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> Alkoholfreies Bier - Auto fahren?
Shapes
Beitrag 28.03.2008, 00:42
Beitrag #1


Neuling


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Hab mal eine frage. Habe mein Führerschein erst seit einem halbes Jahr d.h. bin noch in der Probezeit!
Soweit ich weiß herscht hier die 0 Promillen grenze. Kann ich nun Alkoholfreies Bier trinken oder nicht? Auch in Alkoholfreies Bier ist ein geringer Teil an Alc drinne.

Komme aus Berlin, müsste aber nicht von Bedeutung sein.

Bitte möglichst schnell anworten^^
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fiesta12345
Beitrag 28.03.2008, 01:11
Beitrag #2


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Bis zum 0,2 Promille hast du Toleranz. Ich weiß jetzt net genau wie hoch der Anteil ist aber du müsstest schon einige drinken um dadran zu kommen.

Ich drinks meistens wenn ich fahren muss und es eins gibt des mir schmeckt.


--------------------
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom!

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Ichtyos
Beitrag 28.03.2008, 01:24
Beitrag #3


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Hallo und willkommen im Verkehrsportal!

"Alkoholfreies" Bier darft Du trinken! Ob Du danach fahren darfst think.gif

Ich habe mal irgendwo gehört oder gelesen, dass ein solches Produkt bis zu 0,5 % Alkohol enthalten darf.

"Normales" Bier hat um die 5 % Alkoholgehalt. Wenn ich den Promillator mit 0,1 l Bier (entsprechend 1 l alkoholfreiem) füttere, die Zeit auf eine Stunde stelle und die sonstigen Vorgaben so lasse, kommt eine Kurve heraus, die bei etwa 0,09 Promille liegt. Der Erläuterungstext sagt dazu: Beurteilung: Alkoholfrei, Wert nach Widmark 0,0 Promille.

Sollte also erlaubt sein. Orangensaft wurde wohl schon mit 0,6 % getestet (nur aus dem Gedächtnis, habe keine Quelle parat). Wäre also weniger ratsam...

Ich maile noch eine Hardcopy vom Promillator an einen Mod. Falls es erlaubt ist, wird er es sicher hier einstellen.

@fiesta: Woher hast Du diese Info?


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Gast_BAB3_*
Beitrag 28.03.2008, 06:16
Beitrag #4





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Zitat (Shapes @ 28.03.2008, 00:42) *
...Bitte möglichst schnell anworten^^...
Da hat aber einer viel Durst...
Zitat (Ichtyos @ 28.03.2008, 01:24) *
...@fiesta: Woher hast Du diese Info?...

Zum Grenzwert hab ich mal folgendes ergoogelt:
Zitat
Das ist, wenn eine Atem- oder Blutprobe vom Betroffenen genommen worden ist, nach derzeitigem wissenschaftlichen Erkenntnisstand erst ab einem Wert von 0,2 Promille Alkohol im Blut oder 0,1 mg/l Alkohol in der Atemluft der Fall, um Mess-unsicherheiten und endogenen Alkohol auszuschließen; Grenzwerte von 0,00 mg/l und Null-Promille sind i.Ü. nicht bestimmbar (vgl. JACHAU/WITTIG/KRAUSE BA 2007, 117; s. auch BT-Dr. 16/5047, S. 9 unter Hinweis auf die Empfehlungen der Alkohol-Kommission der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin und einer Empfehlung der sog. Grenzwertkommission. Der gemessene Wert muss im Urteil angegeben werden (OLG Koblenz NStZ-RR 005, 385 = VA 2006, 32 für § 24a StVG). Ein Zu-schlag für Messungenauigkeiten ist nicht erforderlich, Zuschläge für Messungenauig-keiten sind in den genannten Werten bereits enthalten (vgl. BT-Dr. 16/5047, S. 9; OLG Saarbrücken NJW 2007, 309 = VRS 112, 54). Bei den o.a. Werten handelt es sich aber nicht um einen „Grenzwert“ wie z.B. bei § 316 StGB oder bei § 24a Abs. 1 StVG (OLG Saarbrücken, a.a.O.).
*hervorhebungen durch mich
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Burkhard
Beitrag 28.03.2008, 06:42
Beitrag #5


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Durch neue Destilationsverfahren haben alkoholfreie Biere auch keinen Alkoholgehalt mehr. Bitburger verweist extra auf 0,0 %o. Ich trinke, außer zu entsprechenden Feierlichkeiten, nur alkoholfreies Bier.


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JTH
Beitrag 28.03.2008, 06:43
Beitrag #6


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Die 0,1mg/l (entsprechend 0,2 Promille) sind der Toleranzbereich für Fahranfänger - RIchtig.

AAABER!!!

Es gibt auch eine weitere Variante den 24c StVG zu erfüllen.

Zitat
§ 24c Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen

(1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.


Dies bedeutet, daß ein konkreter Alkoholisierungsgrad nicht erreicht werden muß, wen der reine Konsum von alkoholischen Getränken beim Führen von Kraftfahrzeuge oder unmittelbar im Zusammenhang mit fer Fahrt) stattfindet.

Nimmst Du also während der Fahrt oder unmittelbar vor Fahrtantritt einen tiefen Schluck aus der Bierflasche, so ist der Tatbestand auch erfüllt. Die Toleranzgrenze gibt es deswegen, weil auch andere Lebensmittel (Weinbrandbohnen, Hustensaft, Orangensaft) uU zu einer Alkoholisierung führen können. Ist jedoch - wie gesagt - die Aufnahme von alkoholischen Getränken sichergestellt, so ist eine konkrete Alkoholisierung nicht erforderlich. Das fehlende Trennvermögen von Alkoholgenuss und Fahren ist hierbei entscheidend.

Ob nun allerdings "alkoholfreies" Bier mit darunter fällt muß wohl die Rechtsprechung noch klären...


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



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magnum88
Beitrag 28.03.2008, 08:18
Beitrag #7


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Zitat (Burkhard @ 28.03.2008, 06:42) *
Durch neue Destilationsverfahren haben alkoholfreie Biere auch keinen Alkoholgehalt mehr. Bitburger verweist extra auf 0,0 %o. Ich trinke, außer zu entsprechenden Feierlichkeiten, nur alkoholfreies Bier.


Völlig alkoholfreie Biere sind noch die große Ausnahme. Ich kenne bis jetzt auch nur das "Bitburger".

Die zur Zeit im Handel befindlichen "alkoholfreien" Biere haben einen Gehalt von ca. 0,25 bis 0,30 Volumenprozent. Das bedeutet, dass eine Halbliter-Flasche Bier ca. 1 Gamm Alkohol enthält. Normales Bier mit ca. 5 Volumenprozent enthält pro Halbe 20 Gramm Alkohol.
Als "Alkoholfrei" deklarieren dürfen die Brauereien bis zu einem Alkoholgehalt von 0,5 Volumenprozent.


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"Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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Lars
Beitrag 28.03.2008, 08:51
Beitrag #8


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Zitat (magnum88 @ 28.03.2008, 08:18) *
Zitat (Burkhard @ 28.03.2008, 06:42) *
Durch neue Destilationsverfahren haben alkoholfreie Biere auch keinen Alkoholgehalt mehr. Bitburger verweist extra auf 0,0 %o. Ich trinke, außer zu entsprechenden Feierlichkeiten, nur alkoholfreies Bier.

Völlig alkoholfreie Biere sind noch die große Ausnahme.
So ist es.

Zitat
Ich kenne bis jetzt auch nur das "Bitburger".
Holsten hatte schon lange vorher ein echtes 0,0 Bier. Ob das heute noch so ist, weiss ich aber nicht.

Das Bitburger schmeckt m. E. übrigens ziemlich bescheiden.


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Damastor
Beitrag 28.03.2008, 09:28
Beitrag #9


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WIe ist das eigentlich mit Pralinen?
Ist mir letztens passiert und erst im nachhinein aufgefallen, dass da Alkohol drin war und ich ja eigtl nicht mehr hätte fahren dürfen.
Leider sind sie aus Italien und somit findet sich keinerlei Angabe über evtl vorhandenen Alkoholgehalt.
Aber grundsätzlich langen 2-5 Pralinen um schon was zu pusten?
Und lässt die Polizei nen Fahranfänger auch mal Abends um 17Uhr pusten obwohl man nix sieht/riecht?


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Viele Grüße!

VW CC:
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JTH
Beitrag 28.03.2008, 09:37
Beitrag #10


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Der Genuss einiger Pralinen ist nicht sanktioniert, solande Du die 0,1mg nicht übersteigst. Dann bist DU in Erklärungsnöten, da eine derartige Akloholisierung durch einige Pralinen normalerweise nicht bedingt wird.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



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GrünWeißNRW
Beitrag 28.03.2008, 10:25
Beitrag #11


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Zitat (Damastor @ 28.03.2008, 09:28) *
Aber grundsätzlich langen 2-5 Pralinen um schon was zu pusten?
Neulich mal direkt nach nem Mon Cheri gepustet laugh2.gif War wohl über 10 Promille, das Gerät (Dräger 6510) zeigte nur drei Pfeile nach oben. Quasi "Mit dieser AAK sind sie bereits im Himmel".
Nach wenigen Minuten war der Spuk aber wieder vorbei und es war bei 0,00 Promille.
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Damastor
Beitrag 28.03.2008, 10:41
Beitrag #12


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Zitat (JTH @ 28.03.2008, 09:37) *
Der Genuss einiger Pralinen ist nicht sanktioniert, solande Du die 0,1mg nicht übersteigst. Dann bist DU in Erklärungsnöten, da eine derartige Akloholisierung durch einige Pralinen normalerweise nicht bedingt wird.



"Herr Wachtmeister tut mir leid, ich habe 4 Schachteln Pralinen gegessen!"

"Ja ne...is klar..."

laugh2.gif

Mir gings nur drum wie empfindlich die Dinger sind, man hat ja schon mit Restalk genug zu tun.
Das versteh ich nämlich iwie nicht, 0,1 oder 0,2 Restalk am nächsten Morgen ist kein Kunststück, merkt man aber in keinster Weise...


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Viele Grüße!

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experience
Beitrag 28.03.2008, 10:45
Beitrag #13


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Ich habe mal im TV einen Bericht gesehen, in dem gesagt wurde, dass man weit über 100 Mon-Cheris innerhalb einer Stunde verzehren müsste, um über 0,5 Promille zu kommen. Da sollten sich allenfalls Essgestörte von angesprochen fühlen ... wink.gif

Allerdings steht der konkrete Alkoholgehalt meines Wissens auch auf deutschen Schnapspralinen nicht drauf. Nur die Zutaten.

Übrigens: Ich trinke schon mal ganz gerne "Light Live", den alkoholfreien Sekt. Dazu muss ich sagen, dass ich relativ wenig Alkohol vertrage und auch nach geringen Alkoholmengen insbesondere in den ersten Minuten schon eine Wirkung verspüre. (Bier merke ich z.B. schon, wenn ich gerade mal den Flaschenhals gut leergetrunken habe - danach lässt es schnell nach).

Es gibt Leute, die meinen, ich müsste mir das ja einbilden. Jedenfalls reagiere ich bei Sekt (wie wohl die meisten) auf den Alkoholgehalt noch wesentlich empfindlicher. Wenn ich ein (0,2er) Glas Light Live getrunken habe, fühle ich mich beschwipst, obwohl der als alkoholfrei etikettiert ist. Allerdings ist es auch da so, dass die Wirkung dann binnen weniger Minuten abklingt.

Ist das nun ein Placebo-Effekt? Oder klassische Konditionierung (wegen des Geschmacks)? Oder doch wegen des Alkohols?

Jedenfalls fühlt es sich an, wie wenn man Sekt trinkt und merkt, wie das Gehirn sofort auf Promille umstellt. Nur schwächer.

Und wenn bis zu 0,5% Alkohol drin sein dürfen ... Irritiert mich nur, dass ich Ex-Alkis kenne, die es als Ersatzdroge nehmen ...

wavey.gif
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Kölnfahrer
Beitrag 01.04.2008, 15:22
Beitrag #14


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Zitat (experience @ 28.03.2008, 12:45) *
Ist das nun ein Placebo-Effekt? Oder klassische Konditionierung (wegen des Geschmacks)? Oder doch wegen des Alkohols?
Ich würde sagen, die ersten beiden. Nachdem ich mich entschlossen hatte, alkoholhaltiges Bier nur noch in Ausnahmefällen zu trinken und für den täglichen Bedarf auf bleifrei umgestiegen bin, ist es mir etliche Male passiert, dass ich mich ins Auto gesetzt habe und mir dachte: "Irgendwas ist hier gerade ganz falsch." Dann fiel es mir auf: Ich hatte noch den Geschmack von Bier im Mund und war im Begriff, Auto zu fahren, was für mich vorher nie zusammengegangen wäre. Ein ähnliches Gefühl kenne ich sonst nur vom versehentlichen Fahren ohne Gurt. Auch wenn diese Phänomene etwas irritierend sind, finde ich sie trotzdem gut. Zeigen sie doch, dass man ein Unrechtsbewusstsein hat und sein eigenes Verhalten auch unterbewusst reflektiert.

Unabhängig davon, ob der Gerstensaft nun 0,0 oder 0,5 Prozent hat, trinke ich aber inzwischen beliebig viel davon, ehe ich ganz selbstverständlich Auto fahre. U.a. aus diesem Grund bin ich ja umgestiegen: immer Bier trinken können, ohne sich fragen zu müssen, ob man "darf". Ich kenne die Zahlen nicht, aber ich weiß, dass man, um in kritische Bereiche zu kommen, eine so große Menge in so kurzer Zeit trinken müsste, dass ich sie mit Genusstrinken niemals erreichen werde.

Alkfreies Bit kann ich im Gegensatz zu Lars übrigens sehr empfehlen. Geschmacksache halt. Aber wenn man mit Alk nur Kölsch trinkt, dann ist ein alkfreies Pils ähnlich herb. Das erleichtert die Umstellung.

Zum Grillen oder nach anstrengendem Sport im Sommer ist auch alkfreies Weizen ein Hammer.

Zitat
Und wenn bis zu 0,5% Alkohol drin sein dürfen ... Irritiert mich nur, dass ich Ex-Alkis kenne, die es als Ersatzdroge nehmen ...
BTW: Nach meinem bescheidenen Wissen über Alkoholismus ist das keine gute Idee. Es besteht eine recht große Gefahr, dass die geringe Alkoholkonzentration einen wieder "voll" draufbringt.


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"... und es gibt Werbung für alles, das man nicht braucht,
damit man Auto fährt, anders riecht und dabei raucht."

F. Urlaub
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ts1
Beitrag 01.04.2008, 20:29
Beitrag #15


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Zitat (JTH @ 28.03.2008, 07:43) *
Ob nun allerdings "alkoholfreies" Bier mit darunter fällt muß wohl die Rechtsprechung noch klären...
Dann müßte man auch eindeutig Fruchtsäfte etc. dazu rechnen.
Vielleicht läßt sich mit modernen Nachweismethoden auch in Leitungswasser oder "reinem Mineralwasser" ein Alkoholmolekül finden, ein einziges bestimmtes Bakterium im Wasserwerk oder der Abfüllanlage müßte prinzipiell ausreichen.
Aber das kannst Du ja ausprobieren. Zeig einfach einen fruchtsafttrinkenden Fahranfänger an und kläre das durch alle Instanzen hindurch. whistling.gif


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MfG Thomas
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tessarakt
Beitrag 01.04.2008, 23:09
Beitrag #16


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Zitat (JTH @ 28.03.2008, 07:43) *
Die 0,1mg/l (entsprechend 0,2 Promille) sind der Toleranzbereich für Fahranfänger - RIchtig.

AAABER!!!

Es gibt auch eine weitere Variante den 24c StVG zu erfüllen.

Zitat
§ 24c Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen

(1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.


Dies bedeutet, daß ein konkreter Alkoholisierungsgrad nicht erreicht werden muß, wen der reine Konsum von alkoholischen Getränken beim Führen von Kraftfahrzeuge oder unmittelbar im Zusammenhang mit fer Fahrt) stattfindet.

Nimmst Du also während der Fahrt oder unmittelbar vor Fahrtantritt einen tiefen Schluck aus der Bierflasche, so ist der Tatbestand auch erfüllt. Die Toleranzgrenze gibt es deswegen, weil auch andere Lebensmittel (Weinbrandbohnen, Hustensaft, Orangensaft) uU zu einer Alkoholisierung führen können. Ist jedoch - wie gesagt - die Aufnahme von alkoholischen Getränken sichergestellt, so ist eine konkrete Alkoholisierung nicht erforderlich. Das fehlende Trennvermögen von Alkoholgenuss und Fahren ist hierbei entscheidend.

Ob nun allerdings "alkoholfreies" Bier mit darunter fällt muß wohl die Rechtsprechung noch klären...


Im Sinne des Gaststättenrechts (alkoholfreie Getränke, afaik § 6c Gaststättengesetz (Bund), inzwischen ja Ländersache?) ist alkoholfreies Bier ein alkoholfreies Getränk.

Jedenfalls im Landkreis Karlsruhe, ein entsprechendes Schreiben liegt mir vor.
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GerhardNL
Beitrag 02.04.2008, 07:18
Beitrag #17


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Zitat (Damastor @ 28.03.2008, 10:28) *
WIe ist das eigentlich mit Pralinen?

Eine durchschnittliche "Schnapspraline" enthält höchstens ca. 0,1 g Alkohol. Um auf den gleichen Pegel zu kommen wie mit einem halben Liter normalen Bieres, müsste man also rund 200 solcher Pralinen essen.

Ich liebe Pralinen, bei diesen Mengen müsste ich aber lange vorher schon

MfG
Gerhard


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Ich bremse nicht für Radarfallen.

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Tnixm
Beitrag 07.04.2008, 18:19
Beitrag #18


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@ts1 hat es auch schon gesagt : so gut wie jeder Fruchtsaft enthält Alkohol, Direktsäfte meist noch mehr, als solche aus Konzentrat.


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GrussT. (Uli)Gelassen bleiben !! Mir muss man schon die Zähne zeigen, damit ich arbeite!

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lulu2005
Beitrag 24.08.2011, 14:02
Beitrag #19


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Zitat (experience @ 28.03.2008, 11:45) *
Wenn ich ein (0,2er) Glas Light Live getrunken habe, fühle ich mich beschwipst, obwohl der als alkoholfrei etikettiert ist. Allerdings ist es auch da so, dass die Wirkung dann binnen weniger Minuten abklingt.


Und wenn bis zu 0,5% Alkohol drin sein dürfen ... Irritiert mich nur, dass ich Ex-Alkis kenne, die es als Ersatzdroge nehmen ...


Bei Light Live sind sogar nur ca. 0,2% drin. ( http://light-live.info/category/light-live...estellte-fragen ) (Absatz 5)

Einem trockenen Alkoholiker würde ich weder Alkoholfreie Sekt/Weine noch Biere empfehlen. Es geht dabei nicht um den Alkoholanteil, sondern eher um die Reize im Gehirn die damit stimuliert werden!


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denke nicht darüber nach was du NICHT hast, sondern darüber WAS du hast und was du damit anfangen kannst!
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NMY
Beitrag 24.08.2011, 15:37
Beitrag #20


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Interessante Lektüre: Untersuchung zum Alkoholgehalt verschiedener Lebensmittel und Getränke - mit z.T. seltsamen Entscheidungen zur plausiblen Darstellung von Daten, z.B.: der Alkoholgehlt für Fruchtsäfte wird in g/L angegeben und für alkoholfreie Biere in g/100mL wallbash.gif

mMn Wichtige Erkenntnisse:
- Fruchsäfte schwanken zwischen 1,1 g/L (~0,13 %Vol) und 3,9 g/L (~0,5 %Vol), im Mittel 1,85 g/L (=0,23 %Vol.)
- alkoholfreie Biere schwanken zwischen 0,0 g/L (=0 %Vol.) und 39,2 g/L (~4,9 %Vol. !!!), im Mittel 3,3 g/L (=0,41 %Vol.)
- Malz"biere" schwanken zwischen 0,0 g/L (=0 %Vol) und 14,9 g/L (~1,9 %Vol.), im Mittel 3,0 g/L (~0,38 %Vol.)
- 20 % der getesteten alkfreien Biere hatte mehr als die eigentliche Grenze von 0,5 %Vol.
- Malzbiere haben in etwa so viel Alkohol wie alkofreie Biere
- Fruchtsäfte haben durchaus Alkohol, aber im Schnitt grade mal halb so viel wie alkofreie Biere und Malzbiere.
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kabo55
Beitrag 24.08.2011, 17:35
Beitrag #21


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Zitat (NMY @ 24.08.2011, 16:37) *
- alkoholfreie Biere schwanken zwischen 0,0 g/L (=0 %Vol.) und 39,2 g/L (~4,9 %Vol. !!!), im Mittel 3,3 g/L (=0,41 %Vol.)

Da scheint man ein normales Bier falsch etikettiert, bzw. abgefüllt zu haben. think.gif

Zitat
- 20 % der getesteten alkfreien Biere hatte mehr als die eigentliche Grenze von 0,5 %Vol.

Darf in Deutschland nicht sein.


Der Artikel stammt übrigens aus einer österreichischen Fachzeitschrift und scheint nicht die deutsche Rechtslage wiederzugeben.
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NMY
Beitrag 25.08.2011, 07:20
Beitrag #22


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Zitat (kabo55 @ 24.08.2011, 18:35) *
Darf in Deutschland nicht sein.


Eben, darum geht es in dem Absatz ja auch, dass diese Biere häufig über dem Grenzwert liegen (zumindest war das 2007 so)

Zitat
Der Artikel stammt übrigens aus einer österreichischen Fachzeitschrift und scheint nicht die deutsche Rechtslage wiederzugeben.


Die Forschungsstellen sind aber beide in Deutschland (Trier und Giessen), und die zitierten Richtlinien und Gesetze sind ebenfalls deutsch. Die Arbeit bezieht sich also wohl schon auf den deutschen Markt, auch wenn das nicht explizit erwähnt wird.

Das alkoholfreie Bier mit 4,9%Vol ist ziemlich sicher falsch etikettiert gewesen. Ist doch aber schön zu wissen, dass sowas wirklich auch mal passiert.
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kabo55
Beitrag 25.08.2011, 13:17
Beitrag #23


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Da sollte durch die zuständigen Behörden dann wirklich etwas genauer hingeguckt werden.

Ich habe erst gestern wieder gesehen, wie die Nachbarin ihren vierjährigen Sohn mit Malz(Nähr)bier versorgt hat. Dass da Alkohol in nicht geringer Menge drin sein kann, hat sie nicht gewusst.
Als "alkoholfrei" war es auch nicht etikettiert.
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Nerari
Beitrag 25.08.2011, 17:41
Beitrag #24


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Zitat (kabo55 @ 25.08.2011, 14:17) *
.... mit Malz(Nähr)bier versorgt hat. ...


Was denn nun? Malz- oder Nährbier unsure.gif ?

Ich würde meinen Kindern auch nie Apfel- oder Traubensaft geben, da ist ja auch Alkohol drin wink.gif
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Kuli
Beitrag 25.08.2011, 18:01
Beitrag #25


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Zitat (kabo55 @ 25.08.2011, 14:17) *
Als "alkoholfrei" war es auch nicht etikettiert.

Ist es doch von Definition aus schon, oder?

Ich wunder mich auch immer, warum im Netto die Kasse piept zwecks Alterskontrolle, wenn ich mir Malzbier kaufe.

Habe im Alter von etwa 8 Jahren auch Malzbier ohne Ende konsumiert (damals noch in Glasflaschen vom Aldi wink.gif )
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haschee
Beitrag 25.08.2011, 18:03
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Ein Problem wäre eben wenn nun der TE zu der Gruppe gehört die immer etwas mehr Alkohol im Körper haben und dann aufgrund von "alkoholfreiem" Bier auf z. B. 0,22 ‰ kommen würde. think.gif

Wobei man schnell sein müßte um noch mit nem großen Gerät etwas gerichtsverwertbares rauszubekommen.


Hier empfiehlt sich mal wieder das Pusten zu verweigern und shutup.gif

Viel tun können die Polizisten da wohl nicht.



Frage an alle:
Welcher Arzt würde eine Blutentnahme in so einem Fall vornehmen wollen?



Und selbst wenn, bis dahin dürfte auch einiges abgebaut sein.


Das ist auch ein Problem der faktischen 0,2 ‰ Grenze.
In einigen Foren wird propagiert "1 Bier geht auch bei 0,0 weil gibt kein 0,0".
Natürlich nur solange man dabei nicht beobachtet wird...


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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kabo55
Beitrag 25.08.2011, 20:29
Beitrag #27


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Zitat (Nerari @ 25.08.2011, 18:41) *
Was denn nun? Malz- oder Nährbier unsure.gif ?

Im Sprachgebrauch unserer Gegend hier ist damit das gleiche gemeint.




Zitat (Kuli @ 25.08.2011, 19:01) *
Ist es doch von Definition aus schon, oder?

Nein, nach meinem Verständnis nicht.

Ich habe jetzt extra auf eine Flasche in meinem Haushalt geschaut.

Dort steht:

Marke Original OETTINGER Malz
Alkoholfreier, erfrischender Malztrunk.


Da soll laut unserem Getränkefahrer absolut kein Alkohol enthalten sein.


Dann hatten wir früher auch schon Malzbier von Frankenbrunnen think.gif (glaube ich jetzt wenigstens), von dem es zwei Varianten gab.
Einmal mit einer diagonalen Aufschrift "Alkoholfrei", da war auch nichts drin und einmal ohne diese Aufschrift, da war laut dem Fahrer ca. 1,5 Volumenprozent Alkohol enthalten.
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