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> Darf man sowas auf deutschen Strassen bewegen ?
jens_16syncro
Beitrag 09.04.2008, 13:30
Beitrag #1


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Hier ein Bild, es sagt mehr als 1000 Worte.



- das Zugfahrzeug würde als Zugmaschine zugelassen
- beide Anhänger bekämen eine durchgehende Bremse (keine Auflaufbremse)

Welche FE-Klasse würde benötigt ?

zul. Gesamtgewicht Zugfahrzeug unter 3500 kg
Gesamtzuggewicht unter 5000 kg

Gruß
Jens


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Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 09.04.2008, 13:38
Beitrag #2





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Na, da hast du doch was an dem Bild gedreht, oder? shutup.gif

Man beachte, die zwei Personen und der letzte Anhänger werfen keine Schatten huh.gif
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jens_16syncro
Beitrag 09.04.2008, 13:41
Beitrag #3


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Zitat (klaus62 @ 09.04.2008, 15:38) *
Na, da hast du doch was an dem Bild gedreht, oder? shutup.gif


Ich habe nie behauptet, der abgebildete Zug wäre real.

Ich will trotzdem wissen, ob sowas legal zu bewegen wäre.


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Stanislaz
Beitrag 09.04.2008, 13:59
Beitrag #4


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§32a Mitführen von Anhängern

Hinter Kraftfahrzeugen darf nur ein Anhänger, jedoch nicht zur Personenbeförderung (Omnibusanhänger), mitgeführt werden. Es dürfen jedoch hinter Zugmaschinen 2 Anhänger mitgeführt werden, wenn die für Züge mit einem Anhänger zulässige Länge nicht überschritten wird. Hinter Sattelkraftfahrzeugen darf kein Anhänger mitgeführt werden. Hinter Kraftomnibussen darf nur ein lediglich für die Gepäckbeförderung bestimmter Anhänger mitgeführt werden.
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Gruß


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jens_16syncro
Beitrag 09.04.2008, 14:03
Beitrag #5


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Zitat (Stanislaz @ 09.04.2008, 15:59) *
Es dürfen jedoch hinter Zugmaschinen 2 Anhänger mitgeführt werden, wenn die für Züge mit einem Anhänger zulässige Länge nicht überschritten wird.


Danke.

Kann man auch irgendwo nachlesen, wie die beiden Anhänger beschaffen sein müssen, die hinter einer Zugmaschine gezogen werden ?


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 09.04.2008, 14:14
Beitrag #6





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Ich wüsste jetzt keine Vorschrift, nach der ein solcher Zug unzulässig wäre. Voraussetzung ist, dass das Kraftfahrzeug eine Zugmaschine ist und natürlich, dass die Anhänger eine Betriebserlaubnis haben. Inwiefern man für einen Starrdeichselanhänger, der hinten eine Kugelkopfkupplung hat, eine BE bekommt, kann ich nicht sagen.

In technischer Hinsicht ist es etwas schwierig, hintereinander zwei Starrdeichselanhänger zu betreiben. Die Vorschriften über die Mindest- und Höchststützlasten gelten ja auch für den zweiten Anhänger. Der erste Anhänger wäre dann für den zweiten Anhänger das "ziehende Fahrzeug" im Sinne der StVZO. Es müssten also mindestens 4 % der Anhängelast des zweiten Anhängers bzw. 25 kg als Stützlast auf den ersten Anhänger wirken. Der erste Anhänger wiederum muss die gleiche Stützlast auf das Kfz. ausüben. Beim Ankuppeln müsste man also zur Überprüfung der Stützlast immer erst die beiden Anhänger miteinander verbinden und dann erst die Anhänger mit der Zugmaschine.

Inwiefern ein solcher Zug noch gut fahrbar wäre, kann ich nur erahnen. Nickbewegungen des zweiten Anhängers übertragen sich auf den ersten Anhänger, der wiederum überträgt die Bewegung auf die Zugmaschine und umgekehrt. Irgendwann könnte das ganze Ding eine Eigenschwingung entwickeln, die sich kaum wieder dämpfen lässt.

Wie gesagt, wird das Ganze möglicherweise an der Betriebserlaubnis des ersten Anhängers scheitern. Mir ist zumindest kein Starrdeichsel-/Zentralachsanhänger mit hinten angebrachter Kugelkopfkupplung bekannt.

Fahrerlaubnisrechtlich würde man je nach Fahrzeugmassen die Klasse B oder (wahrscheinlicher) die Klasse BE benötigen, wenn ich davon ausgehe, dass die Zugmaschine nicht mehr als 3,5 t zul. Gesamtmasse hat. Anderenfalls wäre die Klasse C1E erforderlich.
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zpeedy
Beitrag 09.04.2008, 14:21
Beitrag #7


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Mit Tempo 25 hinter einer Zugmaschiene (Traktor) sollte es gehen think.gif


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Kami
Beitrag 09.04.2008, 14:28
Beitrag #8


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Ulli fährt sowas mit seinem Mog

http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mog+Zugmaschine


Gruss

Kami


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 09.04.2008, 14:29
Beitrag #9





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Zitat (zpeedy @ 09.04.2008, 16:21) *
Mit Tempo 25 hinter einer Zugmaschiene (Traktor) sollte es gehen think.gif

Woher kommen die 25 km/h? Es handelt sich nicht um einen Zug der Klasse L oder T. Zumindest gehe ich mal davon aus, dass hier kein land- oder forstwirtschaftlicher Einsatzzweck gegeben ist.
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jens_16syncro
Beitrag 09.04.2008, 14:55
Beitrag #10


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Zitat (Kami @ 09.04.2008, 15:28) *
Ulli fährt sowas mit seinem Mog


Ahhh, danke für den Hinweis.

Also es gibt legale Möglichkeiten wavey.gif


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Stanislaz
Beitrag 09.04.2008, 15:12
Beitrag #11


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FE:
bis 25 km/h -> L ab 16 Jahren (Alter des Fahrers)
bis 40 km/h -> T ab 16 Jahre
bis 60 km/h -> T ab 18 Jahre
ansonsten CE
aber,
bis 25 km/h -> alte Klasse 3 (zulassungsfreie und freiwillig zugelassene LOF -Anhänger)
über 25 km/h -> alte Klasse 2 (nur zulassungspflichtige LOF -Anhänger)
Geschwindigkeitsschild am Anhängern nicht vergessen wenn bis 25 km/h (25 km).
zGG immer bis 40 t.
Quelle: 'Landwirtschftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr' Aufl. 2003, AID Verlag
Ob überhaupt eine durchgehende Bremse erforderlich ist ist noch zu prüfen.
Gruß


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Stanislaz
Beitrag 09.04.2008, 15:39
Beitrag #12


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Das Mitführen von 2 Anhängern ist nur erlaubt, wenn folgende Regeln eingehalten werden:

Das Zugfahrzeug muss eine Eigenmasse von mindestens 4.5 Tonnen aufweisen.
Die Motorleistung muss mindestens 5 kW pro Tonne hoechster zulaessiger Gesamtmasse betragen.
Der erste Anhaenger darf nicht mehr als 2 Achsen haben.
Die Gesamtlaenge des Kraftwagenzugs darf 18.75 Meter nicht ueberschreiten.
Die Gesamtmasse darf maximal 38 Tonnen + 5 % betragen.
Dies ist im Bereich der Landwirtschaft und im Schaustellergewerbe üblich. In der Bundesrepublik Deutschland waren bis 1953 auch hinter LKW zwei Anhänger erlaubt. In der DDR noch deutlich länger.
... Wikipedia
also beim PKW wirds knapp mit 4,5 to Leergewicht, es bleibt wohl beim LOF.
tongue.gif


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jens_16syncro
Beitrag 09.04.2008, 16:00
Beitrag #13


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Zitat (Stanislaz @ 09.04.2008, 17:39) *
Das Mitführen von 2 Anhängern ist nur erlaubt, wenn folgende Regeln eingehalten werden:

Das Zugfahrzeug muss eine Eigenmasse von mindestens 4.5 Tonnen aufweisen.


Woher hast du das denn ?

Für eine Zulassung als Zugmaschine ist es jedenfalls nicht notwendig, siehe hier:
Alter Fred zum Thema


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Stanislaz
Beitrag 09.04.2008, 16:09
Beitrag #14


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Wikipedia.de hab ich das her.
Ich rede nicht von der Voraussetzung zur Fahrzeugartänderung von irgendwas zu Zugmaschine, das ist eine andere Baustelle. Ich rede vom Mitführen von zwei Anhängern. Ich finde leider kein Gesetz dazu.
Wenn Wikipedia recht hat, dann gehts halt nicht.
Gruß


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Kami
Beitrag 09.04.2008, 16:14
Beitrag #15


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in dem Artikel sind ja auch die höchstens zulässigen MASsen für auflaufbremse sehr Ausführlich beschreiben, vor allem so vollständig....


Gruss

Kami

PS: Soll ich aus den 4,5t nciht einfach 4,5kg amchen? - ISt überhaupt kein Problem...


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 09.04.2008, 19:38
Beitrag #16





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@ Stanislaz:
Ich habe mir die Wikipedia-Quelle jetzt nicht durchgelesen, weil ich sie nicht für maßgeblich halte. Ebenso ist die Quelle "Landwirtschftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr" entweder inhaltlich falsch oder du hast sie falsch interpretiert.

Jedenfalls sind die Aussagen zu den technischen Details teilweise und jene zur benötigten FE-Klasse insgesamt nicht richtig. Bei dem oben abgebildeten Zug kann man die Erörterung eines land- oder forstwirtschaftlichen Zweckes wohl mal weglassen, sodass der Zug je nach den Massen der Anhänger und des Land Rover entweder mit B, BE oder C1E zu fahren wäre.
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zpeedy
Beitrag 10.04.2008, 08:10
Beitrag #17


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Zitat (Georg_g @ 09.04.2008, 15:29) *
Zitat (zpeedy @ 09.04.2008, 16:21) *
Mit Tempo 25 hinter einer Zugmaschiene (Traktor) sollte es gehen think.gif

Woher kommen die 25 km/h? Es handelt sich nicht um einen Zug der Klasse L oder T. Zumindest gehe ich mal davon aus, dass hier kein land- oder forstwirtschaftlicher Einsatzzweck gegeben ist.


ICh bin auch nicht davon ausgegangen, aber es ging ja nur um die theoretische Machbarkeit. Du hast natürlich recht, aber ich liege auch nicht falsch wink.gif


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Ulli
Beitrag 10.04.2008, 21:05
Beitrag #18


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Moins,

also die Zitate aus Wikipedia vergessen wir mal ganz schnell wieder, inkl. der Interpretation durch Stanislaz - völliger Blödsinn und von keinem deutschen Gesetz gedeckt.

Zitat
Das Zugfahrzeug muss eine Eigenmasse von mindestens 4.5 Tonnen aufweisen.

Quatsch, Gewicht des Zugfahrzeugs ist nirgendwo definiert

Zitat
Die Motorleistung muss mindestens 5 kW pro Tonne hoechster zulaessiger Gesamtmasse betragen.

da 2 Anhänger nur hinter Zugmaschinen erlaubt sind, gilt 2,2kw (oder 3 PS) pro Tonne Gesamtzuggewicht

Zitat
Der erste Anhaenger darf nicht mehr als 2 Achsen haben.

Quatsch, wenn ich die zul. Gesamtlänge nicht überschreite, kann ich auch einen "Tausendfüssler" und einen Klaufix aneinanderhängen - einzige Bedingung: der schwerere muss nach vorne

Zitat
Die Gesamtlaenge des Kraftwagenzugs darf 18.75 Meter nicht ueberschreiten.

wieder falsch, die zul. Gesamtlänge für Züge, bestehend aus ZGM + Anhänger(n) beträgt 18m. Richtig, 75cm weniger als LKW + Anhänger.

Zitat
Die Gesamtmasse darf maximal 38 Tonnen + 5 % betragen.

noch eine Niete, Gesamtmasse max. 40to ohne jeglichen Aufschlag

so, nun zu den Fragen von Jens,

klar geht die Kombination wie im Bild fiktiv dargestellt.

Voraussetzungen
- der LR ist Zugmaschine
- der vordere Anhänger muss eine eingetragene AHK haben (ggf. Freigabe vom Hersteller, dass der Anhänger die Zugkräfte aufnehmen kann)
- der schwerere Anhänger muss nach vorne
- der LR muss eine AHK mit einer Anhängelast >= der Massen beider Anhänger haben
- Stützlast des 2. Anhängers darf die des ersten nicht aushebeln (ggf. entsprechend ballastieren)

Nach meiner Einschätzung wird eine AHK an einem Anhänger mit Kugelkopfkupplung nicht eintragungsfähig sein, der vordere Anhänger sollte also über eine Zugöse und der LR über eine Maulkupplung verfügen.

Nochmal kurz die Beschreibung meines legalen Zuges:
Unimog, zGM 4,75to, Maulkupplung d-Wert 66kN (Rockinger 227G110)
1. Anhänger, zGM 2,7to, 2-Leitungsbremse, mit "Kugelkupplung ... an adaptiertem Heckrahmen, Anh.Last max 2700kg" lt. ZB I
2. Anhänger, ganz ordinärer Böckmann-Trailer 2,7to mit Kugelkupplung, auflaufgebremst
Gesamtlänge ca. 17m, Fahren unproblematisch, Kurvenlaufeigenschaften besser als mit 2 Drehschemelanhängern.

Gruß Ulli

noch ein Nachtrag: Vmax mit 2 Anhängern 60km/h auch auf Kraftfahrtstraßen und Autobahnen


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emi b5
Beitrag 11.04.2008, 11:02
Beitrag #19


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Zitat (Ulli @ 10.04.2008, 23:05) *
Nach meiner Einschätzung wird eine AHK an einem Anhänger mit Kugelkopfkupplung nicht eintragungsfähig sein, der vordere Anhänger sollte also über eine Zugöse und der LR über eine Maulkupplung verfügen.



Hi Ulli,

hast Du Gründe für diese Einschätzung?

Ihm Zuge eines Anhängerbauprojektes eines Bekannten haben wir uns auch schon mal Gedanken darüber gemacht eine (zugelassene) AHK an einen Anhänger zu bauen.
Von Seiten der Festigkeit bzw. des Festigkeitsnachweises dürfte das in dem Fall keine Probleme geben und der Anhänger hätte zwar eine Kugelkopfkupplung, wäre aber ein Deichselanhänger. Somit hätten wir zumindest keine Stützlastprobleme.


--------------------
MfG,

emi
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Ulli
Beitrag 11.04.2008, 11:41
Beitrag #20


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Zitat (emi b5 @ 11.04.2008, 13:02) *
hast Du Gründe für diese Einschätzung?



nöö, ist eine Bauch-Entscheidung whistling.gif

Ich trau der Kugelkopfkupplung (und ihrer Verbindungsfestigkeit gerade bei Nickbewegungen) nicht über den Weg. Wenn der 2. Anhänger aufgrund einer Bodenwelle etc. kräftig eintaucht und damit den 1. Anhänger "aushebelt", hätte ich schon Angst, dass sich die Kugelkupplung löst - bei einem Drehschemelanhänger besteht diese Gefahr natürlich nicht.
Bei einer Kombination mit 2 Kugelkopfkupplungen ist natürlich auch zu beachten, dass die Gesamtmasse beider Anhänger nicht über der max. Anhängelast des Kugelkopfes der Zugmaschine (max. 3500kg) liegen darf.
Bei meinem Zug beträgt die Gesamtmasse der Anhänger 5400kg, von daher scheidet eine Kugelkopfkupplung am 1. Anhänger ohnehin aus.

Sind eigentlich Fälle dokumentiert, bei denen sich die Kugelkopfkupplung gelöst hat? Immerhin ist das Abreissseil ja wohl keine willkürliche Anordnung und bei Maulkupplungen ist eine solche zusätzliche Sicherung nicht vorgesehen.

Gruß Ulli


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jfk
Beitrag 11.04.2008, 12:08
Beitrag #21


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Zitat (Ulli @ 11.04.2008, 12:41) *
Sind eigentlich Fälle dokumentiert, bei denen sich die Kugelkopfkupplung gelöst hat? Immerhin ist das Abreissseil ja wohl keine willkürliche Anordnung und bei Maulkupplungen ist eine solche zusätzliche Sicherung nicht vorgesehen.


Jou, nem Kollegen von mir letztes Jahr passiert. Der hat ´nen Heidenschreck bekommen, als er im Rückspiegel sah, daß der Hänger plötzlich eigene Wege ging fuhr. unsure.gif
Zu Anfang tippte er ja auf zu großes Spiel Kugel/Kupplung oder Kupplungssperre nicht richtig eingerastet.
Nach Ausprobieren waren wir jedoch eher der Meinung, daß das Stützrad des Hängers (nicht bis zum Anschlag hochgefahren??) bei einer Bodenwelle aufgesetzt haben wird.


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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Ichtyos
Beitrag 11.04.2008, 23:27
Beitrag #22


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@jfk: Das ist sicher möglich, aber ich habe vor ein paar Jahren auf der Autobahn ein Gespann gesehen, bei dem auch das Stützrad heruntergerutscht war. Es hat einige Meter gedauert, bis ich überholt und das Gespann mittels Hand- und anderer Zeichen auf dem Standstreifen zum Halten bewegt hatte. (Was an meiner Anhängerkupplung hing, verrate ich mal nicht, aber im Zweifel plädiere ich auf rechtfertigenden Notstand thread.gif )

Kurz und gut: Das Stützrad war nur noch fragmentarisch vorhanden, was ich aufgrund der reichlichen Funkenentwicklung schon vermutet hatte. Trotzdem war der Anhänger keine eigenen Wege gegegangen...

Zurück zum Topic: Die Nickbewegung des zweiten Anhängers dürften den ersten wohl weniger beeinflussen als das Aufschlagen des Stützrades.

Edit: offtopic.gif Im nachhinein bin ich mir nicht sicher, ob meine Reaktion damals optimal war. Aber ich hatte keine Ahnung, wann der nächste Parkplatz kommt.

Der Beitrag wurde von Ichtyos bearbeitet: 11.04.2008, 23:28


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Sebastian28041985
Beitrag 24.07.2023, 16:15
Beitrag #23


Neuling


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Hallo, also habe ich das richtig verstanden?
Wenn ich ein 3500kg Hapert Anhänger habe der vorne eine Zugöse hat muss die AHK hinten nicht eingetragen werden und kann dort ein Drehschemel Anhänger anhängen? Beide sind auflaufgebremst.
Habe meinen Pajero als Zugmaschine umschreiben lassen und möchte mit 2 Anhängern mit 25km/h fahren.
Falls ich da falsch liege kann mir jemand sagen wie dies machbar ist?
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Hoheneicherstation
Beitrag 24.07.2023, 16:59
Beitrag #24


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Schau nochmal die Antwort von Ulli an :

Zitat (Ulli @ 10.04.2008, 22:05) *
Voraussetzungen
- der LR ist Zugmaschine
- der vordere Anhänger muss eine eingetragene AHK haben (ggf. Freigabe vom Hersteller, dass der Anhänger die Zugkräfte aufnehmen kann)
- der schwerere Anhänger muss nach vorne
- der LR muss eine AHK mit einer Anhängelast >= der Massen beider Anhänger haben
- Stützlast des 2. Anhängers darf die des ersten nicht aushebeln (ggf. entsprechend ballastieren)

Nach meiner Einschätzung wird eine AHK an einem Anhänger mit Kugelkopfkupplung nicht eintragungsfähig sein, der vordere Anhänger sollte also über eine Zugöse und der LR über eine Maulkupplung verfügen.

Nochmal kurz die Beschreibung meines legalen Zuges:
Unimog, zGM 4,75to, Maulkupplung d-Wert 66kN (Rockinger 227G110)
1. Anhänger, zGM 2,7to, 2-Leitungsbremse, mit "Kugelkupplung ... an adaptiertem Heckrahmen, Anh.Last max 2700kg" lt. ZB I
2. Anhänger, ganz ordinärer Böckmann-Trailer 2,7to mit Kugelkupplung, auflaufgebremst
Gesamtlänge ca. 17m, Fahren unproblematisch, Kurvenlaufeigenschaften besser als mit 2 Drehschemelanhängern.


Da ist zwar ein Landy als Zugmaschine gedacht, aber sonst das gleiche Problem.

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Der_Veranstalter
Beitrag 24.07.2023, 17:00
Beitrag #25


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Das reanimieren einer 15 Jahre alten Leiche dürfte sogar hier ein Rekord sein.



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Sebastian28041985
Beitrag 25.07.2023, 09:43
Beitrag #26


Neuling


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Wenn ich den Satz lese:

"Nach meiner Einschätzung wird eine AHK an einem Anhänger mit Kugelkopfkupplung nicht eintragungsfähig sein, der vordere Anhänger sollte also über eine Zugöse und der LR über eine Maulkupplung verfügen."

Heisst das für mich das wenn ich am ersten Anhänger eine Zugöse anbringe brauch ich die AHK an diesem Anhänger nicht eintragen oder?
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Gorm
Beitrag 25.07.2023, 10:14
Beitrag #27


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Doch, selbstverständlich müssen Anhängerkupplungen eingetragen sein. Am vorderen Anhänger vorne und hinten.
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rapit
Beitrag 25.07.2023, 10:35
Beitrag #28


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Wieso hat der vordere Anhänger auch vorne eine Kupplung? Auf dem gephotoshopten Bild erkenne ich vorne nur eine Deichsel whistling.gif


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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Gorm
Beitrag 26.07.2023, 06:53
Beitrag #29


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Wie heisst denn das Gegenstück zur Kupplung bei Fahrzeugen? In der Elektrik ist das Stecker und Kupplung wink.gif
Wenn ich jetzt das das Auto auf Ringösenkupplung umrüste, muss ich ja am Anhänger auch den passenden - äh was denn - Ringöserich? installieren, und diese Änderung bestimmt abnehmen lassen...
Deichsel mit Ringöse?
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F117
Beitrag 26.07.2023, 09:57
Beitrag #30


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Zug-, nicht Ringöse wink.gif


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Hoheneicherstation
Beitrag 26.07.2023, 10:19
Beitrag #31


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Eine wechselbare Kupplung an einer höhenverstellbaren Zugdeichsel : (Kostet richtig Knete)
Kugelkopf-Kupplung / DIN-Zugöse. (Wechselbar!)


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Hoheneicherstation
Beitrag 26.07.2023, 12:35
Beitrag #32


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Zu dem Bild im vorigen Post - es stammt aus einer Kleinanzeige - besteht noch die Möglichkeit ausser DIN-Zugösen auch eine Nato-Zugöse anzuschrauben ...

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Sebastian28041985
Beitrag 27.07.2023, 10:29
Beitrag #33


Neuling


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Also sprich es muss die AHK am ersten Anhänger eingetragen werden auch wenn es nur mit 25 km/h betrieben wird? Das wird laut Aussage bei meinem TÜV keiner machen da man keine Freigabe vom Hersteller bekommt. Oder hat jemand eine Idee wie man sowas umsetzen könnte das man dies beim TÜV Eingetragen bekommt?
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hk_do
Beitrag 27.07.2023, 21:52
Beitrag #34


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na, ganz normal: mit einer Betriebsfestigkeitsprüfung.

Kostet vermutlich irgendwas um die drei- bis fünftausend Euro.

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Sebastian28041985
Beitrag 01.08.2023, 14:49
Beitrag #35


Neuling


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Also ich habe mit einem TÜV Prüfer nochmal ausführlich gesprochen. Der mir auch mein Fahrzeug zur Zugmaschine umgeschrieben hat. Er hat mir erklärt wie ich dies machen soll mit der AHK hinten dann würde er mir diese eintragen aber nur mit 1000kg Zuglast. smile.gif
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