Radabdeckung bei Quads mit VKP Zulassung |
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Radabdeckung bei Quads mit VKP Zulassung |
22.04.2008, 20:18
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 22.04.2008 Wohnort: Wedemark Mitglieds-Nr.: 41597 |
ich bin heute etwas verwirrt von der GTÜ zurückgekommen, bei der ich an meinem Quad etwas eintragen lassen wollte... aber von vorne: Ich habe ein Quad mit 13 KW, ergo eine Zulassung als vierrädriges KFZ zur Personenbeförderung (VKP) bekommen. Um da ein sinniges Fahrverhalten zu bekommen habe ich mir Spurverbreiterungen besorgt. Die sogar von H&R mit regulärem Teilegutachten nach §19.3, damit ich da bloß keine Probleme mit kriege. Ansonsten ist an dem Ding nix verändert. Aber denkste: Der Tüver meinte, dass die Radabdeckung nicht mehr gegeben sei und er das so nicht eintragen kann, zumal er das Quad als PKW ansehen muss?!? Ich habe ihn gefragt, wie dann ein Gutachten ohne weitere Auflagen zur Radabdeckung entstanden sein kann... wusste er auch nicht, hat sogar lustige Bemerkungen gemacht dass ich mir das ja vielleicht selbst geschrieben hab... Besser noch: Ich habe ihn gefragt wie das Quad denn überhaupt jemals zugelassen werden konnte, da auch ohne Verbreiterungen die Radabdeckung nicht gewährleistet ist. Da kam nur als Antwort, dass ich so gesehen bei ihm auch nie eine HU bestehen werde... Soooo - seitdem forsche ich im Netz nach allen Möglichen Regeln und hab mich ein bissel verlaufen in dem Dschungel. Gibt es verbindliche Aussagen zur Radabdeckung bei VKP Zulassungen? Mehrfach habe ich in Foren davon gelesen, dass bei dieser Zulassungsart ebenso wie bei der LoF Zulassung die Pflicht zur Abdeckung entfällt, aber irgendwo verbindlich finde ich das nicht. Wäre nett, wenn ihr mir da mal weiterhelfen könntet. Danke schonmal & Gruß, qphalanx |
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22.04.2008, 23:40
Beitrag
#2
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Administrator Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 |
Jaja, die Halbgötter in rot .
Hast du mal ein Foto von deinem Quad? Oder den Link zur Herstellerseite? Ist dein Quad nach EG-RiLi zugelassen oder oder nach StVZO/FeV? -------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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23.04.2008, 06:13
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#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 22.04.2008 Wohnort: Wedemark Mitglieds-Nr.: 41597 |
Moin,
ist ne Kymco KXR 250 (www.kymco.de) - ein Hersteller im mittleren Preissegment, der mit dem Importeur MSA einen recht engagierten und kompetenten Vertreter in Deutschland hat. Also nicht irgendein Chinaquad mit fragwürdiger Zulassung. Wie finde ich raus, nach welchen Richtlinien mein Quad zugelassen ist, steht das im "Schein"? Foto mache ich heute nachmittag mal. Grüße, qp |
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23.04.2008, 08:04
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#4
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Wie finde ich raus, nach welchen Richtlinien mein Quad zugelassen ist, steht das im "Schein"? Schlüsselnummer!?
-------------------- MfG Thomas
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23.04.2008, 10:19
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#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 721 Beigetreten: 01.05.2006 Wohnort: Schleswig-Holstein / Rendsburg Mitglieds-Nr.: 18951 |
Für die Einstufung des Fahrzeugs als Kraftrad oder PKW/LKW/ZM sind die Schlüsselnummern notwendig.
Wenn ich mal so spekuliere: dann werden bei dir die Einstufung L7e oder 2604 vergeben sein. Sollte das der Fall sein ist eine Radabdeckung nach EG-Richtlinie Kraftrad ausreichend (keine genaue Beschreibung oder Vorgaben durch die Richtlinie was als Radabdeckung vorgeschrieben ist). Wenn das Fahrzeug als M1 beschrieben ist sind die EG-Richtlinie für einen PKW anzuwenden (Abdeckung des Reifens inklusive Seitenwand 30 Grad nach vorne und 50 Grad nach hinten und dann zur Reifenmitte hin auslaufend). Wenn das Fahrzeug nach nationalen Vorschriften zugelassen wurde sind die Radabdeckungen nach nationalen Vorschriften zu gestalten. Dann gibt es noch die Fahrzeuge bei denen man entweder nationale oder EG Vorschriften anwenden kann. Für eine aussagekräftige Antwort ohne Spekualtionen sind die Schlüsselnummern, und wenn vorhanden, die Betriebsgenehmigungsnummer notwendig. -------------------- Alles wird gut.
[A][B][C][D][E][F] und [A][BE][CE][MLT] |
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23.04.2008, 21:18
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#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 508 Beigetreten: 18.10.2005 Wohnort: Satrup / Angeln Mitglieds-Nr.: 13825 |
... ist ne Kymco KXR 250 (www.kymco.de) - ein Hersteller im mittleren Preissegment, der mit dem Importeur MSA einen recht engagierten und kompetenten Vertreter in Deutschland hat. Also nicht irgendein Chinaquad mit fragwürdiger Zulassung. Wie finde ich raus, nach welchen Richtlinien mein Quad zugelassen ist, steht das im "Schein"? Kymco KXR 250 ist normalerweise als L7e eingestuft (Richtlinie 2002/24/EG). Auf jeden Fall nicht als PKW (M1 nach 70/156/EWG), da Quads die PKW Richtlinie nomalerweise nicht erfüllen können (Abgas, Crashtest, Gurte, etc. etc.) Evtl. noch als Lof-Zugmaschine. Herausfinden kannst Du das über die Fahrzeug- und Aufbauart in Deinem Fahrzeugschein (oder neuerdings ZB I) bzw. auch über das CoC Papier. Falls Dein Quad ein "L7e" ist, musst Du Radabdeckungen gem. Rili 2002/24/EG haben, also keine wesentlichen. Für alle weiteren Hinweise brauche ich nähere Angaben über Dein Fahrzeug (z.B. die EG Typgenehmigungsnummer, siehe Typenschild) Gruss von Frank -------------------- |
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24.04.2008, 12:09
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#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 22.04.2008 Wohnort: Wedemark Mitglieds-Nr.: 41597 |
Moin,
hier mal alles, was ich so in diesem neuen Zulassungspapier (ZB1) so alles hoffentlich richtig rausgelesen habe. Schlüsselnummer scheinen 2.1 "7453" und 2.2 "0950016" zu sein. Aufbauart ist "4-Raedr. KFZ z. Pers.-Bef.", also die bekannte VKP Zulassung für kleinere Quads. unter 19 (?) PS. Unter K finde ich noch die EG Typgenehmigungsnummer: "e4*2002/24*0235" Punkt "K" scheint ja dann diese "L7E" Zulassung zu sein, auch wenn mir das so noch nichts sagt - werd mal google anschmeißen. Besagte Rili 2002/24/EG habe ich bislang zwar gefunden, die sagt aber eigentlich vierrädrige Fahrzeuge nur bis max. 45km/h oder 50ccm aus. Hat da jemand noch andere Quellen oder Informationen? Danke schonmal für eure Mühen, Grüße, qp |
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24.04.2008, 13:05
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#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 721 Beigetreten: 01.05.2006 Wohnort: Schleswig-Holstein / Rendsburg Mitglieds-Nr.: 18951 |
Dein Fahrzeug hat die Schlüsselung J/4 26 0400 das ist nach neuer Schlüsselsystematik gleichbedeutend mit L7e. das bedeutet, dass dein Fahrzeug eine Radabdeckung nach EG für Krafträder benötigt.
-------------------- Alles wird gut.
[A][B][C][D][E][F] und [A][BE][CE][MLT] |
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25.04.2008, 13:58
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#9
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Administrator Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 |
Und da ist keine "wirkliche Radabdeckung" vorgeschrieben.
-------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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25.04.2008, 14:14
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#10
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 508 Beigetreten: 18.10.2005 Wohnort: Satrup / Angeln Mitglieds-Nr.: 13825 |
Besagte Rili 2002/24/EG habe ich bislang zwar gefunden, die sagt aber eigentlich vierrädrige Fahrzeuge nur bis max. 45km/h oder 50ccm aus. Hat da jemand noch andere Quellen oder Informationen? Die Rili 2002/24/EG gilt auch für vierrädrige Fahrzeuge über 45 km/h, mit den Eckpunkten: bis 400 kg Leermasse, bis 15 kW Motorleistung (für Elektro gelten andere Werte) - siehe Artikel 1 der Rili - Diese Fahrzeugklasse wird dann L7e genannt. Da in der Richtlinie und in deren Unterrichtlinien keine Anforderungen an Radabdeckungen genannt sind, können auch keine Radabdeckungen gefordert werden. Sollte Dein Prüfer eigentlich wissen. Gruss von Frank -------------------- |
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27.04.2008, 19:09
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1835 Beigetreten: 02.12.2003 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 830 |
Wenn das Fahrzeug als M1 beschrieben ist sind die EG-Richtlinie für einen PKW anzuwenden (Abdeckung des Reifens inklusive Seitenwand 30 Grad nach vorne und 50 Grad nach hinten und dann zur Reifenmitte hin auslaufend). Du hast die 150mm über Radmitte vergessen!! Also die Radabdeckung nach 78/549/EWG darf erst bei 30 Grad nach vorne und 50 Grand nach hinten und dann 150mm über Radmitte auslaufen! Hier aber nicht zutreffend da Rili Kraftrad anzuwenden ist -------------------- Der Klügste ist der, der weiß, was er nicht weiß! Sokrates
Dieses ist keine rechts-oder technische Beratung,sondern nur meine persönliche Meinung! |
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28.04.2008, 09:58
Beitrag
#12
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 22.04.2008 Wohnort: Wedemark Mitglieds-Nr.: 41597 |
Moin allesamt,
danke erstmal für die vielfältige Hilfe. Ich konnte das natürlich nicht auf mir sitzen lassen und bin nochmal zum gleichen Prüfer hingefahren. Wie erwartet wollte er von der RiLi nichts wissen. Für ihn "ist und bleibt das ein PKW" sagte er, und er könne die Eintragung nicht verantworten. Naja, hab jetzt einen Termin bei einem Dekra Menschen, der die Regelung kennt und kein Problem mit der Eintragung hat. Melde mich nochmal, wenn alles gelaufen ist. Grüße, qp |
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03.10.2008, 17:43
Beitrag
#13
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 14.09.2008 Mitglieds-Nr.: 44287 |
schon seltsam (erschreckend) wie sehr das eingetragen bekommen von diversen Dingen meist von der Willkür (und/oder Unwissenheit) von Prüfern zusammenhängt...
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05.10.2008, 18:20
Beitrag
#14
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 22.04.2008 Wohnort: Wedemark Mitglieds-Nr.: 41597 |
Da hast du wohl recht.
Übrigens ging die Sache trotzdem gut aus: Der Dekra Prüfer wollte zwar plötzlich auch nichts mehr eintragen ("da kann man die Nummer ja gar nicht vernünftig lesen"), dafür hat's dann jemand vom Tüv Nord völlig ohne Probleme gemacht. Ist schon eine Krux manchmal. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 27.04.2024 - 11:53 |