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> MP3-Player und Motorradfahren, erlaubt? wie siehts aus?
cyriax
Beitrag 15.04.2008, 12:53
Beitrag #1


Neuling
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Guten Tag,

eine Frage, die mir schon längere Zeit unter den Nägeln brennt und die ich bisher nur mit Vermutungen höchst unbefreidigend beantowrten konnte:

Ist es per Gesetz verboten während dem Motorradfahren mittels In-Ear Kopfhörern Musik zu hören?


Mir ist klar, dass ich dadruch eine Mitschuld bei Unfällen bekommen kann und dass es beim Motorradfahren eh nichts besseres als das Motorgeräusch gibt, aber es geht mir hier eher um den theoretischen Aspekt (für langstreckenfahrten auffer Autobahn zum Beispiel)




Vielen Dank
smile.gif
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Arthur Dent
Beitrag 15.04.2008, 12:58
Beitrag #2


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Zitat (cyriax @ 15.04.2008, 13:53) *
Ist es per Gesetz verboten während dem Motorradfahren mittels In-Ear Kopfhörern Musik zu hören?

Nein. Allerdings ist die Lautstärke so zu wählen, daß das Gehör des Fahrers nicht beeinträchtig wird. Insbesondere (akustische) Warnzeichen muß man noch wahrnehmen können.


--------------------
10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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svenrd03
Beitrag 15.04.2008, 13:03
Beitrag #3


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Zitat (cyriax @ 15.04.2008, 14:53) *
für langstreckenfahrten auffer Autobahn zum Beispiel


Ganz ehrlich: Wenn ich vorhabe ne Langstrecke auf der Autobahn zu fahren, dann stopfe ich mir einen Gehörschutz in die Ohren, weil ich sonst so ab 120 auf Dauer taub werde.... whistling.gif (Die Verkleidung nimmt zwar den Winddruck, produziert aber richtig Geräusche auf dem Helm)
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cyriax
Beitrag 15.04.2008, 13:31
Beitrag #4


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Zitat (svenrd03 @ 15.04.2008, 14:03) *
Ganz ehrlich: Wenn ich vorhabe ne Langstrecke auf der Autobahn zu fahren, dann stopfe ich mir einen Gehörschutz in die Ohren, weil ich sonst so ab 120 auf Dauer taub werde.... whistling.gif (Die Verkleidung nimmt zwar den Winddruck, produziert aber richtig Geräusche auf dem Helm)


manche "meiner" Musikstücke würde des schon übertönen thread.gif ich bin in meiner bisherigen 3/4 jährigen ( smile.gif ) Motorradlaufbahn sowieso seltenst Autobahn gefahren.. schneller als 150 komme ich eh nich crybaby.gif


Danke für die Antworten soweit wavey.gif
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Peter Lustig
Beitrag 15.04.2008, 14:19
Beitrag #5


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Zitat (cyriax @ 15.04.2008, 14:31) *
manche "meiner" Musikstücke würde des schon übertönen ..

Dann hörst Du aber außer dem Ohrhörer gar nichts mehr. wink.gif

Einschlägig ist hier § 23 StVO. Das unbeschränkte Gehör ist danach eine wichtige Voraussetzung zum sicheren Führen eines Fahrzeugs. Es muss jederzeit gewährleistet sein, dass die akustischen Eindrücke aus dem Umfeld wahrgenommen werden können. Das gilt nicht nur für die Wahrnehmung von Hup- oder Sondersignalen, sondern für alle relevanten Geräusche wie z. B. das Motorgeräusch eines überholenden Kraftfahrzeugs, die Signalpfeife eines verkehrsregelnden Polizeibeamten, Zurufe von Fußgängern und Radfahrern usw. Die akustische Beeinträchtigung kann dabei durch lautstarke Tonübertragung, aber auch durch Kopfhörer erfolgen (Walkman: OLG Köln VRS 73 148). Als noch tolerierbar wird allenfalls eine unwesentliche Beeinträchtigung des Gehörs angesehen (OLG Köln a.a.O.).
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ts1
Beitrag 15.04.2008, 14:31
Beitrag #6


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Müßte man dann nicht eine rigide Geschwindigkeitsbegrenzung einführen?
Ich kann mir nur schwer vorstellen, daß ein Veyron-"Pilot" bei 400km/h auf der linken Spur die Trillerpfeife eines cop.gif auf dem Standstreifen hört - auch ohne Lkw dazwischen.


--------------------
MfG Thomas
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Peter Lustig
Beitrag 15.04.2008, 15:29
Beitrag #7


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Scherzkeks. Das meinst Du doch wohl nicht im Ernst? wink.gif

Hier handelt es sich um eine beispielhafte Aufzählung, die zum Einen keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und zum Anderen in ihren Einzelpunkten nicht auf jede denkbare Situation anzuwenden ist.
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Mr.Eierhals
Beitrag 16.04.2008, 23:26
Beitrag #8


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Naja, ich denke mal, jeder Motorradfahrer kennt das Problem mit den Windgeräuschen an den Helmen.

Egal was da für eine Mütze auf dem Kopf sitzt, es heult und pfeift mit etlichen dB! Mancher Hersteller bekommt das Problem besser, mancher schlechter und manch einer überhaupt nicht in den Griff!

Sehe ich mir den letzten A.D.A.C. Test an, dann stelle ich erneut fest, daß hier wieder durch die Bank alle Helme einfach zu laut sind. Selbst der Testsieger hat einen grenzwertigen Schallpegel.
Würde man auf Arbeit einem Lärmpegel ausgesetzt, wie er bei einem Motorradhelm an der Tagesordnung ist, dann wäre ein Gehörschutz zwingend vorgeschrieben.

Ich glaube weniger, daß der kontrollierende Beamte, der hoffentlich um die Problematik weiß, da ein großes Faß aufmacht, wenn man statt "Ohropax" ein paar In Ear Kopfhörer aus den Ohren puhlt, diese also nutzt um die Spitzenpegel abzudämmen.

Inwieweit es sinnvoll ist, da laute Musik hören zu müssen, um die lauten Windgeräusche zu überbieten sei dahingestellt. Wenn der Helm im Takt mitschwingt ist da sicher der Sinn völlig frei und derjenige bekommt sein Strafmandat sicher zu recht....
Sinnvoll beispielsweise wäre es aber, wenn man dem Verkehrsfunk dank eines im Handy eingebauten Radios lauscht...und dabei die Kopfhörer nur so laut hat, daß man versteht, was der Radiomensch da sagt.


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Wer anderen eine Bratwurst brät, hat meist ein Bratwurst - Bratgerät !
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buddyheiko
Beitrag 31.07.2008, 10:36
Beitrag #9


Neuling
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[font="Tahoma"][/font][size="3"][/size][color="#0000FF"][/color]
Hallo zusammen,

ich habe mir mal das alles so durchgelesen, was es über Musik im Helm so gibt.

Ich verstehe aber noch nicht, warum man zwischen MONO und STEREO einen Unterschied macht. Mir ist der Unterschied schon klar, doch wenn ich mein MONO - Headset voll aufdrehen würde, würde ich auch nichts hören. Andererseits hätte ich theoretisch doch die Möglichkeit, ein von links kommendes Einsatzfahbrzeug mit Signal zu hören, wenn ich STEREO hätte und gerade in diesem Moment nur Musik von rechts kommt.

Aber jetzt im Ernst. Gibt es rechtliche Probleme bei Stereo - Betrieb eines Headsets, wenn die Lautstärke "vernünftig" bleibt ? Ich fahre gerne über Land, bleibe dabei normalerweise unter 100 und kann Landschaft und entsprechende Musik gleichzeitig geniessen. Und ich will den Motor wengstens noch etwas hören.

Und wenn dann meine Sozia oder mein Navi mit mir spricht, ist es ok, wenn dies in MONO geschieht.

Grüßle
Heiko


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mich muß man sich nervlich erst mal leisten können
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Nachtstute
Beitrag 31.07.2008, 11:24
Beitrag #10


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Zitat (ts1 @ 15.04.2008, 15:31) *
Müßte man dann nicht eine rigide Geschwindigkeitsbegrenzung einführen?
Ich kann mir nur schwer vorstellen, daß ein Veyron-"Pilot" bei 400km/h auf der linken Spur die Trillerpfeife eines cop.gif auf dem Standstreifen hört - auch ohne Lkw dazwischen.

aber selbst wenn, bremsen kann der Veyron Fahrer sowieso nicht mehr smile.gif Wenn er den Polizist hört und sieht, ist er ja auch schon dran vorbei smile.gif


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AUDi A3 Ambition Bj. 99 1,8l 125 PS Weinrot Metallic

Nachtstute müsste korrekterweise eigentlich Nachtstüterich heißen :p
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Arthur Dent
Beitrag 31.07.2008, 11:28
Beitrag #11


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Zitat (buddyheiko @ 31.07.2008, 11:36) *
Ich verstehe aber noch nicht, warum man zwischen MONO und STEREO einen Unterschied macht.

Macht es nicht. Der entscheidende Unterschied ist "zu Laut" oder "leise genug". wink.gif


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"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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