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> Radwegbenutzungspflicht bis Kreuzung, ... dann aber nicht mehr auf Hauptstraße?
Kombimann
Beitrag 07.05.2008, 06:44
Beitrag #1


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Hallo Forengemeinde,

seit einigen Wochen schon lese ich eifrig mit und habe seitdem eine menge Dinge dazugelernt, von denen ich gar nicht wusste, dass ich sie nicht weiß. laugh2.gif
Großes Lob!

Nun mein Anliegen. Gelegentlich fahre ich Rad.



Auf diesem (nicht gerade schönen) Bild komme ich als roter Pfeil von unten, ich will links abbiegen.
Die Situation: Ich befinde mich auf der Hauptstraße (Z 306), oder besser gesagt, auf dem Radweg parallel dazu. Waagerecht Nebenstraße (Z 205). Radweg (blau) Z 241 benutzungspflichtig, durch Grünstreifen und Bordstein von der Fahrbahn getrennt. Letzte Möglichkeit hindernisfrei auf die Fahrbahn zu gelangen ist ca. 300-400 m vor der Kreuzung.

Wenn ich den Radweg bis zur Kreuzung nutze ( C ), befinde ich mich automatisch auf der Nebenstraße. think.gif Die Kreuzung ist viel befahren, deswegen ist das sehr ärgerlich und kostet Zeit.

Welche Möglichkeit wäre die richtige?

Schon 400 m vor der Kreuzung, also an der letzten Möglichkeit, auf die Fahrbahn der Hauptstraße fahren (A)? Oder den Grünstreifen platt fahren oder latschen um mich einzuordnen (B)? Oder muss ich doch in den sauren C-Apfel beißen und mein Vorrecht aufgeben?

Danke fürs lesen. Kombi. wavey.gif


Mist, jetzt hab ich's ins falsche Forum eingestellt. Sorry.

Der Beitrag wurde von Kombimann bearbeitet: 07.05.2008, 06:46
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Gast_BAB3_*
Beitrag 07.05.2008, 06:50
Beitrag #2





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Zitat (Kombimann @ 07.05.2008, 07:44) *
...Oder muss ich doch in den sauren C-Apfel beißen und mein Vorrecht aufgeben?...
Du solltest dich für die Obst-Variante entscheiden. Das ist billiger und du machst es richtig weil du dich, wie du schon selbst festgestellt hast, auf dem benutzungspflichtigen Radweg befindest.

Aber was meinst du mit Vorrecht aufgeben? think.gif
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Hane
Beitrag 07.05.2008, 07:06
Beitrag #3


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Es gibt na nach §9(2) zwei Varianten.

Direktes Abbiegen:
Das ist Deine Möglichkeit A. Man wechselt auf die Fahrbahn und zwar rechtzeitig, ordnet sich ein und und und. Wenn die letzte Möglichkeit dazu 400 Meter vorher liegt, dann ist es eben so.
Deine Möglichekit B ist quasi die abgespeckte Version, nach der man nicht die 400 Meter Fahrbahn nimmt, sondern nach eigenem Geschmack die Entfernung wählt.

Indirektes Abbiegen:
Das ist die Möglichkeit C. Dadurch verlierst Du nicht die Vorfahrt gegenüber dem Querverkehr. Du fährst auf die Fahrbahn der Querstraße, machst auf der anderen Seite einen scharfe Kurve und biegst entgültig ab, wenn die Hauptstraße frei ist. So lange Du noch nicht abgebogen bist, bist Du Verkehr der Hauptstraße und damit gegenüber dem Querverkehr vorrangig.

Im Endeffekt hast Du alle drei Möglichkeiten zur Verfügung. Die Wahl wird wohl nach persönlichem Geschmack und Erfahrung erfolgen.


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Gast_BAB3_*
Beitrag 07.05.2008, 07:17
Beitrag #4





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Da das Thema Radwegbenutzungspflicht bereits an anderer Stelle und m.E. recht erfolglos diskutiert wurde, gibt es hier für mich nix mehr zu sagen... und tschüss wavey.gif
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Hane
Beitrag 07.05.2008, 08:24
Beitrag #5


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Zitat (BAB3 @ 07.05.2008, 08:17) *
Da das Thema Radwegbenutzungspflicht bereits an anderer Stelle und m.E. recht erfolglos diskutiert wurde, gibt es hier für mich nix mehr zu sagen... und tschüss wavey.gif
Die Radwegbenutzungspflicht spielt hier keine Rolle. Bei ihr geht es um Straßenbenutzung, nicht ums Abbiegen. Das wird in § 9 und nicht in § 2 beschrieben.


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Gast_BAB3_*
Beitrag 07.05.2008, 08:25
Beitrag #6





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yes.gif und wavey.gif
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Kombimann
Beitrag 07.05.2008, 08:28
Beitrag #7


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Danke für die ersten schnellen Antworten. Also schon mal 2 verschiedene Meinungen. Bravo. wink.gif

Bisher hab ich immer C genutzt. Was mich dabei stört ist, dass Fahrzeuge die von unten nach oben (also zunächst meine Fahrtrichtung) auf der Hauptstraße durchfahren, mich erst registrieren sobald ich vom Radweg runter bin und mich dann als Nebenstraßenbenutzer ansehen, da ich ja in diesem Moment von dort zu kommen scheine. Außerdem bin ich rechts von ihnen und muss ihren Weg kreuzen. Das wäre nicht so, wenn ich mich rechtzeitig einordnen könnte. Also es geht, wenn ich es mir recht überlege, nur um den Konflikt mit den Fahrzeugen von unten nach oben. Somit ist dein Grübeln über das Vorrecht nicht ganz unberechtigt, BAB3. Hab mich falsch ausgedrückt.

Grüße und Vergebung fürs Langweilen BAB3. wink.gif
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Janus
Beitrag 07.05.2008, 08:39
Beitrag #8


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BAB3 ist zwar Polizist, aber wie man am Namen schon sieht: Sein Revier ist die Autobahn...seine Gegner: Autoschieber, Mörder und Erpresser... oder so ;-) was ich damit sagen will: BAB3, auch im Interesse Deiner eigenen physischen und Rechtssicherheit beim von Dir kürzlich entdeckten Radfahren: Mach Dich bitte mal mit den für Radfahrer relevanten Verkehrsregeln vertraut und insbesondere mit den Ausnahmen... das ist hier nicht das erste Mal, dass Du die RWBP restriktiver bzw. absoluter erklärst als sie ist.

Hier hat Hane absolut recht. Benutzungspflichtige Radwege dürfen zum Zwecke des direkten Linksabbiegens an der letzten geeigneten Stelle vorher verlassen werden. Und wenn diese Stelle in Form der vorherigen Einmündung 5 km vorher läge, wäre das auch egal. Ein Grünstreifen braucht jedenfalls nicht überfahren zu werden.


~ Janus


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Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
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trubby
Beitrag 07.05.2008, 08:42
Beitrag #9


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Zitat (Hane @ 07.05.2008, 08:06) *
Im Endeffekt hast Du alle drei Möglichkeiten zur Verfügung. Die Wahl wird wohl nach persönlichem Geschmack und Erfahrung erfolgen.


Falsch! Möglichkeit B scheidet in jedem Fall aus, da das Überfahren von Grünstreifen nicht gestattet ist (ist weder Fahrbahn noch Seitenstreifen noch Radweg).

Wenn eine Radverkehrsführung zum Abbiegen vorhanden ist, bleibt nur Möglichkeit C (siehe StVO §9 Abs.2 letzter Satz: "Sind Radverkehrsführungen vorhanden, so haben Radfahrer diesen zu folgen.").

Grüße,
André


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Und ich saß da und sah, das es schlimm war. Da hörte ich eine Stimme, die sprach: "Lächle, denn es könnte schlimmer kommen!"
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Janus
Beitrag 07.05.2008, 08:47
Beitrag #10


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Zitat (trubby @ 07.05.2008, 09:42) *
Wenn eine Radverkehrsführung zum Abbiegen vorhanden ist, bleibt nur Möglichkeit C (siehe StVO §9 Abs.2 letzter Satz: "Sind Radverkehrsführungen vorhanden, so haben Radfahrer diesen zu folgen.").
Aber nur, wenn der Radfahrer von der Existenz der RVF weiß. Kennt er sie nämlich nicht, benutzt er nämlich schon ab der letzten passenden Gelegenheit vorher die Fahrbahn. wink.gif
Da RVF grundsätzlich nicht rechtzeitig per Schild angekündigt werden, kann man das Nichtbenutzen einer solchen keinem Radfahrer zum Vorwurf machen, sofern dieser glaubhaft machen kann, die RVF bei keiner vorherigen Fahrt bemerkt zu haben.
Disclaimer: Das ist logische Argumentation nach gesundem Menschenverstand, die ich bisher aber noch nie an offizieller Stelle ausprobieren musste.


~ Janus


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Kombimann
Beitrag 07.05.2008, 08:55
Beitrag #11


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Es ist keine extra Radverkehrsführung fürs Abbiegen an dieser Stelle vorhanden.

Grüße
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Hane
Beitrag 07.05.2008, 08:56
Beitrag #12


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Zitat (Kombimann @ 07.05.2008, 09:28) *
Bisher hab ich immer C genutzt. Was mich dabei stört ist, dass Fahrzeuge die von unten nach oben (also zunächst meine Fahrtrichtung) auf der Hauptstraße durchfahren, mich erst registrieren sobald ich vom Radweg runter bin und mich dann als Nebenstraßenbenutzer ansehen, da ich ja in diesem Moment von dort zu kommen scheine. Außerdem bin ich rechts von ihnen und muss ihren Weg kreuzen. Das wäre nicht so, wenn ich mich rechtzeitig einordnen könnte. Also es geht, wenn ich es mir recht überlege, nur um den Konflikt mit den Fahrzeugen von unten nach oben. Somit ist dein Grübeln über das Vorrecht nicht ganz unberechtigt, BAB3. Hab mich falsch ausgedrückt.
Achso, jetzt verstehe ich es.

Im Grunde verliest Du Dein Vorrecht gegenüber dem Fahrbahnverkehr in die gleiche Richtung nicht, weil Du es nicht hast. Wenn Du Dich vorher auf die Fahrbahn begibst, musst Du dem dortigen Verkehr nach § 10 Vorrang einräumen. Der Vorteil dabei ist, dass Du erst eine Lücke im Verkehr in Deine Richtung brauchst, um auf die Fahrbahn zu wechseln, und dann beim Abbiegen eine im Gegenverkehr. Beim indirekten Abbiegen brauchst Du die beiden Lücken gleichzeitig.


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Kombimann
Beitrag 07.05.2008, 09:04
Beitrag #13


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Zitat (Hane @ 07.05.2008, 10:56) *
Der Vorteil dabei ist, dass Du erst eine Lücke im Verkehr in Deine Richtung brauchst, um auf die Fahrbahn zu wechseln (und nach links zu orientieren), und dann beim Abbiegen eine im Gegenverkehr. Beim indirekten Abbiegen brauchst Du die beiden Lücken gleichzeitig.


Ich glaub, das trifft es. Also fragen wir so: darf ich zum rechtzeitigen Einordnen den Radweg vorher verlassen und auf die Fahrbahn wechseln oder bleibt mir nur "indirektes Abbiegen" C da ich zu Benutzung gezwungen bin?

Grüße

Der Beitrag wurde von Kombimann bearbeitet: 07.05.2008, 09:16
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trubby
Beitrag 07.05.2008, 09:23
Beitrag #14


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Du darfst, mußt aber beim Einordnen die entsprechende Sorgfalt walten lassen. StVO §7 Abs.5 sollte hier Anwendung finden.

Grüße,
André


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rad und autofahrer
Beitrag 07.05.2008, 09:30
Beitrag #15


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Zitat (Kombimann @ 07.05.2008, 10:04) *
Zitat (Hane @ 07.05.2008, 10:56) *
Der Vorteil dabei ist, dass Du erst eine Lücke im Verkehr in Deine Richtung brauchst, um auf die Fahrbahn zu wechseln (und nach links zu orientieren), und dann beim Abbiegen eine im Gegenverkehr. Beim indirekten Abbiegen brauchst Du die beiden Lücken gleichzeitig.


Ich glaub, das trifft es. Also fragen wir so: darf ich zum rechtzeitigen Einordnen den Radweg vorher verlassen und auf die Fahrbahn wechseln oder bleibt mir nur "indirektes Abbiegen" C da ich zu Benutzung gezwungen bin?

Grüße


Darfst Du, mache ich oft auch so und wurde (nachdem ein PKW-Fahrer das partout nicht glauben wollte und mich von der Fahrbahn drängen wollte auch vom später eingetroffenen Polizisten so bestätigt).
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Kombimann
Beitrag 07.05.2008, 09:33
Beitrag #16


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Och, an der Sorgfalt sollte es nicht mangeln, den Arm halte ich raus. Ich stell mir nur das Hupkonzert und das Kopfschütteln der Kraftfahrer vor, wenn ich eben weit vorher schon auf der Fahrbahn bin, weil die Meinung vorherrscht, dass ich doch wohl auf den Radweg gehöre. Bis kurz vor der Kreuzung wissen sie ja auch nicht, dass ich dort abbiegen will.

Grüße
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Janus
Beitrag 07.05.2008, 09:45
Beitrag #17


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Hupen muss man halt ignorieren. Wird schon nicht so schlimm werden. smile.gif


~ Janus


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Hane
Beitrag 07.05.2008, 09:53
Beitrag #18


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Zitat (Kombimann @ 07.05.2008, 10:04) *
Also fragen wir so: darf ich zum rechtzeitigen Einordnen den Radweg vorher verlassen und auf die Fahrbahn wechseln oder bleibt mir nur "indirektes Abbiegen" C da ich zu Benutzung gezwungen bin?
Du darfst. Das ist auch längst durch die Gerichte.


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diomega
Beitrag 09.05.2008, 13:29
Beitrag #19


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Zitat (Hane @ 07.05.2008, 10:53) *
Zitat (Kombimann @ 07.05.2008, 10:04) *
Also fragen wir so: darf ich zum rechtzeitigen Einordnen den Radweg vorher verlassen und auf die Fahrbahn wechseln oder bleibt mir nur "indirektes Abbiegen" C da ich zu Benutzung gezwungen bin?
Du darfst. Das ist auch längst durch die Gerichte.[...]


...bestätigt:
Zitat
Das Oberlandesgericht Hamm meinte 1989 "Zwar schreibt § 2 IV 2 StVO vor, daß Radfahrer Radwege benutzen müssen. Da der Radweg nur entlang der W.-Straße führte und keine Führung für Linksabbieger in die We. hatte, war durch die Radwegführung noch nicht vorgegeben, wie und wo der Bekl. die W.-Straße überqueren und nach links abbiegen mußte. § 9 II StVO, der das Verhalten von Radfahrern beim Linksabbiegen regelt, schreibt nicht zwingend vor, daß Radfahrer bis zum Kreuzungs- oder Einmündungsbereich fahren und dann vom rechten Fahrbahnrand wie ein Fußgänger die Straße rechtwinklig überqueren müssen, sondern erlaubt diese Art des Linksabbiegens lediglich. Daraus ergibt sich, daß Radfahrer auch wie andere Fahrzeuge abbiegen dürfen, indem sie sich zunächst zur Straßenmitte hin einordnen.", und das trotz damals geltender genereller Radwegebenutzungspflicht.


(Quelle (unter der Überschrift "Abbiegen"))

Gruß,
diomega


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Kombimann
Beitrag 10.05.2008, 10:05
Beitrag #20


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Danke für die zahlreichen und hilfreichen Antworten.

Schöne Feiertage und Grüße aus dem sonnigen Sachsen-Anhalt.
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ravn
Beitrag 10.05.2008, 13:49
Beitrag #21


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Zitat (Kombimann @ 07.05.2008, 10:33) *
Och, an der Sorgfalt sollte es nicht mangeln, den Arm halte ich raus. Ich stell mir nur das Hupkonzert und das Kopfschütteln der Kraftfahrer vor, wenn ich eben weit vorher schon auf der Fahrbahn bin, weil die Meinung vorherrscht, dass ich doch wohl auf den Radweg gehöre. Bis kurz vor der Kreuzung wissen sie ja auch nicht, dass ich dort abbiegen will.

Grüße


Was in der Hinsicht ganz gut funktioniert ist, sich wirklich rechtzeitig einzuordnen. Sprich: Sobald Du vom Radweg runter bist, auf der linken Spur links zu fahren, und gelegentlich den Arm rauszuhalten. Damit verstehen die meisten Fahrer, warum Du dort bist, und überholen Dich ggf. rechts. Die meisten werden vermutlich davon ausgehen, daß Du schon vor der Kreuzung links abbiegen willst.. aber bis sie merken, daß dem nicht so ist, sind sie auch schon vorbei.

Je nach Gegend braucht man aber auch einfach eine gewisse Hup-Immunität.
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Gast_QbMdAe_*
Beitrag 04.04.2009, 16:20
Beitrag #22





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Und wie ist es an einer Einmündung? Neulich bog ein Radfahrer, der rechts vor mir auf dem Radweg fuhr, quer über meinen Fahrstreifen links ab. Hat der etwa Vorrang, so daß ich in dem Moment wo er das Handzeichen gibt, sofort auf die Bremse steigen muß?
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Mclane
Beitrag 04.04.2009, 16:58
Beitrag #23


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Er ging wohl davon aus. Das zeigt wie gefährlich eine solch unsinnige Radverkehrsführung ist.


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Wenn die Klugen immer nachgeben, dann regieren die Dummen die Welt.
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Gast_QbMdAe_*
Beitrag 04.04.2009, 17:06
Beitrag #24





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Die Verkehrsführung ist eigentlich ganz simpel: Die Straße geht geradeaus, und hat auf beiden Seiten Rad- und Fußwege. Dann kommt links die Einmündung. Eine Verkehrsführung für abbiegende Radfahrer ist überhaupt nicht vorhanden.

Ich habe den den §9 StVO, und einige ältere Gerichtsurteile dazu gelesen.
Dort hieß es: "Radfahrer, die links abbiegen, brauchen sich nicht einordnen," und ich habe eine Erklärung gefunden, die besagt, daß ab dem Zeitpunkt, wo das Handzeichen gegeben wird, der Radfahrer nicht überholt werden darf.

Deshalb die mir etwas absurd erscheinende Idee, daß der normal geradeaus fahrende Autofahrer den seine Bahn kreuzenden abbiegenden Radler durchlassen müsse. (?)
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Helmi
Beitrag 04.04.2009, 17:22
Beitrag #25


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Zitat
Deshalb die mir etwas absurd erscheinende Idee, daß der normal geradeaus fahrende Autofahrer den seine Bahn kreuzenden abbiegenden Radler durchlassen müsse. (?)
Nein, muss er nicht, aber es gibt Radfahrer, die genau so fahren, oft sind es ältere Leute. Man beobachtet änhliches Vordrängen auch an Autobahnauffahrten, wo dem Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn die Vorfahrt genommen wird.
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Gast_QbMdAe_*
Beitrag 04.04.2009, 17:30
Beitrag #26





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Zitat (Helmi @ 04.04.2009, 19:22) *
Man beobachtet änhliches Vordrängen auch an Autobahnauffahrten, wo dem Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn die Vorfahrt genommen wird.


Das habe ich mir auch schon überlegt. Aber es handelt sich hierbei nicht um eine Autobahn. Wenn vor mir einer links abbiegt, und auf entgegenkommenden Verkehr wartet, dann würde ich ich ja auch hinter ihm warten müssen.

Mich beschäftigt eben, ob der Radweg überhaupt ein richtiger Fahrstreifen ist, und welche Regelungen dafür existieren. Gilt das als Überholen, wenn ich an einem Radfahrer auf dem Radweg vorbeifahre?

Fragen über fragen.
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Hane
Beitrag 04.04.2009, 17:36
Beitrag #27


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Bei einer Einmündung verhält es sich wie bei Einer Kreuzung. Der Radfahrer hat die Wahl zwischen dem direktem und dem indirekten Abbiegen. In beiden Fällen hat er keinen Vorrang vor dem Fahrbahnverkehr der Straße, die auch er benutzt.

Beim direkten Abbiegen wechselt man vorher auf die Fahrbahn und muss auf den Verkehr in die gleiche Richtung (und Überholen in entgegengesetzte Richtung etc) achten. Beim Abbiegen muss man dann auf den Gegenverkehr achten.

Beim indirekten Abbiegen muss man als Radfahrer auf den Verkehr aus beiden Richtungen achten. Das wird durch die anstehende Änderung der StVO ausdrücklich auch so genannt werden.

Die Vorfahrt vor dem Verkehr aus den Nebenstraßen bleibt bei beiden Varianten erhalten.


PS: Der Punkt fällt mir jetzt erst auf. Wahrscheinlich sorgt diese Regel für das Durcheinander:
Zitat
Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen.


Zum einen überholt man Radfahrer auf dem Radweg als Fahrbahnbenutzer formal nicht, weil man auf unterschiedlichen Straßenteilen unterwegs ist.

Zum anderen gilt das indirekte Abbiegen ja nicht als Einordnen, weswegen die obige Regel nicht greift. Man fährt also links am rechts wartenden Radfahrer vorbei.

Den für das direkte Abbiegen eingeordnete Radfahrer muss man rechts überholen. Solange er aber noch auf dem Radwege oder rechts auf der Fahrbahn den Arm rausstreckt, hat er sich eben noch nicht eingeordnet und muss links überholt werden. Eine andere Frage ist, ob man sich den (Fahrbahn fahrenden) Radfahrer einordnen lässt und auf das Überholen verzichtet.

Einen Pferdefuss (oder vielleicht auch zwei) gibt es nämlich dann beim Überholen: Wenn man den geforderten Überholabstand einhält, hat der Radfahrer nach und nach Platz zum Einordnen, weil man den Überholabstand immer wieder herstellen müsste. Und auf einmal darf man nicht mehr links überholen. Da kann man auf die Idee kommen, es als unklare Verkehrslage anzusehen.

Der Beitrag wurde von Hane bearbeitet: 04.04.2009, 17:57


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Helmi
Beitrag 04.04.2009, 17:42
Beitrag #28


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Zitat (QbMdAe @ 04.04.2009, 19:30) *
Das habe ich mir auch schon überlegt. Aber es handelt sich hierbei nicht um eine Autobahn.
Beim Auffahren auf die Autobahn musst du dem Fahrbahnverkehr Vorfahrt gewähren und beim Auffahren auf die Fahrbahn vom Radweg aus ebenfalls. Der Radweg ist ein Straßenteil, kein Fahrbahnteil, daher auch kein Fahrstreifen.
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mir
Beitrag 04.04.2009, 17:57
Beitrag #29


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Zitat (QbMdAe @ 04.04.2009, 18:30) *
Mich beschäftigt eben, ob der Radweg überhaupt ein richtiger Fahrstreifen ist, und welche Regelungen dafür existieren. Gilt das als Überholen, wenn ich an einem Radfahrer auf dem Radweg vorbeifahre?

Wenn Du auf der Fahrbahn an einem Radfahrer auf dem Radweg vorbeifährst: Nein. Das würde sonst dazu führen, daß es keine linksseitigen Radwege gäbe smile.gif

In der Praxis empfiehlt sich trotz aller Hupkonzerte im allgemeinen direktes Abbiegen. Indirektes Abbiegen führt einfach - abgesehen von der Wartepflicht gegenüber nachfolgendem Verkehr - zu jeder Menge weiterer Konflikte: Nachfolgende Radler, Rechtsabbieger aus der Nebenstraße, Fußgänger ... Man muß auf noch mehr Verkehrsströme achten, als als Linksabbieger. Es gibt dazu auch Unfallstatistiken, soweit ich mich erinnere, ist das Unfallrisiko beim indirekten Abbiegen doppelt bis dreimal so hoch wie beim direkten.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Hane
Beitrag 04.04.2009, 18:13
Beitrag #30


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Zitat (mir @ 04.04.2009, 18:57) *
Es gibt dazu auch Unfallstatistiken, soweit ich mich erinnere, ist das Unfallrisiko beim indirekten Abbiegen doppelt bis dreimal so hoch wie beim direkten.
Die Universität Lund sieht ein gut dreifaches Risiko beim indirekten Abbiegen im Vergleich zum direkten:


Dabei ist jedoch zu bedenken, dass man, wenn man auf dem Radweg unterwegs ist, erst in die Fahrbahn einfahren muss. Der dabei mögliche Unfall gehört immerhin zu den Top 3 der von den Radfahrern verursachten Unfällen.

Für die Kombination möchte ich keine Gesamtgefährdung abschätzen.


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Janus
Beitrag 04.04.2009, 19:11
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Zitat (QbMdAe @ 04.04.2009, 18:06) *
Die Verkehrsführung ist eigentlich ganz simpel: Die Straße geht geradeaus, und hat auf beiden Seiten Rad- und Fußwege.
Die hervorgehobenen Teile widersprechen sich.
Zitat (QbMdAe @ 04.04.2009, 18:30) *
Mich beschäftigt eben, ob der Radweg überhaupt ein richtiger Fahrstreifen ist, und welche Regelungen dafür existieren. Gilt das als Überholen, wenn ich an einem Radfahrer auf dem Radweg vorbeifahre?
Nein, ein auf dem Bürgersteig geführter Radweg ist ein anderer Straßenteil als die Fahrbahn. Will ein Radfahrer von dort auf die Fahrbahn wechseln, so muss er dem dort fließenden Verkehr Vorrang gewähren.


~ Janus


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Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
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