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#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 360 Beigetreten: 08.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11130 ![]() |
Meine Frage hat folgenden Hintergrund: per Zufall las ich hier einige Threads bezüglich des Themas Warndreieck und Warnblinker am Fahrzeug. Dabei wird immer wieder behauptet, auf der BAB (Standstreifen) sei ein Pannenfahrzeug mit Warnblinker und Warndreieck abzusichern. Dass das hilfsreich sein kann, bestreite ich nicht; ist es aber Pflicht auf einer kerzengeraden Autobahn auf dem Standstreifen? Denn § 15 StVO beschreibt doch, wann diese Hiflsmittel eingesetzt werden müssen: §15 Liegenbleiben von Fahrzeugen Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, so ist sofort Warnblinklicht einzuschalten. Danach ist mindestens ein auffällig warnendes Zeichen gut sichtbar in ausreichender Entfernung aufzustellen, und zwar bei schnellem Verkehr etwa in 100 m Entfernung; vorgeschriebene Sicherungsmittel, wie Warndreiecke, sind zu verwenden. Darüber hinaus gelten die Vorschriften über die Beleuchtung haltender Fahrzeuge. Ich behaupte mal, dass eine Absicherung durch Warnblinker und Warndreieck, ohne das diese beschriebene Stelle vorliegt (nach meiner Meinung Kurve oder Kuppe), nicht gefordert ist. Mal weg von der BAB. Es gibt doch auch die Möglichkeit, a.g.O. zu parken (wenn nicht als Vorfahrtsstraße beschildert). Wieso sollte da zwischen einem Pannenfahrzeug und einem Parker unterschieden werden? ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 ![]() |
ist es aber Pflicht auf einer kerzengeraden Autobahn auf dem Standstreifen? Ja! Zitat Ich behaupte mal, dass eine Absicherung durch Warnblinker und Warndreieck, ohne das diese beschriebene Stelle vorliegt (nach meiner Meinung Kurve oder Kuppe), nicht gefordert ist. Falsch, gerade auf der Autobahn kann ein stehendes Fahrzeug oft nur schwer aber zumindest verspätet wahrgenommen werden. Warndreieck und Warnblinker sind in so einer Situation Pflicht. ![]() |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 167 Beigetreten: 08.03.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8737 ![]() |
Stell Dir einfach vor Du fährst auf dieser schnurrgeraden Autobahn hinter einem etwas größerem Fahrzeug (Geländewagen, Transporter, LKW o.ä.) hinterher mit den für Autobahnen üblichen Geschwindigkeiten. Du kannst dann auch auf geraden Strecken das Pannenfahrzeug nicht erkennen. Derjenige der dann in dieser Situation auch eine Panne hat wird sehr dankbar für dass in ausreichender Entfernung aufgestellte Warndreieck sein, weil er dann vielleicht weiß dass der Seitenstreifen schon mit einem Fahrzeug besetzt ist und er sich erst hinter diesem Fahrzeug auf den Seitenstreifen begeben sollte.
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1332 Beigetreten: 25.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42244 ![]() |
Warnblicklicht, möglichst auch Standlicht + Warndreieck in 100m Entfernung und nicht etwa 5 m hinter dem Pannenfahrzeug sind auf dem Standstreifen Mindestforderung. Trotzdem unbedingt das Fahrzeug so schnell wie möglich verlassen und hinter die Leitplanke oder weit genug weg von der Standspur ins Grüne verschwinden.
Der Standstreifen ist der gefährlichste Teil der Autobahn. Ich bin Bauleiter einer Bohrfirma. Wir machen viel Erkundungsbohrungen auf Autobahnen zwecks Erweiterung auf 6 Fahrspuren. Meistens auf der Standspur, gut gesichert durch riesige wild blinkende Warnleitwagen, 50m + schwerer LKW als Puffer hinter uns. Trotzdem wurden uns in den letzten 2 Jahren schon 3 Warnleitwagen zu Schrott gefahren von unachtsamen LKW-Fahrern, die teilweise mit 5 -10 m Abstand zum vorausfahrenden LKW den Warnleitwagen nicht sehen konnten und beim Umblättern der Bildzeitung oder Programmwechsel des Fernseher mal ein wenig nach rechts abgekommen sind. Steht an einer solchen Stelle Euer kleiner unscheinbarer Pannen-PKW und Ihr sitzt da sogar noch drin, dann habt Ihr ganz schlechte Karten ![]() Was ich früher nicht für möglich gehalten habe: Wenn wir auf einer Fahrspur bohren müssen, z.B. Erkundung wegen neue Brückenpfeiler, dann fühlen sich meine Arbeiter wesentlich sicherer ![]() Also Leute! Bei Panne auf der Autobahn unbedingt so auffällig wie möglich absichern und schnellstens den Gefahrenbereich verlassen! Lieber nass und erkältet, als tot oder verletzt! ![]() ![]() Wichtiger aber: er sieht ein, dass er zu schnell war statt das er sich ärgert, dass er den Blitzer zu spät gesehen hat. ![]() Grüße vom Diesel-Georg ![]() -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6504 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 ![]() |
@alle Vorredner:
Dass es von vorteil ist (und Sinn macht), ein leigengebliebenes Fzg abzusichern, hat der TE nicht bestritten. Es geht ihm um die Formulierung des §15 und die daraus zu ziehende Konsequenz. M.E.ist der §15 hier wirklich etwas unglücklich formuliert ![]() Gemeint ist nicht, dass das liegengebliebene Fzg nur dort zu sichern ist, wo es (absolut) nicht als stehendes Hindernis erkannt werden kann (denn das würde ja heißen, das der erste, der kommt, es erfassen muss, weil er es nicht erkennen kann, dass es steht) sondern vielmehr, dass es überall dort zu sichern ist, wo es, und wenn auch nur unter irgendwelchen Umständen, sein kann, dass man es nicht als stehendes Hindernis erkennt. Das ist m.E. überall dort, wo das Halten oder gar Parken nicht erlaubt ist. Denn dort rechnet man nicht mit unabgesicherten, stehenden Fahrzeugen, also kann es sein, .... Gruß Nerari |
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#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 360 Beigetreten: 08.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11130 ![]() |
@all:
Dass das Warnblinklicht und Warndreieck Sinn machen, ist mir doch auch klar. Mir geht es aber um die gesetzliche Regelung. Warum schreibt der Gesetzgeber denn nicht, dass auf BAB und Kraftfahrstraßen immer Warndreieck aufzustellen ist, wenn er das möchte. Er nennt doch aber bestimmte Stellen, und nur dort ist es erforderlich. Wenn mein Pannenfahrzeug nur deshalb schlecht erkennbar ist, weil Lkw-Fahrer mit 5 m Abstand hintereinander herfahren, dann ist es doch deren Problem und nicht meines. |
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 318 Beigetreten: 21.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29793 ![]() |
Dein Problem wird es aber ganz schnell, wenn das Fahrzeug, das Dein Fahrzeug nicht gesehen hat, Dein Fahrzeug erfasst und Du noch drin sitzt, oder gerade versuchst die Panne zu beheben, oder zwar ausserhalb vom Fahrzeug stehst, Dein Fahrzeug oder Teile davon aber plötzlich in Deine Richtung fliegen.
Klar, den Schaden muss der andere bezahlen, aber was hast Du davon, wenn Du nicht mehr lebst? -------------------- MfG,
emi |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 244 Beigetreten: 04.07.2005 Mitglieds-Nr.: 10992 ![]() |
Auf BAB immer ALLES raus, was irgendwie blink/leuchtet!
Hilft zwar nicht immer (klick), aber besser ist das! Auch sehr gut: Kofferraumklappe auf, damit man auch eher als stehendes statt fahrendes Fzg. erkannt wird. Und Räder nach rechts einschlagen, damit das Auto nicht über die Fahrbahn schießt, wenn einer hinten rein jagt. |
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 360 Beigetreten: 08.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11130 ![]() |
Auf BAB immer ALLES raus, was irgendwie blink/leuchtet! Hilft zwar nicht immer (klick), aber besser ist das! Auch sehr gut: Kofferraumklappe auf, damit man auch eher als stehendes statt fahrendes Fzg. erkannt wird. Und Räder nach rechts einschlagen, damit das Auto nicht über die Fahrbahn schießt, wenn einer hinten rein jagt. Schon klar, aber darum geht es mir nicht. Mir geht es darum, ob es sein m u s s !!! Oder konkret gefragt, wäre eine Verwarnung seitens der Polizei gerechtfertigt, wenn ich z.B. tagsüber bei super Wetter auf einem kerzengeraden Autobahnteilstück auf der Standspur mit einer Panne stehe und nicht weiters absichere? |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 189 Beigetreten: 27.02.2007 Mitglieds-Nr.: 28973 ![]() |
Das "MUSS" sagt doch schon der 15er aus:
Zitat: " ... so ist sofort Warnblinklicht einzuschalten. Danach ist mindestens ein auffällig warnendes Zeichen gut sichtbar in ausreichender Entfernung aufzustellen, und zwar bei schnellem Verkehr etwa in 100 m Entfernung; vorgeschriebene Sicherungsmittel, wie Warndreiecke, sind zu verwenden." TBNR: 115000 Betrag: 30,00 Sie sicherten Ihr liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig ab. § 15, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat FaP: B Pkt: 0 (1) FV: Bei Gefährdung anderer oder gar Unfall wird´s auch noch teurer. Und: "... an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann", dazu wurde schon weiter oben reichlich kommentiert. Bsp. wie dicht auffahrende Lkw etc. -------------------- |
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 360 Beigetreten: 08.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11130 ![]() |
Also muss ich mein deutlich erkennbares Pannenfahrzeug auf dem Seitenstreifen immer absichern mit Warndreieck und Warnblinker. Es könnte ´ja sein, dass Lkw zu dicht auffahren und mich nicht sehen oder im Winter hat einer zugefrorene Scheiben und fährt dennoch, dann lieber absichern, obwohl eigentlich nicht erforderlich?
Das kann doch nicht der Weisheit letzter Schluss sein... Aber danke für die Mühe bei den Antworten - ich geb´s auf. ![]() |
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6504 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 ![]() |
.... ich geb´s auf. Nein, musst Du nicht ![]() Einfach mal die Beiträge lesen ![]() ![]() ....Gemeint ist nicht, dass das liegengebliebene Fzg nur dort zu sichern ist, wo es (absolut) nicht als stehendes Hindernis erkannt werden kann (denn das würde ja heißen, das der erste, der kommt, es erfassen muss, weil er es nicht erkennen kann, dass es steht) sondern vielmehr, dass es überall dort zu sichern ist, wo es, und wenn auch nur unter irgendwelchen Umständen, sein kann, dass man es nicht als stehendes Hindernis erkennt. Das ist m.E. überall dort, wo das Halten oder gar Parken nicht erlaubt ist. Denn dort rechnet man nicht mit unabgesicherten, stehenden Fahrzeugen, also kann es sein, .... Wieso leuchtet Dir das nicht ein ![]() Gruß Nerari |
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 517 Beigetreten: 30.04.2004 Wohnort: Niederbayern Mitglieds-Nr.: 3075 ![]() |
HAllo zusammen,
wie ist das eigentlich dann- der ADAC rät bei liebenbleiben an unübersichtlichen Stellen, in der Ausfahrt oder wie auch immer daß man zur absicherung die Polizei rufen soll. Kostet dann das eigentlich was- sprich stellen die den Einsatz dann in Rechnung? Grüße Matthias -------------------- ...da die die reinen Herzens handeln unsere größten Helden sind... (Liebesbrief- Thomas D)
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 189 Beigetreten: 27.02.2007 Mitglieds-Nr.: 28973 ![]() |
Nein, Rechnung gibt´s nicht
![]() Ist zwar für uns als ![]() ![]() Also muss ich mein deutlich erkennbares Pannenfahrzeug auf dem Seitenstreifen immer absichern mit Warndreieck und Warnblinker. In deinem eigenen Interesse würde ich das grundsätzlich machen, egal, ob man´s gesetzlich vorgeschrieben bekommt oder nicht. -------------------- |
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1990 Beigetreten: 13.01.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 27351 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 189 Beigetreten: 27.02.2007 Mitglieds-Nr.: 28973 ![]() |
Solange es nur "Owi´s" sind, mag´s ja noch gehen:
problematischer wird´s dann, wenn man dann Straftaten vorbeifahren sieht ... und man kann aufgrund der Absicherung nicht weg und ein anderer ist nicht in der Nähe ... ![]() -------------------- |
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24497 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Highwaycop,
Nein, Rechnung gibt´s nicht ![]() ganz so kann ich das nicht stehen lassen, zumindest nicht für unseren Bereich: Wenn jemand wegen Kraftstoffmangel auf der Fahrbahn liegenbleibt (kein Standstreifen oder andere Ausweichmöglichkeit), und wenn es nicht möglich ist, das Fahrzeug sofort abzuschleppen, weil der Knilch nicht mal diese Schraube zum Abschleppen dabei hat, so dass wir dahinter bleiben müssen, bis der Pannenservice oder ein Abschlepper kommt, darf er neben der Verwarnung oder der Anzeige (je nachdem, ob er grob fahrlässig ohne Sprit gefahren ist) auch noch eine Gebühr für unsere Absicherung bezahlen. Bei einer Panne, die der Fahrer nicht selbst zu verantworten hat, sichern wir natürlich auch kostenlos ab, bzw. ziehen, wenn möglich, das Fahrzeug zum nächsten Parkplatz. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 189 Beigetreten: 27.02.2007 Mitglieds-Nr.: 28973 ![]() |
Das war mir nicht bekannt, dass das wieder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Danke für den Hinweis.
![]() Ich kann da nur für BB sprechen, da zahlt der "Liegenbleiber" nicht den Einsatz der Polizei. -------------------- |
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#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24497 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Highwaycop,
das hat nichts mit dem Bundesland zu tun. Wenn jemand die Panne nicht selbst verschuldet hat, oder wenn diese nicht vorhersehbar war, zahlt der Fahrer bei uns auch nichts. Fährt aber jemand auf der Autobahn ganz bewusst mit leerem oder fast leerem Tank, und reizt dies so extrem aus, dass er irgendwo auf der Fahrbahn stehen bleibt, so dass er sich und andere gefährdet oder einen kilometerlangen Stau verursacht, dann soll er den Einsatz auch zahlen. Hier geht es wirklich nur um Einzelfälle, wie z. B. einen PKW - Lenker, der sich fürchterlich aufgeregt hat, weil er normalerweise mit seinem Fahrzeug (nur, um eine Zahl zu nennen) 837 km mit einer Tankfüllung fahren kann, und jetzt war der Tank "schon" nach 820 km leer. Wenn es dann noch nicht mal möglich ist, das Fahrzeug abzuschleppen, weil der junge Mann die Öse zu Hause gelassen hat, und die Autos hinter ihm im Stau stehen dürfen, sehe ich keinen Grund, dass der Steuerzahler unsere Wartezeit, bis der Abschlepper kommt, zahlen soll. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#20
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1990 Beigetreten: 13.01.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 27351 ![]() |
Wir nehmen bei uns dafür keine Gebühr. Wie wird die denn bei euch abgerechnet?
Antwort gerne auch per PN. |
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#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21968 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... Wenn jemand die Panne nicht selbst verschuldet hat, oder wenn diese nicht vorhersehbar war, zahlt der Fahrer bei uns auch nichts.. Ich hatte mal im Raum Kaiserslautern im Eifer des Gefechts meinen Sprinter versehentlich mit Super-Plus betankt. Ich kam noch bis auf die A6, und dann noch genau bis zu einer Talbrücke OHNE STANDSTREIFEN, dann war aus die Maus. Und das im Feierabend-Verkehr! Ich hatte zwar einen Beifahrer, aber mit Angänger bergauf schieben ging auch zu zweit nicht. Also: Per Handy Abschlepper gerufen und gewartet. Nach einiger Zeit war die Polizei da und übernahm die Absicherung. War eigentlich völlig überflüssig, UNS abzusichern, denn "mein" Stau war bereits einige Kilometer lang und wurde berets im Radio erwähnt... Der ![]() ![]() Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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Beitrag
#22
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24497 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Doc,
selbst, wenn er die Tankquittung gesehen hätte: Du hast ja nicht ganz bewusst den falschen Kraftstoff getankt, und dadurch die Panne verursacht, deshalb wäre hier eine Rechnung nicht angebracht. Hallo, GrünWeißNRW, die PN kommt in den nächsten Tagen; ich muss erst einmal nachschauen, wie die genauen Gehührensätze bei uns sind, denn auswendig kenne ich sie auch nicht. Abgerechnet wird auf jeden Fall die Zeit, die ein Streifenfahrzeug und zwei Beamte an der Pannenstelle verbringen mussten. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 09.05.2025 - 13:29 |