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> Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot
baggy
Beitrag 20.10.2008, 14:49
Beitrag #51


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Hilfe, ich verstehe das nicht.

§ 30 StVO ist bisher wohl nicht geändert worden oder ???

Damit sind alle anderen internen Anweisungen von Verkehrsministerien der einzelnen Bundesländer doch irrelevant oder?

Es kommt vielleicht mal so oder anders ins Gesetz.
Ist bisher aber kein deutsches Recht. Und damit bleibt es bei Bußgeldern und Problemem für alle die sich nach solchen Schnellschüssen richten.

Oder Irre ich mich da ?


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hallo-stege
Beitrag 22.10.2008, 22:00
Beitrag #52


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tja, genau das ist das Problem.

Gruss von Frank


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Maik380
Beitrag 12.08.2009, 17:33
Beitrag #53


Neuling


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Hi leute, ich grabe den thread hier mal wieder aus.

In der 46. änderung der StVO die ab dem 01.09. in kraft tritt, ist leider auch noch nichts von der änderung des sonntagsfahverbotes drin crybaby.gif .

Kam schon mal jemand mit den schreiben der verschienden bundesländer die hier rumgehen in eine kontrolle am sonntag?
Wenn ja was haben die beamten gesagt?

Wir sind leider auch regelmäßig samstags und sonntags mit einem T5 doppelkabine (z.G.M. 2850kg) und pferdeanhänger (z.G.M. 2000kg) unterwegs, kontrolliert hat uns aber (gott sei dank) noch niemand.

Gruss
Maik
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Polo79
Beitrag 13.08.2009, 13:51
Beitrag #54


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Der Bundesrat hat die Zuleitung eines Verordnungsentwurfs an die Bundesregierung beschlossenen. BR DRS 391/09

Allerdings hat das BMVBS ja bereits mitgeteilt, dass die Bundesregierung eine "nicht näher beschriebene kritische Haltung" gegenüber den Empfehlungen des Verkehrsausschusses hat. Insofern ist es m.E. sehr fraglich, ob diese VO zum 01.09. in Kraft treten wird.
Herr Tiefentümpel hat offenbar noch keine ablehnende Begründung parat und arbeitet noch daran. whistling.gif


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dete
Beitrag 13.08.2009, 14:23
Beitrag #55


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Das "uralte" Schreiben gilt auch in Niedersachsen.


dete
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Trailer
Beitrag 24.03.2010, 21:32
Beitrag #56


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Muss mit einem LKW 2,8t + Kühlwagen 2,8 t an einem Sonntag durch NRW, Hessen, RLP, BW fahren. Zweck ist eine Ferienfreizeit, ich fahre ehrenamtlich...
Brauche ich eine Ausnahmegenehmigung oder reicht es wohl, wenn ich in einer Kontrolle diesen Wisch vom Verkehrsminister vorlege und mich darauf berufe?

Freundlichste Grüße wavey.gif


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rita19
Beitrag 25.03.2010, 08:09
Beitrag #57


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Wenn es sich um zwei separate Fahrzeuge mit 2,8 t handelt, kannst Du fahren. Ab 7,5 t greifen Ausnahmegenehmigung und Co.....schau einfach mal in § 30 StVO.
Oder meinst Du den Kühlwagen als Anhänger ?
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dete
Beitrag 25.03.2010, 08:21
Beitrag #58


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Na, die Empfehlung zum 30 StVO spricht von Anhängern zu Sport- und Freizeitzwecken.

Da würde ich beim StVA nachfragen und, vermutlich, eine Genehmigung einholen!

Gruß dete
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Kai R.
Beitrag 25.03.2010, 09:46
Beitrag #59


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Zitat (Trailer @ 24.03.2010, 21:32) *
Muss mit einem LKW 2,8t + Kühlwagen 2,8 t an einem Sonntag durch NRW, Hessen, RLP, BW fahren. Zweck ist eine Ferienfreizeit, ich fahre ehrenamtlich...
Brauche ich eine Ausnahmegenehmigung oder reicht es wohl, wenn ich in einer Kontrolle diesen Wisch vom Verkehrsminister vorlege und mich darauf berufe?

mir wäre das zu heikel. Der Anhänger ist ja nun nicht gerade ein Sport- und Freizeitanhänger.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Trailer
Beitrag 25.03.2010, 23:14
Beitrag #60


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Naja aber ich bringe ihn zu Freizeitzwecken zum Bestimmungsort. Wäre der Kühlanhänger nicht pünktlich vor Ort haben wir ein Problem mit der Verpflegung für die Jungs und Mädels, denn Sonntags kann ich ja auch nirgendwo einkaufen gehen und das, was fehlt (weil es im stillgelegten Gespann ist...) nachkaufen thread.gif

Wie würde das den mit einer Ausnahmegenehmigung laufen, das Fahrzeug ist geliehen und der Veranstalter der Verein, für den ich das Gespann dorthin fahre...

wavey.gif


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Polo79
Beitrag 25.03.2010, 23:26
Beitrag #61


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Könnte man dann nicht einfach einen PKW leihen, oder muss es unbedingt dieses Fahrzeug sein? unsure.gif


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Ichtyos
Beitrag 26.03.2010, 01:04
Beitrag #62


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Ich bin zwar nicht @Trailer, aber:

Einen PKW zu leihen, mit dem man 2,8 Tonnen Anhängelast befördern kann, ist sicher nicht umöglich. Aber:
Zitat (Polo79 @ 25.03.2010, 23:26) *
Könnte man dann nicht einfach einen PKW leihen, oder muss es unbedingt dieses Fahrzeug sein? unsure.gif

Einfach ist das sicher nicht. Meinereiner ist mit einer Tonne weniger schon im Kreis der verantwortlichen Jugendleiter begehrter Chauffeur für die jeweiligen Anhänger. wavey.gif


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dete
Beitrag 26.03.2010, 08:04
Beitrag #63


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Dann geh zu deiner Verwaltung und erkläre das, kann so teuer auch nicht sein und du bist auf der sicheren Seite!

dete
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Trailer
Beitrag 26.03.2010, 18:58
Beitrag #64


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Nabend,
ja ich denke daran werde ich wohl nicht vorbeikommen.

Andere Möglichkeit:
derselbe LKW mit 2,8t mit einem 0,6t-Planenanhänger. Auf dem Anhänger befördere ich 3 Kühltruhen sowie Getränke.
Wäre das ohne Genehmigung erlaubt?

Ich möchte an der Genehmigung vorbeikommen weil ich keine Lust hab den Fahrzeughalter mit irgendwelchen Unterschriften zu nerven.

wavey.gif


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Trucker
Beitrag 26.03.2010, 19:12
Beitrag #65


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Zitat (Trailer @ 26.03.2010, 18:58) *
Andere Möglichkeit:
derselbe LKW mit 2,8t mit einem 0,6t-Planenanhänger. Auf dem Anhänger befördere ich 3 Kühltruhen sowie Getränke.
Wäre das ohne Genehmigung erlaubt?

Ich möchte an der Genehmigung vorbeikommen weil ich keine Lust hab den Fahrzeughalter mit irgendwelchen Unterschriften zu nerven.

wavey.gif


Auch das ist keine Lösung,das Fahrverbot gilt für LKW mit Anhängeregal wie gross der ist also auch der 0,3t Klaufix.Die einzige Möglichkeit ist wirklich statt des LKW mit 2,8t ein Baugleichen PKW zu benutzen (VWMultivan PKW/VW Transporter LKW)


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Gruß Werner



Ich fahre nicht zum Spass, es ist mein Job, Euch die Zeitung zu bringen



wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten
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Hoheneicherstation
Beitrag 26.03.2010, 20:28
Beitrag #66


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Zitat (Trucker @ 26.03.2010, 20:12) *
... das Fahrverbot gilt für LKW mit Anhängeregal wie gross der ist also auch der 0,3t Klaufix.



Klugscheiss: Andersrum isses richtig, das Fahrverbot gilt für Anhänger, wenn sie von einem LKW gezogen werden. Egal wie gross(schwer) der LKW ist ... whistling.gif
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Hoheneicherstation
Beitrag 26.03.2010, 21:26
Beitrag #67


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Zitat (Trailer @ 26.03.2010, 19:58) *
Ich möchte an der Genehmigung vorbeikommen weil ich keine Lust hab den Fahrzeughalter mit irgendwelchen Unterschriften zu nerven.



Das geht ganz einfach, wenn das ziehende Fahrzeug kein LKW ist. (Der Eintrag im Fahrzeugschein entscheidet)
Jedes andere Fahrzeug, z.B ein PKW, ein Wohnmobil, jedes andere "so. Kfz", eine Zugmaschine usw., darf Sonntags einen Anhänger (egal wie schwer) ziehen! whistling.gif
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Trailer
Beitrag 27.03.2010, 07:36
Beitrag #68


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Zitat (Hoheneicherstation @ 26.03.2010, 21:26) *
Das geht ganz einfach, wenn das ziehende Fahrzeug kein LKW ist. (Der Eintrag im Fahrzeugschein entscheidet)
Jedes andere Fahrzeug, z.B ein PKW, ein Wohnmobil, jedes andere "so. Kfz", eine Zugmaschine usw., darf Sonntags einen Anhänger (egal wie schwer) ziehen! whistling.gif


Das weiß ich, fahre ja selbst so ein Schätzchen wink.gif
Es ging mir halt nur um die Auslegungssache des Verkehrsminister-Beschlusses bei solchen Beladungen und halt für Fahrten in ein Ferienlager...


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rita19
Beitrag 27.03.2010, 09:18
Beitrag #69


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Zitat (Hoheneicherstation @ 26.03.2010, 21:26) *
Das geht ganz einfach, wenn das ziehende Fahrzeug kein LKW ist. (Der Eintrag im Fahrzeugschein entscheidet)


Das möcht ich so nicht bei allen Fahrzeugen unterschreiben....Ich meine, gelesen zuhaben, nicht allein der Eintrag im Fzg.-schein ist ausschlaggebend, sondern das Gesamtbild, nämlich ob das Fahrzeug eingesetzt wird zur Güter- oder Personenbeförderung... Pick-ups sind diese typischen Verwandlungskünstler, zwar als LKW zugelassen, aber durchaus zur Personenbeförderung wandelbar.
Andersrum würde ein augenscheinlich zur Güterbeförderung vorgesehener, nicht wandelbarer PKW, unter das Sonntagsfahrverbot fallen, wenn er einen Anhänger zieht.
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Andreas
Beitrag 27.03.2010, 11:16
Beitrag #70


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Zitat (Trailer @ 26.03.2010, 18:58) *
Ich möchte an der Genehmigung vorbeikommen weil ich keine Lust hab den Fahrzeughalter mit irgendwelchen Unterschriften zu nerven.


Der Halter muss bei einem Antrag auf Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot nicht zwingend unterschreiben. Es reicht die Unterschrift des Antragstellers und die muss nicht zwingend mit dem Halter identisch sein.


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Trailer
Beitrag 27.03.2010, 20:36
Beitrag #71


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Na gut. Habe einen Blanko-Antrag im Internetz gefunden, an wen muss ich den Antrag schicken und wie lange ist ungefähr die Bearbeitungszeit?

wavey.gif


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Andreas
Beitrag 28.03.2010, 08:14
Beitrag #72


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Zitat (Trailer @ 27.03.2010, 20:36) *
an wen muss ich den Antrag schicken


§ 47 Abs. 2 Nr. 6 StVO:

"6.nach § 46 Abs. 1 Nr. 7 die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die Ladung aufgenommen wird oder die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnort, seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat. Diese sind auch für die Genehmigung der Leerfahrt zum Beladungsort zuständig, ferner dann, wenn in ihrem Land von der Ausnahmegenehmigung kein Gebrauch gemacht wird oder wenn dort kein Fahrverbot besteht;"

Zitat
und wie lange ist ungefähr die Bearbeitungszeit?


Meine Kristallkugel ist in der Inspektion... thread.gif

Von 1 Tag bis über 1 Woche dürfte alles möglich sein.


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Polo79
Beitrag 28.03.2010, 17:45
Beitrag #73


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Auf den Homepages der Behörden findet man schonmal den zuständigen SB mit Durchwahl.


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dopero
Beitrag 28.03.2010, 20:03
Beitrag #74


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Zitat (Andreas @ 28.03.2010, 09:14) *
Meine Kristallkugel ist in der Inspektion... thread.gif

Gibt es da keine kostenlose Leihkugel?
Das ist jetzt ja schon der Fall wenn man seinen Kinderwagen in die Inspektion gibt (kein Scherz, kürzlich erst bei einem Babyausstatter eine entsprechende Werbung gesehen).
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Kühltaxi
Beitrag 08.05.2010, 19:59
Beitrag #75


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Zitat (Trailer @ 26.03.2010, 00:14) *
.... Kühlanhänger .... Verpflegung für die Jungs und Mädels, ....

'Tschuldigung daß ich daß erst jetzt sehe, aber wie wär's mit (grundsätzlich auch sonntags erlaubtem) Transport von verderblichen Lebensmitteln? Steht doch nirgendwo was von gewerblich.


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
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