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> Überbreiter Bootstransport via Trailer in Europa?, Welche Regelungen gelten wo?
Hanspeter24
Beitrag 06.06.2008, 12:45
Beitrag #1


Neuling


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Moin moin,

eventuell schaffen wir uns demnächst ein Boot mit einer Breite von 2,95m an. Da wir gerne trailern (einmal jährlich meist für 3 wochen irgendwo in europa), wäre es wichtig für uns zu wissen wie kompliziert es ist mit dem trailergespann in europa zu fahren.

Vllt bekommen wir es ja auch hin eine kleine übersicht zu erstellen. Ich fang mal an, und schreibe alles was ich weiß (nicht sicher obs so richtig ist, fragen sind in rot mit drin):




Deutschland
-Bis Überbreite 3m lässt sich eine 3 jährige Ausnahmegenehmigung bekommen (Kosten ca. 200€). Damit ist dann die Fahrt in Städten und auch Autobahnen erlaubt.


-Ist auch eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung mölich?
-Muss für jedes Bundesland immer wieder eine neue Ausnahmegenehmigung beantragt werden?



Österreich
-Im jeweiligen Bundesland in das man einfährt, muss einige Zeit vorher eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Bis 3m relativ problemlos. Zeitraum der Ausnahmegenehmigung: 1 Monat, Kosten: 89€.


Schweiz
-Sehr problematisch. Bis 2,8m mit Genehmigung möglich?



Frankreich
-Eventuell auf Landstraße bis 3m möglich?
Hier wären weitere Informationen sehr wichtig, da wir gerne nach Frankreich trailern.

-Kosten?



Italien
-Das einzige was ich bis jetzt weiß: Sehr schwierig und teuer.
Weiter Informationen wären sehr hilfreich!



Kroatien
-Begleitfahrzeug nötig?
-Kosten?




Slowenien
-Mir bis jetzt keine Infos bekannt.
-Kosten



Skandinavien
-Auch sehr interessant für uns zum trailern. Leider bis jetzt auch noch keine Infos vorhanden.
-Kosten



Sobald hier Infos gepostet werden, editiere ich meinen Thread hier, damit wir eine übersicht bekommen.

Vielen Dank schonmal!! smile.gif

Viele Grüße
Hanspeter24
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Burkhard
Beitrag 06.06.2008, 13:09
Beitrag #2


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Hier mal ein weiterer Thread zum Thema. der allerdings nicht alle Fragen beantwortet.


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Hanspeter24
Beitrag 06.06.2008, 13:34
Beitrag #3


Neuling


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Moin,
ja das hatte ich schon gefunden. Danke trotzdem.

Gibt es eine möglichkeit den ersten beitrag zu editieren? Finde den button nicht.

Habe eine tolle informationsseite gefunden!!


www.jet-team.de/downloads/documents/europe/adac-merkblatt_niederlande.pdf

Einfach z.b. niederlande mit frankreich ersetzen. weiß nicht mit wie vielen ländern das geht. steht relativ am anfang was zu überbreite!

Oder hier gucken: http://www.jet-team.de/root/service/downlo...oad_europe.html

Weitere Erkenntnisse:

Niederlande
Keine Ausnahmegenehmigung benötigen Fahrzeuge, die inklusive der unteilbaren Ladung 22 m lang und/oder 3 m breit sind. Boote gelten in den Niederlanden als unteilbare Landung. Ausnahmegenehmigungen für Überbreite von Anhängern und Booten erteilt in den iederlanden folgende Agentur:

Rijksdienst voor het Wegverkeer
Europaweg 205
Postbus 777
NL-2700 AT Zoetermeer
Telefon:+31-79 3 45 81 34
Fax +31-79 3 45 80 22

Frankreich
Gespanne dürfen in Frankreich folgende Maße haben: 2,55 m Breite und 12 m Länge (ohne Deichsel), 18 m Länge einschließlich Deichsel.
Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen
eine Ausnahmegenehmigung. Nachfolgend aufgeführte Behörden bzw. Agenturen sind für die
Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung zuständig. Anträge werden nur schriftlich (per Post)
bearbeitet.

Bei Einfahrt über Kehl:
Direction Départementale du Bas-Rhin
CET ( Centre d'Exploitation du Trafic)
17 A rue Zielbaum - BP 40
67037 Strasbourg Cedex 2
Telefon: +33 (0)3 88 56 61 00

Bei Einfahrt über Saarbrücken:
Direction Départementale de l'Equipement de la Moselle
17, Quai Richepanse
F-57036 Metz CEDEX
Telefon: +33 (0)3 87 34 33 18
Fax: +33 (0)3 87 34 34 97

Bei Einfahrt über Valenciennes:
Direction Départementale de l'Equipement-Nord
44, Rue de Tournai, B.P. 289
F-59019 Lille CEDEX
Telefon: +33 (0)3 20 40 54 97
Fax: +33 (0)3 20 40 55 50-

Für Wassersportfahrzeuge, die auf dem Trailer durch Frankreich durchgeführt werden, muss der
"Internationale Bootsschein" (IBS) als Eigentumsnachweis mitgeführt werden.
Für das Kraftfahrzeug wird die Mitnahme der "Internationalen Grünen Versicherungskarte"
empfohlen. Der ADAC empfiehlt, den Bootsanhänger in die "Grüne Versicherungskarte" zusätzlich
eintragen zu lassen.

Frage ist jetzt noch wie teuer ist das ganze?


Italien
Nach dem geltenden italienischen Straßenverkehrsgesetz dürfen folgende Höchstmaße nicht
überschritten werden: Alle Gespanne einschl. Deichsel (Pkw und Anhänger) 2,55 Breite und 18 m
Länge. Wird eines dieser Maße überschritten, ist eine Sonderfahrerlaubnis notwendig.
Eine Sonderfahrerlaubnis erteilt:

Firma Plose ATE S. r. l.
Plosestr. 2
I - 39042 Brixen ( BZ)
Tel. 04 72 82 82 50 Fax 04 72 82 82 59

Alle nach hinten über Ihr Fahrzeug hinausragenden Dachlasten und Ladungen müssen mit einer 50
x 50 cm großen, rot-weiß gestreiften Warntafel (bei Ladungen, die die gesamte Fahrzeugbreite
abdecken: zwei Tafeln) gekennzeichnet sein. Diese sind in vielen ADAC-Geschäftsstellen und im
Fachhandel erhältlich.

Kosten, Dauer?


Kroatien und Slowenien

Gespanne dürfen in Kroatien folgende Maße haben: 18,75 m Länge, 2,55 m Breite und 4 m Höhe. Wird eines dieser Maße überschritten, ist eine Sonderfahrerlaubnis notwendig. Genehmigungen für Überbreite von Anhängern und Booten sowie die obligatorische Begleitung organisiert für Slowenien nd Kroatien die Firma

TRANSING Slandrova ulica 10 SLO-1231 Ljubljana
Telefon aus Deutschland: (00386-1) 5 37 47 08, 5 89 62 30
Fax: (00386-1) 5 37 46 58
transing-lj@transing.si
www.transing.si


Griechenland

Nach dem geltenden griechischen Straßenverkehrsgesetz dürfen Sportanhänger eine Breite von
2,50 m und eine Länge von 18 m nicht überschreiten. Werden die zulässigen Höchstmaße überschritten,
so ist für den Transport eine Sonderfahrerlaubnis notwendig. Ausnahmegenehmigungen
für Überbreite von Anhängern und Booten erteilt in Griechenland folgende Behörden:
Ministry of Transport and Communications

Anastaseos 2 and Tsigante St.
10191 Athens
Telefon (0030) 21 06 50 80 00
Fax (0030) 21 06 50 85 02
www.yme.gr

Griechisches Verkehrsministerium:
Ministry of Transport and Communications
Direction of Transport
International Transport Division
Ypourgion Syngoinonion
Anastaseos 2 + Tzigande
10191 Papague
Telefon (0030) 2 10 65 08 00 00
Fax (0030) 21 06 50 80 24

Spanien

Gespanne dürfen in Spanien folgende Maße haben: 2,55 m Breite, Anhänger (einschl. Deichsel) 12 m Länge, Gespanne 18,75 m Länge. Wird eines dieser Maße überschritten, ist eine Sonderfahrerlaubnis notwendig. Die Sondergenehmigungen für den Transport bei Überbreite von nhängern mit Booten in Spanien erteilt das

Ministerio de Transportes,
Turismo y Comunicaciones Dirección General de Transportes Terrestres
Sección de Autorizaciones Especiales de Circulación
Plaza de San Juan de la Cruz 3 E-28003 Madrid
Telefon:(0034) 9 15 97 70 00
Fax:(0034) 9 15 35 26 78


Schweden

Gespanne dürfen in Schweden folgende Maße haben:
Wohnmobile: 2,60 m Breite und 24 m Länge
Anhänger einschließlich Deichsel: 2,60 m Breite, Gespanne: 24 m Länge.
Wird eines dieser Maße überschritten, ist eine Ausnahmegenehmigung notwendig. Zuständig für die
Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung ist:

Vägverket
Röda Vägen 1
S-781 87 Borlänge
Telefon (0046-243) 7 50 00
Telefax (0046-243) 8 46 40
vagverket@vv.se
www.vv.se

Polen

Gespanne dürfen in Polen folgende Maße haben:
Wohnmobile 2,55 m Breite und 12 m Länge
Anhänger (einschl. Deichsel) 2,55 m Breite und 16,50 m Länge
Gespanne 2,55 m Breite und 18,75 m Länge
Wird eines dieser Maße überschritten, ist eine Ausnahmegenehmigung notwendig. Zuständig für die
Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung ist:

Generalna Dyrekcja Drog Publicznych i Autostrad - Zespol Przewozow Nienormatywnych
ul. Zelazna 59
PL-00 848 Warszawa
Telefon (0048-22) 375 88 88
Fax (0048-22) 375 87 59
kancelaria@gddkia.gov.pl
www.gddkia.gov.pl


Österreich

Nach dem geltenden österreichischen Straßenverkehrsgesetz dürfen folgende Höchstmaße nicht
überschritten werden: Alle Gespanne (Pkw und Anhänger) 2,55 Breite und 18,75 m. Wird eines
dieser Maße überschritten, ist eine Sonderfahrerlaubnis notwendig. Beantragt wird eine
Sonderfahrerlaubnis bei den Ämtern der Landesregierungen des jeweiligen Bundeslandes in dem
der Grenzübertritt aus Deutschland erfolgt:

Abt. Verkehr, Fabrik Str. 32
A-4020 Linz,
Telefon:(0043-732) 77 20 25 81, Fax:(0043-732) 77 20 16 88.
Amt der Salzburger Landesregierung
Postfach 527
A-5010 Salzburg,
Telefon: (0043-662) 80 42 53 31
Fax: (0043-662) 80 42 41 95
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Römerstr. 15
A-6901 Bregenz
Telefon: (0043-5574) 5 12 12 21
Fax: (0043-5574) 5 11 22 04
Amt der Tiroler Landesregierung
Landhaus
A-6010 Innsbruck
Telefon: (0043-512) 5 08 24 50
Fax: (0043-512) 5 93 23 05


So dass wars erstmal. Cool oder? :-)

Gruß Hanspeter24

Der Beitrag wurde von Hanspeter24 bearbeitet: 06.06.2008, 13:36
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Burkhard
Beitrag 06.06.2008, 14:40
Beitrag #4


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Zitat (Hanspeter24 @ 06.06.2008, 14:34) *
Gibt es eine möglichkeit den ersten beitrag zu editieren? Finde den button nicht.

Die Editierzeit ist beschränkt, daher konntest du den Button nicht mehr finden.


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Andreas
Beitrag 06.06.2008, 19:12
Beitrag #5


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Zitat (Hanspeter24 @ 06.06.2008, 13:45) *
Deutschland
-Bis Überbreite 3m lässt sich eine 3 jährige Ausnahmegenehmigung bekommen (Kosten ca. 200€). Damit ist dann die Fahrt in Städten und auch Autobahnen erlaubt.


-Ist auch eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung mölich?
-Muss für jedes Bundesland immer wieder eine neue Ausnahmegenehmigung beantragt werden?


Dauerausnahmegenehmigungen sind nur für max. 3 Jahre möglich. Bis zu einer Breite von 3 Meter kann deine zuständige Verkehrsbehörde eine flächendeckende Ausnahmegenehmigung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilen.


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Iceage
Beitrag 06.06.2008, 19:35
Beitrag #6


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und wenn das Boot etwas größer ist wird es halt so gemacht


und wenn ein böser Taxi-Fahrer in der 2. Reihe parkt gibt es ärger dazu sollte man sagen der Schwertransporter musste auf der flaschen Spur fahren die andere war nur 1 Spurig. da nimmt man halt die andere Seite wo 2 spuren sind


bevor fragen kommen das Boot hatte einer in seinen Garten stehen.


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Peter Lustig
Beitrag 06.06.2008, 19:38
Beitrag #7


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Wer hat schon eine Flugabwehrkanone auf seinem Boot? Damit kommt man bestimmt über keine einzige Grenze. blink.gif laugh2.gif
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Iceage
Beitrag 06.06.2008, 19:45
Beitrag #8


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Zitat (Peter Lustig @ 06.06.2008, 20:38) *
Wer hat schon eine Flugabwehrkanone auf seinem Boot? Damit kommt man bestimmt über keine einzige Grenze. blink.gif laugh2.gif

der Herr Peter Tamm ehemalige Vorstandsvorsitzender vom Axel Springer Verlag, der Herr hatte es im Vorgarten stehen und gibt nun seine Sammlung ein Museum in der Hafencity. Dieses Boot kommt aber woanders hin.
(link eingefügt)

Der Beitrag wurde von Iceage bearbeitet: 06.06.2008, 19:57


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Peter Lustig
Beitrag 06.06.2008, 19:54
Beitrag #9


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Na ja, wenn man Ehren-Schleusenwärter der Hamburger „Congregation der Alster-Schleusenwärter S.C.“ ist. whistling.gif

Sorry für OT. Ich gelobe Besserung. wink.gif
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Hanspeter24
Beitrag 07.06.2008, 23:22
Beitrag #10


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Hat jmd. vllt noch Preisinformationen für mich?

Weil wenn so eine sondergenehmigung 1000€ kostet z.b. lohnt sich das nicht wirklich für eine urlaubsfahrt...

Danke schön!
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Iceage
Beitrag 08.06.2008, 06:21
Beitrag #11


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wahrscheinlich hast du in diesem Forum mehr Erfolg damit deine Frage beantwortet werden kann boote-forum.


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Andreas
Beitrag 08.06.2008, 09:01
Beitrag #12


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Zitat (Hanspeter24 @ 08.06.2008, 00:22) *
Hat jmd. vllt noch Preisinformationen für mich?


Für Ausnahmegenehmigungen von der StVO schreibt die Gebührenordnung eine großzügige Rahmengebühr vor, es ist daher nicht möglich eine allgemein gültige Aussage zu treffen. Eine Gebühr von 1000,- € ist allerdings zu hoch gegriffen. Rechne mit einer Gebühr im unteren 3-stelligen Bereich. Genaueres kann dir nur deine zuständige Verkehrsbehörde sagen.


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Hanspeter24
Beitrag 09.06.2008, 19:27
Beitrag #13


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Okay danke für die hilfe.

Im Bereich Köln kostet die Ausnahmegenehmigung für 3 jahre immerhin nur 112€. Denke dass sollte passen. SChaue mich mal um im boote forum.

grüße
Hanspeter
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Andreas
Beitrag 09.06.2008, 19:39
Beitrag #14


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Zitat (Hanspeter24 @ 09.06.2008, 20:27) *
Im Bereich Köln kostet die Ausnahmegenehmigung für 3 jahre immerhin nur 112€.


Da hast du aber Glück, 112,- € für diese Ausnahmegenehmigung ist recht günstig, ich hätte so ca. 200,- € getippt. wink.gif


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Hanspeter24
Beitrag 12.06.2008, 11:55
Beitrag #15


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Hehe, ne ich wohn ja nicht in Köln wink.gif War nur durch zufall der wert von köln als ich danach gesucht habe. brauche den wert von hamburg. aber soooo gravierend wird der unterschied wohl auch nicht sein.
passt schon.
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Andreas
Beitrag 12.06.2008, 12:01
Beitrag #16


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Zitat (Hanspeter24 @ 12.06.2008, 12:55) *
aber soooo gravierend wird der unterschied wohl auch nicht sein.


Sag das nicht, die Rahmengebühr für Ausnahmen von der StVO beträgt 10,20 € bis 767,00 €. wavey.gif


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Kolbenfeder
Beitrag 20.06.2008, 11:57
Beitrag #17


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Lohnt das ganze für 3 Wochen?

Fahrzeit, Sprit, Autobahngebühren, Zugfahrzeugverschleiß?

Wird da nicht chartern vor Ort interessanter?

@ Peter Lustig

Ein 20mm-Zwilling von Rheinmetall, Bofors oder Oerlikon ist an vielen Grenzübergängen leicht als Paß- Visa- und Transportgenehmigungsersatz zu gebrauchen! Damit hat man viele "durchschlagende" Argumente!
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Hanspeter24
Beitrag 30.06.2008, 13:58
Beitrag #18


Neuling


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Zitat (Kolbenfeder @ 20.06.2008, 12:57) *
Lohnt das ganze für 3 Wochen?

Fahrzeit, Sprit, Autobahngebühren, Zugfahrzeugverschleiß?

Wird da nicht chartern vor Ort interessanter?


Nein ich denke nicht. Die Fahrzeit spielt nicht soo eine entscheidende Rolle, da sie schon mit zum Urlaub gerechnet wird. ist ja schon eine art camping urlaub, da wir immer auf campingplätzen übernachten.
Sprit ist auch nicht soo entscheidend. Autobahngebühren sind natürlich nicht so schön. Aber ein chartern wäre deutlich teurer. außerdem sind charter boote meist schlecht ausgestattet, und langsam.
ein trimaran ist da was anderes.

VG Hanspeter
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