Hauptuntersuchung - Mängelbewertung |
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Hauptuntersuchung - Mängelbewertung |
04.04.2008, 08:52
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 23 Beigetreten: 23.09.2006 Mitglieds-Nr.: 23457 |
früher gab es in der Anlage VIII A zum § 29 StVZO einen Katalog, in dem Mängel in Kategorien wie z.B. "erheblich" eingeteilt wurden. Diese Unterteilung wird in dieser Anlage nicht mehr vorgenommen. Gibt es den Katalog noch und wo kann ich den finden? Grüße aus der Südwestecke Deutschlands ! |
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04.04.2008, 19:03
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Validating Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 |
Hallo zusammen, früher gab es in der Anlage VIII A zum § 29 StVZO einen Katalog, in dem Mängel in Kategorien wie z.B. "erheblich" eingeteilt wurden. Diese Unterteilung wird in dieser Anlage nicht mehr vorgenommen. Gibt es den Katalog noch und wo kann ich den finden? Grüße aus der Südwestecke Deutschlands ! Die Auflistung gibt es immer noch. Sie steht heute in einer Erläuterung zu §29 StVZO in der Loseblattsammlung "StVZO", erschienen im Kirschbaumverlag. Gruß, Chris |
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04.04.2008, 23:31
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 168 Beigetreten: 24.01.2008 Mitglieds-Nr.: 39722 |
Am besten ersteigern für paar Euro:
'Die Neue Hauptuntersuchung' VOGEL Verlag, H. Braun Die HU-Rili bzw. die Anlage zu Nr. 4 (Mängelkatalog) ist eine Arbeitshilfe für den Sachverständigen, versuche es jarnicht denen diese unter die Nase zu halten. Der SV kann diese auslegen wie er will. Gruß -------------------- trinken + fahren = nix gut und trinken - fahren = nix gut = trinken nix gut.
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05.04.2008, 07:52
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 206 Beigetreten: 15.02.2004 Wohnort: BW Mitglieds-Nr.: 1840 |
Am besten ersteigern für paar Euro: 'Die Neue Hauptuntersuchung' VOGEL Verlag, H. Braun Die HU-Rili bzw. die Anlage zu Nr. 4 (Mängelkatalog) ist eine Arbeitshilfe für den Sachverständigen, versuche es jarnicht denen diese unter die Nase zu halten. Der SV kann diese auslegen wie er will. Gruß Grüß Euch, Nicht wie er will, er bewertet nach Sachverstand und bestem Wissen und Gewissen!! Gruß Heiko -------------------- "Wenn die Begriffe nicht richtig sind, so stimmen die Worte nicht, und stimmen die Worte nicht, so kommen auch die Werke nicht zustande." (Konfuzius, chin. Philosoph 551-479 v. Chr.)
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05.04.2008, 17:35
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 |
Der SV kann diese auslegen wie er will. Eben nicht! Und das schon seit der Novellierung des § 29 StVZO zum 01.12.1999. klick -------------------- |
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