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> Aufbauseminar verpasst was nun?
BuddiBuFF
Beitrag 23.03.2008, 14:21
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,
ich habe folgendes Problem! Ich hab letztes Jahr iwann eine rote Ampel überfahren und dafür 3 Punkte bekommen und muss an einem Aufbauseminar teilnehmen. Aber da ich nur noch eine Woche Zeit habe ein Aufbauseminar zu machen, klappt das wohl nicht mehr ganz mit der Pünktlichen Abgabe der Bescheinigung. Darum wird mir ja der Führerschein entzogen, bin ja selbst schuld :-(
Meine frage jetzt,
- lassen die da mit sich reden das man die Bescheinigung eine Woche später abgeben kann? bzw. sich iwie rausreden das man es leider nicht richtig verstanden hat mit dem Termin?!
- wenn er weg ist wie bekomme ich mein Führerschein dann wieder? Ganz neu machen? oder muss ich nur das Aufbauseminar nachholen und dann bekomme ich ihn wieder? gibt es eine Sperre für X Monate?
- Könnte ein Anwalt mich da noch Retten?

Ich hoffe ich habt für mich eine Lösung wie ich mein Führerschein doch noch behalte :-)

mfg
BuddiBuFF

Der Beitrag wurde von BuddiBuFF bearbeitet: 23.03.2008, 14:27
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Gast_klaus62_*
Beitrag 23.03.2008, 14:30
Beitrag #2





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Hallo
willkommen im Verkehrsportal wavey.gif

hier eine grafische Darstellung
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swift
Beitrag 23.03.2008, 14:30
Beitrag #3


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Zitat (BuddiBuFF @ 23.03.2008, 14:21) *
- lassen die da mit sich reden das man die Bescheinigung eine Woche später abgeben kann?

Eventuell.
Zitat
bzw. sich iwie rausreden das man es leider nicht richtig verstanden hat mit dem Termin?!

Nein.
Zitat
- wenn er weg ist wie bekomme ich mein Führerschein dann wieder?

Du wirst ein Aufbauseminar absolvieren müssen und den Führerschein neu beantragen müssen.
Zitat
gibt es eine Sperre für X Monate?

Nein.
Zitat
- Könnte ein Anwalt mich da noch Retten?

Nein, aber eventuell ein Anruf bezüglich einer Fristverlängerung. smile.gif

wavey.gif
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BuddiBuFF
Beitrag 23.03.2008, 14:35
Beitrag #4


Neuling


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also erwarten mich dann die Kosten fürs Aufbauseminar die ich ja so oder so hätte + die Kosten für einen neuen Führerschein! Richtig?
schon mal danke schön für die schnellen Antworten :-)
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swift
Beitrag 23.03.2008, 14:37
Beitrag #5


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Zitat (BuddiBuFF @ 23.03.2008, 14:35) *
also erwarten mich dann die Kosten fürs Aufbauseminar die ich ja so oder so hätte + die Kosten für einen neuen Führerschein! Richtig?

Richtig.
Aber dir wird eben die Fahrerlaubnis entzogen, d.h. du darfst dann nicht mehr fahren.
Solltest du also auf den Führerschein angewiesen sein, empfiehlt es sich bei der Behörde um eine Fristverlängerung zu bitten.
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BuddiBuFF
Beitrag 23.03.2008, 14:39
Beitrag #6


Neuling


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Zitat (swift @ 23.03.2008, 14:37) *
Zitat (BuddiBuFF @ 23.03.2008, 14:35) *
also erwarten mich dann die Kosten fürs Aufbauseminar die ich ja so oder so hätte + die Kosten für einen neuen Führerschein! Richtig?

Richtig.
Aber dir wird eben die Fahrerlaubnis entzogen, d.h. du darfst dann nicht mehr fahren.
Solltest du also auf den Führerschein angewiesen sein, empfiehlt es sich bei der Behörde um eine Fristverlängerung zu bitten.


jup das weis ich, ja angewiesen bin ich drauf werde gleich nach dem Osterwochenende zum Straßenverkehrsamt gehen und da nachfragen

Der Beitrag wurde von BuddiBuFF bearbeitet: 23.03.2008, 14:42
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Feuerpferd
Beitrag 23.03.2008, 15:17
Beitrag #7


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Zitat (BuddiBuFF @ 23.03.2008, 14:35) *
also erwarten mich dann die Kosten fürs Aufbauseminar die ich ja so oder so hätte + die Kosten für einen neuen Führerschein! Richtig?

Fast. Es kommen noch die Kosten für die Entziehung der Fahrerlaubnis hinzu. Diese kannst Du vermeiden wenn Du Deinen Führerschein freiwillig abgibst.

Versuche bei der FSST um eine Fristverlängerung zu bitten.


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Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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Andreas
Beitrag 23.03.2008, 15:43
Beitrag #8


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Zitat (BuddiBuFF @ 23.03.2008, 14:21) *
Aber da ich nur noch eine Woche Zeit habe ein Aufbauseminar zu machen, klappt das wohl nicht mehr ganz mit der Pünktlichen Abgabe der Bescheinigung.


Hast du inzwischen mit dem Seminar schon begonnen?

Nach Ablauf der Vorlagefrist der Teilnahmebescheinigung, muß dich die FS-Stelle noch formal zum beabsichtigten Entzug der Fahrerlaubnis anhören und dir eine Frist zur Stellungnahme setzen. Wenn du bis dahin deine Bescheinigung vorlegen kannst, entgehst du dem Entzug.


--------------------
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Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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BuddiBuFF
Beitrag 23.03.2008, 16:10
Beitrag #9


Neuling


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Zitat (Andreas @ 23.03.2008, 15:43) *
Zitat (BuddiBuFF @ 23.03.2008, 14:21) *
Aber da ich nur noch eine Woche Zeit habe ein Aufbauseminar zu machen, klappt das wohl nicht mehr ganz mit der Pünktlichen Abgabe der Bescheinigung.


Hast du inzwischen mit dem Seminar schon begonnen?

Nach Ablauf der Vorlagefrist der Teilnahmebescheinigung, muß dich die FS-Stelle noch formal zum beabsichtigten Entzug der Fahrerlaubnis anhören und dir eine Frist zur Stellungnahme setzen. Wenn du bis dahin deine Bescheinigung vorlegen kannst, entgehst du dem Entzug.


Nein begonnen habe ich noch nicht
Es fängt am 31.03 an, aber dann wäre es zu Spät
Ich setze mich am Dienstag mit denen in Verbindung und frage nach eine Verlängerung der Frist
Aufbauseminar muss ich ja so oder so machen, dann werd ich auf deinen Idee zurück greifen :-) danke dafür
Ich hoffe das geht alles noch mal gut, gelernt hab ich jetzt drauß :-|
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Gast_Fahrlehrer_*
Beitrag 23.03.2008, 16:22
Beitrag #10





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Würde beim Nachfragen gleich darauf verweisen, dass du schon angemeldet bist und einen gescheiten Grund angeben warum du es nicht früher gemacht hast!
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ohnec
Beitrag 23.03.2008, 16:32
Beitrag #11


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Den Grund würde ich auch gerne erfahren.
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BuddiBuFF
Beitrag 23.03.2008, 17:35
Beitrag #12


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Einen wilklichen Grund gibt es leider nicht, sowas wie 3 Monate Krankenhaus oder sowas(bzw. auch zum glück nicht)
Ich habe einige andere Probleme in dieser Zeit gehabt, dann auf die 6 Leute fürs Aufbauseminar bei meiner Fahrschule gewartet
Sicherlich habe ich selber schuld durch bisle trödeln und alles
es ist eins zum anderen gekommen und jetzt hab ich den Salat und muss versuchen das beste draus zumachen
Danke "Fahrlehrer" ich werde es beim Straßenverkehrsamt angeben
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swift
Beitrag 23.03.2008, 19:06
Beitrag #13


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Zitat (BuddiBuFF @ 23.03.2008, 17:35) *
Einen wilklichen Grund gibt es leider nicht,

Finanzielle Gründe sind immer wichtige Gründe. wink.gif
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BuddiBuFF
Beitrag 23.03.2008, 19:22
Beitrag #14


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das stimmt natürlich :-)
aber es geht mir eig mehr um denn Führerschein an sich
weil ich ihn für die arbeit brauche sonst ist man ja heutzutage aufgeschmissen
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Gast_klaus62_*
Beitrag 23.03.2008, 19:26
Beitrag #15





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Zitat (BuddiBuFF @ 23.03.2008, 19:22) *
das stimmt natürlich :-)
aber es geht mir eig mehr um denn Führerschein an sich
weil ich ihn für die arbeit brauche sonst ist man ja heutzutage aufgeschmissen

Na, deswegen brauchst du ja ein Grund damit du eine Fristverlängerung bekommst.
Sonst entzieht man dir doch den FS think.gif
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BuddiBuFF
Beitrag 23.03.2008, 20:25
Beitrag #16


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ja das wäre natürlich blöde sad.gif
jetzt ist die frage was ich da als Grund angebe?
denke ja nicht, dass das warten auf 6 Leute für Aufbauseminar und meine schusselligkeit als Grund gilt :-/
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Andreas
Beitrag 23.03.2008, 20:29
Beitrag #17


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Zitat (BuddiBuFF @ 23.03.2008, 20:25) *
denke ja nicht, dass das warten auf 6 Leute für Aufbauseminar und meine schusselligkeit als Grund gilt :-/


Das ist sicher kein Grund. wink.gif

Solltest du allerdings eine Anmeldebestätigung der Fahrschule vorlegen können und es definitv feststeht, dass am Termin X das Seminar beginnt, könnte die Führerscheinstelle mit sich reden lassen.


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Gast_Fahrlehrer_*
Beitrag 23.03.2008, 23:00
Beitrag #18





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Genau was Schriftliches ist immer gut! Solltest Dich schon etwas bemühen weil die FsSt muss keine Ausnahme für Dich machen! rolleyes.gif
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Uwe W
Beitrag 24.03.2008, 00:22
Beitrag #19


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Ein schrifllicher Antrag auf Fristverlängerung nach einem Telefongespräch sollte hier zum Erfolg verhelfen, wenn es nur um wenige Wochen geht. Grundsätzlich kann die Behörde die von ihr selbst gesetzten Fristen verlängern. Als Antragsteller hat man einen Anspruch darauf, dass über den Antrag ermessensfehlerfrei entschieden wird.

Ein Entzug sollte vermieden werden: das kostet nicht nur Geld für die Neuerteilung, sondern auch für den Entzug selber. Und es führt dazu, dass weitere A-Verstöße in der Probezeit zu einer MPU führen und dass spätere Punkte in den nächsten 10 Jahren wesentlich langsamer getilgt werden.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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BuddiBuFF
Beitrag 27.03.2008, 18:00
Beitrag #20


Neuling


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so hat alles noch geklappt zwar nicht so wirklich biggrin.gif aber mit so Ämter typischen Macken habe ich eine Fristverlängerung bekommen *uff*
und zwar folgendes habe einfach beim Straßenverkehrsamt angerufen und nachgefragt. Die "recht" freundliche Dame am anderen Ende der Leitung hat mir dann erzählt das ich mein Seminar am 31.03.08 machen könnte aber mein Führerschein dann weg wäre :-( das fand ich nicht so super daraufhin hat sie mir angeboten bei einer anderen Fahrschule ein Seminar zumachen. Das fängt am 27.03.08 an da wäre es ok und ich kann mein Führerschein behalten. Hab ich glatt genommen :-) Aber warum es dann auf die 3 Tage ankommt verstehe ich nicht, naja egal noch mal DANKE an alle die mir weitergeholfen haben wavey.gif

öhm CLOSED :-P
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Uwe W
Beitrag 27.03.2008, 18:58
Beitrag #21


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Na, da hoffen wir mal, dass es bei der alten Fahrschule keine Schwierigkeiten gibt, dass Du da jetzt abgesprungen bis.

Und nicht vergessen: für die Teilnahmebescheinigung muss man an allen Sitzungen und an der Fahrprobe teilnehmen!


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