... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Unterschiede und Gemeinsamkeiten H-Kennzeichen und 07er Nummer
Gast_Georg_g_*
Beitrag 12.04.2008, 17:07
Beitrag #1





Guests






    
 
Trotz eingehender Lektüre der FZV bin ich mir bei einigen Punkten bezüglich des 07er Kennzeichens noch nicht so ganz sicher. Ich bitte um Korrektur, falls in den nachfolgenden Punkten etwas falsch sein sollte. Berücksichtigt habe ich nur das neue Recht, also nach Inkrafttreten der FZV. Die Punkte, bei denen ich mir nicht ganz sicher bin, habe ich kursiv geschrieben.

Gemeinsamkeiten von H-Kennzeichen und 07er Kennzeichen:

1. Beide Kennzeichen sind nur möglich an Fahrzeugen, die mind. 30 Jahre alt sind.
2. Für beide Kennzeichen ist ein Gutachten nach § 23 StVZO notwendig (Oldtimer-Gutachten). Darin enthalten ist auch der Umfang einer HU. Hierfür muss das Fahrzeug bestimmte Anforderungen an Originalität und Erhaltungszustand erfüllen.
4. Für beide ist eine pauschale Kfz-Steuer in Höhe von ca. 192 Euro fällig.

Unterschiede zwischen H-Kennzeichen und 07er Kennzeichen:

1. Das H-Kennzeichen gilt nur für ein bestimmtes Fahrzeug; das 07er Kennzeichen kann für mehrere Fahrzeuge verwendet werden (wechselweise, nicht gleichzeitig).
2. Fahrzeuge mit H-Kennzeichen dürfen beliebig am Straßenverkehr teilnehmen, mit 07er Nummer ist die Fahrt an bestimmte Zwecke gebunden (Probe- und Überführungsfahrten, Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen).
3. Fahrzeuge mit H-Kennzeichen müssen zu HU und AU wie bei einer regulären Zulassung. Fahrzeuge mit 07er Kennzeichen müssen zwar verkehrssicher sein, müssen aber nicht zu HU und AU.

Bei zwei Dingen bin ich mir also nicht ganz sicher:

Gelten bei einem Gutachten für ein 07er Kennzeichen die gleichen strengen Anforderungen, wie sie aus der entsprechenden TÜV-Richtlinie für H-Kennzeichen ersichtlich sind, an Originalität und Erhaltungszustand?

Müssen Fahrzeuge mit 07er Nummer wirklich nicht zu HU und AU? Wie ist hier § 17 Abs. 3 FZV zu verstehen:
"Unberührt bleiben Erlaubnis- und Genehmigungspflichten, soweit sie sich aus anderen Vorschriften, insbesondere aus § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung, ergeben."

In § 29 Abs. 2 StVZO ist geregelt, dass der nächste HU-Termin durch eine Plakette auf dem Kennzeichen dargestellt sein muss. Im Absatz 1 heißt es aber, dass Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen nicht zu den Fz.-Untersuchungen müssen. Das würde ja bedeuten, dass keine HU notwendig ist, aber dennoch eine Plakette vorhanden sein muss.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 13.04.2008, 16:33
Beitrag #2





Guests






Nanu, im schnellsten Forum der Welt noch keine Antwort? Ich vereinfache meine Frage: Müssen Fahrzeuge mit 07er Kennzeichen zu HU und AU? Meines Erachtens nicht (§ 29 Abs. 1 StVZO), aber was bedeutet dann § 17 Abs. 3 FZV?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Taizee
Beitrag 13.04.2008, 16:54
Beitrag #3


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1059
Beigetreten: 23.05.2007
Mitglieds-Nr.: 32041



seit wann regelt der §29 STVO irgendetwas über HU/AU Fristen??

Zitat
§29 Übermäßige Straßenbenutzung

(1) Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten.

(2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, daß die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.

(3) Einer Erlaubnis bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld läßt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 13.04.2008, 17:20
Beitrag #4





Guests






Zitat (Taizee @ 13.04.2008, 18:54) *
seit wann regelt der §29 STVO irgendetwas über HU/AU Fristen??

Auweia, da habe ich gedanklich das Wort "Zulassungs" hinzugegedacht, wo es gar nicht steht. Zufälligerweise hätte das ja auch so schön gepasst, weil es dort in der StVZO um die Plaketten geht. Es geht also nur um die übermäßige Straßenbenutzung, z.B. bei Oldtimerveranstaltungen. Danke für den Hinweis.

Die Frage nach der HU bleibt allerdings dennoch, da ich verschiedentlich gelesen habe, dass manche Zulassungsstellen auch beim 07er Kennzeichen eine HU verlangen. Und hierfür finde ich die Rechtsgrundlage nicht. Oder wird als Rechtsgrundlage die Vorschrift, nach der auch Fahrzeuge mit 07er Kennzeichen verkehrssicher sein müssen, herangezogen? Dann wäre das aber m.E. eine unzulässige Ausdehnung dieser Vorschrift.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Taizee
Beitrag 13.04.2008, 17:34
Beitrag #5


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1059
Beigetreten: 23.05.2007
Mitglieds-Nr.: 32041



Woran kann eine Behörde erkennen dass ein Fz. verkehrssicher ist im Sinne der StVZO? Wohl nur durch einen Prüfbericht eines aaS. -->Sprich HU.

Wenn man erstmals ein 07-er Kennzeichen beantragt ist dies durch den 23er wohl abgedeckt! Stellt sich nun die Frage wie weit man(Behörde) prüfen möchte ob die verkehrssicherheit noch gegeben ist!
Fakt ist jedoch eines der zweijahres Rythmus HU/AU unterliegt ein 07-Oldtimer nicht! Es werden ja nur die roten Kennzeichen gesiegelt ohne Plaketten.

Nebenbei sind ebenfalls Inhaber von 04-er und 06-er Kennzeichen verpflichtet die Verkehrssicherheit herzustellen da sie sonst ebenfalls nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen und gegebenenfalls von den zuständigen Behörden aus dem Verkehr gezogen werden können!


[Offtopic]
Wenn ich schon ein 07-er habe dann werde ich den Teufel tun um das Auto in Schuss zu halten! Denn je älter das Auto und gepflegter es ist um so mehr Wertsteigerung habe ich.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 13.04.2008, 19:21
Beitrag #6





Guests






Ich sehe jetzt allerdings einen kleinen Widerspruch in deiner Aussage. Einerseits bestätigst du, dass Fahrzeuge mit 07er Kennzeichen nicht dem regelmäßigen HU-/AU-Rhythmus unterliegen, andererseits schreibst du, dass die Verkehrssicherheit gegenüber der Behörde nur durch eine HU nachgewiesen werden kann.

Bei der erstmaligen Erteilung einer 07er Nummer spielt die Frage keine Rolle, da ja im Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO der Prüfumfang einer HU enthalten ist, d.h. hier erfolgt der Nachweis der Verkehrssicherheit automatisch.

Die Frage ist aber, auf welcher Rechtsgrundlage die Behörde auch anschließend Nachweise über die Verkehrssicherheit in Form einer HU verlangen darf. Offenbar gibt ja einige Behörden, die genau diesen Nachweis in Form einer HU alle zwei Jahre verlangen. Meines Erachtens hat der Halter zwar die Verpflichtung, das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand zu halten, muss dies aber eben (nach erfolgtem Oldtimer-Gutachten) nicht mehr regelmäßig nachweisen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Ichtyos
Beitrag 13.04.2008, 22:36
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 8126
Beigetreten: 13.06.2006
Mitglieds-Nr.: 20252



Hallo Georg,

nach meinem Kenntnisstand ist das 07-er keine echte Zulassung. Warum dann eine HU alle zwei Jahre gefordert werden soll, ist mir auch nicht klar (Urban Legend?) think.gif


--------------------
_/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hallo-stege
Beitrag 14.04.2008, 06:06
Beitrag #8


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 508
Beigetreten: 18.10.2005
Wohnort: Satrup / Angeln
Mitglieds-Nr.: 13825



Zitat (Georg_g @ 13.04.2008, 18:33) *
Nanu, im schnellsten Forum der Welt noch keine Antwort? Ich vereinfache meine Frage: Müssen Fahrzeuge mit 07er Kennzeichen zu HU und AU?


Ganz klares Nein (§29 Abs.1 Nr.1 StVZO) allerdings müssen sie - bevor sie das rote Kennzeichen zugeteilt bekommen, seit dem 1.3.2007 eine Abnahme nach § 23 StVZO durchlaufen und dabei wird auch die Verkehrssicherheit im Umfang einer § 29 Untersuchung geprüft.

Gruss von Frank


--------------------
Kreidler Museum

49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
zpeedy
Beitrag 14.04.2008, 09:19
Beitrag #9


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2380
Beigetreten: 19.10.2003
Mitglieds-Nr.: 379



Für die Sicherheit der Fahrzeuge welche eine rote 07er Nummer haben ist der Fahrer/Halter verantworltich. Ist bei einer roten 06er Nummer auch gleich gelagert.

Verkehrssicher heißt nicht, dass man eine HU/AU bestehen würde.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
arnolt
Beitrag 14.04.2008, 11:49
Beitrag #10


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 727
Beigetreten: 01.05.2006
Mitglieds-Nr.: 18951



Das stimmt wohl, denn die Prüfung auf Vorschriftsmäßigkeit entfällt ja.


--------------------
Alles wird gut.

[A][B][C][D][E][F] und [A][BE][CE][MLT]
Go to the top of the page
 
+Quote Post
zpeedy
Beitrag 14.04.2008, 14:23
Beitrag #11


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2380
Beigetreten: 19.10.2003
Mitglieds-Nr.: 379



Zitat (arnolt @ 14.04.2008, 12:49) *
Das stimmt wohl, denn die Prüfung auf Vorschriftsmäßigkeit entfällt ja.


Mit dem Begriff an sich hat dies aber nichts zu tun. Verkehrssicher ist nunmal was anderes als mit gültiger HU und AU. Ein Halter trägt bei 07er Kennzeichen mehr Verantwortung.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Taizee
Beitrag 14.04.2008, 14:36
Beitrag #12


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1059
Beigetreten: 23.05.2007
Mitglieds-Nr.: 32041



Und wenn die Behörde Zweifel an der Verkehrssicherheit hat kann sie sich jederzeit diese nachweisen lassen oder andere Maßnahmen treffen!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
secret-hurricanes
Beitrag 11.07.2008, 10:40
Beitrag #13


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 5
Beigetreten: 11.07.2008
Wohnort: Hannover
Mitglieds-Nr.: 43095



hallo erstmal, ich heiße jenny und bin über google zu euch gekommen weil ich nach ner antwort gesuche habe.

ich habe da auch mal eine frage... zu dem thema.

also ich habe ein golf 2 vr6 bj is 1984
ich hätte den gerne auf 07 nummern. da er seid ein paar jahren abgemeldet ist, müßte er nun wieder zur vollabnahme.

ich hatte überlegt den auf 07 zu fahren. da er noch keine 30 jahre alt is..wird das etwas schwierig werden.
ein kummpel hatte genau das selbe problem aber er hat welche bekommen.

nun is die frage ob ich mir einfach ein fahrzeugbrief besorge der mindestens 30 jahre alt is...
ob ich den anmelden kann ohne das dies auto noch exestier???? und ob ich dann meine kleine golf da mit rein nehmen kann???

hoffe mir kann da jemand eine antwort drauf gehen.

vielen dank
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Janus
Beitrag 11.07.2008, 10:45
Beitrag #14


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4899
Beigetreten: 25.04.2004
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 2975



Zitat (secret-hurricanes @ 11.07.2008, 11:40) *
golf 2 vr6 bj is 1984
Dös is aba nicht orischinoool...


~ Janus


--------------------
Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
secret-hurricanes
Beitrag 11.07.2008, 10:51
Beitrag #15


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 5
Beigetreten: 11.07.2008
Wohnort: Hannover
Mitglieds-Nr.: 43095



na deswegen frag ich ja doch..was man und ob man da was machen kann wink.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
zpeedy
Beitrag 11.07.2008, 11:06
Beitrag #16


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2380
Beigetreten: 19.10.2003
Mitglieds-Nr.: 379



Das Auto muss mittlerweile 30 Jahre alt sein. Der Golf ist das aber noch nicht. (Ich hab nen zweier EZ 84, der hat ne 07er, allerdings eben schon vor nem guten Jahr zugelassen bevor die Änderung mit den 30 Jahren kam).

Ich denke in deinem Fall wirst du nie ein H Kennzeichen bekommen und musst so versuchen eine 07 zu bekommen, dies allerdings erst wenn das Fahrzeug 30 Jahre alt ist. Probieren kannst du es aber auch mal so.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
secret-hurricanes
Beitrag 11.07.2008, 11:16
Beitrag #17


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 5
Beigetreten: 11.07.2008
Wohnort: Hannover
Mitglieds-Nr.: 43095



das ich den golf direkt auf 07 haben will, weiß ich ja selber das es nicht geht.

deswegen ja auch die frage wegen dem 30 jahre alten auto (nur brief)
ob ich damit irgendwa erreichen kann?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 11.07.2008, 11:20
Beitrag #18


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Was willst du mit einem 30 Jahre alten Brief, wenn die Ident-Nummer im Brief nicht zum Golf paßt? think.gif


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
secret-hurricanes
Beitrag 11.07.2008, 11:23
Beitrag #19


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 5
Beigetreten: 11.07.2008
Wohnort: Hannover
Mitglieds-Nr.: 43095



ich will doch nicht den golf über den "alten" brief anmelden

sondern den alten und den golf da mit reinnehmen kann ob dies geht?
ich kann ja bis zu 10 fahrzeuge.. nur hab ich niegends rauslesen können ob die alle so alt sein müssen
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 11.07.2008, 11:24
Beitrag #20


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat (secret-hurricanes @ 11.07.2008, 12:23) *
sondern den alten und den golf da mit reinnehmen kann ob dies geht?


Nein

Zitat
ob die alle so alt sein müssen


Ja


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
secret-hurricanes
Beitrag 11.07.2008, 11:29
Beitrag #21


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 5
Beigetreten: 11.07.2008
Wohnort: Hannover
Mitglieds-Nr.: 43095



danke

dann muss ich wohl oder übel doch die vollabnahme machen müssen....

mist. das echt ne blöde änderung
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kiwity
Beitrag 12.07.2008, 09:35
Beitrag #22


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 515
Beigetreten: 30.06.2007
Wohnort: Masuren
Mitglieds-Nr.: 33555



Zitat (secret-hurricanes @ 11.07.2008, 12:40) *
da er seid ein paar jahren abgemeldet ist, müßte er nun wieder zur vollabnahme.


Nö, wenn der Kfz.-Brief vorhanden ist, reicht auch § 29 StVZO

wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Sasquatch
Beitrag 12.07.2008, 15:09
Beitrag #23


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4384
Beigetreten: 12.08.2005
Mitglieds-Nr.: 12074



Zitat (secret-hurricanes @ 11.07.2008, 12:29) *
danke

dann muss ich wohl oder übel doch die vollabnahme machen müssen....

mist. das echt ne blöde änderung


Wenn ich ganz ehrlich bin, dann ist das gar keine so blöde Änderung. Die Änderung ist nämlich erfolgt um solche Bastelbuden, wie du sie gerne auf Oldtimersammlernummer anmelden willst, auszuschließen. Ich weiss, es werden die verschiedensten Ansichten vertreten, was die Fahrbarkeit von Fahrzeugen mit 07 oder H angeht, aber irgendwo muss halt die Grenze gezogen werden. Und es ist ganz sicher nicht Sinn dieser Regelungen, Pimpkisten die Teilnahme am Straßenverkehr ohne Absegnung der Umbauten zu ermöglichen.
Davon abgesehen ist die Nutzung der 07er Nummer eh sehr eingeschränkt, so dass sie dir nicht viel weiterhelfen würde.


--------------------

Go to the top of the page
 
+Quote Post
zpeedy
Beitrag 13.07.2008, 10:16
Beitrag #24


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2380
Beigetreten: 19.10.2003
Mitglieds-Nr.: 379



Ist zweischneidig, also z.B. alle meine Umbauten sind eingetragen und der Wagen hat sogar noch TÜV. Allerdings wäre mit den Umbauten keine H Zulassung möglich.

Was allerdings stimmt, dass anfänglich die 07er Nummer "zu einfach" herausgegeben wurden. Da war echt so manche alte Kiste oder Bastelbude Tag täglich auf der Straße unterwegs. Das geht garnicht. Nur ob da 10 Jahre mehr so viel helfen. Vermutlich halten Schrottkisten keine 30 Jahre durch.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
jens_16syncro
Beitrag 14.07.2008, 13:19
Beitrag #25


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2057
Beigetreten: 14.12.2005
Mitglieds-Nr.: 15369



Zitat (secret-hurricanes @ 11.07.2008, 12:40) *
also ich habe ein golf 2 vr6 bj is 1984


Moin,
da es sich um ein gefrickeltes Fahrzeug handelt, wirst du auch in 6 Jahren (wenn dein Golf 30 Jahre alt wird) kein 07-Kennzeichen bekommen.
Das Gutachten nach § 23 StVZO (Oldtimer-Gutachten) wird das Fahrzeug nicht bestehen ...
Vergiß es also und bemühe dich um eine reguläre Zulassung, wenn die Möhre wieder am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen soll.

Gruß
Jens


--------------------
Eala Frya Fresena
zentraler Ausdruck der Friesischen Freiheit
Lewer duad as Slaav!
Schlüttsieler Schleuse unterhalb des Friesenwappens
vertrouw op god en je mauser
motto van de Boerenoorlog (1899-1902)
Слава Україні!
Sláva Ukrayíni!

Deutsch sein heißt, auch eine (ursprünglich) gute Sache so sehr ins Extrem zu treiben, bis sie ein böses Ende nimmt
(Matthias Politycki, geboren 1955, Schriftsteller)

Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Sasquatch
Beitrag 14.07.2008, 16:01
Beitrag #26


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4384
Beigetreten: 12.08.2005
Mitglieds-Nr.: 12074



Moment, nicht dass ich da falsch verstanden werde.
Es gibt durchaus auch handwerklich gut gemachte Fahrzeuge, die technisch eben nicht mehr dem Original entsprechen, anderen - jüngeren Motor, oder anderes - moderneres - Fahrwerk, ist alles durchaus drin. Aber das sind eben nicht die Fahrzeuge, für die die Sammlernummer oder das H-Kennzeichen gedacht sind. Die meisten, die sich mit sowas befassen wissen und akzeptieren das auch. Dann gibt es die Spezis, die ihr Fahrzeug mit zeitgenössischem Tuning aufhübschen und darauf das H bekommen, finde ich auch in Ordnung. Eine Spitzenleistung in dieser Richtung ist ein hellblauer Käfer. Der hat einen 2,7-Liter-Porsche Sechsender drin, das aber eben schon so lange, dass die Eintragung mit H kein Problem war. Den Wagen habe ich in den Achtzigern einmal live gesehen und war sehr erstaunt, dass er immer noch existiert, immer noch demselben Menschen gehört und mittlerweile sogar mit dem Sechszylindermotor ein H-Kennzeichen hat. Das ist Kontinuität.

Und dann gibt es da die Gruppe derer, die meinen, alles was reingeht in ihren Golf stopfen zu müssen und sich dann darüber beschweren, dass sie kein H bekommen. @TE: versuchs doch mal anders herum. Kauf einen unter zehn Jahren alten Golf und brezel den auf mit allem was einzutragen geht. Der wird dann auch mit den Änderungen anstandslos das H bekommen, wenn sich die gesetzliche Regelung nicht zwischendrin ändert.


--------------------

Go to the top of the page
 
+Quote Post
Balilla38
Beitrag 24.07.2008, 10:58
Beitrag #27


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 21
Beigetreten: 23.07.2008
Mitglieds-Nr.: 43323



Hallo

Viele Fragen und Antworten zum H-Kennzeichen und 07er findet ihr da im Diskusionsform, wenn es Intersiert
http://www.oldtimer.de/
Hoffe Link ist erlaubt.

Ps: auch Besitzer einer 07er.
Wenn ich zur HU sollte, müsste, wollte, mit welchem der vielen Autos soll ich dann hinfahren, um die Plakette abzuholen, alle sind Verkehrsicher und in hervorragendem Zustand.

MfG
Balilla38
Go to the top of the page
 
+Quote Post
arnolt
Beitrag 25.07.2008, 15:27
Beitrag #28


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 727
Beigetreten: 01.05.2006
Mitglieds-Nr.: 18951



HU bei 07-Kennzeichen ???


--------------------
Alles wird gut.

[A][B][C][D][E][F] und [A][BE][CE][MLT]
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kiwity
Beitrag 25.07.2008, 18:42
Beitrag #29


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 515
Beigetreten: 30.06.2007
Wohnort: Masuren
Mitglieds-Nr.: 33555



Zitat (arnolt @ 25.07.2008, 17:27) *
HU bei 07-Kennzeichen ???


Das verstehe ich wie im Konjunktiv gemeint

wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
zpeedy
Beitrag 26.07.2008, 19:44
Beitrag #30


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2380
Beigetreten: 19.10.2003
Mitglieds-Nr.: 379



Es kam wohl schon vor, das man für die Zuteilung von dem 07er erstmal eine gültige HU gefordert hat von dem Fahrzeug. Danach muss man dann nicht mehr.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 06.08.2025 - 15:29