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> Rote Leuchtschrift "Stop ... Polizei", Weisung ?
emperor20
Beitrag 22.03.2008, 22:08
Beitrag #1


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Huhu, mal angenommen hinter mir fährt Abends ein Streifenwagen und macht die allseits bekannte rote Leuchtschrift "Stop ... Polizei" an. Ich sehe diese aber nicht weil ich nur ab und zu in den Rückspiegel sehe. Kann man sowas schon als "Flucht" auslegen wenn man nicht innerhalb von sagen wir mal 100 m auf diese "Weisung" reagiert hat und angehalten hat? Ist das überhaupt als "Weisung eines Polizeibeamten" zu sehen?

Gibt es da so eine Art Vorschrift die vorschreibt wie lange man diese Schrift aufleuchten lassen muss um dem anzuhaltenen zu signalisieren das er anhalten soll?

Ist die kurze Betätigung der Lichthupe zulässig um dem anzuhaltenen VT auf die rote Leuchtschrift aufmerksam zu machen?

Danke im vorraus. wavey.gif


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swift
Beitrag 22.03.2008, 22:10
Beitrag #2


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Zitat (emperor20 @ 22.03.2008, 22:08) *
Kann man sowas schon als "Flucht" auslegen wenn man nicht innerhalb von sagen wir mal 100 m auf diese "Weisung" reagiert hat und angehalten hat?

Nein.
Zitat
Oder gibt es da so eine Art Vorschrift die vorschreibt wie lange man diese Schrift aufleuchten lassen muss um dem anzuhaltenen zu signalisieren das er anhalten soll?

Nein.
Zitat
Ist die kurze Betätigung der Lichthupe zulässig um dem anzuhaltenen VT auf die rote Leuchtschrift aufmerksam zu machen?

Ja.

Die Polizei muss sich auf jeden Fall vergewissern, dass du ihre Aufforderung bzw. Weisung zum Anhalten wahrnimmst.
Alternativ könnte sie dich ja an geeigneter Stelle überholen und mit der Kelle rauswinken.
So sehe ich das zumindest.

wavey.gif
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Peter Lustig
Beitrag 22.03.2008, 22:12
Beitrag #3


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Zitat (swift @ 22.03.2008, 22:10) *
So sehe ich das zumindest.

Ich auch. smile.gif
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Q-Treiberin
Beitrag 22.03.2008, 22:13
Beitrag #4


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Oder die police.gif machen mal kurz das blaue Licht plus Sirene an. Dann guckt wohl jeder in den Rückspiegel. wavey.gif


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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MickyMaus
Beitrag 22.03.2008, 22:13
Beitrag #5


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Die Leuchtschrift ist - wie auch die Rote Kelle - sehr wohl eine Weisung der Polizei. Es muss allerdings - und da wird es im Einzelfall nicht einfach werden - nachgewiesen werden, dass der Anzuhaltende diese Schrift auch gesehen hat, sich also wissentlich und vorsätzlich gegen die Weisung widersetzt hat.


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Viele Grüße,
MM
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jfk
Beitrag 22.03.2008, 22:25
Beitrag #6


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Zitat (emperor20 @ 22.03.2008, 22:08) *
Kann man sowas schon als "Flucht" auslegen wenn man nicht innerhalb von sagen wir mal 100 m auf diese "Weisung" reagiert hat und angehalten hat?


think.gif Könnte es möglich sein, dass innerhalb der 100 m keine geeignete Gelegenheit zum Anhalten war? Immerhin sollst du beim Befolgen der Anordnungen niemanden gefährden...


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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Peter Lustig
Beitrag 22.03.2008, 22:26
Beitrag #7


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Zitat (Q-Treiberin @ 22.03.2008, 22:13) *
Oder die police.gif machen mal kurz das blaue Licht plus Sirene an. Dann guckt wohl jeder in den Rückspiegel. wavey.gif

Da kann ich mich an einen Fall erinnern, in dem ein uniformiertes Polizeifahrzeug über einen Kilometer auf einer mehrspurigen Straße neben einem Pkw herfuhr und der Beamte dem Fahrer, einem älteren Herrn, fast die gesamte Zeit die Kelle unmittelbar vor die Windschutzscheibe hielt, bis er endlich anhielt. Auch zwischenzeitliches kurzes Einschalten der Sondersignale half nichts. Hinterher gab der Fahrer, der eine Brille trug, an, dass er die Signale wegen einer leichten Taubheit und die Kelle optisch nicht eher wahrgenommen habe. Eine Meldung an die zuständige Führerscheinstelle führte nicht dazu, dass seine Fähigkeit zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen angezweifelt worden wäre. Ein rotes Stopp-Signal auf dem Fahrzeug, das es damals aber noch nicht gab, hätte hier vermutlich auch keinen Erfolg gehabt. wink.gif
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JTH
Beitrag 23.03.2008, 06:52
Beitrag #8


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Zitat
§36
...
(5) Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann der Beamte auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte geben. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.


Nach vorne wirkendes rotes Licht (also auch rote Leuchtschrift nach vorne) bedeutet für den Vorausfahrenden, anzuhalten. Ein Verkehrsverstoß wird zunächst immer als fahrlässig angenommen. Schaut ein VT nicht regelmäßig in den Rückspiegel und übersieht dadurch das Anhaltesignal so handelt er mE zumindest fahrlässig.


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GrünWeißNRW
Beitrag 23.03.2008, 10:50
Beitrag #9


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Zitat (JTH @ 23.03.2008, 06:52) *
Nach vorne wirkendes rotes Licht (also auch rote Leuchtschrift nach vorne) bedeutet für den Vorausfahrenden, anzuhalten. Ein Verkehrsverstoß wird zunächst immer als fahrlässig angenommen. Schaut ein VT nicht regelmäßig in den Rückspiegel und übersieht dadurch das Anhaltesignal so handelt er mE zumindest fahrlässig.
Einige wenige sind aber leider auch ... nennen wir es verhaltensoriginell.

Dämmerung. Leere Autobahn. Wir vor dem Anzuhaltenden. Display an und zusätzlich die Kelle. Er fährt weiter. Ausrede: Ich wusste nicht, dass Sie mich meinen..."

Dagegen weiß ich (und jeder andere Kollege), dass beim Anhalten von hinten je nach Helligkeit das Display wirklich schlecht zu erkennen ist. Es bleiben ja noch Blaulicht, Hupe und Lautsprecher, überholen und an der nächsten roten Ampel mal ans Fenster klopfen, um auf sich aufmerksam zu machen.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 23.03.2008, 11:09
Beitrag #10


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Zitat (GrünWeißNRW @ 23.03.2008, 10:50) *
Ausrede: Ich wusste nicht, dass Sie mich meinen..."

Der ist vielleicht mal einem versehentlich eingeschalteten "Stop! Polizei" bis auf den Hof der Wache gefolgt... rolleyes.gif
Im Ernst:
Die Leuchtschrift von hinten läßt bei ungünstigen Sichtverhältnissen eher an das Namensschild eines Sprinterfahrers denken -
auch die Lichthupe paßt ja durchaus in dieses Bild...
Blaulicht oder aber die Halteanweisung von vorne helfen ungemein, solche Mistverständnisse zu vermeiden yes.gif

lg
c.s.
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GrünWeißNRW
Beitrag 23.03.2008, 11:38
Beitrag #11


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Auf der Autobahn wird grundsätzlich von vorne angehalten. Zu groß ist die Gefahr, dass einer in die Eisen geht und auf dem rechten Fahrstreifen stehenbleibt (der Seitenstreifen darf ja nicht befahren werden dry.gif ).
Leider bremsen oftmals die VT bis auf 40 km/h ab. Werden wir dann ebenfalls langsamer, vergrößern sie den Abstand noch (Herr Wachtmeister, ich muss doch den Sicherheitsabstand einhalten (jau, 100 m bei 40 km/h)) und andere VT drängeln sich dazwischen.

(Witzige Geschichte, die ich auch hier schon mal erzählt habe: Pkw ignoriert nachts Anhaltezeichen und gibt Gas. 60 km Verfolgungsfahrt und etliche Blaulichtwagen auf der Bahn.
Hintergrund: drei Ömmis unterwegs. Der Streifenwagen zeigt "Bitte folgen!" fährt in die Ausfahrt. ALLERDINGS - die Frau im Navi sagt "Fahren Sie weiter geradeaus." Da hat sie halt gemacht, was die Frau gesagt hat... blink.gif )
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Malermeister
Beitrag 23.03.2008, 12:04
Beitrag #12


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 23.03.2008, 11:09) *
Zitat (GrünWeißNRW @ 23.03.2008, 10:50) *
Ausrede: Ich wusste nicht, dass Sie mich meinen..."

Der ist vielleicht mal einem versehentlich eingeschalteten "Stop! Polizei" bis auf den Hof der Wache gefolgt... rolleyes.gif

Ich habs schon gehabt, das unser Dorfscheriff mich mit großen Augen anschaute, als ich hinter ihm auf seiner privaten Auffahrt stand.
Ich bin ja ein folgsamer Bürger   whistling.gif    laugh2.gif


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Mitglied der Interessengemeinschaft 'Rettet den Genitiv'
Unser Zeitalter ist stolz auf Maschinen die denken und mißtrauisch gegen Menschen, die es versuchen.
MPS-Kinder
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Dr. S. Freud
Beitrag 23.03.2008, 17:07
Beitrag #13


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Zitat (Peter Lustig @ 22.03.2008, 22:26) *
... ein uniformiertes Polizeifahrzeug ...

Was bitte ist das? Dienstmütze am Blaulicht festgetackert? blink.gif whistling.gif


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dreaming in digital - living in realtime - thinking in binary - talking in ip - WELCOME TO OUR WORLD
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Peter Lustig
Beitrag 23.03.2008, 17:30
Beitrag #14


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Zitat (Dr. S. Freud @ 23.03.2008, 17:07) *
Zitat (Peter Lustig @ 22.03.2008, 22:26) *
... ein uniformiertes Polizeifahrzeug ...

Was bitte ist das?

Das Gegenstück zu einem zivilen Polizeifahrzeug. tongue.gif
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steveluke
Beitrag 23.03.2008, 17:38
Beitrag #15


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Zitat (Dr. S. Freud @ 23.03.2008, 17:07) *
Was bitte ist das?

Im Fachjargon auch "Reklamewagen" genannt...


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Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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JTH
Beitrag 23.03.2008, 18:14
Beitrag #16


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Zitat (Dr. S. Freud @ 23.03.2008, 17:07) *
Zitat (Peter Lustig @ 22.03.2008, 22:26) *
... ein uniformiertes Polizeifahrzeug ...

Was bitte ist das? Dienstmütze am Blaulicht festgetackert? blink.gif whistling.gif


Soll jetzt davon ausgegangen werden, daß Due ine Uniform grundsätzlich an einer Dienstmütze festmachst? think.gif


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Dead-Eye
Beitrag 23.03.2008, 22:51
Beitrag #17


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Klar, Polizisten dürfen ja auch ohne Mütze niemanden anhalten whistling.gif laugh2.gif

Der Beitrag wurde von Burkhard bearbeitet: 26.03.2008, 16:55
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JTH
Beitrag 24.03.2008, 07:29
Beitrag #18


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Ja! Genau! Sie dürfen Dich nicht mal ansprechen! Ohne Mütze dürfen sie nicht mal existieren!

Der Beitrag wurde von Burkhard bearbeitet: 26.03.2008, 16:54


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Mr.Eierhals
Beitrag 25.03.2008, 22:14
Beitrag #19


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Also ehrlich....Achten sie auf die Kleidungsordnung und die diesbezüglichen klaren Regelungen in den Durchführungsanweisungen dazu meine Herren! Eine Schande für die Uniform, und das was diese darstellt! Wer soll denn einen Polizisten mit einem derartigem Auftreten noch ernst nehmen? rofl1.gif

Wobei....kleine Anekdote dazu.
Einst half ein derartiger ,blöder, Spruch um einen Wachtmeister, der sich einer besonders Naßforschen Art befleißigte und dazu eine Kleiderordnung an den Tag legte wie Platzwart Ede nach dem 3. Bier, gehörig zu erschrecken.
Der wurde immer kleiner, sprang plötzlich wie von der Sehne geschnellt in "Hab Acht Stellung", "Augen Geradeaus" und "Machte Männchen", entschuldigte sich und stellte die Anzugsordnung wieder her.....whistling.gif
Na ja, sag noch einmal einer in der DDR hätten wir nichts zum Lachen gehabt...Eventuell dachte er ja, ich wär ein verkappter höherer Dienstgrad in Zivil und er nun Mode. laugh2.gif


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Wer anderen eine Bratwurst brät, hat meist ein Bratwurst - Bratgerät !
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