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Beitrag
#51
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 227 Beigetreten: 24.11.2006 Wohnort: Brandenburg - polnische Grenze Mitglieds-Nr.: 25645 ![]() |
Hilfe, ich verstehe das nicht.
§ 30 StVO ist bisher wohl nicht geändert worden oder ??? Damit sind alle anderen internen Anweisungen von Verkehrsministerien der einzelnen Bundesländer doch irrelevant oder? Es kommt vielleicht mal so oder anders ins Gesetz. Ist bisher aber kein deutsches Recht. Und damit bleibt es bei Bußgeldern und Problemem für alle die sich nach solchen Schnellschüssen richten. Oder Irre ich mich da ? -------------------- |
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#52
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 508 Beigetreten: 18.10.2005 Wohnort: Satrup / Angeln Mitglieds-Nr.: 13825 ![]() |
tja, genau das ist das Problem.
Gruss von Frank -------------------- |
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Beitrag
#53
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 12.08.2009 Mitglieds-Nr.: 49982 ![]() |
Hi leute, ich grabe den thread hier mal wieder aus.
In der 46. änderung der StVO die ab dem 01.09. in kraft tritt, ist leider auch noch nichts von der änderung des sonntagsfahverbotes drin ![]() Kam schon mal jemand mit den schreiben der verschienden bundesländer die hier rumgehen in eine kontrolle am sonntag? Wenn ja was haben die beamten gesagt? Wir sind leider auch regelmäßig samstags und sonntags mit einem T5 doppelkabine (z.G.M. 2850kg) und pferdeanhänger (z.G.M. 2000kg) unterwegs, kontrolliert hat uns aber (gott sei dank) noch niemand. Gruss Maik |
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#54
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 ![]() |
Der Bundesrat hat die Zuleitung eines Verordnungsentwurfs an die Bundesregierung beschlossenen. BR DRS 391/09
Allerdings hat das BMVBS ja bereits mitgeteilt, dass die Bundesregierung eine "nicht näher beschriebene kritische Haltung" gegenüber den Empfehlungen des Verkehrsausschusses hat. Insofern ist es m.E. sehr fraglich, ob diese VO zum 01.09. in Kraft treten wird. Herr Tiefentümpel hat offenbar noch keine ablehnende Begründung parat und arbeitet noch daran. ![]() -------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. ![]() |
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#55
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2197 Beigetreten: 30.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13386 ![]() |
Das "uralte" Schreiben gilt auch in Niedersachsen.
dete |
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#56
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 725 Beigetreten: 17.05.2006 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 19441 ![]() |
Muss mit einem LKW 2,8t + Kühlwagen 2,8 t an einem Sonntag durch NRW, Hessen, RLP, BW fahren. Zweck ist eine Ferienfreizeit, ich fahre ehrenamtlich...
Brauche ich eine Ausnahmegenehmigung oder reicht es wohl, wenn ich in einer Kontrolle diesen Wisch vom Verkehrsminister vorlege und mich darauf berufe? Freundlichste Grüße ![]() -------------------- Piloten ist nichts verboten...
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 252 Beigetreten: 06.02.2010 Mitglieds-Nr.: 52614 ![]() |
Wenn es sich um zwei separate Fahrzeuge mit 2,8 t handelt, kannst Du fahren. Ab 7,5 t greifen Ausnahmegenehmigung und Co.....schau einfach mal in § 30 StVO.
Oder meinst Du den Kühlwagen als Anhänger ? |
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#58
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2197 Beigetreten: 30.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13386 ![]() |
Na, die Empfehlung zum 30 StVO spricht von Anhängern zu Sport- und Freizeitzwecken.
Da würde ich beim StVA nachfragen und, vermutlich, eine Genehmigung einholen! Gruß dete |
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#59
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26843 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Muss mit einem LKW 2,8t + Kühlwagen 2,8 t an einem Sonntag durch NRW, Hessen, RLP, BW fahren. Zweck ist eine Ferienfreizeit, ich fahre ehrenamtlich... Brauche ich eine Ausnahmegenehmigung oder reicht es wohl, wenn ich in einer Kontrolle diesen Wisch vom Verkehrsminister vorlege und mich darauf berufe? mir wäre das zu heikel. Der Anhänger ist ja nun nicht gerade ein Sport- und Freizeitanhänger. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 725 Beigetreten: 17.05.2006 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 19441 ![]() |
Naja aber ich bringe ihn zu Freizeitzwecken zum Bestimmungsort. Wäre der Kühlanhänger nicht pünktlich vor Ort haben wir ein Problem mit der Verpflegung für die Jungs und Mädels, denn Sonntags kann ich ja auch nirgendwo einkaufen gehen und das, was fehlt (weil es im stillgelegten Gespann ist...) nachkaufen
![]() Wie würde das den mit einer Ausnahmegenehmigung laufen, das Fahrzeug ist geliehen und der Veranstalter der Verein, für den ich das Gespann dorthin fahre... ![]() -------------------- Piloten ist nichts verboten...
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#61
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 ![]() |
Könnte man dann nicht einfach einen PKW leihen, oder muss es unbedingt dieses Fahrzeug sein?
![]() -------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. ![]() |
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#62
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
Ich bin zwar nicht @Trailer, aber:
Einen PKW zu leihen, mit dem man 2,8 Tonnen Anhängelast befördern kann, ist sicher nicht umöglich. Aber: Könnte man dann nicht einfach einen PKW leihen, oder muss es unbedingt dieses Fahrzeug sein? ![]() Einfach ist das sicher nicht. Meinereiner ist mit einer Tonne weniger schon im Kreis der verantwortlichen Jugendleiter begehrter Chauffeur für die jeweiligen Anhänger. ![]() -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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#63
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2197 Beigetreten: 30.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13386 ![]() |
Dann geh zu deiner Verwaltung und erkläre das, kann so teuer auch nicht sein und du bist auf der sicheren Seite!
dete |
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#64
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 725 Beigetreten: 17.05.2006 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 19441 ![]() |
Nabend,
ja ich denke daran werde ich wohl nicht vorbeikommen. Andere Möglichkeit: derselbe LKW mit 2,8t mit einem 0,6t-Planenanhänger. Auf dem Anhänger befördere ich 3 Kühltruhen sowie Getränke. Wäre das ohne Genehmigung erlaubt? Ich möchte an der Genehmigung vorbeikommen weil ich keine Lust hab den Fahrzeughalter mit irgendwelchen Unterschriften zu nerven. ![]() -------------------- Piloten ist nichts verboten...
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1683 Beigetreten: 25.12.2005 Wohnort: Bardowick bei Lüneburg Mitglieds-Nr.: 15610 ![]() |
Andere Möglichkeit: derselbe LKW mit 2,8t mit einem 0,6t-Planenanhänger. Auf dem Anhänger befördere ich 3 Kühltruhen sowie Getränke. Wäre das ohne Genehmigung erlaubt? Ich möchte an der Genehmigung vorbeikommen weil ich keine Lust hab den Fahrzeughalter mit irgendwelchen Unterschriften zu nerven. ![]() Auch das ist keine Lösung,das Fahrverbot gilt für LKW mit Anhängeregal wie gross der ist also auch der 0,3t Klaufix.Die einzige Möglichkeit ist wirklich statt des LKW mit 2,8t ein Baugleichen PKW zu benutzen (VWMultivan PKW/VW Transporter LKW) -------------------- Gruß Werner
![]() Ich fahre nicht zum Spass, es ist mein Job, Euch die Zeitung zu bringen ![]() wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten |
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#66
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7184 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
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#67
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7184 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
Ich möchte an der Genehmigung vorbeikommen weil ich keine Lust hab den Fahrzeughalter mit irgendwelchen Unterschriften zu nerven. Das geht ganz einfach, wenn das ziehende Fahrzeug kein LKW ist. (Der Eintrag im Fahrzeugschein entscheidet) Jedes andere Fahrzeug, z.B ein PKW, ein Wohnmobil, jedes andere "so. Kfz", eine Zugmaschine usw., darf Sonntags einen Anhänger (egal wie schwer) ziehen! ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 725 Beigetreten: 17.05.2006 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 19441 ![]() |
Das geht ganz einfach, wenn das ziehende Fahrzeug kein LKW ist. (Der Eintrag im Fahrzeugschein entscheidet) Jedes andere Fahrzeug, z.B ein PKW, ein Wohnmobil, jedes andere "so. Kfz", eine Zugmaschine usw., darf Sonntags einen Anhänger (egal wie schwer) ziehen! ![]() Das weiß ich, fahre ja selbst so ein Schätzchen ![]() Es ging mir halt nur um die Auslegungssache des Verkehrsminister-Beschlusses bei solchen Beladungen und halt für Fahrten in ein Ferienlager... -------------------- Piloten ist nichts verboten...
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 252 Beigetreten: 06.02.2010 Mitglieds-Nr.: 52614 ![]() |
Das geht ganz einfach, wenn das ziehende Fahrzeug kein LKW ist. (Der Eintrag im Fahrzeugschein entscheidet) Das möcht ich so nicht bei allen Fahrzeugen unterschreiben....Ich meine, gelesen zuhaben, nicht allein der Eintrag im Fzg.-schein ist ausschlaggebend, sondern das Gesamtbild, nämlich ob das Fahrzeug eingesetzt wird zur Güter- oder Personenbeförderung... Pick-ups sind diese typischen Verwandlungskünstler, zwar als LKW zugelassen, aber durchaus zur Personenbeförderung wandelbar. Andersrum würde ein augenscheinlich zur Güterbeförderung vorgesehener, nicht wandelbarer PKW, unter das Sonntagsfahrverbot fallen, wenn er einen Anhänger zieht. |
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Ich möchte an der Genehmigung vorbeikommen weil ich keine Lust hab den Fahrzeughalter mit irgendwelchen Unterschriften zu nerven. Der Halter muss bei einem Antrag auf Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot nicht zwingend unterschreiben. Es reicht die Unterschrift des Antragstellers und die muss nicht zwingend mit dem Halter identisch sein. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#71
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 725 Beigetreten: 17.05.2006 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 19441 ![]() |
Na gut. Habe einen Blanko-Antrag im Internetz gefunden, an wen muss ich den Antrag schicken und wie lange ist ungefähr die Bearbeitungszeit?
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#72
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
an wen muss ich den Antrag schicken § 47 Abs. 2 Nr. 6 StVO: "6.nach § 46 Abs. 1 Nr. 7 die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die Ladung aufgenommen wird oder die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnort, seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat. Diese sind auch für die Genehmigung der Leerfahrt zum Beladungsort zuständig, ferner dann, wenn in ihrem Land von der Ausnahmegenehmigung kein Gebrauch gemacht wird oder wenn dort kein Fahrverbot besteht;" Zitat und wie lange ist ungefähr die Bearbeitungszeit? Meine Kristallkugel ist in der Inspektion... ![]() Von 1 Tag bis über 1 Woche dürfte alles möglich sein. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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#73
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 ![]() |
Auf den Homepages der Behörden findet man schonmal den zuständigen SB mit Durchwahl.
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#74
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3110 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 ![]() |
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Beitrag
#75
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15912 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
.... Kühlanhänger .... Verpflegung für die Jungs und Mädels, .... 'Tschuldigung daß ich daß erst jetzt sehe, aber wie wär's mit (grundsätzlich auch sonntags erlaubtem) Transport von verderblichen Lebensmitteln? Steht doch nirgendwo was von gewerblich. -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 28.08.2025 - 03:00 |