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> blinker nach überholen von lkws
Gast_Gast_Lars_*
Beitrag 21.04.2004, 09:32
Beitrag #1





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hallo zusammen!

ich habe zum wiederholten male festgestellt, dass man neuerdings (oder war es schon immer so??), wenn man lkws überholt (auf ner bundesstrasse) und dieser schön platz gemacht hat, das man danach dann blinker links-rechts macht...!
habt ihr das auch schon mal gesehn??
hab ich heute auch mal gemacht.... der lkw hat fein platz gemacht... ich fahr vorbei... mach blinker links nachdem ich wieder auf der spur war... und da kam dann auch im gegensatz kurze lichthupe vom laster...!

greetz
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Grobi
Beitrag 21.04.2004, 09:42
Beitrag #2


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Ist ein schönes Beispiel für funktionierende Verständigung im Straßenverkehr.

Ich freue mich auch jedesmal wenn ein LKW den Seitenstreifen nutzt, so daß alle überholen können. Dann gibt es auch ein Blinker links - rechts - links.

Warum sollte man sich auch nicht bedanken?

Grobi

P.S. Leute, die meinen solches Verhalten sei irritierend, können gleich zu Hause bleiben


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Commodore25E
Beitrag 21.04.2004, 09:43
Beitrag #3


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Das ist eine Freundlichkeitsgeste unter Truckern. Wenn einer einem anderen das Überholen ermöglicht hat und der eingeschert ist, bedankt er sich mit Blinker links-rechts-(links), der Überholte gibt kurz Lichthupe, um zu sagen: Ok, gute Fahrt noch.

Wenn ich z.B. Gespann fahre und merke, mich will ein Trucker überholen, zeige ich ihm mit Blinker rechts an, dass er vorbei kann. Wenn er an mir vorbei ist, gebe ich Ihm kurz Lichthupe um zu zeigen, dass er einscheren kann. Dann machen die immer Blinker links-rechts-(links), um sich zu bedanken, ich gebe dann nochmal Lichthupe zurück...


Edit

@ Grobi


grrrrrrr, war der Senator schneller.... crybaby.gif crybaby.gif wavey.gif


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Gast_Guest_*
Beitrag 21.04.2004, 09:57
Beitrag #4





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ah alles klar, wunderbar, dies wollte ich nur bestätigt hören!! smile.gif
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Gast_Guest_*
Beitrag 21.04.2004, 10:27
Beitrag #5





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Egal ob das irritierend ist oder nicht, solche Zeichen haben im Strassenverkehr nichts zu suchen.
In der STVO ist alles klar genug geregelt, da benötigt man keine zusätzliche "Verständigung im Strassenverkehr".
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Commodore25E
Beitrag 21.04.2004, 10:31
Beitrag #6


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Zitat (Guest)
Egal ob das irritierend ist oder nicht, solche Zeichen haben im Strassenverkehr nichts zu suchen.
In der STVO ist alles klar genug geregelt, da benötigt man keine zusätzliche "Verständigung im Strassenverkehr". 


Troll, Troll, Troll


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LKW-Stefan
Beitrag 21.04.2004, 10:46
Beitrag #7


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gut... dann aber in Zukunft beide Hände am Steuer,
niemals jemanden Grüßen,
am besten keinen Blinker und kein Licht verwenden...

hat ja nix zu suchen im Strassenverkehr think.gif

sorry, aber bleib weiter hinterm Schreibtisch sitzen und mach Computersimulation
vom Strassenverkehr ...

laugh2.gif laugh2.gif


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Erst wenn der letzte Auspuff kalt ist, der schönste Truck verboten, die erfahrensten Trucker bestraft sind, dann werdet Ihr erstaunt merken, daß Ihr Euren Mist nicht selber fahren könnt!
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willi
Beitrag 24.04.2004, 10:51
Beitrag #8


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Man sollte ein wenig differenzieren.

Zitat (Grobi @ 21.04.2004, 10:42)
Ist ein schönes Beispiel für funktionierende Verständigung im Straßenverkehr.

Ich freue mich auch jedesmal wenn ein LKW den Seitenstreifen nutzt, so daß alle überholen können. Dann gibt es auch ein Blinker links - rechts - links.

Warum sollte man sich auch nicht bedanken?

Grobi

P.S. Leute, die meinen solches Verhalten sei irritierend, können gleich zu Hause bleiben

Das ist alles richtig, formaljuristisch ist es aber so:

Zitat (Guest @ 21.04.2004, 11:27)
Egal ob das irritierend ist oder nicht, solche Zeichen haben im Strassenverkehr nichts zu suchen.
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Franticek
Beitrag 24.04.2004, 13:23
Beitrag #9


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Nehmen wir mal den Blinker ....

In der StVO ist wohl genau vorgeschrieben, wann und wo der Blinker wie zu benutzen ist, - mit anderen Worten, wann und wo ich blinken muss.

Ebenfalls genannt sind auch Faelle, bei denen ich grundsaetzlich nicht blinken darf.

Und an allen anderen Stellen, - darueber ist nichts gesagt. Und wenn dort der Blinker benutzt wird fuer eine Art von Verstaendigung zwischen Autofahrern, wenn dies noch in einer Weise geschieht, die nicht irritierend sondern eindeutig ist und nicht zu Missverstaendnissen fuehrt, dann sehe ich hier nicht unbedingt etwas Verbotenes. Es ist nicht so vorgesehen, aber auch nicht verboten.


--------------------
Der Individualverkehr ist deshalb so gefährlich, weil viele Autofahrer nach ihren eigenen Regeln daran teilnehmen.
(Werner Mitsch, dt. Aphoristiker)
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Nucki
Beitrag 24.04.2004, 13:33
Beitrag #10


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Bin vergangene Woche über ne Landstraße gefahren und gesehen, dass ne 5er oder 6er Gruppe Motorradfahrer von hinten ankommt. Die waren ein klein wenig schneller als ich.
Ich habe dann leicht abgebremst und rechts geblinkt, alle sind vorbei und alle haben freundlich das Beinchen gehoben.
Denn wenn ich mit unverminderter Geschwindigkeit weiter gefahren wäre, hätten die vor der Kurve nicht mehr überholen können (und hinter der Kurve kommen noch ein ganzer Haufen schöner Kurven... laugh.gif ).

Außerdem die Woche LKW an ner ganz kurzen Beschleunigungsspur, kurz vom Gas, ich konnte dann locker drauf, und hab mich ganz artig mit Hand aus'm Schiebedach bedankt. Er ne "kleine" Lichthupe (ich war kurz blind von den 27 Lampen)...

Mit gegenseitiger Rücksicht klappt's halt einfach am besten im Verkehr...

MfG, U


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Matte
Beitrag 24.04.2004, 13:38
Beitrag #11


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Zitat (Nucki @ 24.04.2004, 14:33)
Mit gegenseitiger Rücksicht klappt's halt einfach am besten im Verkehr...

thumbup.gif


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Gast_Guest_*
Beitrag 24.04.2004, 14:15
Beitrag #12





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Zitat
Und an allen anderen Stellen, - darueber ist nichts gesagt. Und wenn dort der Blinker benutzt wird fuer eine Art von Verstaendigung zwischen Autofahrern, wenn dies noch in einer Weise geschieht, die nicht irritierend sondern eindeutig ist und nicht zu Missverstaendnissen fuehrt, dann sehe ich hier nicht unbedingt etwas Verbotenes. Es ist nicht so vorgesehen, aber auch nicht verboten.


Das stimmt so nicht. Der Blinker darf nur dann benutzt werden, wenn es ausdrücklich erlaubt wurde. Wenn in bestimmten Fällen über den Blinker nichts steht, heisst das nicht, dass man die Art der Benutzung nun selbst bestimmen darf.
Deutlicher wird das auch in BKat Nr. 29.

Abgesehen davon, woher will man wissen, dass ein gesetzter Blinker andere Verkehrsteilnehmer nicht irritiert?
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Franticek
Beitrag 24.04.2004, 14:32
Beitrag #13


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BKat Nr 29, - was steht da? "Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt"
D.h. wenn ich nicht blinke, wo es vorgeschrieben ist, - oder wenn ich irgendwo blinke, wo es untersagt ist, dann begehe ich diesen Verstoss.

Daraus laesst sich nicht ableiten, dass ich an anderen Stellen, ueber die die StVO nichts aussagt, mit den Blinkern nicht auch eindeutige andere Zeichen geben darf, wenn das unmissverstaendlich ist.
Zitat
Der Blinker darf nur dann benutzt werden, wenn es ausdrücklich erlaubt wurde.

Wer sagt das und wo steht das?
Der Aussage, dass alles verboten ist, was nicht ausdruecklich erlaubt ist, steht die andere Aussage gegenueber, dass dagegen alles erlaubt ist, was nicht ausdruecklich verboten ist.

Von welcher dieser beiden Aussagen ausgegangen werden kann, darueber kann man sich streiten. Jedenfalls sind beide nicht grundsaetzlich pauschal anwendbar.


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Gast_Guest_*
Beitrag 24.04.2004, 15:21
Beitrag #14





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Wie schon oben schon steht, heisst es: "Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt"

Bedeutet: Blinken nur dann, wenn es vorgeschrieben ist. Das Blinken in allen anderen Situationen ist ein Blinken nicht wie vorgeschrieben und nicht erlaubt.

Wenn die STVO in einem Fall nichts aussagt, ist also nichts vorgeschrieben. Man darf aber nur dann blinken, wenn es vorgeschrieben ist.
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Franticek
Beitrag 24.04.2004, 16:36
Beitrag #15


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Einspruch.

Nicht wie vergeschrieben benutzt! Wenn die StVO sagt, dass der Blinker an einer bestimmten Stelle genau so oder so benutzt werden muss (naemlich in dem das Blinken dort vorgeschrieben oder untersagt wird), dann schreibt sie mir dort etwas vor, gegen das ich verstosse, wenn ich gegenteilig handle.
Wenn aber da nichts vorgeschrieben ist, dann kann ich auch nicht gegen eine nicht existierende Vorschrift verstossen.

Die Tatsache, dass etwas an Stelle A explizit vorgeschrieben wird, bedeutet noch lange nicht pauschal, dass dies dadurch automatisch an allen anderen Stellen verboten ist.

Warum wird extra erwaehnt, dass z.B. bei der Einfahrt in den Kreisverkehr nicht geblinkt werden darf? Wuerde man diesen Satz weglassen, dann waere es ja automatisch sowieso verboten, weil es nicht vorgeschrieben ist.

Wie vorgeschrieben. Bedeutet:
=> blinken dann, wenn die Vorschrift es vorschreibt
=> nicht blinken, wenn die Vorschrift es verbietet
=> bedeutungslos, wo es keine Vorschrift gibt


Wieso stellt man Halteverbotsschilder auf? Warum verbietet man das Parken vor abgesenktem Bordstein? Wenn da kein Parkplatzschild steht, welches das Parken ausdruecklich erlaubt, muesste es ja dann dort ebenfalls automatisch verboten sein.

Wenn irgendwo erwaehnt ist, dass etwas hier und da erlaubt ist, dabei aber gleichzeitig auch darauf hingewiesen wird, dass es in allen anderen Faellen nicht erlaubt ist, dann trifft deine Aussage zu. Ansonsten gilt eher, dass ich alles tun darf, was nicht in irgendeiner Form verboten ist, wobei man nicht nur eine sondern meist mehrere Vorschriften sehen muss, die evtl mit reinspielen koennten.
Blinken waere z.B. auch da verboten, wo zu Missverstaendnissen fuehren koennte. Da laesst sich das Verbot aber auch aus einer Vorschrift dr StVO ableiten und kommt nicht einfach durch das von dir erwaehnte Prinzip zustande.

Nebelschlussleuchten z.B. sind NUR unter angegebenen Umstaenden zu benutzen. Das waere der typische Fall von "hier erlaubt, alles andere verboten".
Fahrlicht ist vorgeschrieben, wenn es nachts dunkel ist. Hier waere es aber falsch anzumehmen, dass es folglich am Tage bei Helligkeit verboten ist.


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Mr.T
Beitrag 24.04.2004, 16:46
Beitrag #16


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Gast_Guest_*
Beitrag 24.04.2004, 17:51
Beitrag #17





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Das Blinken zum Bedanken ist nirgends vorgeschrieben.
Ergo wäre es ein Blinken „nicht wie vorgeschrieben“.

Ganz einfach smile.gif


Aber angenommen du liegst richtig, dann wäre das Blinken beim Abbiegen, bei Spurwechseln und beim Einfahren in den Kreisverkehr geregelt. In allen anderen Situationen stände der Blinker somit zur freien Verfügung.
Beim Geradeausfahren dürfte ich dann rechts blinken, dann links wieder ein paar mal rechts, dann gar nicht blinken, wieder blinken und so weiter?!?!!?
Nee, also das kann es wirklich nicht sein. Die Rechtsaufassung stimmt einfach nicht.
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Franticek
Beitrag 24.04.2004, 18:38
Beitrag #18


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Zitat
Das Blinken zum Bedanken ist nirgends vorgeschrieben.
Ergo wäre es ein Blinken „nicht wie vorgeschrieben“.

Falsch.
"nicht wie vorgeschrieben" ist das Gegenteil von "wie vorgeschrieben". Es ist nicht so, wie es vorgeschrieben ist. Aber da hier nun mal nichts vorgeschrieben ist, kann man auch nicht gegenteiliges machen.

Es ist ein Blinken "wie nicht vorgeschrieben" (man achte auf die Reihenfolge der Worte!), d.h. ein Blinken, welches nicht vorgeschrieben ist - aber eben auch nicht verboten.

Zitat
In allen anderen Situationen stände der Blinker somit zur freien Verfügung.
Beim Geradeausfahren dürfte ich dann rechts blinken, dann links wieder ein paar mal rechts, dann gar nicht blinken, wieder blinken und so weiter?!?!!?

Das wiederum geht nicht, da hast du vollkommen recht. Der Grund liegt aber nicht darin, dass die Benutzung des Blinkers grundsaetzlich verboten waere sondern darin, dass in diesen Situationen das Blinken zu Missverstaendnissen fuehrt oder fuehren kann, welche Gefahren nach sich ziehen koennen. Aus diesem Grund ist es u.U. verboten.

Es spricht aber nicht dagegen, sich mit Blinker auf diese Weise zu verstaendigen, wenn die Situation so ist, dass es unmissverstaendlich ist.


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Gast_Guest_*
Beitrag 24.04.2004, 19:23
Beitrag #19





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Stimmt, es ist "wie nicht vorgeschrieben". Allerdings macht das in diesem Fall keinen Unterschied, da etwas nicht vorgeschrieben ist, ist es auch „nicht wie vorgeschrieben“. Wenn etwas "wie nicht vorgeschrieben" ist, befindet man sich außerhalb der Vorschriften. Das tut man aber auch wenn es „nicht wie vorgeschrieben“ ist.

Du meinst dass "nicht wie vorgeschrieben" sich im negierten Bereich von Vorgeschrieben handelt und somit von letzterem negiert abgedeckt wird. Aber hingegen "wie nicht vorgeschrieben" sich im neutralen Bereich befindet und somit von der Vorschrift gar nicht berührt wird (weder Positiv noch Negativ). Richtig?

Genau das sehe ich nämlich anders. "Nicht wie vorgeschrieben" ist im gewissen Sinne schon das Gegenteil von „wie vorgeschrieben“, das Bezieht sich m.E. allerdings nur auf die Vorschrift allgemein aber nicht auf den Inhalt der Vorschriften. Der Inhalt der Vorschriften ist in diesem Fall also nicht negiert auf den "nicht wie vorgeschrieben" Bereich anzuwenden. Vielmehr befindet sich auch das, genau wie "wie nicht vorgeschrieben", im neutralen Bereich und wird daher nicht abgedeckt.

Weder von "wie nicht vorgeschrieben" noch von "nicht wie vorgeschrieben" geht daher eine negierte Abdeckung aus, daher befindet man sich in beiden Fällen, inhaltlich gesehen, vollkommen ausserhalb der Vorschriften.
Womit dann auch ein (unerlaubtes) Blinken ausserhalb der Vorschriften erfüllt wäre.


Jetzt versteh ich, wo das Problem liegt. Die Verordnung wurde zugegebenermassen zweideutig formuliert. Vielleicht gibt’s einige Juristen hier, die den Satz "Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt" mal korrekt und leicht verständlich deuten können, bevor der Disput ausartet.


Zitat
Es spricht aber nicht dagegen, sich mit Blinker auf diese Weise zu verstaendigen, wenn die Situation so ist, dass es unmissverstaendlich ist.


Da stellt sich die Frage, wie man missverständlich und unmissverständlich definieren soll. Ich bin der Meinung, dass ein Blinker, der der Zwischenmenschlichen Unterhaltung (nichts anderes ist "Bitte" und "Danke") dienen soll, immer missverständlich für andere sein kann.
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OlafSt
Beitrag 24.04.2004, 19:50
Beitrag #20


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Nach dem letzten Post von @Guest sehe ich, wie man ein gespaltenes Haar noch einmal spalten kann. Mir fällt da ein Wort ein: Maschendrahtzaun whistling.gif

Ich habe eine halbe Stunde herumgegrübelt und gedanklich nach einer Situation gesucht, die eine mögliche Irritation oder gar Gefährdung der anderen VT durch das Links-Rechts-Dankeschön hervorrufen könnte - Dies wäre ein Grund, wirklich drauf herumzureiten und um Unterlassung zu ersuchen.

Sorry, ich konnte keine finden blushing.gif Nicht auf Autobahnen, Landstraßen, i.g.O. - nirgendwo.

Wenn der Versuch, den stressigen Verkehr auf unseren Straßen ein wenig zu entspannen, bereits eine OWi ist... blink.gif


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ZITAT(blue0711)
Ich muss als VT nicht mit jedem erdenklichen Unsinn als Reaktion von Anderen auf meine blosse Existenz in einem in der Praxis doch recht subjektiv eingeschätzten imaginären Raum rechnen.
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Grobi
Beitrag 24.04.2004, 20:21
Beitrag #21


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Ich habe den Eindruck, @Guest verwechselt auch blaue Standlichtbirnen mit Signaleinrichtungen der Polizei...

SCNR

Grobi


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aaaaallex
Beitrag 25.04.2004, 07:18
Beitrag #22


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Zitat (Guest @ 24.04.2004, 20:23)
Stimmt, es ist "wie nicht vorgeschrieben". Allerdings macht das in diesem Fall keinen Unterschied, da etwas nicht vorgeschrieben ist, ist es auch „nicht wie vorgeschrieben“. Wenn etwas "wie nicht vorgeschrieben" ist, befindet man sich außerhalb der Vorschriften. Das tut man aber auch wenn es „nicht wie vorgeschrieben“ ist.

Du meinst dass "nicht wie vorgeschrieben" sich im negierten Bereich von Vorgeschrieben handelt und somit von letzterem negiert abgedeckt wird. Aber hingegen "wie nicht vorgeschrieben" sich im neutralen Bereich befindet und somit von der Vorschrift gar nicht berührt wird (weder Positiv noch Negativ). Richtig?

Genau das sehe ich nämlich anders. "Nicht wie vorgeschrieben" ist im gewissen Sinne schon das Gegenteil von „wie vorgeschrieben“, das Bezieht sich m.E. allerdings nur auf die Vorschrift allgemein aber nicht auf den Inhalt der Vorschriften. Der Inhalt der Vorschriften ist in diesem Fall also nicht negiert auf den "nicht wie vorgeschrieben" Bereich anzuwenden. Vielmehr befindet sich auch das, genau wie "wie nicht vorgeschrieben", im neutralen Bereich und wird daher nicht abgedeckt.

Weder von "wie nicht vorgeschrieben" noch von "nicht wie vorgeschrieben" geht daher eine negierte Abdeckung aus, daher befindet man sich in beiden Fällen, inhaltlich gesehen, vollkommen ausserhalb der Vorschriften.
Womit dann auch ein (unerlaubtes) Blinken ausserhalb der Vorschriften erfüllt wäre.


Jetzt versteh ich, wo das Problem liegt. Die Verordnung wurde zugegebenermassen zweideutig formuliert. Vielleicht gibt’s einige Juristen hier, die den Satz "Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt" mal korrekt und leicht verständlich deuten können, bevor der Disput ausartet.

Irgendwie war mir das dann zu kompliziert auseinander zu pflücken. Nicht wie vorgeschrieben, wie nicht vorgeschrieben, vorgeschrieben wie nicht.........

Guest, bezüglich deiner Darlegungen bist du dennoch auf dem Holzweg. BKat Nr. 29 spricht zwar davon, den "Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt" zu haben, allerdings wird dies im Tatbestandskatalog präzisiert. Dort steht immer genau, wann man den Fahrtrichtungsanzeiger nicht richtig benutzt hat (z.B. § 5 beim Aus-/Einscheren zum Überholen; § 6 StVO beim Vorbeifahren an einem Hindernis; § 7 StVO beim Fahrstreifenwechsel; § 9 StVO beim Abbiegen)

Der vorgeworfene Tatbestand lautet dann immer (z.B.):
Sie scherten zum Überholen aus, ohne dies vorher rechtzeitig u deutlich mittels Fahtrichtungsanzeiger anzuzeigen."

Oder:

"Sie wechselten den Fahrstreifen, ohne......."

"Sie bogen ab, ohne.........."

Es gibt keinen Tatbestand, der lediglich lautet: "Sie benutzten missbräuchlich den Fahrtrichtungsanzeiger."

Das besagte Links-Rechts-Links-Blinken ist eine Gefälligkeitsgeste u kann nicht geahndet werden, dadurch wird auch niemand unnötig gefährdet. Im Gegenteil: Sollte tatsächlich jemand damit rechnen, dass ein derartiges Fahrzeug abbiegen will, würde es ja eher vorsichtiger/langsamer fahren.

Es gibt allerdings einen Tatbestand, der die missbräuchliche Verwendung von Schall- und Leuchtzeichen ahndet (§ 16 StVO). Unter Leuchtzeichen zählt hier allerdings nicht das Blinken, sondern z.B. die Lichthupe.

Vermutlich sind ja die LKW-Fahrer so clever u wissen dies. Aus diesem Grunde wird nicht der Warnblinker zur Verständigung benutzt, sondern eben ein Links-Rechts-Links-Blinken nacheinander.

Allerdings wäre die anschließende missbräuchliche Verwendung der Lichthupe schon wieder zu beanstanden.

Wenn sich denn tatsächlich jemand daran stört. wavey.gif


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Franticek
Beitrag 26.04.2004, 08:59
Beitrag #23


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Schade, jetzt habt ihr uns unterbrochen. Dabei waere es doch jetzt so langsam erst lustig geworden .. laugh.gif rofl1.gif


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Ernschtl
Beitrag 26.04.2004, 09:23
Beitrag #24


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Freundliche Autofahrer kennen auch die Dankesgesten anderer und nicht nur 'Scheibenwischer' und 'Vogel'. Leider wird immer nur über das negative Verhalten diskutiert und das positive wenig honoriert.
@Guest: mit Deinen Ansichten kämst Du z.B. in Kairo keine 100m weit.
Kairo ist zwar kein Vergleich, aber zum Lernen sehr zu empfehlen wink.gif


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Wer bremst hat Angst
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Gast_Gast_Axel_*
Beitrag 29.04.2004, 09:57
Beitrag #25





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Zitat (Grobi @ 21.04.2004, 10:42)
Ist ein schönes Beispiel für funktionierende Verständigung im Straßenverkehr.

Ich freue mich auch jedesmal wenn ein LKW den Seitenstreifen nutzt, so daß alle überholen können. Dann gibt es auch ein Blinker links - rechts - links.

Warum sollte man sich auch nicht bedanken?

Grobi

P.S. Leute, die meinen solches Verhalten sei irritierend, können gleich zu Hause bleiben

Hallo
das mit dem Seitenstreifen ist zwar wunderbar für nachfolgende PKW Fahrer, aber habt Ihr Euch mal Gedanken gemacht was das für den LKW Fahrer bedeuten kann wenn ein Übereifriger Polizist das sieht??? so ca.2 Punkte und ca.70 € Strafe für Fahren über eine Durchgezogene Linie. Gruß Axel
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h-nes
Beitrag 29.04.2004, 12:15
Beitrag #26


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@ Guest:
Ach ist das schön wie man über einen Scheissdreck diskutieren, und spitzfindig werden kann. rolleyes.gif

laugh2.gif !!!WEITER, WEITER, WEITER!!! laugh2.gif

Ich steuer auch noch stwas bei: Was ist wenn ich beim Abbiegen 1/2 Sekunde zu früh oder zu spät blinke? Ist das dann auch ne Owi? Ist ja quasi nicht wie vorgeschrieben. Oder etwa wie nicht vorgeschrieben,.... Und wann ist überhaupt der richtige Zeitpunkt?

bitte nicht ernst nehmen und darüber diskutieren!!!

Meine Fresse, wieso machen sich manche Leute das Leben noch komplizierter und schwerer als es ist?? ranting.gif


--------------------
das hnes
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Landy
Beitrag 29.04.2004, 12:21
Beitrag #27


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Ich weiß jetzt nicht, ob das nochmal klargestellt wurde:

Der Überholte LKW gibt dem Überholenden die Lichthupe, nachdem dieser mit dem kompletten Lastzug am Überholten vorbei ist. Quasi als Zeichen "jetzt kannst du wieder nach rechts".

Mit einem langen LKW ist das manchmal nicht so einfach, da ist die Lichthupe hilfreich. Und dafür bedankt man sich.


Letzte Woche habe ich einem Holländischen Trucker geholfen, als ich ihm den Spurwechsel ermöglicht habe (sonst wäre er in der Innenstadt gelandet), dafür gabs dann auch "links-rechts-links".


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Commodore25E
Beitrag 29.04.2004, 13:48
Beitrag #28


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Da wird nie ein Konsens bei rauskommen, wenn einer sagt: was nicht klar geregelt ist, ist erlaubt, der andere sagt: was nicht klar geregelt ist, ist verboten.

Ich werde mich auch weiterhin bedanken, wenn mich jemand überholen lässt bzw. werde ich auch weiterhin rechts blinken, damit jemand überholen kann.

Ich bin halt für Verständigung und Rücksichtnahme, auch mit Blinker und sogar (Outing) Lichthupe, z.B., wenn ich jemanden die Vorfahrt lasse etc. (jetzt bitte keine Moralpredigten).

Ich fürchte nur, dass irgendwann mal einer deshalb vor den Kadi zieht, nur damit wir Deutschen wissen, wann und wo der Blinker verwendet werden darf....

Gruß Commo wavey.gif


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Nucki
Beitrag 29.04.2004, 13:55
Beitrag #29


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Zitat (Commodore25E @ 29.04.2004, 14:48)
Da wird nie ein Konsens bei rauskommen, wenn einer sagt: was nicht klar geregelt ist, ist erlaubt, der andere sagt: was nicht klar geregelt ist, ist verboten.
Ich werde mich auch weiterhin bedanken, wenn mich jemand überholen lässt bzw. werde ich auch weiterhin rechts blinken, damit jemand überholen kann.
Ich bin halt für Verständigung und Rücksichtnahme, auch mit Blinker und sogar (Outing) Lichthupe, z.B., wenn ich jemanden die Vorfahrt lasse etc. (jetzt bitte keine Moralpredigten).
Ich fürchte nur, dass irgendwann mal einer deshalb vor den Kadi zieht, nur damit wir Deutschen wissen, wann und wo der Blinker verwendet werden darf....

Gruß Commo wavey.gif

clapping.gif clapping.gif clapping.gif

MfG, U


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Mucha
Beitrag 29.04.2004, 14:09
Beitrag #30


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Wenn ich einem Kind beim überqueren des Fußgängerübergangs Handzeichen gebe, das alles in Ordnung ist und das Kind diesen überquert und sodann aus irgend welchen Gründen angefahren wird, BIN ich schuld..

So, und was wäre jetzt wenn ich rechts blinke um einen Vorbeizulassen und der crasht auf "blöd" in ein Auto was z.B. aus einer Seitenstraße kommt?!

???? unsure.gif
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cheffe
Beitrag 29.04.2004, 14:53
Beitrag #31


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"nicht wie vorgeschrieben" - what a discussion.....
@Franticek, ich bewundere Deine Geduld. smile.gif


@Mucha

Ein Handzeichen oder andere Geste kann niemals die generellen Verkehrsregeln ersetzen.
Klassisches Bsp.:
Kreuzung, ich komme von links, der andere von rechts - er winkt mich durch, fährt aber trotzdem -> Crash.
Resultat: Vorfahrtsverletzung meinerseits.

Prinzipiell sind die nicht in der StVO zementierten Kommunikationslösungen äußerst positive Beispiele für partnerschaftliches Verhalten im Straßenverkehr. Dennoch sind sie teilweise mit Vorsicht zu genießen, da
a) leider manche ihre Bedeutung nicht kennen bzw. mißinterpretieren
b) auch manch unliebsamer Zeitgenosse sie einsetzt, um sich einen Vorteil zu verschaffen (Provozieren eines Unfalls)
c) man sich immer noch vergewissern muß, ob der Zeichengeber auch alles überblickt (wenn mir der Bauer im Trecker durch Rechtsblinken signalisiert, daß ich überkolen kann, muß ich mich dennoch selbst vergewissern, daß niemand entgegen kommt).


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Leben und leben lassen....

Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates)
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Gast_Jack69_*
Beitrag 29.04.2004, 18:20
Beitrag #32





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Zitat (Commodore25E @ 29.04.2004, 14:48)
einer sagt: was nicht klar geregelt ist, ist erlaubt,

Genau das ist das Problem. Viele betrachten schwammige oder unzureichende Verordnungen als Einladung, das zu tun, wozu man Lust hat:
Blinken ist nicht explizit verboten, also kann ich rum blinken, wie ich lustig bin.

Aber mal logisch nachdenken, warum der "Fahrtrichtungsanzeiger" wohl Fahrtrichtungsanzeiger heisst, tut man nicht.
Vielleicht weil er dazu da ist, die Fahrtrichtung anzuzeigen?
Nein, kann nicht sein, denn das steht ja nicht explizit in der STVO. Er heisst bestimmt nur rein zufällig "Fahrtrichtungsanzeiger".

Es steht auch nirgends, dass die Bremslichter nur beim Bremsen angehen dürfen oder das Abblendlicht um besser zu sehen und gesehen zuwerden. Dann können wir damit in Zukunft ja prima Morsezeichen übertragen. Dient doch alles der Verständigung.

Dieser ganze Spökes führt dann dazu, dass man alles haarklein definieren muss. Den Sinn des Fahrtrichtungsanzeigers der Beurteilung der Verkehrsteilnehmer zu überlassen, führt ins Chaos, siehe obige Beiträge.
Einer denkt, er dient zum Hallo sagen, ein anderer meint, er ist zum Bedanken da, der dritte ist überzeugt, er dient zum Signalisieren, wann denn ein wiedereinscheren möglich ist usw.

Verteidigt wird das dann mit Haarspaltereien. Denn "wie nicht vorgeschrieben" ist doch was vollkommen anderes als „nicht wie vorgeschrieben“, das muss man doch wissen. Ersteres deckt den nicht abgedeckten Vorschriftsbereich negiert ab, aber nicht inhaltlich sondern nur formell. Letzteres aber verhält sich neutral zum Bereich ausserhalb der Vorschrift. Und so weiter blablabla

Wegen solchen Dingen wachsen unsere Gesetze immer weiter an. In der nächsten STVO müssen dann tatsächlich Begriffe wie: "wie nicht vorgeschrieben", „nicht wie vorgeschrieben“, "negiert abgedeckter Vorschriftsbereich", "ausserhalb der negierten und positiven Vorschriften", "neutraler Bereich einer Vorschrift" usw. haarklein erklärt werden. Traurig aber wahr.

Es könnte so einfach sein: Welchen Sinn kann denn ein "Fahrt-Richtungs-Anzeiger" wohl haben?
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aaaaallex
Beitrag 30.04.2004, 00:12
Beitrag #33


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Zitat (Gast_Axel @ 29.04.2004, 10:57)
aber habt Ihr Euch mal Gedanken gemacht was das für den LKW Fahrer bedeuten kann wenn ein Übereifriger Polizist das sieht??? so ca.2 Punkte und ca.70 € Strafe für Fahren über eine Durchgezogene Linie.

Langsamfahrende Fahrzeuge dürfen den Seitenstreifen benutzen, ist der LKW also besonders langsam (außerorts weniger als 60 km/h) u ein ausreichend befestigter u breiter Seitenstreifen vorhanden, dürfte er diesen auch befahren.

Andererseits kostet ein missbräuchliches Benutzen des Seitenstreifens auch nur 5 € u ein Überfahren der durchgezogenen Linie nur 10 €, sofern dadurch keine Behinderungen anderer auftreten.

Ausnahmen bilden Autobahnen u Kraftfahrstraßen. Benutzt man hier den Seitenstreifen zum schnelleren Vorwärtskommen, z.B. am Stau, ist man mit Bußgeld (50 €) u Punkten dabei. wavey.gif


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Franticek
Beitrag 30.04.2004, 13:44
Beitrag #34


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Zitat
Blinken ist nicht explizit verboten, also kann ich rum blinken, wie ich lustig bin.

Jein ...
Wenn es nicht verboten ist, dann darf ich den Blinker einsetzen.

Aber .... wenn ich damit andere irritiere, wenn das zu Missverstaendnissen fuehren kann, wenn es nicht eindeutig ist, - dann IST es ja verboten und dann darf ich es auch nicht. In diesem Fall trifft ja ein Verbot zu!

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PS: Hin und wieder machen solche Diskussionen ja auch ein wenig Spass. Ich muss mir nur mal wieder eine neue Haarspaltmaschine zulegen, die alte ist schon ausgeleiert. laugh.gif


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Commodore25E
Beitrag 30.04.2004, 14:03
Beitrag #35


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@ Franticek

hätte da noch eine, nur wenig gebraucht, leicht eingerostet (musste aufgrund "überzeugender Argumente" wallbash.gif showoff.gif plasma.gif gap.gif dribble.gif nur selten eingesetzt werden :-) :-) :-) :-) :-) ).......


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Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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Franticek
Beitrag 30.04.2004, 14:17
Beitrag #36


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Laesst sich drueber reden, wenn du mal bei mir vorbeikommst in einer Pizzeria in Langen ... smile.gif


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