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> Befreiung von der Gurtpflicht beim Haus-zu-Haus-Verkehr, Wie definiert?
Bill
Beitrag 09.05.2008, 10:11
Beitrag #1


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Hallo zusammen,

ich habe vor einigen Tagen beim einer Firma einen Arbeitsvertrag als Fahrer unterschrieben. In meinen Aufgabenbereich fällt aus Ausliefern von Gemüsekisten an Privatpersonen. Ich fahre dabei täglich zwischen 50 und 80 Kisten aus.
Die Tour fahre ich nach dem Navi ab, die Kunden liegen teilweise recht nahe zusammen, teilweise sind auch größere Strecken zurückzulegen. Wieviel Abstand zwischen den einzelnen Kunden liegt zeigt mir mein Navi immer schön an. rolleyes.gif

Nun bin ich in keinster Weise ein Gurtmuffel. Aber wenn ich in einem Wohngebiet kisten ausfahre und mich ständig an- und abschnallen muss, wenn ich fünf Häuser weiter den nächsten beliefere und dabei lediglich mit 15-20 km/h unterwegs bin, dann stört mich das angurten doch schon sehr, vorallem weil sich der Gurt ständig verklemmt. Längere Strecken schnalle ich mich selbstverständlich immer an.

Die STVO besagt nun:

Zitat
§ 21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme
(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für

2.
Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen.



Jetzt werde ich aber aus zwei Dingen nicht schlau:
1. Gehört meine Tätigkeit zum Haus-zu-Haus-Verkehr? Ich halte ja nicht überall und auch nicht bei jedem dritten oder so. Dennoch liegen die Kunden Recht nahe zusammen.
2. Sind meine Abstände (mal fünf Häuser weiter, mal ein paar hundert Meter) regelmäßig kurz im Sinne der STVO?


Vielen Dank. wavey.gif


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"Von Sicherheit steht nichts in unserer Verfassung, in unserer Verfassung steht etwas von Freiheit. Das heisst also, soweit wir Sicherheit brauchen, um die Freiheit zu schützen ist das in Ordnung. Aber die Sicherheit ist kein Wert an sich - wir sind kein Sicherheitsstaat, sondern ein Freiheitsstaat." - Baum in Fakt, ARD am 23.04.2007


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frankenstein
Beitrag 09.05.2008, 10:18
Beitrag #2


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Klickmich

und evtl. Suche benutzen, das Thema hatten wir schon desöfteren.


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Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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AMenge
Beitrag 09.05.2008, 10:20
Beitrag #3


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Zitat (Bill @ 09.05.2008, 11:11) *
Aber wenn ich in einem Wohngebiet kisten ausfahre und mich ständig an- und abschnallen muss, wenn ich fünf Häuser weiter den nächsten beliefere und dabei lediglich mit 15-20 km/h unterwegs bin, dann stört mich das angurten doch schon sehr, vorallem weil sich der Gurt ständig verklemmt.

Zur rechtlichen Lage kann ich leider nichts konstruktives beitragen, möchte aber zu dem obigen Absatz meine Anmerkungen vornehmen.

Wenn der Gurt sich ständig verklemmt, dann solltest du auf eine Reparatur drängen. Ich weiss, dass gerade im Lieferverkehr die Fahrzeuge rollen müssen, aber ein funktionsfähiger Gurt ist schon eine feine Sache.
Des weiteren kann ich dir nur nahe legen, dich auch bei scheinbar minimalen Geschwindigkeiten anzuschnallen, auch wenn es lästig sein mag. Du hast bei den von dir genannten Geschindigkeiten keinerlei Chance, dich aus eigener Kraft abzustützen. Ich hatte mal das zweifelhafte Vergnügen, in einem Aufprallsimulator zu sitzen. Da wird eine Aufprallgeschwindigkeit von 6 km/h (wenn ich mich richtig erinnere, auf alle ein scheinbar läppischer Wert) simuliert. Da wurde mir sehr eindrucksvoll bewusst, was ein Gurt schon bei niedrigen Geschwindigkeiten leistet und wie überfordert man als Fahrer ist.

Das nur als kleiner Erfahrungsbericht. Ich kann dein Ansinnen durchaus verstehen und weiss auch, dass man in der Hektik des Arbeitsalltags oft andere Prioritäten hat. Von daher fass mein Posting bitte einfach als kleinen Denkanstoss auf.
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Bill
Beitrag 09.05.2008, 10:31
Beitrag #4


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Zitat
Wenn der Gurt sich ständig verklemmt, dann solltest du auf eine Reparatur drängen. Ich weiss, dass gerade im Lieferverkehr die Fahrzeuge rollen müssen, aber ein funktionsfähiger Gurt ist schon eine feine Sache.
Des weiteren kann ich dir nur nahe legen, dich auch bei scheinbar minimalen Geschwindigkeiten anzuschnallen, auch wenn es lästig sein mag. Du hast bei den von dir genannten Geschindigkeiten keinerlei Chance, dich aus eigener Kraft abzustützen. Ich hatte mal das zweifelhafte Vergnügen, in einem Aufprallsimulator zu sitzen. Da wird eine Aufprallgeschwindigkeit von 6 km/h (wenn ich mich richtig erinnere, auf alle ein scheinbar läppischer Wert) simuliert. Da wurde mir sehr eindrucksvoll bewusst, was ein Gurt schon bei niedrigen Geschwindigkeiten leistet und wie überfordert man als Fahrer ist.


Ich hatte mich etwas unklar ausgedrückt: Der Gurt ist nicht defekt, sondern er verklemmt sich zwischen Sitz, Türe und Blech. wavey.gif
Der Grund warum bei mir der Denkanstoß nicht soooo ganz zieht (obwohl du grundsätzlich völlig Recht hast) ist folgender: Es geht mir nicht darum, dass mein bei solch geringen Geschwindigkeiten keinen Gurt braucht, WENN etwas passiert, sondern darum, dass bei 15 km/h ion einem menschenleeren Wohngebiet ohne andere Fahrzeuge nahezu nichts passieren kann, was nicht mit ein bisschen Bremsen vermeidbar wäre. Ich bin praktisch alleine auf der Straße unterwegs.
Wie gesagt ich bin an sich kein Gurtmuffel, mit interessiert nur die Rechtslage. smile.gif


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gospel_caravan
Beitrag 09.05.2008, 10:36
Beitrag #5


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Hallo!

Frag doch einfach bei der Stadt an, ob die die unter Berücksichtigung deiner "Lage" eine Befreiung erteilen können.
Gib deine täglichen Strecken und Haltestationen in der Stadt an und beantrage.
Gruß
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Bill
Beitrag 09.05.2008, 10:55
Beitrag #6


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Naja, das wird schwierig. Ich fahre an 5 Tagen die Woche 7 verschiedene Städte und Gemeinden an.


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GrünWeißNRW
Beitrag 09.05.2008, 15:36
Beitrag #7


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Zitat (Bill @ 09.05.2008, 11:31) *
sondern darum, dass bei 15 km/h ion einem menschenleeren Wohngebiet ohne andere Fahrzeuge nahezu nichts passieren kann, was nicht mit ein bisschen Bremsen vermeidbar wäre. Ich bin praktisch alleine auf der Straße unterwegs.
Denkbar schlechte Argumentation mit der Du garantiert sofort bezahlen darfst. Sonst würde auch zählen:
- "Ok, ich war betrunken, aber in dem Feldweg war niemand und ich bin heile zuhause angekommen. Wo ist das Problem?" oder
- "Klar, die Ladung ist nicht gesichert. Aber sie ist auch nicht verrutscht!"

Zitat (Bill @ 09.05.2008, 11:31) *
mit interessiert nur die Rechtslage. smile.gif
Haus-zu-Haus-Verkehr = sehr kurze Strecken mit nur geringen Geschwindigkeiten und immer wieder ein- und aussteigen. Nicht dazu zählen Fahrten in den Auslieferungsbezirk.
Beispiel wäre der Postzusteller oder der Prospekteverteiler.
Hier ne Kiste, 100m weiter wieder ne Kiste, 250 m weiter wieder ne Kiste fällt m.E. nicht darunter.
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JTH
Beitrag 09.05.2008, 16:14
Beitrag #8


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Ich kann nur unseren Verkehrsrichter zitieren, welcher es eigentlich immer sehr gut auf den Punkt bringt:

"Haus zu Haus ist in Ordnung, Straße zu Straße kostet dagegen 30€ zuzüglich dem Obolus für meine Bemühung"


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
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