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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#1
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Gemeinsamkeiten von H-Kennzeichen und 07er Kennzeichen: 1. Beide Kennzeichen sind nur möglich an Fahrzeugen, die mind. 30 Jahre alt sind. 2. Für beide Kennzeichen ist ein Gutachten nach § 23 StVZO notwendig (Oldtimer-Gutachten). Darin enthalten ist auch der Umfang einer HU. Hierfür muss das Fahrzeug bestimmte Anforderungen an Originalität und Erhaltungszustand erfüllen. 4. Für beide ist eine pauschale Kfz-Steuer in Höhe von ca. 192 Euro fällig. Unterschiede zwischen H-Kennzeichen und 07er Kennzeichen: 1. Das H-Kennzeichen gilt nur für ein bestimmtes Fahrzeug; das 07er Kennzeichen kann für mehrere Fahrzeuge verwendet werden (wechselweise, nicht gleichzeitig). 2. Fahrzeuge mit H-Kennzeichen dürfen beliebig am Straßenverkehr teilnehmen, mit 07er Nummer ist die Fahrt an bestimmte Zwecke gebunden (Probe- und Überführungsfahrten, Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen). 3. Fahrzeuge mit H-Kennzeichen müssen zu HU und AU wie bei einer regulären Zulassung. Fahrzeuge mit 07er Kennzeichen müssen zwar verkehrssicher sein, müssen aber nicht zu HU und AU. Bei zwei Dingen bin ich mir also nicht ganz sicher: Gelten bei einem Gutachten für ein 07er Kennzeichen die gleichen strengen Anforderungen, wie sie aus der entsprechenden TÜV-Richtlinie für H-Kennzeichen ersichtlich sind, an Originalität und Erhaltungszustand? Müssen Fahrzeuge mit 07er Nummer wirklich nicht zu HU und AU? Wie ist hier § 17 Abs. 3 FZV zu verstehen: "Unberührt bleiben Erlaubnis- und Genehmigungspflichten, soweit sie sich aus anderen Vorschriften, insbesondere aus § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung, ergeben." In § 29 Abs. 2 StVZO ist geregelt, dass der nächste HU-Termin durch eine Plakette auf dem Kennzeichen dargestellt sein muss. Im Absatz 1 heißt es aber, dass Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen nicht zu den Fz.-Untersuchungen müssen. Das würde ja bedeuten, dass keine HU notwendig ist, aber dennoch eine Plakette vorhanden sein muss. |
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#2
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Nanu, im schnellsten Forum der Welt noch keine Antwort? Ich vereinfache meine Frage: Müssen Fahrzeuge mit 07er Kennzeichen zu HU und AU? Meines Erachtens nicht (§ 29 Abs. 1 StVZO), aber was bedeutet dann § 17 Abs. 3 FZV?
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1059 Beigetreten: 23.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32041 ![]() |
seit wann regelt der §29 STVO irgendetwas über HU/AU Fristen??
Zitat §29 Übermäßige Straßenbenutzung
(1) Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten. (2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, daß die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden. (3) Einer Erlaubnis bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld läßt. |
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#4
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seit wann regelt der §29 STVO irgendetwas über HU/AU Fristen?? Auweia, da habe ich gedanklich das Wort "Zulassungs" hinzugegedacht, wo es gar nicht steht. Zufälligerweise hätte das ja auch so schön gepasst, weil es dort in der StVZO um die Plaketten geht. Es geht also nur um die übermäßige Straßenbenutzung, z.B. bei Oldtimerveranstaltungen. Danke für den Hinweis. Die Frage nach der HU bleibt allerdings dennoch, da ich verschiedentlich gelesen habe, dass manche Zulassungsstellen auch beim 07er Kennzeichen eine HU verlangen. Und hierfür finde ich die Rechtsgrundlage nicht. Oder wird als Rechtsgrundlage die Vorschrift, nach der auch Fahrzeuge mit 07er Kennzeichen verkehrssicher sein müssen, herangezogen? Dann wäre das aber m.E. eine unzulässige Ausdehnung dieser Vorschrift. |
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Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1059 Beigetreten: 23.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32041 ![]() |
Woran kann eine Behörde erkennen dass ein Fz. verkehrssicher ist im Sinne der StVZO? Wohl nur durch einen Prüfbericht eines aaS. -->Sprich HU.
Wenn man erstmals ein 07-er Kennzeichen beantragt ist dies durch den 23er wohl abgedeckt! Stellt sich nun die Frage wie weit man(Behörde) prüfen möchte ob die verkehrssicherheit noch gegeben ist! Fakt ist jedoch eines der zweijahres Rythmus HU/AU unterliegt ein 07-Oldtimer nicht! Es werden ja nur die roten Kennzeichen gesiegelt ohne Plaketten. Nebenbei sind ebenfalls Inhaber von 04-er und 06-er Kennzeichen verpflichtet die Verkehrssicherheit herzustellen da sie sonst ebenfalls nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen und gegebenenfalls von den zuständigen Behörden aus dem Verkehr gezogen werden können! [Offtopic] Wenn ich schon ein 07-er habe dann werde ich den Teufel tun um das Auto in Schuss zu halten! Denn je älter das Auto und gepflegter es ist um so mehr Wertsteigerung habe ich. |
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#6
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Ich sehe jetzt allerdings einen kleinen Widerspruch in deiner Aussage. Einerseits bestätigst du, dass Fahrzeuge mit 07er Kennzeichen nicht dem regelmäßigen HU-/AU-Rhythmus unterliegen, andererseits schreibst du, dass die Verkehrssicherheit gegenüber der Behörde nur durch eine HU nachgewiesen werden kann.
Bei der erstmaligen Erteilung einer 07er Nummer spielt die Frage keine Rolle, da ja im Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO der Prüfumfang einer HU enthalten ist, d.h. hier erfolgt der Nachweis der Verkehrssicherheit automatisch. Die Frage ist aber, auf welcher Rechtsgrundlage die Behörde auch anschließend Nachweise über die Verkehrssicherheit in Form einer HU verlangen darf. Offenbar gibt ja einige Behörden, die genau diesen Nachweis in Form einer HU alle zwei Jahre verlangen. Meines Erachtens hat der Halter zwar die Verpflichtung, das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand zu halten, muss dies aber eben (nach erfolgtem Oldtimer-Gutachten) nicht mehr regelmäßig nachweisen. |
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
Hallo Georg,
nach meinem Kenntnisstand ist das 07-er keine echte Zulassung. Warum dann eine HU alle zwei Jahre gefordert werden soll, ist mir auch nicht klar (Urban Legend?) ![]() -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 508 Beigetreten: 18.10.2005 Wohnort: Satrup / Angeln Mitglieds-Nr.: 13825 ![]() |
Nanu, im schnellsten Forum der Welt noch keine Antwort? Ich vereinfache meine Frage: Müssen Fahrzeuge mit 07er Kennzeichen zu HU und AU? Ganz klares Nein (§29 Abs.1 Nr.1 StVZO) allerdings müssen sie - bevor sie das rote Kennzeichen zugeteilt bekommen, seit dem 1.3.2007 eine Abnahme nach § 23 StVZO durchlaufen und dabei wird auch die Verkehrssicherheit im Umfang einer § 29 Untersuchung geprüft. Gruss von Frank -------------------- |
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2380 Beigetreten: 19.10.2003 Mitglieds-Nr.: 379 ![]() |
Für die Sicherheit der Fahrzeuge welche eine rote 07er Nummer haben ist der Fahrer/Halter verantworltich. Ist bei einer roten 06er Nummer auch gleich gelagert.
Verkehrssicher heißt nicht, dass man eine HU/AU bestehen würde. -------------------- |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 727 Beigetreten: 01.05.2006 Mitglieds-Nr.: 18951 ![]() |
Das stimmt wohl, denn die Prüfung auf Vorschriftsmäßigkeit entfällt ja.
-------------------- Alles wird gut.
[A][B][C][D][E][F] und [A][BE][CE][MLT] |
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2380 Beigetreten: 19.10.2003 Mitglieds-Nr.: 379 ![]() |
Das stimmt wohl, denn die Prüfung auf Vorschriftsmäßigkeit entfällt ja. Mit dem Begriff an sich hat dies aber nichts zu tun. Verkehrssicher ist nunmal was anderes als mit gültiger HU und AU. Ein Halter trägt bei 07er Kennzeichen mehr Verantwortung. -------------------- |
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1059 Beigetreten: 23.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32041 ![]() |
Und wenn die Behörde Zweifel an der Verkehrssicherheit hat kann sie sich jederzeit diese nachweisen lassen oder andere Maßnahmen treffen!
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#13
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 11.07.2008 Wohnort: Hannover Mitglieds-Nr.: 43095 ![]() |
hallo erstmal, ich heiße jenny und bin über google zu euch gekommen weil ich nach ner antwort gesuche habe.
ich habe da auch mal eine frage... zu dem thema. also ich habe ein golf 2 vr6 bj is 1984 ich hätte den gerne auf 07 nummern. da er seid ein paar jahren abgemeldet ist, müßte er nun wieder zur vollabnahme. ich hatte überlegt den auf 07 zu fahren. da er noch keine 30 jahre alt is..wird das etwas schwierig werden. ein kummpel hatte genau das selbe problem aber er hat welche bekommen. nun is die frage ob ich mir einfach ein fahrzeugbrief besorge der mindestens 30 jahre alt is... ob ich den anmelden kann ohne das dies auto noch exestier???? und ob ich dann meine kleine golf da mit rein nehmen kann??? hoffe mir kann da jemand eine antwort drauf gehen. vielen dank |
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4899 Beigetreten: 25.04.2004 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 2975 ![]() |
golf 2 vr6 bj is 1984 Dös is aba nicht orischinoool...~ Janus -------------------- Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht. |
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#15
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 11.07.2008 Wohnort: Hannover Mitglieds-Nr.: 43095 ![]() |
na deswegen frag ich ja doch..was man und ob man da was machen kann
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#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2380 Beigetreten: 19.10.2003 Mitglieds-Nr.: 379 ![]() |
Das Auto muss mittlerweile 30 Jahre alt sein. Der Golf ist das aber noch nicht. (Ich hab nen zweier EZ 84, der hat ne 07er, allerdings eben schon vor nem guten Jahr zugelassen bevor die Änderung mit den 30 Jahren kam).
Ich denke in deinem Fall wirst du nie ein H Kennzeichen bekommen und musst so versuchen eine 07 zu bekommen, dies allerdings erst wenn das Fahrzeug 30 Jahre alt ist. Probieren kannst du es aber auch mal so. -------------------- |
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#17
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 11.07.2008 Wohnort: Hannover Mitglieds-Nr.: 43095 ![]() |
das ich den golf direkt auf 07 haben will, weiß ich ja selber das es nicht geht.
deswegen ja auch die frage wegen dem 30 jahre alten auto (nur brief) ob ich damit irgendwa erreichen kann? |
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#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Was willst du mit einem 30 Jahre alten Brief, wenn die Ident-Nummer im Brief nicht zum Golf paßt?
![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#19
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 11.07.2008 Wohnort: Hannover Mitglieds-Nr.: 43095 ![]() |
ich will doch nicht den golf über den "alten" brief anmelden
sondern den alten und den golf da mit reinnehmen kann ob dies geht? ich kann ja bis zu 10 fahrzeuge.. nur hab ich niegends rauslesen können ob die alle so alt sein müssen |
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#20
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
sondern den alten und den golf da mit reinnehmen kann ob dies geht? Nein Zitat ob die alle so alt sein müssen Ja -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#21
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 11.07.2008 Wohnort: Hannover Mitglieds-Nr.: 43095 ![]() |
danke
dann muss ich wohl oder übel doch die vollabnahme machen müssen.... mist. das echt ne blöde änderung |
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#22
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 515 Beigetreten: 30.06.2007 Wohnort: Masuren Mitglieds-Nr.: 33555 ![]() |
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#23
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4384 Beigetreten: 12.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12074 ![]() |
danke dann muss ich wohl oder übel doch die vollabnahme machen müssen.... mist. das echt ne blöde änderung Wenn ich ganz ehrlich bin, dann ist das gar keine so blöde Änderung. Die Änderung ist nämlich erfolgt um solche Bastelbuden, wie du sie gerne auf Oldtimersammlernummer anmelden willst, auszuschließen. Ich weiss, es werden die verschiedensten Ansichten vertreten, was die Fahrbarkeit von Fahrzeugen mit 07 oder H angeht, aber irgendwo muss halt die Grenze gezogen werden. Und es ist ganz sicher nicht Sinn dieser Regelungen, Pimpkisten die Teilnahme am Straßenverkehr ohne Absegnung der Umbauten zu ermöglichen. Davon abgesehen ist die Nutzung der 07er Nummer eh sehr eingeschränkt, so dass sie dir nicht viel weiterhelfen würde. -------------------- |
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#24
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2380 Beigetreten: 19.10.2003 Mitglieds-Nr.: 379 ![]() |
Ist zweischneidig, also z.B. alle meine Umbauten sind eingetragen und der Wagen hat sogar noch TÜV. Allerdings wäre mit den Umbauten keine H Zulassung möglich.
Was allerdings stimmt, dass anfänglich die 07er Nummer "zu einfach" herausgegeben wurden. Da war echt so manche alte Kiste oder Bastelbude Tag täglich auf der Straße unterwegs. Das geht garnicht. Nur ob da 10 Jahre mehr so viel helfen. Vermutlich halten Schrottkisten keine 30 Jahre durch. -------------------- |
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#25
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2057 Beigetreten: 14.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15369 ![]() |
also ich habe ein golf 2 vr6 bj is 1984 Moin, da es sich um ein gefrickeltes Fahrzeug handelt, wirst du auch in 6 Jahren (wenn dein Golf 30 Jahre alt wird) kein 07-Kennzeichen bekommen. Das Gutachten nach § 23 StVZO (Oldtimer-Gutachten) wird das Fahrzeug nicht bestehen ... Vergiß es also und bemühe dich um eine reguläre Zulassung, wenn die Möhre wieder am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen soll. Gruß Jens -------------------- Eala Frya Fresena
zentraler Ausdruck der Friesischen Freiheit Lewer duad as Slaav! Schlüttsieler Schleuse unterhalb des Friesenwappens vertrouw op god en je mauser motto van de Boerenoorlog (1899-1902) Слава Україні! Sláva Ukrayíni! Deutsch sein heißt, auch eine (ursprünglich) gute Sache so sehr ins Extrem zu treiben, bis sie ein böses Ende nimmt (Matthias Politycki, geboren 1955, Schriftsteller) Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4384 Beigetreten: 12.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12074 ![]() |
Moment, nicht dass ich da falsch verstanden werde.
Es gibt durchaus auch handwerklich gut gemachte Fahrzeuge, die technisch eben nicht mehr dem Original entsprechen, anderen - jüngeren Motor, oder anderes - moderneres - Fahrwerk, ist alles durchaus drin. Aber das sind eben nicht die Fahrzeuge, für die die Sammlernummer oder das H-Kennzeichen gedacht sind. Die meisten, die sich mit sowas befassen wissen und akzeptieren das auch. Dann gibt es die Spezis, die ihr Fahrzeug mit zeitgenössischem Tuning aufhübschen und darauf das H bekommen, finde ich auch in Ordnung. Eine Spitzenleistung in dieser Richtung ist ein hellblauer Käfer. Der hat einen 2,7-Liter-Porsche Sechsender drin, das aber eben schon so lange, dass die Eintragung mit H kein Problem war. Den Wagen habe ich in den Achtzigern einmal live gesehen und war sehr erstaunt, dass er immer noch existiert, immer noch demselben Menschen gehört und mittlerweile sogar mit dem Sechszylindermotor ein H-Kennzeichen hat. Das ist Kontinuität. Und dann gibt es da die Gruppe derer, die meinen, alles was reingeht in ihren Golf stopfen zu müssen und sich dann darüber beschweren, dass sie kein H bekommen. @TE: versuchs doch mal anders herum. Kauf einen unter zehn Jahren alten Golf und brezel den auf mit allem was einzutragen geht. Der wird dann auch mit den Änderungen anstandslos das H bekommen, wenn sich die gesetzliche Regelung nicht zwischendrin ändert. -------------------- |
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#27
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 23.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43323 ![]() |
Hallo
Viele Fragen und Antworten zum H-Kennzeichen und 07er findet ihr da im Diskusionsform, wenn es Intersiert http://www.oldtimer.de/ Hoffe Link ist erlaubt. Ps: auch Besitzer einer 07er. Wenn ich zur HU sollte, müsste, wollte, mit welchem der vielen Autos soll ich dann hinfahren, um die Plakette abzuholen, alle sind Verkehrsicher und in hervorragendem Zustand. MfG Balilla38 |
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Beitrag
#28
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 727 Beigetreten: 01.05.2006 Mitglieds-Nr.: 18951 ![]() |
HU bei 07-Kennzeichen ???
-------------------- Alles wird gut.
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Beitrag
#29
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 515 Beigetreten: 30.06.2007 Wohnort: Masuren Mitglieds-Nr.: 33555 ![]() |
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Beitrag
#30
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2380 Beigetreten: 19.10.2003 Mitglieds-Nr.: 379 ![]() |
Es kam wohl schon vor, das man für die Zuteilung von dem 07er erstmal eine gültige HU gefordert hat von dem Fahrzeug. Danach muss man dann nicht mehr.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 06.08.2025 - 15:29 |