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> Verbotszeichen mit grünem Rand
Gast_Georg_g_*
Beitrag 09.06.2008, 16:26
Beitrag #1





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In mehreren Gemeinden im südlichen Hessen sind mir in letzter Zeit Verbotszeichen mit grünem Rand aufgefallen. Abgesehen von der Farbe sind die Zeichen ansonsten in ihrer Gestaltung (Größe, Material, Piktogramme, Befestigung) wie amtliche Verkehrszeichen. An einigen Stellen könnte es sich um Privatwege gehandelt haben, an anderen Stellen sah es aber nach einer (rechtlich-)öffentlichen Straße aus.

Was ist der Sinn der Sache?

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arnolt
Beitrag 09.06.2008, 16:40
Beitrag #2


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Nach meinem Wissen, wird es tatsächlich so gemacht, dass private Verkehrsräume mit grünem Rand beschildert werden. Jedenfalls wurde das 1990 bei meiner Fahrlehrerausbildung so behauptet. Eine Quelle kann ich aber nicht nennen. Diese Schilder sollten eigentlich eine behördliche Zustimmung für die Aufstellung haben.


--------------------
Alles wird gut.

[A][B][C][D][E][F] und [A][BE][CE][MLT]
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Peter Lustig
Beitrag 09.06.2008, 17:06
Beitrag #3


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Möglicherweise ist das Zeichen, das abgesehen von der Farbgebung dem Z. 260 StVO entspricht und daher an dieses angelehnt worden sein könnte, Ausfluss von § 24 Abs. 4 und 5 Hessisches Forstgesetz, in dem es heißt:
Zitat
(4)Radfahren, Fahren mit Kutschen und Krankenfahrstühlen und Reiten ist nur auf Wegen und Straßen gestattet. Andere Benutzungsarten, insbesondere das Fahren mit Kraftfahrzeugen und Fuhrwerken, bedürfen der Erlaubnis des Waldbesitzers. In bestimmten Gebieten kann die Kennzeichnung von Reittieren verlangt werden. Insbesondere können Verleihbetriebe kennzeichnungspflichtig gemacht werden. Das Nähere regelt der für Forsten zuständige Minister durch Rechtsverordnung.

(5)Die untere Forstbehörde kann bei Vorliegen besonderer Verhältnisse im Einvernehmen mit dem Waldbesitzer zum Schutz der Waldbesucher, zur Entmischung des Reit‐, Fahr‐ und Fußgängerverkehrs und zur Wahrung der schützenswerten Interessen des Waldbesitzers nichtöffentliche Straßen und Wege für einzelne Benutzungsarten einschränken oder sperren. Sie kann im Rahmen dieser Befugnis nichtöffentliche Straßen und Wege einzelnen Benutzungsarten vorbehalten. Die Benutzung besonderer Reitwege, die zusätzlich zu den nichtöffentlichen Straßen und Wegen angelegt und unterhalten werden, kann davon abhängig gemacht werden, dass Vereinbarungen zwischen den Reitern oder deren Vereinigungen und dem Waldbesitzer über die für die Anlage und Pflege sowie die Beseitigung von Schäden erforderlichen Aufwendungen abgeschlossen werden.
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Enrico
Beitrag 09.06.2008, 20:10
Beitrag #4


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Ich kenne hier im RMG mehrere Beispiele, bei denen auf offensichtlich privatem Gelände in VZ die rote Farbe durch grüne bzw. braune Farbe ersetzt wurde.
IdR handelt es sich dann um "private [eingeschränkte] Haltverbote"; z.T. aber auch "VZ 250".


--------------------
Gruß Enrico


Bildung ist Bundessache!

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Peter Lustig
Beitrag 09.06.2008, 20:15
Beitrag #5


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Warum soll man nicht ein allseits bekanntes Schild verwenden, um seinen Willen zu dokumentieren, nachdem man es so abgewandelt hat, dass eine Verwechslung mit einem amtlichen Verkehrszeichen nun wirklich nicht zu befürchten ist? Verkehrszeichen und die in ihnen verwendeten Symbole sind nun einmal urheberrechtlich oder gebrauchsmustermäßig nicht geschützt.
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blue0711
Beitrag 09.06.2008, 21:51
Beitrag #6


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IMHO sind das nichtamtliche Verkehrszeichen, wie schon vermutet. @PL erwähnte ja schon den Grund: Durch die Farbgebung ist eine Verwechslung mit amtlichen Verkehrszeichen ausgeschlossen, die ja verboten ist, aber gleichzeitig eine allgemeinverständliche Aussage möglich.

Kenne die Schilder aus RLPf, BW und Bay. Jeweils an nichtöffentlichen Wegen (Privatstrassen, Forstwege, private Feldwege usw.; innerorts wie ausserorts)

Haarspaltmodus: Für Rot-Grün-Farbenblinde ist aber eine Verwechselungsgefahr gegeben. wink.gif


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Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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Kuli
Beitrag 09.06.2008, 23:34
Beitrag #7


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Wobei die Farbe grün natürlich auch als eine Art Erlaubnis gesehen werden könnte..
Ala "Dieser Weg ist zwar privat, aber Autos und Motorräder dürfen trotzdem gerne einfahren" wink.gif
(Das es nicht so ist ist klar, aber manch einer könnte es denken)
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durban
Beitrag 10.06.2008, 00:25
Beitrag #8


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Zitat (blue0711 @ 09.06.2008, 22:51) *
Kenne die Schilder aus RLPf, BW und Bay. Jeweils an nichtöffentlichen Wegen (Privatstrassen, Forstwege, private Feldwege usw.; innerorts wie ausserorts)


Auch gesehen in HH, VZ 267.


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Proxima Estación: Esperanza.
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MickyMaus
Beitrag 10.06.2008, 09:21
Beitrag #9


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Zitat (blue0711 @ 09.06.2008, 22:51) *
Haarspaltmodus: Für Rot-Grün-Farbenblinde ist aber eine Verwechselungsgefahr gegeben. wink.gif

Als Alternative dann noch in blau wink.gif


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Viele Grüße,
MM
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durban
Beitrag 10.06.2008, 09:34
Beitrag #10


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Wenn da nicht einer geschummelt hat whistling.gif


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MickyMaus
Beitrag 10.06.2008, 10:23
Beitrag #11


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scarey.gif Iiiiich??? Wie kommst du denn DA drauf? wink.gif Niiiiiieeeeemals tongue.gif


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Viele Grüße,
MM
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THOR
Beitrag 10.06.2008, 13:19
Beitrag #12


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Farben verändert MM nur an den Ampeln an die ich komme (auf Rot). ranting.gif

Spaß: cheers.gif


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Gruß

THOR
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MickyMaus
Beitrag 10.06.2008, 13:21
Beitrag #13


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Naja, irgendwie müssen wir ja mal dazu kommen, die Apfelschorle miteinander zu trinken, oder? cheers.gif


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Viele Grüße,
MM
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THOR
Beitrag 10.06.2008, 13:40
Beitrag #14


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Mal was anderes an einer roten Ampel eine Apfelschorle von MM serviert zu bekommen. laugh2.gif OK. Wird schon mal werden. Genug offtopic.gif wavey.gif


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THOR
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MickyMaus
Beitrag 10.06.2008, 13:50
Beitrag #15


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Naja, alkoholisches im Verkehr no.gif wink.gif


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Viele Grüße,
MM
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THOR
Beitrag 10.06.2008, 14:13
Beitrag #16


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Das ist selbstverständlich dieses no.gif In meiner Apfelschorle ist Apfelsaft. Machst Du die mit Äppelwoi? rofl1.gif


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Peter Lustig
Beitrag 10.06.2008, 14:42
Beitrag #17


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Zitat (Kuli @ 10.06.2008, 00:34) *
Wobei die Farbe grün natürlich auch als eine Art Erlaubnis gesehen werden könnte..
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Immer wieder erstaunlich, auf welche Auslegungen und Schlupftürchen die Leute kommen. laugh2.gif Aber da muss dann ggf. ein Gericht dieser Auffassung folgen. wink.gif
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