen Zeichen seeehr nahe kommt whistling.gif laugh2.gif

Zitat (Herrn Schorch @ 21.12.2013, 14:44) *
darfst Du m. E. die Z 286 auch selbst basteln, wenn diese der entsprechenden Abbildung in der StVO entsprechen.

Ich hatte mir vor vielen Jahren bei einem Umzug mal bei einem Bauunternehmer zwei 283er geliehen (hat inkl. Fußplatten und Masten 5 DM gekostet) und mit blauem DC-Fix einen Streifen überklebt.
Zz selbst gemalt.
Der Polizei hat's für's Abschleppen gereicht.


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Herrn Schorch
Beitrag 21.12.2013, 15:26
Beitrag #34


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Zitat (rapit @ 21.12.2013, 15:10) *
Zitat (Herrn Schorch @ 21.12.2013, 14:44) *
keine Nachbildung von amtlichen Zeichen verwendet

Jetzt wohnst Du doch in Berlin und müsstest wissen, dass sowas in dieser Stadt amtlichen Zeichen seeehr nahe kommt whistling.gif laugh2.gif

think.gif Dann wäre das ja heute eventuell rechtswidrig. blink.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 22.12.2013, 01:28
Beitrag #35


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Zitat (rapit @ 21.12.2013, 15:10) *
Ich hatte mir vor vielen Jahren bei einem Umzug mal bei einem Bauunternehmer zwei 283er geliehen (hat inkl. Fußplatten und Masten 5 DM gekostet) und mit blauem DC-Fix einen Streifen überklebt.
Zz selbst gemalt.


Ach DU bist das IMMER?! ranting.gif
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rapit
Beitrag 22.12.2013, 14:04
Beitrag #36


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nicht immer. Aber immer mal wieder.
Manchmal öfters. Aber nur mäßig.
Dafür regelmäßig.
Aber wenn, dann richtig tongue.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 22.12.2013, 18:25
Beitrag #37


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immer schön das Recht in deine Richtung verdrehen.... laugh2.gif
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erwin_a
Beitrag 22.12.2013, 22:42
Beitrag #38


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Zitat (Herrn Schorch @ 21.12.2013, 14:44) *
Darüber hast Du sicher einen Bescheid bekommen und dieser wird (hoffentlich) definieren, wie die Verkehrszeichen genau ausgestaltet sein müssen.


M.W. gibt es immer einen Zettel von der SVB mit, auf dem die angeordnete Beschilderung inklusive Zusatzzeichen StVO-konform dargestellt ist (jedenfalls in meinem Bezirk). Aber wir wissen ja, dass geringe Abweichungen in der Regel noch nicht zur Nichtigkeit führen. whistling.gif

Zitat (rapit @ 21.12.2013, 15:10) *
Zz selbst gemalt.
Der Polizei hat's für's Abschleppen gereicht.

Da auch bei Zusatzzeichen wenigstens Mindestanforderungen in der Gestaltung gegeben sein müssen, kann jedenfalls ohne schwarzen Rand und schwarze Schrift schon Nichtigkeit vorliegen (was die Polizei wohlmöglich erstmal nicht so unbedingt interessiert).

Zitat (rapit @ 21.12.2013, 15:10) *
Jetzt wohnst Du doch in Berlin und müsstest wissen, dass sowas in dieser Stadt amtlichen Zeichen seeehr nahe kommt

...glaube nicht, dass das in anderen Städten anders ist.

Ich wünsche euch Allen einen schönen 4. Advent!wavey.gif
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Herrn Schorch
Beitrag 24.12.2013, 00:22
Beitrag #39


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@ erwin_a:
Steht auf dem Zettel der StrVkBeh denn auch etwas zur Größe und zum Material?


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erwin_a
Beitrag 24.12.2013, 09:28
Beitrag #40


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Nein. Der Zettel soll nur helfen die genehmigten/angeordneten Verkehrszeichen zu identifizieren, da nicht jeder weiß, was bsw. ein Zeichen 283 ist. wavey.gif
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janr
Beitrag 24.12.2013, 12:24
Beitrag #41


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Wobei ein Papier-ZZ auf dem ZZ-Blech aufgeklebt, mit schwarzen Rand und gut lesbaren schwarzen Lettern, wegen Witterungseinflüssen geschützt in Folie m.E. ausreichend und auch gang und gäbe ist.


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ulm
Beitrag 24.12.2013, 12:27
Beitrag #42


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...wenn es dann noch die richtige Größe und Reflektionsklasse aufweisen würde, dann wäre es bei Tag und Nacht erkennbar.

Wer sich aber um eine standsichere Befestigung kümmert, der muss eigentlich schon Fußplatten, Schellen und Rohrpfosten besorgen und kann dann auch noch zumindest das Hauptzeichen gleich mit besorgen.
Bei einem ordentlich gemachten Zusatzzeichen bin ich ja auch noch ganz entspannt.
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janr
Beitrag 24.12.2013, 12:44
Beitrag #43


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Zitat (ulm @ 24.12.2013, 12:27) *
...wenn es dann noch die richtige Größe und Reflektionsklasse aufweisen würde, dann wäre es bei Tag und Nacht erkennbar. ...
VZ für den ruhenden Verkehr müßen doch gar nicht reflektieren unsure.gif


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ulm
Beitrag 24.12.2013, 13:02
Beitrag #44


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Nö, das nicht,
aber richtet sich ein Haltverbot an den ruhenden oder an den fließenden Verkehr? think.gif
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janr
Beitrag 24.12.2013, 13:16
Beitrag #45


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Die Antwort hast du doch selber grad gegeben smile.gif

Weil sie nicht reflektieren müßen richtet sich ein HV an den ruhenden Verkehr.

Es wird ja auch verlangt, daß man nach dem Parken sich umsieht ob man das eine oder andere Schild übersehen hat. wink.gif


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ulm
Beitrag 24.12.2013, 13:26
Beitrag #46


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...da ein Haltverbot dem fließenden Verkehr verbietet, durch Halten zum ruhenden Verkehr zu werden, richtet es sich an den fließenden Verkehr und müss damit reflektieren thread.gif
(Das eingeschränkte Haltverbot ist da ´was anderes)
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Herrn Schorch
Beitrag 24.12.2013, 23:47
Beitrag #47


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Zitat (ulm @ 24.12.2013, 12:27) *
...wenn es dann noch die richtige Größe und Reflektionsklasse aufweisen würde, ...

Diese Eigenschaften werden durch die StVO aber nicht vorgegeben. Wenn also die strassenverkehrsbehödliche Anordnung keine entsprechenden Auflagen enthält, kann der Aufsteller nach eigenem Ermessen handeln.


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oscar_the_grouch
Beitrag 25.12.2013, 22:55
Beitrag #48


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Zitat (janr @ 24.12.2013, 12:24)
Wobei ein Papier-ZZ auf dem ZZ-Blech aufgeklebt, mit schwarzen Rand und gut lesbaren schwarzen Lettern, wegen Witterungseinflüssen geschützt in Folie m.E. ausreichend und auch gang und gäbe ist.


Luxus! Wenns ja wenigstens sowas wäre......
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Ichtyos
Beitrag 25.12.2013, 23:09
Beitrag #49


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Dann musst Du mal Deine Tonne nach Norden bewegen. Im Bereich des NDR klappt es eigentlich - nur für Meck-Pomm will ich mich nicht festlegen whistling.gif


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