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> Schleppachse, zugelassen oder nicht
uwe205
Beitrag 18.06.2008, 13:58
Beitrag #1


Neuling


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hallo

man kann den schwachsin den hier nichtwissende schreiben überhaupt nicht verstehen ,die schleppachse ist in der stvo gesondert behandelt und eindeutig erklärt ,ich fahre seit etwa 7 jahre mit dieser achse in ganz deutschland herum ,bin aber auch schon in der schweiz und dänemark damit gewesen ,ohne das hier die polizei eingegriffen hat um die rechtmässigkeit dieser achse zu klären ,diese ist weder versicherungspflichtig noch muss man sie anmelden ,sie kann leer hinter dem fahrzeug mitlaufen ,es gibt keine geschwindigkeitsbegrenzung und sie kann auf der autobahn benutzt werden ,nicht nur ein paar kilometer, es greift auch nicht die 3,500 kg anhängelast also man mus keinen lkw führerschein haben,aber man sollte nach der bereifung schauen was diese für eine geschwindigkeit und beslastung zulässt und gegebenen falls erhöhen ,bei der älteren ausführung ist eine achsbelastung von 1000 kg zulässig ,bei der neueren 1200 kg ,wer hat solch eine achslast ,auf alle fälle kein pkw und ist er noch so gross
diese gesetze kann ich jeden in kopie überlassen

***

Der Beitrag wurde von Burkhard bearbeitet: 18.06.2008, 19:36
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arnolt
Beitrag 18.06.2008, 14:08
Beitrag #2


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Zitat (uwe205 @ 18.06.2008, 14:58) *
...bei der älteren ausführung ist eine achsbelastung von 1000 kg zulässig ,bei der neueren 1200 kg ,wer hat solch eine achslast ,auf alle fälle kein pkw und ist er noch so gross...
***

???????? keiner????
Phaeton zGM > 2 t

Der Beitrag wurde von Burkhard bearbeitet: 18.06.2008, 19:39


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Klatze
Beitrag 18.06.2008, 14:46
Beitrag #3


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Zitat (uwe205 @ 18.06.2008, 14:58) *
wer hat solch eine achslast ,auf alle fälle kein pkw und ist er noch so gross


Audia A6 Avant 2,5 TDI Quattro, Bj. 2003: Vorderachslast 1230 kg

Ein Beispiel von vielen, hier hatte ich halt gerade den Schein zur Hand wink.gif

wavey.gif

Klatze


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Peter Lustig
Beitrag 18.06.2008, 14:52
Beitrag #4


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Lieber ***,

wenn Du unnötige Begriffe wie "Schwachsinn" weglassen und im Übrigen einige Punkte und Kommas mehr machen würdest, könnte man Deinen Beitrag nicht nur besser lesen, sondern eventuell auch ernst nehmen. Und merke: es gibt keine dummen Fragen, aber dumme Antworten. wink.gif

Du kannst Deine Angaben im Übrigen gerne durch die einschlägigen Rechtsbestimmungen unterlegen.

Der Beitrag wurde von Burkhard bearbeitet: 18.06.2008, 19:39
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arnolt
Beitrag 18.06.2008, 14:53
Beitrag #5


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Soviel ich weiß, benötigt man zum Schleppen mit Schleppachsen eine Genehmigung.
Das Mitführen der leeren Schleppachse macht eigentlich nur sinn, wenn man eine Schleppabsicht hegt.
Wobei das Verladen der leeren Schleppachse sicherlich auch nicht sehr schwierig sein wird.


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Andreas
Beitrag 18.06.2008, 15:02
Beitrag #6


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Unter Abschleppachsen sind solche Achsen zu verstehen, die unter den vorderen oder hinteren Teil eines Kfz geschoben werden, wenn die Vorder- oder Hinterachse des Fz ausfällt und es mittels der Abschleppachse abgeschleppt werden soll. Abschleppachsen werden im Leerzustand in der Regel auf dem Abschleppwagen befördert und nur in einzelnen Fällen im Anhängerbetrieb mitgeführt. Sie sind weder Anhänger hinter Kfz i. S. der §§ 32 – 62 StVZO noch „Andere Straßenfahrzeuge“ i. S. der §§ 63 bis 67 StVZO, sondern Abschleppeinrichtungen im weiteren Sinne, die eigenständig keine Fahrzeugfunktion erfüllen, sondern nur als Ausrüstungsteil eines betriebsunfähigen Fz zu Abschleppzwecken dienen. Die Bau- und Betriebsvorschriften sind in den §§ 30 und 31 StVZO enthalten.

(Quelle: Was ist Wie – StVZO, Sammlung der technischen Vorschriften und Prüfbestimmungen im Straßenverkehr, Moravia-Verlag)


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magnum88
Beitrag 18.06.2008, 17:49
Beitrag #7


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Zitat (uwe205 @ 18.06.2008, 14:58) *
hallo

man kann den schwachsin den hier nichtwissende schreiben überhaupt nicht verstehen


Dann erleuchte uns mit deinem Wissen... lightbulb.gif Aber bitte so, dass man beim Lesen keinen Augenkrebs bekommt. laugh2.gif

Seit fast drei Jahren immer wieder fast gleich lautende Beiträge ohne Anlass... blink.gif Komisch. Verkaufst du nebenbei Schleppachsen? whistling.gif

Zitat
bei der älteren ausführung ist eine achsbelastung von 1000 kg zulässig ,bei der neueren 1200 kg ,wer hat solch eine achslast ,auf alle fälle kein pkw und ist er noch so gross


Schleppst du nur Trabbis oder sonstwas in der Größenordnung ab?

Mein Pkw hat Vorderachslast von 1300 kg und Hinterachslast von 1600 kg. Und nun?


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Kami
Beitrag 18.06.2008, 17:57
Beitrag #8


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ach das war ein neuer beitrag? - grade erst gesehen (thx @magnum88) - fragte mich schon warum das jemand wieder aufwärmt...

Gruss

Kami


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Peter Lustig
Beitrag 18.06.2008, 18:52
Beitrag #9


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Burkhard
Beitrag 18.06.2008, 19:41
Beitrag #10


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